Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Überwachen eines auf einer Fadenspule aufgewickelten Fadens während
des Betriebes in einer Nähmaschine.
Aus verschiedenen Untersuchungen ist bekannt, dass eine Fadenspule
an einer Nähmaschine während des Nähvorgangs sehr unkontrolliert
läuft. So findet beispielsweise nach Beginn eines jeden Nähvorgangs ein
Anreißen einer Drehbewegung statt, wobei der Zeitpunkt des Anreißens sowie
die Stärke der einsetzenden Drehbewegung und die Beschleunigung der Fadenspule
unter anderem vom Füllgrad der Fadenspule, vom Material des Fadens sowie dem
Verschleiß mechanischer Elemente im Bereich der Fadenspule abhängen, um
nur einige der möglichen Einflussfaktoren zu nennen. Die Bewegung der Fadenspule
ist damit im Wesentlichen nicht planbar und in Folge dessen selbst vom Start eines
Nähvorganges her betrachtet auch nicht mathematisch zu beschreiben.
Diese allgemeinen Feststellungen treffen sowohl für den Oberfaden,
als auch für den Unterfaden einer Nähmaschine zu. Da jedoch jegliche Art
der Überwachung und Kontrolle im Bereich des Unterfadens schon aufgrund der
sehr beengten räumlichen Verhältnisse eine große technische Herausforderung
darstellt, soll nachfolgend ohne Beschränkung der Erfindung auf diesen Einsatzfall
nur noch auf eine Kontrolle des Unterfadens beim Betrieb einer Nähmaschine
eingegangen werden.
Aus dem Stand der Technik sind diverse Lösungsvorschläge
für eine Überwachung eines Unterfadens einer Nähmaschine auf Fadenbruch
bzw. Fadenriss bekannt. Ausgehend von Vorrichtungen zur Restfadenüberwachung
in einer Unterfadenspule ist beispielsweise in der DE
30 14 753 C2 eine optische Einrichtung aus einer Leuchtdiode und einem
Fotodetektor bekannt, die durch parallel zur Drehachse der Unterfadenspule gerichtete
Löcher dann Licht hindurchgibt, wenn der Unterfaden auf der Unterfadenspule
weitgehend aufgebraucht ist. Es wird also in dunkel/hell-Übergang überwacht
mit Rückschluss auf den Füllstand der Spule.
In einer Weiterbildung gemäß DE
34 47 138 C2 wird eine Reflexionsfläche an der Fadenspule genutzt,
um Sender und Detektor im Wesentlich als kompakte Einheit nur an einer Seite der
Unterfadenspule an der Nähmaschine anzuordnen. Durch Löcher wird einfallende
Strahlung vom Faden stark absorbiert, während Stege zwischen den Löchern
und eine metallische Rückwand der Fadenspule stark reflektieren. Hier wird
nun ein konstantes Dauersignal aus der Empfängereinheit als Indikator für
einen Stillstand der Spule ausgewertet, der auch in Folge von Fadenbruch eintreten
kann.
Zur Erhöhung der Funktionssicherheit in dieser durch Staub- und
Fadenabrieb belasteten Umgebung wird beispielsweise in der DE
41 15 520 A1 eine spezielle Führung des Unterfadens im Zuge des Abwickelns
von der Unterfadenspule vorgeschlagen. Hierdurch sollen verfälschende Beeinträchtigungen
der Reflexion durch Verschmutzungsanlagerungen an den Reflexionsflächen durch
ein quasi permanentes Abwischen dieser Flächen mit dem ablaufenden Faden fortlaufend
gereinigt werden.
Für weitergehende Überwachungsaufgaben im Bereich der Unterfadenspule
wird als Beispiel auf die Lehre der DE 35
40 126 A1 verwiesen. In dieser Lehre müssen zur Realisierung weitergehender
Überwachungsaufgaben gleich drei optische Sensorzellen im Zusammenspiel mit
zwei an einer Stirnseite der Fadenspule anzubringenden unterschiedlichen kreisringförmigen
Markierungen bzw. Markierungseinheiten zusammenwirken.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art unter Minderung des apparativen und fertigungstechnischen Aufwandes
bei erhöhter Überwachungszuverlässigkeit weiterzubilden.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Basis der vorliegenden Erfindung ist die Erkenntnis, dass die Lösungsvorschläge
nach dem Stand der Technik stets auf einer binären Entscheidung zwischen zwei
Markierungszuständen beruhen. Es werden also entweder durch eine weiße
oder silberne bzw. verspiegelte Fläche mehr als 70 % der einfallenden Strahlung
reflektiert, oder die Strahlung wird zu mehr als 90 % durch Faden oder eine geschwärzte
Fläche absorbiert. Dieses Prinzip ist in der Praxis trotz der weit auseinanderliegenden
Schwellwerte der zu fällenden logischen Entscheidungen vergleichsweise fehleranfällig.
Es hat sich zudem herausgestellt, dass eine Vorrichtung nach diesem Prinzip nur
mit sehr hohem Aufwand auszubauen ist.
Dem gegenüber wird erfindungsgemäß zur Senkung der
Komplexität einer Überwachungsvorrichtung und zur wesentlichen Vereinfachung
eines entsprechenden Verfahrens eine Vorrichtung zur Überwachung eines auf
einer Fadenspule aufgewickelten Fadens während des Betriebes in einer Nähmaschine
vorgeschlagen, bei der im Bereich der Fadenspule mindestens zwei unterschiedliche
Markierungszustände vorgesehen und mit einer optischen Einrichtung derart gekoppelt
sind, dass sich mit Bewegung der Fadenspule ein in der optischen Einrichtung detektierbarer
Markierungswechsel ergibt, der in einer mit der optischen Einrichtung
verbundenen Logik auswertbar ist, wobei die Markierung im Bereich der Fadenspule
mehr als zwei Zustände aufweist, wobei mindestens ein Zustand durch mindestens
eine Farbe oder Mischung aus Grundfarben definiert ist.
Vom physikalischen Standpunkt her betrachtet sind die nach dem Stand
der Technik eingesetzten Markierungen in weiß/silber bzw. verspiegelt einerseits
und schwarz oder sehr dunkel andererseits keine Farben. Durch einen Aufbau einer
Markierung, die gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Markierungen
zusätzlich auch eine Farbe oder ein farbiges Feld aufweist, ist nunmehr der
bislang nur binäre Erkennungsraum hin auf einen Zustandsraum mit drei voneinander
klar unterscheidbaren Zuständen erweitert worden. Hiermit ist es nun insbesondere
möglich, auch unter Verwendung nur einer optischen Einrichtung neben Stillstand
auch eine jeweilige Drehrichtung des Spulenkörpers sicher und korrekt zu erfassen.
Zudem kann nun auch im Fall eines Fadenrisses bzw. Fadenbruchs im
Bereich der Unterfadenspule der sehr häufig auftretende Fehlerfall detektiert
werden, bei dem nach dem Fadenriss die Unterfadenspule nicht zum Stillstand kommt,
sondern während des Nähvorgangs in eine Art von Zitter- bzw. Pendelbewegung
verfällt. Eine derartige Pendelbewegung kann durch bekannte Detektorvorrichtungen
fälschlich als Drehbewegung interpretiert werden. Da sich jedoch eine Pendelbewegung
regelmäßig nur als Wechsel zwischen zwei benachbarten Markierungszuständen
darstellt, fehlt in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ein dritter Zustandswert,
so dass dieser Fehlerfall nach einem erfindungsgemäßen Verfahren sicher
im Zuge einer Abweichung von dem definiert vorgegebenen Farb- bzw. Markierungszustandswechsel
detektiert wird.
Da eine erfindungsgemäße Vorrichtung und ein entsprechendes
Verfahren sowohl für einen Unterfaden wie auch für einen Oberfaden Verwendung
finden kann, können hiermit nun alle möglichen Versionen einer Scheinvernähung
im Rahmen der vorliegenden Erfindung sicher ausgeschlossen werden. Der Fachmann
versteht dabei unter Scheinnähten das Ergebnis einer Vernähung, bei der
die Naht nur einen Faden umfasst und aufgrund des vollständigen Fehlens des
zweiten Fadens nicht sicher ist. Regelmäßig tritt in der Praxis der Fall
ein, dass die Vernähung durch den Oberfaden durch einen fehlenden, sichernden
Unterfaden zu einer Scheinvernähung wird. Derartige fehlerhafte Nähte
können erst im Zuge einer Qualitätskontrolle aufgefunden werden. Nachträglich
durchgeführte Prüfungen können jedoch in diesen zusätzlichen
Arbeitsschritt nichts anderes bewirken, als die Fehler der vorangehenden Arbeitsphase
bzw. Arbeitsschritte zu finden. Durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
werden im Sinne des Poka-Yoke-Ansatzes Fehler bereits in der Arbeitsphase effektiv
vermieden.
Weiter kann ein nach einem erfindungsgemäßen Verfahren ermitteltes
Ausgangssignal einer entsprechenden Vorrichtung zur Abschaltung und Fehlermeldung
verwendet werden. Darüber hinaus können die Durchläufe der definierten
Musterwechsel für einen sehr zuverlässigen Zähler für Umdrehungen
der betreffenden Fadenspule für eine häufig in Nähmaschinen vorgesehene
Abschätzung der Restfadenlänge verwendet werden.
Schließlich sind die beiden Drehrichtungen aufgrund der Abfolge
der Markierungszustände voneinander klar unterscheidbar. Damit kann aufgrund
der Möglichkeit einer Unterscheidung in der Drehrichtung sichergestellt sein,
dass eine Spule stets richtig herum eingelegt worden ist. Beim Abwickeln von Faden
bzw. Garn von einer Spule kommt es ganz wesentlich auf die Wickelrichtung an. Nahtbild
und Rissneigung gerade des regelmäßig verhältnismäßig dünnen
Unterfadens sind aufgrund des je Wickelrichtung verschiedenen Abwickelwiderstandes
stark unterschiedlich. Verschiedentlich werden daher in der Praxis gleichbleibende
Wickelrichtungen bei der Zuführung von Faden zu einem Nähautomaten vorgegeben.
Somit würde auch eine verkehrt herum eingelegte Unterfadenspule als Produktionsfehlerquelle
im Sinne des Poka-Yoke-Ansatzes durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung
erkannt werden, bevor es zu Fehlern im nachfolgenden Nähvorgang kommen würde.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht eine
Markierung aus je einem Feld in weiß oder silbern, schwarz und einer echten
Farbe oder Mischung aus den Grundfarben. Hierbei werden die Farben gelb, rot, blau
und/oder grün bevorzugt eingesetzt. In dieser Ausführungsform werden durch
das weiße bzw. silberfarbige und stark reflektierende Feld der binäre
Zustand 1 und durch das schwarze Feld der Zustand 0 dargestellt, wie dies bereits
nach dem Stand der Technik der Fall ist. Durch die konkrete Erkennung einer zusätzlich
eingeführten Farbe wird ein dritter Zustand eingeführt, durch den nun
eine Reihenfolge von unterschiedlichen Signal- bzw. Markierungszuständen festgelegt
ist. Eine entsprechende Vorrichtung zur Umsetzung eines erfindungsgemäßen
Verfahrens kann in einem Ausführungsbeispiel durch Erweiterung bekannter Unterfadenüberwachungen
um einen Farbsensor, der mit eigener Lichtquelle versehen sein kann, und entsprechende
Einfügung eines zugeordneten Farbzustandes in einer bekannten Markierung erreicht
werden. Eine Ausführung mit einer Lichtquelle und zwei Sensoren wäre als
Beispiel also technisch möglich und zeigt den geringen Aufwand bei erhöhter
Leistungsfähigkeit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Besonders
bevorzugt wird jedoch die Verwendung einer nur farbigen bzw. nur unterschiedlich
farbige Zustände aufweisenden Markierung, da die vorstehend beschriebenen Auslöser
binärer Schaltzustände auch im Zuge von insbesondere durch Verschmutzungen
oder Detektor-Defekt hervorgerufenen Fehlerzuständen auftreten können.
Vorzugsweise ist der in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
überwachte Faden ein Unterfaden und die entsprechende Fadenspule eine Unterfadenspule.
Dabei wird bevorzugt die Markierung an mindestens einer der beiden Außenstirnseiten
der Fadenspule vorgesehen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird die Markierung an beiden Außenstirnseiten der Fadenspule bei
gleicher Farbfolge der Markierungen identisch vorgesehen. Damit ist erreicht, dass
die Fadenspule universell einsetzbar ist. Der korrekte Einsatz der Fadenspule ist
dann nur noch von der vorbestimmten Wickelrichtung abhängig.
Vorzugsweise sind die Markierungen in Form farbiger Segmente oder
Kreisring-Abschnitte radial zur Drehachse der Farbspule vorgesehen. Dabei wird unter
anderem zum Schutz der Markierung gegen mechanische Einflüsse eine Anordnung
z.B. in Senk-Erodierungen am Körper der Fadenspule bevorzugt. Stege zwischen
den einzelnen Erodierungen können dann Begrenzungen der farbigen Flächen
bilden, die eine Fertigungsvereinfachung bei scharfer Zustandstrennung bieten.
Als optische Einrichtung werden in einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung eine aktive Mehrfarben-Strahlungsquelle und ein darauf abgestimmter
Detektor vorgesehen, die mit entsprechenden Markierungen zusammenwirken, insbesondere
mit Markierungen in den Farben rot, gelb und blau. Am Markt sind hierzu zuverlässig
arbeitende, sehr kompakte Baugruppen erhältlich, u.a. unter der Bezeichnung
rgb-Sensor. Sie können zur Initialisierung auch einmal an den jeweiligen Farb-Zuständen
individuell eingemessen werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist an der optischen Einrichtung eine Düse zur Erzeugung eines schmutzabweisenden
Überdruckbereiches angeordnet. Hierzu wird gesäuberte Pressluft unter
Dosierung und Ansteuerung durch ein Magnetventil durch die Düse in den regelmäßig
gegen Verschmutzungen empfindlichen optischen Bereich zwischen der Markierung einer
Fadenspule einerseits und der optischen Einrichtung andererseits eingeblasen. So
kann sich aufgrund des herrschenden Überdrucks hier kein Staub, Fadenabrieb
oder Ölnebel ansammeln.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zur Verdeutlichung
weiterer Vorteile und Eigenschaften unter Bezugnahme auf die Abbildungen der Zeichnung
näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
1: eine perspektivische Explosionsdarstellung einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
2: eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Unterfadenspule und
3: eine Draufsicht auf eine Stirn-Außenfläche
der Spule von 2.
Über die verschiedenen Abbildungen hinweg werden einheitlich
gleiche Bezeichnungen und Bezugszeichen für gleiche Teile verwendet.
1 zeigt als Explosionsdarstellung einen Ausschnitt
einer bekannten Nähmaschine 1, bei der unter einem Nähtisch
2 eine Fadenspule 3 in einem Drehgreifer 4 aufgenommen
ist und mit einem Spulengehäuse 5 abgedeckt wird. Das Spulengehäuse
5 weist eine Ausnehmung 6 auf, durch die Strahlung von einer optischen
Einrichtung 8 mit einer aktiven Mehrfarben-Strahlungsquelle 9
entlang einer Strahlachse S hindurch auf eine Markierung 10 einer Außenstirnseite
12 der Fadenspule 3 mit mehreren Markierungs-Zuständen gelangt,
dort reflektiert und zu einer im Bereich der aktiven Mehrfarben-Strahlungsquelle
9 in nicht weiter dargestellter Art und Weise angeordneten Detektoreinrichtung
reflektiert wird. Im kompakter Bauweise wird als optische Einrichtung
8 ein sog. digitaler rgb-Sensor mit integrierter Optik und Ansteuer- und
Auswertungselektronik verwendet. Auf die Funktionsweise wird nachfolgend unter Bezugnahme
auf die Abbildungen der 2 und 3
eingegangen.
In einer Einbaulage der Fadenspule 3 ist zusätzlich
zu der vorstehend beschriebenen ersten optischen Einrichtung 8 eine binär
bzw. auf schwarz/weiß-Kontrast hin arbeitende zweite optische Einrichtung
14 vorgesehen. Diese zweite optische Einrichtung 14 ist im Wesentlichen
auf eine Drehachse D der Fadenspule 3 im Betriebszustand gerichtet. Sie
bildet eine Restfaden-Überwachung, da sie in bekannter Weise nur zwischen den
Zuständen "Faden vorhanden" und "reflektierender Spulengrund" unterscheiden
kann. Hierzu kann neben Infrarot-Strahlung auch andere Strahlung in und außerhalb
des sichtbaren Lichts verwendet werden.
2 zeigt die Fadenspule 3 in einer seitlichen
Schnittdarstellung, aus der hervorgeht, dass die Fadenspule 3 im Bereich
einer Außenstirnseite 12 Senk-Erodierungen 15 aufweist, in
denen die Markierungen 10 durch Absenkung um einen Wert a vor mechanischer
Beanspruchung durch Bremsfedern etc., die insbesondere Bestandteile des Spulengehäuses
5 sind, geschützt angeordnet sind.
3 zeigt eine Draufsicht auf die Außenstirnseite
12 der Fadenspule 3 von 2. Anhand
der 3 wird deutlich, dass die Markierungen
10 in Form von drei Kreisring-Segmenten 16 mit durch Stegen gebildeten
Zwischenräumen z in den Farben gelb g, rot r, und blau b konzentrisch um die
Drehachse D der Fadenspule 3 angeordnet sind. Ein mittlerer Durchmesser
d der Kreisring-Segmente 16 ist der Position der Ausnehmung 6
am Spulengehäuse 5 entsprechend gewählt. Damit wird durch die
optische Einrichtung in der einen Drehrichtung der Spule eine Musterfolge der Farben
gelb, rot, blau, in der entgegengesetzten Drehrichtung jedoch eine Farbfolge gelb,
blau, rot detektiert werden. Diese Farbfolgen sind voneinander klar unterscheidbar,
so dass in einer an die optische Einrichtung 8 angeschlossenen und nicht
weiter dargestellten Logik beide Drehrichtungen der Fadenspule 3 voneinander
klar unterscheidbar sind.
In einer in 2 nicht weiter dargestellten
Art und Weise sind beide Außenstirnseiten der Fadenspule 3 in gleicher
Weise codiert, so dass eine derartige Fadenspule 3 universell einsetzbar
ist. Zu unterscheiden ist beim Einsetzen der Fadenspule 3 lediglich hinsichtlich
der Wickelrichtung. Da jedoch in der vorstehend dargelegten Art und Weise über
einen Farbwechsel jede der möglichen Drehrichtungen der Fadenspule
3 erkannt werden kann, kann auch eine hinsichtlich ihrer Wickelrichtung
falsch eingelegte Fadenspule 3 sofort erkannt werden. In diesem Fall würde
im Sinne des Poka-Yoke-Ansatzes ein Nähvorgang unter Ausgabe einer entsprechend
zielgerichteten Fehlermeldung sofort unterbrochen werden.
Im Falle eines Stillstandes der Fadenspule 3 würde dauerhaft
nur eines der Farbsignale g, r, b erkannt werden. Im Fall eines Zitterns der Spule
würde beispielsweise nur ein Wechsel zwischen den Markierungen b und r detektiert
werden. In beiden Fällen würde durch eine nachfolgende Logikschaltung
eine Störung des Betriebes sofort erkannt werden.
In bekannter Weise muss beim Wiederanlauf einer Nähmaschine eine
sogenannte Nachlauf-Fadenmenge auf der hier dargestellten Unterfadenspule
3 erst verbraucht werden, bis sich die Unterfadenspule 3 wieder
drehen kann. Es wird also zeitversetzt zu einem Nähbeginn erst eine Drehung
der Fadenspule 3 durch einsetzenden Musterwechsel über die optische
Einrichtung 8 detektiert werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
wird dieser Spulennachlauf dadurch berücksichtigt, dass durch einen Stichzähler
in diesem Beispiel sieben Stiche ab Neustart des Nähvorganges abgewartet wird,
bis ohne Detektion einer Drehung der Fadenspule 3 auf einen wahrscheinlichen
Fadenriss des Unterfadens hingewiesen wird. Es wird damit erst ab der Durchführung
des siebten Nähstiches eine Fehlermeldung mit Zwangsabschaltung der Nähmaschine
bewirkt. Ab Start eines neuen Nähvorganges oder einer Änderung der Nähbewegung
ist ein Maß von ca. 5 bis etwa 19 Stiche ohne eine Detektion eines Drehens
der Fadenspule 3 bis zur Ausgabe einer Fehlermeldung abgewartet eingerichtet.
Dieses Maß wird je nach Geometrie bzw. Dicke und Materialsteifigkeit des Nähgutes
und Stichlänge einer bestimmten Nahtform vom Fachmann einmal eingestellt.
Zur Reinhaltung der optischen Einrichtung 8 ist eine mit
gesäuberter Pressluft beaufschlagte Düse 17 vorgesehen, wie in
der Abbildung von 1 angedeutet. Durch die gesäuberte
Pressluft wird unter Ansteuerung durch ein nicht weiter dargestelltes Magnetventil
mit zugehöriger Regelschaltung ein Überdruckbereich zwischen der optischen
Einrichtung 8 und der Markierung 10 auf der Außenstirnseite
12 der Fadenspule 3 geschaffen. Hierdurch sind Ablagerungen von
Staub und Fadenabrieb, aber auch Niederschlag von Öl- oder Kühl- und Schmiermittel-Nebel
in diesem für die optische Erkennung sensitiven Bereich weitgehend ausgeschlossen.
Somit arbeitet eine derartige Vorrichtung im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen
wesentlich störungsfreier.
Eine derartige Düse 17 kann selbstverständlich
auch im Bereich der zweiten optischen Einrichtung 14 eingesetzt werden.
Diese zweite optische Einrichtung 14 mit binärer Entscheidung auf
Basis eines starken hell-/dunkel-Kontrastes dient jedoch lediglich einer Restfaden-Überwachung
auf der Fadenspule, wie sie aus dem Stand der Technik an sich bereits bekannt ist.
- 1
- Nähmaschine
- 2
- Nähtisch
- 3
- Fadenspule
- 4
- Drehgreifer
- 5
- Spulengehäuse
- 6
- Ausnehmung
- 7
- 8
- optische Einrichtung
- 9
- aktive Mehrfarben-Strahlungsquelle
- 10
- Markierung
- 11
- 12
- Außenstirnseite
- 13
- 14
- zweite optische Einrichtung
- 15
- Senk-Erodierung
- 16
- Kreisring-Segment
- 17
- Düse
- g
- Farbe gelb
- r
- Farbe rot
- b
- Farbe blau
- D
- Drehachse
- S
- Strahlengang
- a
- Erodierungstiefe
- z
- Zwischenräumen