Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Befestigen von bis zu zwei Verbindungs- oder Haltefäden an einem Werkstück,
beispielsweise einem Teebeutel oder einem Wundkissen oder an einem medizinischen
Pad, mittels einer Nähmaschine, vorzugsweise einer Kettenstich-Nähmaschine
zur Herstellung von Einfaden-KettenstichNähten des Stichtyps 101.
Durch das DE-GM G 94 11 639.3 U1 ist ein aus Papier oder
dgl. hergestellter Beutel bekannt, der mittels eines Fadens durch mindestens eine
Naht verschlossen ist, wobei der nahtbildende Faden über die eigentliche Naht
hinaus verlängert und sein Ende mit einem Etikett vernäht ist. Da die
Länge des sich zwischen dem Beutel und dem Etikett befindlichen Fadens im allgemeinen
zwischen 10 und 20 cm beträgt, muß nach dem Herstellen der Verschlußnaht
für den Teebeutel diese Fadenlänge ausgezogen und das Fadenende am Etikett
befestigt werden. Eine Lösung hierfür ist in der Vorveröffentlichung
nicht offenbart.
Bei der Einrichtung nach der
US-PS 2 307 998
wird der Teebeutel zunächst mittels einer Anzahl von Stichen gebildeten
Befestigungsnaht verschlos-sen, wonach der Verbindungsfaden zum Etikett auf eine
bestimmte Länge "ausgekettelt" wird, d.h. der Verbindungsfaden wird durch eine
zumindest zweifädige Naht ohne Nähgut gebildet, so wie dies in Figur 17
der Vorveröffentlichung dargestellt ist. Im Bereich des Etiketts geht diese
als "Kettelnaht" ausgebildete Verbindungsnaht wieder in eine Befestigungsnaht über,
deren freies Ende über den Rand des Etiketts übersteht und dort wiederum
eine Kettelnaht ist.
Da es sich hier um eine zumindest zweifädige Kettenstichnaht handelt, ist der
Fadenverbrauch relativ groß und dementsprechend teuer. Zudem ist die so gebildete
Kettelnaht wesentlich dicker als die Stärke des Einzelfadens, wodurch die vorbeschriebene
Lösung für den Einsatz im medizinischen Bereich, in dem meist nur sehr
geringe Fadenstärken erwünscht oder zugelassen sind, wenig geeignet.
In der
DE 103 54 881 A1
sind ein ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Befestigen eines Verbindungs-
oder Haltefadens an einem Werkstück mit Hilfe einer eine Einfaden-Kettenstichnaht
(Stichtype 101) bildenden Nähmaschine beschrieben, wobei zunächst die
Befestigungsnaht gebildet wird und nach Stillsetzen der Nadel bei noch auf dem Greifer
hängender Fadenschlinge und Öffnen der Fadenspannungseinrichtung der vom
Greifer zur Nadel führende Schenkel der Fadenschlinge auf eine vorbestimmte
Länge ausgezogen wird. Hierzu ist ein den Faden zwischen Nadel und Werkstück
erfassender Fadenzieher vorgesehen, der nach dem Erfassen des Fadens eine auf die
Länge des Verbindungs- oder Haltefadens abgestimmte Fadenlänge vom Fadenvorrat
durch die Nadel zur Bildung einer der Länge des Verbindungs- oder Haltefadens
entsprechend langen Fadenschleife auszieht. Danach wird der zur Nadel führende
Schenkel der Fadenschleife im Bereich der Nadel mittels einer Trenneinrichtung durchtrennt
und das freie Ende dieses Schenkels der Fadenschleife mittels einer Klemmeinrichtung
für die Bildung der Anfangsstiche des nächstfolgenden Nähzyklus in
einer Klemmeinrichtung fixiert. Beim anschließenden Entfernen des Werkstückes
aus dem Bereich der Stichbildestelle der Nähmaschine wird der zum Greifer führende
andere Schenkel der ausgezogenen Fadenschleife durch das beim letzten Einstich der
Nadel gebildete Einstichloch und die am Werkstück zuletzt gebildete Fadenschlinge
der Befestigungsnaht hindurch zur Werkstückunterseite gezogen. Hierdurch bildet
die von der Trennstelle der ausgezogenen Fadenschleife zum Greifer führende
Fadenlänge zusammen mit der Länge der noch über den Greifer hängenden
Fadenschlinge die Länge des Verbindungs- oder Haltefadens.
Mit dieser Einrichtung ist es zwar möglich, nach dem
Festnähen des Fadens am Werkstück eine bestimmte Fadenlänge auf einfache
Weise auszuziehen, wobei die gebildete Kettenstichnaht eine ausreichende Sicherheit
gegen Aufziehen bietet, jedoch ist diese Lösung auf das Ausziehen jeweils nur
eines einzigen Verbindungs- oder Haltefadens beschränkt.
Bei der Herstellung von beispielsweise Teebeuteln genügt
zwar für deren Handhabung und die Anbringung eines Etiketts ein einziger Verbindungs-
oder Haltefaden, jedoch ist das Anbringen nur eines einzigen Verbindungs- oder Haltefadens
für die Herstellung von medizinischen Wundkissen oder Pads insbesondere dann
nicht mehr ausreichend, wenn diese während oder nach einem operativen Eingriff
für eine bestimmte Zeit im Körper verbleiben sollen und erst zu einem
späteren Zeitpunkt wieder aus diesem entfernt werden. Hier ist es aus Sicherheitsgründen
wünschenswert, beispielsweise wegen Reißens oder Entgleitens des Verbindungs-
oder Haltefadens jeweils einen zweiten Verbindungs- oder Haltefaden an dem Pad anzubringen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Lösung
zu schaffen, die es ermöglicht, unter Verwendung einer Einfaden-Kettenstichnaht
(Stichtype 101), und nur eines einzigen Befestigungsfadens zwei mit diesem bzw dem
Pad verbundene Verbindungs- oder Haltefäden mit ausreichender Länge zu
bilden, sodaß beim Reißen oder Entgleiten eines der Verbindungs- oder
Haltefäden jeweils noch ein zweiter Verbindungs- oder Haltefaden zur Verfügung
steht.
Ein erster Schritt der erfindungsgemäßen Lösung
liegt in der Nutzbarmachung der Erkenntnis, daß jede und damit auch die einfachste
Einfaden-Kettenstichnaht der Stichtype 101 sowohl ein den Nahtanfang als auch ein
das Nahtende bildendes freie Fadenende aufweist und somit beide freie Fadenenden
der Naht dann als Verbindungs- oder Haltefaden verwendbar sind, wenn diese die entsprechende
Länge aufweisen.
Ein zweiter Schritt der erfindungsgemäßen Lösung
liegt daher in der Maßnahme, den nach der Bildung der Befestigungsnaht von
der Nadel zum Werkstück (Pad) führenden Bereich des Befestigungsfadens
derart zu erfassen, auszuziehen und zu trennen, daß beide Verbindungs- oder
Haltefäden dann auf einfache Weise eine ungefähr gleiche Ausziehlänge
erhalten, wenn nach dem Trennen des Befestigungsfadens der von der Trennstelle zum
Werkstück (Pad) führende Faden einen Verbindungs- oder Haltefaden des
gerade bearbeiteten Werkstückes (Pad) bildet, und der von der Trennstelle zur
Nadel führende Faden einen Verbindungs- oder Haltefaden für das nächste
Werkstück (Pad) bildet.
Dies bedeutet, daß jede Befestigungsnaht mit einem
freien Nadelfadenende begonnen wird, dessen Länge im wesentlichen der Summe
der zur Bildung des ersten Stiches erforderlichen Fadenlänge und der Länge
des Verbindungs- oder Haltefadens entspricht, wobei die freie Fadenlän-ge einen
Verbindungs- oder Haltefaden bildet.
Während üblicher Weise bei der Bildung der Anfangsstiche einer Naht das
freie Ende des Nadelfadens stets nur eine die Bildung des Anfangsstiches gewährleistende
Länge aufweist, ist bei der erfindungsgemäßen Lehre in Abkehr hiervon
die freie Länge des Nadelfadens so bemessen, daß diese jeweils den ersten
Verbindungs- oder Haltefaden eines Werkstückes (Pad) bildet.
Insgesamt wird die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe
durch ein die Schritte a) bis e) aufweisendes Verfahren gelöst.
Da auch bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die
von der Trennstelle der ausgezogenen Fadenschleife zum Einstichloch der Nadel führende
Fadenlänge zusammen mit der Länge der noch über dem Greifer hängenden
Länge der Fadenschlinge die Gesamtlänge des zweiten Verbindungs- bzw Haltefadens
bildet und beim Wegführen des Werkstückes die gesamte Länge dieses
Verbindungs- oder Haltefadens durch das beim letzten Einstich der Nadel im Werkstück
gebildete Einstichloch und durch die am Werkstück zuletzt gebildete Fadenschlinge
zur Unterseite des Werkstückes geführt werden, bildet die gesamte Länge
des Verbindungs- bzw Haltefadens insoweit eine Sicherheit gegen Aufziehen der gebildeten
Naht, als zum Aufziehen der Naht die gesamte Länge von Verbindungs- bzw Haltefaden
durch die zuletzt gebildete Fadenschlinge zur Oberseite des Werkstückes gezogen
werden müßte.
Während bei bekannten Fadenenschneideinrichtungen
für Einfaden-Kettenstich-Nähmaschinen die über den Greifer hängende
Fadenschlinge üblicher Weise derart durchtrennt wird, daß das am Werkstück
verbleibende Fadenende möglichst kurz ist, wird der Trennvorgang in Abkehr
hiervon derart durchgeführt, daß das am Werkstück verbleibende freie
Fadenende möglichst lang wird und aufgrund seiner Durchführung sowohl
durch das im Werkstück beim letzten Einstich der Nadel gebildete Einstichloch,
als auch durch die am Werkstück zuletzt gebildete Fadenschlinge eine Sicherheit
der gebildeten Befestigungsnaht gegen Aufziehen bietet.
Bei verschiedenen Werkstücken insbesondere bei Wundkissen
oder Pads ist es oftmals erforderlich, diese mittels einer Art Etikett zu kennzeichnen.
So ist auch beispielsweise des öfteren erwünscht, am Wundkissen oder am
Pad ein mit radioaktivem Material versehenes Band oder Etikett anzubringen, um die
Lage des Wundkissens oder Pads im Körper nach einem operativen Eingriff durch
Röntgen ermitteln zu können.
Der Erfindung liegt daher die weitergehende Aufgabe zu
Grunde, eine Lösung zum Befestigen eines beispielsweise band- oder fadenartig
ausgebildeten Etiketts an dem Wundkissen oder Pad zu schaffen, wobei das Befestigen
des Etiketts keinen zusätzlichen Zeitaufwand erfordern soll.
Die Lösung dieser weitergehenden Aufgabe wird dadurch
erreicht, daß vor dem Erzeugen der Befestigungsnaht das Etikett im Bereich
der herzustellenden Befestigungsnaht auf das Wundkissen oder Pad aufgelegt und mittels
der Befestigungsnaht für den Verbindungs- oder Haltefaden mit dem Wundkissen
oder Pad verbunden wird. Vorteilhafter Weise wird die Befestigungsnaht in diesem
Fall als Zick-Zack-Naht ausgebildet.
Um bei einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens das Durchtrennen des zur Fadenschlinge führenden Schenkels der ausgezogenen
Fadenschleife zu erleichtern, ist eine Trenneinrichtung vorgesehen, deren Relativlage
zum Stichloch der Nähmaschine so gewählt ist, daß der zur Fadenschlinge
führende Schenkel der Fadenschleife nach deren Ausziehen zwischen den geöffneten
Trennelementen der Trenneinrichtung verläuft.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung des Verfahrens sowie aus zwei in der beigefügten
Zeichnung dargestellten Ausführungsformen einer Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens.
Es zeigt:
-
Fig. 1 :
- den Verlauf der Fäden einer Kettenstichnaht bei in oberer Totpunktlage
der Nadel stillgesetztem Greifer mit dem Anfangsfaden und der Befestigungsnaht;
-
Fig. 2 :
- den Verlauf der Fäden während des Ausziehens der Fadenschleife mit
den wesentlichen Teilen der zur Durchführung des Verfahrens dienenden Vorrichtung;
-
Fig.2a:
- den Verlauf der Fäden während des Ausziehens der Fadenschleife mit
den wesentlichen Teilen der zur Durchführung des Verfahrens dienenden Vorrichtung
einer ersten Ausführungsform zum gleichzeitigen Annähen eines Etiketts;
-
Fig. 3 :
- eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit A der Fig.2
-
Fig. 4 :
- eine Draufsicht auf das Werkstück mit dem durch die Befestigungsnaht übernähten
Anfangsfaden und den beibeiden Verbindungs bzw Haltefäden;
-
Fig.4a:
- eine Draufsicht auf das Werkstück mit dem durch die Befestigungsnaht aufgenähten
Etikett und den beiden Verbindungs- bzw Haltefäden;
-
Fig. 5:
- eine Ansicht der Unterseite des Werkstückes mit den Fadenschlingen der
Befestigungsnaht und den beiden Verbindungs bzw Haltefäden;
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
dient eine Kettenstich-Nähmaschine zur Herstellung von Einfaden-Kettenstichnähten
der Stichtype 101. Nähmaschinen dieser Art weisen einen unterhalb der Stichplatte
angeordneten Greifer 1 auf, der entweder rotierend oder schwingend angetrieben ist.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird von einem rotierenden
Greifer ausgegangen, der mit einer fadenführenden Nadel 2 zusammenwirkt, die
auf und abgehend angetrieben ist.
Zum Antrieb von Nadel 2 und Greifer 1 dient ein nicht dargestellter Positionsmotor
der in verschiedenen Winkellagen der Armwelle und somit in verschiedenen Positionen
der die Nadel aufnehmenden Nadelstange 3 stillsetzbar ist. Vorliegend ist die Armwelle
u. a. in einer der oberen Totpunktlage der Nadelstange 3 entsprechenden Winkellage
stillsetzbar, in der die Fadenschlinge 4 noch über dem Greifer 1 hängt.
Der Faden verläuft daher vom Fadenvorrat zu einer lösbaren Fadenspannungseinrichtung
und von da über das Öhr 5 der Nadel 2 zum zu dieser führenden Trum
6 der Fadenschlinge 4. Das andere Trum 7 der Fadenschlinge 4 führt zur Unterseite
des Werkstückes und von da durch die zuletzt gebildete Fadenschlinge 15 durch
das Einstichloch 8 im Werkstück hindurch zur Oberseite des Werkstückes.
Zum Erfassen und Ausziehen des Trums 6 der Fadenschlinge
4 ist ein mit einem Widerhaken 9 versehener Fadenzieher 11 vorgesehen, der im nicht
dargestellten Gehäuse der Nähmaschine gelagert ist und mittels eines nicht
gezeigten Antriebes innerhalb einer zur Ebene der Nähgutauflagefläche
parallel verlaufenden Ebene verschiebbar ist. Mit Hilfe des Fadenziehers 11 kann
der zwischen der Nadel und dem Werkstück verlaufende Bereich des Trums 6 zu
einer Fadenschleife 12 ausgezogen werden, wobei die Länge der hieraus zu bildenden
Verbindungs- bzw Haltefäden 10a, 10b, durch die Größe des Ausziehhubes
des Fadenziehers 11 bestimmbar und durch Veränderung seines Ausziehhubes die
Länge der Verbindungs- bzw Haltefäden 10a, 10b variierbar ist. Unabhängig
von der Größe des Ausziehhubes des Fadenziehers 11 führt der eine
Schenkel 13 der ausgezogenen Fadenschleife 12 zum Öhr der Nadel 2 und deren
anderer Schenkel 14 durch das Einstichloch 8 im Werkstück und durch die an
dessen Unterseite anliegende zuletzt gebildete Fadenschlinge 15 hindurch zum Trum
6 der auf dem Greifer 1 hängenden Fadenschlinge 4.
Im Bereich der Nadel 2 sind oberhalb des Werkstückes
eine Trenneinrichtung 16 und eine Klemmeinrichtung 17 angeordnet, die von je einem
nicht gezeigten und am Gehäuse der Nähmaschine befestigten Träger
aufgenommen und an diesen parallel zur Auszugsrichtung des Fadenziehers 11 verschieblich
gelagert sein können. Die Trenneinrichtung 16 kann von einer mechanisch oder
pneumatisch betätigbaren Schere gebildet sein. Durch Verändern des Abstandes
zwischen der Nadel 2 und der Trenneinrichtung 16 sind die Längen der zu bildenden
Verbindungs- oder Haltefäden 10a, 10b aneinander anpaßbar. Die Relativlage
der Trenneinrichtung 16 zur Fadenschleife 12 ist dabei so gewählt, daß
der Schenkel 14 der Fadenschleife 12 zwischen den Trennelementen der Trenneinrichtung
16 verläuft, während der Schenkel 13 außerhalb der Trenneinrichtung
16 verläuft.
Die seitlich der Trenneinrichtung 16 angeordnete Klemmeinrichtung
17 ist im wesentlichen von zwei Klemmbacken 18,19 gebildet, wobei der Klemmbacken
18 feststehend und mit seinem Träger verbunden sein kann, während der
Klemmbacken 19 am Klemmbacken 18 schwenkbar gelagert und mittels einer Feder in
seiner offenen Stellung gehalten sein kann.
Zum Schließen der Klemmeinrichtung 17 kann ebenfalls ein mechanischer oder
pneumatischer Antrieb dienen, wobei beide Antriebe so aufeinander abzustimmen sind,
daß bei ihrer Betätigung zuerst die Klemmeinrichtung 17 geschlossen und
erst dann die Trenneinrichtung 16 aktiviert wird.
Die räumliche Zuordnung des Fadenziehers 11 zur Klemmeinrichtung
17 ist so getroffen, daß sich der Fadenzieher 11 bei geöffneter Klemmeinrichtung
17 durch diese hindurch bewegen kann, dabei aber nur der Schenkel 13 der auszuziehenden
Fadenschleife 12 in den Wirkbereich der Klemmeinrichtung 17 gelangt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann die Klemmeinrichtung 17 zusätzlich um eine zur Nähgutauflagefläche
der Nähmaschine senkrecht verlaufende Achse schwenkbar sein, um die von der
Fadenschleife 12 abgetrennte Länge des Schenkels 13, die sowohl die Länge
des Anfangsfadens 25 der nachfolgend zu nähenden Befestigungsnaht 26 als auch
diejenige des zu bildenden Verbindungs- oder Haltefadens 10b beinhaltet, in den
Bereich der Nadel zu bringen, wobei die der Länge des Anfangsfadens 25 entsprechende
Länge des Schenkels 13 in die Nährichtung ausgerichtet und anschließend
übernäht wird.
Um hierbei den Einstich der Nadel 2 wechselweise von der
einen zur anderen Seite des Anfangsfadens 25 zu verlagern, können der Klemmeinrichtung
17 mittels eines weiteren Antriebes den Quer-Bewegungen der Nadelstange einer Zick-Zack
Nähmaschine entsprechende periodische Querbewegungen erteilt werden, sodaß
die Nadel 2 während der Bildung der Befestigungsnaht 26 abwechselnd auf der
einen und der anderen Seite der Befestigungsnaht 26 einsticht, um hierdurch die
Relativlage des Anfangsfadens 25 der Befestigungsnaht 26 zu fixieren.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
sieht für das Wechseln der Einstichlage der Nadel 2 vor, anstelle einer sogenannten
Gerad-Stich-Einfaden-Kettenstichnähmaschine eine an sich bekannte Zick-Zack-Einfaden-Kettenstichnähmaschine
zu verwenden.
In diesem Fall genügt es, wenn der Anfangsfaden 25 der nachfolgend zu bildenden
Befestigungsnaht 26 mittels der Klemmeinrichtung 17 in eine zur Stichbilderichtung
der Befestigungsnaht 26 parallele Lage gebracht wird, wobei dann die wechselnde
Einstichlage der Nadel 2 durch die bei Zick-Zack-Nähmaschinen übliche
Querbewegungen der Nadel 2 erreicht wird. Eine solche Ausführungsform der Erfindung
hat den Vorteil, daß die periodischen Querbewegungen der Klemmeinrichtung 17,
und somit der Antrieb zur Erzeugung dieser Querbewegungen in Wegfall kommt und durch
die bei Zick-Zack-Nähmaschinen üblichen Querbewegungen der Nadel 2 ersetzt
wird. Hierbei bietet sich gleichzeitig die Möglichkeit, die bei üblichen
Zick-Zack-Nähmaschinen vorhandene Verstellmöglichkeit für die sogenannte
Überstichbreite zu nutzen und entweder nur den Anfangsfaden 25 mit Zick-Zack-Stichen
zu übernähen und die restliche Länge der Befestigungsnaht 26 mit
Geradstichen zu bilden, oder die gesamte Befestigungsnaht 26 mit Zick-Zack-Stichen
zu nähen.
Da dem Ausziehen der Fadenschleife 12 durch den Fadenzieher
11 aufgrund von möglicherweise vielen Umlenkungen im Fadenweg ein nicht unerheblicher
Reibungswiderstand entgegenstehen kann, der zu Verbiegungen der Nadel 2 führen
kann, ist eine Abstützeinrichtung 21 für den Schaft der Nadel 2 vorgesehen.
Diese kann von einem am Maschinengehäuse befestigten biegesteifen Arm 22 gebildet
sein, der während der Ausziehbewegung des Fadenziehers 11 am Schaft der stillstehenden
Nadel 2 anliegt. In einer bevorzugten und in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform
der Abstützeinrichtung 21 kann deren Arm 22 eine Durchtrittsöffnung 23
für die Nadel 2 aufweisen, sodaß sich der Schaft der Nadel 2 an der Innenwandung
der Durchtrittsöffnung 23 abzustützen vermag.
Für die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird davon ausgegangen, daß der Anfangsfaden 25 für die zu
bildende Befestigungsnaht 26 durch die Klemmeinrichtung 17 in die richtige Relativlage
zum Werkstück gebracht ist. Während des Übernähens des Anfangsfadens
25 der Befestigungsnaht 26 führt die Klemmeinrichtung 17 periodische Querbewegungen
aus, sodaß die Nadel 2 wechselseitig des Anfangsfaden 25 einsticht. Nach dem
Übernähen des Anfangsfadens 25 wird die Bildung der Befestigungsnaht 26
bis in den Bereich der Randzone des Werkstückes W fortgesetzt.
Anschließend wird die Nähmaschine mit sich in
ihrer oberen Totpunktlage befindlichen Nadel 2 bei gleichzeitigem Öffnen der
(nicht näher dargestellten) Fadenspannungseinrichtung stillgesetzt. In dieser
Stellung hängt die Fadenschlinge 4 noch über dem Greifer 1, wobei das
Trum 6 der Fadenschlinge 4 durch die zuletzt gebildete Fadenschlinge 15 und das
Einstichloch 8 im Werkstück zur Nadel 2 und von hier über die Fadenspannungseinrichtung
zum Fadenvorrat führt. Das andere Trum 7 der Fadenschlinge 4 führt ebenfalls
durch die zuletzt gebildete Fadenschlinge 15 und das Einstichloch 8 im Werkstück
hindurch zum letzten Stich der Befestigungsnaht 26, so wie dies in Fig. 1 dargestellt
ist.
In dieser Position der Fadenschlinge 4 wird deren Trum
6 oberhalb des Werkstückes W vom Widerhaken 9 des Fadenziehers 11 erfaßt
und bezogen auf Fig. 2 nach rechts zu einer Fadenschleife 12 ausgezogen. Der Schenkel
13 der Fadenschleife 12 führt von der geöffneten Fadenspannungseinrichtung
und dem Öhr der Nadel kommend über die geöffnete Trenneinrichtung
16 hinweg durch die geöffnete Klemmeinrichtung 17 hindurch zum Fadenzieher
11. Der hier beginnende Schenkel 14 der Fadenschleife 12 führt durch die geöffnete
Trenneinrichtung 16 hindurch zur Fadenschlinge 4.
In dieser Situation wird die Klemmeinrichtung 17 geschlossen
und der Schenkel 14 der Fadenschleife 12 durch die Trenneinrichtung 16 getrennt.
Der Schenkel 13 führt daher zusammen mit der mit ihm weiterhin verbundenen
Restlänge des Schenkels 14 von der geschlossenen Klemmeinrichtung 17 zur Nadel
2. Diese Fadenlänge besteht somit aus der Länge des Anfangsfadens 25 für
die nächstfolgende Befestigungsnaht und der Länge des Verbindungs- oder
Haltefadens 10b.
Anschließend wird durch die weiterhin geschlossene Klemmeinrichtung 17 der
zwischen dieser und der Nadel verlaufende Bereich des Schenkels 13 in eine zur Stichbilderichtung
parallele Lage gebracht, um beim nächsten Nähzyklus den den Anfangsfaden
bildenden Teil des Schenkels 13 während der Bildung der nächsten Befestigungsnaht
übernähen zu können.
Während des Wegführens des Werkstückes W wird der mit der Fadenschlinge
4 verbundene Teil des Schenkels 14 durch das Einstichloch 8 im Werkstück und
die an diesem zuletzt gebildete Fadenschlinge 15 zur Unterseite des Werkstückes
W geführt und bildet zusammen mit dem Trum 6 sowie dem durch die zuletzt gebildete
Fadenschlinge 15 führenden Trum 7 der Fadenschlinge 4 den Verbindungs- bzw
Haltefaden 10a, der entsprechend der Größe des Ausziehhubes und der Lage
der Trenneinrichtung 16 eine vorbestimmbare Länge aufweist. Da diese gesamte
Fadenlänge zum Aufziehen der Kettenstichnaht von der Unterseite des Werkstückes
W durch die an diesem zuletzt gebildete Fadenschlinge 15 geführt werden müßte,
bildet der Verbindungs- bzw Haltefaden aufgrund seiner relativ großen Länge
eine hohe Sicherheit gegen ein Aufziehen der Einfaden-Kettenstichnaht.
Um gleichzeitig mit der Bildung der Verbindungs- oder Haltefäden
an dem Wundkissen oder Pad ein als band- oder fadenförmiger Informationsträger
ausgebildetes Etikett 31 zu befestigen, wird dieses vor der Bildung der Befestigungsnaht
in dem Bereich des Wundkissens bzw des Pads auf dieses aufgelegt, in dem anschließend
die nächstfolgende Befestigungsnaht gebildet wird. Dabei ist es vorteilhaft
die Befestigungsnaht unter Verwendung einer üblichen Einfaden-Ketten-Stichnähmaschine
als Zick-Zack-Naht auszubilden. Hierbei kann die sogenannte Überstichbreite
der Maschine und damit die Breite der Zick-Zack-Naht sehr schnell und auch sehr
genauu an die Breite des Etiketts 31 angepaßt und gegebenenfalls so gewählt
werden, daß die Nadel jeweils seitlich des Etiketts in das Wundkissen oder
das Pad einsticht. Damit wird während der Bildung der Befestigungsnaht 26 das
Etikett durch diese an das Wundkissen oder Pad angenäht, sodaß nach Beendigung
die beiden Verbindungs- oder Haltefäden 10a, 10b in der vorbeschriebenen Weise
ausgezogen bzw gebildet werden können.
Um das Zuführen und Positionieren des als Endlos-Band
zuzuführenden Etiketts 31 zu erleichtern können im Bereich der Stichbildestelle
eine oder mehrere Führungsrollen 32 für das Endlosband sowie eine Vorrichtung
zum Abtrennen der einzelnen Etiketten vorgesehen sein.