| Dokumentenidentifikation |
DE102005055980A1 31.05.2007 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung, insbesondere zum Anlegen von Reihenpflanzungen |
| Anmelder |
Wagner, Jürgen, 67159 Friedelsheim, DE |
| Erfinder |
Wagner, Jürgen, 67159 Friedelsheim, DE |
| Vertreter |
Mutzbauer, H., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 67098 Bad Dürkheim |
| DE-Anmeldedatum |
22.11.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005055980 |
| Offenlegungstag |
31.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
31.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01C 11/00(2006.01)A, F, I, 20051122, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A01B 39/16(2006.01)A, L, I, 20051122, B, H, DE
A01G 13/00(2006.01)A, L, I, 20051122, B, H, DE
A01B 69/00(2006.01)A, L, I, 20051122, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Verfahren zur Verbesserung der Genauigkeit von satellitengesteuerten Arbeitsmaschinen bei der Arbeit in hängigem Gelände, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der Satellitenantenne auf der Maschine in Abhängigkeit von der Hangneigung in Längsrichtung mechanisch veränderbar oder sie Signalverarbeitung rechnerisch entsprechend korrigierbar ist, dass die Ortskoordinaten des Fußpunkts der Antenne auf der Erdoberfläche stets den gleichen Abstand zu den Ortskoordinaten des Einsatzpunkts des Geräts einhalten, sowie Vorrichtung zum Anlegen von Reihenpflanzungen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbesserung der Genauigkeit
von satellitengesteuerten Arbeitsmaschinen bei der Arbeit in hängigem Gelände,
bei denen es darauf ankommt, dass ihr Arbeitspunkt stets einem vorgegebenen Schema,
z.B. einem Koordinatennetz oder Lageplan entspricht.
Die Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren zum Betrieb einer
satellitengesteuerten landwirtschaftlichen Maschine zum Anlegen von Reihenpflanzungen
im Obst- und Weinbau, bei der es darauf ankommt, dass sie gleichmäßige
Pflanzabstände innerhalb einer Reihe mit vorgegebener Richtung sowie definierte
gleichmäßige Abstände der Pflanzreihen untereinander einhält,
mit einer verbesserten Steuerung.
Satellitengesteuerte Arbeitsmaschinen (nachstehend auch als "Vorrichtungen"
bezeichnet) werden bereits seit einigen Jahren auf verschiedenen Gebieten eingesetzt.
Vor allem bei der Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft, aber auch im Straßen-
und Landschaftsbau ist die Steuerung des Arbeitseinsatzpunkts einer Maschine mit
einer Genauigkeit im Zentimeterbereich inzwischen unverzichtbar. Diese Genauigkeit
wird allerdings nur bei Verwendung eines stationären zweiten Empfängers
(Referenzempfänger) und Vergleich der stationär empfangenen Signale mit
denen des auf der Arbeitsmaschine angeordneten beweglichen Empfängers erzielt
und auch nur dann, wenn die Ortsveränderung nicht zu rasch erfolgt, da die
Signalhäufigkeit derzeit noch nicht sehr hoch ist.
Es sind Arbeitsmaschinen im Gebrauch, mit denen Weinberge angelegt
werden können, d.h. Jungreben, vorzugsweise zusammen mit einem provisorischen
Stützstab gepflanzt werden. Diese Maschinen sind so eingerichtet, dass die
Setzlinge bzw. Setzlinge und Stäbe in einen Förderapparat eingelegt werden,
der sie fortlaufend mit gleichmäßigem Pflanzabstand in einen Graben einbringt,
den die über das Land gezogene Maschine zuvor mittels einer keilförmigen
Schar geöffnet hat und der unmittelbar nach dem Pflanzen durch Beischieben
und Andrücken des Erdreichs wieder verschlossen wird. Eine derartige Vorrichtung
ist z.B. in der EP 340 446 beschrieben. In
der dort beschriebenen Ausführungsform ist diese zum Anbau an die Dreipunktanbauvorrichtung
eines vorhandenen Ackerschleppers (Treckers) gestaltet und weist einen Hauptrahmen
auf, innerhalb dessen als Pflanzmechanismus eine parallel zur Pflanzrichtung umlaufende
Förderkette vorgesehen ist, die mit Greifern für die Setzlinge bestückt
ist. Mittels der Förderkette werden die Greifer in geöffneter Stellung
an einer Aufgabestation vorbeigeführt, wo sie einen manuell übergebenen
Setzling aufnehmen, sich dann schließen und den Setzling abwärts in den
Pflanzgraben bringen. In jüngerer Zeit wird anstelle einer Förderkette
ein mit Greifern bestücktes Rad verwendet, dessen Achse quer zur Fahrtrichtung
der Vorrichtung angeordnet ist und das sich somit in Längsrichtung der Vorrichtung
hinter und z.T. innerhalb der Schar dreht. Hierzu wird auf die EP-1 105 836 A1 verwiesen.
Das Greiferrad besteht aus einem scheibenförmigen Träger, der auf seinem
Umfang mehrere radial angeordnete Hülsen trägt, in denen auswechselbare
Greifer sitzen, die jeweils einen Setzling (und – bei einer späteren
Konstruktion – gleichzeitig einen Pflanzstab) aufnehmen können. Die
drehwinkelabhängige Ansteuerung der Greifer (d.h. das selbsttätige Schließen
und Öffnen während der Drehung des Greiferrads, zur Aufnahme und Freigabe
der Setzlinge/Pflanzstäbe) geschieht dadurch, dass sich an den nabenseitigen
Enden der Greiferelemente mit Rollen versehene Hebel befinden, die von einem feststehenden
Bügel ausgelenkt werden, wenn sie an daran entlangstreifen. Die Bügel
sind bevorzugt justierbar am Lagerschild des Greiferrads angeordnet.
Bei dem mit den bekannten Vorrichtungen (Pflanzgeräten) ausführbaren
Arbeitsverfahren wird erreicht, dass die anzulegenden Pflanzreihen (z.B. Rebzeilen)
geradlinig in vorgegebener Richtung verlaufen und untereinander vorgegebene Abstände
einhalten. Innerhalb der Pflanzreihen weisen die Setzlinge gleichmäßige
Abstände auf.
Die aus der DE-A-102 09 440 bzw. der EP
1 105 836 A1 bekannte Vorrichtung zum Anlegen von Reihenpflanzungen setzt
zur Bestimmung des genauen Pflanzorts der Setzlinge die Satelliten-Navigation auf
der Grundlage des sog. GPS (global positioning system) ein, und zwar in der Form,
dass die für den vorgesehenen Zweck erforderliche Genauigkeit eines Pflanzsignals
im Zentimeterbereich aus den relativ ungenauen Angaben der über GPS jeweils
ermittelten Position des Pflanzmechanismus durch den Vergleich der Ortskoordinaten
eines beweglichen Empfängers mit dem Mess-Ergebnis eines ortsfesten Referenzempfängers
verbessert wird, und weiter dadurch, dass diesem Ergebnis das Signal eines kontinuierlich
messenden mechanischen Wegemessers, z.B. eines über den Boden geführten
Messrads als Korrektur aufgeschaltet wird.
Es ist wünschenswert, dass die Setzlinge senkrecht in den Boden
gelangen, auch wenn die Pflanzung in einer Hanglage stattfindet. Dies gilt vor allem
für die Pflanzstäbe oder Stützpfähle, wenn solche gleichzeitig
mit den Setzlingen ins Erdreich eingebracht werden. Wenn es sich bei dem Pflanzgut
um Obstbäume handelt, ist es erforderlich, dass auch die Pflanzen nach der
Pflanzung senkrecht stehen. Dabei kann eine seitliche Neigung des Geländes
relativ einfach dadurch ausgeglichen werden, dass das Pflanzgerät um seine
Längsachse schwenkbar gestaltet wird. Eine Möglichkeit,
dies zu erreichen, ist in den vorgenannten Dokumenten beschrieben. Ist die Aufgabe
dagegen, eine Pflanzung in der Falllinie vorzunehmen, so wäre eine weitere
Schwenkmöglichkeit, nämlich um die Querachse erforderlich. Beides gleichzeitig
zu verwirklichen, wäre nur mit unverhältnismäßig großem
Aufwand möglich. Es ist in den vorgenannten Dokumenten zwar angegeben, dass
man die Pflanzmaschine, die zunächst nur in ebenem Gelände ein einwandfreies
Ergebnis liefert, für das Arbeiten in hängigem Gelände einrichten
kann. Dies geschieht durch die Auswertung der Signale je eines Sensors zur Ermittlung
der Quer- und der Längsneigung der Maschine und eine entsprechende Angleichung
der Pflanzmechanik an die Hanglage. Geeignete Sensoren sind handelsüblich.
Es sind i.d.R. flüssigkeitsgedämpfte Pendel, deren Signale elektronisch
zu Stellkräften verarbeitet werden können, die auf die entsprechenden
Verstellbauteile der Vorrichtung (z.B. – wie in den genannten Dokumenten
angegeben – ein Drehgelenk, mit dem der Pflanzmechanismus um seine Längsachse
verschwenkt werden kann). Man kann auch einen Geschwindigkeitsregler für das
Pflanzrad zur Anpassung der Drehgeschwindigkeit des Pflanzmechanismus an Steigung
bzw. Gefälle des überfahrenen Geländes vorsehen. Die Sensoren können
wahlweise an einer Stelle des Gesamtvorrichtung angebracht werden, die der Hanglage
folgt (also z.B. deren Hauptrahmen) oder an einer Stelle, die der Hanglage angepasst
werden kann. Im ersteren Falle ergibt sich eine Steuerung der Pflanzmechanik, im
zweiten Falle eine Regelung, wie man leicht erkennt.
Die Ortskoordinaten der Satellitenantenne bilden den Referenzpunkt
für den zu bestimmenden Arbeitspunkt der Maschine. Sie müssen mit diesem
Arbeitspunkt nicht identisch sein, d.h. die Antenne muss sich nicht senkrecht über
diesem Arbeitspunkt befinden, sondern kann einen konstant gehaltenen Abstand (etwa
Strecke A in den Zeichnungen) hierzu aufweisen. Dies ist deshalb wichtig zu beachten,
weil die Satellitenantenne zum sicheren Signalempfang möglichst weit oberhalb
der Maschine, d.h. beträchtlich oberhalb der Erdoberfläche und damit des
Arbeitsbereichs der Maschine angeordnet werden muss, z.B. in der Nähe des Führerhauses
des Schleppers. Logischerweise weichen die vom Antennensignal errechneten Ortskoordinaten
immer dann von dem maßgeblichen Referenzpunkt zum Arbeitspunkt ab, wenn die
Maschine in Längs- oder Querrichtung geneigt ist. Während es für
die Querneigung der Maschine wie angegeben die konstruktive Möglichkeit gibt,
das gesamte Arbeitswerkzeug z.B. auf einem quer zur Fahrtrichtung angeordneten Schlitten
zu montieren und damit seinen Einsatzpunkt bei seitlicher Hangneigung seitlich zu
versetzen, besteht diese Möglichkeit bei einer Hangneigung in Längsrichtung,
d.h. in Arbeitsrichtung der Maschine nicht.
Bei der bekannten Vorrichtung wird die Satelliten-Empfangsantenne
an einer erhöhten Stelle des Rahmens fest angeordnet, wo die Satellitensignale
die Antenne am besten erreichen. Die Auswertung der Satellitensignale ergibt auch
dann korrekte Ortskoordinaten für den zu ermittelnden Pflanzpunkt, wenn diese
durch einen bodengestützten Wegemesser, z.B. ein über den Boden rollendes
mechanisches Messrad präzisiert wurden und die der Projektion der Satellitenantenne
auf deren gedachten Fußpunkt auf der Pflanzebene und nicht dem verlangten Abstand
der Pflanzreihe entspricht. Bewegt sich die Pflanzmaschine hangauf- oder abwärts,
so rückt der gedachte Fußpunkt der Satellitenantenne in Pflanzrichtung
nach rückwärts bzw. vorwärts. Dies führt im Ergebnis dazu, dass
sich die (am Boden gemessenen) Pflanzabstände bei Aufwärts- oder Abwärtspflanzung
verändern, was in den meisten Fällen unerwünscht ist, denn es führt
dazu, dass die Diagonallinien einer Pflanzung nicht mehr gerade verlaufen. Auf diese
Eigenschaft einer Rebanlage wird im allgemeinen nur verzichtet, wenn es sich um
Anlagen in sehr stark geneigtem Gelände handelt. Zwar kann der Pflanzabstand
dadurch korrigiert werden, dass bei einer vorhandenen Hangneigung der Auslösepunkt
des sogenannten Pflanz- oder Greiferrads, d.h. die Stelle, an welcher der Greifer
den Setzling und gegebenenfalls den zugehörigen Pflanzstab freigibt, verstellt
wird. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass das Lagerschild des Pflanzrad mit den
darauf montierten Auslösebügeln koaxial zu dessen Achse um einen begrenzten
Winkel gedreht wird, derart, dass sich stets eine konstante Lage zur Lotrechten
ergibt.
Wie sich bei genauerer Untersuchung ergibt, reicht dies allerdings
für den konstanten Abstand der Setzlinge in der Reihe nicht aus. Die Schwenkbarkeit
des Pflanzmechanismus um eine Achse ermöglicht zwar jederzeit das senkrechte
Einbringen der Setzlinge in den Boden, jedoch nicht deren durch das Satellitensignal
gesteuerten Abstand. Dies liegt wie schon gesagt daran, dass die Satellitenantenne
sich nicht auf Bodenhöhe, sondern in der Regel am höchsten Punkt der Maschine
befindet, um einen möglichst guten Empfang sicherzustellen.
Es wurde nun gefunden, dass zur Erzielung eines gleichmäßigen
Pflanzabstands eine mechanische oder elektronische Korrektur der Position der Satellitenantenne
erforderlich ist, d.h. an dieser muss je nach Steigung/Gefälle des Geländes
eine Längsverschiebung vorgenommen werden. Bei elektronischer Verschiebung
behält die Satellitenantenne ihre Montierung bei, d.h. sie ist starr mit der
Pflanzmaschine verbunden und die vom Satellitensignal abgeleiteten Ortskoordinaten
der Pflanzmaschine werden bei einer Hangfahrt entsprechend korrigiert.
Bei der erfindungsgemäß bevorzugten mechanischen Korrektur
wird eine mechanische Verschiebung der Satellitenantenne vorgenommen,
indem diese z.B. auf einem auf einer Schiene verschieblichen Schlitten montiert
und in Abhängigkeit von der (positiven) Hangneigung nach vorne und entsprechend
bei negativer Hangneigung nach hinten bewegt wird. Die Verschiebung der Satellitenantenne
und die Verdrehung des Lagerschilds werden durch Auswertung der Signale eines Neigungsmessers
gesteuert. Die Verschiebung kann z.B. dadurch erreicht werden, dass das Lagerschild
des Greiferrads um einen begrenzten Winkel gedreht werden kann und ein daran angelenkter
Hebel die Verschiebung der Satellitenantenne entsprechend der Verdrehung des Lagerschilds
vornimmt. Auf diese Weise wird gleichzeitig erreicht, dass eine stets senkrechte
Pflanzung stattfindet. Die Satellitenantenne kann auch direkt an einem mit dem Lagerung
des Pflanzrads verbundenen Hebel angebracht werden.
Unmittelbarer Erfindungsgegenstand ist daher ein Verfahren zur Verbesserung
der Genauigkeit von satellitengesteuerten landwirtschaftlichen Maschinen bei der
Arbeit in hängigem Gelände, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der
Satellitenantenne auf der Maschine in Abhängigkeit von der Hangneigung in Längsrichtung
derart in Längsrichtung der Maschine veränderbar oder die Signalverarbeitung
rechnerisch entsprechend korrigierbar ist, derart, dass die Ortskoordinaten der
Antenne stets den gleichen Abstand (Strecke A in den Zeichnungen) zu den Ortskoordinaten
des Einsatzpunkts des Geräts einhalten.
Mit anderen Worten ergibt sich eine Steigerung der Präzision
der Pflanzung und eine Erhöhung der Betriebssicherheit der Vorrichtung, wenn
entweder die Satellitenantenne in Längsrichtung der Vorrichtung beweglich angebracht
wird, derart, dass ihr Fußpunkt stets den gleichen Abstand zum Arbeitspunkt
hat, oder dadurch, dass das Signal der (fest angeordneten) Antenne rechnerisch um
einen von der Längsneigung des Hangs abhängigen Betrag korrigiert wird.
Dies wird in jedem Falle dadurch erreicht, dass die Längsneigung der Maschine
in Fahrtrichtung der Position der Satellitenantenne aufgeschaltet wird.
Wenn die Satellitenantenne beweglich montiert wird, kann dies z.B.
dadurch erreicht werden, dass ein beweglicher Schlitten vorgesehen ist, der entlang
einer in Längsrichtung (Fahrrichtung) der Vorrichtung angeordneten Schiene
verschiebbar ist und die Antenne trägt. Die Verschiebung kann hydraulisch geschehen
oder einfach dadurch, dass ein Hebelwerk vorgesehen ist, das den Schlitten der Satellitenantenne
mit einer Steuerung der Stellung des Pflanzrads verbindet, die ihrerseits von der
Neigungsmessung gesteuert wird. Diese Ausführungsform der Erfindung ist in
den beigefügten Zeichnungen (1 bis 4)
wiedergegeben, die ohne weiteres selbsterklärend sind. Es kommt dabei darauf
an, dass der Abstand – in den Zeichnungen mit "A" bezeichnet – zwischen
dem lotrechten Fußpunkt der Antenne und dem Pflanzpunkt des Greiferrads (d.h.
der Abstand der Ortskoordinaten) unabhängig von der zu befahrenden Hangneigung
stets gleich bleibt. Nach einer anderen Ausführungsform (5
bis 8) ist ein Hebelwerk vorgesehen, bei dem die Satellitenantenne
auf einer Schubstange montiert ist, die auf einem Lagerbock verschiebbar ist. Nach
einer weiteren Ausführungsform ist die Antenne direkt am freien Ende eines
Hebels angebracht, der seinerseits auf dem Lagerschild des Greiferrads montiert
ist. Wegen der Schwierigkeit, eine solche Anordnung schwingungsfrei zu gestalten,
ist diese Ausführungsform der Erfindung allerdings nicht bevorzugt.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung bleibt die Antenne
starr mit der Maschine verbunden, jedoch wird das Signal ihrer Ortskoordinaten bei
Aufwärts- oder Abwärtsfahrt der Maschine um einen solchen Betrag verändert,
dass wiederum der Abstand dieser Ortskoordinaten zu denen des Pflanzpunkts konstant
bleibt. Diese Ausführungsform ist offensichtlich weniger störungsanfällig
als eine mechanische Verschiebung der Antenne, erfordert jedoch einen größeren
Aufwand am Steuerungsrechner bzw. dessen Programmierung.
Die Erfindung ist auf alle Arbeitsmaschinen anwendbar, die eine ortsbestimmte
Tätigkeit satellitengestützt verrichten. Bevorzugt wird sie insbesondere
für landwirtschaftliche Maschinen wie Pflanz-, Sä-, Ernte- oder Bodenbearbeitungsmaschinen,
aber auch im Straßen- und Landschaftsbau eingesetzt.
Unmittelbarer Erfindungsgegenstand ist ein Verfahren zur Verbesserung
der Genauigkeit von satellitengesteuerten Arbeitsmaschinen bei der Arbeit in hängigem
Gelände und ist dadurch gekennzeichnet, dass entweder die Satellitenantenne
auf der Maschine längsbeweglich angebracht und in Abhängigkeit von der
Hangneigung in Längsrichtung der Maschine veränderbar oder die Signalverarbeitung
rechnerisch entsprechend korrigierbar ist, derart, dass die Ortskoordinaten der
Antenne einen konstanten Abstand zu den Ortskoordinaten des Arbeitspunkts des Geräts
einhalten. Die Lage der Satellitenantenne kann je nach Geräteauslegung bevorzugt
in Längsrichtung, aber evt. zusätzlich auch in Querrichtung veränderbar
sein. Eine Veränderung in Querrichtung kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitspunkt
der Maschine satellitengestützt seitlich verstellt werden kann. Bevorzugt ist
jedoch eine Verstellbarkeit ausschließlich in Längsrichtung.
Bei der als Beispiel gewählten Pflanzmaschine mit einem Greiferrad,
die im Weinbau eingesetzt wird, weisen die Greifer die schon erwähnten Auslenkhebel
auf, die während ihrer Kreisbewegung bei einem bestimmten
Drehwinkel an Bügeln abgelenkt werden und auf diese Weise das Öffnen und
Schließen der Greifer bewirken. Die Bügel sind gewöhnlich auf dem
Lagerschild des Greiferrades fest angebracht und werden lediglich zu Justierungszwecken
verstellt.
Eine bevorzugte Lösung für das neigungsunabhängige
Auslösen eines bestimmten Greifers an der tiefsten Stelle seine Weges besteht
darin, das Lagerschild des Greiferrads samt den Auslenkbügeln und dem Antrieb
des Greiferrads zu einer Baueinheit zusammenzufassen und diese um einen koaxial
zur Drehachse des Greiferrads (oder in deren Nähe befindlichen eigenen) Drehpunkt
begrenzt drehbar einzurichten. Dieser Drehpunkt kann demnach entweder koaxial zur
Achse des Greiferrads oder etwas außerhalb angeordnet sein. Der mögliche
Schwenkwinkel soll mindestens der von der Maschine maximal zu bewältigenden
Hangneigung entsprechen. Dann ist es möglich, die Greifer immer in der gleichen
Position zur Lotrechten zu öffnen und auf diese Weise zu gewährleisten,
dass das Pflanzgut stets senkrecht in den Boden gebracht wird. Von dieser Baueinheit
kann z.B. ein Hebelwerk betätigt werden, dass die Längsverschiebung der
Satellitenantenne bewirkt.
Der Grad der Verschiebung entspricht in jedem Falle der Verschiebung
des Pflanzpunkts, wie er sich beim Verdrehen des Pflanzrads gegenüber einer
Normalposition ergibt.
Die Erfindung betrifft daher weiterhin insbesondere eine selbstfahrende
oder zum Anbau an die Dreipunkt-Kupplung eines Ackerschleppers mittels eines Anbaurahmens
geeignete Vorrichtung zum Anlegen von Reihenpflanzungen, mit einem Hauptrahmen,
mindestens einer nach hinten offenen, keilförmigen Schar zum Ausheben eines
Pflanzgrabens, die fest mit dem Anbaurahmen oder dem Hauptrahmen verbunden oder
so angeordnet ist, dass sie abgesenkt werden kann, wobei die Vorrichtung mindestens
aufweist:
- – übliche Elemente wie Sitze für das Bedienungspersonal, Vorratskrippen
zur Aufnahme des Pflanzguts, Mittel zum Antrieb und zur Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit
der Pflanzvorrichtung an die tatsächliche Fortbewegungsgeschwindigkeit der
Vorrichtung auf der Ackerfläche, sowie Mittel zum Wiederverschließen des
Pflanzgrabens,
- – eine innerhalb des Hauptrahmens angeordnete mechanische Pflanzvorrichtung
zum Erfassen und selbsttätigen Einbringen von Setzlingen in den Pflanzgraben,
die ein innerhalb des Hauptrahmens in einem Lagerschild auf einer Achse quer zur
Fortbewegungsrichtung angeordnetes, bzw. in Längsrichtung der Vorrichtung geschwindigkeitsgesteuert
drehbares, in die Schar teilweise eintauchendes Pflanz- oder Greiferrad aufweist,
wobei auf dem Lagerschild koaxial um die Achse verlaufende Auslöseelemente
für das Öffnen und Schließen der Greifer angeordnet sind,
- – eine Einrichtung, mit der die Ortskoordinaten der Pflanzvorrichtung
in an sich bekannter Weise durch Auswertung der Peilung eines mitgeführten
Empfängers für Navigationssignale eines Satellitensystems ("Satellitenortungssystem")
mittels eines Rechners ständig festgestellt werden, die von einem stationären
zweiten Satellitenempfänger über Funkverbindung zum mitgeführten
Empfänger ständig korrigiert werden und über mindestens eine Schnittstelle
des Rechners zur Steuerung der Arbeitsgeschwindigkeit der Pflanzvorrichtung und
des Orts der Pflanzung genutzt werden,
- – eine kontinuierlich arbeitende Messeinrichtung für die tatsächliche
Fahrgeschwindigkeit in Gestalt eines Sensorrads mit Bodenkontakt, eines Laser-,
eines Infrarotgeräts oder einer Abtasteinrichtung für einen Messdraht,
deren Signale dem Rechner aufgeschaltet werden können, wobei zur Ermittlung
der maßgeblichen Geschwindigkeit zwischen zwei Satellitenmessungen die aus
drei oder mehr vorausgehenden Satellitenmessungen gewonnene mittlere Geschwindigkeit
und/oder das Signal der kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtung als Korrekturgröße
verwendet wird,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass
- – der Lagerschild des Greiferrads zusammen mit den Auslöseelementen
für das Öffnen und Schließen der Greifer zu einer um einen koaxial
zur Lagerung des Greiferrads oder geringfügig hierzu versetzt drehbaren Baugruppe
zusammengefasst ist, die um einen begrenzten Winkel gegenüber einer Normallage
verdreht werden kann;
- – eine Messeinrichtung für die Längsneigung der Vorrichtung
bei einer Hangfahrt vorhanden ist, deren Signal die Verdrehung der Baugruppe in
dem Sinne steuert, dass der Öffnungs- bzw. Schließwinkel der Greifer stets
zur Lotrechten konstant ist
- – entweder die Satellitenantenne in Längsrichtung auf einem in Längsrichtung
(Fahrrichtung) der Pflanzvorrichtung verschiebbaren Schlitten angebracht und auf
einer Schiene beweglich und an einem mit der Lagerung des Pflanzrads verbundenen
Hebel angebracht ist, dessen Position der Verstellung der Lagerung des Pflanzrads
entspricht, sodass die Satellitenantenne mittels dieses Hebels verschoben werden
kann, wobei der Grad der Verschiebung der Verschiebung des Pflanzpunkts entspricht,
wie er sich beim Verdrehen des Pflanzrads gegenüber einer Normalposition ergibt,
- – oder die von der Satellitenantenne ermittelten Ortskoordinaten rechnerisch
um einen Betrag verändert werden, der bei Hangneigung der Verschiebung ihres
lotrechten Fußpunkts entspricht.
Eine als Basis für die Verwendung der Erfindung besonders bevorzugte
Vorrichtung ist in den vorgenannten Dokumenten DE-A-102 09 440 bzw. EP
1 105 836 A1 beschrieben. Sie weist ein um eine Achse quer zur Fortbewegungsrichtung
geschwindigkeitsgesteuert drehbares, in die Schar teilweise eintauchendes Pflanz-
oder Greiferrad auf, das auf seinem Umfang in radialer Richtung mehrere, in Aufnahmehülsen
sitzende, sternförmig angeordnete Greifer oder Greiferpaare trägt, die
drehwinkelabhängig in eine Offen- und eine Schließstellung gebracht werden
können, nämlich mindestens einen Greifer für Pflanzgut (Pflanzengreifer)
und wahlweise einen zugeordneten Greifer für Pflanzpfähle oder Pflanzstäbe
(Pfahlgreifer), für das gleichzeitige Einbringen von Pflanzgut und Pfahl (Stab),
wobei die Greifer bzw. Greiferpaare vorzugsweise auswechselbar auf einem gemeinsamen
Holm angeordnet sind. Soweit zum Verständnis der vor- und nachstehenden Erläuterungen
nähere Informationen erforderlich sind, wird auf die in den vorgenannten Dokumenten
enthaltene Beschreibung und die zugehörigen Zeichnungen verwiesen, auf die
zur Ergänzung der Beschreibung der vorliegenden Erfindung verwiesen wird.
Die Verschiebung der Lage der Satellitenantenne bei Fahrt über
waagerechtes, steigendes und fallendes Gelände wird aus den Zeichnungen (1
bis 3) deutlich; in den 4
bis 6 ist eine andere mechanische Lösung des Problems
dargestellt, die zum nämlichen Ergebnis führt.
Andere Lösungen des Problems, Pflanzgut maschinell in eine vorbereitete
Pflanzfurche einzubringen, z.B. über eine Förderkette, welche die Greifer
trägt, können ebenfalls mit den Mitteln der Erfindung in der vorstehend
erwähnten Weise ausgerüstet und verbessert werden.
Die Erfindung löst unter anderem die vorstehenden Aufgaben, nach
einmaliger Vorgabe der Pflanzrichtung auch im Wendeverfahren geradlinige oder gekrümmte,
auf- oder abwärts geneigte Pflanzreihen anzulegen, innerhalb derer die Setzlinge
gleichmäßige Abstände einhalten, durch ein Verfahren, bei dem
- – die Ortskoordinaten der Pflanzvorrichtung in an sich bekannter Weise
durch Auswertung der Peilung eines mitgeführten Empfängers für Navigationssignale
eines Satellitensystems ("Satellitenortungssystem") mittels eines Rechners ständig
festgestellt und über mindestens eine Schnittstelle des Rechners zur Steuerung
der Arbeitsgeschwindigkeit der Pflanzvorrichtung und des Orts der Pflanzung genutzt
werden;
- – die Genauigkeit der Peilung des mitgeführten Satellitenempfängers
mittels Vergleichsverfahren durch Vergleich mit dem Signal eines ortsfesten zweiten
Satellitenempfängers ("Referenzempfänger") gesteigert wird;
- – eine Lageabweichung des Hauptrahmens von der Wagrechten über mindestens
einen Sensor ermittelt und gegebenenfalls korrigiert sowie gegebenenfalls dem Kursabweichungs-Anzeigegerät
rechnerisch aufgeschaltet wird, derart, dass eine seitliche Abweichung des Arbeitszentrums
von der Pflanzlinie manuell oder vorzugsweise selbsttätig ausgeglichen werden
kann;
- – zusätzliche Einrichtungen zur unabhängigen Ermittlung der
Fahrgeschwindigkeit vorhanden sind, die bedarfsweise zur Korrektur der über
Satellitensignale ermittelten Fahrgeschwindigkeit herangezogen werden können,
- – entweder die Satellitenantenne beweglich ist, derart, dass die Satellitenantenne
in Längsrichtung der Maschine verschoben werden kann, wobei der Grad der Verschiebung
der Verschiebung des Pflanzpunkts entspricht, wie er sich beim Verdrehen des Pflanzrads
gegenüber einer Normalposition ergibt, oder
- – die Signale der Ortskoordinaten einer fest angeordneten Antenne um
einen solchen Betrag korrigiert werden, dass der lotrechte Fußpunkt der Antenne
einen konstanten Abstand zum Pflanzpunkt einhalten.
Eine zum Anbau an die Dreipunkt-Kupplung eines Ackerschleppers mittels
eines Anbaurahmens geeignete Vorrichtung zum Anlegen von Reihenpflanzungen ist bereits
bekannt. Bekannt ist insbesondere eine Vorrichtung (vgl. EP-A-340 446), die eine
zentrale, nach hinten offene, keilförmige Schar aufweist, die fest mit einem
Anbaurahmen oder einem Hauptrahmen verbunden ist. Wenn die an diesen Vorrichtungen
vorhandene Schar beim Straßentransport den Boden nicht berühren darf,
wird sie mittels der am Schlepper vorhandenen Hydraulik angehoben. Sie kann aber
auch so angeordnet sein, dass sie unabhängig vom Anbau- bzw. Hauptrahmen abgesenkt
werden kann, z.B. mittels höhenverstellbarer Stützrollen. Bisher ist allerdings
der Hauptrahmen mit dem Anbaurahmen starr verbunden, sodass beim Befahren hängigen
Geländes der Hauptrahmen aus der Wagerechten gekippt wird. Es sind i.d.R. lediglich
Mittel vorhanden, mit denen der Hauptrahmen seitlich gegenüber der Fahrzeugachse
ausgelenkt werden kann, um kurze Abweichungen der Fahrzeugspur von der vorgesehenen
Achse einer Pflanzreihe auszugleichen. Nach mehreren bekannten Vorschlägen
kann die Maschine mit Mitteln versehen werden, die es gestatten, den Hauptrahmen
seitlich zu verschwenken, wenn die Maschine als Ganzes während der Fahrt über
hängiges Gelände geneigt wird. Z.B. kann der Hauptrahmen mit dem Anbaurahmen
(bzw. bei einem selbstfahrenden Fahrzeug: dessen Tragwerk) um eine Längsachse
drehgelenkig verbunden sein. Nach einem anderen Vorschlag kann der Hauptrahmen dadurch
waagerecht gehalten werden, dass er sich unabhängig oder gemeinsam mit dem
Anbaurahmen gegenüber den unteren Auslegern der Dreipunktaufhängung
des Schleppfahrzeugs abstützt und dadurch höhenverstellbar ist, dass er
einseitig angehoben bzw. abgesenkt werden kann, sodass im Ergebnis der Hauptrahmen
auch bei einer Fahrt mit Seitenneigung stets in waagerechter Lage bleibt. Diese
Lösung des Problems, den Hauptrahmen auch bei einer Fahrt über seitwärts
hängiges Gelände stets wagerecht zu halten, ist etwa in dem Dokument
DE 102 51 985.4 A1 beschrieben.
Die Einhaltung der waagerechten Ausrichtung des Hauptrahmens und damit die Sicherung
einer stets senkrechten Pflanzung, auch in geneigtem Gelände, mittels einer
sensorgesteuerten Hydraulik ist für die Benutzung der Erfindung von Vorteil,
jedoch nicht grundsätzlich erforderlich.
Um die Stelle, an der die Pflanzung eines bestimmten Setzlings erfolgen
soll, möglichst genau bestimmen zu können, wird der Antrieb der Greifermechanik
vorteilhaft mit ungleichförminger Drehgeschwindigkeit betrieben, derart, dass
zu einer gegebenen Zeit vor dem Erreichen des Pflanzpunkts die Mechanik gestartet
und beim Erreichen des Pflanzpunkts die Greifer geöffnet werden. Das Öffnen
der Greifer geschieht zweckmäßig mechanisch, indem die Steuerhebel der
Greiferelemente an Auslenkschienen vorbeigeführt werden, die kreisbogenförmig
um den Drehpunkt des Greiferrads herum am Lagerschild des Pflanzrads angebracht
sind. Diese Auslenkschienen sind samt dem tragenden Lagerschild erfindungsgemäß
um den Drehpunkt des Greiferrads gegenüber einem Bezugspunkt an der Gesamtvorrichtung
verstellbar angeordnet, sodass der Pflanzpunkt durch Veränderung des Winkels,
den die Schienen z.B. mit einer festen Bezugsrichtung, z.B. der Lotrechten bilden,
veränderbar ist. Die Steuerung des Öffnens und Schließens der Greifer
durch Vorbeiführen deren Auslenkrollen an den Auslenkschienen ist bekannt und
nicht Gegenstand der Erfindung.
Wie bereits in der mehrfach zitierten EP-A dargelegt, sollten die
Abweichungen berücksichtigt werden, die sich dadurch ergeben, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung in nicht-ebenem Gelände mehr oder minder quer zum Hang eingesetzt
wird. In diesem Falle kommt es zu Seitenneigung des Fahrzeugs d.h. Abweichungen
des Hauptrahmens von der Wagerechten, was den jeweiligen Pflanzpunkt beeinflusst,
wie man leicht erkennt. Diese Abweichungen werden mit einem am Gerät angebrachten
Sensor für jede Ebene festgestellt, nämlich einmal in der Längsebene
(d.h. zur Feststellung einer Steigung bzw. Längsneigung) und zum anderen in
der Querebene (d.h. zur Feststellung einer Seitenneigung). Es können für
jede Ebene getrennte Sensoren, aber auch Vorrichtungen verwendet werden, die gleichzeitig
für beide Ebenen Signale erzeugen.
Wenn der Hauptrahmen der Maschine mit der Anbauvorrichtung um die
Längsachse drehgelenkig verbunden oder sonst mit Mitteln zur waagerechten Ausrichtung
ausgestattet ist, kann bei Pflanzungen mit seitlicher Neigung der Maschine (Fahrt
quer zum Hang) über die zentrale Steuerung der Maschine der Hauptrahmen waagerecht
gehalten werden. Hierzu wird die von einem der Sensoren festgestellte Seitenneigung
der Vorrichtung ausgeglichen; die zentrale Steuerung sollte zu diesem Zweck weiterhin
mit mindestens einer Schnittstelle ausgestattet sein. Um die Seitenneigung der Maschine
auszugleichen, werden die mit dem Sensor gewonnenen Signale zur Steuerung eines
Servomotors verwendet, mit dem der Hauptrahmen gegenüber der Anbauvorrichtung
horizontal ausgerichtet werden kann. Als Servomotore werden für den Betrieb
der Vorrichtung in der Regel überall hydraulische Stellglieder verwendet, die
von der üblichen zentralen Fahrzeughydraulik angetrieben werden. Anstelle hydraulischer
Stellmotore können natürlich auch alle vergleichbaren elektrischen Stellantriebe
eingesetzt werden, ohne dass der Bereich der Erfindung verlassen wird. Die Erfindung
ist in ihrer Anwendung insbesondere nicht auf die vorstehend beschriebene Konstruktion
zum Ausgleich einer Seitenneigung der Pflanzmaschine beschränkt sondern auf
jede Pflanzmaschine anwendbar.
Zur konkreten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit den fachüblichen handwerklichen Mitteln kann folgendes gesagt werden:
- – Satellitenempfänger und Referenzempfänger mit Ausgängen
für Rechner und Verarbeitungsmöglichkeit für Signale des Referenzempfängers
und gegebenenfalls Positionsanzeige auf einem Monitor sind handelsübliche Geräte,
für die eine weitere Beschreibung sich erübrigt.
- – Zum Einsatz der erfindungsgemäßen Satellitensteuerung erforderliche
Datenverarbeitungsprogramme sind handelsübliche Software, die bei Bedarf den
zusätzlichen Erfordernissen für bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung mit handwerklichen Mitteln angepasst werden kann, ohne dass hierfür
erfinderische Schritte erforderlich sind.
- – Alle erfindungsgemäßen Merkmale können vom Fachmann
in konkrete Ausführungsformen umgesetzt werden, ohne dass einerseits der Rahmen
der Erfindung verlassen wird und andererseits Informationen erforderlich sind, die
im Rahmens der vorliegenden Beschreibung nicht mitgeteilt werden. Natürlich
sind im Rahmen der Erfindung mit den fachmännischen Kenntnissen und Mitteln
in vieler Hinsicht Abwandlungen möglich.
- – Alle Bauelemente sollten die äußeren Bedingungen berücksichtigen,
unter denen solche Vorrichtungen erfahrungsgemäß betrieben werden. Beispielsweise
muß die Gestaltung des Bedienungsgeräts darauf Rücksicht nehmen,
dass die Anzeige auch bei starker Sonneneinstrahlung erkennbar bleibt und muß
auch so gestaltet werden, dass sie den rauen Bedingungen standhält,
wie sie üblicherweise in der Landwirtschaft herrschen.
- – Die gesamte Steuerungselektronik einschließlich Satellitenempfänger
(ohne die außerhalb anzuordnende Bezugsantenne) und Kommunikationsempfänger
zum stationären Referenzgerät können in einem Gehäuse zusammen
mit einer Eingabemöglichkeit (Tastatur) und einer Anzeigemöglichkeit (Display;
Monitor; Kursanzeiger) im Blickfeld der Bedienungsperson zusammengefasst sein und
genügend Ein- und Ausgänge enthalten. Die meisten der oben erwähnten
Schnittstellen und Datenleitungen können daher in der aus der Datenverarbeitung
bekannten oder dort üblichen Weise innerhalb eines Geräts angeordnet bzw.
definiert werden. Das Bedienungsterminal (48) sollte zur Eingabe aller
Parameter eingerichtet sein, die über die Schnittstelle 48b an das
zentrale Steuergerät übertragen werden sollen, wie z.B. der Pflanzabstand.
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| Anspruch[de] |
Verfahren zur Verbesserung der Arbeitsgenauigkeit von satellitengesteuerten
landwirtschaftlichen Maschinen bei der Arbeit in hängigem Gelände,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der Satellitenantenne auf der Maschine
in Abhängigkeit von der Hangneigung derart veränderbar oder die Signalverarbeitung
rechnerisch korrigierbar ist, dass die Ortskoordinaten der Antenne einen konstanten
Abstand zu den Ortskoordinaten des Einsatzpunkts des Geräts einhalten.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hangneigung
durch Auswertung der Signale mindestens eines Neigungssensors gemessen und die in
Längs- und/oder Querrichtung der Maschine verschiebbare Satellitenantenne soweit
verschoben wird, dass die Ortskoordinaten des lotrechten Fußpunkts der Antenne
einen konstanten Abstand zu den Ortskoordinaten des Einsatzpunkts des Geräts
einhalten.
Selbstfahrende oder zum Anbau an die Dreipunkt-Kupplung eines Ackerschleppers
mittels eines Anbaurahmens geeignete Vorrichtung zum Anlegen von Reihenpflanzungen,
mit einem Hauptrahmen, mindestens einer nach hinten offenen, keilförmigen Schar
zum Ausheben eines Pflanzgrabens, die fest mit dem Anbaurahmen oder dem Hauptrahmen
verbunden oder so angeordnet ist, dass sie abgesenkt werden kann, wobei die Vorrichtung
mindestens aufweist:
– eine innerhalb des Hauptrahmens angeordnete mechanische Pflanzvorrichtung
zum Erfassen und selbsttätigen Einbringen von Setzlingen in den Pflanzgraben,
die ein innerhalb des Hauptrahmens angeordnetes, um eine Achse quer zur Fortbewegungsrichtung
geschwindigkeitsgesteuert drehbares, in die Schar teilweise eintauchendes Pflanz-
oder Greiferrad (4) aufweist,
– übliche Elemente wie Sitze für das Bedienungspersonal, Vorratskrippen
zur Aufnahme des Pflanzguts, Mittel zum Antrieb und zur Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit
der Pflanzvorrichtung an die tatsächliche Fortbewegungsgeschwindigkeit der
Vorrichtung auf der Ackerfläche, sowie Mittel zum Wiederverschließen des
Pflanzgrabens,
– eine Einrichtung, mit der die Ortskoordinaten der Pflanzvorrichtung in
an sich bekannter Weise durch Auswertung der Peilung eines mitgeführten Empfängers
für Navigationssignale eines Satellitensystems ("Satellitenortungssystem")
mittels eines Rechners ständig festgestellt werden, wobei ein ortsfester zweiter
Satellitenempfänger (Vergleichsempfänger; Referenzempfänger) mit
Funkverbindung zum mitgeführten Empfänger vorgesehen ist, die Ortskoordinaten
der Pflanzvorrichtung mittels Vergleichsverfahren ermittelt werden und über
mindestens eine Schnittstelle des Rechners zur Steuerung der Arbeitsgeschwindigkeit
der Pflanzvorrichtung und des Orts der Pflanzung genutzt werden,
– eine kontinuierlich arbeitende Messeinrichtung für die Fahrgeschwindigkeit
in Gestalt eines Sensorrads mit Bodenkontakt, eines Laser-, eines Infrarotgeräts
oder einer Abtasteinrichtung für einen Messdraht, deren Signale dem Rechner
aufgeschaltet werden können,
– zur Ermittlung der maßgeblichen Geschwindigkeit zwischen zwei Satellitenmessungen
die aus drei oder mehr vorausgehenden Satellitenmessungen gewonnene mittlere Geschwindigkeit
und/oder das Signal der kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtung als Korrekturgröße
verwendet wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Satellitenantenne in Längsrichtung
der Vorrichtung beweglich angebracht und die Längsneigung der Vorrichtung der
Position der Satellitenantenne aufgeschaltet wird oder das Signal der Antenne rechnerisch
um einen entsprechenden Betrag korrigiert wird
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptrahmenmit
einer Einrichtung zum Neigungsausgleich ausgestattet ist, derart, dass der Hauptrahmen
auch dann wagerecht gehalten werden kann, wenn die Maschine als Ganzes während
der Fahrt über hängiges Gelände geneigt wird.
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptrahmen
mit dem Anbaurahmen drehgelenkig verbunden und ein Sensor zur Ermittlung von Lageabweichungen
des Hauptrahmens von der Wagrechten vorhanden ist, wobei die zentrale Steuerung
der Maschine mit mindestens einer Schnittstelle ausgestattet ist, mit der über
eine Servoeinrichtung eine festgestellte Seitenneigung ausgeglichen, sowie gegebenenfalls
der als Kurs-Anzeiger gestaltete Monitor angesteuert werden kann, derart,
dass eine seitliche Abweichung des Arbeitszentrums von der Pflanzlinie selbsttätig
oder vom Maschinenführer ausgeglichen werden kann.
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptrahmen
gegenüber dem Anbaurahmen in Seitenrichtung auslenkbar ist.
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor
vorhanden ist, aus dessen Signal die jeweilige Abweichung der Hochachse von der
lotrechten Richtung in Längsrichtung festgestellt und daraus eine Stellgröße
zur Veränderung der Steuerung der Greifer des Pflanzrads gebildet wird.
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ermittlung
der maßgeblichen Geschwindigkeit zwischen zwei Satellitenmessungen die aus
drei oder mehr vorausgehenden Satellitenmessungen gewonnene mittlere Geschwindigkeit
und/oder das Signal der kontinuierlich arbeitenden Messeinrichtung als Korrekturgröße
verwendet wird.
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Speicher
vorhanden ist, in dem die Ortskoordinaten der Einzelpflanzen und/oder deren relative
Zuordnung festgehalten werden können.
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