Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Eine derartige Nähmaschine ist durch offenkundige
Vorbenutzung bekannt. Das Schwenklager zum Verschwenken der Grundplatte zur Auflageplatte
ist zu Servicearbeiten an der Nähmaschine erforderlich. Das Anheben bzw. Lüften
des mindestens einen Nähwerkzeugs ist zum Entnehmen bzw. Unterlegen von Nähgut
erforderlich. Wenn die bekannte Nähmaschine um die Klappachse aufgeklappt werden
soll, muss zunächst der Betätigungshebel entfernt werden, da sonst ein
Klappen nicht möglich ist. Das Entfernen des Betätigungshebels und insbesondere
das Wiedereinführen des Betätigungshebels, nachdem die Nähmaschine
in die Betriebsstellung zurückgeklappt wurde, ist aufwändig.
Aufklappbare Nähmaschinen sind bekannt aus der
DE 20 2004 012 753 U1
, der
DE 20 2004 004 930 U1
und der
GB 1 488 729
.
Eine Nähmaschine mit einem Kniehebel ist bekannt aus
der
JP 2002 239277 A
.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Nähmaschine
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sie mit geringem Aufwand
um die Klappachse aufgeklappt werden kann.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst
durch eine Nähmaschine mit den im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmalen.
Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass eine bei
der bekannten Nähmaschine vorhandene unerwünschte Sperrwirkung der Anlenkung
des Betätigungshebels am Umlenkelement vermieden werden kann, wenn der Betätigungshebel
relativ zur Hebelstange, z. B. zum Umlenkelement, um eine zur Klappachse in etwa
parallele Schwenkachse schwenkbar ist. In etwa parallel bedeutet in diesem Zusammenhang,
dass der Winkel zwischen der Klappachse und der Schwenkachse so gering sein sollte,
dass die unerwünschte Sperrwirkung nicht auftritt. Es wird ein Winkel zwischen
der Klappachse und der Schwenkachse bevorzugt, der geringer ist als 10°. Entsprechend
bedeutet "in etwa senkrecht" in Bezug auf die Lagebeziehung der Schwenkachse zur
Hebelachse, dass ein Winkel zwischen der Schwenkachse und der Hebelachse bevorzugt
ist, der größer ist als 80° und kleiner ist als 110°. Bei der
bekannten Nähmaschine ist der Betätigungshebel mit einem senkrecht zur
Klappachse verlaufenden Endabschnitt am Umlenkelement angelenkt, sodass allenfalls
ein Verschwenken des Betätigungshebels relativ zum Umlenkelement bzw. zur Hebelstange
um eine zur Klappachse senkrecht stehende Schwenkachse möglich ist, was zur
unerwünschten Sperrwirkung führt. Durch die erfindungsgemäße
in etwa parallele Lage der Achsen wird diese Sperrwirkung aufgehoben. Es ist also
ein Aufklappen der Grundplatte möglich, ohne dass der Betätigungshebel
entfernt werden muss. Die Aufklapp-Schwenkachse des Betätigungshebels steht
in etwa senkrecht auf der Betätigungs-Hebelachse 25. Dies reduziert die Anforderungen
an eine Arretierung der Schwenkachse im Normalbetrieb der Nähmaschine, da beim
Anheben der Nähwerkzeuge über den Betätigungshebel nicht unabsichtlich
ein Aufklappen der Nähmaschine eingeleitet werden kann.
Eine Ausgestaltung des Betätigungshebels nach Anspruch
2 gewährleistet bei unaufwändiger Konstruktion eine Verschwenkbarkeit
des Betätigungshebels zum Umlenkelement bzw. zur Hebelstange um die Schwenkachse.
Ein Gabelabschnitt am Umlenkelement nach Anspruch 3 führt
zu einer guten Radiallagerung des Endabschnitts des Betätigungshebels im Umlenkelement
beim Verschwenken.
Ein Dreieckshebel nach Anspruch 4 führt zu einer sicheren
Kraftübertragung zwischen Komponenten des vom Betätigungshebel ausgelösten
Betätigungsmechanismus zum Anheben des Nähwerkzeugs.
Bei einer Ausgestaltung der Nähmaschine nach Anspruch
5 ist bei der Klappbewegung der Grundplatte relativ zur Auflageplatte eine Relativverschiebung
des Betätigungshebels zur Ölwanne und damit zum Gehäuse der Nähmaschine
möglich. Die Klappachse und die Schwenkachse müssen daher nicht zusammenfallen,
was die konstruktive Ausgestaltung des Betätigungsmechanismus zum Anheben des
Nähwerkzeugs vereinfacht.
Ein Kniehebel nach Anspruch 6 gewährleistet eine einfache
Betätigung des Betätigungsmechanismus zum Anheben des Nähwerkzeugs.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
- Fig. 1
- schematisch eine Seitenansicht einer Nähmaschine, die den Blick auf interne
Details bezüglich einer Lüftungsbetätigung eines Nähwerkzeugs
der Nähmaschine freigibt;
- Fig. 2
- schematisch eine stirnseitige Ansicht der Nähmaschine aus Blickrichtung
II in Fig. 1;
- Fig. 3
- separat den Betätigungsmechanismus zur Lüftung der Nähwerkzeuge;
- Fig. 4
- einen Detailausschnitt der Nähmaschine im Bereich eines Endabschnitts eines
Betätigungshebels des Lüftungs-Betätigungsmechanismus, der einem
Umlenkelement des Betätigungsmechanismus zugewandt ist, wobei die Nähmaschine
mit gegenüber einer Auflageplatte aufgeklappter Grundplatte dargestellt ist;
und
- Fig. 5
- eine zu Fig. 2 ähnliche Ansicht der Nähmaschine, wobei diese mit gegenüber
einer Auflageplatte aufgeklappter Grundplatte dargestellt ist.
Eine Nähmaschine 1 hat eine Grundplatte 2, auf die,
gegebenenfalls noch über zwischenliegende Komponenten, zu nähendes Nähgut
aufgelegt werden kann. Die Grundplatte 2 liegt auf einer Auflageplatte 3 auf. Über
ein nicht näher dargestelltes Schwenklager kann die Grundplatte 2 relativ zur
Auflageplatte 3 um eine Klappachse 4 verschwenkt werden. Die Klappachse 4 verläuft
senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 2 und liegt benachbart zum Auflagebereich der
Grundplatte 2 auf der Auflageplatte 3 auf der dem Benutzer abgewandten, also in
Fig. 2 linken Seite der Nähmaschine 1.
Die Nähmaschine 1 hat einen oberen Arm 5 und einen
die Grundplatte 2 und den oberen Arm 5 verbindenden Ständer 6. Unterhalb der
Auflageplatte 3 ist aus einem Gehäuse 7 der Nähmaschine 1, das dort von
einer Ölwanne 8 gebildet wird, ein Betätigungshebel 9 herausgeführt.
Der Betätigungshebel 9 dient zum Anheben von Nähwerkzeugen, zum Beispiel
eines Rollfußes 10, der Nähmaschine 1. Ein derartiges Anheben zum Entnehmen
oder zum Unterlegen von Nähgut wird auch als Lüften bezeichnet.
Benutzerseitig ist am Betätigungshebel 9 ein Kniepad
11 zur Kniebetätigung des Betätigungshebels 9 festgelegt. Der Betätigungshebel
9 ist also als Kniehebel ausgeführt. Die Position des Kniepads 11 zum Betätigungshebel
9 lässt sich über ein Einstellelement 12 zur Anpassung an den jeweiligen
Benutzer vorgeben.
Der Betätigungshebel 9 wird über eine mit Hilfe
einer Dichtmanschette 13 abgedichtete Durchführung 14 aus der Ölwanne
8 herausgeführt. Die Durchführung 14 dient gleichzeitig als Schwenklagerung
des Betätigungshebels 9 um eine senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 1 liegende
Schwenkachse 15.
In der zum Beispiel in Fig. 2 dargestellten Betriebsstellung
der Nähmaschine 1, in der also die Grundplatte 2 nicht relativ zur Auflageplatte
3 aufgeklappt ist, verläuft ein Schiebeabschnitt 16 des Betätigungshebels
9 im Anschluss an die Durchführung 14 im Wesentlichen gerade und in etwa parallel
zur Schwenkachse 15.
Der Betätigungshebel 9 wirkt über ein als Dreieckshebel
17 ausgebildetes Umlenkelement zum Anheben des Rollfußes 10 mit einer im Ständer
6 verlaufenden Hebelstange 18 zusammen. Dabei ist der Betätigungshebel 9 an
dem Dreieckshebel 17 so angelenkt, dass beim Klappen der Grundplatte 2 ein Verschwenken
des Betätigungshebels 9 relativ zur Hebelstange 18 um eine Schwenkachse 19
möglich ist, die in etwa parallel zur Klappachse 4 verläuft. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel verläuft die Schwenkachse 19 in Fig. 1 nicht exakt
horizontal wie die Klappachse 4, sondern leicht von links oben nach rechts unten
um etwa 5° zur Horizontalen geneigt. Das Verschwenken des Betätigungshebels
9 zum Dreieckshebel 17 um die Schwenkachse 19 wird dadurch ermöglicht, dass
der Betätigungshebel 9 mit einem Endabschnitt 20, der parallel zur Schwenkachse
19 verläuft, durch eine hierzu fluchtende Durchtrittsöffnung 21 im Dreieckshebel
17 gesteckt ist. Ein diese Durchtrittsöffnung 21 aufweisender, betätigungshebelseitiger
Abschnitt des Dreieckshebels 17 ist als Gabelabschnitt 22 ausgeführt, sodass
die Durchtrittsöffnung 21 durch mehrere Teilabschnitte des Dreieckshebels 17,
nämlich die beiden Gabelzinken, verläuft. Hierdurch ist eine saubere Radiallagerung
des Endabschnitts 20 in der Durchtrittsöffnung 21 gegeben. Gegen ein Herausrutschen
aus der Durchtrittsöffnung 21 ist der Endabschnitt 20 durch eine in das freie
Ende des Endabschnitts 20 geschraubte Sicherungsschraube 23 mit einer Beilagscheibe
24, deren Durchmesser größer ist als der Innendurchmesser der Durchtrittsöffnung
21, gesichert.
Der Dreieckshebel 17 ist um einen grundplattenfesten Bolzen
25 um eine Hebelachse 26 verschwenkbar. Letztere steht senkrecht auf der Klappachse
4, schneidet diese aber nicht, sondern ist zu dieser windschief. Der betätigungshebelseitige
Gabelabschnitt 22 des Dreieckshebels 17 ist am Betätigungshebel 9 angelenkt.
Hierzu ist der Gabelabschnitt 22 zwischen die Beilagscheibe 24 und einem am Betätigungshebel
9 festgelegten Bolzen 27 angeordnet, sodass eine Relativverschiebung des Endabschnitts
20 zum Gabelabschnitt 22 längs der Schwenkachse 19 nicht möglich ist.
Ein hebelstangenseitiger Abschnitt 28 ist über eine
Bolzen/Langlochverbindung 29 an der Hebelstange 18 angelenkt.
An dem Dreieckshebel 17 gegenüberliegenden Ende ist
die Hebelstange 18 an einer längs des Arms 5 verlaufenden Übertragungswelle
30 angelenkt. Letztere ist an ihrem der Hebelstange 18 gegenüberliegenden Ende
über einen Mitnehmer 31 an einem Klemmkörper 32 angelenkt. Der Klemmkörper
32 ist an einem oberen Abschnitt einer Nähwerkzeugstange 33 festgeklemmt. Dieser
obere Abschnitt der Nähwerkzeugstange 33 ragt nach oben aus einer vertikal
verlaufenden, grundplattenfesten Führungsbuchse 34 heraus. Oberhalb des Klemmkörpers
32 umgibt die Nähwerkzeugstange 33 im weiteren Verlauf eine als Druckfeder
ausgebildete Schraubenfeder 35. Diese stützt sich nach unten am Klemmkörper
32 und nach oben an einem grundplattenfesten Einstellkörper 36 mit einer Einstellschraube
37 ab.
Am unteren, freien Ende der Nähwerkzeugstange 33 ist
in der Position über ein Einstellelement 38 einstellbar der Rollfuß 10
festgelegt.
Eine Kniehebellüftung des Rollfußes 10 mit Hilfe
des insgesamt in Fig. 3 dargestellten Betätigungsmechanismus geschieht folgendermaßen:
Der Benutzer übt mit dem Knie über das Kniepad 11 derart Druck auf den
Betätigungshebel 9 aus, dass letzterer in der Durchführung 14 um die Schwenkachse
15 in Fig. 1 entgegen dem Uhrzeigersinn (Richtungspfeil 39) verschwenkt wird. Diese
Schwenkbewegung wird auf den Dreieckshebel 17 übertragen in eine Verschwenkung
des Dreieckshebels 17 um die Hebelachse 26 ebenfalls entgegen dem Uhrzeigersinn
(Richtungspfeil 40). Diese Schwenkbewegung wird über die Bolzen/Langlochverbindung
29 in eine Bewegung der Hebelstange 18 vertikal nach oben übertragen. Über
die Anlenkung an der Übertragungswelle 30 wird diese Vertikalbewegung in eine
Rotation der Übertragungswelle 30 (Richtungspfeil 41) übertragen.
Diese Rotation wird über den Mitnehmer 31 und den
Klemmkörper 32 in eine Vertikalbewegung der Nähwerkzeugstange 33 nach
oben übertragen. Hierbei muss die einstellbare Vorspannkraft der Schraubenfeder
35 überwunden werden. Aufgrund dieser Vertikalbewegung wird der Rollfuß
10 gelüftet.
Beim Aufklappen der Grundplatte 2 relativ zur Auflageplatte
3 um die Klappachse 4 muss der Betätigungshebel 9 nicht vorher entfernt werden.
Bei diesem Aufklappen verschwenkt die Grundplatte 2 mitsamt der Hebelstange 18 und
dem Dreieckshebel 17 um die Klappachse 4. Der Betätigungshebel 9 kann dieser
Verschwenkung folgen, da er relativ zum Dreieckshebel 17 um die Schwenkachse 19
verschwenkt werden kann. Neben dieser Relativverschwenkung um die Schwenkachse 19
wird der Schiebeabschnitt 16 des Betätigungshebels 9 beim Aufklappen der Grundplatte
2 aus der Durchführung 14 herausgeschoben. Die Grundplatte 2 kann gegenüber
der Auflageplatte 3 ohne Entfernung des Betätigungshebels 9 vollständig
aufgeklappt werden, bis die aufgeklappte Stellung nach Fig. 5 erreicht ist.