Die vorliegende Erfindung betrifft einen Stift, insbesondere einen
Schreibstift gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Um stabförmigen Gegenständen, wie z. B. Schreib-, Mal oder
Zeichenstiften, Kosmetikstiften, Faserschreibern und sonstigen Schreibgeräten
eine bessere Handhabbarkeit zu verleihen, wurde bereits vorgeschlagen, holzgefasste
Stifte für Schreib-, Mal oder Zeichen- und Kosmetikzwecken mit einer Oberfläche
zu versehen, die erhabene Strukturen in Form von Griffnoppen oder Griffflächen
aufweisen, wie dies beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster 299 08 890
oder der europäischen Patentschrift 1 177 108 entnehmbar ist. Diese Strukturen
bestehen aus einem zunächst fließfähigen Kunststoffmaterial, welches
sich nach dem Trocknen zu erhabenen Strukturen verfestigt. Das Aufbringen derartiger
Strukturen mit bekannten Druckverfahren ist grundsätzlich nicht neu –
es sind zudem Verfahren bekannt solche Strukturen auch auf Kunststoffkörper
aufzubringen.
Die vorgenannten stabförmigen Gegenstände sind üblicher
Weise im Querschnitt rund oder in Form von Mehrecken gestaltet. Bekannt sind z.
B. Stifte mit einem hexagonalen Querschnitt, es gibt jedoch auch Stifte mit dreieckigem
oder viereckigem Querschnitt, deren Außenflächen leicht nach außen
gewölbt sind (sich also mit anderen Worten einer Zylinderform annähern).
Zur Durchführung des üblichen Verfahrens werden holzgefasste
Stifte in bekannter Weise hergestellt und dann im Wege der Durchstoßlackierung
dekoriert. Auf die so erhaltenen Stifte werden dann in einem separaten Schritt,
z. B. im Wege des Siebdrucks, die erhabenen Strukturen aufgebracht. Da dies nur
in einem Abrollverfahren möglich ist und die den Siebdruck aufnehmenden Gegenstände
relativ geringe Durchmesser und damit stark gekrümmte Oberflächen aufweisen,
ist bei diesen herkömmlichen Beschichtungsverfahren mit einem hohen Ausschuss
zu rechnen. Fehldrucke sind nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
aufzuarbeiten und landen deshalb im zu entsorgenden Sonderabfall.
Grundsätzlich bekannt sind auch Verfahren, einen stabförmigen
Gegenstand in schlauchförmige Abschnitte aus einem thermoplastischen Material
einzubringen und diesen Schlauchabschnitt dann durch Einwirkung von Hitze straft
auf den stabförmigen Gegenstand aufzubringen. Zum einen ist es aber sehr schwierig,
diesen Schlauchabschnitt so fest mit der Unterlage zu verbinden, dass er beim konventionellen
Spitzen eines so behandelten Stiftes nicht abschert oder einreißt und zum anderen
sind die Dekorationsmöglichkeiten für einen solchen Schlauchabschnitt,
z. B. das Anbringen erhabener, also dreidimensionaler Strukturen, sehr begrenzt.
Auch hier tut sich das Problem der „kleinen Radien", zumal auf einer sehr
flexiblen Unterlage, auf.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen stabförmigen
Gegenstand der eingangs genannten Art zu schaffen, der auf einfache und kostengünstige
Weise mit unterschiedlichen Motiven und/oder Farben dekoriert werden kann.
Die vorsehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den sich daran anschließenden Ansprüchen 2 bis 12 finden sich vorteilhafte
Ausgestaltungen hierzu.
Durch Verwendung einer Dekorationsfolie anstelle einer Farbbeschichtung
besteht die Möglichkeit, auf einfachste und damit wirtschaftlichste Weise verschiedene
Stifte unterschiedlich zu dekorieren. Da Dekorationsfolien sich leicht als Bahnmaterial
kontinuierlich bedrucken lassen und diese sich dann auf einfache Weise auf den Stiftkörper
aufbringen lassen, besteht somit eine gegenüber dem Stand der Technik sehr
kostengünstige Möglichkeit, Stifte zu dekorieren.
Grundsätzlich kann die Dekorationsfolie selbstklebend ausgestaltet
sein oder mit einer vor ihrer Anbringung auf dem Stiftkörper auf die zu dem
Stiftkörper weisende Seite aufgebrachten Kleber versehenbar sein.
Dabei kann die Dekorationsfolie lediglich einfarbig sein, wobei die
Farbe sich dann in der Regel von der Farbe des Stiftkörpers unterscheidet,
oder aber mit einem Muster bedruckt sein.
Um die Griffigkeit des Stiftes zu erhöhen ist es weiterhin vorteilhaft,
wenn die Dekorationsfolie mit Erhebungen zumindest abschnittsweise in Längs-
und/oder Umfangsrichtung versehen ist. Dabei können die Erhebungen einmal durch
die Druckfarbe, mit der Dekorationsfolie bedruckt ist, gebildet sein, beispielsweise
durch ein Siebdruckverfahren. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Erhebungen
dadurch hervorgerufen werden, dass zum Bedrucken der Dekorationsfolie eine schäumbare
und anschließend aushärtbare Druckfarbe verwendet wird. Hierbei ist es
ebenfalls vorteilhaft, wenn eine entsprechende Struktur zum Aufbringen der Druckfarbe
auf die Folie verwendet wird. Des weiteren können die Erhebungen durch in die
Folie zumindest abschnittsweise eingebrachte Einprägungen gebildet sein. Dies
wird vorzugsweise an der Seite geschehen, die nach dem Aufbringen der Dekorationsfolie
auf den Stiftkörper zu dem Stiftkörper weist, d.h. also an der Unterseite
der Dekorationsfolie. Schließlich können die Erhebungen durch in die Dekorationsfolie,
vorzugsweise von deren Unterseite her, d. h. an der zu dem Stiftkörper
weisenden Seite, eingedrückte Kugelelemente bzw. Kügelchen gebildet sein.
Eine weitere Erhöhung der Griffigkeit des Stiftes lässt
sich dadurch erzielen, dass der Stiftkörper, der mit der Dekorationsfolie versehen
ist, anschließend mit einer Materialschicht, die einen hohen Reibbeiwert aufweist,
wie beispielsweise Gummilack, beschichtet ist.
Wie bereits erwähnt, kann es sich bei der Dekorationsfolie um
selbstklebende Folien oder um solche, die mit einem Schmelzkleber versehen und unter
Einwirkung von Hitze fest mit der Unterlage verbunden werden, handeln. Das Bedrucken
dieser Folien erfolgt durch die unterschiedlichsten Druckverfahren, auch ein Mehrfarbdruck
ist hierbei möglich. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass das Drucken auf
eine plan liegende Unterlage erfolgt und dass es praktisch in einem Endlosverfahren
durchgeführt werden kann. Das Bedrucken von endlosen Kunststoffbahnen ist zudem
wesentlich rascher zu bewerkstelligen als ein Abrollverfahren bei den vorgenannten
relativ kleinen Gegenständen mit stark gekrümmten Oberflächen.
Grundsätzlich sind solche Kunststofffolien in konventionellen
Druckverfahren mit erhabenen Strukturen zu bedrucken. Denkbar ist z. B. auch ein
Bedrucken mit einer schäumbaren Druckfarbe, die nach dem Aushärten deutlich
fühlbare dreidimensionale Strukturen liefert. Zur Verbesserung kann die Folie
in einem weiteren Arbeitsschritt mit einem stumpfen „Gummilack" versehen
werden, der später die Griffigkeit von Gegenständen verbessert, die mit
einer solchen Folie überzogen wurden.
Grundsätzlich denkbar ist es auch, die Unterseite einer Folie
mit einem strukturierten Werkzeug zu behandeln, welches bestimmte Muster oder Dekorationen
in die Folien eindrückt, die dann auf der Oberseite als dreidimensionale Muster
wahrgenommen werden. Denkbar wäre zudem auch noch, die Unterseite der Folie
mit sphärischen Körpern (Glaskügelchen, Kunststoffkügelchen,
Sandkörner etc.) zu bestreuen, die dann mit geeigneten Werkzeugen in die Oberfläche
eingedrückt werden, und die dann auf der Oberseite der Folie fühlbar werden.
Vergleicht man den Preis eines Folienabschnitts mit dem eines stabförmigen
Gegenstandes, der wegen eines Produktionsfehlers zu Ausschuss wurde, so spricht
letztlich alles für die vorgeschlagene, sehr wirtschaftliche Lösung.
Hiervon abgesehen, ist noch anzumerken, dass die im Zusammenhang mit
einem Stift erläuterte Erfindungsidee, nämlich u.a. die Verwendung einer
Dekorationsfolie auf dem Stiftkörper auch bei anderen stabförmigen Gegenständen
eingesetzt werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie ein Ausführungsbeispiel
werden nachstehend im Zusammenhang mit den angehängten Zeichnungsfiguren erläutert.
In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass sich die während der Beschreibung
verwendeten Begriffe "links", "rechts", "unten" und "oben" auf eine Ausrichtung
der Zeichnungsfiguren beziehen, bei denen die Bezugszeichen und die Figurenbezeichnungen
normal lesbar sind. Hierbei ist:
1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Stiftes; und
2 ein Querschnitt (stark vergrößert) entlang
der Linie II-II in 1
In 1 ist ein erfindungsgemäßer
Stift in Seitenansicht wiedergegeben. Der Stift selbst weist einen im Querschnitt
sechseckigen Stiftkörper 10 auf, der in seinem Inneren eine zu der
nicht näher bezeichneten Mittellängsachse des Stiftkörpers
10 konzentrisch angeordnete Mine 12 umschließt. Bei der Mine
12 kann es sich um eine Schreibmine, beispielsweise eine Farb- oder Bleistiftmine,
oder um eine Mine aus einer kosmetischen Masse handeln. Selbstverständlich
kann die Mine 12 auch aus jedem anderen Material hergestellt werden. An
seinem linken stirnseitigen Ende 10a, das zu einem Kegel angespitzt ist,
tritt die Mine 12 aus dem Stiftkörper 10 hervor und bildet
mit diesem Ende 10a des Stiftkörpers 10 die Schreibspitze
14 des Stiftes.
Grundsätzlich kann der Stiftkörper 10 aus einem
Material hergestellt sein, das ein Nachspitzen erlaubt. Hierbei ist insbesondere
an Holz oder entsprechende Kunststoffe zu denken. Grundsätzlich besteht aber
auch die Möglichkeit, dass der Stiftkörper 10 aus einem nicht
anspitzbaren Kunststoffmaterial gebildet ist und in seinem Inneren lediglich die
kontinuierlich nachschiebbare oder nachfüllbare Mine 14 aufgenommen
ist.
Hier ist noch zu bemerken, dass, wie dies aus einem Vergleich der
1 und 2 hervorgeht, der
Durchmesser des Stiftkörpers 10 sehr viel kleiner ist als dessen Länge.
Wie aus 2 ersichtlich ist, ist der Stiftkörper
10 an seiner Außenseite 10b mit einer Dekorationsfolie
20 versehen. Die Dekorationsfolie 20 erstreckt sich über
die gesamte Länge des Stiftkörpers 10, von seinem rechten stirnseitigen
Ende 10c bis kurz vor das linke stirnseitige Ende 10a, welches
die Schreibspitze 14 aufweist. In 1 ist nicht
dargestellt, dass die Dekorationsfolie 20 mit einem Muster bedruckt sein
kann, jedoch ist dies, wie vorstehend erwähnt, grundsätzlich möglich.
Die Dekorationsfolie 20 ist mit Erhebungen 22 versehen,
die sich bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ungleichmäßig in
Umfangsrichtung und in Längsrichtung über den Stiftkörper
10 erstrecken. Diese Erhebungen 22 sind in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
vor dem Anbringen der Dekorationsfolie 20 bei dem Bedrucken der Dekorationsfolie
20 mit einem Muster, oder unabhängig hiervon, auf die Dekorationsfolie
20 aufgebracht.
Weiterhin ist der Stiftkörper 10 von einer Materialschicht
30 umschlossen, die sich ebenfalls über die gesamte Länge des
Stiftes erstreckt und die einen hohen Reibbeiwert aufweist. Hierdurch wird in Verbindung
mit den Erhebungen 22 eine hohe Griffsicherheit des erfindungsgemäßen
Stiftes erreicht.
Abschließend ist noch zu bemerken, dass sowohl die Dekorationsfolie
20 als auch die Materialschicht 30 bei einem anspitzbaren Stift
aus einem entsprechenden Material, welches ein Anspitzen erlaubt, hergestellt sind.