Dokumentenidentifikation |
DE102005020819A1 25.01.2007 |
Titel |
Fahrzeugüberwachungssystem zur Bestimmung eines unberechtigten Eingriffs in ein Fahrzeug und Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeugs |
Anmelder |
DaimlerChrysler AG, 70567 Stuttgart, DE |
Erfinder |
Dreher, Ulf, 30890 Barsinghausen, DE; Hemberger, Stephan, Dipl.-Ing. (FH), 73087 Boll, DE |
DE-Anmeldedatum |
04.05.2005 |
DE-Aktenzeichen |
102005020819 |
Offenlegungstag |
25.01.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.01.2007 |
IPC-Hauptklasse |
B60R 25/10(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung eines Fahzeugs (F), insbesondere des Fahrzeuginnenraums (I) und/oder der Fahrzeugaußenhaut, auf einen unberechtigten Eingriff, wobei ein Beschleunigungssensor (S2) und ein Ultraschallsensor (S1) mit einer Auswerteeinheit (2) verbunden sind, die anhand eines Signalvergleichs der Messsignale (MW) des Beschleunigungssensors (S2) und der Messsignale (MW) des Ultraschallsensors (S1) ein Steuersignal (SS) erzeugt.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugüberwachungssystem zur Bestimmung
eines unberechtigten Eingriffs in ein Fahrzeug. Des Weiteren betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeugs, insbesondere zur Bestimmung
eines unberechtigten Eingriffs in das Fahrzeug.
Zur Überwachung eines Fahrzeugs ist es beispielsweise bekannt,
Ultraschallsensoren einzusetzen, welche bei einer Detektion von Bewegungen im Innenraum
des Fahrzeugs einen Alarm auslösen. Auch ist es bekannt, Glasbruchsensoren
zur Detektion des Einschlagens einer Scheibe einzusetzen. In einem weiteren Anwendungsfall
werden Neigungssensoren, insbesondere Beschleunigungssensoren zur Detektion einer
Neigungsänderung oder einer Bewegung bei einem möglicherweise unberechtigten
Abschleppen eines Fahrzeugs verwendet.
Beispielsweise ist in der US 5,510,765
ein Fahrzeugüberwachungssystem beschrieben, bei welchem Geräusche, Vibrationen
und Bewegungen im Innenraum des Fahrzeugs erfasst werden, um das Einschlagen einer
Scheibe und ein unberechtigtes Eindringen in den Fahrzeuginnenraum zu detektieren.
Dabei erfolgt mittels eines akustischen Sensors eine Geräusch- und Vibrationserfassung
zur Detektion des Einschlagens der Scheibe. Das Fahrzeugüberwachungssystem
aktiviert die Bewegungsdetektion mittels eines Ultraschallsensors erst dann, wenn
das Einschlagen einer Scheibe detektiert wurde, um das Eindringen einer Person oder
eines Tieres in den Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Ein allgemein bekanntes Problem bei Fahrzeugen besteht darin, dass
Manipulationen – gewollt oder ungewollt – an Fahrzeugen vorgenommen
werden, die nicht detektiert werden können. So kommt es häufig vor, dass
beispielsweise bei einem unachtsamen Öffnen einer Tür auf einem Parkplatz
oder durch Anstoßen beim Einparken ein Schaden am Fahrzeug verursacht wird,
der weder von dem Schadensverursacher selbst noch einem Dritten oder von einem Fahrzeugüberwachungssystem
wahrgenommen wird.
In einem anderen Fall kann es zu Fehlalarmen kommen, wenn beispielsweise
aufgrund eines vorbeifahrenden schweren Fahrzeugs, z. B. einer Kehrmaschine oder
eines Lastkraftwagens, eine Erschütterung oder Vibration am Fahrzeug von einem
Fahrzeugüberwachungssystem detektiert wird, ohne dass ein Eindringen in das
Fahrzeug oder eine Manipulation am Fahrzeug erfolgte.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeugüberwachungssystem
anzugeben, bei welchem insbesondere bei einem abgestellten Fahrzeug die Ermittlung
einer Manipulation am Fahrzeug verbessert wird. Des Weiteren ist ein besonders geeignetes
Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeugs anzugeben.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des
unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Hinsichtlich des Verfahrens wird die
Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 10.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Beim erfindungsgemäßen Fahrzeugüberwachungssystem zur
Bestimmung eines unberechtigten Eingriffs in ein Fahrzeug sind mindestens ein Beschleunigungssensor
und mindestens ein Ultraschallsensor vorgesehen, die mit einer Auswerteeinheit verbunden
sind, die anhand eines Signalvergleichs der Messsignale des Beschleunigungssensors
und der Messsignale des Ultraschallsensors ein Steuersignal erzeugt. Durch eine
Kombination oder Verknüpfung der Messsignale des Beschleunigungssensors und
der Messsignale des Ultraschallsensors ist eine differenzierte, insbesondere verfeinerte
Überwachung eines unberechtigten Eingriffs in das Fahrzeug möglicht. So
kann durch Signalvergleich der erfassten Messsignale der verschiedenen Sensoren
ermittelt werden, ob ein Alarm notwendig ist oder eine Alarmauslösung unterbleibt.
Insbesondere ist eine Unterscheidung von lediglich durch in der Fahrzeugumgebung
ausgelöste Vibrationen oder Bewegungen des Fahrzeugs (= kein Alarm notwendig)
zu durch einen Eingriff in das Fahrzeug ausgelöste Vibrationen oder Bewegungen
(= Alarmauslösung notwendig) möglich. Durch die Kombination, insbesondere
einen Vergleich oder eine Verknüpfung der Messsignale der verschiedenartigen
Sensoren und der Erzeugung eines daraus resultierenden gemeinsamen Steuersignals
insbesondere für eine Alarmunterdrückung ist eine Reduzierung von Fehlalarmauslösungen
sichergestellt. Somit ist eine verbesserte Fehlalarmsicherheit gegeben.
Für eine weitere Differenzierung bei der Erzeugung des gemeinsamen
Steuersignals ist die Auswerteeinheit vorzugsweise mit einem weiteren, insbesondere
als Schalter ausgebildeten Sensor verbunden, wobei das Messsignal des weiteren Sensors
bei der Erzeugung des Steuersignals berücksichtigt wird.
In einer möglichen Ausführungsform sind der Beschleunigungssensor
und der Ultraschallsensor in einem Steuergerät, insbesondere in einer Dachbedienungseinheit
integriert. Hierdurch ist eine besonders platz- und raumsparende
sowie bei einer Integration in der Dachbedienungseinheit zudem messtechnisch hinreichend
gute Position des Fahrzeugsüberwachungssystems gegeben. Dabei ist der als Ultraschallsensor
ausgebildete Innenraumschutzsensor mit dem Beschleunigungssensor vorzugsweise im
Bereich der Dachverkleidung, insbesondere im Bereich des Rückspiegels im Fahrzeug
angeordnet. Eine derartige Lage des Fahrzeugüberwachungssystems ermöglicht
eine den gesamten Fahrzeuginnenraum und die Fahrzeughülle abdeckende Überwachung.
Zudem kann ein zusätzlicher Mikrocontroller entfallen. Hierzu sind die Auswerte-
und Messalgorithmen des Beschleunigungssensors und des Ultraschallsensors in einem
gemeinsamen Steuergerät implementiert. Für eine weitergehende platz- und
raumsparende Anordnung sind die beiden Sensoren – der Beschleunigungssensor
und der Ultraschallsensor – in einem gemeinsamen Gehäuse integriert.
Je nach gewünschten Integrationsgrad und Vorgabe hinsichtlich
der Reduzierung von Bauraum und Fahrzeugruhestrom kann der Beschleunigungssensor
zudem im Abschleppschutzsensor integriert sein. Bei dem beispielsweise im Abschleppschutzsensor
integrierten Beschleunigungssensor handelt es sich um einen inertialen Sensor zur
Ermittlung kleiner Beschleunigungen. Insbesondere handelt es sich um einen so genannten
2-achsigen integrierten Beschleunigungssensor, der sowohl die Neigung, die Geschwindigkeit
als auch den Weg einer Bewegung des Fahrzeugs messen kann. Ein zusätzlicher
Sensor kann hierdurch entfallen. Für eine Erhöhung der Integration kann
der Beschleunigungssensor auch im Ultraschallsensor integriert sein. Hierdurch kann
ein zusätzlicher Mikrocontroller zur Implementierung der zugehörigen Mess-
und Auswertealgorithmen vermieden werden.
Zur Vermeidung von Messfehlern und für eine möglichst genaue
Detektion von Vibrationen der Fahrzeugaußenhaut bzw. von durch Bewegungen des
Fahrzeugs ausgelöste, mechanische Beanspruchungen der Fahrzeugaußenhaut
ist der Beschleunigungssensor fest mit der Fahrzeugaußenhaut verbunden.
In Abhängigkeit vom Wert des Steuersignals ist vorzugsweise mindestens
ein Alarmmittel aktivierbar. Überschreitet beispielsweise sowohl der Beschleunigungswert
als auch der Ultraschallmesswert einen vorgegebenen Grenz- oder Schwellwert, so
ist von einem unberechtigten Eingriff auszugehen und ein Alarm wird ausgelöst.
Unterschreitet einer der Messwerte der Sensoren oder alle Messwerte der Sensoren
einen vorgegebenen Schwellwert so wird kein Alarm ausgelöst.
Je nach Vorgabe oder Einstellung kann bei einer Alarmauslösung
mindestens ein akustisches Alarmmittel, insbesondere eine Sirene und/oder eine Hupe,
ein optisches Alarmmittel, insbesondere eine Lichtsignaleinheit, ein Fahrrichtungsanzeiger,
ein Abblendlicht und/oder eine Warnblinkanzeige, und/oder ein elektronisches Alarmmittel,
insbesondere ein Sender, eine zentrale Überwachungsstelle, ein Bordcomputer
und/oder eine Speichereinheit aktiviert werden. Für eine von der Art und vom
Grad des unberechtigten Eingriffs abhängigen Aktivierung des Alarmmittels sind
diese einzeln oder zusammen sowohl in der Intensität als auch in der Reihenfolge
steuerbar.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Überwachung des
Fahrzeugs, insbesondere zur Bestimmung eines unberechtigten Eingriffs in das Fahrzeug,
werden anhand mindestens eines Beschleunigungssensors und anhand mindestens eines
Ultraschallsensors jeweils ein zugehöriges Messsignal erfasst, wobei das Messsignal
des Beschleunigungssensors und das Messsignal des Ultraschallsensors einer Auswerteeinheit
zugeführt werden, die anhand eines Signalvergleichs der Messsignale ein Steuersignal
erzeugt. Hierzu werden der Auswerteeinheit eingangsseitig vom Beschleunigungssensor
bzw. vom Ultraschallsensor zugehörige Messwerte zugeführt.
Mittels der anhand des Beschleunigungssensors erfassten Messsignale,
insbesondere Beschleunigungswerte, können eine Vibration, eine Bewegung, eine
Neigung und/oder ein Eindringen in das Fahrzeug bestimmt werden. Das Messprinzip
beruht auf der Messung der statischen Erdbeschleunigung. Der Beschleunigungssensor
kann somit ein Schaukeln, ein Neigen, ein Bewegen und/oder gar ein Abschleppen des
Fahrzeugs detektieren. Durch eine derartige Bewegungs- und/oder Vibrationsüberwachung
des Fahrzeugs können für Fehlalarme ursächliche Bewegungen bzw. Vibrationen
detektiert werden. In Verbindung mit der Innenraumüberwachung können ohne
eine unberechtigte Manipulation am Fahrzeug ausgelöste Bewegungen bzw. Vibrationen
als nicht relevant eingestuft werden, so dass kein Alarm ausgelöst wird.
Darüber hinaus wird mittels der anhand des Ultraschallsensors
erfassten Messsignale eine Innenraumüberwachung, insbesondere eine Überwachung
auf eine Objektbewegung im Fahrzeuginnenraum ausgeführt. Der Ultraschallsensor
wird insbesondere für die Überwachung eines geschlossenen Raumes, z. B.
des Fahrzeuginnenraums und/oder des Kofferraums, eingesetzt. Der Ultraschallsensor
arbeitet mit einer Frequenz von ca. 40 kHz und kann beispielsweise in mindestens
zwei Betriebsmodi betrieben werden. In einem ersten, dem so genannten Puls-Echo-Betriebsmodus
wird eine kurze Pulsfolge ausgesendet und das empfangene Echosignal ausgewertet.
Bei einer Abweichung des Echosignals von einem vorgegebenen Referenzwert wird eine
Dauerüberwachung aktiviert. Erfolgt nun eine Bewegung eines
Objekts im Innenraum, so erscheint in dem Echosignal eine Frequenzänderung
in Abhängigkeit von der Bewegungsgeschwindigkeit des Objekts. Bei einer identifizierten
Frequenzänderung wird diese auf Über- oder Unterschreiten von vorgegebenen
Schwellwerten überwacht. Wird einer der Schwellwerte über- oder unterschritten,
so wird ein Alarm ausgelöst, anderenfalls unterdrückt.
Darüber hinaus kann je nach eingestellter Empfindlichkeit des
Ultraschallsensors auch eine Anregung der Fahrzeugaußenhaut beispielsweise
durch starke akustische Beschallung oder Vibration detektiert werden. Diese führen
wie bei einer Objektbewegung zu Frequenzänderungen. Durch Berücksichtigung
der Beschleunigungswerte des Beschleunigungssensors in Kombination mit den Messwerten
des Ultraschallsensors bei der Erzeugung eines daraus resultierenden Steuersignals
können Fehlalarme sicher unterdrückt werden. Darüber hinaus kann
die Empfindlichkeit des Ultraschallsensors reduziert werden.
In einer weiteren Ausführungsform ist es möglich, die Art
und/oder den Grad des Eingriffs anhand der Erfassung und Bewertung der Messsignale
der verschiedenen Sensoren zu bestimmen. Beispielsweise wird eine Anregung der Fahrzeugaußenhaut
durch eine starke akustische Beschallung oder durch eine Vibration, z. B. durch
eine vorbeifahrende Kehrmaschine, erfasst und hinsichtlich der Art und/oder des
Schweregrades des Eingriffs als mechanische Beanspruchung analysiert. Durch Berücksichtigung
der weiteren Messgröße, beispielsweise der Messgröße aus der
Innenraumüberwachung oder der Messgröße vom Schalter kann ein Eindringen
in den Fahrzeuginnenraum ausgeschlossen werden. Somit können eventuelle Fehlalarme
aufgrund einer vorbeifahrenden Kehrmaschine sicher vermieden werden.
In einer weiteren Ausführungsform wird bei einem identifizierten
Eingriff in das Fahrzeug ein Alarm ausgelöst. Je nach Vorgabe kann der jeweilige
Alarm akustisch, optisch und/oder elektronisch ausgelöst werden. Bei einer
akustischen Alarmaktivierung können beispielsweise eine Sirene, ein Lautsprecher
und/oder eine Hupe aktiviert werden. Als eine Alarmauslösung kann beispielsweise
ein kurzes und leises akustisches Signal ausgegeben werden. Auch kann ein Alarm
lautlos ausgeführt werden. In diesem Fall werden lediglich ein optischer und/oder
ein elektronischer Alarm ausgelöst. Darüber hinaus kann mit steigendem
Schweregrad des versuchten Eingriffs in das Fahrzeug beispielsweise die Lautstärke
des auszugebenden Alarms und/oder die Anzahl der zu aktivierenden Alarmmittel erhöht
werden.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass durch die Kombination oder Verknüpfung von Beschleunigungssensor und Ultraschallsensor
in Form beispielsweise eines Signalvergleichs der zugehörigen Messsignale zur
Erzeugung eines Steuersignals die Fehlalarmsicherheit erhöht ist. Durch die
Integration beider Sensoren in eine Baueinheit und in einem gemeinsamen Steuergerät
wird Bauraum gespart. Durch Integration der Sensoren in ein vorhandenes Steuergerät
kann das Fahrzeugüberwachungssystem einfach und schnell nachgerüstet werden.
Des Weiteren bietet die Erfindung eine kostengünstige und konstruktiv
einfach zu realisierende Lösung, da bereits vorhandene Sensoren und Steuergeräte
verwendet werden. Lediglich der Mess- und Auswertealgorithmus zur Erzeugung des
Steuersignals und gegebenenfalls zur Bestimmung der Art und des Schweregrades eines
Eingriffs anhand der gemeinsamen Auswertung von Beschleunigungswerten und Ultraschallmesswerten
ist zu implementieren. Die Empfindlichkeit der verwendeten Sensoren kann entsprechend
fein eingestellt werden, so dass eine Fehlalarmierung vermieden wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeichnung
näher erläutert. Dabei zeigen:
1 schematisch ein Fahrzeug mit einem Fahrzeugüberwachungssystem
mit in einem Steuergerät integrierten Beschleunigungssensor und Ultraschallsensor,
und
2 schematisch das Fahrzeugüberwachungssystem im
Detail mit mindestens einem Ultraschallsensor und einem Beschleunigungssensor und
mit einer Auswerteeinheit zur Erzeugung eines Steuersignals.
Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen
Bezugszeichen versehen.
1 zeigt ein Fahrzeugüberwachungssystem
1 für ein Fahrzeug F. Das Fahrzeugüberwachungssystem
1 dient der Überwachung des Fahrzeuginnenraums I anhand von akustischen
Wellen W, insbesondere Ultraschall-Wellen und der Überwachung einer Bewegung
und/oder einer Erregung der Fahrzeughülle oder Fahrzeugaußenhaut A anhand
der Messung der Erdbeschleunigung. Mittels des Fahrzeugüberwachungssystems
1 erfolgt eine kombinierte Auswertung und Analyse der erfassten verschiedenartigen
Messgrößen für eine sichere und differenzierte Bestimmung einer Manipulation
am Fahrzeug F.
In einer Ausführungsform ist das Fahrzeugüberwachungssystem
1 als eine integrierte Baueinheit in einem Steuergerät 2
ausgebildet und im Bereich des Dachhimmels, insbesondere im Bereich des Rückspiegels
im Fahrzeuginnenraum I angeordnet. Eine derartige Anordnung des Fahrzeugüberwachungssystems
1 ermöglicht eine weitgehend vollständige Überwachung des
Fahrzeuginnenraums I. Vorzugsweise ist das Fahrzeugüberwachungssystem
1 als eine integrierte Baueinheit in einem beispielsweise bereits vorhandenen
Steuergerät 2, zum Beispiel in einer Dachbedienungseinheit, integriert.
Alternativ kann das Fahrzeugüberwachungssystem 1 auch separat mit
einem zugehörigen Steuergerät ausgebildet und im Bereich des Dachhimmels
der Heckscheibe angeordnet sein (nicht näher dargestellt).
Für die kombinierte Auswertung und eine hohe bauliche Integration
sind zumindest die beiden Sensoren S1 und S2 als eine integrierte Einheit ausgeführt.
Beispielsweise ist der Beschleunigungssensor S2 im Ultraschallsensor S1 integriert.
Beide sind von einem gemeinsamen Gehäuse umgeben. Darüber hinaus greifen
beide auf den gleichen Mikrocontroller zur Ausführung der Auswertealgorithmen
zu. Auch kann als Beschleunigungssensor S2 beispielsweise ein in einem nicht näher
dargestellten Abschleppsensor integrierter Beschleunigungssensor verwendet werden.
Anhand der 2 wird nachfolgend das Fahrzeugüberwachungssystem
1 und das Verfahren zur Überwachung des Fahrzeugs F auf einen unberechtigten
Eingriff näher beschrieben.
Das Fahrzeugüberwachungssystem 1 umfasst eine Auswerteeinheit
3, die mit mindestens einem der Sensoren S1 bis S3 zur Erfassung einer
Bewegung, einer Beschleunigung, einer Neigung und/oder einer Betätigung eines
Teils des Fahrzeugs F und/oder einer Bewegung in dem Fahrzeug F verbunden ist.
Der Sensor S1 ist beispielsweise als ein Ultraschallsensor ausgebildet,
der einen Ultraschall-Sender S1.1 und einen Ultraschall-Empfänger S1.2 mit
einer jeweils zugehörigen Signalaufbereitungseinheit S1.3 bzw. S1.4 umfasst.
Der Ultraschallsensor S1 dient der Detektion von Bewegungen im Fahrzeuginnenraum
I. Durch entsprechende Analyse der Empfangssignale, insbesondere der Amplitude,
des Frequenzspektrums und der Richtung der Beschleunigung wird eine Objektbewegung
im Ultraschall-Überwachungsbereich durch den so genannten Doppler-Effekt detektiert.
Dabei wird der Ultraschallsensor S1 derart eingestellt und initialisiert, dass dieser
einfache Vibrationen, z. B. ein Klopfen auf das Fahrzeugdach, von gerichteten Objektbewegungen
im Fahrzeuginnenraum I unterscheiden kann.
Der Ultraschallsensor S1 arbeitet dabei beispielsweise mit einer Frequenz
von 40 kHz z. B. in zwei verschiedenen Betriebsmodi. In einem ersten Betriebsmodus,
dem so genannten Puls-Echo-Betriebsmodus, werden kurze Pulsfolgen mit einer Frequenz
von 40 kHz ausgesendet. In den Sendepausen wird ein Echosignal empfangen und ausgewertet.
Unterscheidet sich das Echosignal von einem vorgegebenen Schwell- oder Referenzwert,
so wird eine Dauerüberwachung aktiviert. Im zweiten Betriebsmodus, dem Dauerbetriebsmodus,
wird ebenfalls eine Pulsfolge mit einer Trägerfrequenz von 40 kHz ausgesendet.
Durch Reflektion des ausgesendeten Signals an einem sich im Fahrzeuginnenraum I
bewegenden Objekt erfolgt eine Frequenzänderung des empfangenen Echosignals
in Abhängigkeit von der Bewegungsgeschwindigkeit. Ändert sich die Frequenz
innerhalb von vorgegebenen Schwell- oder Referenzwerten oder kommt es zu einem Über-
oder Unterschreiten von vorgegebenen Schwellwerten SW, so kann mittels eines der
Alarmmittel A1 bis A3 ein Alarm akustisch, optisch und/oder elektronisch ausgegeben
werden.
Der Ultraschallsensor S1 ist dabei derart empfindlich eingestellt,
dass auch eine Anregung der Fahrzeugaußenhaut durch eine starke akustische
Beschallung oder Vibration, z. B. durch einen vorbeifahrenden LKW oder eine vorbeifahrende
Kehrmaschine, zu einer Frequenzänderung wie eine Objektbewegung im Fahrzeuginnenraum
I führt. Um einen Fehlalarm aufgrund einer derartigen, nicht auf einen unberechtigten
Eingriff zurückgehenden Vibration des Fahrzeugs F zu vermeiden, wird zusätzlich
als weitere Messgröße ein Beschleunigungswert bei der Auswertung herangezogen.
Hierzu ist der Sensor S2 beispielsweise als ein herkömmlicher
Beschleunigungssensor ausgebildet. Mittels des Sensors S2 wird eine Bewegung, ein
Wackeln und/oder eine Neigung des Fahrzeugs F, z. B. ein leichtes Rollen oder ein
Abschleppen, detektiert. Der Beschleunigungssensor S2 basiert auf der Messung der
statischen Erdbeschleunigung. Dabei handelt es sich vorzugsweise um einen 2-achsigen
integrierten, beispielsweise in CMOS-Technik ausgeführten Beschleunigungssensor,
der sowohl die Neigung, die Geschwindigkeit als auch den Weg einer Bewegung des
Fahrzeugs F messen kann. Bei einem Anheben, Neigen, Wackeln oder Vibrieren des Fahrzeugs
F wird mittels des Beschleunigungssensors S2 eine Meldung, insbesondere ein Alarm
ausgelöst.
Zusätzlich zu den Sensoren S1 und S2 kann für die Überwachung
des Fahrzeugs F ein weiterer Sensor S3, insbesondere ein herkömmlicher Kontaktschalter
vorgesehen sein, der beispielsweise das Öffnen einer Tür oder einer Klappe
und somit ein Eindringen in das Fahrzeug F detektiert.
Nachfolgend wird das Verfahren zur Überwachung des Fahrzeugs
F auf einen unberechtigten Eingriff näher erläutert.
Durch Kombination von mindestens zwei der Sensoren S1 bis S3 wird
eine Manipulation oder ein unberechtigter Eingriff insbesondere an einem abgestellten
Fahrzeug F anhand eines Signalvergleichs der jeweils zugehörigen Messsignale
oder Messwerte MW ermittelt. Hierdurch wird die Fehlalarmsicherheit erhöht,
indem die Messwerte MW beispielsweise für eine Plausibilitätsprüfung
miteinander verknüpft, insbesondere miteinander verglichen werden. Durch Vergleich
von mehreren Messwerte MW verschiedenartiger Sensoren S1 bis S3 kann gesehen werden,
ob ein Alarm notwendig ist oder nicht. Anhand des Vergleichs der Messwerte MW von
mindestens zwei der Sensoren S1 bis S3 wird dann ein Steuersignal SS erzeugt.
Auch können die jeweiligen Messwerte MW auf Über- oder Unterschreiten
von vorgegebenen Schwellwerten SW überwacht werden. Hierdurch ist eine Differenzierung
des unberechtigten Eingriffs möglich, insbesondere ist eine Bestimmung der
Art und des Grades des unberechtigten Eingriffs möglich.
Je nach implementierten Auswertealgorithmus wird beispielsweise ein
Steuersignal SS insbesondere für eine Alarmauslösung erzeugt, wenn mindestens
ein Schwellwert SW von einem Messwert MW eines der Sensoren S1 bis S3 überschritten
wird. Insbesondere wenn ein Schwellwert SW des Ultraschallsensors S1 bzw. des Schalters
S3 überschritten wird und somit ein Eindringen in das Fahrzeug F detektiert
wird, wird ein Alarm ausgelöst. Wird hingegen mindestens ein Schwellwert SW
mindestens eines Sensors S1 bis S3 unterschritten, so wird mittels des Steuersignals
SS eine Alarmauslösung unterdrückt.
Beispielsweise wird durch ein am Fahrzeug F vorbeifahrendes schweres
Fahrzeug mittels des Beschleunigungssensors S2 eine erhöhte Vibration und dabei
ein Überschreiten eines Schwellwerts SW bei gleichzeitigem Unterschreiten der
Schwellwerte SW des Ultraschallsensors S1 und des Schalters S3 detektiert. Somit
wird kein unberechtigter Eingriff in das Fahrzeug F detektiert und eine Alarmauslösung
unterdrückt.
Zusätzlich oder alternativ kann anhand der Überwachung der
Messwerte MW der Sensoren S1 bis S3 auf Über- oder Unterschreitung von zugehörigen
Schwellwerten SW die Art und/oder der Grad der Manipulation am Fahrzeug F bestimmt.
Hierzu sind für mindestens einen oder mehrere Sensoren S1 bis S3 mindestens
ein oder mehrere Schwellwerte SW vorgegeben. Den jeweiligen Schwellwerten SW ist
dabei die Art und/oder ein Grad eines Eingriffs oder einer Manipulation am Fahrzeug
F zugeordnet. In Abhängigkeit vom überschrittenen Schwellwert SW werden
dann der Schweregrad und/oder die Art des Eingriffs am Fahrzeug F identifiziert.
So wird bei Überschreiten eines niedrigen Schwellwerts SW als
ein Grad eines Eingriffs beispielsweise ein Manipulationsversuch, insbesondere ein
Ziehen eines Griffs, ein versuchtes Einschlagen einer Scheibe, eine Bewegung des
Fahrzeugs F und/oder ein leichter Schlag gegen das Fahrzeug F identifiziert. Hierbei
wird eine Warnung oder ein so genannter Voralarm, d.h. eine Vorstufe zu einem Alarm,
ausgelöst, der lediglich den vermeintlichen Schadensverursacher warnt und darauf
aufmerksam macht, dass das Fahrzeug F überwacht wird. Eine Alarmierung Dritter,
z. B. eines Sicherheitsdienstes ist hierbei nicht vorgesehen. Der Voralarm wird
somit bereits vor einem Zugang in das Fahrzeug F und/oder vor einer Beschädigung
des Fahrzeugs F ausgelöst. Beim Voralarm wird beispielsweise kein akustisches
oder wenn, dann nur ein leises und kurzes akustisches Signal ausgegeben. Bevorzugt
wird ein lautloser Alarm ausgelöst, insbesondere ein optisches und/oder ein
elektronisches Signal ausgegeben, z. B. ein Blinken eines Anzeigeelements, eines
Innenlichts und/oder des Abblendlichtes, bzw. das Versenden einer Email oder einer
SMS aktiviert.
Bei Überschreiten eines mittleren Schwellwertes SW wird als ein
nächst höherer Grad eines Eingriffs, insbesondere als ein mittelschwerer
Eingriff eine Beschädigung des Fahrzeugs F identifiziert und ein zugehöriger
Alarm ausgelöst. Als mittelschwerer Eingriff wird beispielsweise das Einschlagen
einer Scheibe, ein starker Schlag gegen das Fahrzeug F und/oder das unberechtigte
Öffnen einer Tür detektiert.
Bei Überschreiten eines maximalen Schwellwertes SW wird als ein
schwerer Grad eines Eingriffs in das Fahrzeug F ein Eindringen in den Fahrzeuginnenraum
I, das Abschleppen des Fahrzeugs F und/oder das unberechtigte Entnehmen eines Gegenstands
aus dem Fahrzeug F identifiziert und ein zugehöriger weiterer Alarm ausgelöst.
Bei einem derart schweren Eingriff können zudem Daten D, wie z. B. erfasste
Messwerte MW, Datum, Uhrzeit des Eingriffs und/oder Standort des Fahrzeugs F ermittelt
und gespeichert werden. Hierzu ist die Auswerteeinheit 3 mit einer Speichereinheit
4 verbunden. Je nach Auswertealgorithmus kann die Speicherung der erfassten
Messwerte MW bereits mit der Detektion eines Voralarms aktiviert werden.
Alternativ oder zusätzlich können das Steuersignal SS und
die Daten D an eine zentrale Überwachungseinheit 6, z. B. einen Sicherheits-
oder Überwachungsdienst, übertragen werden. Über eine fahrzeugseitige
Schnittstelle 7, z. B. einen so genannten CAN- oder LIN-Bus, kann eine
Meldung an ein anderes Steuergerät, an einen Bordcomputer und/oder an eine
Einbruch- und Diebstahlwarnanlage zur Aktivierung dieser übertragen werden.
Darüber hinaus können weitere Grade und Abstufungen für
den unberechtigten Eingriff durch Zuordnung entsprechender Schwellwerte SW vorgegeben
werden. Darüber hinaus können zugehörige Alarmauslösungen, insbesondere
die Anzahl, die Intensität und die Art der zu aktivierenden Alarmmittel A1
bis A3 vorgegeben werden. Hierzu sind der Mess- und der Auswertealgorithmus der
Auswerteeinheit 3 bzw. die Signalaufbereitung der Sensoren S1 bis S3 entsprechend
ausgebildet.
Zur differenzierten Alarmauslösung ist die Auswerteeinheit
3 mit mindestens einem der Alarmmittel A1 bis A3 verbunden. Je nach Art
der Alarmausgabe – akustisch, optisch und/oder elektronisch – kann
das Alarmmittel A1 als eine akustische Einrichtung, beispielsweise als eine Sirene,
eine Hupe und/oder ein Lautsprecher ausgebildet sein. Das Alarmmittel A2 kann als
eine optische Einrichtung, z. B, als eine Fahrrichtungsanzeige, als Warnblinkanzeige,
als Abblendlicht, ausgebildet sein. Das Alarmmittel A3 ist beispielsweise zum Versenden
einer elektronischen Nachricht, z. B. eine SMS oder eine Email, beispielsweise als
ein Modem, ein Sender und/oder eine Datenbusschnittstelle ausgebildet.
In Abhängigkeit vom Grad des Eingriffs erfolgt eine entsprechend
differenzierte Alarmauslösung mittels einer oder mehrerer der Alarmmittel A1
bis A3 durch eine entsprechende Steuerung dieser hinsichtlich Art, Anzahl und Intensität.
So kann bei Überschreiten eines oder mehrerer niedriger Schwellwerte SW der
Alarm lautlos, z. B. optisch oder elektronisch, ausgegeben werden. Bei einem Alarm
für einen schweren Eingriff wird hingegen ein lauter akustischer Ton, insbesondere
eine Sirene mit einer Lautstärke von größer 95 dBA aktiviert.
Darüber hinaus ist die Erfindung nicht auf die dargestellten
und beschriebenen spezifischen Einzelheiten und Kombinationen beschränkt. Es
können bestimmte Merkmale und Unterkombinationen der Erfindung nützlich
sein und ohne Bezugnahme auf andere Merkmale und Unterkombinationen verwendet werden.
Die in der vorangehenden Beschreibung, in den nachfolgenden Ansprüchen und/oder
in den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl separat als auch in jeder
beliebigen Kombination für die Realisierung der Erfindung in verschiedenen
Formen wesentlich sein.
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Anspruch[de] |
Fahrzeugüberwachungssystem (1) zur Bestimmung eines unberechtigten
Eingriffs in ein Fahrzeug (F), umfassend mindestens einen Beschleunigungssensor
(S2) und mindestens einen Ultraschallsensor (S1), dadurch gekennzeichnet,
dass der Beschleunigungssensor (S2) und der Ultraschallsensor (S1) mit einer Auswerteeinheit
(2) verbunden sind, die anhand eines Signalvergleichs der Messsignale (MW)
des Beschleunigungssensors (S2) und der Messsignale (MW) des Ultraschallsensors
(S1) ein Steuersignal (SS) erzeugt.
Fahrzeugüberwachungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Auswerteeinheit (2) mit einem weiteren, insbesondere als Schalter
ausgebildeten Sensor (S3) verbunden ist, wobei das Messsignal (MW) des weiteren
Sensors (S3) bei der Erzeugung des Steuersignals (SS) berücksichtigt wird.
Fahrzeugüberwachungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Beschleunigungssensor (S2) und der Ultraschallsensor (S1) in einem Steuergerät
(2), insbesondere in einer Dachbedienungseinheit integriert sind.
Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschleunigungssensor (S2) und der Ultraschallsensor
(S1) in einem gemeinsamen Gehäuse integriert sind.
Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschleunigungssensor (S2) fest mit der Fahrzeugaußenhaut
(A) verbunden ist.
Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschleunigungssensor (S2) in einem Abschleppschutzsensor
integriert ist.
Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschleunigungssensor (S2) im Ultraschallsensor
(S1) integriert ist.
Fahrzeugüberwachungssystem 7, dadurch gekennzeichnet,
dass in Abhängigkeit vom Wert des Steuersignals (SS) mindestens ein Alarmmittel
(A1 bis A3) aktivierbar ist oder die Aktivierung mindestens eines Alarmmittels (A1
bis A3) unterbleibt.
Fahrzeugüberwachungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Alarmauslösung mindestens ein akustisches
Alarmmittel (A1), insbesondere eine Sirene und/oder eine Hupe, ein optisches Alarmmittel
(A2), insbesondere eine Lichtsignaleinheit, ein Fahrrichtungsanzeiger, ein Abblendlicht
und/oder eine Warnblinkanzeige, und/oder ein elektronisches Alarmmittel
(A3), insbesondere ein Sender, eine zentrale Überwachungsstelle, ein Bordcomputer
und/oder eine Speichereinheit (4) aktivierbar sind bzw. ist.
Verfahren zur Überwachung eines Fahrzeugs (F), insbesondere zur
Bestimmung eines unberechtigten Eingriffs in das Fahrzeug (F), wobei anhand mindestens
eines Beschleunigungssensors (S2) und anhand mindestens eines Ultraschallsensors
(S1) jeweils ein zugehöriges Messsignal (MW) erfasst werden, dadurch gekennzeichnet,
dass das Messsignal (MW) des Beschleunigungssensors (S2) und das Messsignal (MW)
des Ultraschallsensors (S1) einer Auswerteeinheit (3) zugeführt werden,
die anhand eines Signalvergleichs der Messsignale (MW) ein Steuersignal (SS) erzeugt.
Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des
Beschleunigungssensors (S2) anhand des zugehörigen Messsignals (MW) eine Vibration,
eine Bewegung, eine Neigung und/oder ein Eindringen in das Fahrzeug (F) bestimmt
werden bzw. wird.
Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass mittels
des Ultraschallsensors (S1) anhand des zugehörigen Messsignals (MW) eine Innenraumüberwachung,
insbesondere eine Überwachung auf eine Objektbewegung im Fahrzeuginnenraum
(I) ausgeführt wird.
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Patente PDF
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