Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bauteilsatz zum Abdichten
einer Fuge zwischen Randflanschen von Tübbingen eines Tunnels, die mit Schraubenbolzen,
die in Querrichtung durch die Flansche hindurchgeführt sind und über dieselben
vorstehen, miteinander verschraubt sind, wobei die miteinander verschraubten Flansche
eine gemeinsame Stirnseite bilden, mit einer in der Fuge an der Stirnseite anzuordnenden
Dichtung und wenigstens einem im Wesentlichen U-förmigen Bauteil zur Fixierung
der Dichtung.
Im zeitgemäßen Tunnelbau werden häufig Tübbinge
zum Ausbau bzw. zur Auskleidung des Tunnels verwendet. Beim Tübbing handelt
es sich um ein vorgefertigtes Bauteil, das üblicherweise aus Guseisen, Stahl
oder Beton besteht. Mehrere Tübbinge können beispielsweise gemeinsam zu
einem ringförmigem Tunnelsegment zusammengefügt werden, wobei eine Vielzahl
von solchen Tunnelsegmenten sich entlang der Tunnellängsrichtung hintereinander
anschließen lässt.
Bekannte Tübbinge weisen konstruktiv an ihren Rändern einen
Randflansch auf, der in dessen Querrichtung mit Bolzenlöchern versehen und
so ausgebildet ist, dass dieser Flansch zu einem Randflansch eines anderen Tübbings
zusammenpasst, so dass die beiden Tübbinge unter Einhaltung einer vorgesehenen
Bauform zusammenfügen lassen. Mithilfe von Schraubenbolzen, die in die Bolzenlöcher
durch die beiden Randflansche hindurchgeführt sind und über die Randflansche
vorstehen, können diese Tübbinge dann miteinander verschraubt werden,
wobei die aneinander liegenden Randflansche eine gemeinsame Stirnseite bilden, die
senkrecht zu einer zwischen diesen beiden Randflanschen liegenden Fuge steht und
diese auch gleichzeitig begrenzt.
Es gibt unterschiedliche Maßnahmen, die dazu dienen, die zwischen
den Randflaschen von Tübbingen befindlichen Fugen insbesondere wasserfest abzudichten.
Es können beispielsweise die Randflansche an denjenigen Flankenseiten, die
im verschraubten Zustand einander zugewandt sind und somit in der Fuge liegen, mit
einer Dichtungsnut versehen werden, die zur Aufnahme einer Dichtung dient, welche
aus einem flexiblen bzw. fließfähigen Material besteht; beim Zusammenschrauben
wird die Dichtung zusammengedrückt und diese sorgt für eine nachhaltige
Wasserdichtigkeit. Bei Stahl-Tübbingen kann die Dichtigkeit auch durch Verschweißen
der Fugen gewährleistet werden. Darüber hinaus werden Bauteilsätze
zum Dichtungszweck verwendet, die im Wesentlichen eine Dichtung, die eine den Fugen
angepasste Form aufweist, und ein U-förmiges Bauteil, der an den Schenkeln
mit Schraubenlöchern versehen ist, umfassen. Die Dichtung wird an der Stirnseite
der Randflansche gegen die Fuge angebracht, während das U-förmige Bauteil
mit der Öffnungsseite zur Stirn-seite der Randflansche gegen diese so eingeschoben
wird, dass die Flansche zwischen den beiden Schenkeln des U aufgenommen sind und
der Steg des U entlang dem Fugenverlauf gegen die Dichtung drückt. Um das U-förmige
Bauteil in dieser Position zu sichern, wird dieser mit Schrauben, die in die Randflansche
hineingeschraubt werden, gegen die Randflansche festgeschraubt. Die Herstellung
und Verschraubung dieser U- förmigen Bauteile ist sehr aufwendig und teuer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bauteilsatz vorzustellen,
der einfach zu handhaben ist, während die Dichtung der Fuge sichergestellt
wird. Diese Aufgabe wird gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruchs.
Vorteilhafte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß umfasst der Bauteilsatz mehrere im Wesentlichen
U-förmige Klammern, die an den Schenkeln des U mit zum Rand offenen schlitzförmigen
Ausnehmungen zum Umgreifen der Schraubenbolzenköpfe versehen sind, von denen
sich wenigstens ein Teil senkrecht zur Ebene des U erstreckt; weiter sind leistenförmige
Elemente vorgesehen, die zum Abdecken der Dichtung an der Stirnseite der Flansche
ausgebildet sind, und letztlich ist im Steg des U eine Gewindebohrung vorgesehen,
in die eine Schraube einschraubbar ist, um die leistenförmigen Elemente gegen
die Dichtung zu drücken.
Die Klammern sind im Wesentlichen U-förmig ausgebildet. D.h.
sie weisen zwei im Wesentlichen parallel angeordnete Schenkel und einen diese Schenkel
am Schenkelansatz miteinander verbindenden Steg auf, wobei der Übergang vom
Schenkel zum Steg mehr oder weniger abgerundet sein kann. Eine Ebene, die „Ebene
des U" genannt wird, ist dadurch definiert, dass sie die im Wesentlichen U-förmige
Klammer durch den Steg und die Schenkel durchschneidet, wobei die Schnittfläche
der Klammer der projizierten U-Form entspricht. Zwecks Erläuterung des konstruktiven
Aufbaus dieser Klammern werden weiter drei jeweils zueinander senkrecht angeordnete
Richtungen festgelegt: es handelt sich zum einen um eine nach oben senkrechte Richtung
zur Ebene des U, d.h. eine Richtung, in der das Profil des U in der Höhe nach
oben verlängerbar ist (nachfolgend „U-Höhenrichtung"), zum zweiten
um eine innerhalb der Ebene des U liegende und sich von der Stegseite aus entlang
der Längsrichtung der Schenkel des U erstreckende Richtung (nachfolgend „U-Längsrichtung")
und zum dritten um eine ebenfalls innerhalb der Ebene des U liegende und sich von
der Mitte des Stegs aus quer zur Längsrichtung der Schenkel des U nach außen
erstreckende Richtung (nachfolgend „U-Querrichtung").
Aufgrund des U-förmigen Aufbaus der Klammern lassen sich diese
in der U-Längsrichtung schenkelseitig auf die miteinander verschraubten Randflansche
von Tübbingen aufstecken. Die erfindungsgemäß an den Schenkeln des
U vorgesehenen schlitzförmigen Ausnehmungen dienen dazu, beiderseitig die von
den Randflanschen in den U-Querrichtungen hervorstehenden Schraubenbolzenköpfe
aufzunehmen, wobei die Schlitzbreite mindestens dem Durchmesser der Schraubenbolzenköpfe
entspricht. Bei den Schraubenbolzenköpfen kann es sich sowohl um einen Kopf,
als auch um eine Mutter oder einfach um einen hervorstehenden Teil der Schraubenbolzen
handeln. Die schlitzförmigen Ausnehmungen erstrecken sich bis zum Rand der
Schenkel, so dass die Schraubenbolzenköpfe von einem Schenkelrand aus in die
schlitzförmigen Ausnehmungen hineingenommen werden können, wobei wenigstens
ein Teil dieser Ausnehmungen in der U-Höhenrichtunng (also senkrecht zur Ebene
des U) angeordnet ist, damit die Schraubenbolzenköpfe innerhalb der Schenkel
des U wenigstens teilweise entlang bzw. entgegen dieser Richtung geführt werden
können. Mit einem Greifarm, der sich an den Schenkeln zwischen der schlitzförmigen
Ausnehmung und dem dem Steg abgewandten Schenkelrand ausbildet, werden die hervorstehen
Schraubenbolzenköpfe jeweils umgriffen.
Die Dichtung, deren Breite die Fugenbreite geringfügig übersteigt,
wird stirnseitig an der Fuge angebracht, bevor sie mithilfe von den erfindungsgemäß
vorgesehenen leistenförmigen Elementen an der Stirnseite der Flansche abgedeckt
wird, wobei eine der beiden flachen Seiten der leistenförmigen Elemente zur
Stirnseite der Randflansche gerichtet ist. Wenn die Klammer an die vorgesehene Lage
zum Umgreifen der Schraubenbolzenköpfe gebracht ist, befinden sich die leistenförmigen
Elemente nun in einer Zwischenlage zwischen der Stirnseite der Randflansche und
der Innenseite des Stegs des U. Mittels der Schraube, die erfindungsgemäß
durch die im Steg des U vorgesehene Gewindebohrung in die U-Längsrichtung hindurchgeschraubt
und mit der der Innenseite des Stegs des U zugewandten flachen Seite der leistenförmigen
Elemente in Eingriff gebracht wird, wird eine in der U-Längsrichtung gerichtete
Druckkraft auf die leistenförmigen Elemente ausgeübt, die ihrerseits in
derselben Richtung einen Druck auf die Dichtung gegen die Stirnseite der Randflansche
aufbaut, wodurch die Dichtung schließlich in der bzw. um die Fuge fixiert wird.
Der wesentliche Vorteil des erfindungsgemäßen Bauteilsatzes
besteht darin, dass es mittels der in der U-Längsrichtung erzeugten Druckkraft
gewährleistet wird, dass die Dichtung zweckmäßig in die Fuge bzw.
gegen die Stirnseite der Randflansche gedrückt: wird. Die mit der Erzeugung
und Aufrechterhaltung des benötigen Drucks zusammenhängenden Komponenten,
nämlich die Gewindebohrung am Stegs des U, die durch diese Gewindebohrung hindurchgeschraubte
Schraube und die auf die Dichtung drückenden leistenförmigen Elemente,
sind mit nur geringem Aufwand vorzusehen und lassen sich sehr einfach gestalten.
Bei dem bekannten Bauteilsatz, bei dem die Innenseite des Stegs des U direkt gegen
die Dichtung drückt, kann im Gegensatz zum erfindungsgemäßen Bauteilsatz
von keinem ausreichenden Druck gegen die Dichtung ausgegangen werden, da konstruktiv
keine Kraftkomponenten in der U-Längsrichtung vorgesehen sind: die Schrauben,
mit deren Hilfe das U-förmige Bauteil gegen die Randflansche gesichert wird,
sind zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer Druckkraft in der betreffenden Richtung
primär nicht geeignet.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Bauteilsatzes
ergibt sich daraus, dass die im Wesentlichen U-förmigen Klammern sehr einfach
und schnell durch die in den U-Querrichtungen hervorstehenden Schraubenbolzenköpfe
in der U-Längsrichtung gesichert werden, indem die Klammern mittels der schlitzförmigen
Ausnehmungen die Schraubenbolzenköpfe aufnehmen und diese umgreifen. Die in
der U-Querrichtung durch die Flansche hindurchgeführten Schraubenbolzen brauchen
nicht dazu beizutragen, die Schenkel des U gegen die Flansche zu sichern, was mehr
Flexibilität für die Installation bringt, da das Festschrauben dieser
Schraubenbolzen nicht das Anbringen von Schenkeln des U an die Randflansche voraussetzt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden
ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind. In den
Zeichnungen zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht von einem zur Fugenabdichtung
verwendeten erfindungsgemäßen Bauteilsatz mit zwei im Wesentlichen U-förmigen
Klammern und einem leistenförmigen Element;
2 eine Querschnittsansicht des verwendeten Bauteilsatzes
entlang der Schnittlinie A-A in 1, und
3 zwei Gestaltungsvarianten für die schlitzförmigen
Ausnehmungen am Schenkel des U der erfindungsgemäßen Klammern.
Nach 1 wird ein Bauteilsatz mit zwei
im Wesentlichen U-förmigen Klammern 1 und einem leistenförmigen
Element 2 zum Fugenabdichten für Randflanschen 6 von Tübbingen
7 eines Tunnels verwendet. Es können auch mehr Klammern
1 zum Befestigen jeweils eines leistenförmigen Elementes
2
vorgesehen werden.
Der in 2 dargestellte Querschnitt des
verwendeten Bauteilsatzes liegt innerhalb der Ebene des U. Die im Wesentlichen U-förmig
ausgebildete Klammer 1 besteht vorzugsweise aus einem in die Form des U
gekrümmten Flacheisen. Die Klammer 1 weist zwei parallel angeordnete
Schenkel 11 und einen diese Schenkel 11 miteinander verbindenden
Steg 12 auf. Der Übergang vom Schenkel 11 zum Steg
12 des U ist abgerundet.
Der Schenkel 11 des U ist mit einer schlitzförmigen
Ausnehmung 111 versehen, die zum unteren Rand des Schenkels 11
offen ist und deren Schlitzbreite den Durchmesser der Schraubenbolzenköpfe
81, 82 geringfügig übersteigt. Diese schlitzförmige
Ausnehmung 111 erstreckt sich vorzugsweise ausschließlich in der U-Höhenrichtung
R1. Jenseits der schlitzförmigen Ausnehmung 111 ist am Schenkel
11 des U entlang der U-Längsrichtung R2 ein Greifarm 112
ausgebildet.
Die mit einem Bolzenloch 61 versehenen Randflansche
6 sind mittels Schraubenbolzen 8, die in der U-Querrichtung R3
durch die Flansche 6 hindurchgeführt sind, miteinander verschraubt.
Die Schraubenbolzenköpfe, nämlich ein Kopf 81 und eine Mutter
82 des Schraubenbolzens 8, stehen in der U-Querrichtung R3 über
die Randflansche 6 hervor. Zwischen den Flanschen 6 bildet sich
eine Fuge 5 aus, die den Zwischenraum zwischen den beiden parallel angeordneten
Flanschen 6 füllt. Die Flansche 6 bilden außerdem eine
gemeinsame Stirnseite 62, die senkrecht zur Fuge 5 angeordnet
ist und diese begrenzt. Eine zum Abdichten der Fuge 5 vorgesehenen Dichtung
4, deren Breite die Fugenbreite vorzugsweise geringfügig übersteigt,
ist stirnseitig entlang der Fuge 5 angeordnet.
Die Klammer 1 ist in der U-Längsrichtung R2 schenkelseitig
auf die Randflansche 6 aufgesteckt, wobei die Innenfläche des Stegs
12 der Stirnseite 62 zugewandt ist. Die in den U-Querrichtungen
R3 hervorstehenden Schraubenbolzenköpfe 81, 82 werden beiderseitig
vom unteren Rand der Schenkel 11 aus in die schlitzförmigen Ausnehmungen
111 aufgenommen und durch die Greifarme 112 umgriffen. Die Schraubenbolzenköpfe
81, 82 werden innerhalb der Schenkel 11 entlang der U-Höhenrichtung
R1 solange geführt, bis sie ans Ende der schlitzförmigen Ausnehmungen
111 gelangen.
Das leistenförmige Element 2, das vorzugsweise im Wesentlichen
starr ausgebildet ist und dessen Breite vorzugsweise die der Dichtung
4 um einiges übersteigt, wird zwischen die Innenfläche des Stegs
12 des U und die Stirnseite 62 der Flansche 6 angeordnet.
Dabei sind die beiden flachen Seiten des leistenförmigen Elementes
2 parallel zur Stirnseite 62 angeordnet. Mithilfe des leistenförmigen
Elementes 2 wird die Dichtung 4 an der Stirnseite 62
abgedeckt.
Vorzugsweise in der Mittellinie des Stegs 12 des U ist eine
Gewindebohrung 121 vorgesehen, die in der U-Längsrichtung R2 angeordnet
ist. Eine Schraube 3 wird durch die Gewindebohrung 121 hindurchgeschraubt,
so dass sie mit dem leistenförmigen Element 2 in Eingriff gebracht
wird, damit das leistenförmige Element 2 in der U-Längsrichtung
R2 einen Druck auf die Dichtung 4 aufbaut, woraufhin die Dichtung
4 gegen die Stirnseite 62 der Randflansche 6 und teilweise
in die Fuge 5 hineingedrückt wird, um eine nachhaltige Abdichtung
der Fuge 5 herbeizuführen.
Während des Druckaufbaus von der Klammer 1 auf die Dichtung
4 wird die Klammer 1 aufgrund einer Gegenkraft gleichzeitig durch
die Dichtung 4 entgegen der U-Längsrichtung R2 gedrückt. Um diese
Kraftwirkung auszugleichen, wird von den Schraubenbolzenköpfen 81,
82 ausgehend entsprechend eine in der U-Längsrichtung R2 gerichtete
Kraft auf die Greifarme 112 der Schenkel 11 des U ausgeübt,
so dass die Klammer 1 in der U-Längsrichtung R2 festgehalten wird.
Aufgrund dieser in der U-Längsrichtung gerichteten Kraftwirkung entsteht zwischen
den schlitzförmigen Ausnehmungen 111 der Schenkel 11 des
U und den Schraubenbolzenköpfen 81, 82 eine entgegen der
U-Höhenrichtung R1 gerichtete Reibungskraft, durch die ein Verrutschen der
Schenkel 62 in der U-Höhenrichtung R1 verhindert ist.
Die Klammern 1 weisen vorzugsweise in der U-Höhenrichtung
R1 eine Abmessung bis zum Sechsfachen des Durchmessers der Schraubenbolzen
8 oder der Schraubenbolzenköpfe 81, 82 auf. Eine
größere Höhendimensionierung der Klammer 1 wird kaum noch
zur Festigkeit derselben beitragen und verursacht lediglich einen zusätzlichen
Materialverbrauch.
Die Dichtung 4 kann unter Umständen erheblich länger
ausgebildet sein als die leistenförmigen Elemente 2 eines erfindungsgemäßen
Bauteilsatzes, die vorzugsweise feste Längen aufweisen. In diesem Fall werden
die leistenförmigen Elemente 2 dann vorzugsweise so hintereinander
angeordnet, dass sie die Gesamtlänge der Dichtung 4 lückenlos
abdecken. Eine entsprechende Vielzahl von erfindungsgemäßen Klammern
1 ist entsprechend vorzusehen.
3 zeigt zwei relevante Gestaltungsvarianten der schlitzförmigen
Ausnehmungen 111 an den Schenkeln 11 des U. Zum einen kann der
Greifarm 112 des Schenkels 11, der zum Umgreifen der Schraubenbolzenköpfe
81, 82 vorgesehen ist, randseitig mit einem Haken 113
versehen werden, so dass ein Herausfallen der Schraubenbolzenköpfe
81, 82 aus den schlitzförmigen Ausnehmungen 111
verhindert oder zumindest erschwert wird. Zum anderen kann die schlitzförmige
Ausnehmung 111 noch zusätzlich einen in der U-Längsrichtung R2
angeordneten Teil aufweisen, so dass die Schraubenbolzenköpfe 81,
82 auch teilweise in der Längsrichtung R2 innerhalb der schlitzförmigen
Ausnehmung 111 geführt werden.