| Dokumentenidentifikation |
DE102005052473A1 10.05.2007 |
| Titel |
Pneumatische Sämaschine |
| Anmelder |
Amazonen-Werke H. Dreyer GmbH & Co. KG, 49205 Hasbergen, DE |
| Erfinder |
Pokriefke, Michael, 27798 Hude, DE; Hoffmann, Karl-Peter, 27798 Hude, DE |
| DE-Anmeldedatum |
03.11.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005052473 |
| Offenlegungstag |
10.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
10.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01C 7/20(2006.01)A, F, I, 20051103, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A01C 7/08(2006.01)A, L, I, 20051103, B, H, DE
A01B 73/04(2006.01)A, L, I, 20051103, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Pneumatische Sämaschine mit einem Rahmen, von einem hydraulisch angetriebenen Gebläse mit Druckluft beaufschlagten Förderleitungen, am Rahmen mittels doppeltwirkender Hydraulikzylinder ein- und ausschwenkbar angeordneten Seitensektionen, die mittels der zwischen Rahmen und den Seitensektionen angeordneten Hydraulikzylinder in der ausgeschwenkten Position gegen den Boden gedrückt werden, wobei das Gebläse über einen an eine Hydraulikdruckleitung angeschlossenen Hydraulikmotor antreibbar ist. Um in einfacher Weise dafür zu sorgen, dass trotz Leckverluste in dem Steuerventil, der gewünschte und/oder eingestellte Druck in den Hydraulikzylindern, die zwischen den Seitenrahmen und dem Mittelrahmen angeordnet sind, aufrecht erhalten bleibt, ist vorgesehen, dass die an das Gebläse angeschlossene Hydraulikdruckleitung mit den zu den doppeltwirkenden Hydraulikzylinder führenden Leitungen, über die Hydraulikzylinder zum Drücken der Seitensektionen zum Boden beaufschlagt werden, über eine Zweigleitung verbunden ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine pneumatische Sämaschine gemäß
des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Eine derartige Sämaschine ist durch das DE
92 14 242.7 U1 bekannt. Diese Sämaschine weist einen Mittelrahmen
auf, an dessen Außenseite jeweils ein Seitenrahmen mittels eines in eine Fahrtrichtung
verlaufende Gelenkachse aufweisenden Gelenkes ein- und ausschwenkbar angeordnet
ist. An dem Mittelrahmen und den Seitenrahmen sind Bodenbearbeitungswerkzeuge, Säschare
und/oder Walzenelemente angeordnet. Zwischen dem Mittelrahmen und dem jeweiligen
Seitenrahmen sind Hydraulikzylinder zum ein- und ausschwenken der Seitenrahmen gegenüber
dem Mittelrahmen angeordnet, um die Seitenrahmen in eine Transportstellung einzuklappen
und in eine Arbeitsstellung auszuklappen. Mittels der Hydraulikzylinder sind die
Seitenrahmen gegen den Boden zu drücken und in der vorgesehenen Stellung zu
fixieren.
Des weiteren weisen derartige Sämaschinen häufig ein hydraulisch
angetriebenes Gebläse auf, welches das Saatgut, welches über einen Dosierer
aus dem Vorratsbehälter in die Förderleitung eindosiert wird, über
einen Verteiler und Verteilerschläuche zu den Säscharen fördert.
Das Problem bei dieser bekannten Sämaschine besteht darin, dass
die den Hydraulikzylindern zugeordneten Hydraulikventile bauartbedingt einen leichten
Leckverlust aufweisen, so dass der auf die Hydraulikzylinder gegebene Druck, wenn
die Hydraulikzylinder die Seitenrahmen gegen den Boden drücken, nachlässt.
Um den auf die Seitenrahmen einwirkenden und von den Hydraulikzylindern erzeugten
Druck in gewünschter Weise aufrecht zu erhalten, muss von Zeit zu Zeit von
Hand das Steuerventil betätigt werden, um den durch den Leckverlust entstehenden
Druckverlust wieder auszugleichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, in einfacher Weise dafür
zu sorgen, dass trotz Leckverluste in dem Steuerventil, der gewünschte und/oder
eingestellte Druck in den Hydraulikzylindern, die zwischen den Seiterahmen und dem
Mittelrahmen angeordnet sind, aufrecht erhalten bleibt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das kennzeichnende
Merkmal des Patentanspruches 1 gelöst. Infolge dieser Maßnahmen wird durch
den stetig anstehenden Hydraulikölstrom, der den das Gebläse antreibenden
Ölmotor, über eine Zweigleitung die zu den Hydraulikzylinder führenden
Leitungen mit Druck beaufschlagt. Hierdurch wird der Leckverlust ausgeglichen. Damit
die Seitenrahmen ein- und ausgeklappt werden können, ist vorgesehen, dass in
der Zweigleitung ein Abschalt- und/oder Absperrventil angeordnet ist. Über
dieses Abschalt- und/oder Absperrventil wird die Zweigleitung von den bzw. zu den
den Seitenrahmen zugeordneten Hydraulikzylindern führenden Seitenleitungen
abgesperrt.
In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass in der Zweigleitung
ein Druckregelventil und ein Druckbegrenzungsventil angeordnet sind. Infolge dieser
Maßnahme wird über das Druckregelventil bzw. Druckbegrenzungsventil der
auf die Hydraulikzylinder, die den Seitenrahmen zugeordnet sind, einwirkender Druck
eingestellt. Hierdurch kann der auf die Seitenrahmen gegen den Boden wirkende und
von den Hydraulikzylindern erzeugte Druck in gewünschter Weise eingestellt
und konstant gehalten werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der Beispielsbeschreibung
und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
1 den Mittelrahmen mit den daran angeordneten Seitenrahmen
der Sämaschine in der Ansicht von hinten und in Arbeitsstellung,
2 den Mittelrahmen und den Seitenrahmen der Sämaschine
in der Ansicht von hinten, in Prinzipdarstellung und in Transportstellung,
3 einen Hydraulikschaltplan,
4 einen weiteren Hydraulikschaltplan,
5 einen weiteren Hydraulikschaltplan und
6 einen weiteren Hydraulikschaltplan.
In den 1 und 2
ist der, der aus dem Mittelrahmen 1, den an dem Mittelrahmen
1 mittels Gelenken 2, deren Gelenkachsen in Fahrtrichtung weisen,
angelenkten Seitenrahmen 3 bestehende Scharrahmen 4 dargestellt.
Dieser Scharrahmen 4 ist in bekannter und daher nicht näher dargestellter
Weise mittels Verbindungselementen an dem Rahmen einer Sämaschine die einen
Vorratsbehälter, ein mittels Hydraulikmotor angetriebenes Gebläse, Verteilorgane
und zu den Säscharen 5, die an dem Scharrahmen angeordnet sind, führenden
Förderleitungen angeordnet. Die Förderleitungen werden durch das hydraulisch
angetriebene Gebläse mit Druckluft beaufschlagt.
Zwischen dem Mittelrahmen 1 und dem jeweiligen Seitenrahmen
3 ist jeweils ein doppeltwirkender Hydraulikzylinder 6 angeschlossen,
um die als Seitensektionen ausgebildeten Seitenrahmen 3 in der ausgeschwenkten
Position gemäß 1 gegen den Boden zu drücken
und in die in 2 dargestellte Transportstellung einzuklappen
sowie aus der in 2 dargestellten Transportstellung in
die in 1 dargestellte Arbeitsstellung auszuklappen.
Die zu den doppeltwirkenden Hydraulikzylinder 6 führenden Hydraulikleitungen
7 und 8 sind über ein Steuerventil 9 des Schleppers
an die Hydraulikanlage des die Sämaschine ziehenden oder tragenden Schleppers
angeschlossen. Die Hydraulikpumpe 10, die das Gebläse antreibt, ist
ebenfalls über zwei Hydraulikleitungen 11, 12 an die Hydraulikanlage
des Schleppers angeschlossen, wobei die druckseitig beaufschlagte Leitung
11 an ein Steuerventil 13 des Schleppers angeschlossen ist, während
die Rücklaufleitung 12 über einen sog. freien Rücklauf
14 an die Schlepperhydraulikanlage angeschlossen ist. An der Druckleitung
11, die von dem Steuergerät 13 der Schlepperhydraulikanlage
zu dem Ölmotor 10, welches das Gebläse antreibt, ist eine Zweigleitung
15 angeschlossen, die mit den Hydraulikleitungen 8 der Hydraulikzylinder
6, die zwischen dem Mittelrahmen 1 und den Seitenrahmen
3 des Scharrahmens 4 angeordnet sind, welche die Hydraulikzylinder
6 ausfährt, um die Seitenrahmen auszuschwenken und gegen den Boden
zu drücken, verbunden ist. In der Zweigleitung 15 ist ein 2/1-Wegeventil
16, welches als Abschalt- oder Absperrventil ausgebildet ist, angeordnet.
Des weiteren ist zwischen der von dem Ölmotor 10 zu dem freien Rücklauf
14 führenden Hydraulikleitung 12 und den Hydraulikleitungen
7 der Hydraulikzylinder 6, die zwischen dem Seitenrahmen
3 und dem Mittelrahmen 1 angeordnet sind, welche an den Hydraulikzylindern
6 auf der Seite angeschlossen sind, die die Hydraulikzylinder
6 einfahren und somit die Seitenrahmen 3 einklappen, eine Leitung
17 angeordnet. Auch in dieser Leitung 17 ist ein als 2/1-Wegeventil
18 ausgebildet als Abschalt- und Absperrventil angeordnet.
Die Funktionsweise dieser Anordnung ist folgende:
Über die von der Schlepperhydraulikanlage zu den Ölmotor 10 führende
Leitung 11 wird während des Betriebes der Ölmotor 10
mit Druck beaufschlagt, so dass das Gebläse angetrieben wird. Gleichzeitig
werden, wenn das Absperrventil sich in der in 3 dargestellten
Position befindet, über die Zweigleitung 15 die Hydraulikzylinder
6 mit Druck beaufschlagt, so dass die Seitensektionen 3 gegen
den Boden gedrückt werden. Somit ist die an den das Gebläse antreibenden
Hydraulikmotor 10 angeschlossene Hydraulikleitung 11 mit den zu
den doppeltwirkenden Hydraulikzylindern 6 führenden Leitungen
8, über die die Hydraulikzylinder 6 zum drücken der
als Seitensektion ausgebildeten Seitenrahmen 3 gegen den Boden beaufschlagt
werden, über die Zweigleitung 15 verbunden. Durch den ständig
auf der Zweigleitung 15 somit auch auf den Leitungen 8 anstehenden
Druck werden die Hydraulikzylinder 6 mit Druck beaufschlagt und die Seitensektionen
3 ständig gegen den Boden gedrückt. Falls Bodenunebenheiten es
erforderlich machen, dass die Seitensektionen 3 auf der Außenseite
leicht angehoben werden müssen, das heißt das die Hydraulikzylinder
6 zusammengedrückt werden, fließt das aus den Hydraulikzylindern
6 gedrückte Öl über die Leitungen 7 und die zwischen
der Leitung 7 und der Rücklaufleitung 12 angeordneten Zweigleitung
in den freien Rücklauf 14 zurück.
Wenn die Seitenrahmen 3 eingeklappt werden sollen, werden
die Abschalt- und Absperrventile 16 und 18 umgeschaltet, so dass
die Zweigleitungen 15 und 17 gesperrt werden. Anschließend
wird über das Steuerventil 9 die Leitung 7 mit Druck beaufschlagt,
so dass die Hydraulikzylinder 6 einfahren und die Seitenrahmen
3 einklappen.
Der Hydraulikschaltplan gemäß 4
unterscheidet sich von dem Hydraulikschaltplan gemäß 3
dadurch, dass anstelle der Zweigleitung 17 zwischen den Leitungen
7 und 12 in der Leitung 8 ein über die Leitung
7 entsperrbares Rückschlagventil 19 angeordnet ist. Während
des Betriebes muss das schlepperseitige Steuerventil 9 in die sog. Schwimmstellung
9' gebracht werden, damit beim Zusammendrücken der Hydraulikzylinder
6 auf unebenen Bodenoberfläche Öl über die Leitung
7 in die Schlepperhydraulikanlage zurückströmen kann.
Der Hydraulikschaltplan gemäß 5
unterscheidet sich von dem Hydraulikschaltplan gemäß 3
dadurch, dass zwischen den Zweigleitungen 15 und 17 eine weitere
Leitung 20 angeordnet ist. In dieser Leitung 20 ist ein Druckbegrenzungsventil
21 angeordnet. Des weiteren ist anstelle des Wegeventils 16 in
der Zweigleitung 15 das Druckregelventil 22 angeordnet. Über
das Druckregelventil 22 wird der Druck eingestellt, über den die Hydraulikzylinder
6 über die Zweigleitung 15 und die Leitung 8 während
des Gebläseantriebs über den Hydraulikmotor 10 mit Druck beaufschlagt
werden. Über das Druckbegrenzungsventil 21 wird der max. mögliche
Druck für die Hydraulikzylinder 6 eingestellt.
Die Hydraulikschaltung gemäß 6
unterscheidet sich von dem Hydraulikschaltplan gemäß 5
dadurch, dass die Zweigleitungen 17 und das Wegeventil 18 nicht
vorhanden sind. Hierfür ist in der Leitung 8 das über die Leitung
7 entsperrbare Rückschlagventil 19 angeordnet.
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| Anspruch[de] |
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Pneumatische Sämaschine mit einem Rahmen, von einem hydraulisch
angetriebenen Gebläse mit Druckluft beaufschlagten Förderleitungen,
am Rahmen mittels doppeltwirkender Hydraulikzylinder ein- und ausschwenkbar angeordneten
Seitensektionen, die mittels der zwischen Rahmen und den Seitensektionen angeordneten
Hydraulikzylinder in der ausgeschwenkten Position gegen den Boden gedrückt
werden, wobei das Gebläse über einen an eine Hydraulikdruckleitung angeschlossenen
Hydraulikmotor antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die an den das
Gebläse antreibende Hydraulikmotor (1) angeschlossene Hydraulikdruckleitung
(11) mit den zu den doppeltwirkenden Hydraulikzylinder (6) führenden
Leitungen (8), über die Hydraulikzylinder (6) zum Drücken
der Seitensektionen (3) zum Boden beaufschlagt werden, über eine Zweigleitung
(15) verbunden ist.
Sämaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der
Zweigleitung (15) ein Abschalt- und/oder Absperrventil (16) angeordnet
ist.
Sämaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der
Zweigleitung (15) ein Druckregelventil (22) und ein Druckbegrenzungsventil
(21) angeordnet sind.
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