Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Dosieren und
Verteilen von Saatgut für eine Sämaschine.
Es kann sich insbesondere – aber nicht zwangsläufig –
um einen Dosierer vom zentralisierten Typ und so wie dieser z. B. im Dokument WO
98/12512 beschrieben ist handeln; in einem Dosierer dieser Art wird das vom Dosierer
bereitgestellte Saatgut mittels Luftdruck zu einem Auf- und Verteilungskopf weitergeleitet,
der es in eine Einheit aus flexiblen Röhren spritzt, wobei jede mit einem Säsockel
verbunden ist, der das Saatgut in Linienform in den Erdboden einbringen kann.
Genauer gesagt umfasst die den Gegenstand der Erfindung bildende Vorrichtung
eine gekehlte Rotationswelle, die an das Innere eines Gehäuses montiert ist,
das eine am Fuß eines Aufgabebehälters angeordnete Eingangsöffnung
des Saatguts und eine Öffnung zum Ausgang des Saatguts außerhalb des Gehäuses
aufweist.
Die Kehlungen stellen Taschen dar, die ein bestimmtes Saatgutvolumen
von der Eingangsöffnung bis zur Öffnung zum Ausgang weiterleiten können.
Um die Dosierung und den Durchsatz zu steuern, ist es möglich,
über die Rotationsgeschwindigkeit der gekehlten Welle und über das Nutzvolumen
der Kehlungen zu agieren. Um das Volumen der Kehlungen zu verändern, ist es
bekannt, sie über einen mehr oder weniger großen Teil ihrer Länge
mittels axial beweglicher Füllfinger abzusperren, wobei jeder im Inneren einer
Kehlung ist.
Vorrichtungen dieser Art sind z.B. in den Dokumenten DE
807 722 und GB 18 990 (A.D. 1910)
beschrieben.
Gemäß der in der DE 807 722
beschriebenen Vorrichtung ist das Nutzvolumen einer Kehlung auf der einen Seite
durch die Seitenwand des dort eingefügten Fingers (in zylindrischer Form) und,
auf der anderen Seite, durch die Endwand der gekehlten Welle definiert; diese Seiten
sind eben und senkrecht zur Achse der gekehlten Welle angeordnet.
Es stellt sich somit ein Problem des Verdichtens des Saatguts für
die kleinen Dosierungen, d.h. wenn das Nutzvolumen der Kehlungen gering, sogar sehr
gering, ist; Saatkörner drohen zwischen den beiden Seitenwänden eingeklemmt
und zurückgehalten zu werden.
Es stellt sich auch ein Problem des Betriebs der Vorrichtung mit kleinen
Saatkörnern und bei geringem Volumen.
In der Tat ist der Querschnitt jede Kehlung konstant, egal wie groß
der Grad des Eintauchens der Finger in ihre Kehlungen ist.
Nun ist es wünschenswert, dass für kleine Saatkörner
und geringem Durchsatz, dieser Querschnitt deutlich geringer ist als für große
Saatkörner.
Standardmäßig geschieht die Verteilung auf heterogene Weise.
Gemäß GB 18 990 (A.D.
1910) sind die Seiten gegenüber eines Teils eines Endes der Kehlungen und des
anderen Teil der Füllfinger abgeschrägt, was das weiter oben erwähnte
Einklemmproblem der Saatkörner löst.
Es existiert dennoch das Dosierungsproblem kleiner Saatkörner
bei geringem Durchsatz, denn die global gesehen halbkugelförmigen Taschen,
die der geringsten Dosierung entsprechen, wenn die Füllfinger am Ende des Verlaufs
sind, besitzen ein bestimmtes nicht zu unterschätzendes Volumen, das zu groß
ist, um ein angemessenes Ergebnis mit sehr kleinen Saatkörnern zu erhalten.
In der Vorrichtung, die den Gegenstand der weiter oben erwähnten
WO 98/112512 bildet, ist die Anordnung global ähnlich zu der aus
GB 18 990 (A.D. 1910). Die in den Rillen beweglichen
Absperrmittel sind allerdings Stifte, die eine Palette tragen, die an ihrem freien
in der Kehlung gelegenen Ende angebracht ist. Diese Vorrichtung ist relativ komplex
und empfindlich. Überdies erlaubt sie auch nicht, das mit der Saatgutdosierung
sehr geringen Umfangs verbundene Problem zu lösen.
Man kennt außerdem durch das Dokument EP
0 63 5 195 eine Anordnung, gemäß der die gekehlte Rotationswelle
in Verschiebung fest mit einer Zylindertrommel verbunden ist, die rotationsmäßig
festliegend ist.
Diese Einheit ist in axialer Verschiebung beweglich, so dass es möglich
ist, dass ein Ende der gekehlten Welle mehr oder weniger aus dem Gehäuse hervorsteht,
um das Nutzvolumen der Kehlungen zu variieren, das im Inneren des Gehäuses
gelegen ist und das die Weiterleitung des Saatguts von der Eingangsöffnung
zur Öffnung zum Ausgang sicherstellt.
Steuermittel wie ein Schrauben-Mutter System erlauben es, diese Einheit
axial zu verschieben, um die Dosierung zu steuern.
Es ist eine Reihe axial beweglicher Finger vorgesehen, vom Äußeren
ins Innere des Gehäuses, die es erlauben, in der Längsrichtung,
aber teilweise in radialer Richtung, den Nutzteil der Kehlung, den sich im Inneren
des Gehäuses befindenden Teil, abzusperren.
Das Absperrelement ist so angepasst, dass es also das Volumen der
Kehlung um einen gegebenen Faktor reduziert (z.B. indem es es durch zwei teilt),
was nun erlaubt, mit Saatkörnern kleineren Ausmaßes und geringerer Dosierung
zu arbeiten.
Um die Homogenität der Dosierung zu verbessern, besitzt die Oberfläche
jedes Absperrfingers ein Relief (Zahn), das in Längsrichtung in seinem zentralen
Bereich angeordnet ist, was somit erlaubt, die Bodenfläche der Kehlung in zwei
Teile zu unterteilen.
Man beobachtet jedoch, dass die gegenüberliegenden Vorderseiten
senkrecht zur Achse der Welle sind, und das Einklemmproblem der Saatkörner
am Ende des Verlaufs existiert genauso, wenn die Absperrelemente verwendet werden,
wie wenn sie nicht verwendet werden.
Außerdem ist ein derartiger Verteiler an die Behandlung zweier
spezieller Korngrößen, "große" oder "mittlere" angepasst.
Er erlaubt es nicht, sich auf kontinuierliche Weise an eine große
Vielfalt der Ausdehnung des Saatguts, für sehr geringe Dosierungshöhe
anzupassen.
Die Erfindung zielt darauf ab, diese Probleme zu lösen.
Die den Gegenstand der Erfindung bildende Dosier- und Verteilvorrichtung
für Saatgut umfasst auf bekannte Weise ein Gehäuse mit einer am Fuß
eines Aufgabebehälters angeordneten Eingangsöffnung des Saatguts und einer
Öffnung zum Ausgang, wobei dieses Gehäuse im Inneren mit einer entlang
einer horizontalen Achse axial verschieblich beweglichen Einheit ausgestattet ist,
wobei die Einheit aus einer rotationsmäßig festliegenden Zylindertrommel
und einer gekehlten, koaxial zur Trommel angeordneten rotierbaren Verteilungswelle
aufgebaut ist, Steuermittel, die es erlauben, diese Einheit axial so zu verschieben,
dass das Ende der gekehlten Welle mehr oder weniger aus dem Gehäuse hervorsteht,
um das Nutzvolumen der Kehlungen zu variieren, die die Weiterleitung des Saatguts
von der Eingangsöffnung zur Öffnung zum Ausgang sicherstellen, wobei diese
gekehlte Welle mit geringem Spiel einen Ring durchdringt, mit dem sie rotationsfest
verbunden ist und der in einem Wandelement des Gehäuses rotationsmäßig
geführt ist, aber bezüglich Verschiebung festgelegt ist, wobei sich die
Dosierkammer des Saatguts quer, d.h. senkrecht zu den Kehlungen, auf einer Seite
durch die an die gekehlte Welle angrenzende Vorderseite der Trommel und auf der
anderen Seite durch die zum Inneren des Gehäuses gewandte Vorderseite des Rings
begrenzt befindet.
Gemäß der Erfindung haben die Vorderseiten der Trommel und
des Rings eine im wesentlichen kegelstumpfartige Form und/oder sind in eine im wesentlichen
kegelstumpfartige Oberfläche einbeschrieben, deren Spitzen immer alle beide
auf dieselbe Seite gerichtet sind.
Diese Anordnung "in Schräglage" der gegenüberliegenden Seiten
verhindert das Risiko einer Einklemmung der Saatkörner, denn jene neigen dazu,
sich unter der Wirkung der Zentrifugalkraft nach außen zu bewegen und daher
zu entkommen, egal wie groß sie sind.
Dank ihrer ist es möglich, dass die Vorrichtung mit einer Nutzkammer
sehr geringen Volumens funktioniert und dass gleichzeitig eine homogene Verteilung
der Saatkörner, sogar sehr kleiner, sichergestellt wird.
Im übrigen gemäß einer bestimmten Anzahl vorteilhafter
möglicher Merkmale der Erfindung:
- – ist der Wert des Halbwinkels an der Spitze der kegelstumpfförmigen
Form oder Oberfläche zwischen 40 und 65° enthalten und ist vorzugsweise
in der Größenordnung zwischen 50 und 55°.
- – trägt der Ring eine Randverzahnung, die mit einem Motorritzel
ineinander greift, das geeignet ist, den Ring und die gekehlte Welle in Rotation
anzutreiben;
- – umfasst der Ring mehrere Finger, die in den Kehlungen der gekehlten
Welle eingreifen und durch die Rippen dieser letztgenannten voneinander getrennt
sind, wobei die Vorderseite des Rings durch einen Satz von Facetten gebildet wird,
die jeweils auf einem dieser Finger ausgebildet sind, wobei diese Facetten in dieselbe
kegelstumpfartige Oberfläche einbeschrieben sind;
- – ist jede Facette durch eine zentrale Rippe von geringer Höhe unterteilt,
deren Richtung die horizontale Achse schneidet;
- – bildet die Vorderseite dieser zentralen Rippe mit der horizontalen
Achse einen Winkel, der leicht größer ist als der von der Facette gebildete;
- – ist dieser Winkel im wesentlichen gleich dem Winkel der Vorderseite
der Trommel, so dass am Ende des Verlaufs der gekehlten Welle außerhalb des
Gehäuses die Rippen in Anschlag gegen diese Vorderseite kommen;
- – umfasst sie eine flexible Dichtung in Form einer horizontalen Lamelle,
die am Gehäuse befestigt ist und sich in Höhe der Öffnung zum Ausgang
des Saatguts erstreckt, wobei ein Teil dieser Lamelle gegen die Oberfläche
der Trommel anliegt und ihr übriger Teil sich gegenüber der gekehlten Welle
befindet;
- – umfasst sie eine Kupplungsvorrichtung, die es erlaubt, die gekehlte
Welle auf selektive Weise von einem Motorrizel rotationsmäßig anzutreiben,
sei es mit Hilfe des Rings, dies mit einer bestimmten Geschwindigkeitsreduzierung,
sei es mit Hilfe einer Gruppe von
Ritzeln mit demselben Durchmesser, von denen das eine rotationsmäßig
fest mit der Achse der gekehlten Welle verbunden ist, dies ohne Geschwindigkeitsveränderung
oder mit einem unterschiedlichen Geschwindigkeitsverhältnis;
- – umfassen die Vorderseiten der Trommel und des Rings eine kegelstumpfartige
Außenzone und eine ebene, zur horizontalen Achse im wesentlichen orthogonale
Innenzone;
- – sind die Kehlungen an ihrem zur Nachbarschaft der Trommel gelegenen
Ende mit elastischen Puffern ausgerüstet, die unter der Druckwirkung der Finger
am Ende des Verlaufs der letztgenannten in der Richtung der Absperrung der Kehlungen
elastisch deformierbar sind.
Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung treten aus der Beschreibung
hervor, die nun mit Bezug auf die angefügten Zeichnungen gemacht wird.
In diesen Zeichnungen:
sind die 1, 2
und 3 Vorder-, Seiten- (in Axialschnitt) bzw. Draufsicht
einer der Erfindung entsprechenden Vorrichtung.
ist die 4 eine perspektivische Ansicht,
die eine Einheit darstellt, die die gekehlte Welle, den Ring und die Trommel umfasst.
ist die 5 eine perspektivische Ansicht
der gekehlten Welle.
ist die 6 eine Ansicht vom Ende der Einheit
der 4, die im übrigen die Stelle der Dichtung
zeigt.
ist die 7 eine schematische Ansicht,
die bestimmt ist, das Funktionsprinzip der Vorrichtung darzustellen.
sind die 7A und 7B
Schnittansichten, die den mit A-A bzw. B-B bezeichneten Schnittflächen in der
7 entsprechen.
ist die 8 eine Seitenansicht des Rings.
ist die 9 eine Ansicht desselben Rings
axial geschnitten, wobei die Schnittebene mit IX-IX in der 8
bezeichnet ist.
ist die 10 eine perspektivische Gesamtansicht
der Vorrichtung.
sind die 11, 12
und 13 zu der der 7 ähnliche
Ansichten, die unterschiedliche Positionen der gekehlten Welle darstellen, die einer
progressiven Verringerung des Nutzvolumens der Dosierkammer entsprechen.
ist die 14 eine perspektivische Gesamtansicht
einer Variante der mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Vorrichtung.
sind die 15 und 16
partielle Seitenansichten der 14, die zwei unterschiedliche
Arbeitspositionen des Schaltgetriebes zeigen.
sind die 17 und 18
zu der der 7 analoge Ansichten, die eine erste bzw.
zweite Variante der Vorrichtung darstellen.
ist die 19 eine zu der der
19 ähnliche Ansicht, die einen Finger des Rings
in einer Position nahe seinem Ende des Verlaufs der Kehlung zeigt.
Die in den 1 bis 3
dargestellte Vorrichtung ist eine Dosier- und Verteilungsvorrichtung für Saatgut,
die dazu bestimmt ist, eine Sämaschine auszustatten.
Das Bezugszeichen 1 bezeichnet das Gehäuse der Vorrichtung,
dessen Wand 10 eine Eingangsöffnung des Saatguts 11 und eine
Öffnung zum Ausgang 12 aufweist.
Dieses Gehäuse 1 ist dazu bestimmt, am Fuß eines
Vorratsaufgabebehälters des zu verteilenden Saatguts befestigt zu werden.
Das Bezugszeichen 9 bezeichnet ein Antriebsritzel der Vorrichtung.
Dieses Ritzel wird von bekannten Mitteln angetrieben, z.B. von einem
Elektromotor oder von einem Untersetzungsgetriebe, das vom Traktor angetrieben wird,
an dem die Sämaschine angekoppelt ist.
Auf jeden Fall sind nicht dargestellte Mittel bekannten Typs vorgesehen,
um die Rotationsgeschwindigkeit des Motorritzels 9 so zu variieren, dass
man den Durchsatz der Verteilung des Saatguts steuern kann.
Diese Vorrichtung umfasst eine in Verschiebung bewegliche Einheit,
die eine Zylindertrommel 2 und eine gekehlte Rotationswelle 3
umfasst, die koaxial Ende an Ende montiert sind; ihre gemeinsame Achse, mit XX'
bezeichnet, erstreckt sich horizontal.
Diese Einheit ist in das Innere des Gehäuses 1
montiert, und geeignete Mittel, z.B. ein Keil, sind vorgesehen,
um die Trommel 2 rotationsmäßig zu fixieren und gleichzeitig
ihre Verschiebungsbewegung, gemeinsam mit der gekehlten Welle 3, entlang
der Achse X-X' zu erlauben.
Die gekehlte Welle 3 ist in Verschiebung mit der Trommel
2 mit Hilfe geeigneter Verbindungsmittel fest verbunden, sie ist aber rotationsmäßig
in Bezug auf diese letztgenannte dank der Zwischenschaltung eines Kugellagers
500 beweglich.
Eine durch ein Schrauben-Mutter Antriebssystem 51 verschiebbare
Stange 5, das von einem Manövriermittel 50 angetrieben wird,
erlaubt es, dass das freie Ende (das auf der linken Seite der 2
und 3 liegt) der gekehlten Welle 3 mehr oder
weniger aus dem Gehäuse hervorsteht.
Die gekehlte Welle besitzt im dargestellten Beispiel zehn identische
regelmäßig um einen Winkel von 36° versetzte Kehlungen; auf bekannte
Weise haben diese Kehlungen ein im Querschnitt annähernd trichterförmiges
Profil in V-Form mit abgerundetem Boden (siehe insbesondere 4,
5 und 7B).
Der innere Raum des Gehäuses ist auf einer Seite begrenzt (auf
der rechten Seite der 2 und 3)
durch die Trommel 2, und auf der anderen Seite (auf der linken Seite dieser
selben Figuren) durch die Wand 6 eines Rings 7, der in Verschiebung
festgelegt ist, aber rotationsmäßig mittels eines Kugellagers
100 in der Wand des Gehäuses geführt wird.
Dieser Ring 4 trägt eine Randverzahnung 40,
die mit dem Motorritzel 9 (siehe 1) ineinander
greift. Es sei angemerkt (siehe 3), dass dieses Ritzel
am Ende einer Rotationsachse 90 angebracht ist, die den Rührer bildet,
der geeignet ist, eine Dekomprimierung des Saatguts vor seiner Übernahme durch
den Dosierer sicherzustellen.
Der Ring 4 besitzt einen internen Teil 6, der eine
zentrale Öffnung aufweist von komplementärer Kontur zu der der gekehlten
Welle 3; dieser Teil 6 umfasst nämlich, wie man bei Betrachtung
der 8 versteht, eine Einheit aus zehn Fingern, von
denen jeder in eine Kehlung 30 eindringt, dies mit einem geringen Spiel.
Die gekehlte Welle 3 kann sich also frei im Inneren des Rings
6 hin- und herbewegen, wenn man das Steuermittel 50 in eine oder
die andere Richtung manövriert; allerdings ist der Ring 6 rotationsfest
mit dieser Welle 3 verbunden.
Die Rotation des Rings 4 induziert also die der gekehlten
Welle um die Achse XX'; die Trommel 2 bleibt dagegen rotationsmäßig
fixiert.
Gemäß einem wesentlichen Merkmal der Erfindung sind die
einander gegenüberstehenden Vorderseiten 6 des Rings und
20 der Trommel als Kegelstumpf gestaltet, wobei die beiden Kegelstümpfe
ihre Spitze auf dieselbe Seite gerichtet haben, nach rechts, wenn man die
2 und 3 betrachtet.
Jeder dieser beiden Kegelstümpfe hat einen Halbwinkel an der
Spitze, dessen Wert zwischen 40 und 65° liegt und vorzugsweise in der Größenordnung
von 50 bis 55° ist.
Wie man insbesondere bei der Betrachtung der 6
bis 9 versteht, umfasst die Vorderseite 6
des Rings 4 in der Realität eine Einheit aus zehn Facetten
61, die in dieselbe kegelstumpfartige Oberfläche einbeschrieben sind.
Außerdem weist jede dieser Facetten 61, gemäß
einem besonders interessanten Merkmal der Erfindung, in ihrem zentralen Teil eine
zentrale Rippe 61 auf. Diese in der Form eines Zahns, der sich entlang
einer Kegelstumpf-Mantellinie über die gesamte Länge oder praktisch die
gesamte Länge der Facette 61 erstreckt.
Sie hat eine geringe Breite und eine geringe Dicke, wie das insbesondere
aus der Betrachtung der 7A, 8
und 9 hervorkommt.
In der 7 hat man durch die Bezugszeichen
&agr;, &bgr;, &ggr; die Halbwinkel an der Spitze bezeichnet, die den Kegelstümpfen
entsprechen, die von der Vorderseite 20 der Trommel 2, von den
Facetten 61 bzw. der Oberseite der Rippen 60 gebildet werden.
Vorzugsweise sind die Winkel &agr; und &ggr; gleich oder praktisch
gleich.
Als Anhaltspunkt hat jeder dieser Winkel einen Wert von 56°,
wohingegen der Winkel &bgr; einen Wert von 50° hat.
Die 7 stellt einen schematischen Aufbau
der Hauptelemente des Dosierers dar. Die gekehlte Welle 3 ist eine röhrenförmige
Welle, die auf eine Welle 5 der Achse XX' aufgepresst ist, die in der Trommel
2 mittels des Lagers 500 rotationsmäßig geführt
wird.
Der Ring 4 wird in einem Wandelement des Gehäuses
10 durch das Lager 100 rotationsmäßig geführt.
Die Wand 8 stellt die Kontur der Eingangsöffnung
12 dar, durch die das Saatgut in der Vorrichtung ankommt.
In der 7 hat man eine relativ große
Dosierung des Nutzvolumens der Kehlungen 30 zu machen, die sich auf mehr
als die Hälfte der Eingangsöffnung 12 erstrecken.
Mit Bezug auf die 11 bis 13
werden wir nun erklären, wie die Vorrichtung mit einem immer kleineren Nutzvolumen
funktioniert.
Man beachte, dass bei der Betrachtung der 11
das Dosiernutzvolumen im Vergleich zur Situation der 7
reduziert wurde; dafür wurde die Einheit 2-3 nach links bewegt,
wobei die gekehlte Welle 3 über eine größere Länge
aus dem Ring 4 hervorsteht, nach links, wenn man die 11
betrachtet.
Dennoch ist das Volumen noch relativ beträchtlich, und es stellt
sich kein Problem für die Weiterleitung des Saatguts.
Mit Bezug auf die 12 stellt man fest,
dass das Nutzvolumen infolge der Annäherung der Seiten 20 und
61 sehr beträchtlich reduziert wurde.
Während dieser Bewegung stellt sich jedoch kein Einklemm- oder
Stauproblem, denn das Saatgut kann über die Facetten 61 gleiten oder
rollen, um nach außen zu entkommen, wobei dieses Phänomen durch die Zentrifugalwirkung
noch verstärkt wird.
Mit Bezug auf die 13 stellt man fest,
dass der verfügbare Platz weiter reduziert wird, wobei die Rippe
60 in Kontakt kommt oder praktisch mit der Seite 20 in Kontakt
kommt.
Allerdings existiert seitens jeder Seite dieser Zähne ein verfügbarer
Raum, der den Durchgang und das Entkommen von Saatkörnern kleiner oder sehr
kleiner Ausmaße erlaubt; dank der zentralen Trennung, die durch die Anwesenheit
der Rippe 60 geschaffen wird, bleibt die Verteilung für diese kleinen
Saatkörner homogen.
Um die Dosierung zu vergrößern, bewegt man die Einheit Trommel
2 – gekehlte Welle 3 in umgekehrter Richtung (nach rechts
in den 11 bis 13).
In den 6 und 10
hat man schematisch eine flexible Dichtung 70 dargestellt; es handelt sich
um eine Lamelle aus elastomerem Material, die an einem Träger 7 befestigt
ist, der auf das Gehäuse montiert ist; diese Dichtung oder Traufplatte erstreckt
sich über den gesamten Nutzteil der Öffnung zum Ausgang des Saatguts;
sie stützt sich mehr oder weniger gegen die fixierte Trommel 2, entsprechend
der Verschiebung dieser letztgenannten; auf jeden Fall ist sie immer angemessen
von der Seite der Trommel gestützt, was ihr erlaubt bei der Deformation unter
guten Bedingungen zu arbeiten, was auch immer der Grad der Dosierung ist und somit
die Bremsung und die Kontrolle des die Vorrichtung verlassenden Saatguts sicherzustellen.
Diese Vorrichtung und die unterschiedlichen Bestandteile, die sie
umfassen, haben natürlicherweise Ausmaße, die an die Kapazitäten
der Sämaschine und an den globalen von ihr verlangten Durchsatz angepasst sind.
Als Anhaltspunkt hat der Ring 6 einen äußeren Durchmesser
in der Größenordnung von 130 bis 140 mm, die gekehlte Welle
3 hat eine Länge in der Größenordnung von 225 mm, einen
Durchmesser seines röhrenförmigen Teils (der dem Boden der Kehlungen entspricht)
in der Größenordnung von 53 mm; die Rippen haben z.B. eine Tiefe von 20
mm und eine Eingangsbreite in der Größenordnung von 25 mm.
Diese Vorrichtung hat das Hauptinteresse vielseitig zu sein, d.h.
sich unterschiedlichen Ausmaßen des Saatguts anzupassen, ohne Stau- oder Einklemmrisiko
und mit einer homogenen Verteilungskapazität sogar für kleine und sehr
kleine Saatkörner.
Man würde nicht über den Rahmen der Erfindung hinausgehen,
indem man die Richtung der Konizität der Seiten 20 und 61
umkehrte, wobei sich die Spitzen der kegelstumpfartigen Teile also nicht mehr auf
der rechten Seite sondern auf der linken befinden, wenn man die Darstellung der
7 betrachtet.
Das in den 14 bis 17
dargestellte Ausführungsbeispiel der Vorrichtung ist mit einem Schaltgetriebesystem
ausgestattet.
Der aus dem Gehäuse 1 hervorstehende Endteil der gekehlten
Welle 3 ist von einer festen Schutzhaube (Kasten) 901 umgeben,
was erklärt, dass er in den Figuren nicht sichtbar ist.
Dieser Wellenanteil wird axial durch eine Achse 300 verlängert,
die ein Ritzel 93 trägt, mit dem sie rotationsfest verbunden ist.
Allerdings ist das Ritzel 93 in der Wand des Kastens 901 in Verschiebung
fixiert.
Das Motorritzel 9 wird, was es angeht, von einer Achse
900 getragen in zwei Teilen, die Ende an Ende angeordnet sind und über
eine Kupplungsvorrichtung 91 fest verbunden sein können, z.B. vom
Typ Schieberadklaue.
Diese letztgenannte umfasst einen festen Teil 91b und einen
beweglichen Teil 91a, dessen Verschiebung durch den Doppelpfeil H in der
15 symbolisiert ist.
Die Achsen 300 und 900 sind parallel.
Der eine dieser in Verschiebung beweglichen Teile trägt den Klauenteil
91a, sowie das Ritzel 9, mit dem er fest in Rotation und in Verschiebung
verbunden ist; der andere Teil, der rotationsmäßig in der Wand des Kastens
901 geführt wird, aber in axialer Verschiebung fest ist, trägt
den Klauenteil 91b sowie ein Ritzel 93.
Das Ritzel 9 ist im wesentlichen kleiner als das Ritzel
40 (gebildet von dem gezahnten Ring 4), mit dem es ineinander
greift. Das Verhältnis der Übersetzung, das dem der Durchmesser entspricht,
ist z.B. 5.
Das Ritzel 93 greift stets mit dem Ritzel 92 ineinander.
Diese beiden Ritzel haben denselben Durchmesser. Ihr Übersetzungsverhältnis
ist also 1.
Um die Welle 3 mit geringer Geschwindigkeit anzutreiben,
kuppelt man die Teile 91a und 91b aus (siehe 15).
Das Motorritzel 9 treibt also die Welle 3 mittels
des Rings 40 an, wie in dem vorhin beschriebenen Ausführungsbeispiel
(mit einem Geschwindigkeitsverhältnis 1/5), Das Ritzel 92 ist lose;
es wird vom Ritzel 93 angetrieben (das sich mit der Welle 3 dreht),
aber ohne dass diese Rotation den Betrieb der Vorrichtung beeinflusst.
Um die Welle 3 mit normaler Geschwindigkeit anzutreiben,
kuppelt man die Teile 91a und 91b aus, dies, indem man axial –
auf die linke Seite der 16 – die aus dem Teil
91a und dem Motorritzel 9 gebildete Einheit (16,
Pfeil H1) verschiebt.
Der Verlauf der Verschiebung ist so gewählt, dass er leicht über
der Dicke der Ritzel 9 und 40 ist.
Auf diese Weise befindet sich das Ritzel 9 hinsichtlich des
Ritzels 40 axial versetzt und ihre Verzahnungen greifen nicht mehr ineinander.
Dafür wird das Ritzel 92 positiv angetrieben und treibt
seinerseits, über das Ritzel 93, die gekehlte Welle 3 an,
dies bei gleicher Geschwindigkeit wie die des Motorritzels 9. Der Ring
4 ist lose; er wird von der Welle 3 angetrieben, aber ohne dass
diese Rotation auf den Betrieb der Vorrichtung Einfluss nimmt.
In einem möglichen Ausführungsbeispiel wird das Motorritzel
9 von einem Elektromotor angetrieben, der von einem Bordcomputer gesteuert
wird.
Wegen der Neigung der Seitenwände 6 der Finger des Rings
4 kann sich unter bestimmten Betriebsbedingungen, insbesondere bei großer
Geschwindigkeit, ein Problem schlecht gefüllter Kehlungen 30 stellen.
Die in den 17 und 18-19
dargestellten Varianten erlauben diese Schwierigkeit zu beheben.
Gemäß der Variante der 17 sind
die gegenüberliegenden Seitenwände 6 und 20 nur in ihrem
Außenbereich 6a bzw. 20a kegelstumpfartig; ihr Innenbereich
6b bzw. 20b ist im wesentlichen eben, senkrecht zur Achse X-X'.
Diese Anordnung begünstigt das Füllen des Bodens der Kehlungen
mit erhöhter Geschwindigkeit, denn es gibt keinen Rampeneffekt in dieser Höhe,
weil die Seiten 60b-61b auf der einen Seite und 20b der
anderen Seite nicht geneigt sind.
Gemäß der Variante der 18 wird
ein Puffer 35 aus elastisch deformierbarem Material, z.B. aus synthetischem
Schaum in jeder Rille 30 angeordnet, wobei er ihr zur Seite 20
gerichtetes Ende absperrt. Sie ist fest mit der gekehlten Welle 3 verbunden,
gegen die sie mittels einer metallenen kegelstumpfartigen formbeständigen Manschette
36 gehalten wird, die an diese Welle befestigt ist und nahe der Seite
20 der Trommel 2 positioniert ist.
Der elastische Einsatz 35 weist eine ebene Seite
350 auf, die orthogonal zur Achse X-X' angeordnet ist, wobei sie das Ende
der Kehlung 30 schließt. Zu diesem Zweck besitzt sie einen Querschnitt
in Form eines rechtwinkligen Dreiecks.
Wie für den Teil 20b der ersten Variante begünstigt
die orthogonale Anordnung der Seite 350 des Puffers 35 das Füllen
des Bodens der Kehlungen mit erhöhter Geschwindigkeit. Das Vorliegen dieses
Einsatzes behindert jedoch nicht den Betrieb der Vorrichtung, wobei eine axiale
Verschiebung der Finger in der Richtung der Absperrung der Kehlungen über einen
weitreichenden Verlauf als Folge des Zusammenquetschens des Einsatzes
35 am Ende des Verlaufs (siehe 19) möglich
bleibt. Wenn der Puffer zusammengequetscht ist, versteht man, dass das für
das Saatgut verfügbare Volumen beträchtlich reduziert ist, was es erlaubt,
mit sehr geringen Durchsätzen zu arbeiten.