Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Schreibgeräte,
bei denen die Tinte in einem Kapillarbehälter eingeschlossen ist. Sie betrifft
insbesondere ein Schreibgerät dieser Art mit verbesserter Tintenabgabe.
In einem Schreibgerät mit Kapillarbehälter stellt ein Verbinder,
der selbst ein Kapillarverbinder ist, den Transport der Tinte aus dem Kapillarbehälter
bis zum Schreibkopf sicher, wobei letzterer entweder ein selbständiges Teil
sein kann oder aus dem vorderen Ende des Verbinders bestehen kann. Der Kapillarbehälter
ist üblicherweise von einem Fasernetz gebildet. Es kann sich beispielsweise
um Acetat- oder Polyesterfasern handeln.
Ein solches Schreibgerät ist in dem Dokument US-A-5 433 545 beschrieben,
bei dem die Tinte aus einem Pulverpigment gebildet ist.
Je nach Verwendung des Gerätes wird die Tinte, die im Bereich
des Schreibkopfes verbraucht wird, durch Tinte ersetzt, die aus dem Kapillarbehälter
kommt. Diese Art von Gerät weist einen gravierenden Nachteil auf, nämlich
den Nachteil, daß am Ende des Schreibens nicht die gesamte Tinte, die während
der Herstellung des Gerätes in den Kapillarbehälter eingespeist worden
ist, abgegeben ist. Denn man stellt fest, daß am Ende der Nutzungsdauer des
Gerätes ein gewisser Anteil an Tinte in dem Kapillarnetz des Behälters
eingeschlossen bleibt. Dieser Anteil an nicht abgegebener Tinte kann im allgemeinen
auf etwa 20% geschätzt werden.
Dies ist ein Nachteil in mehrerlei Hinsicht. Auf der einen Seite erhöht
die nicht verbrauchte Tintenmenge die Kosten des Gerätes unnötig. Auf
der anderen Seite ist das Vorliegen dieser restlichen Tinte eine Umweltverschmutzungsquelle.
Schließlich wirft das Vorhandensein dieser Resttinte Schwierigkeiten für
ein mögliches Recycling derartiger gebrauchter Geräte auf.
Das durch die vorliegende Erfindung angestrebte Ziel besteht darin,
die festgestellten Nachteile der Schreibgeräte mit Kapillarbehälter dadurch
zu beheben, daß der Grad der Abgabe der Tinte derartiger Geräte verbessert
wird.
Dieses Ziel wird tadellos mittels eines Schreibgerätes erricht,
das in bekannter Weise einen Körper, einen Kapillarbehälter, in welchem
die Tinte eingeschlossen ist und der in dem genannten Körper gelagert ist,
einen Schreibkopf, welcher aus dem vorderen Teil des genannten Körpers ausmündet,
sowie einen Kapillarverbinder aufweist, der den Transport der Tinte vom Kapillarbehälter
bis zum Schreibkopf sicherstellt. In kennzeichnender Weise umfaßt dieses Schreibgerät
gemäß der Erfindung auch einen zweiten, als Hilfsbehälter bezeichneten
Behälter, welcher eine Flüssigkeit für den Transport der genannten
Tinte enthält, sowie Betätigungsmittel, die das Freisetzen der Flüssigkeit
aus dem Hilfsbehälter ermöglichen, derart, daß sie sich in den Hauptkapillarbehälter
bewegt und die Tinte in Richtung des Verbinders drückt.
Selbstverständlich erfolgt der Einsatz der Betätigungsmittel
durch den Benutzer, wenn dieser eine Abnahme der Schreibqualität seines Gerätes
feststellt. Die Aufgabe der Transportflüssigkeit besteht darin, die Tinteneinschlüsse
in dem Kapillarnetz des Behälters, die im Laufe des normalen Funktionierens
des Gerätes nicht auf natürliche Weise gewandert sind, zu dem Verbinder
hin zu bewegen. Diese durch die Flüssigkeit geförderte Tinte gelangt zu
dem Verbinder, und das Gerät kann wieder bis zum vollständigen Verbrauch
der Tinte verwendet werden.
Die Transportflüssigkeit, welche geeignet ist, die oben näher
bezeichnete Aufgabe zu erfüllen, enthält vorzugsweise das Lösungsmittel
der Tinte. Sie enthält also insbesondere Wasser, wenn es sich um eine wäßrige
Tinte handelt.
Die in den Hauptbehälter eingeleitete Transportflüssigkeit
bewegt die in dem genannten Behälter verbleibende Resttinte, jedoch besteht
dadurch, daß sie sich mit der Tinte vermischt, die Gefahr, daß die ursprünglichen
Schreibeigenschaften der Tinte verschlechtert werden. Um diesen Nachteil zu beheben,
ist es vorzuziehen, daß die Transportflüssigkeit alle Bestandteile der
Tinte oder einen Teil derer enthält, die dieser ihre Schreibeigenschaften verleihen
und deren Vorliegen in der Transportflüssigkeit es der mit der Transportflüssigkeit
vermischten Resttinte ermöglichen, ihre ursprünglichen Schreibeigenschaften
zu bewahren.
Handelt es sich beispielsweise um ein Schreibgerät vom Typ mit
wäßriger Tinte, enthält die Transportflüssigkeit einen gewissen
Anteil an Glycol – insbesondere in der Größenordnung zwischen 20
und 30% – das in bekannter Weise verwendet wird, um die Wasserlöslichkeit
einiger Bestandteile einer Tinte wäßrigen Typs zu verbessern.
Handelt es sich beispielsweise um ein Schreibgerät der Art mit
trockenlöschbarer Tinte, enthält die Transportflüssigkeit ein Harz,
das in bekannter Weise eingesetzt wird, um der Tinte ihre Trockenlöschbarkeitseigenschaft
zu verleihen.
Die Transportflüssigkeit kann einige Zusatzstoffe, insbesondere
grenzflächenaktive Stoffe oder Tenside enthalten, welche deren gutes Funktionieren
begünstigen.
In einer Ausführungsvariante ist der Hilfsbehälter ebenfalls
aus Fasermaterial; des weiteren wird der Hilfsbehälter während des Einsatzes
der Betätigungsmittel bewegt, um mit dem rückwärtigen Teil des Hauptbehälters
in Kontakt zu gelangen.
Vorzugsweise sind bei dieser Variante der Haupt- und der Hilfsbehälter
in dem Körper des Gerätes entlang der gleichen Längsrichtung angeordnet.
So wird während des Inkontaktbringens die vordere Fläche des Hilfsbehälters
an die rückwärtige Fläche des Hauptbehälters gedrückt.
Die Transportflüssigkeit, welche in dem Hilfsbehälter enthalten ist, verteilt
sich durch Kapillareffekt während dieses Inkontaktbringens zum Hauptbehälter.
Optimalerweise ist die Kapillarität des Hilfsbehälters geringer
als die des Hauptbehälters. Dieser Unterschied in der Kapillarität weist
den Vorteil auf, daß ein leichteres Einleiten des Übergangs der Transportflüssigkeit
vom Hilfsbehälter zum Hauptbehälter während des Inkontaktbringens
sichergestellt wird.
In einer weiteren Ausführungsvariante ist der Hilfsbehälter
von einer mit der Transportflüssigkeit getränkten schwammartigen Masse
gebildet. Während des Einsatzes der Betätigungsmittel wird die schwammartige
Masse zusammengedrückt, wodurch die hierin enthaltene Transportflüssigkeit
freigesetzt wird.
In einer weiteren Ausführungsvariante befindet sich die Transportflüssigkeit
in flüssigem Zustand in dem Hilfsbehälter. Das Gerät umfaßt
Mittel zum Öffnen des genannten Hilfsbehälters, wobei die Mittel das Freisetzen
der in dem Hilfsbehälter enthaltenen Transportflüssigkeit während
des Einsatzes der Betätigungsmittel ermöglichen.
Unter einem strukturellen Gesichtspunkt ist der Hilfsbehälter
– ganz gleich welcher Art – beispielsweise in einem Betätigungsteil
gelagert, das gegenüber dem Teil des Körpers des Gerätes, in dem
sich der Hauptbehälter, der Verbinder sowie der Schreibkopf befinden, verschiebbar
angebracht ist. Es sei angemerkt, daß die Verschiebung dieses Betätigungsteils,
welche das Freisetzen der Transportflüssigkeit auslöst, durch eine Verringerung
der Länge des Gerätes zum Ausdruck kommt, was den Vorteil hat, daß
den Benutzern ermöglicht wird, visuell zu erkennen, daß der Hilfsbehälter
bereits betätigt worden ist.
Die vorliegende Erfindung wird beim Lesen der als nicht erschöpfend
beschriebenen Ausführungsbeispiele von Schreibgeräten mit verbesserter
Tintenabgabe, die anhand der beiliegenden Zeichnung veranschaulicht sind, besser
verstanden, in dieser Zeichnung zeigen:
die 1 bis 4
auf schematische Weise das Funktionsprinzip des Gerätes in vier Schritten und
die 5 und 6
schematische Teilansichten im Längsschnitt eines Gerätes mit zwei Faserbehältern,
nämlich einem Haupt- und einem Hilfsbehälter, wobei der Hilfsbehälter
in dem hinteren Teil des Körpers des Gerätes verschiebbar angebracht ist,
in 5 in inaktiver Position und in 6
in aktiver Position.
Der Benutzer bemerkt, daß das Schreibgerät, das er gerade
benutzt, am Ende seiner Lebensdauer angelangt ist, wenn er eine Abschwächung
der Farbintensität des von ihm Geschriebenen feststellt, die auf eine relative
Verringerung der Zufuhr von Tinte aus dem Behälter zurückzuführen
ist. Dies ist vor allem bei Schreibgeräten der Fall, deren Tinte in einem –
insbesondere faserartigen – Kapillarbehälter eingeschlossen ist. Macht
der Benutzer diese Feststellung, so kann er sein Gerät derzeit nur noch wegwerfen,
eventuell nachdem die minimale akzeptable Farbintensität erreicht ist.
Nun stellt sich aber heraus, daß der Kapillarbehälter selbst
unter diesen extremen Bedingungen noch Tinte enthält, die in dem Fasernetz
eingeschlossen ist und die während des normalen Funktionierens des Gerätes
nicht zum Schreiben abgegeben worden ist.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht eine Verbesserung der Tintenabgabe
des Gerätes dank des Einsatzes einer Transportflüssigkeit, welche geeignet
ist, die in dem Kapillarbehälter enthaltene Resttinte zurückzudrängen,
bis diese Tinte quasi zur Gänze verbraucht ist, wobei die Freisetzung der Transportflüssigkeit
durch den Einsatz von Betätigungsmitteln durch den Benutzer erreicht wird,
wenn dieser die Abnahme der Farbintensität des von ihm Geschriebenen feststellt.
Der Hilfsbehälter, welcher die Transportflüssigkeit enthält,
wirkt folglich mit einem Betätigungsteil zusammen, das eine inaktive Position,
die dem normalen Gebrauch des Gerätes entspricht, sowie eine aktive Position
aufweist, die der Freisetzung der Transportflüssigkeit entspricht. In der inaktiven
Position wird die Tinte des Hauptbehälters zu dem Schreibkopf überführt,
in der aktiven Position wird die in dem Hilfsbehälter enthaltene Transportflüssigkeit
zum Hauptbehälter überführt, so daß die restliche Tinte, die
dieser enthält, zum Verbinder gedrängt wird.
Die 1 bis 4
veranschaulichen in einer besonderen Ausführungsform dieses allgemeine, für
die Erfindung charakteristische Prinzip.
Es handelt sich um ein Schreibgerät 1, das aus einem
Körper 2, aus einem Hauptbehälter 3 und aus einer Übertragungsspitze
4 besteht, deren Ende, welches jenseits des vorderen Teil 2a des
Körpers 2 ausmündet, als Schreibkopf 5 dient.
Der hintere Teil des Körpers 2 des Gerätes ist
von einem Teil 7 gebildet, das in bezug auf das Hauptteil 8 des
Körpers 2 verschiebbar angebracht ist. Dieses rückwärtige
Teil 7, welches das Betätigungsteil der Erfindung bildet, dient einem
Hilfsbehälter 6 als Lagerung. In dem gezeigten Beispiel weist das
hintere Teil 7 einen Außendurchmesser auf, der auf den Innendurchmesser
des Hauptteils 8 derart abgestimmt ist, daß während des Verschiebens
das rückwärtige Teil 7 in den Innenraum des Hauptteils
8 eindringt und dabei die Dichtigkeit aufrechterhalten bleibt.
Der Hauptbehälter 3 enthält die an das Gerät
1 angepaßte Schreibtinte. Der Hilfsbehälter enthält eine
Transportflüssigkeit, die geeignet ist, durch Kapillareffekt in den Hauptbehälter
zu wandern und die darin enthaltene restliche Tinte zur Übertragungsspitze
4 zu drängen. Diese Transportflüssigkeit enthält das Lösungsmittel
der Tinte, eventuell Wasser, wenn es sich um eine wäßrige Tinte handelt,
sowie verschiedene Zusatzstoffe, insbesondere Tenside, die geeignet sind, die Mitnahme
der Tinte während des Wanderns der genannten Flüssigkeit in den Hauptbehälter
zu begünstigen.
Die zwei Behälter 3, 6 sind beide auf herkömmliche
Weise aus einem Fasermaterial gefertigt.
Das rückwärtige Ende 4a der Übertragungsspitze
4, deren vorderes Ende den Schreibkopf 5 bildet, dringt in die
Fasern des vorderen Teils des Hauptbehälters 3 ein.
1 veranschaulicht die jeweilige Anordnung des Hauptbehälters
3 und des Hilfsbehälters 6 in der normalen Funktionsstellung
des Gerätes. Diese beiden Behälter sind voneinander entfernt, insbesondere
dank eines Zungen-Systems 9, das den Hilfsbehälter 6 zur
Rückwand des rückwärtigen Teils 7 drückt, wodurch der
genannte Hilfsbehälter 6 daran gehindert wird, mit dem Hauptbehälter
3 in Kontakt zu gelangen, insbesondere dann, wenn die Spitze des Gerätes
1 nach unten weist.
Die Tinte, die über den Schreibkopf 5 während des
Einsatzes des Gerätes 1 verbraucht wird, wird durch die Tinte ersetzt,
die in dem Hauptbehälter 3 enthalten ist und die dank der Übertragungsspitze
4 bis zum Schreibkopf 5 transportiert wird. Wenn der größte
Teil der in dem Behälter 3 enthaltenen Tinte verbraucht ist, stellt
der Benutzer eine Minderung der Schreibqualität fest, die auf eine Verringerung
der auf den Schreibträger gelangenden Tintenmenge zurückzuführen
ist. 2 veranschaulicht diesen besonderen Augenblick
des Betriebs des Gerätes, wobei die Anzahl der Schraffierungen an dem Hauptbehälter
3 und der Übertragungsspitze 4 zeigen, daß eine gewisse
Tintenmenge in dem Hauptbehälter verbleibt, daß diese jedoch nicht ausreicht,
um eine gute Schreibqualität zu erhalten.
Dies signalisiert dem Benutzer, daß nun der Hilfsbehälter
6 zum Einsatz zu bringen ist.
Die geschieht ganz einfach dadurch, daß auf die Rückwand
7a des hinteren Teils 7 des Körpers 2 ein Druck
ausgeübt wird, derart, daß dieses rückwärtige Teil
7 dazu veranlaßt wird, sich in Richtung des Pfeils F zu bewegen, wobei
das hintere Teil 7 teilweise in den Innenraum des Hauptteils
8 eindringt. Während dieser Bewegung gelangt die vordere Fläche
6a des Hilfsbehälters 6 mit der hinteren Fläche
3a des Hauptbehälters 3 in Kontakt. Die in dem Hilfsbehälter
6 enthaltene Transportflüssigkeit wandert durch Kapillareffekt in
den Hauptbehälter 3 und drückt die restliche Tinte, die dieser
enthält, in Richtung auf die Übertragungsspitze 4 und folglich
zum Schreibkopf 5 hin. Um diese Kapillardiffusion der Transportflüssigkeit
zu optimieren, ist es vorzuziehen, daß die Kapillarität des Hauptbehälters
3 größer ist als die des Hilfsbehälters 6, wobei
dieser Unterschied in der Kapillarität ermöglicht, die durch die Schnittstelle
zwischen den zwei Behältern bewirkte eventuelle Barriere leicht zu überwinden.
Ein solcher Unterschied in der Kapillarität wird im Falle eines Faserbehälters
beispielsweise dadurch erhalten, daß die Dichte der Fasern in dem Hilfsbehälter
gegenüber derjenigen des Hauptbehälters verringert wird. Vorzugsweise
beträgt die Faserdichte des Hilfsbehälters 6 zwischen 80 und
95% der Faserdichte des Hauptbehälters. In einem Marker beispielsweise –
bei dem die Faserdichte des Hauptbehälters in der Größenordnung von
0,23 g/cm3 liegt – wurde für den Hilfsbehälter eine
Faserdichte in der Größenordnung von 0,20 g/cm3 gewählt.
So ist es aufgrund des Kontaktes zwischen den beiden Behältern
3, 6 wieder möglich, das Schreibgerät 1 unter
normalen Bedingungen arbeiten zu lassen, jedoch für eine begrenzte Zeitdauer,
welche von der Resttintenmenge des Hauptbehälters 3 abhängt.
3 zeigt diese Übertragung der Transportflüssigkeit
zwischen dem Hilfsbehälter 6 und dem Hauptbehälter
3 sowie die Fortsetzung der Verwendung, während 4
das Ende der Lebensdauer des Gerätes 1 zeigt, wobei die Tinte vollständig
aufgebraucht ist. Das Gerät muß nun weggeworfen werden.
Die in dem Hilfsbehälter 6 enthaltene Menge an Transportflüssigkeit
muß genau ausreichend sein, um die Mitnahme der in dem Hauptbehälter
3 enthaltenen restlichen Tintenmenge zu ermöglichen, wohlwissend,
daß diese Menge im Durchschnitt 20% bis 40% (je nach verwendeter Tintenart)
der in den genannten Hauptbehälter 3 eingespeisten Ausgangstintenmenge
beträgt.
Vorzugsweise liegt in diesem Fall die Menge an Transportflüssigkeit
in dem Hilfsbehälter 6 in der Größenordnung zwischen 20
und 40% der Tintenmenge in dem Hauptbehälter des Gerätes.
Unabhängig von dieser Lösung, die Lebensdauer des Gerätes
dank des Verbrauchs der in dem Hauptbehälter 3 enthaltenen Resttinte
temporär zu verlängern, bewirkt die Betätigung des hinteren Teils
7 eine Verformung des Körpers des Gerätes 1, die es
jedem Benutzer ermöglicht, visuell festzustellen, daß sich das Gerät
– ohne die Möglichkeit einer erneuten Verlängerung – in
seiner allerletzten Einsatzphase befindet. Denn diese Betätigung, die dem Eindringen
des hinteren Teils 7 in das Hauptteil 8 des Körpers
2 entspricht, führt zu einer Verringerung der Länge des Körpers
2 des Gerätes 1. Es werden Erklärungen gegeben und eventuell
auf dem Körper des Gerätes aufgebracht, um den Benutzer über die
zwei Positionen, die inaktive und die aktive Position des rückwärtigen
Teils 7 sowie darüber zu informieren, daß es somit, wenn das
hintere Teil 7 in die aktive Position bewegt worden ist, wichtig ist, sich
ein Ersatzgerät zu beschaffen.
Man versteht, daß der Körper 2 des Gerätes
in diesem Fall mit Mitteln versehen sein muß, die ermöglichen, das rückwärtige
Teil 7 während des normalen Gebrauchs in der inaktiven Position zu
halten, es anschließend zu betätigen und es schließlich in der eingefahrenen
Position zu halten.
Die 5 und 6
veranschaulichen eine besondere Ausführungsform, die ermöglicht, zu gewährleisten,
daß das hintere Teil 7 gegenüber dem Hauptteil 8 des
Körpers 2 relativ gehalten wird.
Das rückwärtige Teil 7, das im allgemeinen zylinderförmig
ausgebildet ist, ist durch eine Rückwand 7a verschlossen, während
es an seinem anderen Ende offen ist, das somit den Durchgang für das Einführen
des Hilfsbehälters 6 bildet. An seinem Außenumfang weist das
rückwärtige Teil 7 in Richtung auf sein offenes Ende einen ringförmigen,
im wesentlichen kegelstumpfförmig ausgebildeten Ansatz 14 auf, wobei
der genannte Kegelstumpf zum vorderen Teil des Gerätes hin geneigt ist. Das
Hauptteil 8 des Körpers 2 weist an seinem Innenumfang vier
ringförmige Ansätze auf, welche die Bezugszeichen 10 bis
13 tragen. Der erste Ansatz 10 verlängert den äußersten
Rand 8a des Hauptteils 8 zur Innenseite des Gerätes. Der
zweite Ansatz 11 befindet sich in geringem Abstand zum ersten Ansatz
10 und weist eine Kegelstumpfform auf, die komplementär zu derjenigen
des Ansatzes 14 des hinteren Teils 7 ist. Genauer gesagt ist der
Ansatz 14 des hinteren Teils 7 – wie dies bei genauer Betrachtung
der 5 klar hervorgeht – zwischen den zwei ersten
Ansätzen 10, 11 angeordnet, wobei die geneigte Fläche
des Ansatzes 14 des rückwärtigen Teils 7 im wesentlichen
an der geneigten Fläche des zweiten Ansatzes 11 des Hauptteils
8 anliegt. In dieser inaktiven Position, welche in 5
dargestellt ist, ist der Ansatz 14 des hinteren Teils 7 zwischen
den zwei ersten Ansätzen 10, 11 des Hauptteils
8 vorübergehend blockiert. Jedoch muß aufgrund der komplementären
Form der Ansätze 14 und 11 und aufgrund der Verformbarkeit
der verwendeten Materialien lediglich ein hinreichender Druck auf die Rückwand
7a des Teils 7 ausgeübt werden, um den Ansatz 14
des hinteren Teils 7 dazu zu bewegen, über den zweiten Ansatz
11 des Hauptteils 8 hinaus zu gelangen und so die Relativbewegung
des hinteren Teils 7 gegenüber dem Hauptteil 8 zu erreichen.
Der dritte Ansatz des Hauptteils 8 ist ganz genauso ausgestaltet
wie der zweite Ansatz 11. Ebenso ist der vierte Ansatz 13 genauso
ausgebildet wie der erste Ansatz 10. So wird der Ansatz 14 des
hinteren Teils 7 bei der Verschiebung des hinteren Teils 7 am
dritten Ansatz 12 des Hauptteils gestoppt, jedoch muß der Benutzer
abermals nur einen ausreichenden Druck ausüben, um dieses Hindernis zu überwinden
und um den Ansatz 14 endgültig in Anschlag an den vierten Ansatz
13 zu bringen. Eben diese definitive Stellung, die der aktiven Position
des Hilfsbehälters 6 entspricht, ist in 6
dargestellt, wobei der Ansatz 14 des hinteren Teils 7 definitiv
zwischen dem dritten und dem vierten Ansatz 12, 13 des Hauptteils
8 gehalten wird.
Der durch den Ansatz 14 zwischen der inaktiven Stellung (5)
und der aktiven Stellung (6) zurückgelegte Weg
ist derart festgelegt, daß die vordere Fläche 6a des Hilfsbehälters
6 in dieser zweitgenannten Position um etwa 1 mm in die rückseitige
Fläche 3a des Hauptbehälters 3 eindringt, derart, daß
die Übertragung der Transportflüssigkeit von einem Behälter zum anderen
6, 3 ermöglicht und daß auch der Übergang des Gerätes
in dessen letztmaligen Gebrauch sichtbar gemacht wird.
Um das Halten des Behälters 6 in Richtung auf die Rückwand
7a des hinteren Teils 7 während des normalen Funktionierens
des Gerätes 1 zu gewährleisten, ist ein an der Innenseite des
Teils 7 angebrachtes Zungen-System 9 vorgesehen, wobei die Zunge
9, die während der Verschiebung des hinteren Teils 7 an der
vorderen Fläche 6a zur Anlage kommt und die durch den Hauptbehälter
3 zurückgedrückt wird, nicht den Kontakt zwischen den beiden
Behältern 3, 6 verhindert.
Selbstverständlich ist diese Ausführungsform nicht erfindungsexklusiv.
Es ist möglich, weitere Formen der Verschiebung und auch der Blockierung des
hinteren Körpers 7 gegenüber dem Hauptkörper 8
in Betracht zu ziehen, zum Beispiel eine Verschiebung, die nicht einfach eine Längs-
sondern auch eine Drehverschiebung ist, wobei im Innenumfang des Hauptteils
8 eine Spiralnut verwendet wird, die in gewissem Maße ermöglicht,
das hintere Teil 7 zu schrauben, um es in das Hauptteil 8 eindringen
zu lassen, wobei diese Nut mit Rückdrehsicherungsmitteln verbunden ist, die
dem ähnlich sind, was mit den komplementären, kegelstumpfförmigen
Ansätzen erreicht wird.
Da es sich um zwei Behälter 3, 6 aus Fasermaterial
handelt, ist der Durchmesser des Hauptbehälters 3 vorzugsweise größer
als der Durchmesser des Hilfsbehälters 6. Diese besondere Anordnung
ermöglicht, auf sichere Weise die Anlage der gesamten vorderen Fläche
6a des Hilfsbehälters 6 an der hinteren Fläche
3a des Hauptbehälters 3 zu erzielen, selbst dann, wenn die
zwei genannten Behälter schlecht relativ zueinander zentriert sind.
In einem präzisen und nicht einschränkend zu verstehenden
Ausführungsbeispiel hatte der Hauptbehälter 3 einen Durchmesser
von 13,3 mm, eine Länge von 37 mm, enthielt 3g Tinte und wies eine Faserdichte
von 0,234 g/cm3 auf. Was den Hilfsbehälter 6 anbelangt,
so hatte dieser einen Durchmesser von 11,4 mm, eine Länge von 29 mm, enthielt
1,5g Transportflüssigkeit und wies eine Faserdichte von 0,203 g/cm3
auf.
Der Hilfsbehälter kann ein Kapillarbehälter sein, ohne ein
Faserbehälter zu sein, zum Beispiel ein aus Sinterpulver gefertigter Behälter,
oder aber er kann aus einer schwammartigen Masse bestehen, die eine gewisse Menge
an Tinte aufgenommen hat und in der Lage ist, diese durch Zusammendrücken der
schwammartigen Masse wieder abzugeben. In diesem Fall muß die Relativverschiebung
des hinteren Teils 7 über eine ausreichende Distanz erfolgen, um die
gewünschte Kompressionswirkung zu erzielen.
Der Hilfsbehälter kann auch aus einer Tasche bestehen, die Tinte
in flüssigem Zustand enthält. In diesem Fall muß das Betätigungsteil,
welches das hintere Teil 7 sein kann, mit Mitteln zum Öffnen der genannten
Tasche versehen sein, beispielsweise mit einem oder mehreren spitz zulaufenden Vorsprüngen,
die ermöglichen, während der Relativbewegung des genannten Teils die Tasche
zu durchstechen und das Ausfließen der in ihr enthaltenen Transportflüssigkeit
zu erreichen. Diese Tasche befindet sich in Richtung auf die Rückwand des hinteren
Teils, wobei sie insbesondere in Kontakt an der rückwärtigen Fläche
3a des Hauptbehälters 3 gehalten wird.
In allen vorgenannten Beispielen ist das Betätigungsteil durch
Längsverschiebung gegenüber der Symmetrieachse des Gerätes
1 verschiebbar. Dies ist nicht erfindungsexklusiv. Handelt es sich beispielsweise
um einen Hilfsbehälter, der in Form einer die Transportflüssigkeit enthaltenden
schwammartigen Masse vorliegt, kann das Betätigungsteil aus dem Abschnitt des
Körpers des Gerätes bestehen, der den Hilfsbehälter enthält
und der aus einem durch Druck oder Verdrehen verformbaren Material gefertigt ist
und dessen Verformung, sobald sie erfolgt ist, vorzugsweise dauerhaft ist. Der Benutzer
muß dann lediglich eine ausreichende Kraft auf diesen Abschnitt des Gerätes
ausüben, um ihn zu verformen und um auf diese Weise das Zusammendrücken
der Fasermasse oder schwammartigen Masse zu vollziehen, wodurch die Transportflüssigkeit
aus dem Hilfsbehälter freigesetzt wird. In diesem Fall stellt die mechanische
Verformung dieses Abschnittes des Körpers des Gerätes das visuelle Zeichen
für das Ende der Lebensdauer des Gerätes dar.