| Dokumentenidentifikation |
EP1754817 05.04.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001754817 |
| Titel |
Prüfverfahren für eine Nähmaschine sowie Nähmaschine zur Durchführung eines derartigen Prüfverfahrens |
| Anmelder |
Dürkopp Adler AG, 33719 Bielefeld, DE |
| Erfinder |
Nöltge, Thomas, 49326 Melle, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
12.07.2006 |
| EP-Aktenzeichen |
060144318 |
| EP-Offenlegungsdatum |
21.02.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
05.04.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D05B 69/24(2006.01)A, F, I, 20070123, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft ein Prüfverfahren für
eine Nähmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner betrifft die
Erfindung eine Nähmaschine zur Durchführung eines derartigen Prüfverfahrens.
Ein Prüfverfahren nach dem Oberbegriff des Anspruches
1 sowie eine Nähmaschine hierfür ist aus der
DE 197 02 391 C1
der Anmelderin bekannt. Zur Prüfung der Funktionstüchtigkeit
derartiger Nähmaschinen ist es wünschenswert, von Zeit zu Zeit die relative
Positionierung der zueinander beweglichen Nähkomponenten exakt zu überwachen.
Eine derartige Positionsüberwachung ist beim bisher bekannten Prüfungsverfahren
auf bestimmte Nähkomponenten limitiert.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Prüfverfahren für eine Nähmaschine der eingangs genannten Art sowie
eine Nähmaschine hierfür anzugeben, sodass eine reproduzierbare und sichere
Prüfung der korrekten Relativpositionen möglichst aller interessierenden,
zueinander beweglicher Komponenten der Nähmaschine möglich ist.
Diese Aufgabe ist, was das Verfahren betrifft, erfindungsgemäß
gelöst durch ein Prüfverfahren mit den im Kennzeichnungsteil des Anspruchs
1 angegebenen Merkmalen.
Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass die jeweilige
Positionsprüfung mithilfe einer entsprechenden Steuerung automatisiert werden
kann. Dabei werden Armwellenpositionen angefahren, die eine möglichst einfache
visuelle Prüfung der Relativpositionen der zueinander beweglichen Nähkomponenten
erlauben. Die jeweiligen Prüfpositionen werden, überwacht durch den Positionsgeber,
exakt angefahren. Fehler aufgrund eines nicht korrekten Anfahrens der Prüfposition
können nicht auftreten. Daher können Prüfpositionen ausgewählt
werden, die von Hand wegen möglicher Ungenauigkeiten nicht einfach anzufahren
sind, bei denen aber eine leichte visuelle Positionsprüfung vorgenommen werden
kann. Es resultiert eine schnelle Kontrolle der Funktion der Nähmaschine. Das
Prüfverfahren kann insbesondere bei Augen-Knopfloch-Maschinen eingesetzt werden.
Je nach Ausgestaltung des Prüfverfahrens kann dies vollautomatisch ablaufen,
wobei jede Prüfposition eine bestimmte Zeitspanne gehalten wird. Alternativ
ist es möglich, das Prüfverfahren halbautomatisch durchzuführen,
wobei der Wechsel zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfpositionen von Hand
über das Bedienterminal ausgelöst wird. Die erfindungsgemäße
Vorgabe der Ausgangs-Momentanposition über mindestens zwei Positionsgeber erlaubt
eine definierte Initialisierung auch dann, wenn über die Armwellenposition
die Relativpositionen der zueinander beweglichen Nähkomponenten noch nicht
eindeutig definiert sind. Dies ist beispielsweise bei Nähkomponenten der Fall,
die erst nach zwei oder mehr Umdrehungen der Armwelle wieder in ihre ursprüngliche
Ausgangsposition zurückkehren, z. B. bei den Greiferkomponenten einer Nähmaschine,
insbesondere bei einer Augenknopflochmaschine, z.B. einer Kettenstichmaschine. Bei
der Nähmaschine kann es sich auch um eine Steppstichmaschine handeln. Auch
die Position derartiger Greiferkomponenten kann daher über das Prüfverfahren
erfasst werden. Auch dann, wenn z.B. eine Greiferwelle der Nähmaschine sich
genauso schnell wie die Armwelle dreht, kann der erfindungsgemäße weitere
Positionsgeber wertvolle Positionsinformationen zum Maschinenstatus geben, die insbesondere
zur Kalibrierung der Nähmaschine eingesetzt werden können.
Eine Vorgabe der Ausgangs-Momentanposition nach Anspruch
2 lässt sich einfach reproduzieren.
Mithilfe eines Antriebsmotors nach Anspruch 3 ist eine
sichere Fixierung der angefahrenen Prüfposition gegeben.
Ein verlangsamtes Anfahren einer Prüfposition nach
Anspruch 4 gewährleistet hinsichtlich der Position der Nähkomponenten
zueinander reproduzierbare Prüfpositionen.
Eine Prüfposition nach Anspruch 5 erlaubt die einfach
visuelle Prüfung der Funktion des Nadelschutz-Anlagekörpers.
Eine Prüfposition nach Anspruch 6 erlaubt die einfach
visuelle Überprüfung einer korrekten Schleifenausbildung.
Eine Prüfposition nach Anspruch 7 erlaubt eine einfache
visuelle Prüfung der korrekten Nadelhöhe.
Die eingangs genannte Aufgabe ist, was die Nähmaschine
angeht, erfindungsgemäß gelöst durch eine Nähmaschine mit den
im Anspruch 8 angegebenen Merkmalen. Die erfindungsgemäße Nähmaschine
weist zwei Positionssensoren auf, nämlich einen zur Vorgabe einer Winkelposition
der Armwelle und einen weiteren zur Prüfung der Ausgangsposition mindestens
eines Nähwerkzeuges, welches in der Ausgangs-Momentansituation der Armwelle
in mehreren unterschiedlichen Positionen vorliegen kann. Dieser weitere Positionsgeber
kann z. B. die Winkelposition einer Greiferwelle erfassen.
Die Vorteile einer solchen Nähmaschine entsprechen
denen, die vorstehend unter Bezugnahme auf die Ansprüche 1 bis 7 erläutert
wurden.
Ein Positionsgeber nach Anspruch 9 erlaubt eine exakte
Bestimmung der Winkelposition der Armwelle. Auch beide Positionsgeber der Nähmaschine
können, sofern sie die Winkelposition jeweils einer Welle überwachen,
entsprechend aufgebaut sein.
Marken nach Anspruch 10 ermöglichen eine einfache
Vorgabe einer definierten Ausgangs-Momentanposition der Armwelle.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
- Fig. 1
- schematisch eine innere Details offenbarende Seitenansicht einer Augen-Knopfloch-Nähmaschine;
- Fig. 2
- schematisch und vergrößert eine ebenfalls innere Details zeigende
Stirnansicht der Nähmaschine;
- Fig. 3
- einen Querschnitt durch einen oberen Arm der Nähmaschine, wobei der Schnitt
auf Höhe einer Verriegelungseinrichtung zur Vorgabe einer Ausgangs-Momentanposition
der Armwelle geführt ist;
- Fig. 4
- eine Nadel der Nähmaschine an einem unteren Totpunkt;
- Fig. 5
- die Nadel in einer Schleifenhub-Relativposition;
- Fig. 6
- schematisch eine Stirnansicht eines unteren Abschnitts der Nadel mit einem rechten
Greifer und einem Nadelschutz-Anlagekörper;
- Fig. 7
- eine Ansicht gemäß Sichtpfeil VII in Fig. 6;
- Fig. 8
- eine zu Fig. 6 ähnliche Darstellung der Nähnadel mit dem Nadelschutz-Anlagekörper
und einem linken Greifer;
- Fig..9
- eine Ansicht gemäß Sichtpfeil IX in Fig. 8;
- Fig. 10
- eine zu Fig. 6 ähnliche Darstellung mit dem rechten Greifer in Schlingen-Eingriffsposition
relativ zur Nadel;
- Fig. 11
- eine zu Fig. 6 ähnliche Darstellung mit dem linken Greifer in Schlingen-Eingriffsposition
relativ zur Nadel;
- Fig. 12
- eine zu Fig. 11 ähnliche Darstellung mit dem linken Greifer in einer Nadelöhr-Überlapp-Position;
- Fig. 13
- ein Winkeldiagramm, welches eine Relativverdrehung der Armwelle ausgehend von
der Ausgangs-Momentanposition zum Erreichen einer Mehrzahl von ersten Prüfpositionen
darstellt; und
- Fig. 14
- ein Winkeldiagramm, welches eine Relativverdrehung der Armwelle ausgehend von
der Ausgangs-Momentanposition zum Erreichen einer Mehrzahl von zweiten Prüfpositionen
darstellt.
In der Zeichnung sind eine Augen-Knopfloch-Nähmaschine
1 bzw. Komponenten hiervon dargestellt. Vom grundsätzlichen mechanischen Aufbau
her ist die Nähmaschine 1 bekannt, sodass nachfolgend lediglich die schematisch
angedeuteten Haupt-Funktionskomponenten beschrieben werden. Die Nähmaschine
1 weist ein C-förmiges Gehäuse 2 auf. Die Nähmaschine 1 hat eine
gehäuseartige Grundplatte 3 und einen oberen Arm 4. Zur Vervollständigung
der C-Form verbindet ein Ständer 5 die Grundplatte 3 mit dem Arm 4. Im Arm
4 ist eine Armwelle 6 gelagert. Zum Antrieb der Armwelle 6 über einen Riemenantrieb
7 dient ein Antriebsmotor 8, der im Arm 4 der Nähmaschine 1 gehaltert ist.
Zur Vorgabe einer Winkelposition, also einer momentanen
Drehstellung, der Armwelle 6 dient ein als Inkrementalgeber ausgeführter Positionsgeber
9, der in Fig. 1 schematisch dargestellt ist. Der Positionsgeber 9 weist in üblicher
Weise eine mit einer Motorwelle 10 drehfest verbundene Schlitzmaske auf, die in
üblicher Weise mit einer die Schlitze an- bzw. durchstrahlenden Lichtschranke
zusammenwirkt. Die Schlitzmaske hat beispielsweise 256 Schlitze, wobei die Winkelauflösung
für die Momentanposition der Armwelle 6 durch Unterteilung des Winkelabstands
zwischen zwei benachbarten Schlitzen z.B. nochmals um einen Faktor 4 verfeinert
werden kann. Mithilfe der Armwelle 6 wird über eine Exzenterkopplung 11 mit
einer Exzenterscheibe 12 eine Nadelstange 13 mit einer Nähnadel 13a in z-Richtung
auf- und abgehend angetrieben.
Parallel verläuft zur Armwelle 6 eine Schwingwelle
14, die über eine Exzenter-Mitnehmerbox 15 einen Schwingantrieb der Nadelstange
13 antreibt, sodass aufeinanderfolgende Stiche der Nadelstange 13 in x-Richtung,
also senkrecht zur Zeichenebene von Fig. 1, gegeneinander versetzt sind. Die Schwingwelle
14 wird ebenfalls vom Antriebsmotor 8 angetrieben.
Unterhalb der Nadelstange 13 ist ein Greiferlager 16 für
zwei Kettenstich-Greifer, nämlich einen fadenführenden, in Fig. 2 linken
Greifer 17 und einen rechten Greifer 18, drehbar gelagert. Zusammen mit dem Greiferlager
16 ist die Nadelstange 13 um die z-Achse drehbar gelagert. Eine synchrone Verdrehung
der Nadelstange 13 und des Greiferlagers 16 erfolgt angetrieben über einen
Schwenkantrieb 19. Letzterer ist über einen ersten, oberen Riemenantrieb 20
mit der Nadelstange 13 zum Verschwenken von dieser und über einen zweiten,
unteren Riemenantrieb 21 mit dem Greiferlager 16 zum Verschwenken von diesem gekoppelt.
Die Greiferbewegung der Greifer 17, 18 wird ebenfalls vom
Antriebsmotor 8 angetrieben. Dieser steht über einen zwei zu eins übersetzten
Riemenantrieb 22 mit einer im Gehäuse der Grundplatte 3 verlaufenden Greiferwelle
23 in kraftschlüssiger Verbindung. Ein drehfest mit der Greiferwelle 23 verbundenes
Zahnrad 24 des Riemenantriebs 22 hat dabei die doppelte Zahnzahl wie ein drehfest
mit der Motorwelle 10 verbundenes Zahnrad 25 des Riemenantriebs 22, sodass eine
vollständige Umdrehung der Greiferwelle 23 synchronisiert ist mit zwei vollständigen
Umdrehungen der Armwelle 6. Eine in der x-z-Ebene verlaufende Greifer-Schwingbewegung
wird über die Greiferwelle 23 und eine Exzenter-Mitnehmerbox 26 angetrieben
(vgl. Fig. 2).
Zum Knopflochschneiden dient eine Schneideinrichtung 27
der Nähmaschine 1.
Zur Vorgabe einer Ausgangs-Momentanposition der Armwelle
6 weist die Exzenter-Scheibe 12 eine äußere, radial zur Armwelle 6 verlaufende
Sack-Ausnehmung 28 auf (vgl. Fig. 3). In einer definierten Drehposition der Armwelle
6 kann ein Initialisierbolzen 29 in die Sack-Ausnehmung 28 eingreifen. Der Initialisierbolzen
29 ist in einer gehäusefesten Führungsbohrung 30 geführt. Die Sack-Ausnehmung
28 einerseits und der Initialisierbolzen 29 andererseits bilden miteinander zusammenwirkende
Marken zur Vorgabe der Ausgangs-Momentanposition der Armwelle 6.
Zur eindeutigen Definition der Ausgangs-Momentanposition
auch der Greiferwelle 23 weist die Nähmaschine 1 im Gehäuse der Grundplatte
3 benachbart zur Greiferwelle 23 einen weiteren Positionsgeber 31 auf, der mit einer
Marke 32 zusammenwirkt, die wiederum drehfest mit der Greiferwelle 23 verbunden
ist. Der Positionsgeber 31 ist beispielsweise ein kapazitiver Näherungssensor,
dessen Ausgangssignal eine Unterscheidung ermöglicht, ob die Marke 32 in der
Fig. 1 dargestellten Position oder in einer um 180° hierzu verdrehten Position
vorliegt.
Über eine Signalleitung 33 steht der Antriebsmotor
8 mit einer Steuerung 34 in Signalverbindung. Die Steuerung 34 steht über eine
Signalleitung 35 mit dem Schwenkantrieb 19 in Signalverbindung. Über eine weitere
Signalleitung 36 steht die Steuerung mit einem Bedienterminal 37 in Signalverbindung.
Nachfolgend wird ein Prüfverfahren zur Überwachung
einer Mehrzahl von Prüfpositionen der relativ zueinander beweglichen Nähkomponenten
der Nähmaschine 1 zueinander beschrieben:
- Zunächst wird die Ausgangs-Momentanposition der Armwelle 6 vorgegeben.
Hierzu wird, z.B. über ein Handrad 37, die Armwelle 6 so lange verdreht, bis
der Initialisierbolzen 29 in die Sack-Ausnehmung 28 eingeführt werden kann.
Um neben der Winkelposition der Armwelle 6 auch noch diejenige der Greiferwelle
23 definiert vorzugeben, wird bei eingeführten Initialisierbolzen 29 von der
Steuerung 34 geprüft, ob der Positionsgeber 31 anzeigt, dass die Marke 32 in
der Fig. 1 dargestellten oberen Position vorliegt. Wenn dies der Fall ist, ist eine
0°-Referenzposition erreicht, die im Winkeldiagramm der Fig. 13 bei 38 angegeben
ist. Die relativ zueinander beweglichen Nähkomponenten, nämlich die Nadelstange
13 und die Greifer 17, 18, liegen dann in einer definierten Relativposition zueinander
vor. Spätestens jetzt wird die Nähmaschine 1 eingeschaltet, wobei die
eingestellte Ausgangs-Momentanposition durch einen vorgegebenen Haltestrom durch
die als Elektromotoren ausgeführten Motoren 8, 19 fixiert wird. Nach der Fixierung
der Ausgangs-Momentanposition wird der Initialisierbolzen 29 aus der Sack-Ausnehmung
28 entfernt. Dies wird, z.B. durch einen nicht dargestellten Positionssensor, mittels
der Steuerung 34 überwacht.
Nun erfolgt, gestartet durch eine entsprechende Eingabe
auf dem Bedienterminal 37 und gesteuert durch die Steuerung 34, ein angetriebenes
Drehen der Antriebswelle 6 bis hin zu einer ersten Prüfposition. Hierbei handelt
es sich um eine 203°-Referenzposition, die im Winkeldiagramm der Fig. 13 bei
39 dargestellt ist. Die Armwelle 6 ist also gegenüber der Ausgangs-Momentanposition
um 203° verdreht.Vor dem Erreichen dieser ersten Prüfposition sowie auch
der nachfolgend noch angefahrenen Prüfpositionen wird die Ausgangs-Drehgeschwindigkeit
der Armwelle 6 verlangsamt, sodass die jeweilige Prüfposition definiert und
reproduzierbar angefahren wird. Der Drehwinkel der Armwelle 6 zwischen der 0°-Referenzposition
38 und der 203°-Referenzpositon 39 wird durch den Positionsgeber 9 überwacht.
Eine entsprechende Überwachung erfolgt bei den nachfolgenden Wechseln zwischen
den Referenzpositionen.
In der 203°-Referenzposition 39 haben der linke Greifer
17 und die Nadelstange 13 eine in Fig. 8 dargestellte Relativposition erreicht.
Die Nadelstange 13 hat in der 203°-Referenzposition den unteren Totpunkt gerade
überschritten, liegt also in einer relativ tiefen Position vor. In dieser Position
liegt eine Nadelspitze 40 an einem Nadelschutz-Anlagekörper 41 an. Diese Anlage
verhindert, dass die Nadelspitze 40 in Fig. 9, z.B. durch den zu nähenden Stoff,
zu weit nach links ausgelenkt wird, was zur Gefahr einer Kollision mit einer Greiferspitze
42 des linken Greifers 17 im weitern Nähverlauf führen könnte. Der
Nadelschutz-Anlagekörper 41 sorgt also dafür, dass die Nadelspitze 40
im Bereich einer für das Zusammenwirken mit der Greiferspitze 42 vorgesehenen
Hohlkehle 43 der Nähnadel 13a in eine kollisionsfreie Anlagestellung kommt.
In der 203°-Referenzposition 39, in der die Armwelle
6 durch einen entsprechenden Haltestrom des Antriebsmotors 8 zunächst gehalten
wird, kann also visuell geprüft werden, ob die Nadelspitze 40 korrekt am Nadelschutz-Anlagekörper
41 anliegt.
Anschließend wird die nächste Prüfposition
angefahren. Durch eine entsprechende Programmwahl über das Bedienterminal 37
kann der Benutzer vorwählen, ob die aktuell angefahrene Prüfposition nach
Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne verlassen wird, oder ob die Prüfposition
erst dann verlassen wird, wenn über das Bedienterminal 37 ein entsprechendes
Steuersignal ausgelöst wird, also z.B. nach einem entsprechenden Tastendruck
des Benutzers. Eine entsprechende Vorwahl kann auch für die nachfolgenden Positionswechsel
getroffen werden.
Anschließend wird als nächste Prüfposition
eine 207°-Referenzposition angefahren, die in Fig. 13 mit 44 bezeichnet ist.
Diese Momentanposition der Nadelstange ist in Fig. 5 im Vergleich zur Position des
unteren Totpunkts der Nadelstange 13 nach Fig. 4 dargestellt. Die 207°-Referenzposition
44 ist die Schleifenhub-Relativposition der Nadelstange 13 mit der Nähnadel
13a.
Während des Nähvorgangs ist in der Schleifenhub-Relativposition
eine Fadenschleife 45 großer Weite zum nachfolgenden Eingriff der Spitze 42
eines der Greifer 17, 18 ausgebildet. Nach dem Anfahren der 207°-Referenzposition
44 kann der Benutzer prüfen, ob eine ausreichend weite Fadenschleife 45 gebildet
ist.
Anschließend wird, entweder nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne oder
ausgelöst durch den Benutzer über das Bedienterminal 37 die nächste
Prüfposition angefahren. Es handelt sich hierbei um eine 216°-Referenzposition,
die in Fig. 13 mit 46 bezeichnet ist. Die zugehörige Relativposition des linken
Greifers 17 zur Nähnadel 13a ist in Fig. 12 dargestellt. Die 216°-Referenzposition
46 dient zur Prüfung der vertikalen Position, also der z-Position, der Nähnadel
13a relativ zur Nadelstange 13. In der 216°-Referenzposition 46 überdeckt
bei korrekter Nadelhöhe eine Unterkante 47 des linken Greifers 17 das oberste
Viertel eines Nadelöhrs 48 der Nähnadel 13a. Dies bedeutet, dass x
des Nadelöhrs 48 unterhalb des linken Greifers 17 in der 216°-Referenzposition
46 für den Benutzer sichtbar bleiben, sodass die korrekte Einstellung der Höhe
der Nadel 13a geprüft werden kann.
Anschließend wird entsprechend dem vorstehend Ausgeführten
die nächste Prüfposition angefahren. Es handelt sich hierbei um eine 556°-Referenzposition,
die in Fig. 14 mit 49 bezeichnet ist. Die zugehörige Relativposition des rechten
Greifers 18 zur Nähnadel 13a zeigen die Fig. 6 und 7.
Entsprechend dem oben zu den Fig. 8 und 9 Ausgeführten,
dient die 556°-Referenzposition zur Prüfung der korrekten Funktion des
Nadelschutz-Anlagekörpers 41 vor dem Eingriff des rechten Greifers 18.
Nach erfolgter Prüfung erfolgt entsprechend dem oben
Ausgeführten das Anfahren der nächsten Prüfposition, nämlich
einer 561 °-Referenzposition, die in Fig. 14 mit 50 bezeichnet ist. In der
561°-Referenzposition, die ihrem optischen Erscheinungsbild nach der Relativposition
nach Fig. 5 entspricht, ist die Nähnadel 13a in einer Schleifenhub-Relativposition
für den rechten Greifer 18. Vom Benutzer kann in der 561°-Referenzposition
50 wiederum geprüft werden, ob eine korrekt ausgebildete Fadenschleife 45 vorliegt.
Ein entsprechendes Prüfverfahren kann alternativ oder
zusätzlich für diejenigen relativ zueinander beweglichen Komponenten der
Nähmaschine erfolgen, deren Bewegung vom Schwenkantrieb 19 abgeleitet ist.
Auch die über die Armwelle 6 angetriebene Bewegung
bzw. Positionierung weiterer Nähkomponenten, z.B. von benachbart zu den Greifern
17, 18 angeordneten Spreizern, kann an den vorstehend genannten Referenzpositionen
oder an zusätzlichen, im Rahmen des Prüfverfahrens anzufahrenden Referenzpositionen
überprüft werden.
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| Anspruch[de] |
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Prüfverfahren für eine Nähmaschine (1)
- mit einem Gehäuse (2),
- mit einer Grundplatte (3),
- mit einem oberen Arm (4), in dem eine Armwelle (6) gelagert ist,
- mit einem die Grundplatte (3) und den oberen Arm (4) verbindenden
Ständer (5),
- mit einem Antriebsmotor (8), zum Antrieb einer Drehung der Armwelle
(6),
- mit einem Positionsgeber (9) zur Vorgabe einer Winkelposition der
Armwelle (6),
- mit einer Mehrzahl von relativ zueinander beweglichen Nähkomponenten
(13a, 17, 18), deren Bewegung durch mechanische Kopplung von der Drehung der Armwelle
(6) abgeleitet ist,
- mit einer Steuerung (34), die in Signalverbindung steht mit dem Antriebsmotor
(8) und dem Positionsgeber (9),
- mit einem Bedienterminal (37) für die Steuerung (34), mit folgenden
Verfahrensschritten:
- Vorgeben einer Ausgangs-Momentanposition (38) der Armwelle (6),
- angetriebenes Drehen der Armwelle (6) zum Anfahren einer Prüfposition
(39) der Nähkomponenten (13a, 17, 18), wobei der Drehwinkel der Armwelle (6)
zwischen der letzten Position (38) und der anzufahrenden Position (39) vom Positionsgeber
(9) überwacht wird,
- nach dem Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne oder nach einem über
das Bedienterminal (37) ausgelösten Steuersignal angetriebenes Drehen der Armwelle
(6) zum Anfahren einer nächsten Prüfposition (44) der Nähkomponenten
(13a, 17, 18), wobei der Drehwinkel der Armwelle (6) zwischen der letzten Position
(39) und der anzufahrenden Position (44) vom Positionsgeber (9) überwacht wird,
- Wiederholen des letzten Schritts, bis alle von der Steuerung (34)
vorgegebenen Prüfpositionen (39, 44, 46, 49, 50) angefahren wurden,
dadurch gekennzeichnet, dass beim Vorgeben der Ausgangs-Momentanposition
(38) durch einen weiteren Positionsgeber (31) geprüft wird, ob mindestens ein
Nähwerkzeug (17, 18), welches in der Ausgangs-Momentanposition der Armwelle
(6) in mehreren unterschiedlichen Positionen vorliegen kann, in einer bestimmten
vorgegebenen Ausgangsposition vorliegt.
Prüfverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Ausgangs-Momentanposition (38) vorgegeben wird durch Drehen einer Marke (28)
der Antriebswelle (6) bis zu einer gehäusefest vorgegebenen, der Armwelle (6)
benachbarten Marke (29).
Prüfverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass als Armwellen-Antriebsmotor (8) ein Elektromotor eingesetzt ist, wobei
eine angefahrene Prüfposition (38, 39, 44, 46, 49, 50) der Nähwerkzeuge
(13a, 17, 18) zueinander durch einen vorgegebenen Haltestrom fixiert wird.
Prüfverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass beim Anfahren einer Prüfposition (38, 39,
44, 46, 49, 50) die Drehgeschwindigkeit der Armwelle (6) vor dem Erreichen der Prüfposition
(38, 39, 44, 46, 49, 50) verlangsamt wird.
Prüfverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Nähmaschine (1) als Nähwerkzeuge
eine Nähnadel (13a) und mindestens einen Greifer (17, 18) aufweist, wobei zur
Verhinderung einer Kollision der Nähnadel (13a) mit dem Greifer (17, 18) ein
Nadelschutz-Anlagekörper (41) vorgesehen ist, mit welchem die Nähnadel
(13a) während des Schlingen-Eingriffs des Greifers (17, 18) in eine eine Kollision
der Nähnadel (13a) mit dem Greifer (17, 18) verhindernde Anlagestellung kommt,
wobei als Prüfposition (39, 49) eine Relativposition der Nähwerkzeuge
(13a, 17, 18) zueinander vorgegeben wird, in der die Nähnadel (13a) am Nadelschutz-Anlagekörper
(41) vor dem Schlingen-Eingriff des Greifers (17, 18) anliegt.
Prüfverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Nähmaschine (1) als Nähwerkzeuge
eine Nähnadel (13a) und mindestens einen Greifer (17, 18) aufweist, wobei als
Prüfposition (44, 50) eine Schleifenhub-Relativposition der Nähwerkzeuge
(13a, 17, 18) zueinander vorgegeben wird, in der die Nähnadel (13a) nach einem
unteren Totpunkt zur Schleifenausbildung des mit der Nähnadel (13a) mitzuführenden
Nähgarns angehoben ist.
Prüfverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Nähmaschine (1) als Nähwerkzeuge
eine Nähnadel (13a) und mindestens einen Greifer (17, 18) aufweist, wobei als
Prüfposition (46) eine Relativposition der Nähwerkzeuge (13a, 17, 18)
zueinander vorgegeben wird, in der der Greifer (17, 18) mit einem Nadelöhr
(48) der Nähnadel (13a) nach einer Schleifenhub-Relativposition (44, 50), in
der die Nähnadel (13a) nach einem unteren Totpunkt zur Schleifenausbildung
des mit der Nähnadel (13a) mitzuführenden Nähgarns angehoben ist,
überlappt.
Nähmaschine (1) zur Durchführung eines Prüfverfahrens
nach einem der Ansprüche 1 bis 7.
Nähmaschine (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
der Positionsgeber (9; 31) zur Vorgabe einer Winkelposition der Armwelle (6) eine
mit der Armwelle (6) oder einer Antriebswelle (10) hierfür drehfest verbundene
Schlitzmaske mit einer Vielzahl von Schlitzen und einer gehäusefest montierten
Lichtschranke aufweist.
Nähmaschine (1) nach Anspruch 8 oder 9 zur Durchführung eines
Prüfverfahrens nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken
(28, 29) gebildet werden durch eine drehfest mit der Armwelle (6) verbundene Ausnehmung
(28), in die ein gehäusefest axial geführter Initialisierbolzen (29) eingreifen
kann.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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