| Dokumentenidentifikation |
DE102005045871A1 29.03.2007 |
| Titel |
Dezentrale raumlufttechnische Einrichtung |
| Anmelder |
LTG AG, 70435 Stuttgart, DE |
| Vertreter |
Gleiss Große Schrell & Partner Patentanwälte Rechtsanwälte, 70469 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
22.09.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005045871 |
| Offenlegungstag |
29.03.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
29.03.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24F 1/02(2006.01)A, F, I, 20050922, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
F24F 13/20(2006.01)A, L, I, 20050922, B, H, DE
F24F 3/147(2006.01)A, L, I, 20050922, B, H, DE
F24F 12/00(2006.01)A, L, I, 20050922, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine dezentrale raumlufttechnische Einrichtung zum Klimatisieren und/oder Belüften eines Raumes, deren lufttechnische Komponenten in einem Gehäuse angeordnet sind. Es ist vorgesehen, dass das Gehäuse als flaches Langgehäuse (11) ausgebildet ist. Ferner betrifft die Erfindung eine dezentrale raumlufttechnische Einrichtung zum Klimatisieren und/oder Belüften eines Raumes. Vorgesehen ist eine wählbare Zusammensetzung aus mindestens einem eine lufttechnische Funktion ausübenden Teilgerät aus einer Auswahl von mehreren zur Verfügung stehenden gleiche oder unterschiedliche lufttechnische Funktionen aufweisenden Teilgeräten.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine dezentrale raumlufttechnische Einrichtung
zum Klimatisieren und/oder Belüften eines Raumes, gemäß Oberbegriff
der Ansprüche 1 und/oder 2.
Derartige dezentrale raumlufttechnische Einrichtungen sind bekannt.
Aufgrund ihres dezentralen Charakters werden sie nicht über ein Kanalsystem
oder dergleichen von einer Luftzentrale eines Gebäudes versorgt, um den Raum
des Gebäude zu klimatisieren beziehungsweise zu belüften, sondern sie
beziehen ihre Frischluft, insbesondere Außenluft, durch einen Frischlufteinlass,
insbesondere Außenlufteinlass. Hierzu kann die Fassade des Gebäudes mit
einer Außenluftöffnung versehen sein, die mit der dezentralen raumlufttechnischen
Einrichtung verbunden ist.
Bei den bekannten dezentralen raumlufttechnischen Einrichtungen besteht
der Nachteil, dass eine aufwendige Montage erforderlich ist und/oder in baulicher
Hinsicht ein relativ großer Aufwand betrieben werden muss, um sie in dem zu
klimatisierenden und/oder belüftenden Raum unterzubringen. So ist es bei Unterflurgeräten
beispielsweise erforderlich, einen entsprechenden Doppelboden vorzusehen. Wird eine
derartige bekannte Einrichtung im Deckenbereich des Raumes angeordnet, so ist hierfür
vorzugsweise eine abgehängte Decke auszubilden. Erfolgt eine Fassadenaufstellung,
so befindet sich ein derartiges Gerät üblicherweise unterhalb der Fenster
der Fassade, insbesondere unter einer Fensterbank. Neben der baulich aufwendigen
Berücksichtigung treten die bekannten dezentralen raumlufttechnischen Einrichtungen
oftmals optisch störend in Erscheinung und sie beschränken durch ihre
Aufstellen gegebenenfalls auch die flexible Nutzung eines Raumes, da sie beispielsweise
in Nutzzonen hineinragen. Da die raumlufttechnische Einrichtung eine ihr entsprechende
Standfläche im Raum einnimmt, kann hierdurch der einer Mietzahlung zugrundeliegende
Flächeninhalt des Raumes verkleinert werden, was möglicherweise zu einer
Mietreduktion führt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine dezentrale raumlufttechnische
Einrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die den baulichen Aufwand minimiert,
optisch nicht störend in Erscheinung tritt und insbesondere ferner einfach
und problemlos zu installieren und gegebenenfalls nachzurüsten und/oder flexibel
aufzurüsten oder abzurüsten ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das Gehäuse als flaches Langgehäuse ausgebildet ist. Diese Gehäusegestalt
erlaubt eine unauffällige Aufstellung insbesondere entlang einer Raumfläche,
ohne dass die Einrichtung optisch störend in Erscheinung tritt oder in den
Raum störend hineinragt. „Flach" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass
nur eine sehr geringe Bautiefe in dieser Dimension gegenüber den anderen beiden
Dimensionen vorliegt. „Langgehäuse" bedeutet, dass die Dimension Länge
gegenüber den anderen Dimensionen Breite und Tiefe wesentlich größer
ist, dass demgemäß das Gehäuse eine relativ große Länge
gegenüber der Baubreite aufweist und dass ferner die Bautiefe des Gehäuses
wesentlich kleiner als die Baubreite ist. Demgemäß liegt eine schlanke
Gehäusebauform vor, die dennoch eine große raumlufttechnische Wirkung
durch ihren kompakten Aufbau gewährleistet, d.h., in dem schlanken und mit
nur geringer Bautiefe versehenen Gehäuse sind auf kompakten Raum lufttechnische
Komponenten angeordnet, die beispielsweise Luftströme von 50 bis 300 m3
pro Stunde, insbesondere 100 bis 200 m3 pro Stunde bei sehr geringem
Schallleistungspegel (< 45 dB (A)) fördern. Bevorzugt wird das flache Langgehäuse
in die Fassade des Raumes integriert; es liegt also ein Einbau in die Fassade vor.
Hierbei wird vorzugsweise die Bautiefe der Fassade nicht vergrößert, das
heißt, das in die Fassade eingebaute Langgehäuse fluchtet mit der üblichen
Fassadenkontur, ragt also nicht aus dieser heraus.
Ferner betrifft die Erfindung eine dezentrale raumlufttechnische Einrichtung
zum Klimatisieren und/oder Belüften eines Raumes, insbesondere gemäß
der vorstehend bereits erwähnten Ausgestaltung, wobei sie gekennzeichnet ist
durch die wählbare Zusammensetzung aus mindestens einem eine lufttechnische
Funktion ausübenden Teilgerät aus einer Auswahl von mehreren zur Verfügung
stehenden, gleiche oder unterschiedliche lufttechnische Funktionen aufweisenden
Teilgeräten. Insgesamt liegt demzufolge ein System-Baukasten vor, der mehrere
Teilgeräte umfasst, die unterschiedliche lufttechnische Funktionen aufweisen.
So können die verschiedenen Teilgeräte zum Beispiel die Funktionen: Zuluft,
Abluft, Wärmerückgewinnung, Umluft usw. ausüben, sodass durch eine
gezielte Auswahl aus diesen verschiedenen Teilgeräten zu einer dezentralen
raumlufttechnischen Einrichtung mit dem entsprechenden Funktionsumfang führt.
Im einfachsten Fall wird aus den verschiedenen Teilgeräten nur eines ausgewählt
und dieses dem Raum zugeordnet. Werden mehrere Teilgeräte
ausgewählt und diese entsprechend zusammengesetzt, so liegt eine dezentrale
raumlufttechnische Einrichtung vor, die eine entsprechende Luftbehandlung gemäß
der Funktionen der Teilgeräte ermöglicht. Die Teilgeräte werden im
Raum nicht an unterschiedlichen Stellen aufgestellt, sondern aneinander befestigt
und bilden so ein Gesamtgerät. Die Teilgeräte sind hinsichtlich der Luftführung,
Luftanschlüsse, Wasseranschlüsse, Stromanschlüsse usw. derart ausgestattet,
dass durch das Aneinanderbefestigen von Teilgeräten entsprechende Lüftungswege,
Wasserführungswege und/oder Stromwege auf einfache Weise durch fluchtende Kanal-,
Rohr- und Leitungsführung herbeigeführt werden können. Insbesondere
ist es auch möglich, dass die entsprechenden Verbindungen sich automatisch
beim Zusammensetzen erstellen.
Wie bereits angedeutet, können mehrere Teilgeräte insbesondere
zur Bildung eines Gesamtgeräts wählbar aneinander befestigt werden. Hierbei
ist insbesondere vorgesehen, dass die Teilgeräte reihenförmig aneinander
befestigt werden, das heißt, die einzelnen Teilgeräte bilden eine geradlinige
Reihe.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn jedes Teilgerät ein Teilgehäuse
aufweist. Das Aneinanderreihen der Teilgehäuse erfolgt demzufolge vorzugsweise
dadurch, dass die einzelnen Teilgehäuse aneinander befestigt werden.
Die Teilgehäuse werden bevorzugt in Richtung ihrer jeweiligen
Längserstreckung aneinander befestigt. Insbesondere ist vorgesehen, dass mindestens
eines der Teilgehäuse oder mehrere aneinandergereiht aneinander befestigte
Teilgehäuse das Gehäuse, insbesondere das vorstehend bereits erwähnte
flache Langgehäuse bilden. Das flache Langgehäuse kann – wie vorstehend
erwähnt – dazu dienen, mindestens eine lufttechnische Komponente, vorzugsweise
mehrere lufttechnische Komponenten aufzunehmen. Diese werden somit – vorzugsweise
aneinandergereiht – in das Langgehäuse eingebracht. Alternativ ist es
– wie ebenfalls bereits erwähnt – auch möglich, dass eine
flache, schlanke und entsprechend lange raumlufttechnische Einrichtung dadurch gebildet
wird, dass einzelne Teilgeräte reihenförmig aneinander befestigt werden,
sodass ihre einzelnen Teilgehäuse insgesamt das flache Langgehäuse bilden.
Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass auch jedes Teilgehäuse als flaches
Teil-Langgehäuse ausgebildet ist. Die Definitionen im Hinblick auf „flach"
und „lang" betreffend den Ausdruck „flaches Teil-Langgehäuse"
entsprechend denen, die vorstehend bereits zum „flachen Langgehäuse"
dargelegt wurden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abmessungen
jedes Teil-Langgehäuses und/oder des Langgehäuses hinsichtlich seiner
Bautiefe (T) zur Baubreite (B') zur Baulänge (L) das Verhältnis von etwa
1 : 2 bis 3 : 3 bis 35 aufweisen. Bevorzugt ist es, wenn ein sich aus mehreren Teilgehäusen
zusammensetzendes Langgehäuse in den Abmessungen von Bautiefe zu Baubreite
zu Baulänge das Verhältnis von etwa 1 : 2 bis 3 : > 10 aufweist. Ein
„kleines" Teilgerät, das klein ist, weil die mit ihm durchgeführte
lufttechnische Funktion keine großen Bauteile erfordert, kann beispielsweise
folgende Abmessungen aufweisen: T = 160 mm, B' = 400 mm, L = 1300 mm. Ein großes
Teilgehäuse kann beispielsweise folgende Abmessungen aufweisen: T = 160 mm,
B' = 400 mm, L = 2700 mm.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist das Langgehäuse ein
der Länge nach aufrecht aufgestelltes Gehäuse. Demzufolge wird es nicht
„liegend", sondern aufrecht aufgestellt im zu klimatisierenden und/oder zu
belüftenden Raum. Auch ein Teilgerät wird mit seinem flachen Teil-Langgehäuse
aufrecht stehend im Raum aufgestellt. Dies erfolgt bevorzugt durch Integration in
die Fassade. Ist ein Teil-Langgehäuse nicht so hoch wie die Raumhöhe oder
sind mehrere aneinander gereihte Teil-Langgehäuse nicht so hoch wie die Raumhöhe
des Raumes, so endet ein derartiges aus den Teil-Langgehäusen zusammengesetztes
Langgehäuse bei Aufstellung auf dem Boden des Raumes nicht an der Decke, sondern
mit entsprechendem vertikalen Abstand zur Decke. Der über der raumlufttechnischen
Einrichtung bis zur Decke reichende Bauraum wird dann vorzugsweise mit einer Isolierung
und einer entsprechenden, vorzugsweise mit der raumlufttechnischen Einrichtung fluchtenden
Abdeckung versehen. Wird im Zuge von Nachrüstungsarbeiten einer bereits vorliegenden
dezentralen raumlufttechnischen Einrichtung ein weiteres Teilgerät dem vorhandenen
Teilgerät oder den vorhandenen Teilgeräten zugeordnet, so verlängert
sich dadurch die Länge des Langgehäuses. Demzufolge ist es in einfacher
Weise möglich, einen entsprechenden Bereich der erwähnten Isolierung zu
entfernen, sodass das nunmehr längere Langgehäuse in den dadurch geschaffenen
Freiraum hineinragen kann. In der vollen Ausbaustufe weist die raumlufttechnische
Einrichtung eine Bauhöhe (L) auf, die raumhoch ist.
Insbesondere ist vorgesehen, dass das Langgehäuse als raumhohes
Gehäuse ausgebildet ist. Es erstreckt sich demzufolge zwischen Fußboden
und Decke des Raumes und kann als schlanke Gestalt demzufolge in die Raumkontur
und/oder Fassade integriert sein.
Das Langgehäuse weist bevorzugt eine Bauhöhe von 1.800 bis
3.500 mm, insbesondere 2.000 bis 3.000 mm, auf. Die Baubreite beträgt
300 bis 500 mm, insbesondere 350 bis 450 mm. Die Bautiefe beträgt 100 bis 300
mm, insbesondere 130 bis 200 mm. Sofern das Langgehäuse aus aneinandergereihten
und aneinander befestigten Teil-Langgehäuse zusammengesetzt ist, ergibt sich
eine Bauhöhe entsprechend der Summe der Einzelbauhöhen der Teil-Langgehäuse.
Liegt bei aneinandergereihten Teil-Langgehäusen ein Langgehäuse gemäß
Vollausbau vor, wenn also die dezentrale raumlufttechnische Einrichtung den maximalen
Funktionsumfang gemäß der Ausgestaltung der 8
aufweist, so liegt ein raumhohes Gesamtgehäuse vor, wobei das Verhältnis
von Bautiefe zu Baulänge 1 : 10 bis 1 : 20 beträgt.
Nach einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass
zumindest einige, insbesondere sämtliche der lufttechnischen Komponenten zueinander
reihenförmig im Langgehäuse angeordnet sind. Durch diese reihenförmige
Anordnung der lufttechnischen Komponenten ergibt sich der bereits erwähnte
kompakte und dennoch leistungsstarke Aufbau. Ferner wird das schlanke Langgehäuse
auf diese Art und Weise optimal räumlich genutzt.
Es kann vorgesehen sein, dass zumindest einige der lufttechnischen
Komponenten in Richtung der Baubreite und/oder Bautiefe des Langgehäuses, also
in Quererstreckung des Langgehäuses und/oder in Tiefenerstreckung des Langgehäuses,
nebeneinander und/oder hintereinander im Langgehäuse angeordnet sind. Bei diesen
nebeneinander/hintereinander liegenden Komponenten handelt es sich bevorzugt um
kleinvolumig bauende Komponenten, die eine Nebeneinanderanordnung/Hintereinanderordnung
gestatten. Großvolumigere lufttechnische Komponenten werden bevorzugt -wie
vorstehend erwähnt- reihenförmig in Längsrichtung des Langgehäuses
angeordnet.
Es ist vorteilhaft, wenn zumindest ein Zulufteinlass und mindestens
ein Fortluftauslass vorgesehen sind, wobei sich der Zulufteinlass an einer ersten
Seite des Langgehäuses und der Zuluftauslass an einer der ersten Seite gegenüberliegenden
zweiten Seite des Langgehäuses befindet. Zulufteinlass und Fortluftauslass
liegen demzufolge an diametral gegenüberliegenden Seiten des Langgehäuses.
Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass die erste und die zweite Seite quer,
insbesondere rechtwinklig zu der Richtung der Längserstreckung des Langgehäuses
verlaufen. Es handelt sich demzufolge bei diesen beiden mit Zulufteinlass und Fortluftauslass
versehenen Seiten des Langgehäuses um die Bodenseite und die Deckenseite oder
jeweils einen Bereich von Bodenseite und Deckenseite bei dem aufrecht aufgestellten
Langgehäuse. Hierdurch besteht der besondere Vorteil, dass die als Außenluft
in den Zulufteinlass eintretende Luft durch eine entsprechende Luftführung
in der Fassade von der Außenatmosphäre in das Gerät einströmen
kann. Die Fortluft verlässt die lufttechnische Einrichtung durch den Fortluftauslass,
der im Deckenbereich des Raumes liegt und bevorzugt über einen Fassadenkanal
oder dergleichen nach außen mit der Außenatmosphäre verbunden ist.
Die vorstehenden Ausführungen dieses Absatzes beziehen sich auf die Ausgestaltung
eines Langgehäuses, in dem mindestens eine Komponente untergebracht ist oder
aber auch auf die Ausführung des Langgehäuses, das sich aus mindestens
einem Teil-Langgehäuse zusammensetzt. Es ist bei beiden vorstehend genannten
Ausführungsvarianten auch möglich, dass Zulufteinlass und Fortluftauslass
nicht an Bodenseite und Deckenseite des Langgehäuses angeordnet ist, sondern
auf der Rückseite des Langgehäuses, also auf der dem Raum abgewandten
Seite, um beispielsweise bei Aufstellung an einer Außenwand einer Wohnung oder
eines Ein- oder Mehrfamilienhauses auf einfache Art und Weise einen Außenlufteinlass
des Gebäudes mit dem Zulufteinlass des Gerätes und den Fortluftauslass
des Gerätes mit einer Fortluftöffnung des Gebäudes verbinden zu können.
Auch bei einem Fassadeneinbau sind Konstellationen möglich, die an der Rückseite
liegende Einlässe und Auslässe des Geräts erfordern. Natürlich
können auch die Seiten der raumlufttechnischen Einrichtung genutzt werden,
um hier mindestens einen Zulufteinlass und mindestens einen Fortluftauslass vorzusehen.
Auch Mischformen der erwähnten verschiedenen Stellen hinsichtlich der Anordnung
des mindestens einen Einlasses und des mindestens einen Auslasses sind denkbar.
Insbesondere ist vorgesehen, dass die erste Seite oder die zweite
Seite eine Standseite des Flachgehäuses ist. Befindet sich beispielsweise an
der ersten Seite, also der Bodenseite des Langgehäuses, der Zulufteinlass,
so wird dieser durch das Aufstellen des Gehäuses unmittelbar mit einem Außenluftkanal
oder dergleichen verbunden, der sich in der Fassade oder einem Bauteil des Gebäudes
(sofern eine Fassadenaufstellung vorliegt) oder sich an einem anderen Gebäudeelement
im Bodenbereich befindet. Durch das Aufstellen wird demzufolge automatisch und gleichzeitig
eine zulufttechnische Verbindung hergestellt. Da die raumlufttechnische Einrichtung
durch die Länge ihres Langgehäuses den Raumdimensionen des zu belüftenden
oder zu klimatisierenden Raumes angepasst ist, kann durch das Aufstellen ferner
eine lufttechnische Verbindung an der zweiten Seite des Flachgehäuses, also
an der der Bodenseite diametral gegenüberliegenden Deckenseite erfolgen, sodass
auch dort durch das Aufstellen gleichzeitig und ohne dass besondere Maßnahmen
ergriffen werden müssen eine Verbindung beispielsweise für die Fortluft
hergestellt wird.
Von besonderer Bedeutung ist es, wenn die zweite Seite als höhenverstellbare
Seite ausgebildet ist. Dies hat den Vorteil, dass die Abmessungen des Langgehäuses
bei noch nicht höhenverstellter, zweiten Seite etwas kleiner als das Einbaulängenmaß
ist und dass nach dem Aufstellen die zweite Seite oder ein Teil davon nach oben
verstellt wird, wodurch nicht nur das Langgehäuse „klemmend" zwischen
entsprechenden Raumkomponenten aufgenommen wird und dadurch einen sicheren Stand
erhält, sondern gleichzeitig die beispielsweise an der zweiten Seite liegende
Fortluft des an der zweiten Seite liegenden Fortluftauslasses mit einem entsprechenden
gebäudeseitigen Gegenelement, also beispielsweise einem Fortluftkanal, lufttechnisch
dicht gekoppelt wird. Eventuell dort vorhandene Dichtungen werden durch die Höhenverstellbarkeit
der Seite aufeinander gepresst, wodurch eine leckagefreie Luftverbindung geschaffen
wird.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Zulufteinrichtung und
eine Ablufteinrichtung vor, die jeweils mindestens eine der lufttechnischen Komponenten
aufweisen. Hierbei kann vorgesehen sein, dass der Zulufteinlass der Zulufteinrichtung
und der Fortluftauslass der Ablufteinrichtung angehören. Zulufteinrichtung
und Ablufteinrichtung sind direkt gekoppelt (ohne Wärmerückgewinnungsvorrichtung)
oder sind vorzugsweise wärmetechnisch über mindestens eine Wärmerückgewinnungsvorrichtung
gekoppelt oder diese beiden Einrichtungen lassen sich betriebsartenabhängig
zum Wärmetausch und/oder Feuchtigkeitsaustausch koppeln. Insbesondere kann
vorgesehen sein, dass die Wärmerückgewinnungsvorrichtung nicht nur einen
Wärmeaustausch zwischen der Zulufteinrichtung und der Ablufteinrichtung vornimmt,
sondern auch eine Feuchteübertragung, um beispielsweise kalte, trockene Außenluft
sowohl vorzuwärmen als auch anzufeuchten. Das Vorwärmen und Anfeuchten
erfolgt durch die Abluft, insbesondere Raumluft.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein Teilgerät
als Zulufteinrichtung und/oder ein Teilgerät als Ablufteinrichtung ausgebildet
sein kann. Als Grundausstattung kann eines der beiden Teilgeräte dem Raum zugeordnet
werden. So ist es beispielsweise möglich, zunächst nur ein Teilgerät
als Zulufteinrichtung in die Fassade einzubauen. Die Ablüftung erfolgt dann
beispielsweise zentral, also durch entsprechende gebäudeinterne Einrichtungen.
Soll zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Ablufteinrichtung bei der dezentralen
raumlufttechnischen Einrichtung realisiert werden, so wird an das Teilgerät
der Zulufteinrichtung das Teilgerät der Ablufteinrichtung angeschraubt. Dies
erfolgt in Längserstreckung der jeweiligen Geräte, sodass sich ein dementsprechend
längeres Gesamtgehäuse ergibt. Anstelle einer Schraubverbindung kann selbstverständlich
auch auf andere Art und Weise ein Verbinden der beiden Teilgeräte erfolgen,
beispielsweise durch Rastverbindungen oder dergleichen.
Die Wärmerückgewinnungsvorrichtung kann bevorzugt als Rotationswärmerückgewinner,
insbesondere Wärmerad bzw. Sorptionsrad, ausgebildet sein. Hierunter ist eine
sich drehende Einrichtung, insbesondere ein sich drehendes Rad, zu verstehen, das
eine Vielzahl von Luftkanälen aufweist und durch seine Drehung von der Zone
der Zuluft in die Zone der Abluft und entsprechend umgekehrt gelangt, sodass einerseits
ein Wärmetauschen und andererseits auch ein Feuchteübergang stattfindet.
Die Wärmerückgewinnungsvorrichtung kann demgemäß als regenerative
Wärmerückgewinnungsvorrichtung ausgebildet sein, d.h., die Wärmeübertragung
findet bevorzugt über Speichermassen statt, wobei auch ein Stoffaustausch möglich
ist (Luftaustausch). Alternativ ist es auch möglich, dass eine rekuperative
Wärmerückgewinnungsvorrichtung vorgesehen ist, die eine Übertragung
der Wärme über feste Trennflächen vornimmt und bei der keine Vermischung
der Stoffströme stattfindet. Im Falle des Zusammensetzens des Langgehäuses
aus Teil-Langgehäuse, gelten die vorstehend erwähnten Ausführungen
zur regenerativen und zur rekuperativen Wärmerückgewinnungsvorrichtung
entsprechend. Bei beiden Ausführungsvarianten bezüglich der Langgehäuse-Ausgestaltung
ist es möglich, bei der rekuperativen Wärmerückgewinnungsvorrichtung
einen Luft-Luft-Wärmetauscher mit jeweils einer 180°-Luftumlenkung der
beiden wärmetauschenden Luftströme vorzusehen. Sofern die Wärmerückgewinnungsvorrichtung
ein separates Teil-Langgehäuse aufweist, liegt ein Teilgerät vor, das
die lufttechnische Funktion der Wärmerückgewinnung vornimmt und insbesondere
zwischen dem Teilgehäuse der Zulufteinrichtung und dem Teilgehäuse der
Ablufteinrichtung angeordnet wird, sodass – in Längsrichtung betrachtet
– die Zulufteinrichtung an die Wärmerückgewinnungseinrichtung und
die Wärmerückgewinnungseinrichtung an die Ablufteinrichtung angrenzen.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass die
Zulufteinrichtung und Ablufteinrichtung in Längsrichtung des Langgehäuses
aufeinander folgend zonal angeordnet sind. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn
zumindest einige der lufttechnischen Komponenten zonal, insbesondere zonal aneinandergrenzend,
insbesondere in Längsrichtung des Langgehäuses zonal, insbesondere in
Längsrichtung des Langgehäuses zonal aneinandergrenzend, im Langgehäuse
angeordnet sind. Durch diese zonale Aufteilung des Raumes innerhalb des Langgehäuses,
wobei in jeder Zone eine entsprechende lufttechnische Komponente untergebracht ist,
ergibt sich ein klar gegliederter, übersichtlicher Aufbau, der auch die Ausbildung
von einzelnen Modulen gestattet, die in die jeweilige Zone bei Bedarf eingesetzt
oder aus dieser wieder herausgenommen werden kann. Demzufolge ist
die zonal aufgeteilte lufttechnische Einrichtung geeignet, verschiedene Ausbaustufen
aufzuweisen und gestattet einen Umbau beziehungsweise eine Nachrüstung mittels
der verschiedenen lufttechnischen Komponenten. Es ist daher möglich, dass die
raumlufttechnische Einrichtung bei Erstellung des Gebäudes zunächst nur
als Lüftungseinrichtung ausgebildet ist. Soll zu einem späteren Zeitpunkt
eine andere Nutzung erfolgen, so lässt sich durch Einsetzen eines Klimamoduls
eine wärmetechnische Behandlung realisieren. Ist beispielsweise ferner noch
keine Umlufteinrichtung vorhanden, so kann durch Nachrüstung einer entsprechenden
zonalen Einheit auch diese Funktion realisiert werden. Auch eine Abrüstungsmaßnahme
lässt sich problemlos durchführen, wenn beispielsweise ein Nutzer eines
Raumes einen vorher vorhandenen Komfort nicht mehr benötigt, weil beispielsweise
ein Büroraum nunmehr als Lagerraum dient.
Die Wärmerückgewinnungsvorrichtung ist – sofern vorhanden
– bevorzugt zonal zwischen der Zulufteinrichtung und der Ablufteinrichtung
angeordnet, sodass zwischen diesen beiden Einrichtungen der gewünschte Wärmetausch
stattfinden kann, um in den Wintermonaten kalte Außenluft durch wärmere
Abluft anzuwärmen beziehungsweise in den Sommermonaten warme Außenluft
durch kühlere Raumluft abzukühlen.
Die Baubreite des Langgehäuses entspricht vorzugsweise der Baubreite
der breitesten der Komponenten. Dementsprechend wird bei der Bautiefe vorgegangen,
d.h., die Bautiefe des Langgehäuses entspricht der tiefsten Bautiefe der Komponenten.
Sofern sich das Langgehäuse aus mindestens einem Teilgehäuse zusammensetzt,
entspricht die Baubreite des Teilgehäuses oder aller verwendeter Teilgehäuse
der Baubreite des Langgehäuses. Entsprechendes gilt für die Bautiefe,
das heißt, die Bautiefe des Teilgehäuses oder aller Teilgehäuse entspricht
der Bautiefe des Langgehäuses. Mit anderen Worten gilt, dass die Baubreiten
aller Teilgehäuse gleich groß und die Bautiefen aller Teilgehäuse
ebenfalls gleich groß ist. Die Baulängen der Teilgehäuse kann in
Abhängigkeit von der lufttechnischen Funktion unterschiedlich sein. Die Gesamt-Baulänge
des so gebildeten Langgehäuses ergibt sich durch die Summe der Baulängen
der einzelnen Teilgehäuse, die in Längserstreckung aneinandergereiht werden.
Es ist vorteilhaft, wenn mindestens eine lufttechnische Komponente,
insbesondere sämtlichen lufttechnischen Komponenten, als Modul/Module wählbar
in das Langgehäuse einsetzbar beziehungsweise aus dem Langgehäuse entnehmbar
ausgebildet ist/sind. Dies entspricht dem bereits vorher dargelegten Gedanken, dass
eine derartige lufttechnische Einrichtung durch entsprechende Auswahl von lufttechnischen
Komponenten den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden kann. Umrüstmaßnahmen,
Nachrüstmaßnahmen und Abrüstmaßnahmen sind auf diese Art und
Weise problemlos möglich. Dabei bleibt das Langgehäuse stets dasselbe;
es nimmt eben nur unterschiedliche Komponenten wählbar auf.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass mindestens
eine lufttechnische Komponente, insbesondere sämtliche lufttechnischen Komponenten
beziehungsweise mindestens ein Modul, insbesondere sämtliche Module als Teilgehäuse
aufweisende Teilgeräte ausgebildet sind und in wählbarer Zusammenstellung
gehäusemäßig aneinanderreihbar aneinander befestigbar sind. Bei den
Komponenten beziehungsweise Modulen beziehungsweise Teilgeräten handelt es
sich bevorzugt um ein Zuluft-Teilgerät, um ein Abluft-Teilgerät, um ein
Wärmerückgewinnungs-Teilgerät und/oder um ein Umluft-Teilgerät.
Es ist jedoch auch möglich, die in den beiden nachfolgenden Absätzen erwähnten
Komponenten beziehungsweise Module jeweils als Teilgerät zu realisieren, wobei
die einzelnen Teilgeräte wählbar aneinanderreihbar sind, um ein Gesamtgerät
mit einem entsprechend langen Langgehäuse zu schaffen.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass als lufttechnische
Komponenten folgende Funktionseinheiten zur Verfügung stehen: Mechanische-Abluft-Komponente,
Freie-Abluft-Komponente, Mechanische-Zuluft-Komponente, Wärmetauscher-Komponente,
Umluft-Klappen-/Freie-Zuluft-Komponente, Umluft-Ventilator-Komponente, Wärmerückgewinnungskomponente
und/oder Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Komponente.
Die von den lufttechnischen Komponenten in Modulbauweise gebildeten
Module sind demzufolge: Mechanisches-Abluft-Modul, Freie-Abluft-Modul, Mechanisches-Zuluft-Modul,
Wärmetauscher-Modul, Umluft-Klappen-/Freie-Zuluft-Modul, Umluft-Ventilator-Modul,
Wärmerückgewinnungs-Modul und/oder Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Modul.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Wärmetauscher-Komponente
mindestens einen Wärmtauscher aufweist, der an wasserführende Leitungen
angeschlossen ist, die derart in dem Langgehäuse verlaufen, dass an ihnen vorbeiströmende
Luft durch die Temperatur der Leitungen temperiert wird. Demzufolge lässt sich
der knappe Bauraum im schlanken Langgehäuse optimal nutzen, da die dort verlaufenden
wasserführenden Leitungen gleichzeitig für eine weitere Funktion, nämlich
für eine Temperaturtauschfunktion genutzt werden können.
Auf diese Art und Weise ist es möglich, die Funktion des Wärmetauschers
zu unterstützen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Umluft-Ventilator-Komponente
als Ventilator einen Querstromventilator, insbesondere mit Freistrahl, aufweist.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn zumindest eine der lufttechnischen
Komponenten mit einer Schalldämpfungseinrichtung versehen ist. Vorzugsweise
sind alle diejenigen lufttechnischen Komponenten mit Schalldämpfungsmaßnahmen
versehen, die zur Geräuschentwicklung der dezentralen raumlufttechnischen Einrichtungen
beitragen können. Ist die raumlufttechnische Einrichtung z.B. im Bereich der
Fassade angeordnet, so sind die erwähnten Schalldämpfungsmaßnahmen
wegen der „freien" Aufstellung erforderlich, damit eine sich im Raum aufhaltende
Person keine störende Geräuschkulisse wahrnimmt. Die Schalldämpfungsmaßnahmen
der raumlufttechnischen Einrichtung bewirken ferner, dass diese als Schalldämpfer
für die Fassade dient, da durch die Fassade eintretende Außengeräusche
dadurch gedämpft werden, sodass diese im Raum nicht mehr oder nur noch schwach
hörbar sind. Gleiches gilt selbstverständlich entsprechend für andere
Aufstellorte der raumlufttechnischen Einrichtung im Raum.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die raumlufttechnische Einrichtung
als Fassadeneinrichtung, insbesondere Fassadenklimamodul-Einrichtung oder Fassadenlüftungsmodul-Einrichtung,
ausgebildet ist. Hierbei bildet die dezentrale raumlufttechnische Einrichtung quasi
einen „Fassadenstreifen", an den große Fensterflächen der Fassade
raumhoch angrenzen, sodass bei einer Vollglasfassade lediglich eine oder mehrere
streifenförmige Elemente (also die Einrichtungen) vorgesehen sind, die optisch
nicht störend in Erscheinung treten und auch kaum den Lichteinfall behindern,
gleichwohl jedoch die raumlufttechnische Einrichtung beziehungsweise raumlufttechnischen
Einrichtungen bilden.
Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand verschiedener
Ausführungsbeispiele und zwar zeigt:
1 einen Querschnitt durch einen mit dezentraler raumlufttechnischer
Einrichtung versehenen Raum, wobei sich die Einrichtung als Fassadenklimamodul bzw.
Fassadenlüftungsmodul im Bereich der Fassade eines den Raum aufweisenden Gebäudes
befindet,
2 eine Draufsicht auf die Fassade des Gebäudes,
3 eine Draufsicht auf die Sichtseite der raumlufttechnischen
Einrichtung,
4 eine Seitenansicht der raumlufttechnischen Einrichtung,
5 eine perspektivische Ansicht der raumlufttechnischen
Einrichtung,
6 eine Draufsicht auf die Sichtseite der raumlufttechnischen
Einrichtung mit Strömungspfeilen,
7 eine Seitenansicht der raumlufttechnischen Einrichtung
mit Strömungspfeilen,
8 ein Schaltbild der verschiedene Module aufweisenden
raumlufttechnischen Einrichtung,
9 eine Modul-Tabelle,
10 bis 19 verschiedene
Modulkombinationen der raumlufttechnischen Einrichtung,
20 eine Schnittansicht durch den Raum mit dort angeordneter
raumlufttechnischer Einrichtung in Draufsicht,
21 eine regenerative Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einrichtung
in Draufsicht,
22 eine Schnittansicht entlang der Linie N-N der
21,
23 eine rekuperative Wärmerückgewinnungs-Einrichtung
mit 180°-Luftumlenkung,
24 einen Schnitt entlang der Linie M-M in
23,
25 einen Schnitt entlang der Linie P-P in
23 und
26 eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung
einer raumlufttechnischen Einrichtung.
Die 1 zeigt eine Schnittansicht eines
Raumes 1 eines nicht näher dargestellten Gebäudes, wobei der
Raum 1 eine Rohdecke 2 und einen Rohboden 3 sowie eine
Fassade 4 aufweist. Auf dem Rohboden 3 befindet sich ein aufgestelzter
Fußboden 5. Die Fassade 4 weist ein Wärmeisolierelement
6 auf, zu dem parallel eine dezentrale raumlufttechnische Einrichtung
7 angeordnet ist. Die dezentrale raumlufttechnische Einrichtung
7 erstreckt sich in ihrer Längsrichtung zwischen der Rohdecke
2 und dem aufgestelzten Fußboden 5 und ist demgemäss
raumhoch ausgebildet. Natürlich ist es auch möglich, die raumlufttechnische
Einrichtung 7 in einem Raum anzuordnen, der keinen aufgestelzten Fußboden
besitzt. Ferner liegt die erwähnte raumhohe Ausgestaltung nur dann vor, wenn
– wie nachstehend noch näher ausgeführt wird – die raumlufttechnische
Einrichtung aufgrund der Vielzahl ihrer aneinandergereihten Teilgeräte diese
Länge aufweist.
Gemäss 2, die eine Draufsicht auf
die Fassade 4 zeigt, ist der Raum 1 mit zwei beabstandet zueinander
liegenden dezentralen raumlufttechnischen Einrichtungen 7 ausgestattet,
wobei zwischen diesen beiden raumlufttechnischen Einrichtungen 7 raumhohe
Fenster 8 mit einer Zwischenstrebe 9 angeordnet sind. Ferner weist
der Raum 1 zwei weitere Fenster 8 mit Zwischenstrebe
9 auf. Hieraus wird deutlich, dass die Sicht aus dem Fenster
8 durch die Schlankheit der raumlufttechnischen Einrichtungen
7 nicht beeinträchtigt wird. Die raumlufttechnischen Einrichtungen
7 wirken nicht störend und treten auch im Hinblick auf ihre Bautiefe
T (1) nicht besonders in Erscheinung, da die Bautiefe
t des Wärmeisolierelements 6 zusammen mit der Bautiefe T der raumlufttechnischen
Einrichtung 7 insgesamt die Bautiefe G' aufweist, die etwa der Bautiefe
der Fenster 8 zusammen mit den Zwischenstreben 9, also der Bautiefe
F' der Fassade 4, entspricht. Die Baubreite B' (2)
jeder der raumlufttechnischen Einrichtungen 7 entspricht der Baubreite
jeder der Wärmeisolierelemente 6. Die Baulänge L jeder der raumlufttechnischen
Einrichtungen 7 ist gemäss 1 derart ausgebildet,
dass beim Aufstellen einer lufttechnischen Einrichtung 7 diese hinsichtlich
ihrer Längserstreckung aufrechtstehend raumhoch angeordnet werden kann. Die
Fassade 4 des Raumes 1 weist demgemäß eine Bautiefe
F' auf, und zwar überall, also auch in Zonen, in denen keine raumlufttechnische
Einrichtung 7 vorhanden ist, als auch in den Zonen, in denen jeweils eine
raumlufttechnische Einrichtung 7 befindet. Dies bedeutet, dass die raumlufttechnische
Einrichtung 7 jeweils in die Fassade 4 derart integriert ist,
dass sie nicht die ansonsten vorhandene Bautiefe der Fassade 4 überragt,
sondern in diese Fassade aufgenommen ist. Dort wo die Fassade 4 Fenster
8 aufweist, liegt demzufolge die gleiche Bautiefe vor, wie an den Stellen,
an denen sich -in die Fassade integriert- eine raumlufttechnische Einrichtung
7 befindet.
Auf die besonders einfache, aus der Bauform der jeweiligen lufttechnischen
Einrichtung 7 resultierende Montage wird im nachstehenden noch näher
eingegangen. Gemäss der 3 und 4
weist die dezentrale raumlufttechnische Einrichtung 7 lufttechnische Komponenten
10 auf, die in einem flachen Langgehäuse 11 angeordnet sind.
Das flache Langgehäuse 11 weist eine Bauhöhe L = 2700 mm auf.
Die Bauhöhe L entspricht der vorstehend erwähnten Baulänge, die daher
ebenfalls mit L bezeichnet ist. Die Baubreite B' beträgt 400 mm und die Bautiefe
T 160 mm. Hieraus wird deutlich, dass das flache Langgehäuse 11 gegenüber
seiner Baubreite B' eine sehr große Baulänge L aufweist und dass die Baubreite
B' erheblich größer als die Bautiefe T ist. Es ergibt sich daher ein sehr
schlankes, sich langerstreckendes und dabei eine geringe Bautiefe T aufweisendes
Gehäuse, dass ideal im Bereich der Fassade 4 des Gebäudes angeordnet
werden kann, ohne optisch störend zu wirken oder raumeinnehmend in Erscheinung
zu treten.
Ferner ist den 3 und 4
zu entnehmen, dass die verschiedenen lufttechnischen Komponenten 10 reihenförmig
vorzugsweise aneinandergrenzend im Langgehäuse 11 in Richtung von
dessen Längserstreckung angeordnet sind, wobei in den 3
und 4 folgende lufttechnischen Komponenten
10 zu erkennen sind: Außenluftklappe-Abluft 12, Abluftventilator
13, Abluftfilter 14, Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einrichtung
15, Schalldämpfer 16, Umluft-Tangentialventilator
17, 4-Leiter-Wärmetauscher 18, Zuluftventilator
19, Außenluftfilter 20 und Außenluftklappe-Zuluft
21. Die 3 und 4
zeigen die raumlufttechnische Einrichtung 7 mit Langgehäuse
11. Dem Langgehäuse 11 kann zusätzlich eine Geräteschale
zugeordnet werden, die eine Isolierung aufweist. Die Isolierung wirkt in erster
Linie wärmetechnisch, in zweiter Linie jedoch auch schalltechnisch. Die Geräteschale
umgibt somit das Langgehäuse 11, das vorzugsweise als Blechgehäuse
ausgebildet ist. Derartige Geräteschalen, die das Langgehäuse umgeben,
sind auch bei der nachstehend noch näher erläuterten Bauweise vorgesehen,
bei der das Langgehäuse aus Teilgehäusen zusammengesetzt ist. In diesem
Falle weist jedes Teilgehäuse eine entsprechende Geräteschale mit Isolierung
auf, wobei beim Aneinanderreihen der Teilgehäuse auch die entsprechenden Geräteschalen
aneinandergereiht werden. Die Teilgehäuse sind vorzugsweise
ebenfalls jeweils als Blechgehäuse ausgebildet.
Die 5 verdeutlicht die dezentrale raumlufttechnische
Einrichtung 7 der 3 und 4
nochmals in perspektivischer Ansicht, wobei jedoch die mit Isolierung versehende
Geräteschale nicht mit dargestellt ist.
Gemäss der 3 bis 5
weist das flache Langgehäuse 11 eine Sichtseite 22 auf, die
vom Raum 1 aus sichtbar ist. Ihr diametral gegenüber liegt eine Rückseite
23. Ferner besitzt das Langgehäuse 11 zwei einander gegenüberliegende
Längsseiten 24 und 25 und zwei einander diametral gegenüberliegende
Stirnseiten 26 und 27, wobei die Stirnseite 26 eine erste
Seite 28 und die Stirnseite 27 eine zweite Seite 29 bildet
und die erste Seite 28 eine Bodenseite 30 und die zweite Seite
29 eine Deckenseite 31 darstellt. Die Begriffe „Bodenseite"
und „Deckenseite" resultieren aus der Montageaufstellung der dezentralen
raumlufttechnischen Einrichtung 7, so wie sie sich aus den 1
und 2 ergibt.
Von dem Langgehäuse 11 ist in der 5
nur die erste Seite 28 und die zweite Seite 29 dargestellt. An
der ersten Seite 28 befindet sich ein Zulufteinlass 32 und an
der zweiten Seite 29 ein Fortluftauslass 33. Das flache Langgehäuse
11 ist quaderförmig aufgebaut, d.h., Sichtseite 22 und Rückseite
23 verlaufen parallel zueinander. Dies gilt auch für die beiden Längsseiten
24 und 25 sowie für die Stirnseite 26 und die Stirnseite
27. Das Langgehäuse 11 weist rechte Winkel auf. Da beim Aufstellen
der raumlufttechnischen Einrichtung 7 diese mit ihrer ersten Seite
28 auf eine entsprechendes Bodenelement des Raumes 1 gestellt
wird, bildet diese Seite eine Standseite 34. Die zweite Seite
29 ist – wie in 5 mittels eines Doppelpfeiles
35 angedeutet – höhenverstellbar ausgebildet, wodurch auch
der Fortluftauslass 33 in der Höhe verändert werden kann. Gleichwohl
bleiben die luftströmungstechnischen Eigenschaften erhalten, was beispielsweise
mittels eines Faltenbalges oder eines Gehäuseauszugs zum Beispiel mittels teleskopartig
aneinandergreifender Bauelemente realisiert werden kann. Der hieraus resultierende
Vorteil besteht darin, dass nach dem Aufstellen der raumlufttechnischen Einrichtung
7 auf ihre Stirnseite 34 der dort vorhandene Zulufteinlass
32 mit einem entsprechenden Lufteinlasselement im Bodenelement des Raumes
1 strömungstechnisch verbunden wird. Dies erfolgt vorzugsweise unter
Zwischenschaltung einer Dichtung. Die zweite Seite 29 tritt dabei einem
entsprechenden Deckenelement des Raumes 1 mit geringem Abstand gegenüber.
Wird nun anschließend durch die mittels des Doppelpfeils 35 angedeuteten
Verlagerungsmöglichkeit die zweite Seite 29 nach oben gefahren, bis
diese zweite Seite 29 dichtend gegen das erwähnte Deckenelement des
Raumes 1 tritt, so ist die raumlufttechnische Einrichtung 7 einerseits
fest eingespannt aufgestellt, wobei überdies auch der Fortluftauslass
33 mit einem entsprechenden Luftauslass am Deckenelement strömungstechnisch
unter Zwischenschaltung einer Dichtung in Verbindung tritt und demzufolge zu der
Fassade 4 aufgrund des dieser angehörenden Bodenelements und Deckenelements
lufttechnische Verbindungen zur Außenatmosphäre, also zur Außenluft,
geschaffen werden. Demzufolge kann mittels des Zulufteinlasses 32 Außenluft
angesaugt und mittels des Fortluftauslasses 33 Fortluft an die Außenatmosphäre
abgegeben werden. Wird bei der Ausführungsform, bei der sich das Langgehäuse
aus mehreren Teilgehäusen zusammensetzt, die durch Verschieben bewirkte Festlegung
und auch Anschlussmöglichkeit geschaffen, so ist dort vorgesehen, dass mindestens
ein Teilgehäuse relativ zu einem anderen oder zu allen anderen Teilgehäusen
verschoben werden kann, um in entsprechender Weise – wie vorstehend beschrieben
– die Verbindung zu realisieren, beziehungsweise das Aufstellen zu ermöglichen.
Es kann auch vorgesehen sein, dass nicht das gesamte Teilgehäuse des Teilgeräts
verschoben wird, sondern lediglich ein Teil des Teilgeräts.
Grundsätzlich lässt sich die dezentrale raumlufttechnische
Einrichtung 7 gemäß 5 in eine Zulufteinrichtung
36 und eine Ablufteinrichtung 37 unterteilen, wobei Zulufteinrichtung
36 und Ablufteinrichtung 37 jeweils mindestens eine lufttechnische
Komponente 10 aufweisen. Die Anzahl der lufttechnischen Komponenten
10 ist variabel wählbar, da die dezentrale raumlufttechnische Einrichtung
7 – je nach Wunsch – unterschiedlich ausgestaltet werden
kann. So ist es beispielsweise möglich, sie nur als sehr einfache Lüftungseinrichtung
für den Raum 1 auszustatten. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sie
lediglich Zuluft zuführt und/oder Abluft abführt. Ferner kann sie als
Klimaeinrichtung ausgestaltet sein und insoweit ebenfalls unterschiedliche Ausstattungsmerkmale
aufweisen. Auf die einzelnen Ausstattungen wird nachstehend näher eingegangen.
Von Besonderheit ist dabei, dass die Ausstattung nicht vorher festgelegt sein muss,
sondern eine derartige Flexibilität aufgrund einer Modulbauweise besteht, dass
Module 38, die lufttechnische Komponenten 10 darstellen, in gewünschtem
Umfang und unterschiedlicher oder gleicher Ausgestaltung in das Langgehäuse
11 einsetzbar beziehungsweise aus diesem herausnehmbar sind, wobei je nach
Anzahl und Ausbildung der verwendeten Module 38 eine entsprechende Funktionsvielfalt
der dezentralen raumlufttechnischen Einrichtung 7 zur Verfügung steht.
Der 5 ist zu entnehmen, dass zwischen
der Zulufteinrichtung 36 und der Ablufteinrichtung 37 eine Wärmerückgewinnungsvorrichtung
39 angeordnet ist, die eine Kopplung von Zulufteinrichtung 36
und Ablufteinrichtung 37 vornimmt. Die Wärmerückgewinnungsvorrichtung
39 stellt ebenfalls eine lufttechnische Komponente 10, also ein
lufttechnisches Modul 38 dar. Der Zulufteinrichtung 36 gehört
der Zulufteinlass 32 und der Ablufteinrichtung 37 der Fortluftauslass
33 an. Ferner gehört zur Zulufteinrichtung 36 der bereits
erwähnte Schalldämpfer 16, der Umluft-Tangentialventilator
17, der 4-Leiter-Wärmetauscher 18 (hier kann auch eine andere
Wärmetauscherart eingesetzt werden), der Zuluftventilator 19, der
Außenluftfilter 20 und die Außenluftklappe-Zuluft 21.
Der Ablufteinrichtung 37 gehört der Abluftfilter 14, der
Abluftventilator 13 und die Außenluftklappe-Abluft 12 an.
Auf die einzelnen lufttechnischen Komponenten 10 beziehungsweise lufttechnischen
Module 38 wird im nachstehenden – wie bereits erwähnt –
noch konkreter eingegangen. Dies gilt auch für die erwähnte Wärmerückgewinnungsvorrichtung
39, die bereits -wie vorstehend konkretisiert- als Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einrichtung
15 ausgebildet ist, das heißt, sie nimmt einen Wärmetausch zwischen
der Zulufteinrichtung 36 und der Ablufteinrichtung 37 und auch
einen Feuchtetausch zwischen den genannten Einrichtungen vor.
Wie den 3 bis 5
zu entnehmen ist, sind Zulufteinrichtung 36 und Ablufteinrichtung
37 aufeinander folgend zonal in Längsrichtung des Langgehäuses
11 angeordnet. Zwischen diesen beiden Zonen liegt eine weitere Zone, die
von der Wärmerückgewinnungsvorrichtung 39 gebildet ist, sodass
insgesamt über die Längserstreckung des Langgehäuses 11
ein zonaler Aufbau hinsichtlich der Funktionseinheiten, insbesondere der lufttechnischen
Komponenten 10 beziehungsweise der lufttechnischen Module 38 vorliegt.
Gegebenenfalls ist es auch möglich, dass relativ kleinbauende Module
38 nicht in Längsrichtung des Langgehäuses zonal angeordnet sind,
sondern einige kleinbauende Module 38 auch nebeneinander liegend, also
in Richtung der Baubreite B' nebeneinander liegend, angeordnet sind.
Gemäß der 6 und 7
erfolgt grundsätzlich die nachstehend erläuterte Durchströmung durch
die dezentrale raumlufttechnische Einrichtung 7. Außenluft
40 wird außerhalb des Gebäudes an der Fassade 4 durch
entsprechende Öffnungen/Kanäle oder dergleichen angesaugt und der Außenluftklappe-Zuluft
21 zugeführt. Die Außenluft 40, die zum Beispiel kontaminiert
oder auch trocken sein kann, passiert anschließend den Außenluftfilter
20 und strömt dann durch den Zuluftventilator 19, der eine
Luftantriebsquelle bildet. Vom Zuluftventilator 19 strömt die Außenluft
hinter dem Wärmetauscher 18 entlang, ohne das eine Wechselwirkung
mit dem Wärmetauscher 18 stattfindet. Die Außenluft
40 gelangt dann über den Schalldämpfer 16 zur Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einrichtung
15. Dort erfolgt eine 180° Umlenkung, das heißt, die Luft gelangt
von dem Bereich der Rückseite in den Bereich der Vorderseite der raumlufttechnischen
Einrichtung 7. Beim Passieren der Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einrichtung
15 wird ein Sorptionsrad, das sich um eine Drehachse 41 dreht,
durchströmt, wodurch ein Wärme- und Feuchtetausch stattfindet. Anschließend
strömt die Luft wieder über den Schalldämpfer 16 und gelangt
zur Rückseite des Wärmetauschers 18. Von dort erfolgt eine Durchströmung
des Wärmetauschers 18, sodass eine wärmetechnische Behandlung
stattfinden kann. Die aus dem Wärmetauscher 18 austretende Luft tritt
als Zuluft 42 in den Raum 1 ein. Der Eintritt erfolgt mittels
geeigneter Luftlenkelemente. So ist es beispielsweise möglich, die Luft einseitig
oder beidseitig derart auszuleiten, dass Fensterbereiche, die sich einseitig oder
beidseitig der raumlufttechnischen Einrichtung 7 befinden, zumindest teilweise
überströmt werden, um beispielsweise ein Beschlagen der Scheiben zu vermeiden.
Damit die von der Außenluftklappe-Zuluft 21 kommende Luft sich nicht
mit der dem Wärmetauscher 18 zugeleiteten Luft vermischt, ist eine
Trennwand 42' vorgesehen. Sofern eine Umluftfunktion realisiert werden
soll, weist die Zulufteinrichtung 36 einen Umlufteinlass 43 auf,
sodass Raumluft der Außenluft 40 zugemischt und die Mischluft gemeinsam
den Wärmetauscher 18durchströmen und dann in den Raum
1 gelangen kann. Die Umluft ist in den 6 und
7 mit 44 (Pfeile) gekennzeichnet.
Bei der Ablufteinrichtung 37 ergibt sich folgende Durchströmung:
Abluft 45, die aus dem Raum 1 stammt, tritt in die Einrichtung
7 ein und durchsetzt den Abluftfilter 14 und strömt zur Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einrichtung
15. Dort erfolgt beim Passieren des Sorptionsrades eine 180° Umlenkung,
das heißt, die Luft gelangt vom vorderen Bereich der raumlufttechnischen Einrichtung
7 in den Bereich ihrer Rückseite und strömt dort über den
Abluftventilator 13 durch die Außenluftklappe-Abluft 12 und
durch den Fortluftauslass 33 in einen entsprechenden Kanal oder eine entsprechende
Öffnung der Fassade 4, um in die Außenatmosphäre zu gelangen.
Dadurch, dass das Sorptionsrad in langsame Drehung versetzt ist und
das Sorptionsrad hälftig mittels einer stehenden Trennwand 46 in eine
Zone unterteilt ist, die im Wesentlichen von der Außenluft durchströmt
wird und eine Zone gebildet wird, die von der Abluft durchströmt wird, kann
zwischen der Außenluft und der Abluft ein Wärme- und Feuchteaustausch
stattfinden. Das Sorptionsrad weist hierzu eine entsprechende Feinkanalstruktur
auf, die aufgrund ihrer regenerativen Eigenschaft auch einen gewissen Stoffübertrag
mit sich bringt, das heißt, geringfügige Mengen der Außenluft gelangen
in den Abluftbereich und umgekehrt. Diese Stoffübertrag ist jedoch im Wesentlichen
zu vernachlässigen und behindert die Funktion nicht. Im Winterbetrieb ist
es aufgrund der Austauschfunktion möglich, die Wärme der Abluft zu nutzen,
um die Außenluft vorzuheizen. Ferner wird die meist trockene Außenluft
durch die feuchte Abluft im Feuchtigkeitsgehalt angereichert. Im Sommerbetrieb ermöglicht
die relativ kühle Abluft ein Abkühlen der zuströmenden Außenluft,
wobei Feuchte der Außenluft an die Abluft abgegeben werden kann, um die Zuluft
zu entfeuchten. Die Wärmerückgewinnungsvorrichtung 39 ist nicht
zwangsläufig mit einem Feuchteaustausch versehen, sondern es ist auch möglich,
Wärmerückgewinnungssysteme ohne Feuchtigkeitsaustausch vorzusehen.
In den 8 sowie 10
bis 19 sind wahlweise mögliche Zusammenstellungen
von lufttechnischen Kompononenten 10 bildenden Modulen 38 dargestellt.
Die 9 zeigt Kombinationsmöglichkeiten der Module
38.
Gemäß 8 kann das Langgehäuse
11 mit insgesamt 7 Modulen 38 bestückt werden wobei diese
zur Unterscheidung von der allgemeinen Bezeichnung „Modul" mit den Buchstaben
A bis G gekennzeichnet sind.
Das Mechanische-Abluft-Modul A weist für den Eintritt von Abluft
45 einen Lufteinlass 60, einen Luftfilter 61 mit einem
Ausgangsanschluss 62 auf. Ferner führt ein Eingangsanschluss
63 zu einem Schalldämpfer 64, der mit der Eingangsseite eines
Ventilators 65 in Verbindung steht. Der Ventilator 65 führt
ausgangsseitig zu einer Regelklappe 67, die zu einem Luftauslass
68 für den Auslass von Fortluft 47 führt. Der Eingang
66 steht ferner mit einem Eingangsanschluss 69 in Verbindung.
Das Freie-Abluft-Modul B weist einen Lufteinlass 70 für
das Einströmen von Abluft 45 auf. Der Lufteinlass 70 führt
zu einer Regelklappe 71, die zu einem Ausgangsanschluss 72 führt.
Das Mechanische-Zuluft-Modul C besitzt einen Lufteinlass
80 für den Eintritt von Außenluft 40. Der Lufteinlass
80 führt zu einer Regelklappe 81, die zu einem Eingang
82 eines Luftfilters 83 führt, der ausgangsseitig mit dem
Eingang eines Ventilators 84 in Verbindung steht, dessen Ausgang über
einen Schalldämpfer 85 zu einem Ausgangsanschluss 86 führt.
Der Eingang 82 steht ferner mit einem Eingangsanschluss 87 in
Verbindung.
Das Wärmetauscher-Modul D weist einen Eingangsanschluss
90, einen Wärmetauscher 91 und einen Luftauslass
92 für Zuluft 42 auf.
Das Umluft-Klappen-/Freie-Zuluft-Modul E besitzt einen Lufteinlass
100, der zu einer Regelklappe 101
führt, die einen Ausgangsanschluss 102 aufweist.
Das Umluft-Ventilator-Modul F besitzt einen Lufteinlass
110, der zu der Eingangsseite eines Ventilators 111 und ausgangsseitig
des Ventilators 111 zu einem Ausgangsanschluss 112 führt.
Der Ausgangsanschluss 112 steht ferner mit einem Eingangsanschluss
113 in Verbindung.
Schließlich weist das Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Modul
G einen Wärmerückgewinner 120 auf, der einen Außenlufteinlass
121 und einen Außenluftauslass 122 besitzt. Ferner weist
der Wärmerückgewinner 120 einen Ablufteinlass 123 und
einen Abluftauslass 124 auf.
Hinsichtlich der 3 bis 7
entsprechen sich folgende Bauelemente: Die Außenluftklappe – Abluft
12 entspricht der Regelklappe 67, der Abluftventilator
13 entspricht dem Ventilator 65, der Abluftfilter 14
entspricht dem Luftfilter 61, die Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einrichtung
15 entspricht dem Wärmerückgewinner 120, der Schalldämpfer
16 entspricht dem Schalldämpfer 85, der 4-Leiter-Wärmetauscher
18 entspricht dem Wärmetauscher 91, der Zuluftventilator
19 entspricht dem Ventilator 84, der Außenluftfilter
20 entspricht dem Luftfilter 83 und die Außenluftklappe-Zuluft
21 entspricht der Regelklappe 81. Ferner entspricht der Umlufteinlass
43 dem Lufteinlass 110, der Zulufteinlass 32 entspricht
dem Lufteinlass 80 und der Fortluftauslass 33 entspricht dem Luftauslass
68.
Werden – gemäß 8 –
sämtliche Komponenten A bis G in einem Langgehäuse 11 zur Bildung
einer dezentralen raumlufttechnischen Einrichtung 7 eingesetzt, so sind
die einzelnen Module 38 wie folgt untereinander verbunden: Der Ausgangsanschluss
72 steht mit dem Eingangsanschluss 69 in Verbindung, der Ausgangsanschluss
62 steht mit dem Ablufteinlass 123 in Verbindung. Der Abluftauslass
124 steht mit dem Eingangsanschluss 63 in Verbindung, der Eingangsanschluss
113 steht mit dem Außenluftauslass 122 in Verbindung, der
Außenluftanschluss 112 steht mit dem Eingangsanschluss 90
in Verbindung, der Ausgangsanschluss 86 steht mit dem Außenlufteinlass
121 in Verbindung und der Ausgangsanschluss 102 steht mit dem
Eingangsanschluss 87 in Verbindung.
Befinden sich im Langgehäuse 11 der raumlufttechnischen
Einrichtung 7 nur die Module A und B (10)
so ist der Ausgangsanschluss 72 mit dem Eingangsanschluss 69 verbunden
und es besteht eine Verbindung zwischen dem Ausgangsanschluss 62 und dem
Eingangsanschluss 63. Die Ausgestaltungen der einzelnen Module A bis G
in den Beispielen der 10 bis 19
entsprechen der beschriebenen Ausgestaltung der Module A bis G gemäß
8.
Bei der Modulkombination gemäß 11
liegen die Module C, D und E vor, wobei der Ausgangsanschluss 86 mit dem
Eingangsanschluss 90 und der Ausgangsanschluss 102 mit dem Eingangsanschluss
87 verbunden sind.
Bei der Modulkombination gemäß 12
liegen die Module A, B, C, D und E vor, wobei hinsichtlich der Verbindungen gegenüber
der 8 lediglich folgender Unterschied besteht: Der
Ausgangsanschluss 86 steht in Verbindung mit dem Eingangsanschluss
90 und der Ausgangsanschluss 62 steht in Verbindung mit dem Eingangsanschluss
63.
Beim Ausführungsbeispiel der 13
sind die Module A, C, D und F vorhanden, wobei folgende Verbindungen vorliegen:
Der Ausgangsanschluss 62 steht mit dem Eingangsanschluss 63 in
Verbindung. Der Ausgangsanschluss 86 führt zum Eingangsanschluss
113. Ferner führt der Ausgangsanschluss 112 zum Eingangsanschluss
90.
Gemäß der Modulkombination der 14
sind die Module A, C, D, F und G vorhanden. Gegenüber dem Ausführungsbeispiel
der 8 ist somit lediglich der Eingangsanschluss
69 nicht bestückt und auch der Eingangsanschluss 87 unverbunden.
Bei diesen Anschlüssen ist selbstverständlich ein Abschluss vorgesehen,
sodass dort keine Luft austreten kann. Dies gilt entsprechend auch für die
anderen Ausführungsbeispiele, bei denen bestimmte Eingänge oder Ausgänge
nicht belegt sind.
Beim Ausführungsbeispiel der 15
sind die Module A, B, C, D, E und G vorhanden. Gegenüber dem Ausführungsbeispiel
der 8 fehlt demgemäss das Modul F. Gegenüber
dem Ausführungsbeispiel der 8 besteht demgemäss
der Unterschied, dass der Außenluftauslass 122 direkt mit dem Eingangsanschluss
90 verbunden ist.
Bei der Modulkombination der 16 liegen
die Module D und F vor, wobei der Ausgangsanschluss 112
mit dem Eingangsanschluss 90 verbunden ist.
Bei der Modulkombination der 17 liegen
die Module B, C und D vor. Der Ausgangsanschluss 72 ist direkt verbunden
mit dem Luftauslass 68 zum Auslass von Fortluft 47. In diesem
Falle ist der Luftauslass 68 somit nicht modulgebunden. Ferner steht der
Ausgangsanschluss 86 in Verbindung mit dem Eingangsanschluss
90.
Beim Ausführungsbeispiel der 18
liegt die Modulkombination A, C, D, G vor, wobei – in Abwandlung zum Ausführungsbeispiel
der 8 – der Eingangsanschluss 87 nicht
belegt ist, der Außenluftauslass 122 direkt mit dem Eingangsanschluss
90 in Verbindung steht und auch der Eingangsanschluss 69 nicht
belegt ist.
Schließlich ist beim Ausführungsbeispiel der 19
eine Modulkombination B, E vorgesehen, wobei der Ausgangsanschluss 72 direkt
zum nicht modulgebundenen Luftauslass 68 zum Auslass von Fortluft
47 führt. Ferner steht der Luftauslass 102 direkt mit dem
Lufteinlass 80 in Verbindung, der nicht modulgebunden ist und dem Einlass
von Außenluft 40 dient.
Die 9 verdeutlicht die verschiedenen
Modulkombinationen der 10 bis 19,
wobei die Module als Spalte aufgeführt sind und als Reihe die verschiedenen
10 bis 19. Kreuze symbolisieren
das Vorhandensein von Modulen, wobei eingeklammerte Kreuze weitere Alternativen
darstellen. Die Matrix der 9 zeigt lediglich eine Modulkombinationsauswahl.
So ist es beispielsweise bevorzugt auch möglich, die Module A, C und D miteinander
zu kombinieren. Diese entspricht dem Ausführungsbeispiel der 13,
jedoch unter Weglassung des Moduls F. Weitere Modulkombinationen sind selbstverständlich
denkbar. So ist es beispielsweise auch möglich, eine Modulkombination aus den
Modulen C, D und F vorzunehmen, um Außenluft dem Raum 1 zuzuführen
und auch eine Umluftmögfichkeit zu schaffen.
Die 20 verdeutlicht nochmals die schnelle
Einbaumöglichkeit der dezentralen raumlufttechnischen Einrichtung
7 in die Fassade 4 des Raumes 1, wobei von dem Raum
1 die Decke 2 und der Rohboden 3 dargestellt sind. Es
ist erkennbar, dass die raumlufttechnische Einrichtung 7 mit ihrem Zulufteinlass
32 auf einen Träger 50 der Fassade 4 aufgestellt
wird, wobei der Träger 50 einen entsprechenden, ins Freie führenden
Zuluftkanal 51 für Außenluft aufweist. Durch das Aufstellen wird
eine lufttechnische Verbindung geschaffen. Entsprechendes gilt für den einfach
durchführbaren Anschluss des Fortluftauslasses 33, der – gemäß
Doppelpfeil 35 – nach oben verlagert werden kann, um dichtschließend
mit einem entsprechenden Fortluftkanal 52 in einem entsprechenden Träger
50 der Fassade 4 in Verbindung treten zu können. Ferner ist
erkennbar, dass zusammen mit dem Fortluftauslass 33 auch die Außenluftklappe-Abluft
12 mitverlagert wird. Beide Bauelemente befinden sich beispielsweise in
einem Schacht 131, der dichtend und relativ zum Langgehäuse
11 in Richtung des Doppelpfeils 35 verlagert werden kann. Der
20 ist ferner deutlich zu entnehmen, dass im Bereich
einer raumlufttechnischen Einrichtung 7 die Fassade 4 ein spezielles,
besonders dünnbauendes Außenelement, zum Beispiel ein nicht durchsichtiges
Glaselement 53 aufweist, an das eine Wärmeisolierung 54 anschließt.
Es folgt dann die raumlufttechnische Einrichtung 7 sowie eine dem Raum
1 zugewandte Verkleidung 55. Die Verkleidung 55 fluchtet
mit der raumseitigen Endfläche 56 der Fassade 4, sodass der
Einbau beziehungsweise das Integrieren der raumlufttechnischen Einrichtung
7 nicht dazu führt, dass die Fassade 4 an dieser Stelle eine
größere Bautiefe aufweist. In Zonen, in denen sich keine raumlufttechnische
Einrichtung 7 befindet, weist die Fassade zum Beispiel Fenster auf.
Die 21 und 22
verdeutlichen die regenerativen Wärmerückgewinnungsvorrichtung
39, sowie sie vorstehend bereits beschrieben wurde. Sie weist ein sich
drehendes Sorptionsrad 132 und die bereits erwähnte Trennwand
46 auf, so dass die auf der jeweiligen Seite der Trennwand 46
vorliegenden Luftströme 133 und 134 jeweils eine 180°
Umlenkung vornehmen und dabei das Sorptionsrad 31 durchsetzen, das dadurch
erwärmt oder gekühlt wird, so das – durch die Drehung –
die Wärme oder Kälte dem anderen Luftstrom mitgeteilt werden kann. Ferner
speichert das Sorptionsrad 132 Feuchtigkeit, die zwischen den Luftströmen
133 und 134 übertragen werden kann.
Die 23 verdeutlicht ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Wärmerückgewinnungsvorrichtung 39, die als Rekuperator
ausgebildet ist und demzufolge keine Vermischung der Stoffströme zulässt
und bei der die Wärmeübertragung über feste Trennflächen erfolgt.
Es ist erkennbar, dass ein Luftstrom 133 in mehreren Teilströmen in
Kammern 135 eintreten und dort umgelenkt wieder austreten kann, wobei zwischen
den Kammern 135 liegende, mit einem Luftstrom 134 zusammenwirkende
Kammern 136 in Wärmeaustausch mit den Kammern 135 stehen
und demzufolge ein Wärmeaustausch zwischen den beiden Luftströmen
133 und 134 stattfindet, wobei es jedoch nicht zu einem Luftübertritt
kommt. Einzelne Kammern 135 und 136, die mit Umlenkblechen
137 versehen sind, sind hinsichtlich des Luftstromes 133 (25)
und hinsichtlich des Luftstroms 134 (24) nochmals
in den 25 und 24 dargestellt.
Die Kammerwände sind demzufolge wärmeübertragend, so dass zwischen
den Kammern 135 und 136 der Wärmeübergang erfolgt. Bei
den Luftströmen 133 und 134 handelt es sich um die erwähnte
Zuluft und die erwähnte Abluft.
Die 26 zeigt eine raumlufttechnische
Einrichtung 7, die sich lediglich in Bezug auf die Bildung des Langgehäuses
11 von den zuvor beschriebenen und dargestellten lufttechnischen Einrichtung
7 unterscheidet. Bisher wurde beschrieben, dass sich die verschiedenen
lufttechnischen Komponenten 10 beziehungsweise Module 38 innerhalb
eines Langgehäuses 11 befinden beziehungsweise dort austauschbar und
in gewählter Anzahl und Art angeordnet werden können. Beim Ausführungsbeispiel
der 26 ist vorgesehen, dass sich das Langgehäuse
11 dadurch bildet, dass mehrere Teilgeräte 150 vorgesehen
sind, die derart in Richtung ihrer Längserstreckung (Doppelpfeil
151) aneinander befestigt sind. Im Übrigen gelten die Ausführungen
zu den vorherigen 1 bis 25
entsprechend. Die Teilgeräte 150 werden im Ausführungsbeispiel
der 26 gebildet durch die Ablufteinrichtung
37, die Wärmerückgewinnungsvorrichtung 39 und die Zulufteinrichtung
36, sodass drei Teilgeräte 150 vorliegen. Diese sind fluchtend
aneinander befestigt, beispielsweise miteinander verschraubt. Die Baubreiten B'
aller Teilgeräte 150 sind gleich groß, dies gilt auch für
die Bautiefen T. Die einzelnen Baulängen L' der drei Teilgeräte
150 addiert sich aufgrund ihrer Befestigung aneinander, sodass sich insgesamt
die Baulänge L ergibt. Die einzelnen Teilgeräte 150 weisen jeweils
ein Teilgehäuse 152 auf, wobei die einzelnen Teilgehäuse
152 jeweils in Längserstreckung 151fluchtend aneinander befestigt
sind. Es ist ersichtlich, dass unterschiedlich große Baulängen L' vorliegen.
Die Baulänge L' ist abhängig von der jeweiligen lufttechnischen Funktion
des entsprechenden Teilgeräts 150. Jedes Teilgehäuse
152 bildet ein Teil-Langgehäuse 153, das dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Bautiefe T wesentlich kleiner als die Baubreite B' und die wiederum
wesentlich kleiner als die Baulänge L' des jeweiligen Teil-Langgehäuses
153 ist. Die aneinander befestigten Teil-Langgehäuse 153
bilden demgemäß das bereits zu den vorstehenden 1
bis 25 erwähnte Langgehäuse 11 aus,
dessen Baulänge L jedoch von der Anzahl der Teilgehäuse abhängig
ist. Im einfachsten Fall wird das Langgehäuse 11 von nur einem Teil-Langgehäuse
153 gebildet, sodass sich keine raumhohe Länge ergibt.
In der 26 ist gezeigt, dass –
entsprechend wie in 5 – das obere Teilgerät
153 eine Ablufteinrichtung 37 bildet und demzufolge unter anderem
die Außenluftklappe-Abluft 12, den Abluftventilator 13 und
den Abluftfilter 14 aufweist. Das mittlere Teil-Langgehäuse
153 beherbergt eine Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Einheit
15 und das untere Teilgerät 150, das als Zulufteinrichtung
36 ausgebildet ist, weist den bereits vorstehend zur 5
erwähnten Schalldämpfer 16, den Umluft-Tangentialventilator
17, den 4-Leiter-Wärmetauscher 18, den Zuluftventilator
19, den Außenluftfilter 20 und die Außenluftklappe-Zuluft
21 auf. Dementsprechend tritt in das untere Teilgerät 150
Außenluft 40 ein und Zuluft 42 aus. Ferner tritt dort Umluft
44 ein. Aus dem oberen Teilgerät 150 tritt Abluft
45 ein und Fortluft 47 aus.
Aus dem Vorstehenden wird erkennbar, dass es bei einer Grundausstattung
eines Raumes 1 nicht erforderlich ist, alle aus der 26
hervorgehenden Teilgeräte 150 oder aus der Tabelle 9 hervorgehenden,
als Teilgeräte realisierte Module zu verwenden, da es beispielsweise auch ausreichend
sein kann, in einer ersten Ausbaustufe nur das untere Teilgerät 150,
also die Zulufteinrichtung 36, einzusetzen. Soll zu einem späteren
Zeitpunkt auch eine Ablufteinrichtung 37 vorgesehen sein, so können
das obere und das untere Teilgerät 150 entsprechend nachträglich
zusammengeschraubt und in die Fassade 4 des Raumes 1 integriert
werden. Soll nach einem anderen Ausführungsbeispiel eine Wärmerückgewinnungseinrichtung
39 vorgesehen sein, so ist dies ebenfalls möglich, indem zwischen
diesen beiden Teilgehäuse 152 das Teilgerät 150 eingesetzt
wird, das die Wärmerückgewinnungseinheit aufweist.
Selbstverständlich ist es möglich, auch andere lufttechnische
Funktionen mit den einzelnen Teilgeräten 150 zu realisieren, das heißt,
jedes ein Teilgehäuse 152 aufweisende Teilgerät 150
kann eine entsprechende lufttechnische Aufgabe übernehmen. So ist es beispielsweise
möglich, die zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen bereits erwähnten
Module (insbesondere 8 und 9)
auch einzeln jeweils als Teilgerät 150 auszuführen, sodass eine
wählbare Zusammenstellung einzelner Teilgeräte 150 zu einer entsprechenden
raumlufttechnischen Einrichtung 7 führt. Auch ist es möglich,
Teilgeräte 150 vorzusehen, in denen sich die Funktionen mehrerer der
bereits vorstehend erwähnten Module A bis G (9)
befinden. Hier kann eine entsprechende freie Wahl getroffen werden, einerseits was
die lufttechnische Bestückung des jeweiligen Teilgeräts 150 betrifft
und andererseits auch die aneinandergereihte Aufstellung entsprechend ausgestatteter
Teilgeräte 150 (Anzahl der fluchtend in Längserstreckung aneinander
befestigten Teilgeräte), um insgesamt ein flaches Langgehäuse
11 zu schaffen.
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| Anspruch[de] |
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Dezentrale raumlufttechnische Einrichtung zum Klimatisieren und/oder
Belüften eines Raumes, deren lufttechnische Komponente beziehungsweise lufttechnische
Komponenten in einem Gehäuse angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse als flaches Langgehäuse (11) ausgebildet ist.
Dezentrale raumlufttechnische Einrichtung zum Klimatisierung und/oder
Belüften eines Raumes, insbesondere nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die
wählbare Zusammensetzung aus mindestens einem eine lufttechnische Funktion
ausübenden Teilgerät (150) aus einer Auswahl von mehreren zur
Verfügung stehenden, gleiche oder unterschiedliche lufttechnische Funktionen
aufweisenden Teilgeräten (150).
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass mehrere Teilgeräte (150) insbesondere zur Bildung eines Gesamtgeräts
wählbar aneinander befestigbar sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Teilgeräte (150) reihenförmig aneinander befestigbar
sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Teilgerät (150) ein Teilgehäuse (152) aufweist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Teilgehäuse (152) in Richtung ihrer Längserstreckung
aneinander befestigbar beziehungsweise befestigt sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass eines der Teilgehäuse (152) oder mehrere aneinandergereiht aneinander
befestigte Teilgehäuse (152) das Gehäuse, insbesondere das flache
Langgehäuse (11) bilden.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Teilgehäuse (152) als flaches Teil-Langgehäuse (153)
ausgebildet ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abmessungen jedes Teil-Langgehäuses (153) und/oder des Langgehäuses
(11) hinsichtlich seiner Bautiefe (T) zur Baubreite (B') zur Baulänge
beziehungsweise Bauhöhe (L) das Verhältnis von etwa 1 : 2 bis 3 : 3 bis
25 aufweisen.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Langgehäuse (11) oder das mindestens eine Teil-Langehäuse
(153) ein der Länge (L) nach aufrecht aufgestelltes Gehäuse ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Langgehäuse (11) als raumhohes Gehäuse ausgebildet ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Langgehäuse (11) eine Bauhöhe (L) von 1.800–3.500
mm, insbesondere 2.000–3.000 mm, aufweist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Langgehäuse (11) oder Teil-Langgehäuse (153)
eine Baubreite (B') von 300–500 mm, insbesondere 350–450 mm, aufweist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Langgehäuse (11) oder Teil-Langgehäuse (153)
eine Bautiefe (T) von 100–300 mm, insbesondere 130–200 mm, aufweist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest einige, insbesondere sämtliche der lufttechnischen Komponenten
(10) zueinander reihenförmig im Langgehäuse (11) oder
Teil-Langgehäuse (153) angeordnet sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest einige der lufttechnischen Komponenten (10) in Richtung
der Baubreite (B') des Langgehäuses (11) oder Teil-Langgehäuse
(153), also in Quererstreckung, oder in Richtung der Bautiefe (T) des Langgehäuses
(11) oder Teil-Langgehäuse (153) hintereinander im Langgehäuse
(11) oder Teil-Langgehäuse (153) angeordnet sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch mindestens einen Zulufteinlass (32) und mindestens einen Fortluftauslass
(33), wobei sich der Zulufteinlass (32) an einer ersten Seite
(28) des Langgehäuses (11) und der Fortluftauslass (33)
an einer der ersten Seite (28) gegenüberliegenden zweiten Seite (29)
des Langgehäuses (11) befindet.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die erste und die zweite Seite (28, 29) quer, insbesondere
rechtwinklig, zu der Richtung der Längserstreckung des Langgehäuses (11)
verlaufen.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Seite (28) oder die zweite Seite (29) eine Standseite
(34) des Langgehäuses (11) ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die zweite Seite (29) oder ein Teil von ihr eine höhenverstellbare
Seite ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch eine Zulufteinrichtung (36) und eine Ablufteinrichtung (37),
die jeweils mindestens eine der lufttechnischen Komponenten (10) aufweisen.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teilgerät als Zulufteinrichtung (36) und/oder ein Teilgerät
als Ablufteinrichtung (37) ausgebildet ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Zulufteinlass (32) der Zulufteinrichtung (36) zbd der
Fortluftauslass (33) der Ablufteinrichtung (37) angehören.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass Zulufteinrichtung (36) und Ablufteinrichtung (37) wärmetechnisch
über mindestens eine Wärmerückgewinnungsvorrichtung (39)
gekoppelt/koppelbar sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärmerückgewinnungsvorrichtung (39) eine Feuchtübertragung
aufweist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärmerückgewinnungsvorrichtung (39) als Rotationswärmerückgewinner,
insbesondere Wärmerad, ausgebildet ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärmerückgewinnungsvorrichtung (39) eine regenerative
Wärmerückgewinnungsvorrichtung ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärmerückgewinnungsvorrichtung (39) eine rekuperative
Wärmerückgewinnungsvorrichtung ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärmerückgewinnungsvorrichtung (39) einen Luft-Luft-Wärmetauscher
mit jeweils einer 180°-Luftumlenkung der beiden wärmetauschenden Luftströme
aufweist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teilgerät (150) als Wärmerückgewinnungsvorrichtung
(39) und/oder dass ein Teilgerät (150) als Umlufteinrichtung
ausgebildet ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zulufteinrichtung (36) und die Ablufteinrichtung (37)
in Längsrichtung des Langgehäuses (11) aufeinander folgend zonal
angeordnet sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest einige der lufttechnischen Komponenten (10) zonal, insbesondere
zonal aneinandergrenzend, insbesondere in Längsrichtung des Langgehäuses
(11) zonal, insbesondere in Längsrichtung des Langgehäuse (11)
zonal aneinandergrenzend, im Langgehäuse (11) angeordnet sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärmerückgewinnungsvorrichtung (39) insbesondere zonal
zwischen der Zulufteinrichtung (36) und Ablufteinrichtung (37)
angeordnet ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Baubreite (B') des Langgehäuses (11) und/oder die Baubreite
des Teilgehäuses (152) oder aller Teilgehäuse (152)
der Baubreite der breitesten der Komponenten (10) entspricht.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bautiefe (T) des Langgehäuses (11) und/oder die Bautiefe
des Teilgehäuses (152) oder aller Teilgehäuse (152)
der Bautiefe der tiefsten der Komponenten (10) entspricht.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eine lufttechnische Komponente (10), insbesondere sämtliche
lufttechnischen Komponenten (10), als Modul/Module (38) wählbar
in das Langgehäuse (11) einsetzbar beziehungsweise aus dem Langgehäuse
(11) entnehmbar ausgebildet ist/sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eine lufttechnische Komponente (10), insbesondere sämtliche
lufttechnische Komponenten (10) beziehungsweise mindestens ein Modul (38),
insbesondere sämtliche Module (38), jeweils als Teilgehäuse (152)
aufweisende Teilgeräte (150) ausgebildet sind und in wählbarer
Zusammenstellung gehäusemäßig aneinanderreihbar aneinander befestigbar
sind.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch die lufttechnischen Komponenten (10): Mechanische-Abluft-Komponente,
Freie-Abluft-Komponente, Mechanische-Zuluft-Komponente, Wärmetauscher-Komponente,
Umluft-Klappen-/Freie-Zuluft-Komponente, Umluft-Ventilator-Komponente, Wärmerückgewinnungs-Komponete
und/oder Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Komponente.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch die Module (38): Mechanisches-Abluft-Modul (A), Freie-Abluft-Modul
(B), Mechanisches-Zuluft-Modul (C), Wärmetauscher-Modul (D), Umluft-Klappen-/Freie-Zuluft-Modul
(E), Umluft-Ventilator-Modul (F), Wärmerückgewinnungs-Modul (G) und/oder
Wärmerückgewinnungs-Feuchte-Modul (G).
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wärmetauscher-Komponente (10) mindestens einen Wärmetauscher
(91) aufweist, der an wasserführende Leitungen angeschlossen ist,
die derart im Langgehäuse (11) verlaufen, dass an ihnen vorbeiströmende
Luft durch die Temperatur der Leitungen temperiert wird.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Umluft-Ventilator-Komponente als Ventilator (111) einen Querstromventilator,
insbesondere mit Freistrahl, aufweist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest eine der lufttechnischen Komponenten (10) mit einer Schalldämpfungseinrichtung
(64, 85) versehen ist.
Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch die Ausbildung als Fassadeneinrichtung, insbesondere Fassadenklimamodul-Einrichtung
oder Fassadenlüftungsmodul-Einrichtung.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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