Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausführen
der Programmierung von drehbaren Schaftmaschinen für den Betrieb von Litzenrahmen
bei Webmaschinen, von der Art, die ein verbessertes elektrisches Steuermittel hat.
Es ist bekannt, dass die Positionierung der Litzenrahmen von Webmaschinen
oder Webstühlen, aus dem sich die Konfiguration der Schussfäden des gefertigten
Gewebes ergibt, in einer vorgegebenen Abfolge programmiert werden muss, die die
Position, die jeder Rahmen bei jeder Drehung der Hauptwelle annimmt, definiert,
wodurch die Steuerung für die schwingenden Einrichtungen, die die Rahmen selbst
betätigen, bewirkt wird, um so die eine oder die andere erforderliche Position
– hoch oder tief – zu erreichen.
Da die Schaftmaschinenwelle in Übereinstimmung mit einem intermittierenden
Zyklus betrieben wird, mit einem Totpunkt bei jeder Halbdrehung um 180°, muss
die Betätigungs- und Steuereinrichtung dazu in der Lage sein, bei jedem Stoppen
der Hauptwelle die drehende Welle mit einem exzentrischen Nocken oder einer ähnlichen
Einrichtung, die das den Rahmen bewegende Gestänge betätigt, entweder
integral oder aber nicht zu machen, was in einem Fall zu einer Änderung dessen
Position führt und in dem anderen Fall die Beibehaltung der vorangehenden Position
bewirkt. Die Schaftmaschinen, die die Litzenrahmen bei Webmaschinen betätigen,
müssen daher mittels besonderer Einrichtungen zum Ausführen der Programmierung
gesteuert werden, die mittels spezieller Betätiger dazu ausgebildet sind, die
Variation bezüglich der Relativpositionen der Betriebsmittel zu bewirken, die
wiederum die Position der Rahmen variieren.
In dem Stand der Technik sind bereits eine große Anzahl von Einrichtungen
zum Ausführen der Programmierung von Schaftmaschinen bekannt, die jedoch verschiedene
Nachteile haben, einschließlich des Erfordernisses, die Welle bei jeder Halbdrehung
zu stoppen, um so die Zeit zu haben, die zum Löschen des vorangehenden Programmiervorgangs
notwendig ist und zum Erreichen einer neuen für den nächsten Halbzyklus.
Es ist offenbar, dass die Programmiereinrichtungen dieser Art eine Zunahme der Leerzeit
der Maschine zu Lasten der produktiven Zeit der Maschine bewirken.
Ein anderer Nachteil, der bei den Vorrichtungen nach dem bekannten
Typ, der am meisten verwendet wird, zu beachten ist – unter Verwendung einer
einzigen Kontrolle mit Zeiten zum Drücken des Betätigungshebels synchron
mit der Mittellinie des Bewegungsdiagramms, sowohl für die Vorwärtsbewegung
und für die Rückwärtsbewegung – besteht in der hohen Wahrscheinlichkeit
von Fehlern während der Auswahl der Bewegung im Uhrzeigersinn oder gegen den
Uhrzeigersinn, weiter ist es bei diesen Vorrichtungen unverzichtbar, wenige Halbdrehungen
unter Null-Last durchzuführen, wenn es erforderlich ist, den Schussfaden zu
lokalisieren und das richtige Fach für Messzwecke rückzustellen.
Das technische Problem der Schaffung einer Vorrichtung zum Ausführen
des Programmierens der Schaftmaschinen, insbesondere Drehschaftmaschinen zum Steuern
von Webmaschinen, die es erlaubt: Auswahl der Position der Litzenrahmen ohne Stoppen
der Drehung der Hauptwelle bei jeder Halbdrehung; unabhängige Auswahl der Rahmen
zur Drehung im Uhrzeigersinn und zur Drehung gegen den Uhrzeigersinn und eine reduzierte
Belastung der Kettfäden, was reduzierte Belastungen und Kräfte in den
Schaftmaschinenkomponenten sicherstellt, um so extrem hohe Arbeitsgeschwindigkeiten
und einen geringeren Energieverbrauch sicherzustellen, wurde mit der Vorrichtung,
die den Gegenstand des europäischen Patents 768 402 in dem Namen desselben
Anmelders gelöst. Diese Vorrichtung, die für Schaftmaschinen von der Art
bestimmt ist, bei der die Litzenrahmenkontrollstangen durch Verbindungsstangen betätigt
werden, die jeweils an einem exzentrischen Ring montiert sind, der in Bezug auf
die Hauptwelle der Schaftmaschine drehen, hat weiter eine Scheibe, die bestimmt
ist, sich mit der Welle zu drehen und einen Selektionshebel, der verschwenkbar an
dem exzentrischen Ring angelenkt ist und dazu ausgebildet ist, mit der Scheibe über
einen seiner Zähne zusammenzuwirken durch die Wirkung einer Feder –
weist einen Betätigungshebel auf, der aufgrund der Wirkung der Drosselmittel
und gegen die federartigen Rückstellmittel um einen festen Stift dreht, so
dass die vor ragenden Endprofile des selben Betriebshebels entweder entlang oder
außerhalb der Bahn des Endes gegenüberliegend dem gezahnten Ende des Selektionshebels
angeordnet sind, um so einen Eingriff mit der Drehscheibe zu verursachen oder zu
verhindern, wobei die Drehung des Betätigungshebels während der Drehung
der Hauptwelle ausgeführt wird. In dem Ausführungsbeispiel nach dem vorerwähnten
Patent wird eine mechanische Lösung gewählt, während eines der vorragenden
Endprofile des Betätigungshebels als ein Zahn ausgebildet ist, der verschwenkbar
an dem entsprechenden Ende des Hebels angelenkt ist im Inneren einer Ausnehmung
mit zwei divergierenden Anstosswänden und in Berührung mit einer von dieser
durch eine Feder gehalten wird, um so dazu in der Lage zu sein, zu schwingen, bis
ein Kontakt mit dem anderen erstellt ist, um so den aktiven Eingriff mit der Auswahlwelle
aus der Phase zu bringen in dem Zustand der Rückbewegung der Schaftmaschine
und, entsprechend, die Feder, die auf den Auswahlhebel wirkt, und die eine, die
auf das gezahnte Profil des Betätigungshebels wirkt, sind so dimensioniert,
dass die Wirkung des ersten nicht die Wirkung der letzteren übersteigen
kann.
Mit dem nachfolgenden europäischen Patent 799 919 des selben
Anmelders ist eine wichtige Verbesserung eingeführt, die in dem Ersatz der
mechanischen Lösung, die in dem vorgenannt Patent eingehend beschrieben worden
ist, durch die Verwendung eines elektrischen Betätigungsmittels ersetzt ist,
das elektronisch gesteuert ist und dazu in der Lage ist, die Bewegungen des Betätigungshebels
oder das Setzen des Hebels in der Steuerfunktion zu bewirken. Dasselbe Patent schlug
zwei praktische Ausführungsbeispiele der neuen Lösung vor, basierend auf
der Verwendung von elektrischen Schrittmotoren, die ausführlich in den Zeichnungen
dieses Patents dargestellt sind und durch die Unteransprüche klar definiert
sind.
Andere Lösungen basierend auf der Verwendung von Elektromotoren
zum Steuern der Betätigungshebel in der Premiereinrichtung ergeben sich aus
der europäischen Patentanmeldung 1 251 194, die wiederum im Namen derselben
Anmelder eingereicht sind.
Mit den Lösungen, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind,
werden neue und originelle Wege und Mittel zur Ausbildung der Elektromotorsteuerung
der Einrichtung zum Ausführen des Programmierens der Schaftmaschine angewendet.
Dies macht es einerseits möglich, die Leistung und die Dicke der elektrischen
Steuermotoren zu begrenzen und, andererseits, sowohl eine extreme Genauigkeit und
andererseits extrem präzise und zuverlässige Steuerungen zu schaffen und
eine zuverlässigere Rückstellung des C-förmigen Steuerhebels in seine
Arbeitsposition sicherzustellen.
Weiter erlaubt es die Genauigkeit und die strenge Steuerung, die diese
Mittel kennzeichnen, erstmalig, dass die C-förmigen Betätigungshebel der
Einrichtung eine Zwischenposition einnehmen zusätzlich zu den Arbeitspositionen,
die bisher verwendet wurden. Dies erlaubt es, in der Praxis, die Möglichkeit
des Erreichens einer Bedingung der kontinuierlich abfolgenden Auf- und Abbewegung
jedes Rahmens zu erreichen, was typisch ist für ein gleichförmiges Gewebe,
zusätzlich zu den üblichen Bedingungen hoher und tiefer Litzenrahmen,
was zu einer drastischen Vereinfachung der Einrichtung und des Schaftmaschinenvorgangs
dieser Art des Webens führt.
Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Einrichtung zum Ausführen
der Programmierung von drehbaren Schaftmaschinen für den Betrieb von Litzenrahmen
in Webmaschinen, insbesondere Webstühlen, von der Art, bei der die die Litzenrahmen
betätigenden Hebel von Verbindungsstangen betätigt werden, die jeweils
an einem bezüglich der Hauptwelle der Schaftmaschine befestigten exzentrischen
Ring befestigt ist, wobei die Schaftmaschine weiter eine Scheibe, die zur Drehung
durch die Welle eingerichtet ist, hat, und einen Wahlhebel, der schwenkbar an dem
exzentrischen Ring befestigt ist und dazu in der Lage ist, die Scheibe mit einem
Endzahn durch die Wirkung einer Feder zu ergreifen, wobei die Vorrichtung einen
C-förmigen Hebel, der zu einer Schwingung um einen festen Punkt veranlasst
ist, so dass dessen gezahnte Enden entweder entlang oder außerhalb der Bahn
eines dem gezahnten Ende der Wahlhebels gegenüberliegend positioniert werden
können, um einen Eingriff des Wahlhebels mit der Drehscheibe zu bewirken oder
zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangssteuerung ein Schwingen des
C-förmigen Hebels verursacht, die synchron mit der Drehung der Hauptwelle der
Webmaschine ist und, für jeden Litzenrahmen unabhängig, mittels eines
elektrischen Linearmotors. Bei dieser Vorrichtung steuert jeder elektrische Linearmotor
seinen zugehörigen C-förmigen Hebel mittels eines Antriebselements, das
zu einer Hin-und Herbewegung n beide Richtungen in der Lage ist, die durch ein Gelenk
mit einem Gestänge, das in zwei Ausrichtpositionen verriegelt werden kann,
betätigt wird.
Der Hebel weist vorzugsweise eine erste Verbindungsstange, an deren
Mitte das Verbindungsstück angelenkt ist, auf, wobei das eine Ende der Stange
mit einer an dem Gehäuse der Vorrichtung befestigten Kurbel gelenkig verbunden
ist und das andere Ende mit einer zweiten Verbindungsstange gelenkig verbunden ist,
dessen eines Ende auf dem einen C-förmigen Hebel angelenkt ist, während
sein anderes Ende mit einer dritten Verbindungsstange, die in dem Gehäuse schwingend
montiert ist, verbunden ist.
Die Erfindung wird jetzt in größeren Einzelheiten lediglich
beispielhaft unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert, die
ein gegenwärtig bevorzugtes praktisches Ausführungsbeispiel der Erfindung
in seinen Elementen, die einen der Litzenrahmen der Schaftmaschinen betreffen, erläutert.
Dabei zeigt:
1 eine teilweise schematische Querschnittansicht einer
Drehschaftmaschine, an der die Vorrichtung nach der Erfindung angebracht ist, mit
einem C-förmigen Betätigungshebel einer der Litzenrahmen in seinem ersten
Arbeitszustand;
1A eine vergrößerte Einzelheit eines Eingriffsbereichs
des C-förmigen Hebels, der in 1 wiedergegeben
ist;
2 einen Querschnitt, der demjenigen von 1
ähnlich ist, wobei der C-förmige Betätigungshebel in der zweiten
Arbeitsposition ist.
2A eine vergrößerte Einzelheit eines Eingriffsbereichs
des C-förmigen Hebels, der in 2 gezeigt ist; und
3 einen Querschnitt ähnlich demjenigen der beiden
vorangehenden, wobei der C-förmige Betätigungshebel in einer dritten Arbeitsposition
ist, zwischen denjenigen, die in 1 und 2
dargestellt sind und die bis heute nicht vorgesehen ist.
In den Zeichnungen ist verdeutlicht, dass die Vorrichtung nach der
Erfindung einen Teil einer Schaftmaschine bildet, die eine Drehwelle 1
aufweist, mit der – für jeden Litzenrahmen – ein Verbindungsstangenelement
2 verbunden ist, das so ausgebildet ist, dass es einen Vorsprung
2A hat, der verschwenkbar bei 3A mit der Betätigungsstange
3 des Litzenrahmens (nicht gezeigt) angelenkt ist und einen im wesentlichen
kreisförmigen Ring 2B, der zwei Rollen 2C und 2D
in einander gegenüberliegenden Positionen hat.
Das Zentrum der Verbindungsstange 2 hat ein im Inneren eingesetztes
Lager 4, dessen innerer Ring an dem exzentrischen Nocken 5 montiert
ist, der, wie weiter erkennbar ist, in Bezug auf die Welle 1 drehen kann.
Der exzentrische Nocken 5 trägt einen in einer verschwenkbaren
Weise mittels einer Niete 6 oder dergleichen einen Kipphebel
7 mit geformten Enden 8 und 9 und, auf seiner inneren
Seite, dem Ende 9 gegenüberliegend einen Zahn 11.
Eine Feder 12, die zwischen dem exzentrischen Nocken
5 und dem Ende 9 des Hebels angeordnet ist, übt eine Rückstellwirkung
auf den Hebel selbst aus und neigt daher dazu, diesen dazu zu veranlassen, so zu
drehen, dass sich der Zahn 11 in Richtung auf die Drehachse der Welle
1 bewegt.
Weiter ist auf die Welle 1 eine Scheibe 13 befestigt,
an deren Umfang zwei Kerben 13A und 13B diametral gegenüberliegend
in Bezug auf die Drehachse der Scheibe 13 selbst und die auf der Achse
der Welle 1 angeordnet sind.
Die Scheibe 13 ist mit einem inneren Ring eines Lagers verkeilt,
dessen äußerer Ring auf den exzentrischen Nocken 5 verkeilt ist,
um so um die Welle 1 zu drehen.
Die Scheibe 13 liegt in derselben Position wie der Hebel
7, so dass der Zahn 11 des Hebels dazu in der Lage ist, mit einem
der beiden Kerben 13A und 13B, die voneinander gelöst sind,
in Eingriff zu kommen. Die Einrichtung wird vollständig durch einen C-förmigen
Betätigungshebel 14, dessen Ende gezahnte Profile 14A,
14B haben. Der Betätigungshebel 14 ist dazu in der Lage um
einen Stift 14C zu schwingen, montiert in den Mittelpunkt.
Nach der Erfindung weist der C-förmige Hebel nicht eine Rückstellfeder
auf, die bei der Einrichtung nach dem Stand der Technik gewöhnlich vorgesehen
ist. Der Hebel wird, wie weiter unten gezeigt ist, so betätigt, dass er in
einer positiven Weise und in enger Koordination mit der Drehung der Hauptwelle der
Webmaschine, die von der Schaftmaschine betätigt wird, die bei den konventionellen
Arbeitspositionen, in der seine gezahnten Enden 14A und 14B dazu
in der Lage sind, mit dem Ende (8) des Auswahlhebels (7) gegenüberliegend
dem gezahnten Ende (11) in Eingriff zu kommen oder nicht in Eingriff zu
kommen, entlang der Bahn 8A, gefolgt durch das Ende 8. Nach der
Erfindung ist der C-förmige Betätigungshebel 14 weiter dazu in
der Lage, auch eine Zwischenposition einzunehmen, in der der gesteuerte Mechanismus
in einer Lehrlaufposition ist und eine kontinuierlich abfolgende Bewegung (auf und
ab) des entsprechenden Litzenrahmens zu erzeugen, typisch für ein gleichförmiges
Gewebe. Dieses Weben kann daher mit erheblichen Vorteilen durchgeführt werden,
ohne dass der durch den Hebel 14 gesteuerten Mechanismus kontinuierlich
in Eingriff sein muss.
Nach der Erfindung sind die Positionen des Hebels 14 durch
einen Linearmotor 16 gesteuert, dessen geradliniges Bewegungselement
16A über eine Verbindung 17 auf das Gestänge
18 mit einer Verriegelung in zwei Positionen der Ausrichtung wirkt, mit
einer ersten Verbindungsstange 19, an dessen Mitte die Verbindung
17 gelenkig angesetzt ist, einer Kurbel 20, die in dem Einrichtungsgehäuse
montiert ist und einer zweiten Verbindungsstange 21, die bei
22 an den C-förmigen Betätigungshebel 14 angelenkt ist
und einer dritten Verbindungsstange, die wiederum in dem Gehäuse montiert ist.
Bei der Vorrichtung nach der Erfindung werden Schwingungen des C-förmigen
Betätigungshebels 14 um den fixierten Stift 14C durch die
genauen geradlinigen Bewegungen des beweglichen Elements 16A des elektrischen
Linearmotors 16 über die Verbindung 17 und das Gelenk
18 übertragen, das zwei Verriegelungspositionen für die Ausrichtung
zwischen den Verbindungsstangen 21 und 23 bzw. zwischen der Verbindungsstange
19 mit der Kurbel 20 hat. In diesen beiden Positionen sind die
gezahnten Enden 14A und 14B desselben Hebels 14 zeitlich
und sehr genau angeordnet, entweder entlang (1 und
2) oder außerhalb (3)
der Bahn 8A des Endes 8 (gegenüberliegend dem gezahnten Ende
11) des Auswahlhebels 7, um so den Eingriff des Selektionshebels
mit der drehenden Scheibe 13 zu bewirken oder zu verhindern, zum Zweck
eines sanften Funktionieren der Schaftmaschine in den verschiedenen Arbeitsbedingungen.
Nach der Erfindung arbeiten der Motor 16 und das Gelenk 17 bis
23, das mit dem C-förmigen Betätigungshebel 14 verbindet,
unabhängig für jede Litze und erlaubt es dem Hebel zusätzlich zu
den beiden üblichen Eingriffpositionen auch eine Zwischen-Leer-Position anzunehmen,
um ein gleichförmiges Gewebe zu weben, wie bereits gezeigt.
Mit der Lösung nach der vorliegenden Erfindung, die oben gezeigt
ist, wird der Aufwand, den der Motor 16 betreiben muss, um das Gestänge
17 bis 23 zu bewegen und den C-förmigen Betätigungshebel
14 schwingen zu lassen, weiter reduziert. Ein solcher Aufwand ist in jedem
Fall erheblich geringer gegenüber den Lösungen nach dem Stand der Technik,
aufgrund der Zwischenposition des Gestänges zwischen dem Motor 16
und dem Hebel 14, was unter einem mechanischem Gesichtspunkt besonders
vorteilhaft ist – und dem Fehlen einer Rückstellfeder auf den Hebel
14, was die Erfindung kennzeichnet.
Infolgedessen wird der Leistungsbedarf des Motors 16 mechanisch
begrenzt, was es bei der Vorrichtung nach der Erfindung erlaubt, elektrische Linearmotoren
16 zu verwenden, die klein und insbesondere besonders dünn sind. Das
letztgenannte Merkmal von Linearmotoren 16 ist von Bedeutung bei der Herstellung
von und dem Funktionieren einer Vorrichtung nach der Erfindung, wo, wie es bekannt
ist, die C-förmigen Hebel 14, die die Bewegung der Verbindungsstangen
2 steuern, die die Steuerstangen 3 der Litzen steuern, sein muss,
da die Litzen bei der Webmaschine in nahem Abstand zueinander sind. Es ist daher
erheblich, dass auch die Motoren, die die Hebel 14 betätigen, einen
geringen Abstand voneinander haben (falls möglich nicht kleiner die Hebel)
um Herstellungsschwierigkeiten der Vorrichtung, die ansonsten nicht zu vermeiden
wären, zu vermeiden. Die Erfindung erreicht diese Aufgabe vollständig,
indem ein beachtlicher und unerwarteter technischer Vorteil erreicht wird, der die
Herstellung einer kompakteren, einfacheren und wenig teuren Vorrichtung als dies
bisher der Fall war, ermöglicht.
Das Design und die Herstellung der Vorrichtung werden erheblich vereinfacht,
was auch bei einer überflüssigen Prüfung – vollständig
unterschiedlich von dem Stand der Technik ist.
Vor allem aber erlaubt es die Lösung nach der oben beschriebenen
Erfindung, die eine unabhängige Steuerung und einer Steuerung durch den Elektromotor
jedes Litzenrahmens erlaubt, den C-förmigen Betätigungshebel so zu bewegen,
dass dieser seine Betriebsposition erreicht, ohne dass Leerlauf-Halbumdrehungen
erforderlich sind, die für den Stand der Technik wesentlich sind, wie zu Beginn
der Beschreibung erläutert, um den Kettfaden anzuordnen und die richtige Stellung
des Fachs herzustellen.
Es versteht sich, dass andere Ausführungsbeispiele der Erfindung,
wie sie beansprucht ist, aber unterschiedlich von denen, die beschrieben und dargestellt
worden sind, möglich sind.