| Dokumentenidentifikation |
DE102005051584A1 16.05.2007 |
| Titel |
Dichtprofil für eine Vakuum-Toilette |
| Anmelder |
Airbus Deutschland GmbH, 21129 Hamburg, DE |
| Erfinder |
Lutzer, Wilhelm, 23619 Zarpen, DE |
| Vertreter |
Maiwald Patentanwalts GmbH, 80335 München |
| DE-Anmeldedatum |
27.10.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005051584 |
| Offenlegungstag |
16.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E03D 5/00(2006.01)A, F, I, 20051027, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B64D 11/02(2006.01)A, L, I, 20051027, B, H, DE
B63B 29/14(2006.01)A, L, I, 20051027, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Dichtprofil zur elastischen Abdichtung eines Toilettenrandes einer Toilettenschüssel gegenüber einer Verkleidung sowie die Verwendung eines solchen Dichtprofils, um damit den Toilettenrand einer Toilettenschüssel gegenüber einer Verkleidung abzudichten. Das erfindungsgemäße Dichtprofil umfasst einen Befestigungrand, welcher zur Befestigung des Dichtprofils an dem Toilettenrand geeignet ist, sowie eine Dichtlippe (8), welche von dem Befestigungsrand (3) kragartig absteht, um den Abstand zwischen der Verkleidung (7) und dem Toilettenrand (7) im Wesentlichen zu überbrücken.
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| Beschreibung[de] |
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TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der Sanitärtechnik.
Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Dichtprofil zur Abdichtung eines
Toilettenrandes einer Toilettenschüssel gegenüber einer Verkleidung der
Toilettenschüssel. Fernerhin betrifft die Erfindung die Verwendung solch eines
Dichtprofils, um damit den Toilettenrand gegenüber einer Verkleidung abzudichten.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
In Passagierflugzeugen kommen in aller Regel Vakuum-Toiletten zum
Einsatz, bei denen die Fäkalien über ein Vakuum abgesaugt werden. Derartige
Vakuum-Toiletten bestehen in aller Regel aus einer Toilettenschüssel, welche
das abzutransportierende Fäkaliengut aufnimmt, und einer Verkleidung, welche
einen Toilettensitz und gegebenenfalls einen zugehörigen Deckel trägt
und außerdem der Toilettenschüssel nach außen hin ein ansehnliches
Erscheinungsbild verleihen soll. Üblicherweise ist diese Verkleidung bis in
den Innenraum der Toilettenschüssel hineingezogen, sodass zwischen der Toilettenschüssel
bzw. dem Rand derselben und der Verkleidung ein Luftspalt von definierter Breite
entsteht. Durch diesen Luftspalt soll gewährleistet werden, dass bei einem
Spülvorgang kontinuierlich ein Luftstrom in den Innenraum der Toilettenschüssel
zuströmen kann, selbst wenn der Toilettendeckel geschlossen oder die Toilette
von einer Person besetzt ist. Dieser Luftspalt dient somit als Sicherheitsvorkehrung,
damit im Falle einer Vakuum-Spülung im Innenraum der Toilettenschüssel
kein Unterdruck entsteht, welcher im ungünstigsten Falle eine auf der Toilette
sitzende Person leicht ansaugen würde.
Dieser Luftspalt erweist sich jedoch dadurch als unvorteilhaft und
insbesondere als unhygienisch, als dass durch diesen hindurch bei der Benutzung
der Toilette Spritzer und Tropfen in den Einbauraum zwischen der Verkleidung und
der Toilettenschüssel hindurch treten können und dabei darin eingebaute
Geräte wie beispielsweise Ventile oder Controller verschmutzen, was nicht nur
unhygienisch ist, sondern auch zur Beeinträchtigung der fehlerfreien Funktion
der Toilette führen kann.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Problem besteht somit eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung darin, eine Realisierung anzugeben, mit welcher die Nachteile
im Zusammenhang mit dem notwendig erforderlichen Luftspalt zwischen der Toilettenschüssel
und der Verkleidung reduziert werden können.
Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
diese Aufgabe mit einem Dichtprofil gelöst, welches speziell zur elastischen
Abdichtung des Toilettenrandes einer Toilettenschüssel gegenüber einer
Verkleidung ausgebildet ist, welche in die Toilettenschüssel über deren
Toilettenrand mit einem Abstand eingepasst ist. Das erfindungsgemäße Dichtprofil
umfasst dabei einerseits einen Befestigungsrand und andererseits eine Dichtlippe.
Der Befestigungsrand ist ausgebildet, um das Dichtprofil an dem Toilettenrand zu
befestigen. Die Dichtlippe hingegen steht kragartig von dem Befestigungsrand ab,
um den Abstand zwischen der Verkleidung und dem Toilettenrand zu überbrücken
bzw. zu verkleinern. Sofern hier von einer Überbrückung bzw. einer Verkleinerung
des Abstandes die Rede ist, so bedeutet dies, dass das auskragende freie Ende der
Dichtlippe die Verkleidung berühren kann, dies jedoch nicht zwangsweise muss
und berührt diese somit eben gerade oder gerade nicht.
Anstelle das Dichtprofil mit dem Befestigungsrand an dem Toilettenrand
zu befestigen, kann dieser ebenso ausgebildet sein, um das Dichtprofil an der Verkleidung
zu befestigen, so dass in diesem Fall die Dichtlippe kragartig von der Verkleidung
absteht, um den Abstand zwischen der Verkleidung und dem Toilettenrand zu überbrücken
bzw. zu verkleinern.
Durch die freie auskragende Ausbildung der Dichtlippe kann diese im
Falle eines zu großen Unterdrucks in der Toilettenschüssel elastisch nachgeben,
und somit den Abstand bzw. den Luftspalt zwischen Toilettenschüssel und Verkleidung
wieder frei geben, sodass ausreichend Luft in die Toilettenschüssel nachströmen
kann. Um bereits bei geringen Unterdrücken in der Toilettenschüssel elastisch
nachgeben zu können, kann die Dichtlippe beispielsweise aus einem sehr dünnen
Material bestehen, welches sehr weiche, elastische Eigenschaften aufweist. Beispielsweise
kann die Dichtlippe bzw. das gesamte Dichtprofil aus Silikon, Kautschuk oder einem
beliebigen gummi-elastischen synthetischen Material gefertigt werden.
Um das Dichtprofil ohne größeren Aufwand einfach an der
Toilettenschüssel befestigen zu können, ist der Befestigungsrand ausgebildet,
um formschlüssig an dem Toilettenrand befestigt zu werden. Dies kann beispielsweise
bedeuten, dass der Befestigungsrand eine derartige Profilgeometrie besitzt, welche
quasi einen Negativabdruck des Toilettenrands darstellt, um mit diesem formschlüssig
in Eingriff gebracht werden zu können. In Kombination mit dem elastischen Material,
aus dem das Dichtprofil gefertigt sein kann, lässt sich das Dichtprofil somit
form- und kraftschlüssig an dem Toilettenrand anbringen, wenn das Dichtprofil
bzw. dessen Befestigungsrand auf den Toilettenrand aufgespannt wird.
Anstelle die Befestigung des Dichtprofils über einen Formschluss
zu gewährleisten, ist es selbstverständlich ebenfalls möglich, die
Verbindung zu dem Toilettenrand kraftschlüssig beispielsweise mittels einer
Verklebung herzustellen. Alternativ können jedoch auch jegliche andere Mittel
wie beispielsweise ein Klettverschluss oder Druckknöpfe zum Einsatz kommen,
welche Mittel nur geeignet sind, um den Befestigungsrand des Dichtprofils an dem
Toilettenrand zu befestigen.
Da bekannte Toilettenschüsseln von Vakuum-Toiletten häufig
über einen nach außen hin umgebogenen Rand verfügen, kann es sich
jedoch als vorteilhaft erweisen, den Befestigungsrand so auszubilden, dass dieser
zur Befestigung über den Toilettenrand herum beziehungsweise darüber gezogen
wird, um mit dessen nach außen hin umgebogenen Randabschnitt formschlüssig
in Eingriff zu gelangen. Dabei kann der Befestigungsrand den nach außen umgebogenen
Randabschnitt des Toilettenrands hintergreifen, wodurch in Verbindung mit den elastischen
Eigenschaften des Materials, aus dem das Dichtprofil gefertigt sein kann, ein guter
Sitz des Dichtprofils gewährleistet werden kann.
Zwar ist es möglich, das Dichtprofil als einen in sich geschlossenen
elastischen Ring auszubilden, sodass dieser in seiner Gesamtheit auf den Toilettenrand
aufgespannt werden kann, jedoch ist es ebenso möglich, dass das Dichtprofil
nicht in sich geschlossen ist. In diesem Falle kann in den Befestigungsrand beispielsweise
ein umlaufendes Band eingearbeitet sein, mit welchem der Befestigungsrand am Außenumfang
der Toilettenschüssel zur Befestigung des Dichtprofils festgezurrt werden kann.
Das Befestigungsband steht dabei beispielsweise über die beiden Enden des Befestigungsrands
hinaus und kann somit wie ein Tunnelzug festgezurrt und verknotet werden.
Zwar lässt sich mit dem erfindungsgemäßen Dichtprofil
in zuverlässiger Weise ein Hindurchtreten von Spritzern und Tropfen in den
Zwischenraum zwischen Toilettenschüssel und Verkleidung verhindern, jedoch
ist es selbstverständlich wünschenswert, dass die von dem Dichtprofil
bzw. der Dichtlippe aufgefangenen Tropfen auch zuverlässig wieder in die Toilettenschüssel
zurück geführt werden. Um diese Rückfuhr von Spritzern und Tropfen
zu ermöglichen, kann die Dichtlippe an ihrem auskragenden, freien Ende eine
erste Tropfnase aufweisen, an welcher sich kleine Tropfen zu größeren
vereinen und letztendlich zurück in den Innenraum der Toilettenschüssel
zurück fallen.
Daneben kann die Dichtlippe eine zweite Tropfkante aufweisen, welche
sich im in eine Toilettenschüssel eingepassten Zustand der Dichtlippe an der
Innenseite des Toilettenrands anlegt. Diese zweite Dichtlippe dient neben ihrer
eigentlichen Funktion der Tropfenbildung zusätzlich dem Zweck, um zu verhindern,
dass Flüssigkeitsspritzer oder -tropfen zwischen den Rand der Toilettenschüssel
und den Befestigungsrand des Dichtprofils gelangen.
Bei herkömmlichen Vakuum-Toiletten befindet sich in dem Luftspalt
zwischen der Verkleidung und der Toilettenschüssel häufig ein sogenannter
Sprayring, welcher mit einer Vielzahl an Öffnungen versehen ist, durch welche
hindurch eine Spülflüssigkeit in das Innere der Toilettenschüssel
zur Reinigung derselben abgegeben werden kann. Da sich nun erfindungsgemäß
in dem Luftspalt zwischen der Verkleidung und der Toilettenschüssel die Dichtlippe
des Dichtprofils befindet, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Sprayring,
mit der Dichtlippe zu einem integralen einstückigen Bauteil zu verbinden.
Alternativ zu dieser Ausgestaltung, bei der der Sprayring einstückig
mit der Dichtlippe verbunden ist, ist es möglich, die Dichtlippe selbst als
Hohlkörper auszubilden, welcher mit einer Vielzahl an Öffnungen ausgestattet
ist, welche in Richtung der Toilettenschüssel gerichtet sind. Somit kann durch
den Hohlkörper in der Dichtlippe selbst eine Reinigungsflüssigkeit durch
die Öffnungen in die Toilettenschüssel eingebracht werden.
Zwar lässt sich mit den beiden zuvor genannten Tropfkanten bereits
die Tropfenbildung und Rückführung in die Toilettenschüssel verbessern,
jedoch kann eine weitere Verbesserung der Tropfenbildung dadurch erzielt werden,
indem die Dichtlippe im in eine Toilettenschüssel eingepassten Zustand eine
Neigung aufweist, welcher von der zweiten Tropfkante zu der ersten Tropfkante in
Bezug auf die Horizontale abfällt, sodass sich Tropfen zwangsweise im Bereich
der ersten Tropfkante sammeln.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird
die derselben zugrunde liegende Aufgabe dadurch gelöst, indem ein zuvor beschriebenes
Dichtprofil verwendet wird, um damit den Toilettenrand einer Toilettenschüssel
gegenüber einer Verkleidung abzudichten, welche in die Toilettenschüssel
über den Toilettenrand mit einem Abstand eingepasst ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen exemplarisch erläutert. Die in den Figuren exemplarisch beschriebenen
Ausführungsbeispiele dienen lediglich dem besseren Verständnis der Erfindung
und dürfen insbesondere nicht als Schutzbereichs einschränkend aufgefasst
werden. Es zeigt:
1 zeigt einen Querschnitt durch einen Toilettenrand
samt Verkleidung mit einem erfindungsgemäßen Dichtprofil gemäß
einer ersten Ausführungsform; und
2 zeigt einen Querschnitt durch einen Toilettenrand
samt Verkleidung mit einem erfindungsgemäßen Dichtprofil gemäß
einer zweiten Ausführungsform.
In beiden Figuren sind gleiche oder ähnliche Elemente mit gleichen
oder übereinstimmenden Bezugszeichen gekennzeichnet. Die Darstellungen sind
nicht zwangsweise maßstäblich, können jedoch qualitative Größenverhältnisse
wiedergeben.
BESCHREIBUNG BEISPIELHAFTER AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
Zunächst wird unter Bezugnahme auf die 1
eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dichtprofils
10 beschrieben, bei der der Sprayring 4 mit der Dichtlippe
8 nicht zu einem einstückigen integralen Bauteil verbunden ist. Die
1 zeigt einen Querschnitt durch eine Toilettenschüssel
1 in deren Randbereich. Die Toilettenschüssel 1 weist einen
nach außen hin umgebogenen Toilettenrand 9 auf, über welchen
hinweg eine Verkleidung 7 in den Innenraum der Toilettenschüssel
1 eingreift. Die Verkleidung 7 liegt dem Toilettenrand
9 im Innern der Toilettenschüssel 1 durch einen Abstand bzw.
Luftspalt beabstandet gegenüber, sodass durch diesen im Falle eines Unterdrucks
in der Toilettenschüssel 1 ausreichend Luft von außen nach strömen
kann.
Da bei der Benutzung einer Toilette in aller Regel einige Flüssigkeitstropfen
aus dem Innern der Toilettenschüssel 1 nach oben spritzen werden,
besteht die Gefahr, dass Tropfen durch den Abstand zwischen der Verkleidung
7 und dem Toilettenrand 9 in den Einbauraum zwischen Verkleidung
7 und der Schüssel 1 gelangen, wodurch unhygienische Verschmutzung
hervor gerufen werden, und darüber hinaus in dem Einbauraum befindliche Ventile
oder andere eingebaute Geräte verschmutzt werden können, was letztendlich
zu deren Ausfall führen kann.
Um einen derartigen Durchtritt von Flüssigkeitstropfen durch
den Abstand zwischen dem Toilettenrand 9 und der Verkleidung
7 zu verhindern, wird erfindungsgemäß an dem Toilettenrand ein
Dichtprofil 10 angeordnet, welches im Wesentlichen aus einem Befestigungsrand
3 und einer Dichtlippe 8 besteht. Der Befestigungsrand
3 ist dabei speziell ausgebildet, um das Dichtprofil 10 an dem
Toilettenrand 9 befestigen zu können. Die Dichtlippe 8 besteht
im Wesentlichen aus einem stegförmigen Abschnitt und steht von dem Befestigungsrand
3 kragartig ab, um den Abstand zwischen der Verkleidung 7 und
dem Toilettenrand 9 zu überbrücken bzw. zu verkleinern. Dabei
kann die Dichtlippe 8 solang ausgebildet sein, um die Verkleidung
7 zu berühren oder um alternativ kurz vor der Verkleidung
7 zu enden.
Wie die 1 ferner zeigt, weist der Befestigungsrand
3 ein wulstförmiges Profil auf, mit welchem der Befestigungsrand
3 um den nach außen umgebogenen Toilettenrand 9 formschlüssig
befestigt werden kann. Der wulstförmige Abschnitt des Befestigungsrandes
3 umgreift dabei den nach außen gebogenen Abschnitt des Toilettenrands
9, sodass ein sicherer Formschluss gegeben ist. Zur zusätzlichen Sicherung
kann in dem Befestigungsrand 3 ein Band 2 eingearbeitet sein,
mit welchem der Befestigungsrand 3 am Außenumfang der Toilettenschüssel
1 entsprechend einem Tunnelzug festgezurrt werden kann.
An dem auskragenden freien Ende in der Nähe der Verkleidung
7 ist die Dichtlippe 8 mit einer Tropfkante 6 in Form
eines nach unten gebogenen Abschnitts ausgestattet, welche dazu dient, um an der
Dichtlippe 8 niederschlagene Tropfen zu sammeln, um diese zurück in
den Innenraum der Toilettenschüssel 1 zu befördern. Daneben weist
die Dichtlippe 8 eine zweite Tropfkante 5 auf, welche sich wie
die 1 zeigt, an der Innenseite des Toilettenrandes
9 anlegt, wodurch sichergestellt werden kann, dass keine Flüssigkeitsspritzer
zwischen Dichtprofil 10 und Toilettenrand 9 gelangen.
Zwar zeigt die 1 einen Sprayring
4, welcher als separates Bauteil in den Abstand zwischen Verkleidung
7 und Toilettenrand 9 eingepasst ist, jedoch kann das erfindungsgemäße
Dichtprofil 10 bzw. dessen Dichtlippe mit dem Sprayring 4 zu einem
integralen einstückigen Bauteil verbunden werden.
Zwar ist die Dichtlippe 8 des Dichtprofils 10 in
der Figur als im Wesentlichen horizontal dargestellt, jedoch kann es sich als vorteilhaft
erweisen, die Dichtlippe 8 mit einer Neigung zu versehen, welche von der
zweiten Tropfkante 5 zu der ersten Tropfkante 6 hin abfällt,
sodass sich an der Dichtlippe 8 niederschlagende Tropfen verhältnismäßig
rasch an der ersten Tropfkante 6 sammeln, und auf diese Weise zügig
in das Innere der Toilettenschüssel 1 zurück befördert werden
können.
Im Folgenden wird nun abschließend unter Bezugnahme auf die
2 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Dichtprofils 10 beschrieben, wobei sich lediglich die Dichtlippe
8 von der unter Bezugnahme auf die 1 beschriebene
unterscheidet, weshalb im Folgenden auch nur auf die unterschiedliche Ausgestaltung
der Dichtlippe 8 eingegangen wird. Wie die 2
zeigt, ist die Dichtlippe 8 hier als Hohlkörper 11ausgebildet,
welcher in Richtung des Innenraums der Toilettenschüssel 1 mit einer
Vielzahl an Öffnungen 12 ausgestattet ist, welche in Richtung des
Innenraums der Toilette 1 zeigen. Die Dichtlippe
8 kann auf diese Weise gleichzeitig die Funktion eines Sprayrings übernehmen,
indem der Hohlraum 11 der Dichtlippe 8 mit einer Reinigungsflüssigkeit
13 beaufschlagt wird, welche durch die Öffnungen 12 in das
Innere der Toilettenschüssel 1 gesprüht werden kann, um diese
von Verunreinigungen zu befreien.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass „umfassend" keine
anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine" oder „ein"
keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder
Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben
worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben
beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen
in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.
- 1
- Toilettenschüssel
- 2
- Band
- 3
- Befestigungsrand
- 4
- Sprayring
- 5
- Zweite Tropfkante
- 6
- Erste Tropfkante
- 7
- Verkleidung
- 8
- Dichtlippe
- 9
- Toilettenrand
- 10
- Dichtprofil
- 11
- Hohlkörper
- 12
- Öffnung in Hohlkörper 11
- 13
- Reinigungsflüssigkeit
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| Anspruch[de] |
Dichtprofil (10) zur elastischen Abdichtung eines Toilettenrandes
(9) einer Toilettenschüssel (1) gegenüber einer Verkleidung
(7), welche in die Toilettenschüssel (1) über deren
Toilettenrand (9) mit einem Abstand eingepasst ist, umfassend:
– einen Befestigungsrand (3), welcher zur Befestigung des Dichtprofils
(10) an dem Toilettenrand (9) geeignet ist, und
– eine Dichtlippe (8), welche von dem Befestigungsrand (3)
kragartig absteht, um den Abstand zwischen der Verkleidung (7) und dem
Toilettenrand (9) zu überbrücken.
Dichtprofil gemäß Anspruch 1, wobei der Befestigungsrand alternativ
zu der Ausbildung gemäß Anspruch 1 zur Befestigung des Dichtprofils (10)
an der Verkleidung (9) geeignet ist.
Dichtprofil gemäß Anspruch 1, wobei der Befestigungsrand (3)
ausgebildet ist, um formschlüssig an dem Toilettenrand (9) befestigt
zu werden.
Dichtprofil gemäß Anspruch 1 oder 3, wobei der Befestigungsrand
(3) ausgebildet ist, um zur Befestigung über den Toilettenrand (9)
herum gezogen zu werden.
Dichtprofil gemäß einem der Ansprüche 1, 3, 4, wobei
der Befestigungsrand (3) über ein umlaufendes Band (2) verfügt,
welches ausgebildet ist, um damit den Befestigungsrand (3) am Außenumfang
der Toilettenschüssel (1) zur Befestigung des Dichtprofils (10)
festzuzurren.
Dichtprofil gemäß einem der voranstehenden Ansprüche,
wobei die Dichtlippe (8) an ihrem auskragenden, freien Ende eine erste
Tropfkante (6) aufweist.
Dichtprofil gemäß einem der voranstehenden Ansprüche,
wobei die Dichtlippe (8) eine zweite Tropfkante (5) aufweist,
welche sich im in eine Toilettenschüssel (1) eingepassten Zustand
der Dichtlippe (8) an der Innenseite des Toilettenrandes (9) anlegt.
Dichtprofil gemäß einem der voranstehenden Ansprüche,
ferner umfassend:
– einen Sprayring, welcher mit der Dichtlippe (8) zu einem integralen
Bauteil verbunden ist.
Dichtprofil, gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 wobei
die Dichtlippe (8) als Hohlkörper (11) mit zu der Toilettenschüssel
(1) gerichteten Öffnungen ausbildet ist.
Dichtprofil gemäß einem der voranstehenden Ansprüche,
wobei das Dichtprofil (10) als ein in sich geschlossener elastischer Ring
ausgebildet ist.
Dichtprofil gemäß einem der voranstehenden Ansprüche,
wobei die Dichtlippe (8) im in eine Toilettenschüssel (1)
eingepassten Zustand eine Neigung aufweist, welche von der zweiten Tropfkante (5)
zu der ersten Tropfkante (6) in Bezug auf die Horizontale abfällt.
Verwendung eines Dichtprofils (10) gemäß einem der
voranstehenden Ansprüche, um damit den Toilettenrand (9) einer Toilettenschüssel
(1) gegenüber einer Verkleidung (7), welche in die Toilettenschüssel
(1) über deren Toilettenrand (9) mit einem Abstand eingepasst
ist, abzudichten.
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