Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sirene für Kraftfahrzeuge,
wie beispielsweise Autos, Lastwägen oder ähnliches, die einen kräftigen
Ton aussendet, wenn in das Fahrzeug eingebrochen wird. Insbesondere betrifft die
Erfindung eine gepanzerte Sirene mit einer Außenhülle aus Blech, um die
das Tonsignal erzeugenden inneren Bauelemente der Sirene vor Zerstörungsversuchen
zu schützen.
Diebstahlverhindernde Sirenen sind bekannt. Beispielsweise beschreibt
das Dokument FR-A-2 687 967 eine Sirene, die eine vordere Halbschale aufweist, die
so an eine hintere Halbschale angepasst ist, dass eine innere Ausnehmung gebildet
wird. Die beiden Halbschalen bestehen bevorzugt aus Kunststoff. Die Ausnehmung nimmt
Batterien, eine elektronische Steuerschaltungsplatine, eine elektromechanische Einheit,
eine Membran und eine Innenkalotte auf. Die vordere Halbschale besitzt die Form
einer aus der Sirene herausragenden Kuppel, so dass das Innenprofil der vorderen
Halbschale und das Außenprofil der inneren Kalotte, die sich gegenüber
liegen, einen „herzförmigen" Kanal bilden, welcher die Erzeugung eines
Tons durch die Schwingung der Membran ermöglicht.
Es ist außerdem bekannt, eine solche diebstahlsverhindernde Sirene
zu panzern, indem man sie in einem im Wesentlichen kub scheu Gehäuse anordnet,
das durch einen Deckel verschlossen wird. Das Gehäuse und der Deckel bestehen
beispielsweise aus einem 2 mm starken, ausgestanzten und umgefalteten Blech. Der
Deckel wird durch Schrauben und Muttern auf dem Gehäuse befestigt. Das Gehäuse
weist nach außen ragende Blechzungen auf, um die Baugruppe der gepanzerten
Sirene am Fahrzeugkasten zu befestigen. Der flache Deckel weist mehrere kreisförmige
Löcher auf, damit das von der Sirene erzeugte Tonsignal aus der Panzerung nach
außen dringen kann.
Der Hauptnachteil einer solchen Panzerung einer diebstahlverhindernden
Sirene besteht in einem beträchtlichen Verlust der Schallwirkung der Sirene.
Sie ist nämlich in einer Blechumfassung eingeschlossen, so dass der Schall
verschluckt wird. Außerdem besitzt die die Sirene bildende vordere Halbschale
eine komplexe Form und weist einen offenen Randkranz auf, der mit Rippen versehen
ist, welche oberhalb der Austrittsöffnung eine Kuppel tragen. Außerdem
sind die verschiedenen an der Schallerzeugung beteiligten Bauteile von einer Doppelhülle
umgeben: einer ersten, von den beiden Halbschalen gebildeten Hülle aus Kunststoff
zur Schallerzeugung, die wiederum von einer zweiten Hülle aus Metall umgeben
ist, die von dem Gehäuse und dem Deckel zur Panzerung der Sirene gebildet wird.
Diese fehlende Integration beim Aufbau der Sirene und ihrer Panzerung führen
zu einer erhöhten Anzahl an Bauteilen und zu hohen Kosten für die Ausgangsmaterialien
und die Herstellung. Schließlich ist das Volumen der Sirene und ihrer Panzerung
beträchtlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gepanzerte Sirene
bereit zu stellen, welche die oben beschriebenen Nachteile nicht aufweist.
Gegenstand der Erfindung ist daher eine gepanzerte Sirene für
ein Kraftfahrzeug, mit einem inneren Gehäuse, in dem inneren Gehäuse angeordneten
elektronischen Mitteln zur Erzeugung eines elektronischen Signals, einer Schallerzeugungseinrichtung,
die elektrisch mit den elektronischen Mitteln verbunden ist und das elektrische
Signal in ein akustisches Signal umwandeln kann, und einer äußeren Panzerungsschale,
welche zur Aufnahme des inneren Gehäuses dient und erste und zweite Halbschalen
aufweist, die durch Montagemittel miteinander verbunden sind, wobei eine Hauptwand
der zweiten Halbschale mit wenigstens einer Öffnung zur Schallfreisetzung versehen
ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schallerzeugungseinrichtung den Deckel des
inneren Gehäuses bildet, wobei Verschlussmittel vorgesehen sind, um die Schallerzeugungseinrichtung
auf dem inneren Gehäuse dicht zu verschließen, und dadurch, dass die Innenfläche
der Hauptwand mit der ihr gegenüber angeordneten Außenfläche der
Schallerzeugungseinrichtung eine Druckkammer zur Schallerzeugung bildet.
Vorteilhaft dient die zweite Halbschale sowohl der Schallerzeugung,
indem sie mit der Schallerzeugungseinrichtung die Druckkammer bildet, als auch der
Panzerung um die so erhaltene Sirene herum. Die Anzahl der Bauteile ist reduziert.
Die äußere Schale der Panzerung erstickt das Schallsignal nicht, denn
die zweite Halbschale ist an dessen Produktion beteiligt. Das Volumen der gepanzerten
Sirene ist reduziert. Die gepanzerte Sirene weist einen geringen Platzbedarf auf.
Vorzugsweise weist die Hauptwand mehrere Öffnungen zur Schallfreisetzung
auf, die aus Schlitzen bestehen, die in der Hauptwand radial von ihrem Zentrum wegführend
ausgespart sind.
Vorteilhaft werden die Schallfreisetzungsöffnungen einfach durch
Ausstanzen der Schlitze in der aus Blech bestehenden Hauptwand der zweiten Halbschale
gebildet. Schlitzförmige Öffnungen begünstigen die Schallfreisetzung.
Außerdem trägt diese spezielle Form der Schallfreisetzungsöffnungen
zu der durch die zweite Halbschale erfüllten Schutzfunktion bei, in dem die
Einführung eines Werkzeugs ins Innere der Panzerung, um die empfindlichen schallerzeugenden
Bestandteile zu zerstören, verhindert wird.
Vorzugsweise weist die Hauptwand der zweiten Halbschale eine nach
außen ragende zentrale Kuppel auf, die gegenüber der Schallerzeugungseinrichtung
derart angeordnet ist, dass eine Druckkammer gebildet wird, die sich dem Profil
der Schallerzeugungseinrichtung anpasst.
Vorteilhaft besitzt die Innenfläche der zweiten Halbschale ein
an die Außenfläche der Schallerzeugungseinrichtung derart angepasstes
Profil, dass eine wirksame Druckkammer gebildet wird. Ein kuppelförmiges Profil
kann durch Tiefziehen leicht hergestellt werden. Außerdem verringert ein solches,
an die Außenform der Schallerzeugungseinrichtung angepasstes Profil das Gesamtvolumen
der Sirene weiter.
Vorzugsweise ist eine Wand des inneren Gehäuses mit einem Verbindungselement
versehen, welches die Wand durchquert und elektrisch mit den elektronischen Mitteln
verbunden ist, und dass die erste Halbschale einen angepassten Ausschnitt aufweist,
durch den das Verbindungselement derart von außen zugänglich ist, dass
die elektronischen Mittel elektrische Signale mit äußeren elektronischen
Mitteln austauschen können.
Vorzugsweise weist die erste Halbschale einen Boden sowie erste Seitenwände
auf, während die zweite Halbschale die erste Hauptwand sowie zweite Seitenwände
aufweist, wobei die zweiten Seitenwände im zusammengebauten Zustand der zweiten
Halbschale auf der ersten Halbschale die ersten Seitenwände zumindest teilweise
bedecken.
Vorzugsweise weist der Rand der Innenfläche der Hauptwand der
zweiten Halbschale eine Schulter auf, auf welcher die freien Enden der ersten Seitenwände
der ersten Halbschale in Anlage kommen.
Vorteilhaft wird die Relativposition der beiden Halbschalen dadurch
festgelegt, dass die freien Enden der ersten Seitenwände der ersten Halbschale
auf einer Schulter in Anschlag kommen, die auf der Innenfläche der zweiten
Halbschale vorgesehen ist.
Vorzugsweise weisen die Montagemittel der ersten und zweiten Halbschalen
mehrere auf den ersten Seitenwänden angeordnete Öffnungen und mehrere
auf den zweiten Seitenwänden angeordnete, nach innen vorspringende, einziehbare
Zapfen auf, wobei sich die Zapfen einziehen, wenn die zweite Halbschale auf der
ersten Halbschale angeordnet wird, und ihre Ausgangsstellung dann wieder einnehmen,
wenn sich die beiden Halbschalen in ihrer montierten Position befinden, in der die
Zapfen der zweiten Halbschale gegenüber den Öffnungen der ersten Halbschale
angeordnet sind.
Vorzugsweise sind die Zapfen aus der zweiten Seitenwänden ausgeschnitten
und bilden mit der zweiten Halbschale derart einstückige, gekrümmte Arme,
dass eine endgültige Montage der ersten und zweiten Halbschalen miteinander
ermöglicht wird.
Die Mittel, welche die Befestigung der beiden Halbschalen untereinander
ermöglichen, haben vorzugsweise die Form von Zapfen, welche mit gegenüberliegenden
Öffnungen zusammenwirken. Sobald sie einmal zusammengebaut sind, sind die beiden
Halbschalen nicht mehr voneinander lösbar. Außerdem sind die Zapfen auf
der zweiten Halbschale in einer Konfiguration angeordnet, in welcher die zweiten
Seitenwände die ersten Seitenwände bedecken, so dass die Zapfen von außen
nicht mehr zugänglich sind, was ein Öffnen der als Panzerung dienenden
Außenschale verhindert. All dies dient dazu, die Schutzfunktion der Sirene
durch die Außenschale zu verbessern.
Vorzugsweise umfassen die Seitenwände der zweiten Halbschale
nach außen ragende gewölbte Abschnitte, die mit durchgehenden Bohrungen
versehen sind, damit mit den gegenüberliegenden ersten Seitenwänden eine
Ausnehmung gebildet wird, die zur Aufnahme des Kopfes einer Schraube dient, deren
Schaft die Bohrung durchquert, um die Sirene an dem Fahrzeugkasten zu befestigen.
Da die beiden Halbschalen vorzugsweise aus Tiefziehblech bestehen,
ist es einfach, einen herausragenden gewölbten Abschnitt durch Herausdrücken
von Material der zweiten Halbschale zu erzeugen. Auf diese Weise wird in der zusammengebauten
Position der beiden Halbschalen eine Ausnehmung gebildet, welche den Kopf einer
Schraube aufnehmen kann, die jedoch zu eng ist, um es dieser zu ermöglichen,
herauszukommen.
Vorzugsweise weisen die Verschlussmittel eine vertiefte Schulter auf
der Innenfläche des freien Endes der Seitenwände des inneren Gehäuses
und einen vorspringenden Kragen auf dem Umfangsrand der Schallerzeugungseinrichtung
auf, welcher gegen die Schulter in Anlage kommen und dort einrasten kann.
Die Verschlussmittel weisen eine auf der Innenfläche des freien
Endes der Seitenwände der inneren Gehäuses angeordnete Schulter, eine
auf dem verjüngten Abschnitt der Schulter angeordnete Rille und einen vorspringenden
Kragen auf dem Umfangsrand der Schallerzeugungseinrichtung auf. Der Kragen kann
gegen die Schulter in Anlage kommen und in die Rille einrasten.
Vorzugsweise weist die Schallerzeugungseinrichtung einen Halter, ein
auf der Innenfläche des Halters angeordnetes und mit den elektronischen Mitteln
verbundenes piezoelektronisches Diaphragma, welches durch das von den elektronischen
Mitteln ausgesandte elektrische Signal in Schwingungen versetzt werden kann, und
eine profilierte Leitung, welche die Wand des Halters durchquert, in die Druckkammer
mündet und zur Schallerzeugung mit dem Diaphragma zusammenwirkt, auf.
Vorzugsweise weisen die elektronischen Mittel eine mit einer gedruckten
Schaltung versehene Karte zur Erzeugung des elektrischen Signals für die Schallerzeugungseinrichtung
und Batterien zur Bereitstellung von elektrischer Energie für die Karte auf,
damit die Sirene autonom arbeiten kann.
Vorzugsweise weist das innere Gehäuse Haltemittel für die
elektronische Karte auf, die aus elastischen Zungen bestehen, welche zur elektronischen
Karte gerichtete Schnäbel und Führungsmittel aufweisen, die mit auf der
Karte vorgesehenen Bohrungen zusammenwirken können, um die Karte zu positionieren.
Vorzugsweise weist die Sirene Mittel zur Befestigung des inneren Gehäuses
an der ersten Halbschale auf, wobei die Befestigungsmittel mehrere auf den Seitenwänden
des inneren Gehäuses angeordnete und bezüglich des inneren Gehäuses
nach außen gerichtete Vorsprünge und auf den Seitenwänden der ersten
Halbschale ausgebildete Öffnungen, die mit den Vorsprüngen zusammenwirken
sollen, derart aufweist, dass die Öffnungen und die Vorsprünge im montierten
Zustand des inneren Gehäuses im Inneren der ersten Halbschale einander jeweils
gegenüber liegen.
Die Erfindung wird besser verständlich und weitere Ziele, Details,
Eigenschaften und Vorteile von ihr werden im Laufe der folgenden Beschreibung einer
speziellen Ausführungsform der Erfindung deutlicher werden, die rein illustrativ
und nicht einschränkend unter Bezugnahme auf beigefügte Zeichnungen erfolgt.
In den Zeichnungen:
ist 1 eine Seitenansicht der bevorzugten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen gepanzerten Sirene;
ist 2 ein Schnitt in der Ebene der
1 der gepanzerten Sirene;
ist 3 eine Unteransicht der gepanzerten
Sirene der 1; und
ist 4 eine Aufsicht der gepanzerten Sirene
der 1, wo die Ebene des Schnitts 2-2 der
2 dargestellt ist.
Die 1 bis 4
zeigen die gegenwärtig bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
gepanzerten Sirene. Unter besonderer Bezugnahme auf die 2
weist die gepanzerte Sirene 1 im Inneren ein vorzugsweise aus Kunststoff
bestehendes Innengehäuse 5 auf. Das Innengehäuse 5 hat
eine parallelepipede Form und weist eine viereckige Basis 51 mit abgerundeten
Ecken, Seitenwände 52a, b, c und d, sowie eine der Basis
51 gegenüber liegende offene Seite auf. Die Innenfläche der Basis
51 weist einen Verbinder 53, Säulen 56 und mit Schnäbeln
versehene Zungen 57 auf.
Im Inneren des Gehäuses 5 sind eine elektronische Karte
4, wie beispielsweise eine gedruckte Leiterkarte mit elektronischen Bauteilen
auf ihrer Oberfläche, und (nicht dargestellte), mit der elektronischen Karte
4 verbundene und diese mit elektrischer Energie versorgende Batterien angeordnet.
Die elektronische Karte 4 weist Löcher auf, die so angeordnet sind,
dass sie mit den Positionen der verschiedenen Säulen 56 übereinstimmen.
Die elektronische Karte 4 wird durch elastische Verformung der Zungen
57 auf den Säulen 56 angeordnet und dann, nach dem sie einmal
ihre Position eingenommen hat, durch die Schnäbel der Zungen 57 gehalten.
Die elektronische Karte 4 ist so mit dem Verbinder 53 verbunden,
dass elektrische Signale mit einem elektronischen Zustandsüberwachungssystem
des Fahrzeugs ausgetauscht werden können. Insbesondere empfängt die elektronische
Karte 4 Steuersignale zum Auslösen der gepanzerten Sirene
1. Daraufhin erzeugt die elektronische Karte 4 ein elektrisches
Signal in Richtung eines elektromechanischen Bauteils zur Erzeugung von Schallschwingungen,
das unten beschrieben wird.
Sobald die elektronische Karte 4 und die Batterien im Inneren
des Innengehäuses 5 montiert sind, wird dieses durch eine, in
2 schematisch dargestellte Schallerzeugungseinrichtung
3 bedeckt. Die Schallerzeugungseinrichtung 3 besteht aus einem
Kunststoffträger, einem mit einem Diaphragma verbundenen elektromechanischen
(piezoelektrischen, elektromagnetischen oder einem entsprechenden) Bauteil, wobei
die Einrichtung auf der Innenfläche 31 des Trägers montiert und
mit der elektronischen Karte 4 verbunden wird, und einer Leitung
36, welche den Träger des schwingenden Diaphragmas bis zu einer Druckkammer
8 durchquert, die weiter unten detaillierter beschrieben wird.
Verschlussmittel erlauben die Befestigung der Schallerzeugungseinrichtung
3 auf dem Innengehäuse 5, so dass die Schallerzeugungseinrichtung
3 dann als Deckel für das Innengehäuse 5 dient. Auf
den freien Enden des Seitenwände 52, a, b, c und d des Innengehäuses
5 werden die Verschlussmittel von einer vertieften Schulter 53
und einer Rille 54 gebildet. Die Rille 54 befindet sich oberhalb
der Schulter 53 in einem sich verjüngenden Abschnitt der Seitenwand
52. Auf dem Umfangsrand 32 des Halters der Schallerzeugungseinrichtung
3 werden die Verschlussmittel von einem vorspringenden Kragen
33 gebildet. Zum Verschließen des Innengehäuses 5 wird
der Halter der Schallerzeugungseinrichtung durch Verformen in das Innengehäuse
5 hineingedrückt, bis der Kragen 33 gegen die Schulter
53 in Anlage kommt. Der Kragen 33 rastet dann in die Rille
54 so ein, dass die Seitenfläche des Kragens 33 an den Boden
der Rille 54 gelangt. Um die Verbindung zwischen der Schallerzeugungseinrichtung
3 und dem Innengehäuse 5 abzudichten, da die gepanzerte Sirene
1 vorzugsweise in einem tiefer liegenden Bereich der Kraftfahrzeugkarosserie
angeordnet ist, wo sie Spritzwasser und ähnlichem ausgesetzt ist, kann vorteilhaft
eine aus Harzdichtung auf dem vertieften Bereich vorgesehen sein, der sich am Rand
der Oberseite 34 der Schallerzeugungseinrichtung 3 befindet, und
insbesondere in dem Bereich zwischen dem Kragen 33 und dem freien Ende
der Seitenwände 52.
Das so durch die Schallerzeugungseinrichtung 3 verschlossene
Innengehäuse 5 wird dann in einer ersten Halbschale 6 angeordnet.
Die erste Halbschale 6 besteht aus Tiefziehblech und trägt zur Panzerung
der gepanzerten Sirene 1 bei. Die Form der Halbschale 6 ist an
die Form des Innengehäuses angepasst. Die erste Halbschale 6 weist
erste Seitenwände 62a, b, c und d und einen Boden 61 auf.
Befestigungsmittel sind auf dem Innengehäuse 5 und auf
der ersten Halbschale 6 vorgesehen, um das Innengehäuse
5 sicher im Inneren der ersten Halbschale 6 zu befestigen. Bei
der beschriebenen Ausführungsform weisen die beiden Seitenwände
52b und 52d der Seitenwände 52 des Innengehäuses
jeweils ein Paar (nicht dargestellter) keilförmiger Vorsprünge auf. Diese
Vorsprünge sind beispielsweise außen im oberen Bereich der Seitenwände
52b und 52d angeordnet. Zwei Seitenwände 62b und
62d der Seitenwände der ersten Halbschale 6 weisen (nicht
dargestellte) (Öffnungen auf, die mit diesen Vorsprüngen zusammenwirken
können. Folglich liegen die Öffnungen der Seitenwände 62b
und 62d den Vorsprüngen der Seitenwände 52b und
52d gegenüber, wenn das Innengehäuse 5 in der ersten
Halbschale 6 eingebaut ist. Wenn das Innengehäuse 5 in die
erste Halbschale 6 eingesetzt wird, behindert keinerlei Widerstand den
Durchtritt des unteren Abschnitts des Innengehäuses 5 zu Beginn des
Einsetzvorgangs. Dann werden unter Mitwirkung der Elastizität des Kunststoffs,
aus dem die Seitenwände 52 bestehen, die Vorsprünge leicht gepresst,
um den oberen Bereich des Innengehäuses in die Halbschale 6 einzusetzen.
Wenn die Vorsprünge auf Höhe der in den Seitenwänden der ersten Halbschale
6 vorgesehenen Öffnungen ankommen, nehmen sie elastisch ihre Ruhestellung
wieder an und rasten in den Öffnungen ein. Auf diese Weise wird das Innengehäuse
5 in der ersten Halbschale 6 auf einfache und sichere Weise befestigt.
Wenn es sich erst einmal im Inneren der Halbschale 6 befindet, wird jede
Bewegung des Innengehäuses 5 verhindert und das Innengehäuse
5 kann nur noch mit Schwierigkeiten aus der ersten Halbschale
6 entnommen werden.
Der Boden 61 der ersten Halbschale 6 weist einen
Ausschnitt 63 auf, der dem Verbinder 53 gegenüber liegt und
an diesen angepasst ist. Dieser Verbinder 53 ist von außerhalb der
gepanzerten Sirene 1 zugänglich, damit er in an sich bekannter Weise
durch ein vorgegebenes Verbindungsmittel mit dem elektronischen Steuerungssystem
verbunden werden kann.
Die erste Halbschale 6 wird durch eine zweite Halbschale
2 verschlossen, die einen Deckel bildet. Die zweite Halbschale
2 weist zweite Seitenwände 22a, b, c und d und eine Hauptwand
20 auf. Der Rand der Innenfläche 29 der Hauptwand
20 weist eine Schulter 27 auf. Die zusammengebaute Stellung der
zweiten Halbschale 2 auf der ersten Halbschale 6 wird so bestimmt,
dass die freien Enden der ersten Seitenwände 62 der ersten Halbschale
6 gegen die Schulter 27 in Anschlag kommen. In der zusammengebauten
Stellung bedecken die zweiten Seitenwände 22a, b, c und d der zweiten
Halbschale 2 jeweils die ersten Seitenwände 62a, b, c und
d der ersten Halbschale 6. Beispielsweise ist die Hälfte der Höhe
der ersten Seitenwände 62a, b, c und d bedeckt. Außerdem sind
die Abmessungen der zweiten Halbschale 2 so an die Abmessungen der ersten
Halbschale 6 angepasst, dass die jeweiligen Seitenwände gewissermaßen
ohne restliches Spiel zwischen sich aneinander angepasst sind. Eine solche Montage
ermöglicht die Bildung einer äußeren Schale, die eine kontinuierliche
Panzerung der empfindlichen inneren Bauteile der gepanzerten Sirene 1 bildet.
Die Mittel zum Zusammenbau der zweiten Halbschale 2 auf der
ersten Halbschale 6 werden im Folgenden ausführlicher beschrieben.
Zwei Wände 62a und 62c der ersten Seitenwände
62 der ersten Halbschale 6, die einander gegenüber liegen,
weisen jeweils Öffnungen mit rechteckigem Querschnitt auf. Diese Öffnungen
sind so angeordnet, dass sie durch die beiden Seitenwände 22a und
22c der zweiten Halbschale 2 bedeckt werden können. Beispielsweise
befinden sie sich auf drei Viertel der Höhe der ersten Seitenwände
62a und 62c.
Die zweiten Seitenwände 22a und c der zweiten Halbschale
2 weisen Zapfen 23 auf, die sich in der zusammengebauten Position
der beiden Halbschalen gegenüber den rechteckigen Öffnungen der ersten
Seitenwände 62a und c befinden sollen. In einfachster Weise werden
die Zapfen 23 durch Ausschnitte aus der Dicke der beiden Seitenwände
entlang von drei Kanten mit einer rechteckigen Form realisiert, die derjenigen der
Öffnungen der ersten Seitenwände entspricht. Anschließend
werden die so erhaltenen Zungen so ins Innere der zweiten Halbschale 2
gebogen, dass man gebogene Arme erhält. Jeder der rechteckigen Zapfen
23 wird durch die Kante 23b der rechteckigen Form an der zweiten
Seitenwand 22 gehalten, welche am weitesten von der Hauptwand
20 entfernt ist. Bei der Montage der zweiten Halbschale 2 auf
der ersten Halbschale 6 kommen die ersten Seitenwände 22
gegen den Bogen der gebogenen Arme so in Anlage, dass der Zapfen 23 elastisch
in die Dicke der beiden Seitenwände 22 eintritt. Die ersten Seitenwände
62 können die Zapfen 23 passieren und auf der Schulter
27 angeordnet werden. Sobald die korrekte Montageposition der beiden Halbschalen
gefunden ist, befinden sich die Zapfen 23 gegenüber den in der ersten
Halbschale 6 vorgesehenen Öffnungen und nehmen elastisch ihre Ausgangsposition
wieder an. Die Zapfen 23 ragen dann in die Öffnungen der ersten Halbschale
6 hinein. Außerdem kommt die der Hauptwand 20 der ersten
Halbschale 2 am nächsten liegende Kante 23a der rechteckigen
Form jedes Zapfens 23 gegen die Kante der Öffnung der zweiten Halbschale
6 in Anschlag, in die der Zapfen 23 eingesetzt ist. Auf diese
Weise können die beiden Halbschalen 6 und 2 nicht mehr auseinander
gebaut werden.
Die Innenfläche 29 der Hauptwand 20 und die
Außenfläche 34 der Schallerzeugungseinrichtung 3 bilden
eine Druckkammer 8. Die Hauptwand 20 wird so ausgeformt, dass
sie eine zentrale Kuppel 26 aufweist, die nach außen ragt. Auf diese
Weise passt sich die Innenfläche 29 an die Außenfläche
34 an, um so eine kompakte gepanzerte Sirene 1 zu bilden. Vor
allem weist die Druckkammer 8 bei dieser Anordnung ein optimales Profil
auf, um die vor dem Diaphragma befindliche Luft zu komprimieren und die Schallausbeute
des Lautsprechers, den die gepanzerte Sirene bildet, zu verbessern.
Die Anmelderin hat außerdem zahlreiche Versuche durchgeführt,
um die Funktionstüchtigkeit einer Druckkammer zu belegen, die von einer Metallfläche
gebildet wird, die gegenüber einer Kunststofffläche angeordnet ist.
Damit der Schall die Druckkammer 8 verlässt, weist die
Hauptwand 20 zahlreiche Schlitze 28 auf, die in dem die zentrale
Kuppel 26 umgebenden Randbereich 27 der Hauptwand 20
ausgespart sind. Die Schlitze 28 sind radial zum Zentrum der Hauptwand
20 orientiert. Die Breite der Schlitze 28 ist so eingeschränkt,
dass das Einführen eines spitzen Werkzeugs zum Beschädigen des Diaphragmas
nicht ermöglicht wird.
Nun werden die Befestigungsmittel der gepanzerten Sirene
1 beschrieben. Die gegenüber der Hauptwand 20 befindlichen
Enden der beiden Wände 22b und 22d der zweiten Seitenwände
22 der zweiten Halbschale 2 weisen jeweils einen nach außen
gerichteten gewölbten Bereich 24 auf. Dieser gewölbte Bereich
24 wird durch Hinauspressen des die zweite Halbschale 2 bildenden
Blechs hergestellt. Jeder gewölbte Bereich 24 weist eine durchgehende
Bohrung 25 auf. In der zusammengebauten Position der zweiten Halbschale
2 auf der ersten Halbschale 6 ist zwischen dem gewölbten
Bereich 24 der zweiten Halbschale 2 und den ersten Seitenwänden
22b und d der ersten Halbschale 6 eine Ausnehmung 9 definiert.
Die Ausnehmung 9 dient dazu, den quadratischen Kopf einer Schraube
7 aufzunehmen. Die Schraube 7 wurde vor dem Zusammenbau der beiden
Halbschalen dadurch positioniert, dass man den Schaft der Schraube 7 in
die Bohrung 25 eingesetzt hat. Wenn die Montage der beiden Halbschalen
einmal durchgeführt ist, kann die Schraube 7 nicht mehr aus der Ausnehmung
9 heraustreten. Die Schraube 7 erlaubt es, die gepanzerte Sirene
beispielsweise mit Hilfe von Muttern sicher am Wagenkasten zu fixieren.