| Dokumentenidentifikation |
DE102005052275A1 03.05.2007 |
| Titel |
Ethylaminspezifische Aptamere, deren Verwendung und ein Kit umfassend diese Aptamere |
| Anmelder |
UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, 04318 Leipzig, DE |
| Erfinder |
Strehlitz, Beate, Dr.-Ing., 04277 Leipzig, DE; Mann, Dörthe, Dipl.-Nat., 04315 Leipzig, DE; Reinemann, Christine, Dipl.-Ing., 04275 Leipzig, DE; Stoltenburg, Regina, Dr., 04157 Leipzig, DE |
| Vertreter |
Anwaltskanzlei Gulde Hengelhaupt Ziebig & Schneider, 10179 Berlin |
| DE-Anmeldedatum |
27.10.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005052275 |
| Offenlegungstag |
03.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
C40B 10/00(2006.01)A, F, I, 20051027, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft DNA-Aptamere, die für Verbindungen, die die Ethylamin-Gruppe enthalten, spezifisch sind, vorzugsweise für Verbindungen der Formel (I) oder Teilen davon, die das Ethylamin-Grundgerüst
<formula>
enthalten. Gegenstand der Erfindung ist auch die Verwendung der Aptamere zur Diagnose, Prophylaxe oder Therapie von Ethanolaminose, Schizophrenie und/oder neurodegenerativen Erkrankungen. Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der Aptamere zur Aufreinigung und/oder zum Nachweis einer Ethylamin-haltigen Verbindung sowie Verfahren hierfür.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft DNA-Aptamere, die für Verbindungen, die
die Ethylamin-Gruppe enthalten, spezifisch sind, vorzugsweise für Verbindungen
der Formel (I) oder Teilen davon, die das Ethylamin-Grundgerüst
enthalten. Gegenstand der Erfindung ist auch die Verwendung der Aptamere zur Diagnose,
Prophylaxe oder Therapie von Ethanolaminose, Schizophrenie und/oder neurodegenerativen
Erkrankungen. Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der Aptamere zur Aufreinigung
und/oder zum Nachweis einer Ethylaminhaltigen Verbindung sowie Verfahren hierfür.
Aptamere sind Oligonukleotide, welche spezifisch an Zielmoleküle
einer definierten Zielmolekül-Spezies mit hoher Affinität binden. Die
Selektivität beruht dabei auf der Fähigkeit bzw. Eigenschaft von Oligonukleotiden,
bestimmte dreidimensionale Strukturen aufzubauen, die von der Nukleinsäuresequenz
abhängen. Eine bestimmte Nukleinsäuresequenz kann folglich bei definierten
Bedingungen eine dreidimensionale Struktur aufweisen, die spezifisch für ein
definiertes Zielmolekül ist. Für die Suche nach Oligonukleotiden, die
spezifisch für ein definiertes Zielmolekül sind, kann beispielsweise das
SELEX-Verfahren (Systematic Evolution of Ligands by EXponential Enrichment) angewendet
werden. Hierbei wird ein Pool verschiedener Oligonukleotide mit einem definierten
Zielmolekül kontaktiert, bindende Oligonukleotide werden selektiert und amplifiziert
und in aufeinanderfolgenden Runden schrittweise im Pool angereichert. Hierzu wird
im Einzelnen auf die folgenden Literaturstellen verwiesen: Tuerk & Gold, Science
249 (1990) 505–510, sowie Ellington & Szostak, Nature 346 (1990) 818–822.
Die so erhaltenen Oligonukleotide bzw. Aptamere eignen sich beispielsweise zur Detektion
der zugehörigen Zielmoleküle in einem Bindungsassay. Aptamere zeigen eine
hohe Affinität für eine große Vielfalt an Zielmolekülen, die
Proteine, Peptide, aber auch kleinere Moleküle umfassen können, wie z.B.
organische Farbstoffe, Nukleotide, Aminosäuren, Vitamine, Alkaloide etc. Die
geringe Größe letztgenannter Zielmoleküle geht zwangsläufig
mit einem geringen Erkennungsbereich einher und erschwert die Selektion. So konnten
bisher keine Aptamere für Ethanolamin mit einem Molekulargewicht von nur 61,08
g/mol, ähnliche Strukturen oder Teilstrukturen generiert werden.
Die medizinische Relevanz von Ethanolamin und Derivaten davon ist
bekannt. Bei der Ethanolaminose handelt es sich um eine angeborene Glycogenspeicherkrankheit
Typ II, die auf einem genetischen Defekt beruht. Symptome der Krankheit sind eine
Vergrößerung des Herzens, generelle Muskelschwäche, Funktionsstörungen
des Gehirns und eine erhöhte Ethanolamin-Ausscheidung aus der Niere bei gleichzeitig
herabgesetzter Ethanolaminkinase-Expression und Ethanolamin-Anreicherung in der
Leber. Aufgrund des Ethanolaminkinase-Mangels sterben die betroffenen Kinder meist
im ersten Lebensjahr, spätestens jedoch bis zum 5. Lebensjahr. Zum Nachweis
der Ethanolaminose wird Ethanolamin in Urin und Serum bestimmt. Der analytische
Nachweis von Ethanolamin ist nur aufwendig über Gaschromatographie, Massenspektrometrie
oder Isotachophorese durchzuführen und somit an teure Geräte und hoch-qualifiziertes
Personal gebunden.
Ethanolamin ist z.B. eine Vorstufe des Neurotransmitters Acetylcholin,
dessen erhöhte Werte aus parasympathischer Stimulation mit Erkrankungen wie
Schizophrenie und Alzheimer in Verbindung gebracht werden. Hier sind ebenfalls Konzentrationsbestimmungen
notwendig, die nur mit den genannten nachteiligen Verfahren erfolgen können.
Die chemische Verbindung Ethanolamin ist auch von industrieller Bedeutung.
Ethanolamin wird in der chemischen Industrie zur Herstellung von reinem Acetaldehyd,
als Ausgangsprodukt für verschiedene organische Synthesen und als Vulkanisationsbeschleuniger
verwendet. Ethanolamin, Di- und Triethanolamin werden auch als Fettsäure-Derivate
für Detergentien, zur Gasreinigung (H2S, HCl, CO2) sowie
zur Alkalisierung von Haarverformungsmitteln eingesetzt. Fettsäurealkanolamide
(Fettsäureseifen) werden als Emulgatoren verwendet. Zur Prozessüberwachung
sind die bisher nur möglichen aufwendigen Nachweise mittels Gaschromatographie,
Massenspektrometrie oder Isotachophorese nachteilig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es deshalb, spezifische Substanzen
zur Verfügung zu stellen, die einen schnellen, einfachen und zuverlässigen
Nachweis von Verbindungen mit einer Ethylamin-Gruppe und insbesondere von Ethanolamin
und dessen Derivaten gewährleisten.
Die Aufgabe der Erfindung wird gemäß den unabhängigen
Ansprüchen gelöst. Die Unteransprüche beinhalten bevorzugte Ausführungsformen.
Erfindungsgemäß werden DNA-Aptamere bereitgestellt, die für Verbindungen,
die die Ethylamin-Gruppe enthalten, spezifisch sind. Vorzugsweise sind die DNA-Aptamere
für Verbindungen der Formel (I): R1R2N-CR3R4-CH2-R5(I)oder
Teilen davon spezifisch, wobei
R1, R2 ein Wasserstoffatom, -(CH2)nOH,
eine Alkyl- oder Guanyl-Gruppe,
R3, R4 ein Wasserstoffatom, -(CH2)nOH
oder eine Alkyl-Gruppe, und
R5 ein Wasserstoffatom, -(CH2)nOH, 3-Carboxy-3-amino-propyl,
2-Carboxy-2-amino-ethyl, eine Hydroxy-, Alkyl- oder Aryloxy-Gruppe sind,
wobei n = 1–6 ist, vorzugsweise 1–3, besonders bevorzugt 1 und 2.
Die Erfinder konnten überraschenderweise Oligonukleotide selektieren,
die als Einzelstrang-DNA in der Lage sind, Verbindungen mit einem Ethylamin-Grundgerüst
und insbesondere Verbindungen der Formel (I) mit hoher Affinität zu binden.
Diese Oligonukleotide werden auch als Aptamere bezeichnet. Die Aptamere falten sich
unter definierten Bedingungen in eine spezifische dreidimensionale Struktur. Entsprechend
dem induced-fit Modell sind die Aptamere in der Lage, die Verbindungen der Formel
(I) mit hoher Affinität und Spezifität zu binden. Dabei können die
Aptamere die Zielmoleküle auch innerhalb einer komplexen Matrix erkennen. Die
für die Aptamerbindung essentielle Teilstruktur ist die aliphatische Struktur
die entsprechend der Formel (I) mit R1 bis R5 substituiert
sein kann.
Die Selektion der erfindungsgemäßen Aptamere wurde nach
dem bekannten SELEX-Prozess vorgenommen. Hierfür erfolgte zunächst die
Synthese eines randomisierten DNA-Pools. Aptamere waren schematisch durch folgende
Schritte generierbar: Teile der ssDNA des DNA-Pools wurden angereichert, indem der
Pool mit einer Verbindung der Formel (I) zur Bindung gebracht wurde (i) und der
Bindungskomplex von ungebundener ssDNA abgetrennt wurde (ii). Anschließend
wurde die gebundene ssDNA eluiert (iii), amplifiziert (iv) und die erhaltene dsDNA
in ssDNA überführt (v), bevor diese ssDNA einer erneuten Runde unterzogen
wurde. Die Schritte (i) bis (v) wurden mehrfach (hier 11×) wiederholt. Nach
erfolgter Klonierung des selektierten Aptamer-Pools wurden individuelle Aptamere
hinsichtlich ihrer Sequenz (Sequenzierung und Sequenzanalysen) und ihrer Bindungseigenschaften
(Bindungsstudien) charakterisiert. Für die Anwendung können die individuellen
Aptamere auf der Basis ihrer bekannten Sequenz mittels chemischer Synthese hergestellt
werden. Sämtliche Methoden sind dem Fachmann bekannt.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die
DNA-Aptamere für die Ethylamin-Gruppe der Verbindungen der Formel (I) oder
Teilen der Verbindungen spezifisch. Die Teile der Verbindungen der Formel (I) beschränken
sich auf jene Abschnitte, die für die Expression einer bestimmten Funktion
ausreichend sind. Substitutionen der Verbindungen der Formel (I) sind zwangsläufig
durch das Erfordernis des Funktionserhalts, d.h. der Erkennung durch das Aptamer,
eingeschränkt. Es versteht sich, dass die Ethylamin-Gruppe lediglich das strukturell-notwendige
Grundgerüst für die Erkennung durch die DNA-Aptamere darstellt. Die Wasserstoffatome
der Ethylamin-Gruppe können mit den Resten gemäß Formel (I) substituiert
sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wurden DNA-Aptamere
gefunden, die für Ethanolamin, 4-Amino-1-Butanol, 4-Amino-1-Hexanol, Diethanolamin,
Triethanolamin, 2-Methylaminoethanol, 2-Phenoxyethylamin, Diethylamin, Triethylamin,
Lysin und Arginin spezifisch sind, vorzugsweise für Ethanolamin. Ethanolamin
stellt das ursprüngliche Zielmolekül (Target) der Aptamerselektion dar.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl an strukturähnlichen Verbindungen
bzw. Ethanolamin-Derivaten von den DNA-Aptameren erkannt, die in der Formel (I)
zusammengefasst sind. Die Aptamerbindung an 4-Amino-1-Butanol und 4-Amino-1-Hexanol
zeigt, dass Kettenverlängerungen über das C2-Grundgerüst
hinaus die Interaktion zwischen Target und Aptamer nicht negativ beeinflussen.
In Formel (I) bedeutet Alkyl ein C1-C4-Alkyl,
insbesondere Methyl, Ethyl oder Propyl. Aryloxy bedeutet Phenoxy oder Benzyloxy,
wobei der Sechsring substituiert sein kann, z.B. mit Alkylgruppen, Halogen und/oder
Hydroxy-Gruppen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung konnten DNA-Aptamere selektiert
werden, die vier Gruppen zuzuordnen sind. Die Sequenzen innerhalb einer Gruppe unterscheiden
sich nur in einzelnen Basenpositionen. In einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst das DNA-Aptamer eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO:
30 oder Varianten, Mutanten, Teile der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen,
die die gleichen Eigenschaften besitzen, vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe
der DNA-Sequenzen der SEQ ID NOs: 01 bis 11. Die Sequenz der SEQ ID NO: 30 ist die
Gruppen-Konsensussequenz der Gruppe I, zu der die Sequenzen der SEQ ID NOs: 01 bis
11 gehören. Mutanten können beispielsweise durch Substitution, Deletion,
Insertion, Translokation, Inversion und/oder Addition von zumindest einem Nukleotid
erhalten werden. Varianten der erfindungsgemäßen DNA-Sequenzen können
durch Modifikationen, wie z.B. Alkylierung, Arylierung oder Acetylierung von zumindest
einem Nukleotid, Einbau von Enantiomeren und/oder durch Fusion der Aptamere mit
einem oder mehreren Nukleotiden oder einer Nukleinsäuresequenz
entstehen. Teile der DNA-Sequenzen beschränken sich auf jene Abschnitte, die
für eine bestimmten Funktion des Aptamers, insbesondere seine Bindungsfähigkeit,
hinreichend sind. Sämtliche Veränderungen der Sequenz sind zwangsläufig
durch das Erfordernis des Funktionserhalts beschränkt. Vorzugsweise weist eine
DNA-Sequenz, die zu einer der DNA-Sequenzen der SEQ ID NOs: 1 bis 32 funktionsanalog
ist, eine Homologie von mindestens 60% auf, besonders bevorzugt von mindestens 70%,
ganz besonders bevorzugt von mindestens 80%. Für die aufgezeigten Veränderungen
derartiger DNA-Sequenzen sei auf die entsprechenden Standardwerke der Biochemie
und der Molekularbiologie verwiesen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst das DNA-Aptamer eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 31 oder Varianten,
Mutanten, Teile der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen
Eigenschaften besitzen, vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe der DNA-Sequenzen
der SEQ ID NOs: 12 bis 19. Die Sequenz der SEQ ID NO: 31 ist die Gruppen-Konsensussequenz
der Gruppe II, zu der die Sequenzen der SEQ ID NOs: 12 bis 19 gehören. Das
Nukleotid (G) in Position 29 der SEQ ID NO: 16 kann auch deletiert sein.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst das DNA-Aptamer eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 20 oder Varianten,
Mutanten, Teile der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen
Eigenschaften besitzen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst das DNA-Aptamer eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 32 oder Varianten,
Mutanten, Teile der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen
Eigenschaften besitzen, vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe der DNA-Sequenzen
der SEQ ID NOs: 21 bis 25. Die Sequenz der SEQ ID NO: 32 ist die Gruppen-Konsensussequenz
der Gruppe IV, zu der die Sequenzen der SEQ ID NOs: 21 bis 25 gehören.
In den Aptamer-Sequenzen der Gruppen I bis IV wurde gruppenübergreifend
eine gemeinsame G-reiche Kern-Konsensussequenz identifiziert, die nur in einzelnen
Basenpositionen (ausgeschlossen G) innerhalb einer Gruppe bzw. zwischen verschiedenen
Gruppen variiert. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst
das DNA-Aptamer eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 29 oder Varianten, Mutanten, Teile
der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen Eigenschaften besitzen,
vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe der DNA-Sequenzen der SEQ ID NOs: 26
bis 28. Die Sequenz der SEQ ID NO: 26 ist die Kern-Konsensussequenz der Gruppen
I und II; die Sequenz der SEQ ID NO: 27 ist die Kern-Konsensussequenz der Gruppe
III; die Sequenz der SEQ ID NO: 28 ist die Kern-Konsensussequenz der Gruppen I bis
III; die Sequenz der SEQ ID NO: 29 ist die Kern-Konsensussequenz der Gruppen I bis
IV. In den Sequenzen der SEQ ID NOs: 28 und 29 können die Nukleotide in den
Positionen 2 und/oder 11 auch komplett deletiert sein, so dass die Sequenzen nur
eine Länge von 15 oder 16 Nukleotiden aufweisen. In der Sekundärstruktur
bilden die G-reichen Kern-Konsensussequenzen jeweils einen einzelsträngigen
Loop.
Die Bindungsfähigkeit der selektierten Aptamere wird durch die
Affinität (Sensitivität) der Bindung (ausgedrückt durch die Dissoziationskonstante)
beschrieben. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die
DNA-Aptamere eine Affinität an Ethanolamin von 0.1 bis 500 nM auf, vorzugsweise
1 bis 30 nM. Die besten Sensitivitäten (kleinste KD-Werte) haben
beispielsweise die Aptamere der SEQ ID NOs: 23 (KD: 2.5 ± 0.8 nM),
2 (KD: 6 ± 3 nM), 4 (KD: 9 ± 5 nM), 14(KD:
10 ± 2 nM), 13 (KD: 15 ± 4 nM), 12 (KD: 17 ±
4 nM) und 15 (KD: 19 ± 7 nM).
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegen
die DNA-Aptamere als Phosphorothioat-DNA, locked nucleic acid (LNA), peptide nucleic
acid (PNA) oder Spiegelmer vor. Durch Modifikationen werden die Aptamere gegen Nukleinsäure-spaltende
Enzyme stabilisiert. Bei der Stabilisierung der Aptamere kann grundsätzlich
zwischen der nachträglichen Modifikation der Aptamere und der Selektion mit
bereits modifizierter DNA unterschieden werden. Die Stabilisierung berührt
die Affinität der modifizierten DNA-Aptamere nicht, verhindert jedoch die schnelle
Zersetzung der Aptamere in einem Organismus oder biologischen Lösungen durch
DNasen. Ein Aptamer wird im Rahmen der Erfindung als stabilisiert bezeichnet, wenn
die Halbwertszeit in biologischen Seren größer als eine Minute, vorzugsweise
größer als eine Stunde, besonders bevorzugt größer als ein Tag
ist. Die Aptamere können auch mit Reportermolekülen modifiziert sein,
die neben der Detektion der markierten Aptamere auch zur Erhöhung der Stabilität
beitragen können.
Gegenstand der Erfindung sind auch die DNA-Sequenzen der SEQ ID NOs:
1 bis 25.
Die Erfindung betrifft auch ein pharmazeutisches Mittel, das mindestens
eines der erfindungsgemäßen DNA-Aptamere umfasst, vorzugsweise zusammen
mit pharmazeutisch verträglichen Hilfsstoffen und/oder Trägern. Ein pharmazeutisches
Mittel im Sinne der Erfindung ist jedes Mittel, welches in der Prophylaxe, Diagnose,
Therapie, Verlaufskontrolle oder Nachbehandlung von Patienten eingesetzt werden
kann, die zumindest zeitweise eine pathogene Modifikation des Gesamtzustandes bzw.
des Zustandes einzelner Teile des Patientenorganismus zeigen, insbesondere infolge
einer abnormen Ethanolamin-Konzentration. Das pharmazeutische Mittel kann das DNA-Aptamer
beispielsweise als ein akzeptables Salz umfassen. Hierbei kann es sich beispielsweise
um Salze anorganischer Säuren, wie z.B. der Phosphorsäure, oder um Salze
organischer Säuren handeln. Die jeweilige Dosis bzw. der Dosisbereich für
die Gabe des erfindungsgemäßen pharmazeutischen Mittels ist groß
genug, um den gewünschten prophylaktischen oder therapeutischen Effekt der
Bindung an Verbindungen der Formel (I), wie z.B. Ethanolamin, zu erreichen. Im Allgemeinen
wird die Dosis mit dem Alter, der Konstitution und dem Geschlecht des Patienten
variieren sowie die Schwere der Erkrankung berücksichtigen. Es versteht sich,
dass die spezifische Dosis, Häufigkeit und Dauer der Verabreichung darüber
hinaus von einer Vielzahl an Faktoren abhängen, wie z.B. der Bindungsfähigkeit
der Aptamere, Ernährungsgewohnheiten des zu behandelnden Individuums, Art der
Verabreichung, Ausscheidungsrate und Kombination mit anderen Medikamenten. Die individuelle
Dosis kann sowohl in Bezug auf die primäre Erkrankung als auch in Bezug auf
das Eintreten eventueller Komplikationen eingestellt werden. Die exakte Dosis ist
durch einen Fachmann mit bekannten Mitteln und Methoden feststellbar.
In einer Ausführungsform der Erfindung werden die DNA-Aptamere
in einer Dosis von 0.01 mg bis 1 g pro Kilogramm Körpergewicht und pro Tag
verabreicht. Vorzugsweise werden jedoch Dosen von 20 bis 60 mg pro Kilogramm Körpergewicht
und pro Tag verabreicht.
Zur Unterstützung der medizinischen Wirkung kann das pharmazeutische
Mittel in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung auch weitere Wirkstoffe
umfassen, wie z.B. Antikörper.
Erfindungsgemäß ist das vorliegende pharmazeutische Mittel
zur prophylaktischen oder therapeutischen Behandlung von Ethanolaminose, Schizophrenie
und/oder neurodegenerativen Erkrankungen, vorzugsweise Alzheimer, geeignet. Die
vorherige Lehre der Erfindung und deren Ausführungsformen sind gültig
und ohne Einschränkungen auf pharmazeutische Mittel anwendbar, sofern es sinnvoll
erscheint.
Das pharmazeutische Mittel der vorliegenden Erfindung kann oral, transmucosal,
rektal, pulmonal, enteral und/oder parenteral angewendet werden. Bevorzugt ist eine
direkte Injektion in den Körper. Die gewählte Art der Verabreichung richtet
sich nach der Indikation, der zu verabreichenden Dosis, Individuums-spezifischen
Parametern etc. Insbesondere ermöglichen die verschiedenen Arten der Verabreichung
eine ortspezifische Therapie, die Nebenwirkungen minimiert und die Wirkstoffdosis
verringert. Bevorzugte Injektionen sind die intradermale, subkutane, intramuskuläre
oder intravenöse Injektion. Die Applikation kann z.B. mit Hilfe sogenannter
Impfpistolen, die die DNA mittels Goldkugeln in die Haut einbringen, oder mittels
Spritzen, die die DNA unter die Haut oder in den Muskel einbringen, geschehen. Es
ist auch möglich, das Aptamer als Aerosol bereitzustellen, welches von dem
Organismus, bevorzugt einem humanen Patienten, inhaliert wird.
Um die protektive oder therapeutische Wirkung der erfindungsgemäßen
DNA-Aptamere zu erhöhen, können den daraus hergestellten pharmazeutischen
Mitteln pharmazeutisch verträgliche Hilfsstoffe, wie z.B. Adjuvantien, zugesetzt
werden. Im Sinne der Erfindung ist jede Substanz, die mit den erfindungsgemäßen
DNA-Aptameren eine Wirkung ermöglicht, verstärkt oder modifiziert, ein
Adjuvants. Bekannte Adjuvantien sind beispielsweise Aluminiumverbindungen, wie z.B.
Aluminiumhydroxid oder Aluminiumphosphat, Saponine, wie z.B. QS 21, Muramyldipeptid
oder Muramyltripeptid, Proteine, wie z.B. Gammainterferon oder TNF, MF 59, Phosphatdibylcholin,
Squalen oder Polyole. Des weiteren kann DNA, die eine immunstimulatorische Eigenschaft
hat, oder die ein Protein mit Adjuvants-Effekt kodiert, wie z.B. ein Cytokin, parallel
oder in einem Konstrukt appliziert werden.
Das pharmazeutische Mittel kann als Tablette, Kapsel, Pulver, Lösung,
Dispersion oder Suspension vorliegen. Die Darreichungsformen des pharmazeutischen
Mittels werden mit den üblichen festen oder flüssigen Trägerstoffen
und/oder Verdünnungsmitteln und den üblicherweise eingesetzten Hilfsstoffen
entsprechend der gewünschten Applikationsart in einer geeigneten Dosierung
und in an sich bekannter Weise hergestellt.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft die Verwendung der
erfindungsgemäßen Aptamere zur Diagnose, Prophylaxe oder Therapie von
Ethanolaminose, Schizophrenie und/oder neurodegenerativen Erkrankungen, vorzugsweise
Alzheimer.
Noch ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft die Verwendung
dieser Aptamere zur Herstellung eines Medikaments zur Diagnose, Prophylaxe oder
Therapie von Ethanolaminose, Schizophrenie und/oder neurodegenerativen Erkrankungen,
vorzugsweise Alzheimer.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zur Aufreinigung
von Verbindungen, die die Ethylamin-Gruppe enthalten, vorzugsweise von Verbindungen
der Formel (I), dadurch gekennzeichnet, dass eine Probe, die eine Ethylamin-Gruppe
enthaltende Verbindung umfasst, mit mindestens einem erfindungsgemäßen
Aptamer inkubiert wird, der Komplex aus Aptamer und Verbindung von der restlichen
Probe und die Verbindung von dem Komplex abgetrennt wird.
Eine Probe im Sinne der Erfindung ist ein bereitgestelltes oder durch
Probenentnahme erhaltenes biologisches oder chemisches Material oder eines Teiles
bzw. einer kleinen Menge eines solchen, von dem angenommen wird, dass es die Ethylamin-Gruppe
enthaltende Verbindungen umfasst, oder dessen Beschaffenheit chemisch, biologisch,
klinisch oder ähnlich geprüft werden soll auf das Vorhandensein von Verbindungen,
die die Ethylamin-Gruppe enthalten, insbesondere Verbindungen der Formel (I). Eine
Probe können insbesondere alle biologischen Materialien sein, die von Individuen
isoliert worden sind, beispielsweise biologische Gewebe und Flüssigkeiten,
zu denen u.a. Blut, Haut, Plasma, Serum, Lymphe, Urin, Gehirnflüssigkeit, Tränen,
Abstriche, Gewebeproben, Organe und Tumore zählen. Vorliegend sind in Proben
auch Bestandteile von Zellkulturen eingeschlossen. Die Probenentnahme erfolgt insbesondere
so, dass die entnommene Teilmenge einem Durchschnitt der gesamten Menge entspricht.
Die durch Untersuchung der Probe ermittelten Merkmale dienen der Beurteilung der
durch die Probe erfassten Menge, die wiederum Rückschlüsse auf die Gesamtmenge,
beispielsweise das Blut bzw. die Lymphe in einem Organismus, zulässt. Für
die Untersuchung können die Proben vorbehandelt, wie z.B. durch Mischen, Zugabe
von Enzymen oder Markern, oder aufgereinigt werden.
Die Probe wird mit mindestens einem der erfindungsgemäßen
Aptamere inkubiert. Unter einer Inkubation im Sinne der Erfindung versteht man eine
Kontaktierung der Probe und der darin enthaltenen Verbindungen mit einem Aptamer,
die ohne chemische Konvertierung einhergeht. Die Aptamere gelangen durch Diffusion
zu den Verbindungen der Formel (I), wobei exponierte Verbindungen bevorzugt kontaktiert
werden können. Es ist möglich, durch chemische Lösungen und/oder
physikalische Methoden, wie z.B. Erhitzen, die Zugänglichkeit der Verbindungen
zu verbessern.
Nach einer Inkubationszeit werden die spezifischen Inkubationsprodukte,
d.h. die Komplexe aus Aptamer und Verbindung, von der restlichen Probenlösung
abgetrennt. Geeignete Methoden sind dem Fachmann bekannt, wie z.B. Dialyse, Ultrafiltration,
Gelfiltration, Fällung, Chromatographie, magnetische Trennung oder einfach
Waschschritte, sofern der Komplex immobilisiert vorliegt.
Durch Veränderungen der für die Aptamerbindung erforderlichen
definierten Bedingungen wird im nächsten Schritt der Inkubationskomplex getrennt.
Hierzu sind physiko-chemische Einwirkungen, wie z.B. eine Variation von Salzkonzentration
oder pH oder eine hitzebedingte Denaturierung, denkbar. Abschließend ist eine
weitere Reinigung der Verbindung möglich, wobei das Aptamer zuvor abgebaut
werden kann, z.B. durch saure (thermische) Hydrolyse oder DNasen. Sofern das Aptamer
immobilisiert ist, kann die aufgereinigte Verbindung eluiert werden, wie z.B. von
einer Säule, die anschließend regeneriert und wiederverwendet wird.
Erfindungsgemäß können die DNA-Aptamere auch an einer
festen Phase immobilisiert sein, vorzugsweise über ein Spacer-Molekül,
das beispielsweise eine Linker-Nukleinsäure sein kann. Geeignete Methoden der
Immobilisierung sind dem Fachmann bekannt, die sowohl mit einer kovalenten Kopplung
als auch einer nicht-kovalenten Kopplung mittels geeigneter Affinitätspaare,
wie z.B. Biotin/Streptavidin, einhergehen können. Die feste Phase können
beispielsweise Platten, Streifen, Membranen, Filme, Gele oder Perlen sein. Geeignete
Trägermaterialien sind anorganische und organische Polymere. Hierzu zählen
Kunststoffe, vorzugsweise auf Basis von Polystyrol. Des weiteren sind Biopolymere,
vorzugsweise Cellulose, Dextran, Agar, Agarose und Sephadex, die funktionalisiert
sein können, insbesondere als Nitrocellulose oder Cyanbromid-Sephadex, Polymere
im erfindungsgemäßen Verfahren. Aptamere können an Magnetic Beads
gebunden werden, die z.B. Carboxy-terminierte oder Epoxy-aktivierte Seitenketten
tragen. Des weiteren ist eine Kopplung von Magnetic Beads an die Desoxyribose der
Aptamere, wie z.B. über eine Hydrazon-Bindung, möglich. Die Beispiele
für Polymere sind nicht limitierend und andere Moleküle denkbar. Bevorzugte
Kombinationen von geometrischer Form und Material sind Gele aus Biopolymeren, insbesondere
Agarose, und Gelmatrices aus Dextran und Sephadex, die – beispielsweise in
Säulen verpackt – Hohlräume definierter Porengröße ausbilden.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Nachweis von Verbindungen,
die die Ethylamin-Gruppe enthalten, vorzugsweise von Verbindungen der Formel (I),
dadurch gekennzeichnet, dass die zu untersuchende Probe mit mindestens einem erfindungsgemäßen
Aptamer inkubiert und ein Bindungsereignis zwischen dem Aptamer und der Verbindung
nachgewiesen wird.
Die Probe und das Aptamer werden gemäß der vorherigen Lehre
dieser Erfindung gewonnen, vorbereitet, wie z.B. immobilisiert, und inkubiert, im
Ergebnis dessen das Aptamer und eine in der Probe vorhandene Verbindung, die die
Ethylamin-Gruppe enthält, insbesondere eine Verbindung der Formel (I), einen
Komplex bilden. Das Bindungsereignis kann elektrochemisch, optisch, mikrogravimetrisch,
kalorimetrisch oder piezoelektrisch nachgewiesen werden. Beim markierungsfreien
Nachweis wird das Aptamer beispielsweise auf einer Oberfläche fixiert und die
Änderung der Schichtdicke nach Anlagerung der die Ethylamin-Gruppe enthaltenden
Verbindungen mit einer der genannten Methoden bestimmt, wie z.B. optisch über
eine Änderung des Evaneszenz-Feldes. Meist ist die Komplexierung nicht direkt
detektierbar und wird vorzugsweise in einer Indikatorreaktion nach einer direkten
oder indirekten Kopplung eines Komplexpartners mit einer gut nachweisbaren Markierungssubstanz
sichtbar gemacht. Das bedeutet, entweder ist das verwendete Aptamer oder eine nachzuweisende
Verbindung der Formel (I) mit einer Markierung versehen. Bevorzugt ist das Aptamer
markiert.
In einer Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung wird die Markierung
durch Lumineszenz, UV/VIS-Farbgebung, enzymatisch, elektrochemisch oder radioaktiv
nachgewiesen. Lumineszenz betrifft die Emission von Licht. Im erfindungsgemäßen
Verfahren finden vorzugsweise die Photolumineszenz, die Chemilumineszenz und die
Biolumineszenz zum Nachweis der Markierung Anwendung. Bei der Photolumineszenz oder
Fluoreszenz erfolgt die Anregung durch Absorption von Photonen. Bevorzugte Fluorophore
sind Bisbenzimidalole, die kovalent an Aptamere oder Nachweisreagenzien auf DNA-Basis
gekoppelt werden, Fluoreszein, Acridinorange, Cy5, Cy3 oder Propidiumiodid. Die
Auswertung geschieht visuell oder mit entsprechenden Messgeräten, z.B. im Fluoreszenzmikroskop,
oder durch Durchflusscytometrie, z.B. im Cytofluorimeter. Chemilumineszenz beschreibt
die Emission sichtbaren Lichts als Folge einer chemischen Reaktion. Eine bevorzugte
chemische Markierung zur Chemilumineszenz ist Luminol, das nach Oxidation, wie z.B.
mit H2O2, eine intensive blaue Chemilumineszenz zeigt. Biolumineszenz
beinhaltet die Emission sichtbaren Lichts als Folge einer durch das Enzym Luciferase
katalysierten Redoxreaktion.
Darüber hinaus kann der Nachweis mit weiteren Enzymen als Markierungssubstanzen
geführt werden, die Substrate zu farbigen Produkten umsetzen, vorzugsweise
Peroxidase, CAT, GFP, GST, Luciferase, &bgr;-Galactosidase oder Alkalische Phosphatase.
Beispielsweise wird das farblose Substrat X-Gal durch die Aktivität der &bgr;-Galactosidase
zu einem blauen Produkt umgesetzt, dessen Farbgebung visuell erfasst wird. Die Alkalische
Phosphatase (AP) setzt 5-Brom-4-Chlor-3-Indolylphosphat (BCIP oder X-Phosphat) und
Nitroblau-Tetrazoliumsalz (NBT) farbig um. Die Farbstoffe fallen dabei in unmittelbarer
Nähe der AP-Moleküle aus und färben die Umgebung der gebundenen Verbindungen
dunkelviolett an. Die Peroxidase katalysiert z.B. die Oxidation von ABTS (2,2'-Azino-bis-[3-ethylbenzthiazolin-6-sulfonsäure])
in Gegenwart von H2O2. Aufgrund der Enzymstabilität und
einer Vielzahl an möglichen Substraten ist die Meerettich-Peroxidase bevorzugt.
In Enzymelektroden wirken immobilisierte Enzyme als Rezeptor und ein
elektrochemisches Messsystem fungiert als Transduktor. Im Sinne der vorliegenden
Erfindung können die Enzyme sowohl auf Aptameren oder Nachweisreagenzien für
die Inkubationskomplexe, oder auf einem externen Träger immobilisiert sein.
Die Enzyme liefern durch Bildung oder Abbau elektrodenaktiver Substrate ein direktes
chemisches Signal, das vom Transduktor in ein elektrisches Signal umgewandelt wird.
Die Substrate befinden sich konträr zu den immobilisierten Enzymen an einem
externen Träger, oder sind kovalent an Aptamere der vorliegenden Erfindung
oder Nachweisreagenzien der Komplexe gekoppelt. Bevorzugte Systeme basieren auf
spezifischen Oxidasen, wie z.B. der Glucoseoxidase, wobei Coenzyme über Redoxmediatoren
die Verknüpfung mit elektrochemischen oder optischen Sensorelementen gewährleisten.
Alternativ kann der Nachweis auch radioaktiv mit radioaktiven Isotopen
erfolgen, vorzugsweise 3H, 14C, 32P,
33P, 35S oder 125I, besonders bevorzugt
32P, 33P oder 125I. Bei der Sintillationszählung
wird z.B. ein Molekülcocktail durch radioaktive &bgr;-Strahlung angeregt.
Die beim Übergang in den Grundzustand als Licht freigesetzte Energie wird durch
einen Photoelektronenvervielfacher verstärkt und gezählt.
Die Aptamere können auch mit Digoxigenin oder Biotin markiert
sein, die beispielsweise durch Antikörper oder Streptavidin gebunden werden,
die wiederum eine Markierung tragen können, wie z.B. ein Enzymkonjugat. Ist
der Antikörper an ein Enzym gekoppelt, spricht man vom ELISA (enzyme-linked
immunosorbent assay). Die vorherige kovalente Verknüpfung (Konjugation) eines
Antikörpers mit einem Enzym kann auf verschiedene bekannte Arten erfolgen.
Der Nachweis der Antikörper-Bindung kann auch radioaktiv in einem RIA (radioactive
immunoassay) mit radioaktiven Isotopen, vorzugsweise mit 125I, oder durch
Fluoreszenz in einem FIA (Fluoroimmunoassay) mit Fluorophoren, vorzugsweise mit
Fluorescein oder FITC, erfolgen.
Alle genannten Methoden schließen intensive Waschschritte ein,
um ungebundene und/oder unspezifisch gebundene Aptamere und/oder Nachweisreagenzien
abzutrennen. Die Durchführung sämtlicher Nachweisverfahren ist dem Fachmann
bekannt. Der direkte Nachweis der Markierung ist im vorliegenden Verfahren der Erfindung
bevorzugt, insbesondere der direkte Nachweis durch Fluoreszenz.
In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens wird der Nachweis in-situ
durchgeführt. Diese Umsetzung erfordert einen geeigneten Inkubationsraum, auf
dem der Nachweis einfach durchgeführt und sichtbar gemacht werden kann. Hierzu
wird vorteilhaft ein fester Träger verwendet, der es ermöglicht,
Probe, Aptamere und ggf. Nachweisreagenzien der Komplexe zu fixieren. Die Aptamere
können sowohl vor oder nach der Probe auf den festen Träger aufgebracht
werden. Methoden der Immobilisierung vorgenannter Aptamere sind dem Fachmann bekannt
und werden vorzugsweise nicht in-situ, sondern während oder im Anschluss an
die Produktion des festen Trägers durchgeführt. Für den Nachweis
kommen beispielsweise ein visueller Farbnachweis oder ein elektrochemischer Nachweis
in Frage. Im Farbnachweis können die Aptamere markiert sein, so dass direkt
im Anschluss an die Inkubation ein Ablesen und Auswerten realisiert werden kann.
Die Erfindung betrifft auch die Verwendung der erfindungsgemäßen
DNA-Aptamere zur Aufreinigung und/oder zum Nachweis von Verbindungen, die die Ethylamin-Gruppe
enthalten, vorzugsweise von Verbindungen der Formel (I). Das Aptamer ist zur Affinitätsreinigung
und/oder Affinitätschromatographie geeignet. Das Aptamer kann als Rezeptorelement
für Biosensoren, in der klinischen Analytik, Umweltanalytik und/oder Prozessüberwachung
der chemischen Industrie vorteilhaft eingesetzt werden.
Die Erfindung lehrt des weiteren einen Kit, der mindestens eines der
erfindungsgemäßen DNA-Aptamere umfasst. In einer Ausgestaltung des Kits
kann dieser auch signalgebende Substanzen oder Vorrichtungen enthalten, vorzugsweise
Fluorophore, Chemilumineszenz-Cofaktoren, Enzymsubstrate, Feldeffekttransistoren
oder markierte Antikörper. Die Signalgebung durch die Substanzen folgt den
im Laufe der Spezifikation gemachten Ausführungen. Dagegen werden elektrostatische
Veränderungen im Zuge einer Ligand/Rezeptor-Bindung durch die Vorrichtung eines
Feldeffekttransistors als elektrisches Signal ausgegeben. Feldeffekttransistoren
sind elektronische Bauelemente, bei denen der Stromfluss des Halbleitermaterials
durch das elektrische Feld an einem bestimmten Teil seiner Oberfläche (Gate)
reguliert wird. Das elektrische Feld kann durch Bindung (und ggf. Reaktion) von
Molekülen an das Gate variiert werden. Bio-Feldeffekttransistoren registrieren
die durch Liganden verursachte Dipolmomentänderung oder Ladungsanhäufung
an immobilisierten Biomolekülen. Bevorzugte Feldeffekttransistoren sind ENZFET
(für Enzyme), IMMUNFET (für Antikörper) und CHEMFET (für spezifische
chemische Verbindungen), die als integraler Sensorbestandteil fungieren.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurden also erstmalig spezifische
Substanzen für Verbindungen, die die Ethylamin-Gruppe enthalten, bereitgestellt.
Bei den spezifischen Substanzen handelt es sich um DNA-Aptamere, deren Sequenzen
bisher nicht beschrieben sind. Die DNA-Aptamere zeichnen sich durch eine hohe Affinität
im nanomolaren Bereich und eine ausgeprägte Spezifität für Verbindungen
mit der Ethylamin-Gruppe aus. Diese Eigenschaften bilden die Grundlage für
eine zuverlässige Erkennung, womit das Fehlen von Kreuzreaktivitäten eingeschlossen
ist, und einen reproduzierbaren Nachweis von Verbindungen mit einer Ethylamin-Gruppe,
insbesondere von Ethanolamin und dessen Derivaten. Die Affinität und Spezifität
der erfindungsgemäßen Aptamere sind damit grundsätzlich mit denen
von Antikörpern vergleichbar oder sogar besser. Die erfindungsgemäß
zur Verfügung gestellten Aptamere können kostengünstig in-vitro hergestellt
werden. Im Vergleich zur Antikörpertechnologie beispielsweise werden keine
Versuchtiere für Immunisierungszwecke benötigt. Die Aptamere auf DNA-Basis
besitzen auch eine hohe Stabilität und sind nicht zuletzt aufgrund ihrer geringen
Größe gut zu handhaben.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von nicht limitierenden Beispielen
für konkrete Ausführungsformen näher erläutert. In den Beispielexperimenten
werden Standardreagenzien und Puffer verwendet, die frei von Kontaminationen sind.
1 zeigt Sequenzen von DNA-Aptameren, die für Verbindungen
der Formel (I) spezifisch sind. Der unterstrichene Sequenzbereich ist die Kern-Konsensussequenz.
Der eingerahmte Sequenzbereich (in Gruppe III) ist eine der Kern-Konsensussequenz
der Gruppen I, II und IV sehr ähnliche Kern-Konsensussequenz. In den Sequenzen
der SEQ ID NOs. 28 und 29 bedeutet X1: A oder T oder L, sowie X2:
T oder L, wobei L für kein Nukleotid (d.h. eine Deletion) steht.
BEISPIEL 1: Präparation der Magnetic Beads.
Dynabeads® M-270 Epoxy oder M-280 Tosylactivated Magnetic
Beads (Dynal Biotech, Norwegen) wurden nach Herstellerangaben verwendet. 1 ×
109 Magnetic Beads wurden über Nacht bei 37°C und leichtem
Schütteln mit 1 mL 1 M Ethanolamin inkubiert. Danach folgten Waschschritte:
4 × 1 mL PBS, pH 7.3; 1 × 1 mL PBS, pH 7.3 + 1% Tween 20; 1 × 1 mL
PBS, pH 7.3. Die Abtrennung der Beads von den Waschlösungen erfolgte jeweils
unter Verwendung eines Magnet-Separationsstandes (Promega, Deutschland). Die Ethanolaminmodifizierten
Beads wurden dann in 500 &mgr;L PBS, pH 7.3, resuspendiert und bei 4°C aufbewahrt.
BEISPIEL 2: In-vitro Selektion (FluMag-SELEX).
Die DNA-Aptamer-Selektion erfolgte unter Anwendung des FluMag-SELEX-Prozesses,
in dem die Quantifizierung der DNA nach verschiedenen Schritten des Prozesses mittels
Fluoreszenz-Messung über eingefügte Fluoreszenz-Marker
erfolgt und für die Immobilisierung des Targets Magnetic Beads verwendet werden.
Die Selektion der Ethanolaminbindenden Aptamere erfolgte mit Laminarin als Haupttarget,
immobilisiert auf Magnetic Beads (Dynabeads M-270 Epoxy), wobei Ethanolamin für
die Blockierung freier Bindungsstellen auf diesen Beads verwendet wurde. Somit waren
sowohl Laminarin als auch Ethanolamin auf der Bead-Oberfläche vorhanden und
standen für die Bindung der DNA als Target zur Verfügung. Ausgangspunkt
des Selektionsprozesses war eine ssDNA-Bibliothek (genannt BANK), die mittels chemischer
Synthese von Invitrogen (U.K.) hergestellt wurde (PAGE gereinigt): 5'-ATACCAGCTTATTCAATT-N60-AGATAGTAAGTGCAATCT-3'.
Folgende modifizierte Primer, die sich an das 5'-Ende bzw. 3'-Ende der BANK anlagern,
wurden verwendet: Primer AP60 mit der Sequenz: 5' fluorescein-ATACCAGCTTATTCAATT-3'
und Primer TER-AP20 mit der Sequenz: 5' dA20HEGL-AGATTGCACTTACTATCT-3'
(Invitrogen, U.K. und IBA GmbH, Deutschland). Es wurden aufeinanderfolgende Runden
des SELEX-Prozesses durchgeführt, die sich aus den Schritten (i) Bindung der
ssDNA Bibliothek bzw. der in der vorhergehenden Runde selektierten ssDNA an die
Target-modifizierten Beads, (ii) Abtrennen der ungebundenen ssDNA, (iii) Elution
der gebundenen ssDNA mittels Hitze, (iv) Vervielfältigung der eluierten ssDNA
mittels PCR, (v) Trennung des Doppelstranges aus der PCR und Gewinnung des relevanten
Einzelstranges, zusammensetzen. In jeder Runde wurden 108 Target-modifizierte
Magnetic Beads eingesetzt. Nach der 9. Runde wurden die selektierten Oligonukleotide
auf ihre Bindungsspezifität für Laminarin und Ethanolamin getestet. Dabei
wurde eine eindeutige Anreicherung von Ethanolamin-bindender ssDNA gefunden.
BEISPIEL 3: Klonierung and Sequenzierung.
Der Aptamer-Pool aus der 9. SELEX-Runde wurde für eine nächste
10. SELEX-Runde verwendet, in der ausschließlich Ethanolamin-modifizierte Magnetic
Beads als Target eingesetzt wurden. In der letzten 11. Runde wurde die selektierte
ssDNA in der PCR mit unmodifizierten Primern amplifiziert, um sie danach in den
Vektor pCR2.1-TOPO zu klonieren. E. coli TOP10 Zellen (TOPO TA Cloning Kit; Invitrogen,
U.K.) wurden durch Aufnahme dieses Vektor-Konstruktes transformiert. Unter Verwendung
des Plasmid DNA Purification Kit (Macherey-Nagel, Deutschland) und des QlAprep SPIN
Miniprep Kit (Qiagen, Deutschland) wurde die Plasmid-DNA aus einigen der Klone präpariert
und zur Sequenzierung gegeben (AGOWA Sequencing Service GmbH, Deutschland). Sequenz-Analysen
und Alignments wurden unter Verwendung der Software Vector NTI Suite 8 (Invitrogen,
U.K.) durchgeführt (1). Die Analyse der Sekundärstruktur
einiger Aptamere erfolgte mittels des im Internet verfügbaren Faltungsprogramms
mfold, das auf einem Energie-Minimierungs-Algorithmus beruht.
BEISPIEL 4: Bindungstests.
Alle sequenzierten Aptamer-Klone wurden auf ihre individuelle Bindungsfähigkeit
an Ethanolamin, immobilisiert an Tosylactivated Magnetic Beads, getestet. Für
jeden Bindungstest wurde ein frisches Aliquot der präparierten Ethanolamin-modifizierten
Magnetic Beads (1 × 107 Beads für jede Bindungsreaktion) zunächst
5× in Bindungspufferlösung (BB: 100 mmol/L NaCl, 20 mmol/L Tris-HCl, pH
7.6, 2 mmol/L MgCl2, 5 mmol/L KCl, 1 mmol/L CaCl2, 0.02 Tween
20) gewaschen. Die Aptamer-ssDNA wurde vorbereitet, indem jeweils ca. 15 pmol davon
in 500 &mgr;L BB für 5 min bei 90°C inkubiert und danach 15 min auf
Eis und 5 min bei Raumtemperatur equilibriert wurden. Das vorbereitete Aptamer wurde
mit dem gewaschenen Aliquot Ethanolamin-modifizierter Magnetic Beads für 30
min bei 21°C unter leichtem Schütteln inkubiert. Nach der Bindungsreaktion
wurden die ungebundenen Aptamere entfernt und der Bindungskomplex wurde 5×
in jeweils 500 &mgr;l BB gewaschen. Die gebundenen Aptamere wurden in zwei Schritten
bei 80°C in jeweils 100 &mgr;l BB unter Schütteln Hitze-eluiert und
die Elutionslösungen zusammengeführt. Die DNA-Mengen in den drei Fraktionen
der eingesetzten, ungebundenen und eluierten ssDNA wurden mittels Fluorometrie (Wallac
Victor2V Multilabel Counter; PerkinElmer life sciences, Deutschland)
bei folgenden Bedingungen gemessen: Excitation 485 nm/Emission 535 nm; time 1 s;
CW-lamp energy 15000. Das Messvolumen war 100 &mgr;L/well in 96 well black Mikrotiterplatten
(NUNC, Deutschland). Die Berechnung der ssDNA-Konzentration jeder Fraktion erfolgte
unter Verwendung einer Kalibrierkurve.
BEISPIEL 5: Bestimmung der Dissoziationskonstante KD einzelner
Aptamere.
Zur Bestimmung der Affinität ausgewählter Aptamere zu ihrem
Target Ethanolamin wurden Bindungstests wie in Beispiel 4 beschrieben mit einer
konstanten Menge Ethanolaminmodifizierter Beads (1 × 107 Beads),
aber mit ansteigender Menge des eingesetzten Aptamer-Klons (zwischen 2 nmol/L und
70 nmol/L Fluorescein-markierte ssDNA) durchgeführt. Die Menge gebundener Aptamere
auf den Beads wurde nach ihrer Elution von den Beads mittels Fluoreszenz-Messung
bestimmt (unter der Annahme, dass die gesamte gebundene ssDNA nach Elution in Lösung
vorliegt). Die Ergebnisse wurden in Sättigungskurven überführt und
aus diesen die Dissoziationskonstanten KD mittels nichtlinearer Regressionsanalyse
bestimmt. Die Dissoziationskonstante betrug 6 ± 3 nM für das Aptamer der
SEQ ID NO: 2, 9 ± 5 nM für das Aptamer der SEQ ID NO: 4, 17 ± 4 nM
für das Aptamer der SEQ ID NO: 12, 15 ± 4 nM für
das Aptamer der SEQ ID NO: 13, 10 ± 2 nM für das Aptamer der SEQ ID NO:
14, 19 ± 7 nM für das Aptamer der SEQ ID NO: 15 sowie 2.5 ± 0.8 nM
für das Aptamer der SEQ ID NO: 23.
BEISPIEL 6: Bestimmung der Spezifität einzelner Aptamere mittels Affinitäts-Elutions-Assays.
Ausgewählte Aptamere wurden hinsichtlich ihrer Fähigkeit
getestet, das freie, nicht-immobilisierte Target Ethanolamin sowie die Ethanolamin-Derivate
Di- und Triethanolamin binden zu können. 4-Amino-1-Butanol und 4-Amino-1-Hexanol
wurden verwendet, um zu überprüfen, ob das C2-Grundgerüst
erforderlich ist oder eine Kettenverlängerung einen Einfluss auf die Aptamerbindung
hat. Ethanol wurde getestet, um die Notwendigkeit der Aminogruppe für die Bindung
zu testen. Diethylamin und Triethylamin sollten zeigen, ob die Hydroxylgruppe für
die Bindung erforderlich ist. Als Verbindungen mit einer ähnlichen Struktur
wurden 2-(Methylamino)-Ethanol und 2-Phenoxylethylamin getestet. Des weiteren wurden
Glycin, &bgr;-Alanin, ʟ-Lysin und Arginin als Aminosäuren und Moleküle
mit einer zu Ethanolamin ähnlichen Struktur getestet. Phosphocolamin und Cytidin-5'-diphosphoethanolamin
sind phosphorylierte Ethanolamin-Verbindungen, wie sie physiologisch vorkommen,
und für die geprüft werden sollte, ob sie von den Aptameren erkannt werden.
Weiterhin wurden die physiologisch relevanten Targets Serin und Cholin, die wie
Ethanolamin als Kopfgruppen bei der chemischen Synthese der Phosphoglyceride fungieren,
getestet. Alle diese Substanzen wurden im Vergleich zu Ethanolamin in Bindungstests
eingesetzt, um näher zu charakterisieren, an welcher Stelle im Molekül
die Aptamerbindung erfolgt.
Die Tests wurden als Affinitäts-Elutions-Tests wie folgt durchgeführt:
Zunächst wurden die Aptamere wie beschrieben an Ethanolamin-modifizierte magnetische
Beads gebunden, gefolgt von Waschschritten. Danach wurde der Aptamer-Bead-Komplex
mit 500 &mgr;l BB, in dem 5 &mgr;l des freien Targets gelöst waren (10
mmol/L) 15 min bei 21°C inkubiert. Der Überstand, der das eluierte Aptamer
enthielt, wurde mittels magnetischem Separationsstand abgetrennt. Die Beads wurden
dann 3× mit je 200 &mgr;l BB gewaschen und alle Waschlösungen zusammengenommen.
Danach wurden die auf den Beads verbliebenen Aptamere mittels Hitzebehandlung abgelöst.
Die Aptamermengen jeder Fraktion (Affinitätselution, Waschlösungen, Hitzeelution)
wurden mittels Fluoreszenzmessung und unter Verwendung einer Kalibrierkurve bestimmt.
Die Aptamerbindung erfolgte an Ethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin,
4-Amino-1-Butanol, 4-Amino-1-Hexanol, Diethylamin, Triethylamin, 2-(Methylamino)-Ethanol,
2-Phenoxylethylamin, ʟ-Lysin und Arginin, während keine Aptamerbindung
festzustellen war an Ethanol, Phosphocolamin (Phosphoethanolamin), Cytidin-5'-diphosphoethanolamin
(Natriumsalz), Cholin(-chlorid), Serin, Glycin und &bgr;-Alanin.
Es folgt ein Sequenzprotokoll nach WIPO St. 25.
Dieses kann von der amtlichen Veröffentlichungsplattform des DPMA heruntergeladen
werden.
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| Anspruch[de] |
DNA-Aptamer, dadurch charakterisiert, dass es für Verbindungen,
die die Ethylamin-Gruppe enthalten, spezifisch ist.
DNA-Aptamer nach Anspruch 1, dadurch charakterisiert, dass es für
Verbindungen der Formel (I): R1R2N-CR3R4-CH2-R5(I)oder
Teilen davon spezifisch ist, wobei
R1, R2 ein Wasserstoffatom, -(CH2)nOH,
eine Alkyl- oder Guanyl-Gruppe,
R3, R4 ein Wasserstoffatom, -(CH2)nOH
oder eine Alkyl-Gruppe, und
R5 ein Wasserstoffatom, -(CH2)OH, 3-Carboxy-3-amino-propyl,
2-Carboxy-2-aminoethyl, eine Hydroxy-, Alkyl- oder Aryloxy-Gruppe sind,
wobei n = 1–6 ist.
Aptamer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es für
Ethanolamin, 4-Amino-1-Butanol, 4-Amino-1-Hexanol, Diethanolamin, Triethanolamin,
2-Methylaminoethanol, 2-Phenoxyethylamin, Diethylamin, Triethylamin, Lysin und Arginin
spezifisch ist.
Aptamer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass es für Ethanolamin
spezifisch ist.
Aptamer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Affinität
von 0.1 bis 500 nM hat, vorzugsweise 1 bis 30 nM.
Aptamer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass es eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 29 umfasst oder Varianten, Mutanten, Teile
der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen Eigenschaften besitzen,
vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe der DNA-Sequenzen der SEQ ID NOs: 26
bis 28.
Aptamer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass es eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 30 umfasst oder Varianten, Mutanten, Teile
der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen
Eigenschaften besitzen, vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe der DNA-Sequenzen
der SEQ ID NOs: 01 bis 11.
Aptamer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass es eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 31 umfasst oder Varianten, Mutanten, Teile
der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen Eigenschaften besitzen,
vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe der DNA-Sequenzen der SEQ ID NOs: 12
bis 19.
Aptamer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass es eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 20 umfasst oder Varianten, Mutanten, Teile
der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen Eigenschaften besitzen.
Aptamer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass es eine DNA-Sequenz der SEQ ID NO: 32 umfasst oder Varianten, Mutanten, Teile
der DNA-Sequenz oder zu 80% homologe Sequenzen, die die gleichen Eigenschaften besitzen,
vorzugsweise eine DNA-Sequenz aus der Gruppe der DNA-Sequenzen der SEQ ID NOs: 21
bis 25.
Aptamer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Phosphorothioat-DNA,
LNA, PNA oder ein Spiegelmer ist.
Verwendung des Aptamers nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zur Diagnose,
Prophylaxe oder Therapie von Ethanolaminose, Schizophrenie und/oder neurodegenerativen
Erkrankungen, vorzugsweise Alzheimer.
Verwendung des Aptamers nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zur Aufreinigung
und/oder zum Nachweis von Verbindungen, die die Ethylamin-Gruppe enthalten, vorzugsweise
von Verbindungen der Formel (I).
Verfahren zur Aufreinigung von Verbindungen, die die Ethylamin-Gruppe
enthalten, vorzugsweise von Verbindungen der Formel (I), dadurch gekennzeichnet,
dass eine Probe, die eine Ethylamin-Gruppe enthaltende Verbindung umfasst, mit mindestens
einem Aptamer nach einem der Ansprüche 1 bis 11 inkubiert wird, der Komplex
aus Aptamer und Verbindung von der restlichen Probe und die Verbindung von dem Komplex
abgetrennt wird.
Verfahren zum Nachweis von Verbindungen, die die Ethylamin-Gruppe enthalten,
vorzugsweise von Verbindungen der Formel (I), dadurch gekennzeichnet, dass die zu
untersuchende Probe mit mindestens einem Aptamer nach einem der Ansprüche 1
bis 11 inkubiert und ein Bindungsereignis zwischen dem Aptamer und der Verbindung
nachgewiesen wird.
Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Aptamer
oder die Verbindung mit einer Markierung versehen werden, vorzugsweise das Aptamer.
Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung
durch Lumineszenz, UV/VIS-Farbgebung, enzymatisch, elektrochemisch oder radioaktiv
nachgewiesen wird.
Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das
Aptamer an einer festen Phase immobilisiert wird, vorzugsweise über ein Spacer-Molekül.
Kit umfassend mindestens ein Aptamer nach einem der Ansprüche 1
bis 11.
Kit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass signalgebende Substanzen
oder Vorrichtungen enthalten sind, vorzugsweise Fluorophore, Chemilumineszenz-Cofaktoren,
Enzymsubstrate, Feldeffekttransistoren oder markierte Antikörper.
DNA-Sequenzen mit den SEQ ID NOs: 1 bis 25.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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