| Dokumentenidentifikation |
DE102006013063A1 16.05.2007 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung textiler Armierungen für technische Erzeugnisse |
| Anmelder |
Kümpers GmbH & Co. KG, 48429 Rheine, DE |
| Erfinder |
Kümpers, Franz-Jürgen, 48429 Rheine, DE; Brockmanns, Karl-Josef, Dr., 47877 Willich, DE; Baumgart, Gregor, 41749 Viersen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
22.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006013063 |
| Offenlegungstag |
16.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
16.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D04B 23/12(2006.01)A, F, I, 20060322, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D04B 21/18(2006.01)A, L, I, 20060322, B, H, DE
B65H 69/02(2006.01)A, L, I, 20060322, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die textilen Armierungen werden aus Flächenanteilen eines textilen Flächengebildes durch Zuschnitt und Konfektionierung gewonnen, wobei das textile Flächengebilde aus mindestens zwei sich unter vorgebbaren Winkel kreuzenden Fadenscharen gebildet ist, von denen mindestens eine aus dem technischen Einsatzzweck entsprechenden hochwertigen Materialien besteht. Aufgabe der Erfindung ist eine Kostenreduzierung unter Beibehaltung der positiven Eigenschaften der Armierung. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass mindestens eine Fadenschar abschnittsweise aus Anteilen hochwertigen Materials und in den dazwischen liegenden Abschnitten aus einem geringwertigeren Material gebildet ist. Das geringwertigere Material dient der sicheren Verbindung und Positionierung der Abschnitte des hochwertigen Materials im Flächengebilde. Die Abschnitte des hochwertigen Materials werden so in der jeweiligen Fadenschar positioniert, dass sie den Flächenanteil im Flächengebilde abdecken, aus dem die textile Armierung zugeschnitten werden soll.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 sowie eine zugehörige Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 13.
Traditionell werden textile Flächengebilde für Bekleidungstextilen
sowie Dekostoffe eingesetzt. Zu diesen traditionellen Einsatzgebieten ist in letzter
Zeit zunehmend die Verwendung derartiger textiler Flächengebilde im Bereich
technischer Textilien hinzugekommen. Innerhalb des Bereiches der technischen Textilien
spielt die Verwendung textiler Flächengebilde als Armierung technischer Formkörper
eine besondere Rolle. Diese textilen Armierungen werden aus Flächenanteilen
eines textilen Flächengebildes durch Zuschnitt und Konfektionierung gewonnen.
Das die Grundlage für die textile Armierung bildende textile Flächengebilde
besteht aus mindestens zwei sich unter vorgebbarem Winkel kreuzenden Fadenscharen.
Mindestens eine dieser Fadenscharen besteht aus dem technischen Einsatzzweck entsprechendem
hochwertigen Material, z.B. Karbonfasern.
Einsatzgebiete dieser Armierungen sind mittlerweile nahezu alle Arten
von Verkehrsmitteln sowie z.B. auch Flügel von Windrädern. Demgegenüber
vorher im Wesentlichen als Armierungen oder Grundstoff eingesetzte metallische Werkstoffe
besitzen neben einer höheren Verschleißanfälligkeit insbesondere
ein höheres spezifisches Gewicht, und verleihen damit dem jeweiligen Formkörper
in dessen Bewegungsablauf eine deutlich höhere Trägheit.
Neben den genannten Vorteilen entsteht bei der Verwendung textiler
Armierungen allerdings der Nachteil, dass die verwendeten Materialien, z.B. Karbonfasern,
relativ teuer sind. Besonders wirkt sich aus, dass im Herstellungsprozess ein erheblicher
Prozentsatz dieser hochwertigen Fasern dem Abfall zugeführt wird.
Dabei ist davon auszugehen, dass auch die Wiederaufbereitung dieses
Abfalls sehr kostenaufwendig ist und in der Regel eine Verwendung für den vorgesehenen
Einsatzzweck dann nicht mehr möglich ist.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung
vorzuschlagen, die die Herstellung der textilen Armierungen mit einem geringeren
Kostenaufwand gestatten, ohne dass dies zu Lasten der Gebrauchsvorteile dieser Armierungen
geht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gemäß
Anspruch 1 sowie eine Vorrichtung gemäß Anspruch 13 gelöst.
Die Erfindung ist durch die Ansprüche 2 bis 12 und 14 bis 24
vorteilhaft weitergebildet.
Ausgehend von der Erkenntnis, dass in Bereichen des textilen Flächengebildes,
die außerhalb der Flächenanteile liegen, die später die textilen
Armierungen bilden, keine besonderen Anforderungen an das textile Fasermaterial
gestellt werden müssen, sieht die Erfindung vor, in diesen Bereichen geringwertigere
Materialien einzusetzen. Je nach Anordnung und Größe der Flächenanteile,
die dem bestimmungsgemäßen Einsatz zugeführt werden, kann der verbleibende
Flächenanteil bis zu 70% betragen. Das bedeutet, dass 70% des eingesetzten
Faser- bzw. Fadenmaterials aus hochwertigen und damit kostenintensiven Materialien
nicht, wie beim Stand der Technik, dem Abfall zugeführt wird.
Je nachdem, welches Flächenbildungsverfahren zur Anwendung kommt,
ist einzuschätzen, ob an einer oder mehreren Fadenscharen die erfindungsgemäße
Stückelung der Materialabschnitte erfolgen kann oder nicht. Auch die Anwendung
an nur einer Fadenschar bringt bereits erhebliche Vorteile, die den mit der Erfindung
verbundenen zusätzlichen Aufwand in ausreichendem Maße übertreffen.
Da das Verfahren nicht zu einer Reduzierung der Produktivität
der Flächengebildeherstellung führen soll, ist dafür zu sorgen, dass
das Verbinden der verschiedenen Materialabschnitte so schnell vonstatten geht, dass
die Zuführgeschwindigkeit der Fadenschar zum Flächenbildungsprozess nicht
reduziert werden muss. Das Verbindungsmittel muss deshalb sehr schnell wirksam sein.
Hierbei ist z.B. an ein Klebe- und/oder Schweißverfahren zu denken.
Da in der Regel dieser Verbindungsvorgang im statischen Zustand erfolgen
sollte, ist zwischen den Verbindungsmitteln und den Zuführungsmitteln der Fadenschar
für ein ausreichendes Speichervolumen zu sorgen. Dieses Speichervolumen muss
ausreichend sein, um die trenn- und verbindungsbedingte Wartezeit zu überbrücken.
Dementsprechend muss auch die Zuführgeschwindigkeit der Fadenschar zum Speicher
zwischen den Verbindungsvorgängen um den Betrag höher sein, der zur ausreichenden
Füllung des Speichers notwendig ist. Anders ausgedrückt muss diese Fördergeschwindigkeit
die durch den Stillstand bedingte Zeitverkürzung für die Zufuhr der Fadenschar
zum Speicher kompensieren.
Besonders vorteilhaft ist die Erfindung anwendbar, wenn das Flächengebilde
durch eine multiaxiale Legetechnik mit anschließendem Verwirken der sich in
verschiedenen Winkeln kreuzenden Fadenscharen erzeugt wird. Hierbei erfolgt das
Zuführen der Fadenscharen mit einer vertretbaren Geschwindigkeit, die das erfindungsgemäße
Trennen und Verbinden der Fadenabschnitte gestattet.
Als hochwertiges Fadenmaterial kommen vorrangig Karbonfilamente zum
Einsatz, die einen erheblichen Kostenfaktor darstellen.
Um die Verteilung der Fadenabschnitte auf dem Flächengebilde
so vornehmen zu können, dass die hochwertigen, insbesondere Karbonfasern auch
möglichst exakt in den Bereichen angeordnet sind, die später die verwerteten
Flächenabschnitte bilden, ist zunächst die vorgesehene Verteilung der
Flächenabschnitte auf dem textilen Flächengebilde vorzugeben oder zu ermitteln.
Ausgehend von der Lage der Flächenabschnitte auf dem textilen Flächengebilde
ist zu bestimmen, wie die Fadenscharabschnitte nacheinander zu positionieren sind.
Dabei ist z.B. auch der Verlegewinkel der Fadenschar zu berücksichtigen.
Um zu vermeiden, dass es zu einem Abdriften der Fadenscharabschnitte
gegenüber den vorgesehenen Flächenanteilen kommt, ist eine Synchronisation
zwischen der Fadenablage und der Stückelung der Fadenabschnitte erforderlich.
Besonders vorteilhaft und einfach ist die Verwendung der Umkehrpunkte der Fadenschar
als Synchronisationspunkt. Das bedeutet, dass eine Synchronisation innerhalb jedes
Ablageweges der Fadenschar über die Flächengebildebreite erfolgt. Dadurch
ist eine hohe Genauigkeit der Synchronisation erzielbar. Dies wiederum führt
dazu, dass eine hohe Sicherheit gegeben ist, dass sich die Abschnitte aus hochwertigem
Fadenmaterial mit den später verwerteten Flächenabschnitten decken. Allerdings
ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Länge der Fadenabschnitte aus
hochwertigem Material so zu bemessen, dass sie eine größere Fläche
abdecken, als der später verwendete Flächenanteil. Diese Überschreitung
der Grenzen des verwerteten Flächenanteiles kann umso geringer gewählt
werden, je besser die Synchronisation zwischen dem Ablageprozess und dem Verbindungsprozess
erfolgt.
Um die vorgegebene Dichte des Flächengebildes in dem gewünschten
Maße gleichbleibend zu halten, ist dafür zu sorgen, dass die Fadenschar
durch den Verbindungsvorgang insgesamt in ihrer Breite erhalten bleibt. Es sollte
dafür gesorgt werden, dass die Fäden vereinzelt bleiben, das heißt,
dass immer jeweils ein Faden aus hochwertigem Material mit einem Faden aus dem geringwertigeren
Material verbunden wird. Das sichert auch, dass die Zuführung der Fadenschar
über fadenspezifische Zuführorgane, z.B. Ösen, beibehalten werden
kann.
Um eine hohe Prozesssicherheit zu gewährleisten, ist es notwendig,
dass die Fäden der Fadenschar aus dem geringwertigeren Material in ihrer Verarbeitbarkeit
und Geometrie den Fäden aus dem hochwertigen Material weitestgehend ähneln.
Vorrichtungsseitig ist der Vorrichtung zur Erzeugung des Flächengebildes
eine Trenn- und Verbindungseinrichtung vorgeschaltet, die Fördermittel zum
gesteuerten und exakten Positionieren der Fadenscharen aus hochwertigem und geringwertigerem
Material besitzt. Des Weiteren muss diese Vorrichtung Trenneinrichtungen für
die jeweiligen Fadenscharen sowie Verbindungsreinrichtungen zum Verbinden der jeweiligen
Fadenenden der Fadenscharen besitzen.
Um die Tätigkeiten der einzelnen Aggregate der Trenn- und Verbindungseinrichtung
zu koordinieren, ist eine Steuereinrichtung vorhanden.
Arbeitet die Trenn- und Verbindungseinrichtung diskontinuierlich,
muss ihr eine Speichereinrichtung nachgeordnet werden, die ein Speichervolumen besitzt,
welches ausreichend ist, um die statischen Phasen der Trenn- und Verbindungseinrichtung
zu überbrücken. Vorteilhaft wird diese Einrichtung ebenfalls von der Steuereinrichtung
für die Trenn- und Verbindungseinrichtung gesteuert.
Die Steuereinrichtung ist mit einem Computer gekoppelt, was auch einschließt,
dass der Computer Bestandteil der Steuereinrichtung sein kann. Dem Computer ist
die Verteilung der Flächenanteile der textilen Armierungen auf dem Flächengebilde
vorgebbar. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dem Computer die Form der
für eine Armierung vorgesehenen Flächenanteile vorzugeben, wobei dann
der Computer selbst die optimale Verteilung dieser Flächenanteile auf dem Flächengebilde
errechnet. Aus dieser Verteilung der Flächenanteile ermittelt der Computer
die Position der Abschnitte aus hochwertigem Material entlang der mindestens einen
zu stückelnden Fadenschar unter Berücksichtigung der Zuführung, insbesondere
dem Zuführwinkel. Die dabei erzielten Ergebnisse werden von der Steuereinrichtung
dann in entsprechende Steuerbefehle der Bestandteile der Trenn- und Verbindungseinrichtung
sowie der Speichereinrichtung verwendet.
Der Computer ist auch darauf eingerichtet, die Abschnitte der Fadenschar
aus höherwertigem Material in beiden Richtungen so zu verlängern, dass
mit Sicherheit in dem später bestimmungsgemäß verwerteten Flächenabschnitt
nur Abschnitte aus hochwertigem Fadenmaterial abgelegt werden.
Die Zuführeinrichtung der Fadenschar besitzt vorteilhafterweise
Mittel, um die jeweilige Zuführposition zu bestimmen und der Steuereinrichtung
zuzuführen, um diese entsprechend mit der Ablage der Fadenschar auf dem Flächengebilde
zu synchronisieren.
Auf besonders einfache Weise kann sich diese Synchronisation auf die
Erfassung der Umkehrpunkte der Fadenschar beschränken.
Die Trenn- und Verbindungseinrichtung besitzt vorteilhaft zwei in
Fadenscharlaufrichtung hintereinander angeordnete Verbindungseinrichtungen, zwischen
denen eine Trenneinrichtung für die Fadenschar aus hochwertigem Material angeordnet
ist. Damit diese Trenneinrichtung nur auf diese Fadenschar wirkt, ist im Bereich
der Trenneinrichtung auch eine Separiereinrichtung für das geringwertigere
Fadenmaterial angeordnet. Um die Fadenschar aus hochwertigem Material beim Trennvorgang
entsprechend gespannt zu halten, ist eingangsseitig der Trenn- und Verbindungseinrichtung
eine Klemmeinrichtung angeordnet. Außerdem ist zum Vorlegen der Abschnitte
der Fadenschar aus geringwertigerem Material eine Klemm-, Schneid- und Fördereinrichtung
vorhanden. Letztere muss das eingangsseitig der Trenn- und Verbindungseinrichtung
abgetrennte Ende der Fadenschar durch die gesamte Vorrichtung fördern, damit
diese Fadenschar für den nächsten Verbindungsvorgang wieder zur Verfügung
steht.
Vorteilhaft besitzen die Verbindungseinrichtungen Fördereinrichtungen
für die Verbindungsmittel, die für Verbindungsvorgänge bereitgestellt
werden. Dabei kann es sich beispielsweise um entlang eines Bandes angeordnete Klebestreifen
handeln, die jeweils einzeln dem Verbindungsprozess zur Verfügung stehen. Diese
Klebestreifen sollten vorrangig diskontinuierlich gefördert werden, sodass
sie immer dann, wenn ein Verbindungsprozess ansteht, an der erforderlichen Stelle
bereitstehen.
Um das Verbinden durch Schweißen oder Heißkleben zu bewirken,
sind Verbindungselemente vorgesehen, die für den Schweiß- oder Heißklebeprozess
beheizbar und aufeinander zu bewegbar und aufeinander pressbar sind.
Die Vorrichtung zur Erzeugung des Flächengebildes arbeitet nach
dem Prinzip der Multiaxialverlegetechnik, bei der Fadenscharen zunächst in
verschiedenen Winkeln sich kreuzend verlegt werden. Dem Verlegeorgan sind Wirkwerkzeuge
nachgeordnet, die die vorgelegten Fadenscharen zu einem Flächengebilde miteinander
verbinden.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
1 eine Nähwirkmaschine mit vorgelagertem Gelege,
2a bis 2f eine erfindungsgemäße
Trenn- und Verbindungseinrichtung in verschiedenen Arbeitsphasen,
3 eine erfindungsgemäße Speichereinrichtung
und
4 ein Gelege mit Flächenanteilen für textile
Armierungen.
Bei der in 1 dargestellten Nähwirkmaschine
7 wird entlag eines Rahmens 4 ein Gelege aus Fadenscharen
1a bis 1d gebildet. Die Fadenscharen 1a, 1b
und 1c werden in Winkeln &agr;, &bgr; bzw. &ggr; und die Fadenschar
1d längs abgelegt, d.h. mit einem Winkel von 0°. Dieses Gelege
aus vier Fadenscharen wird dann im Nähwirkaggregat 8 so übernäht,
dass sich ein kompaktes Flächengebilde ergibt, welches auf einen Warenbaum
9 aufgewunden wird. Die Fadenscharen 1a bis 1c werden
über Zuführungen 2a bis 2c, das heißt, durch Querbewegungen
der Zuführungen 2a bis 2c abgelegt. Schienen 3a
bis 3c dienen einerseits der Führung der Zuführungen
2a bis 2c und andererseits durch alternierende Längsbewegungen
längs der Gelegebahn der Ablage in einen gewünschten Winkel &agr;, &bgr;
bzw. &ggr;. Die Fadenscharen 1a, 1b und 1c werden abwechselnd
in die mit der Warenerzeugung mitlaufenden Ketten 5a und 5b, die
hierfür mit entsprechenden Nadeln in vorgegebenem Abstand bestückt sind,
eingehängt. Die Fadenschar 1d wird über eine statische Zuführung
6 als letzte Fadenschar vor dem Wirkprozess aufgelegt. Sie erstreckt sich
demzufolge längs der Warenbahn oder, wie bereits erwähnt, unter einem
Winkel von 0°.
Mindestens einer der Fadenscharen 1a, 1b,
1c oder 1d ist eine Verbindungs- und Trenneinrichtung
12 gemäß 2a bis 2g vorgeordnet.
Gemäß der Erfindung ist es also auch möglich, jeder der einzelnen
Fadenscharen 1a bis 1d eine derartige Vorrichtung zuzuordnen,
die aus Übersichtsgründen in 1 nicht dargestellt
sind. In jedem Fall muss die Anordnung einer derartigen Vorrichtung entsprechend
stromauf der Zuführung 2a bis 2d erfolgen. Zum Ansteuern
der jeweiligen Trenn- und Verbindungseinrichtung 12 enthält die Nähwirkmaschine
eine Steuereinrichtung 10 sowie einen Computer 11 (1).
Nachfolgend soll die in 2a ausführlicher dargestellte
Trenn- und Verbindungseinrichtung 12 näher erläutert werden.
Beispielhaft handelt es sich hier um die Fadenschar 1a, die abwechselnd
aus Fadenabschnitten einer Fadenschar 13 aus hochwertigem Material und
einer Fadenschar 15 aus geringwertigerem Material gebildet wird. Die Fadenschar
13, die aus Karbonfasern besteht, wird von einem Wickel 14 geliefert.
Anstelle des Wickels 14 kann selbstverständlich auch ein Gatter vorgesehen
sein, welches die der Anzahl Fäden innerhalb der Fadenschar entsprechende Anzahl
Spulen besitzt. Dementsprechend ist für die Fadenschar 15 aus geringwertigerem
Material, beispielsweise Glasfaserfilamenten, hier nur eine Spule 16 angedeutet,
die für ein Gatter aus einer der Fadenschar entsprechenden
Anzahl von Spulen steht.
Die 2a zeigt, dass gegenwärtig die Fadenschar
13 aus Karbonfasern zugeführt wird. Trenn- und Verbindungseinrichtungen
sind im Ruhezustand.
Eine erste Verbindungseinrichtung 19 besitzt zwei Schweißblöcke
24 und 25, wobei bei dem Schweißblock 24 durch eine
Spirale angedeutet werden soll, dass mindestens dieser Block beheizt ist. Ein Band
20, welches von einer Bandrolle 21 abgezogen wird, enthält
beabstandet Heißklebestreifen 23, die dem Verbinden der Fadenscharen
dienen sollen. Nach dem Verbrauch der Heißklebestreifen wird das Band dann
auf eine Bandrolle 22 aufgewickelt. Durch Pfeile ist angegeben, welche
Bewegungsrichtung das Band 20 hat. Der Antrieb des Bandes ist beispielsweise
durch einen Motor möglich, der auf die Bandrolle 22 wirkt. Dementsprechend
kann die Bandrolle 21 gebremst werden, um das Band 20 ständig
unter Spannung zu halten. Bei der hier dargestellten Beabstandung der Heißklebestreifen
23 ist ein diskontinuierlicher Antrieb des Bandes 20 vorgesehen.
Nach jedem Schweißvorgang ist das Band so lange in Betrieb zu nehmen, bis ein
neuer Heißklebestreifen 23 in der Position zwischen den Schweißblöcken
24 und 25 angelangt ist. Die zweite Verbindungseinrichtung
26 ist gleich aufgebaut wie die erste Verbindungseinrichtung
19. An einem Band 30 sind Heißklebestreifen 31angebracht,
die durch Antrieb einer Bandrolle 28 zwischen den Schweißblöcken
29 und 32 positioniert werden. Eine Bandrolle 27 dient
als Reservoir für das Band 30 inklusive der Heißklebestreifen
31. Zwischen den beiden Verbindungseinrichtungen 19 und
26 ist eine Trenneinrichtung 38 angeordnet, die zum Trennen der
Fadenschar 13 aus Karbonfasern vorgesehen ist. Diese Trenneinrichtung
38 arbeitet mit einem Umlenkstift 37 zusammen, der für den
Trennvorgang der Karbonfaserschar 13 die Glasfilamentfadenschar
15 beabstandet.
Zum Straften der Fadenschar 13 für den Trennvorgang
ist eine Klemmeinrichtung 18 vorgesehen, während für das Straffhalten
der Fadenschar 15 eine Fadenbremse 17 vorhanden ist. Mittels eines
Positionierbandes 33, welches über Umlenkrollen 34 und
35 geführt ist, wird eine Klemm- Schneideinrichtung 36 positioniert.
Dazu ist die Umlenkrolle 34 mit einem Motor gekoppelt, der, wie die anderen
Einrichtungen der Trenn- und Verbindungseinrichtung, von der Steuereinrichtung
10 angesteuert wird.
2b zeigt in vereinfachter Form den nächsten Arbeitsschritt,
in dem die Trenneinrichtung 38 tätig wird und die Fadenschar
13 im Bereich des Umlenkstiftes 37 durchtrennt, wobei der Umlenkstift
die Fadenschar 15 so distanziert, dass die Trenneinrichtung 38
die Fadenschar 15 nicht erreicht. Für den Trennvorgang ist, wie bereits
erwähnt, die Klemmeinrichtung 18 für die Fadenschar
13 geschlossen.
Nachdem das Trennen der Fadenschar 13 erfolgt ist, wird das
Ende dieser Fadenschar durch die Verbindungseinrichtung 19 mit einem Anfang
der Fadenschar 15 verbunden. Dazu sind die Blöcke 24 und
25 aufeinander zu bewegt worden und pressen zwischen sich die Fadenenden
der Fadenschar 13, Fadenanfänge der Fadenschar 15 und Klebestreifen
23. Da die Blöcke 24 und 25 beheizt sind, kommt
es zu einer Verbindung der Fadenscharen 13 und 15 mittels des
Heißklebestreifens 23. Dabei wird die Breite der Fadenschar nicht
beeinflusst. Der Heißklebestreifen 23 ist vorteilhaft aus einer der
Anzahl der Fäden der Fadenscharen entsprechenden Anzahl sich längs erstreckender
schmaler Abschnitte gebildet, wodurch die jeweiligen Fäden einzeln miteinander
verbunden werden. Dadurch kann später eine Zuführung über getrennte
Ösen erfolgen. Denkbar ist es auch, dass anstelle der Glasfilamente Fäden
aus einem schmelzenden Material zugeführt werden. In diesem Fall kann auf die
Verwendung der Heißklebestreifen und damit auch die gesamte Bandzuführung
im Bereich der Verbindungseinrichtung 19 bzw. auch 26 verzichtet
werden.
Durch die 2d ist zu erkennen, dass nach
dem Schweißvorgang, wie anhand der 2c beschrieben
wurde, die Fadenschar 15 geliefert wird. Beide Verbindungseinrichtungen
19 und 26 sind geöffnet. In der Zwischenzeit wird die Klemm-
und Schneideinrichtung 36 mittels des Positionierbandes 33 in
Richtung auf die Umlenkrolle 34 mittels des Motors M bewegt.
Im nächsten Schritt, dargestellt in 2e,
ist zu erkennen, dass die zweite Verbindungseinrichtung 26 tätig wird,
um erneut eine Verbindung der Fadenscharen 13 und 15 zu bewirken.
Die Klemm- und Schneideinrichtung 36 ist inzwischen in der dafür vorgesehenen
Position im Bereich der Umlenkrolle 34 angekommen. Nach dem Verschweißen
der beiden Fadenscharen 13 und 15 durch die Verbindungseinrichtung
26 wird die Fadenschar 15 durch die Klemm- und Schneideinrichtung
geschnitten bzw. das spulenseitige Ende geklemmt. Die Klemmeinrichtung
18 wird wieder geöffnet, so dass Fadenschar 13, die an das
Ende der Fadenschar 15 angeschweißt ist, nun wieder gefördert
werden kann.
Die Darstellung in 2f zeigt, wie der
Ausgangszustand, der 2a zu entnehmen ist, wieder hergestellt wird.
Die Klemm- und Schneideinrichtung 36 wird mittels des von der Umlenkrolle
34 angetriebenen Positionierbandes 33 in Richtung auf die Umlenkrolle
35 zu bewegt und nimmt dabei die zuvor geklemmte Fadenschar 15
mit, damit diese für den nächsten Verbindungsvorgang im Bereich der Verbindungseinrichtung
19 wieder bereitsteht.
Ausgehend von der diskontinuierlichen Arbeitsweise der Trenn- und
Verbindungseinrichtung und der kontinuierlichen Zulieferung der Fadenschar beim
Herstellen des Geleges ist ein Ausgleich dieser Bewegungsabläufe mittels einer
Speichereinrichtung 39 erforderlich. Die Angabe der Bezugszeichen
7 für die Nähwirkmaschine und 12 für die Trenn-
und Verbindungseinrichtung am Aus- und Eingang der Speichereinrichtung
39 ist deren Position erkennbar. Die Zuführrolle 40 dient
der Umlenkung der jeweils transportierten Fadenschar in Richtung auf eine der Zuführungen
2a bis 2d. Stromauf zu dieser Zuführrolle 40 ist
eine so genannte, sensorisch bezüglich ihrer Position überwachte Tänzerwalze
41 angeordnet, die je nach Füllung oder Aufbrauch des Speichervolumens
angehoben wird oder absinkt. Die Abzugswalze 42, die mit einer Andruckrolle
43 zusammenarbeitet und mit ihr einen Klemmspalt für die Fadenschar
1a bildet, wird von einem Motor 44 angetrieben.
Dieser Motor 44 wird durch die Steuereinrichtung
10 angesteuert. Sie sorgt einerseits dafür, dass die Fadenschar
1a während der Trenn- und Verbindungsvorgänge nicht aus der Trenn-
und Verbindungseinrichtung 12 abgezogen wird und andererseits dafür,
dass zwischen den Trenn- und Verbindungsvorgängen eine solche Transportgeschwindigkeit
realisiert wird, dass die Speichereinrichtung 39 so ausreichend gefüllt
wird, dass genügend Fadenlänge zur Verfügung steht, um den kontinuierlichen
Fadenbedarf ausgangsseitig der Speichereinrichtung 39 zu decken.
In 4 ist ein Gelege 45 zu erkennen,
welches Flächenanteile 46 für die textile Armierung enthält.
Zu erkennen ist auch, dass über diesen Flächenanteil 46 hinaus
ein erweiterter Flächenanteil 47 vorhanden ist, durch den geringfügige
Synchronisierungsmängel der Abschnitte kompensiert werden können. Hinzu
kommt, dass die Verbindungsbereiche zwischen den einzelnen Fadenabschnitten außerhalb
der Flächenanteile 46 liegen sollten, um nicht die Dimension der verwerteten
Flächenanteile zu beeinflussen, was bei deren späteren Einsatz störend
sein könnte.
Um die Übertragung der vorgesehenen Größe und Position
der Flächenanteile 46 auf die Position und Länge der jeweiligen
Abschnitte der Fadenscharen 13 festlegen zu können, ist es notwendig,
zunächst entweder dem Computer 11 entsprechende Vorgaben zu machen,
oder vom Computer die Verteilung der Flächenanteile 46 berechnen zu
lassen. Nachdem Größe und Lage der Flächenanteile festliegen, kalkuliert
der Computer abhängig vom Winkel der Ablage der jeweiligen Fadenschar die Lage
der jeweiligen Fadenscharabschnitte. Dementsprechend enthält die Steuereinrichtung
10 ein entsprechendes Steuermuster, welches dann in der Ansteuerung der
einzelnen Komponenten der Trenn- und Verbindungseinrichtung 12 inklusive
des Speichers 39 umgesetzt wird. An den Zuführungen 2a bis
2d (wenn die Erfindung für alle Fadenscharen angewandt wird) sind
entsprechende Sensoren angeordnet, die hier nicht dargestellt sind. Diese Sensoren
geben Auskunft, wann die jeweiligen Endpunkte der Traversierbewegung erreicht sind.
Diese Endpunkte werden der Steuereinrichtung 11 zugeführt, die diese
Signale zur Synchronisation mit den von ihr gesteuerten Elementen der Trenn- und
Verbindungseinrichtung 12 und des Speichers 39 durchführt.
Wird ein entsprechend großer Speicher vorgesehen, können auch zeitaufwendigere
Verbindungsverfahren wie Nähen, Umwinden oder Knoten zur Anwendung kommen.
Auch ist die Erfindung nicht festgelegt auf das Herstellen eines Nähgewirkes.
Ihre Anwendung ist vielmehr immer dann möglich, wenn sich bei der Herstellung
des Flächengebildes die Fadengeschwindigkeiten in einem solchen Rahmen bewegen,
dass sich der Trenn- und Verbindungsprozess noch sicher durchführen lässt.
Außerdem ist es möglich, den Trenn- und Verbindungsprozess von dem Prozess
des Herstellens des Flächengebildes zu trennen. Dazu ist es selbstverständlich
erforderlich, dass die Abschnittslänge vorher sehr präzise bestimmt wird.
Um auch hier eine Synchronisation durchführen zu können, könnten
die Abschnitte aus geringwertigerem Material auch aus einer elastischen Komponente
bestehen, die es gestattet, die Synchronisation während des Legeprozesses der
Fadenschar so durchzuführen, dass aufgrund der Elastizität dieses Materials
der erforderliche Längenausgleich erreicht wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht auch noch darin, dass die
Fadenabschnitte aus geringwertigerem Material eine deutlich geringere Neigung zum
Abrieb zeigen können. Dies würde dazu führen, dass der hauptsächlich
beim Umlegen der Fäden um die Nadeln der Ketten 5a und 5b
von Karbonfäden bekannte Abrieb vermieden wird.
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| Anspruch[de] |
Verfahren zur Herstellung textiler Armierungen für technische Erzeugnisse,
die aus Flächenanteilen eines textilen Flächengebildes durch Zuschnitt
und Konfektionierung gewonnen werden, wobei das textile Flächengebilde aus
mindestens zwei sich unter vorgebbaren Winkel kreuzenden Fadenscharen gebildet ist,
von denen mindestens eine aus dem technischen Einsatzzweck entsprechendem hochwertigen
Material besteht,
dadurch gekennzeichnet,
dass die mindestens eine Fadenschar abschnittsweise aus Anteilen des hochwertigen
Materials und in den zwischenliegenden Abschnitten aus einem geringwertigeren Material
gebildet ist, welches der sicheren Verbindung und Positionierung der Abschnitte
des hochwertigen Materials im Flächengebilde dient,
und dass die Abschnitte des hochwertigen Materials so in der jeweiligen Fadenschar
positioniert werden, dass sie den Flächenanteil im Flächengebilde abdecken,
aus dem die textile Armierung zugeschnitten werden soll.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verbinden
der verschiedenen Materialabschnitte der Fadenscharen ein schnell wirksames Verbindungsmittel
benutzt wird.
Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verbinden
ein Klebe- oder Schweißverfahren zum Einsatz kommt.
Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
einer Einrichtung zum Trennen und Verbinden der Materialabschnitte und den Zuführungsmitteln
der Fadenschar zur Flächengebildeerzeugung eine Speicherung einer solchen Abschnittslänge
der Fadenschar erfolgt, dass die sich ergebende Aufbrauchszeit des Speichers mindestens
der Zeitspanne entspricht, die benötigt wird, um Trennung, Austausch und Verbindung
der verschiedenen Materialabschnitte vornehmen zu können.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass zur Herstellung des Flächengebildes eine Multiaxial-Legetechnik zum Einsatz
kommt, bei der Fadenscharen zunächst in verschiedenen Winkeln sich kreuzend
verlegt und anschließend miteinander verwirkt werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass als hochwertiges Material Karbonfilamente zum Einsatz kommen.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass zunächst die Verteilung der Flächenanteile der textilen Armierungen
virtuell auf dem Flächengebilde ermittelt wird, dass anschließend in Abhängigkeit
von der Zuführung, insbesondere dem Zuführungswinkel der mindestens einen
Fadenschar aus hochwertigem Material berechnet wird, wie die Abschnitte entlang
der Fadenschar zu positionieren sind und dass dementsprechend die Einrichtung zum
Trennen- und Verbinden gesteuert wird.
Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die tatsächliche
Zuführung der mindestens einen Fadenschar zur Flächengebildeherstellung
als Führungsgröße zum Synchronisieren der bestimmungsgemäßen
Ablage der Fadenschar mit der Positionierung der Abschnitte entlang der Fadenschar
dient.
Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Umkehrpunkte
der Zuführeinrichtung der Fadenschar als Synchronisationspunkte verwendet werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abschnitte aus hochwertigem Material so bemessen werden, dass sie die Materialabschnittslängen
zwischen den Grenzen der Flächenanteile, die als textile Armierung verwendet
werden sollen, soweit überschreiten, dass auch bei geringfügig mangelhafter
Synchronisation der Positionierung der entsprechenden Abschnitte entlang der Fadenschar
mit der erforderlichen Lage dieser Materialabschnitte im Flächengebilde die
Flächenanteile, bezogen auf diese Fadenschar, vollständig aus diesem hochwertigen
Material gebildet sind.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verbindungsverfahren so ausgestaltet ist, dass die Fadenschar bei jedem
Verbindungsvorgang als Summe einzelner Fäden erhalten bleibt.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fäden
der Fadenschar aus dem geringwertigeren Material eine ähnliche Verarbeitbarkeit
und Geometrie besitzen, wie die Fäden der Fadenschar aus hochwertigem Material.
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, welche
mit einer Vorrichtung (7) zur Erzeugung des Flächengebildes zusammenarbeitet,
dadurch gekennzeichnet, dass der Vorrichtung (7) eine Trenn- und Verbindungseinrichtung
(12) vorgeschaltet ist, die Fördermittel (42 bis
44) zum gesteuerten, exakten Positionieren der Fadenscharen (13)
aus hochwertigem und der Fadenscharen (15) aus geringwertigerem Material,
zum Trennen der zuletzt dem Flächenbildungsprozess zugeführten Fadenschar
und zum Verbinden der Enden dieser Fadenschar mit den Anfängen der jeweils
anderen Fadenschar besitzt.
Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Trenn-
und Verbindungseinrichtung (12) eine Steuereinrichtung (10) zugeordnet
ist, die die Fördermittel (42 bis 44), die Trenneinrichtungen
(36, 38) und die Verbindungseinrichtungen (19,
26) steuert.
Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
einer der Vorrichtung (7) zur Erzeugung des Flächengebildes zugehörigen
Verlegeeinrichtung (2a-2d) und der Trenn- und Verbindungsreinrichtung
(12) eine Speichervorrichtung (39) angeordnet ist, die ständig
eine solche Länge der Fadenschar speichert, dass sie eine diskontinuierliche
Arbeit der Trenn- und Verbindungseinrichtung (12) gegenüber
dem Fadenbedarf der Verlegeeinrichtung (2a-2d) ausgleichen kann.
Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung
(10) auch zum Steuern der Speichereinrichtung (39) eingerichtet
ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuereinrichtung (10) mit einem Computer (11) gekoppelt
ist, dem die Verteilung der Flächenanteile (46) der textilen Armierungen
auf dem Flächengebilde vorgebbar ist und der aus dieser Verteilung zur Berechnung
der Positionen der Abschnitte aus hochwertigem Material entlang der mindestens einen
Fadenschar in Abhängigkeit von der Zuführung, insbesondere dem Zuführwinkel,
eingerichtet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Computer
(11) so eingerichtet ist, dass den ermittelten Abschnittslängen des
hochwertigen Materials weitere Abschnittslängen zusätzlich zu den berechneten
Abschnitten zugeschlagen werden, um sicher zu stellen, dass in jedem Fall der Flächenanteil,
der für die textile Armierung verwendet wird, bezogen auf diese Fadenschar
vollständig aus hochwertigem Fasermaterial gebildet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zuführeinrichtung (2a bis 2d) Mittel besitzt, um die jeweilige
Zuführposition zu ermitteln und dass diese Mittel mit der Steuereinrichtung
(10) gekoppelt sind, um die bestimmungsgemäße Ablage der Fadenschar
mit der Positionierung der Abschnitte entlang der Fadenschar zu synchronisieren.
Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel
zur Erfassung der Umkehrpunkte der Fadenschar eingerichtet sind.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
dass die Trenn- und Verbindungseinrichtung (12) zwei in Fadenscharlängsrichtung
hintereinander angeordnete Verbindungseinrichtungen (19, 26) besitzt,
zwischen denen eine Trenneinrichtung (38) für die Fadenschar (13)
aus hochwertigem Material sowie eine Separiereinrichtung (37) für
die geringwertigere Fadenschar (15) angeordnet ist, dass zwischen den Verbindungseinrichtungen
(19, 26) und der Klemme (14) für die Fadenschar
(13) aus hochwertigem Material eine Klemmeinrichtung (18) angeordnet
ist, und dass zum Vorlegen von Abschnitten der Fadenschar (15) aus geringwertigerem
Material eine Klemm-, Schneid- und Fördereinrichtung (33 bis
36) vorhanden ist.
Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung
(19, 26) diskontinuierlich arbeitet und von der Steuereinrichtung
(10) angesteuerte Fördereinrichtungen (20 bis 22
und 27, 28, 30) besitzen, die jeweils die Verbindungsmaterialien
(23, 31) für die Verbindungsvorgänge bereitstellen.
Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verbindungseinrichtungen beheizt sind und aus aufeinander zu bewegbaren beiderseits
der zu verbindenden Fadenscharen angeordneten Verbindungselementen (24,
25 und 29, 32) bestehen, die eine Verbindung durch Schweißen
oder Heißkleben bewirken.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13-23, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (7) zum Erzeugen des Flächengebildes Wirkwerkzeuge
zum Verbinden der Fadenscharen besitzt die zuvor nach dem Prinzip der Multiaxialverlegetechnik
in verschiedenen Winkeln sich kreuzend verlegt werden.
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