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Dokumentenidentifikation DE202006011911U1 14.12.2006
Titel Sicherer Kopfhörer, geeignet für stark strahlende Kommunikationsanlagen
Anmelder Zhu, Aidao, Wenzhou, Zhejiang, CN
Vertreter Suhren und Kollegen, 30159 Hannover
DE-Aktenzeichen 202006011911
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 14.12.2006
Registration date 09.11.2006
Application date from patent application 03.08.2006
IPC-Hauptklasse H04R 1/10(2006.01)A, F, I, 20060803, B, H, DE

Beschreibung[de]

Es handelt sich um eine Neuerung in Form eines sicheren Kopfhörers, der für stark strahlende Kommunikationsanlagen wie z. B. Handys geeignet ist. Solche stark strahlende Kommunikationsanlagen weisen in der Regel ein Hochfrequenz-Magnetfeld auf.

Nutzt man die stark strahlende Kommunikationsanlage, z. B. also das Handy, direkt zum Telefonieren, hält man es also an den Kopf, so sendet das Hochfrequenz-Magnetfeld hohe Strahlung an das Gehirn des Benutzers aus. Dies kann zu starker Anreizung des Gehirns und damit zur Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führen. Deshalb werden heute bereits häufig Kopfhörer zum Telefonieren mit Handys eingesetzt. Diese herkömmlichen Kopfhörer verwenden aber ihrerseits einen Chip, der direkt im Ohr-Teil (Hörerkopf) des Kopfhörers eingebaut ist. Dieser Chip stellt seinerseits ein Magnetfeld dar, wenn auch ein Niederfrequenz-Magnetfeld. Auch dieses Magnetfeld befindet sich somit unmittelbar am Kopf des Benutzers und sendet Strahlung an das Gehirn des Benutzers aus, die zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Dies gilt insbesondere für die häufige und dauerhafte Benutzung von Handys und herkömmlichen Kopfhörern. Häufige Symptome sind Kopfschmerzen, Schwindel und sonstige Symptome bei dem Benutzer, bis hin zu Kopflähmungen.

Die hier vorgestellte Neuerung hält Magnetfelder so weit wie möglich fern von dem Kopf des Benutzers, um bei diesem gesundheitliche Schäden zu minimieren bzw. im Idealfall zu vermeiden.

Um dies zu erreichen, werden der Mikrolautsprecher, der das Magnetfeld enthält und das Ohr-Teil (Hörerkopf) getrennt von einander konstruiert. Ein relativ langes Schallwellenübertragungsrohr bzw. -röhrchen zwischen Mikrolautsprecher und Ohr-Teil sorgt für die Übertragung des Audiosignals (Schall) vom Mikrolautsprecher zum Ohr-Teil (Hörerkopf) und damit in das Ohr des Benutzers.

Dieses Schallwellenübertragungsrohr kann ein langes und schmales Weichrohr oder Hartrohr sein. Es kann entweder zwischen dem Mikrolautsprecher und dem Ohr-Teil separat oder mit Mikrolautsprecher und Ohr-Teil integriert eingebaut werden.

Es gibt also eine separate und eine integrierte Lösung.

Sämtlichen Lösungen bzw. Ausführungsmethoden liegt aber das Grundprinzip zugrunde, das Ohr-Teil (Hörerkopf) des Kopfhörers möglichst weit von dem Mikrolautsprecher und damit dem gefährlichen Magnetfeld entfernt zu halten, um gesundheitliche Schäden des Benutzers weitestgehend zu vermeiden.

Beigefügt sind 3 Skizzen:

Bei Skizze 1 handelt es sich um das separate Ausführungsbeispiel.

Die Skizzen 2 und 3 stellen 2 unterschiedliche Ausführungsvarianten bzw. Ausführungsbeispiele für integrierte Lösungen dar.

Zu der Beschreibung in den Skizzen:
1
Ohr-Teil/Hörerkopf
2
Schallwellenübertragungsrohr/-röhrchen
3
Mikrolautsprecher
4
Mikrophon
5
Leitung
6
Stecker
7
Gehäuse/Schale

Nochmals verdeutlichend zu den 3 unterschiedlichen Ausführungsarten:

Skizze 1 zeigt die separate Lösung, bei der insbesondere zu erkennen ist, dass die aus dem Magnetfeld kommenden Schallwellen durch das Schallwellenüertragungsrohr geschwächt werden.

Die Skizzen 2 und 3 sind integrierte Lösungen, bei denen sich das Schallwellenübertragungsrohr innerhalb des Gehäuses/Schale befindet. Die Skizzen 2 und 3 unterscheiden sich durch die Stärke des Gehäuses, also vorwiegend durch Äußerlichkeiten.

Skizze 2 verdeutlicht, dass Mikrophon und Hörerkopf an einem anderen Ende des Gehäuses liegen, und dass der Mikrolautsprecher hinter dem Mikrophon liegt. Das Schallwellenübertragungsrohr liegt zwischen Mikrolautsprecher und Mikrophon. Der Mikrolautsprecher (3), das Mikrophon (4), die Leitung (5) und der Stecker (6) sind nacheinander verbunden.

Skizze 3 verdeutlicht, dass der Durchmesser des Ohr-Teils/Hörerkopf (1) vorne größer ist als der hintere Durchmesser. Der vordere Teil hat auch eine größere Bogenkontur, damit der Hörerkopf nicht leicht aus dem Ohr rutscht.

Die möglichst weite Separierung der Magnetfelder von dem Ohr bzw. Kopf des Benutzers führen zu keinen Einbußen bei dem Klang des Kopfhörers, der Empfang bleibt klar und deutlich.


Anspruch[de]
Ein Kopfhörer inklusive Stecker (6), Leitung (5), Mikrolautsprecher (3) und Ohr-Teil/Hörerkopf (1) dadurch gekennzeichnet, dass es zwischen dem Ohr-Teil/Hörerkopf (1) und dem Mikrolautsprecher (3) ein Schallwellenübertragungsrohr/-röhrchen (2) gibt. Kopfhörer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das angegebene Schallwellenübertragungsrohr (2) ein langes und schmales Weichrohr oder Hartrohr ist. Kopfhörer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikrolautsprecher (3), das Schallwellenübertragungsrohr (2) und das Ohr-Teil/Hörerkopf (1) eine vollständige Einheit bilden. Es gibt ein Gehäuse (7). Der Mikrolautsprecher (3) liegt an einem Ende des schmalen Gehäuses (7) und das Ohr-Teil (1) liegt an einem anderen Ende. Das Schallwellenübertragungsrohr (2) liegt innerhalb des Gehäuses. Der Mikrolautsprecher (3), die Leitung (5) und der Stecker (6) sind nacheinander verbunden. Kopfhörer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Mikrolautsprecher (3) und dem Stecker (6), der Leitung (5) ein Mikrophon existiert (4). Kopfhörer nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Durchmesser des Ohr-Teils/Hörerkopfs (1) größer ist als der hintere Durchmesser. Der vordere Teil weist auch eine größere Bogenkontur auf.






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