1.)
Während man bei billigen Schreibgeräten keine Individualisierung
bzw. Kennzeichnung für den Eigentümer vornimmt, besteht bei teuren oder
originellen Schreibgeräten der Wunsch der Eigentümer, eine persönliche
Kennzeichnung zu haben. Traditionell erfolgt dies mit der Eingravierung des Namens
auf der Oberfläche. Eine einfachere bekannte Lösung besteht darin, z.
B. auf eine vorbereitete Fläche, ein Etikett aufzukleben und dieses Etikett
zu beschriften.
Diese bekannten Lösungen sind mit Nachteilen verbunden:
Die Gravierung ist ein umständliches, teures und als konventionell empfundenes
Verfahren. Das Aufkleben eines beschriftbaren Etikettes kann man nur als Hilfslösung
ansehen, da das Etikett leicht verschmutzt und auch leicht entfernt werden kann.
2.)
Die Erfindung setzt sich zum Ziel, Schreibgeräte (wie z. B. Füllhalter,
Tintenroller und Kugelschreiber) durch den Eigentümer und Benutzer auf einfache
Art und Weise und nicht auslöschbar individuell zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung ist einerseits eine Sicherungsmöglichkeit gegen
Diebstahl, wie dies z. B. bei Schulfüllhaltern in der Praxis wichtig ist,
andererseits ist sie auch ein Mittel zur emotionalen Bindung an den Gegenstand und
erhöht die Aufmerksamkeit darauf. Auch kann sie sich auf die Freude am Schreiben
auswirken.
Erfindungsgemäss wird dies dadurch erreicht, dass sich in dem
Schreibgerät (1) ein Hohlraum (2) befindet, in den ein Medium
(3) zur Kennzeichnung wie z. B. ein beschriftetes Etikett, ein Foto oder
eine beschriftete und bemalte oder bedruckte Folie eingeschoben werden kann und
der Hohlraum (2) mit einer Kappe (4) verschlossen werden kann,
wobei sich an der Kappe (4) ein oder mehrere Haken (5) befinden,
mit denen die Kappe (4) nach dem Aufsetzen einrastet und die Haken (5)
nicht lösbar sind, ohne das Schreibgerät zu zerstören.
Eine vorteilhafte Ausführung besteht darin, dass der Hohlraum
(2) annähernd kreissegmentförmig in dem Teil des Schreibgerätes
angeordnet wird, der sich im oberen Teil des Schaftes (6) befindet, in
dem Raum für die Kugelschreiber-, Tintenrollmiene oder die Reservepatrone des
Füllhalters ist und der Bereich zwischen der Außenwand (7) und
der Miene oder Patrone für den Hohlraum (2) genutzt wird. Der Hohlraum
(2) hat dabei seine Öffnung (8) am Ende des Schaftes (6).
Auf das Ende des Schaftes (6) wird die Abschlusskappe (4) aufgesetzt
und deren Haken (5) greifen in Aussparungen (9) der Außenwandung
(7) ein. Der Hohlraum (2) kann das ganze Schreibgerät umgreifen
oder nur einen kreissegmentförmigen Teil.
Generell wird das Schreibgerät (1) werksseitig mit der
lose beigelegten Kappe (4 oder 11) geliefert und vorgesehen, dass
nach Einlegen der individuellen Kennzeichnung die Kappe aufgesteckt wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführung besteht darin, an den Schaft
(6) des Schreibgerätes von außen eine Aussparung (10)
anzubringen, in die das Medium (3) mit der Kennzeichnung eingelegt wird
und mit einer den Schaft (6) teilweise umgreifenden Kappe (11)
so verschlossen wird, dass die Kappe die äußere Form des Schreibgerätes
vervollständigt.
Eine weitere vorteilhafte Ausführung besteht darin, dass der
Hohlraum (2) sich oberhalb des Raumbereiches der Mine oder Patrone befindet,
annähernd die Form des äußeren Durchmessers des Schreibgerätes
hat und geeignet ist, kleinere körperliche Gegenstände, wie z. B. kleine
Steinchen oder Muscheln aufzunehmen.
Durch diese Gestaltung wird erreicht, dass die individuelle Kennzeichnung
des Schreibgerätes nicht nur durch Schrift, Bild oder Zeichnung erreicht werden
kann, sondern der Kreativität des Käufers, Schenkenden, Eigentümers
bzw. Nutzers Spielraum für individuelle gegenständliche Kennzeichnung
gegeben wird.
Anstatt die Aussparung (2) und die Abschlusskappe (4
und 11) an dem Schaft des Schreibgerätes anzubringen, kann als Träger
auch die z. B. für Füllhalter übliche Aufsteckkappe (12)
benutzt werden.
Entweder wird das ganze Schreibgerät (1) oder die das
kennzeichnende Medium (3) abdeckende Fläche transparent oder translucent
ausgeführt, damit der Inhalt lesbar bzw. erkennbar ist.