| Dokumentenidentifikation |
EP1591620 03.05.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001591620 |
| Titel |
Strassentunnelanordnung |
| Anmelder |
Walter, Ignaz, Dr.h.c., 86179 Augsburg, DE |
| Erfinder |
Walter, Ignaz Prof.Dr. h.c., 86179 Augsburg, DE |
| DE-Aktenzeichen |
502005000486 |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
14.04.2005 |
| EP-Aktenzeichen |
050081751 |
| EP-Offenlegungsdatum |
02.11.2005 |
| EP date of grant |
21.03.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E21D 9/14(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Straßentunnelanordnung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Straßentunnelanordnung
und ein Straßentunnelnetzwerk unter Verwendung einer derartigen Straßentunnelanordnung.
Es wird geschätzt, dass der Verkehr in Europa und insbesondere in
den Schwellen- und Entwicklungsländern noch auf eine Dauer von circa 30 Jahren stark
zunehmen wird. Das größte Verkehrswachstum werden hier die sogenannten Megastädte,
also Metropolen und Ballungsräume mit vielen Millionen Einwohnern zu verzeichnen
haben. Unabhängig von den öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere dem öffentlichen
Personennahverkehr in solchen Städten, werden die vorhandenen Innenstadtstraßen
dem zunehmenden Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen sein. Auch eine weitgehende
Auslagerung auf den öffentlichen Personennahverkehr ist nicht möglich, und zwar
nicht nur wegen fehlender Akzeptanz, sondern auch, weil der öffentliche Personennahverkehr
nicht die Kapazität hat, einen großen Teil des Individualverkehrs zusätzlich
aufzunehmen.
Die JP 10246005 beschreibt ein Konzept zur Energieversorgung eines
Ballungsraums unter Verwendung von Tunneln und Tunnelröhren, wobei nur am Rande
daraufhingewiesen wird, dass der Verkehr in Tunneln geführt werden kann. Die FR
2681088 hat eine Straßentunnelanordnung zur Verkehrserschließung von
Ballungsräumen zum Gegenstand, wobei auch eine Ringstraße vorgesehen ist sowie
eine Vielzahl von innerhalb dieser Ringstraße in regelmäßigen Abständen
angeordneten und straßenverkehrsmäßig an die Ringstraße angebundenen,
in einer Tiefe unterhalb der Ver- und Entsorgungssysteme des Ballungsraumes verlaufenden
Straßentunnelröhren sowie unterirdischer Parkgaragen mit Zugangsvorrichtungen
für Personen und Güter zur Oberfläche des Ballungsraumes.
Schließlich offenbart die EP 0 999 307 A2 desselben Anmelders
eine Straßentunnelanordnung zur Verkehrserschließung von Ballungsräumen
mit allen Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1, wobei insbesondere auf das
Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4 der genannten Druckschrift verwiesen wird,
welches ein schachbrettartiges Muster sich unter einem Winkel von 90° kreuzender
Straßentunnelröhren zeigt, wobei jede Tunnelröhre zur Aufnahme einer Einbahnstraße
ausgebildet ist und jeweils benachbarte Tunnelröhren gegenläufigen Verkehr führen.
Die in der EP 0 999 307 A2 beschriebene Straßentunnelanordnung
bedeutet zwar einen erheblichen Fortschritt gegenüber den bekannten Anordnungen,
ist jedoch in der Ausführung kompliziert und damit kostenintensiv, weil die sich
kreuzenden Straßentunnelröhren in verschiedenen Tiefen angeordnet sind, um
eine kreuzungsfreie Anordnung zu erzielen. An jedem Kreuzungspunkt zweier Tunnelröhren
muss mit Seitenabbiegern und sogenannten Schnecken (vergleiche Figur 2 aus der EP
0 999 307 A2) gearbeitet werden, wobei diese Seitenabbieger und Schnecken auch den
Höhenunterschied der sich kreuzenden Straßentunnelröhren überbrücken müssen.
Es besteht daher die Aufgabe, eine gattungsgemäße Straßentunnelanordnung
so weiterzubilden, dass sie in der Herstellung einfacher und kostengünstiger ist
und dennoch einen reibungslosen Verkehrsfluss gewährleistet.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs
1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, die sich kreuzenden Straßentunnelröhren
alle in derselben Tiefe unter dem Erdboden zu bauen und jeweils zwei parallele Straßentunnelröhren
zu einem Paar für gegenläufigen Verkehr zu verbinden, wobei jede Straßentunnelröhre
eine Einbahnstrasse mit mehreren Fahrstreifen aufnimmt. Dort wo sich zwei Paare
von Tunnelröhren kreuzen, ist eine großräumige Kreisverkehranordnung vorgesehen,
in welche vier Tunnelröhren mit zufließendem Verkehr einmünden und von der
vier Tunnelröhren Verkehr abführen. Die hierbei auftretenden Abstützungsprobleme
aufgrund der extrem großräumigen Untertunnelung im Bereich der Kreisverkehranordnungen
werden dadurch gelöst, dass im Zentrum jeder Kreisverkehranordnung ein Quader unangetastet
bleibt und damit das natürlich gewachsene und stabile Erdreich als zentrale Abstützung
für den großräumig untertunnelten Bereich der Kreisverkehranordnung wirkt.
Die Anordnung ist so konzipiert, dass sie aus der Sicht der bautechnischen
Abwicklung eine wirtschaftlich optimale Lösung darstellt. Alle vier Straßentunnelröhren
können nämlich mit geradeaus führenden Tunnelbohrmaschinen hergestellt werden, welche
standardmäßig im Tunnelbau verwendet werden und dem Fachmann bekannt sind.
Die im Bereich der Kreuzungen benötigten Sonderflächen zur Erstellung der Kreisverkehranordnungen
werden durch Spezialgeräte hergestellt, dennoch können die Tunnelbohrmaschinen auch
am Ort des späteren Kreisverkehrs geradeaus durchfahren, ohne dass es notwendig
wäre, am Ort des Kreisverkehrs besondere Bauverfahren anzuwenden. Es werden also
zunächst einfach gerade führende Tunnelröhren hergestellt und an den sich automatisch
ergebenden Kreuzungen wird anschließend durch Spezialgeräte weiteres Erdreich
abgetragen, um die Grundfläche für die Kreisverkehranordnungen bereitzustellen.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter
Bezugnahme auf jeweils eine begleitende Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
- Figur 1:
- Eine Planansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Straßentunnelanordnung; und
- Figur 2:
- eine Planansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Straßentunnelanordnung.
Bei beiden Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Straßentunnelanordnung
kreuzen sich im Untergrund, beispielsweise unterhalb eines Ballungsraumes, zwei
Paare 1 und 2 von Tunnelröhren 1', 1", 2', 2". Das erste Paar 1 besteht aus den
beiden einzelnen Tunnelröhren 1' und 1", welche parallel zueinander in einem Abstand
von etwa 30 m zueinander verlaufen. Das zweite Paar 2 besteht aus den beiden Tunnelröhren
2' und 2", welche ebenfalls parallel zueinander und ebenfalls in einem Abstand von
30 m zueinander verlaufen. Die Tunnelröhren 1' und 1" des ersten Paars 1 verlaufen
senkrecht zu den Tunnelröhren 2' und 2" des zweiten Paars 2, und zwar in der gleichen
Tiefe unter der Erdoberfläche, so dass die in den Figuren 1 bzw. 2 dargestellte
Kreuzungsanordnung entsteht.
Jede Tunnelröhre 1', 1", 2', 2" beinhaltet eine Einbahnstraße
mit mehreren, in den dargestellten Ausführungsbeispielen drei, Fahrstreifen. Jede
Tunnelröhre ist in an sich bekannter Weise hergestellt, nämlich z.B. mit einer geradeaus
führenden Tunnelbohrmaschine, insbesondere einer Schildvortriebsmaschine, also mit
Techniken, wie sie aus dem Tunnel- und Bergbau bekannt sind. Ferner ist jede Tunnelröhre
innenseitig ausgekleidet und armiert, worauf im folgenden jedoch nicht näher eingegangen
wird, da diese Maßnahmen ebenfalls aus dem Berg- und Tunnelbau bekannt sind.
Die Tunnelröhren 1', 1", 2', 2" befinden sich vorzugsweise in einer
Tiefe von etwa 30 - 50 m unter der Erdoberfläche, beispielsweise unterhalb eines
Ballungsraums.
Die beiden sich kreuzenden Paare 1 und 2 von Tunnelröhren umschließen
in der Draufsicht (= Planansicht) ein Rechteck 4, welches in beiden Ausführungsbeispielen
aufgrund des gleichen Abstandes der Tunnelröhren 1' und 1" des ersten Paars 1 und
der Tunnelröhren 2' und 2" des zweiten Paars 2 ein Quadrat ist. Innerhalb dieses
Quadrats bleibt das natürliche Erdreich völlig unangetastet, da die geradeaus geführten
Tunnelanordnungen 1', 1", 2', 2" jeweils an diesem Rechteck vorbeiführen bzw. es
begrenzen. Im Dreidimensionalen entspricht das Quadrat 4 einem Quader, welcher aus
natürlichem, verfestigten Erdreich besteht und die Decke der gesamten, im folgenden
näher beschriebenen Kreuzungsanordnung, abstützt.
Gegenüber jeder der vier Außenseiten 5 des Rechtecks 4 im Zentrum
des Kreuzungsbereiches ist das Erdreich in den schraffiert dargestellten Bereichen
6 abgetragen. Jeder Bereich 6 wird einerseits begrenzt durch den - bezogen auf das
Zentrum der Anordnung - Außenrand des Verlaufs einer Tunnelröhre (z.B. 2")
und den Innenrand des Verlaufs der beiden hierzu senkrecht verlaufenden Tunnelröhren
des anderen Paars (z.B. 1', 1 "), wobei sich die Beispiele auf den in den Figuren
1 und 2 rechts dargestellten gestrichelten Bereich 6 bezogen. Diese gestrichelten
Bereiche 6 werden nach Fertigstellung der Tunnelröhren 1', 1", 2', 2" durch Spezialräumgeräte
hergestellt. Aus den Zeichnungen ist ersichtlich, dass das zusätzlich freizuräumende
Volumen für die Bereiche 6 gering ist im Vergleich zu dem ohnehin vorhandenen, bereits
durch die Schildvortriebsmaschinen bei der Erzeugung der Tunnelröhren 1', 1", 2',
2" erzeugte Volumen.
Zur Fertigstellung des Bauwerks können die Außenseiten 5 des
zentralen Rechtecks bei besonderen geologischen Bedingungen, und zwar insbesondere,
wenn das Rechteck aus losem Erdreich besteht, bautechnisch verstärkt, z.B. betoniert
werden. In gleicher Weise kann der gesamte Decken- und Wandbereich der Anordnung
bautechnisch verstärkt werden.
Die in den Figuren horizontal bzw. vertikal dünn gestrichelten, kreissegmentförmigen
Bereiche unmittelbar an den Außenseiten 5 des Quadrats 4 sowie der außerhalb
dieser Bereiche schraffierte ringförmige Bereich sind zwar untertunnelt und freigeräumt,
da sie ja die Verlängerungen der Straßentunnelröhren sind, werden aber für
den Kreisverkehr nicht genutzt. Diese Flächen können entweder frei gelassen und
asphaltiert werden, oder es können Gebäude oder andere Einrichtungen, z.B. Polizei,
Rettungsdienste, Feuerwehr, Bereitschaftsdienste, Überwachungsdienste etc. darauf
angeordnet werden.
Vorzugsweise weist jede Einbahnstraße 3 innerhalb jeder Tunnelröhre
1', 1", 2', 2" drei Fahrstreifen auf, wobei diese jedoch auch zwei, vier oder mehr
Fahrstreifen aufweisen kann. Die gleiche Anzahl von Fahrstreifen weist vorzugsweise
jeder Kreisverkehr auf, so dass ein reibungsloser Übergang von den Einbahnstraßen
in den Kreisverkehr und wieder aus diesem heraus möglich ist.
Es ist ferner vorteilhaft, im Bereich der Einmündung jeder Tunnelröhre
1' bzw. 2", welche der Kreisverkehranordnung Verkehr zuführt, zwischen dieser Tunnelröhre
1' bzw. 2" und der Kreisverkehranordnung Erdreich abzutragen. Hierbei wird der in
den Figuren dargestellte Durchblick 7 zwischen der Tunnelröhre 1' bzw. 2' und der
Kreisverkehranordnung erzeugt und die sich dem Kreisverkehr nähernden Fahrzeuge
sehen besser die aus dem Kreisverkehr kommenden Fahrzeuge. Dieser Durchblick 7 kann
in der Draufsicht (Planansicht) etwa die Form eines Dreiecks aufweisen oder auch
anderweitig gestaltet sein.
Ferner ist es vorteilhaft, dass das bei den äußeren Eckpunkten
A sich kreuzender Tunnelröhren 1', 1", 2', 2" verbleibende Erdreich in der Draufsicht
(Planansicht) unter Bildung einer Schräge oder konvexen Abrundung abgetragen ist,
um erstens eine bessere Überblickbarkeit zu gewährleisten und zweitens die Unfallfolgen
bei Unfällen in diesem Bereich abzumildern.
Während die bisherigen Ausführungen auf beide Ausführungsbeispiele
zutrafen, unterscheidet sich das zweite Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2
vom ersten Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 dadurch, dass bei den äußeren
Eckpunkten A sich kreuzender Tunnelröhren 1', 1 ", 2', 2" soviel Erdreich abgetragen
ist, dass ein Abbiegefahrstreifen 9 entsteht, über welchen die Fahrzeuge von der
zubringenden Tunnelröhre, z.B. 1', in die abführende Tunnelröhre, z.B. 2", abbiegen
können ohne in den Kreisverkehr selbst einzufahren. Diese Anordnung dient der Vermeidung
von Unfällen. Es sind hier verkehrstechnische Maßnahmen vorzusehen, die eine
frühzeitige Anordnung des abbiegenden Verkehrs in die rechte Spur vorschreiben.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung einer
derartigen Straßentunnelanordnung, welches insbesondere vorsieht, dass zunächst
die Straßentunnelröhren 1', 1", 2', 2" mit geradeaus führenden, einfachen
und aus dem bisherigen Tunnel- und Bergbau bekannten Tunnelbohrmaschinen gefertigt
werden. Bei diesen Maschinen handelt es sich insbesondere um Schildvortriebsmaschinen.
Nach Fertigstellung dieses Rohbaus werden die Kreisverkehranordnungen durch Abtragen
des Erdreichs an den Außenseiten, also zwischen den einzelnen Tunnelröhren,
und durch Abrundungen im Bereich der Eckpunkte A erzeugt und die Oberflächen verfestigt,
sowie der Fahrbahnbelag eingebracht. Das Verfahren hat den Vorteil, dass mit einfachen,
bekannten Maschinen gearbeitet werden kann und keine zusätzlichen Aufwendungen erforderlich
sind, um die gesamte Kreisverkehranordnung abzustützen, weil der verbleibende Block
(Quadrat 4) diese Abstützungsfunktion auf natürliche Weise übernimmt.
Alternativ zu den vorgeschlagenen Ausführungsbeispielen ist es auch
möglich, die Tunnelröhren 2', 2" des zweiten Paars 2 in einem anderen Abstand voneinander
zu führen als die Tunnelröhren 1', 1" des ersten Paars 1. In diesem Fall ist das
zentrale Rechteck 4 kein Quadrat und es ergibt sich auch keine Kreisverkehr-, sondern
eine Ringverkehranordnung, die etwa die Form einer Ellipse hat.
Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Straßentunnelanordnung
innerhalb eines Straßentunnelnetzwerks zur Verkehrserschließung von
Ballungsräumen eingesetzt, wobei dann eine Vielzahl von Paaren 1 und 2 vorgesehen
sind, die alle parallel bzw. senkrecht verlaufen können, wodurch sich ein schachbrettartiges
Muster von Straßentunneln ergibt, an deren Kreuzungspunkten sich die erfindungsgemäßen
Ring- bzw. Kreisverkehranordnungen befinden. Ein solches Tunnelnetzwerk verläuft
vorzugsweise in einer Tiefe unterhalb der Ver- und Entsorgungssysteme und der übrigen
Verkehrssysteme (z.B. U- und S-Bahn) des Ballungsraums, also in etwa 30 - 50 m unter
der Erdoberfläche. Die verkehrsmäßige Erschließung von außen kann
durch eine Ringstraße entlang der Peripherie des Ballungsraumes erfolgen,
an welche die Tunnelröhren in geeigneter und an sich bekannter Weise straßenverkehrsmäßig
angebunden sind. Es können auch mehrere Ringstraßen in verschiedenem Abstand
von Zentrum des Ballungsraumes vorgesehen sein, wobei mindestens eine dieser Ringstraßen
in einem Tunnel angeordnet sein kann. Vorzugsweise weist ein solches Tunnelnetzwerk
auch eine Vielzahl unterirdischer, über die Tunnelröhren straßenverkehrsmäßig
erschlossener Parkgaragen mit Zugangsvorrichtungen für Personen und Güter, z.B.
Treppen und Aufzüge, zur Oberfläche des Ballungsraumes auf, welche auch Anschlussstellen
für den öffentlichen Personennahverkehr und den Fernverkehr erschließen können.
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| Anspruch[de] |
- Straßentunnelanordnung mit einem ersten und einem zweiten Paar (1, 2)
parallel zueinander verlaufender Tunnelröhren (1', 1"; 2', 2"), welche Einbahnstraßen
(3) für gegenläufigen Verkehr aufnehmen, wobei die Paare (1, 2) zueinander im wesentlichen
senkrecht verlaufen, dadurch gekennzeichnet, daß beide Paare (1, 2)
in im wesentlichen gleicher Tiefe angeordnet sind und an ihren Kreuzungen einen
Quader (4) aus natürlichem Erdreich einschließen, und entlang jeder Außenseite
(5) der an dem Quader (4) vorbeiführenden Einbahnstrassen (3) das Erdreich zur Bildung
einer Ringverkehranordnung abgetragenen (6) ist.
- Tunnelanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Quader (4) in der Planansicht quadratisch und die Ringverkehranordnung damit eine
Kreisverkehranordnung ist.
- Tunnelanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenseiten (5) des Quaders (4) bautechnisch verstärkt,
insbesondere betoniert, sind.
- Tunnelanordnung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser jeder Kreisverkehranordnung dem Abstand der sich punktsymmetrisch
gegenüberliegenden äußeren Eckpunkte (A) sich kreuzender Tunnelröhren (1',
1"; 2', 2") entspricht.
- Tunnelanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Einbahnstraße (3) und jede Ringverkehranordnung mindestens
zwei, vorzugsweise drei oder vier, Fahrstreifen aufweist.
- Tunnelanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Einmündung jeder Tunnelröhre (1'; 2"), die der Ringverkehranordnung
Verkehr zuführt, zwischen dieser Tunnelröhre (1'; 2") und der Ringverkehranordnung
Erdre'ich abgetragen ist um einen Durchblick (7) zwischen Tunnelröhre (1'; 2") und
Ringverkehranordnung zu schaffen.
- Tunnelanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
durch das zwischen Tunnelröhre (1'; 2") und Ringverkehranordnung abgetragene Erdreich
entstandene Durchblick (7) in der Planansicht etwa die Form eines Dreiecks aufweist.
- Tunnelanordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das bei den äußeren Eckpunkten (A) sich kreuzender Tunnelröhren
(1', 1"; 2', 2") verbleibende Erdreich in der Planansicht unter Bildung einer Schräge
oder konvexen Abrundung abgetragen ist.
- Tunnelanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei
den äußeren Eckpunkten (A) sich kreuzender Tunnelröhren (1', 1"; 2', 2") soviel
Erdreich abgetragen ist, daß ein Abbiegefahrstreifen (9) die Einbahnstraßen
(3) der an diesem Eckpunkt aufeinander treffenden Tunnelröhren (1', 1"; 2', 2")
unmittelbar, also ohne Benutzung der Fahrstreifen der Ringverkehranordnung verbindet.
- Verfahren zur Herstellung einer Straßentunnelanordnung nach einem der
voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tunnelröhren
(1', 1"; 2', 2") mit geradeaus führenden Tunnelbohrmaschinen, insbesondere Schildvortriebsmaschinen,
gebohrt werden und an der Außenseite (5) jeder den Quader (4) einschließenden
Einbahnstraße (3) das Erdreich zur Bildung einer Ringverkehranordnung abgetragen
(6) wird.
- Straßentunnelnetzwerk zur Verkehrserschließung von Ballungsräumen,gekennzeichnet
durch eine Vielzahl von Straßentunnelanordnungen nach einem der voranstehenden
Ansprüche.
- Tunnelnetzwerk nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß es
zur Verkehrserschließung eines Ballungsraums unterhalb der Ver- und Entsorgungssysteme
des Ballungsraumes, vorzugsweise in einer Tiefe von 30 bis 50 Metern unter dem Ballungsraum,
verläuft.
- Tunnelnetzwerk nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Ringstraße entlang der Peripherie des Ballungsraumes angeordnet ist,
an welche die Tunnelröhren straßenverkehrsmäßig angebunden sind.
- Tunnelnetzwerk nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Ringstraßen in verschiedenem Abstand vom Zentrum des Ballungsraumes angeordnet
sind.
- Tunnelnetzwerk nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
eine Ringstraße ebenfalls unterirdisch in einem Tunnel angeordnet ist.
- Tunnelnetzwerk nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Vielzahl unterirdischer, über die Tunnelröhren straßenverkehrsmäßig
erschlossener Parkgaragen mit Zugangsvorrichtungen für Personen und Güter, insbesondere
Treppen und Aufzüge, zur Oberfläche des Ballungsraumes vorgesehen sind.
- Tunnelnetzwerk nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß über
die Zugangsvorrichtungen Anschlußstellen des öffentlichen Personennahverkehrs
und des Fernverkehrs unmittelbar erschlossen werden.
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