| Dokumentenidentifikation |
DE102005043662A1 15.03.2007 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten von Altkonditorwaren für die Herstellung von Tierfutter |
| Anmelder |
Anifood S.Ar.L, Esch-sur Alzette, LU |
| Erfinder |
Kreklau, Günter, Redange, LU |
| Vertreter |
Niemann, U., Dipl.-Ing. Dr.-Ing., Pat.-Anw., 58453 Witten |
| DE-Anmeldedatum |
14.09.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005043662 |
| Offenlegungstag |
15.03.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
15.03.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A23K 1/10(2006.01)A, F, I, 20060201, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A21C 15/04(2006.01)A, L, I, 20060201, B, H, DE
B02C 23/10(2006.01)A, L, I, 20060201, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbereiten von Altkonditorwaren für die Herstellung von Tierfutter. Damit fettige und klebrige Altkonditorwaren so aufbereitet werden können, daß sie mit bekannten Verfahren und Vorrichtungen zu Tierfutter verarbeitet werden können, ohne daß die Vorrichtungen oder deren Teile verschmutzen oder verstopfen, werden die Altkonditorwaren portionsweise und abwechselnd mit Altbackwaren aufeinandergeschüttet und wird die Schüttung durchmischt. Die Mischung wird zerkleinert und anschließend gerüttelt, bis das zerkleinerte Verpackungsmaterial im wesentlichen auf der Oberfläche aufschwimmt, wo es abgesaugt wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbereiten von Altkonditorwaren
für die Herstellung von Tierfutter. – Unter Altkonditorwaren werden
klebrige, im Handel nicht mehr verkäufliche Torten, fettige Backwaren und dergleichen
sowie auch Rohschokolade, Schokoladenprodukte, Bonbons und dergleichen verstanden,
alles mit oder ohne Verpackung.
Bekannt ist es, Altbackwaren, nämlich fettfreie Brote, Brötchen,
Kekse und dergleichen, alles mit oder ohne Verpackung, zu Tierfutter zu verarbeiten,
indem die Altbackwaren einschließlich ihres Verpackungsmaterials zerkleinert
und gesiebt werden, wobei aus dem zerkleinerten Gemisch aus Altbackwaren und Verpackungsmaterial
zumindest der überwiegende Teil des Verpackungsmaterials durch Absaugen entfernt
wird (DE 38 23 271 C2). Mit dem
insoweit bekannten Verfahren können allerdings fettige und klebrige Altkonditorwaren
nicht verarbeitet werden, weil sie die dazu erforderlichen Vorrichtungen verschmutzen
oder verstopfen.
Aufgabe der Erfindung ist es, fettige und klebrige Altkonditorwaren
so aufzubereiten, daß sie mit bekannten Verfahren und Vorrichtungen zu Tierfutter
verarbeitet werden können, ohne daß die Vorrichtungen oder deren Teile
verschmutzen oder verstopfen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Altkonditorwaren
portionsweise und abwechselnd mit Altbackwaren aufeinandergeschüttet werden
sowie die Schüttung durchmischt wird, daß die Mischung zerkleinert und
anschließend gerüttelt wird, bis das zerkleinerte Verpackungsmaterial
im wesentlichen auf der Oberfläche aufschwimmt, wo es abgesaugt wird. –
Altkonditorwaren und Altbackwaren werden zumeist in einer Halle unabhängig
voneinander gelagert. Mit Hilfe einer Schaufel, insbesondere eines Schaufelladers,
werden einerseits Altkonditorwaren und andererseits Altbackwaren z.B. auf dem Boden
der Lagerhalle aufeinandergeschüttet und wird die Schüttung von Hand oder
maschinell mit Hilfe von Gabeln durchmischt. Bereits bei diesem Durchmischen lagern
sich an den Oberflächen der fettigen und klebrigen Altkonditorwaren bzw. deren
Verpackungen trockene Partikel der Altbackwaren an, die aus schon offenen Verpackungen
der Altbackwaren ausgetreten sind. Beim anschließenden Zerkleinern der Mischung
wird dieser Effekt noch verstärkt, so daß praktisch alle fettigen und
klebrigen Oberflächen mit trockenen Partikeln bedeckt sind und das zerkleinerte
Verpackungsmaterial auf der Oberfläche aufschwimmen und vom Absaugstrom erfaßt
werden kann. Weil praktisch alle fettigen oder klebrigen Oberflächen mit trockenen
Partikeln bedeckt sind, ist auch die Gefahr von Verschmutzungen oder Verstopfungen
in den nachfolgenden Vorrichtungen weitgehend reduziert, so daß die so aufbereiteten
Altkonditorwaren mit herkömmlichen Verfahren und Vorrichtungen zu Tierfutter
verarbeitet werden können.
Vorteilhaft ist es, die Altkonditorwaren und die Altbackwaren schichtweise
auf einen Schüttkegel zu schütten. Die Mischung sollte überwiegend
Altbackwaren enthalten. Eine Mischung mit ca. 60 bis 70 Vol. % Altbackwaren und
ca. 40 bis 30 Vol. % Altkonditorwaren hat sich als vorteilhaft erwiesen.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist gekennzeichnet
durch eine Schneidemühle, einen Rütteltisch sowie eine oberhalb des Rütteltisches
angeordnete Absauganlage. Zweckmäßig ist eine zur Schneidemühle führende
Aufnahmewanne für die in der Schüttung durchgemischte Mischung vorgesehen,
wobei diese Aufnahmewanne auch als Zwischenspeicher dienen kann. Zweckmäßig
weist die Aufnahmewanne eine Fördereinrichtung auf, die ihren Inhalt zur Schneidemühle
befördert. Wenn sich das Rüttelsieb bis unterhalb der Schneidemühle
erstreckt, können die zerkleinerten Produkte direkt auf den Rütteltisch
fallen, auf dem sie weiterbefördert werden bis unter die Absauganlage, die
die zerkleinerten Verpackungen von der Oberfläche absaugt. An den Rütteltisch
können sich eine Hammermühle zur weiteren Zerkleinerung und weitere Fördereinrichtungen
anschließen, die die zerkleinerten Produkte der Weiterverarbeitung zu Tierfutter
zuführen.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert;
es zeigen:
1 eine Draufsicht auf eine Halle, in der Altkonditorwaren
so aufbereitet werden, daß sie für die Herstellung von Tierfutter geeignet
sind,
2 eine Seitenansicht des Gegenstandes nach
1.
In einer Halle 1 können jeweils größere Mengen
von einerseits Altkonditorwaren und andererseits Altbackwaren gelagert werden. Davon
werden z.B. mit Hilfe eines Schaufelladers Altkonditorwaren portionsweise und abwechselnd
mit Altbackwaren auf einer freien Bodenfläche der Halle 1 zu einem
Schüttkegel aufeinandergeschüttet und die Schüttung wird mit Hilfe
eines Gabelladers durchmischt. Die Mischung wird einer Aufnahmewanne 2
übergeben, die einen nicht dargestellten Förderer aufweisen kann. Aus
der Aufnahmewanne 2 gelangt die Mischung in eine Schneidemühle
3, in der die Verpackungen sowohl der Altkonditorwaren als auch der Altbackwaren sowie
gegebenenfalls auch größere Teile der Altkonditorwaren und der Altbackwaren
zerschnitten und zerkleinert werden. Soweit nicht schon beim Durchmischen der Schüttung
erfolgt, lagern sich im Bereich der Schneidemühle trockene Partikel insbesondere
der Altbackwaren an fettigen und klebrigen Teilen der Altkonditorwaren an und verhindern
damit Verschmutzungen oder Verstopfungen der weiteren Vorrichtungsabschnitte.
Die zerkleinerte Mischung fällt auf einen Rütteltisch
4, der sich bis unterhalb der Schneidemühle 3 erstreckt.
Die Mischung wird längs des Rütteltisches 4 transportiert und
dabei gerüttelt, bis das zerkleinerte Verpackungsmaterial im wesentlichen auf
der Oberfläche aufschwimmt. Im Bereich des Endes der Rüttelstrecke befindet
sich oberhalb des Rütteltisches 4 ein Absaugstutzen 5 einer
im übrigen nicht dargestellten Absauganlage. Über den Absaugstutzen
5 wird das aufschwimmende, zerkleinerte Verpackungsmaterial im wesentlichen
abgesaugt.
An das Ende des Rütteltisches 4 schließt ein Schrägförderer
6 an, der die Mischung über einer Hammermühle 7 abwirft,
in der die Mischung weiter zerkleinert und durchmischt wird bis zu einer Korngrößenverteilung,
wie sie für die weitere Verarbeitung zu Tierfutter gewünscht wird. Dazu
wird die Mischung von der Hammermühle einer Förderschnecke 8
übergeben und gelangt über einen Elevator 9 auf einen weiterführenden
Förderer 10, der die aufbereitete Mischung zu einer weiteren, nicht
dargestellten Halle transportiert, in der die Verarbeitung zu Tierfutter stattfindet.
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| Anspruch[de] |
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Verfahren zum Aufbereiten von Altkonditorwaren für die Herstellung
von Tierfutter, dadurch gekennzeichnet, daß die Altkonditorwaren portionsweise
und abwechselnd mit Altbackwaren aufeinandergeschüttet werden sowie die Schüttung
durchmischt wird, daß die Mischung zerkleinert und anschließend gerüttelt
wird, bis das zerkleinerte Verpackungsmaterial im wesentlichen auf der Oberfläche
aufschwimmt, wo es abgesaugt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Altkonditorwaren
und die Altbackwaren schichtweise auf einen Schüttkegel geschüttet werden.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mischung überwiegend Altbackwaren enthält.
Verfahren nach Anspruch 4; dadurch gekennzeichnet, daß die Mischung
ca. 60 bis 70 Vol. % Altbackwaren und ca. 30 bis 40 Vol. % Altkonditorwaren enthält.
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche
1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Schneidemühle (3), einen Rütteltisch
(4) sowie eine oberhalb des Rütteltisches (4) angeordnete
Absauganlage (5).
Vorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine zur Schneidemühle
(3) führende Aufnahmewanne (2) für die Mischung.
Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmewanne
(2) eine Fördereinrichtung aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rütteltisch
(4) sich bis unterhalb der Schneidemühle (3) erstreckt.
Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rütteltisch
(4) eine Hammermühle (7) und weitere Fördereinrichtungen
(6, 8, 9, 10) nachgeordnet sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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