Die Erfindung betrifft ein Messsystem zur Normenmessung
von Hörgeräten, umfassend eine Messbox mit einer Messkammer zur Aufnahme
eines Hörgerätes und mit Anschlussmitteln für elektrische Anschlüsse.
Die Anpassung eines Hörgerätes an den individuellen
Hörverlust eines Benutzers erfolgt üblicherweise bei einem speziell für
diese Tätigkeit ausgebildeten Hörgeräteakustiker. Dieser ist zur
Durchführung seiner Aufgabe mit speziellen Diagnose- und Anpasswerkzeugen ausgestattet.
Das bekannte Mess- und Anpasssystem "UNITY 2" der Firma
Siemens Audiologische Technik GmbH umfasst beispielsweise ein Audiometer-Modul zur
Messung des individuellen Hörverlustes eines Hörgeräteträgers.
Weiterhin umfasst das bekannte Messund Anpasssystem ein Sonden-Mikrofon-Modul, mit
dem beispielsweise der Frequenzgang eines Hörgerätes gemessen werden kann,
wenn es am Ohr eines Benutzers getragen wird. Darüber hinaus umfasst das bekannte
Mess- und Anpasssystem eine Messbox-Einheit, mit der Normenmessungen an einem Hörgerät
möglich sind, beispielsweise zur Durchführung von Messungen gemäß
den Normen IEC 118-7 oder ANSI 3.22.
Mit einer Messbox kann die Messung der Eingangs- und Ausgangs-
Charakteristik eines Hörgerätes durchgeführt werden. Die Messbox
umfasst eine Messkammer, in die das zu messende Hörgerät hineingelegt
werden kann. Die Messkammer ist in der Regel von schallabsorbierendem Material umgeben.
Eine spezielle mittels der Messbox durchführbare Hörgeräte-Messung
betrifft die Telefonspule. Hierbei wird von einer Sendespule ein elektromagnetisches
Signal erzeugt und von der Telefonspule des Hörgerätes aufgenommen. Das
so empfangene Signal durchläuft die Signalverarbeitung im Hörgerät
und wird schließlich als akustisches Signal abgegeben. Zur Messung des abgegebenen
Signals wird ein mit dem Hörgerät verbundener Kuppler verwendet, der den
Gehörgang eines Hörgeräteträgers simuliert und das akustische
Signal in ein elektrisches Signal wandelt, welches schließlich einer Auswerteeinheit
zugeführt wird.
Zur Durchführung von Messungen in Verbindung mit der
Telefonspule eines Hörgerätes ist in die bekannte Messbox eine Sendespule
integriert. Diese eignet sich jedoch nicht zur Durchführung aller bei einem
Hörgerät üblicherweise durchgeführten Normenmessungen. Beispielsweise
ist bei der Messbox des bekannten Mess- und Anpasssystems UNITY 2 mit der integrierten
Sendespule eine Messung nach der ANSI-Norm 3.22 (SPLITS-Messung) nicht möglich.
Für diese spezielle Messung sind in der Messbox Anschlussmittel zum Anschluss
einer externen Sendespule vorhanden. Als externe Spule ist z. B. der "Telewand"
der Firma Frye bekannt. Bei diesem ist die Sendespule in einem handhaltbaren Gehäuse
integriert. Der Telewand und das zu messende Hörgerät werden während
der Messung so aneinander gehalten, dass eine möglichst gute induktive Signalübertragung
erfolgen kann.
Nachteilig bei Messungen in Verbindung mit der Telewand
ist die umständliche Handhabung, bei der der Telewand und das Hörgerät,
mit dem die Messung durchgeführt werden soll, gleichzeitig in der Hand gehalten
werden müssen. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Durchführung
von Normenmessungen bei Hörgeräten unter Verwendung einer Messbox zu vereinfachen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Messsystem zur
Normenmessung von Hörgeräten, umfassend:
- eine Messbox (1) mit einer Messkammer (2) zur Aufnahme eines Hörgerätes
und mit Anschlussmitteln (3A bis 3C) für elektrische Anschlüsse,
- ein Trägermodul (10) mit einer Ablageeinrichtung zur Ablage des Hörgerätes,
einer Sendespule (12) zur Abgabe eines von dem Hörgerät aufnehmbaren elektromagnetischen
Signals und mit Anschlussmitteln zur elektrischen Verbindung der Sendespule (12)
und eines während einer Messung mit dem Hörgerät verbundenen Kupplers
mit der Messbox (1).
Die Erfindung bietet den Vorteil, dass zur Durchführung
von Messungen in Verbindung mit der Telefonspule eines Hörgerätes ein
Telefon- Magnetfeld- Simulator verwendet wird, der eine Ablageeinrichtung, beispielsweise
eine ebene Platte, aufweist, auf der das betreffende Hörgerät abgelegt
werden kann. Neben dem Hörgerät kann auch ein während der Messung
mit dem Hörgerät verbundener Kuppler ebenfalls auf der Ablageeinrichtung
des Trägermoduls abgelegt werden. Darüber hinaus weist das Trägermodul
vorteilhaft elektrische Anschlüsse auf, so dass auf einfache Weise eine elektrische
Verbindung des Kupplers bzw. der Sendespule mit der Messbox herstellbar ist. Das
Hörgerät kann auf der Ablageeinrichtung so positioniert werden, dass eine
möglichst gute Signalübertragung zwischen der Sendespule und der Telefonspule
im Hörgerät erreicht wird. Weder das Hörgerät noch die Sendespule
müssen zur Durchführung der Messung in der Hand gehalten werden. Dies
erleichtert die Bedienung der zur Durchführung der Messung verwendeten Signalgeneratoren
und Messinstrumente.
Die Verwendung eines separaten, elektrisch sowie mechanisch
lösbar mit der Messbox verbundenen Trägermoduls erweitert die Funktionalität
der Messbox. Da in der Messbox nur begrenzt Platz zur Anbringung unterschiedlicher
Sendespulen vorhanden ist, kann in der Regel nur eine Telefon- Magnetfeld- Übertragung
nach einer bestimmten Norm gemessen werden. Durch die Verwendung von Trägermodulen
mit unterschiedlichen Sendespulen lässt sich diese Messung im Prinzip auf beliebig
viele unterschiedliche Telefon- Magnetfeld- Simulationen erweitern.
Die Erfindung bietet weiterhin den Vorteil, dass durch
die einfachere Handhabung gegenüber der Telewand von Frye genauere Messergebnisse
erzielt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Dabei zeigt:
- Figur 1 ein mit einer Messbox verbindbares Trägermodul und
- Figur 2 das Trägermodul und eine Verlängerung für einen Kuppler-
Anschluss in Seitenansicht.
Figur 1 zeigt in der Draufsicht eine Messbox 1 zur Durchführung
von Normenmessungen bei einem Hörgerät, das hierzu in eine Messkammer
2 hineingelegt werden kann. Die Messbox 1 weist elektrische Anschlüsse 3A,
3B und 3C auf, an die verschiedene zur Durchführung von Messungen benötigte
Geräte anschließbar sind, beispielsweise ein mit einem Hörgerät
verbundener Kuppler oder eine externe Sendespule. Die Messbox 1 ist über ein
Datenkabel 4 mit einer externen Prozessoreinheit, beispielsweise einem PC, verbunden,
über das der Messbox 1 Testsignale zugeführt und Messsignale ausgelesen
werden können.
Damit akustische Messungen möglichst frei von äußeren
Einflüssen bleiben, ist die Messkammer 2 von schallabsorbierendem Material
umgeben. Die Oberseite der Messkammer 2 kann mittels eines Deckels 5 verschlossen
werden, der über ein Scharnier 6 an der Messbox 1 angelenkt ist.
Hörgeräte weisen neben einem Mikrofon zur Aufnahme
akustischer Signale häufig auch eine Telefonspule zur Aufnahme induktiver Signale
auf. Zur Übertragung eines Testsignals zu der Telefonspule eines Hörgerätes
ist bei der Messbox 1 eine Sendespule 7 vorhanden, die sich an der Unterseite der
Messkammer 2 befindet.
Bei Hörgeräten werden teilweise Messungen nach
unterschiedlichen, insbesondere auch länderspezifischen Normen gefordert. Bezüglich
Messungen in Verbindung mit der Telefonspule müssen hierfür unterschiedliche
Sendespulen verwendet werden. Aufgrund ihrer Baugröße bietet die Messbox
1 jedoch nur für eine bestimmte Sendespule 7 Platz. Zur Messung in Verbindung
mit einer anderen Sendespule ist dann beispielsweise an einen der elektrischen Anschlüsse
3A bis 3C eine externe Sendespule anzuschließen. Die Handhabung dieser zusätzlichen
Sendespule in der beengten Messkammer 2 ist jedoch umständlich und schwierig.
Die Erfindung sieht daher ein Trägemodul 10 vor, dessen Oberseite im Wesentlichen
als ebene Platte 10A ausgebildet ist. Das Trägermodul 10 ist ebenfalls mit
elektrischen Anschlüssen 11A bzw. 11B ausgestattet, die beispielsweise durch
Verbindungskabel (nicht dargestellt) mit den elektrischen Anschlüssen 3A bis
3C der Messbox 1 verbindbar sind. An der Unterseite des Trägermoduls 10 befindet
sich eine Sendespule 12, der über einen der elektrischen Anschlüsse, z.B.
den Anschluss 11A, ein Testsignal zugeführt werden kann, das dann als elektromagnetisches
Testsignal abgegebbar und auf ein zu messendes Hörgerät übertragbar
ist. Zur Messung wird das betreffende Hörgerät auf der Oberseite des Trägermoduls
10 abgelegt. Es ist zum Auslesen eines induktiv übertragenen Testsignals an
einen Kuppler angeschlossen, der ein elektrisches Signal an den Anschluss 11B abgibt.
Dieses Signal wird dann zur weiteren Auswertung über die Messbox 1 und das
Datenkabel 4 der externen Prozessoreinheit (nicht dargestellt) zugeführt.
Die Verwendung des Trägermoduls 10 erleichtert die
Durchführung der Messung erheblich. Das zu messende Hörgerät kann
derart auf dem Trägermodul 10 abgelegt und positioniert werden, dass eine möglichst
gute induktive Signalübertragung zwischen der Sendespule 12 und dem Hörgerät
erreicht wird. Das Auswechseln der in der Messbox 1 vorhandenen Sendespule 7 wird
dadurch ebenso vermieden wie das Hantieren mit einer in der Hand zu haltenden externen
Sendespule. Es können somit auf einfache Weise Messungen mit unterschiedlichen
Sendespulen durchgeführt werden.
Wie dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur
1 zu entnehmen ist, ist das Trägermodul 10 so gestaltet, dass es bei geöffnetem
Deckel 5 als weiterer Deckel der Messbox 1 verwendet werden kann. Damit dieser nicht
auf der Messbox 1 verrutscht, weist das Trägermodul 10 eine umlaufende Kante
13 auf, die in die Messkammer 2 eingreift. Das Trägermodul 10 muss zur Durchführung
einer Messung in Verbindung mit der Sendespule 12 jedoch nicht notwendigerweise
mechanisch mit der Messbox 1 verbunden sein. Ebenso können die Messbox 1 und
das Trägermodul 10 nebeneinander aufgestellt werden. Hierfür befinden
sich vier Füße 14A bis 14D an der Unterseite des Trägermoduls 10.
Figur 2 zeigt das Trägermodul 10 in einer Seitenansicht.
Aus der Zeichnung ist die flache obere Platte 10A ersichtlich, die zur Ablage eines
Hörhilfegerätes sowie eines Kupplers dient. An der Unterseite sind die
beiden vorderen Füße 14A und 14B ersichtlich, auf die das Trägermodul
10 gestellt werden kann. In etwa in der Mitte des Trägermoduls 10 ist an der
Unterseite der ebenen Platte die Sendespule 12 angeordnet. Zum elektrischen Anschluss
des Trägermoduls 10 sind an der Oberseite der ebenen Platte 10A die Buchsen
11A sowie 11B vorhanden. Über entsprechende Stecker können damit die Sendespule
12 sowie der mit dem zu messenden Hörgerät verbundene Kuppler elektrisch
angeschlossen werden. Der Anschluss 11B für den Kuppler umfasst im Ausführungsbeispiel
ein Verlängerungsstück 15, dessen der Buchse 11B gegenüberliegendes
Ende als Stecker ausgebildet ist, an den ein Verbindungskabel angeschlossen werden
kann.
Bei dem Trägermodul 10 gemäß dem Ausführungsbeispiel
sind die Füße 14A bis D, die Sendespule 12 sowie die Verlängerung
15 für den elektrischen Kuppler- Anschluss schraubbar an der Ablageplatte 10A
befestigt, so dass diese gegebenenfalls abgenommen bzw. ausgetauscht werden können.
Somit sind in einfacher Weise unterschiedliche Sendespulen bzw. elektrische Anschlüsse
verwendbar.