| Dokumentenidentifikation |
DE102006023680B3 31.05.2007 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung von großflächigem Nähgut |
| Anmelder |
Nähmaschinenfabrik Emil Stutznäcker GmbH & Co KG, 50858 Köln, DE |
| Erfinder |
Stutgnäcker, Klaus, 50226 Frechen, DE; Sturm, Christian, 47798 Krefeld, DE |
| Vertreter |
Stenger, Watzke & Ring Patentanwälte, 40547 Düsseldorf |
| DE-Anmeldedatum |
19.05.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006023680 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
31.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
31.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D05B 11/00(2006.01)A, F, I, 20060519, B, H, DE
|
| IPC-Nebenklasse |
D05B 21/00(2006.01)A, L, I, 20060519, B, H, DE
|
| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung mehrerer großflächiger, insbesondere mehrlagiger Nähgüter, beispielsweise Matratzenplatten, aus einer, vorzugsweise mehrlagigen Nähgutbahn, die einem Nähaggregat, beispielsweise einem Mehrnadelnähaggregat, vorzugsweise einer Vielnadelkettenstichnähmaschine zugeführt wird, in dem die Nähgutbahn derart genäht wird, dass in der Nähgutbahn mehrere Nähgüter mit zumindest jeweils einem Nähgutmuster ausgebildet werden, wobei die Nähgutbahn einer dem Nähaggregat nachgeschalteten Verarbeitungsstation für genähtes Nähgut zugeführt wird, in der die genähte Nähgutbahn zumindest quer zu ihrer Förderrichtung in die einzelnen Nähgüter unterteilt, insbesondere geschnitten wird, wobei auf die Nähgutbahn Markierungen aufgebracht werden, die Informationen bezüglich der Verarbeitung der Nähgutbahn aufweisen und mit einer Leseeinrichtung gelesen werden. Um ein gattungsgemäßes Verfahren hinsichtlich der Flexibilität und Effizienz der Verarbeitung einer Nähgutbahn zu verbessern, sieht die Aufgabenstellung bei dem erfindungsgemäßen Verfahren vor, dass die Markierungen unmittelbar vor, nach und/oder während des Nähvorgangs aufgebracht werden.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung mehrerer großflächiger,
insbesondere mehrlagiger Nähgüter, beispielsweise Matratzenplatten, aus
einer, vorzugsweise mehrlagigen Nähgutbahn, die einem Nähaggregat, beispielsweise
einem Mehrnadelnähaggregat, vorzugsweise einer Vielnadelkettenstichnähmaschine
zugeführt wird, in dem die Nähgutbahn derart genäht wird, dass in
der Nähgutbahn mehrere Nähgüter mit zumindest jeweils einem Nähgutmuster
ausgebildet werden, wobei die Nähgutbahn einer dem Nähaggregat nachgeschalteten
Verarbeitungsstation für genähtes Nähgut zugeführt wird, in
der die genähte Nähgutbahn zumindest quer zu ihrer Förderrichtung
in die einzelne Nähgüter unterteilt, insbesondere geschnitten wird, wobei
auf die Nähgutbahn Markierungen aufgebracht werden, die Informationen bezüglich
der Verarbeitung der Nähgutbahn aufweisen.
Aus dem Stand der Technik sind Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung
von großflächigem, insbesondere mehrlagigem Nähgut, beispielsweise
Matratzenplatten oder Steppdecken bekannt. Die DE
103 54 348 B4 offenbart eine Vorrichtung, die als Mehrnadelnähaggregat
eine Vielnadelkettenstichnähmaschine aufweist. Der Vielnadelkettenstichnähmaschine
vorgeschaltet ist eine Bevorratungseinrichtung für einzelne Nähgutlagen,
die ein Förderband aufweist, welches in einem Rahmen angeordnet ist, der auf
quer zur Förderrichtung des Förderbandes verlaufenden Schienen aufliegt
und entlang dieser Schiene quer zur Förderrichtung des Förderbandes verschiebbar
ist, wobei die Verschiebbarkeit entsprechend der Querverschiebbarkeit einer Fördereinrichtung
begrenzt ist, welche letztgenannte Fördereinrichtung Bestandteil der Vielnadelkettenstichnähmaschine
ist. Über diese Fördereinrichtung wird das zu vernähende Nähgut,
welches in der Regel aus mehreren Nähgutlagen besteht, relativ zu Nähorganen
der Vielnadelkettenstichnähmaschine, nämlich an einem Nadelbalken angeordnete
Nadeln und an einem Greiferbalken angeordnete Greifern hin- und herbewegt, um bestimmte
Nähgutmuster in die Nähgutbahn zu nähen.
Der Vielnadelkettenstichnähmaschine nachgeschaltet ist eine Verarbeitungsstation,
die bei der Vorrichtung gemäß der DE
103 54 348 B4 als Wickelstation ausgebildet ist und in der die fertig genähte
Nähgutbahn gewickelt wird.
Eine weitere Vielnadelkettenstichnähmaschine ist aus der
DE 101 25 108 A1 bekannt. Bei dieser
vorbekannten Vielnadelkettenstichnähmaschine werden wiederum mehrere Nähgutlagen
aus einer der Vielnadelkettenstichnähmaschine vorgeschalteten Nähgutlagenbevorratungseinrichtung
abgezogen und der Vielnadelkettenstichnähmaschine zugeführt, wobei die
einzelnen Nähgutlagen zu einer Nähgutbahn miteinander vernäht werden.
Es ist aus dieser Druckschrift bekannt, dass die Vielnadelkettenstichnähmaschine
eine Führungseinrichtung für das zu nähende Nähgut aufweist,
welche Führungseinrichtung im Bereich der Nähorgane angeordnet und relativ
zu den Nähorganen in eine Richtung im wesentlichen rechtwinklig zur Förderrichtung
des Nähguts bewegbar ist. Gleichzeitig ist das Nähgut sowohl in Förderrichtung
aus der Nähgutlagenbevorratungseinrichtung als auch in entgegengesetzter Richtung
förderbar, um eine Vielzahl von Nähgutmustern nähen zu können.
Voranstehend beschriebene Nähaggregate sind elektronisch gesteuert
und weisen in der Regel eine zentrale Steuereinrichtung, beispielsweise einen Computer
auf, der eine Vielzahl von Daten aufweist, die der Steuerung des Nähaggregats
dienen. Mit dem Nähaggregat ist es beispielsweise möglich, unterschiedliche
Nähgutmuster in die Nähgutbahn zu nähen, wobei die Nähgutbahn
mehrere in Längsrichtung hintereinander angeordnete Nähgüter, beispielsweise
Matratzenplatten aufweist. Die Nähgüter der Nähgutbahn werden in
der Regel in einer nachgeschalteten Schneideinrichtung in Längsrichtung der
Nähgutbahn und quer zur Längsrichtung der Nähgutbahn geschnitten.
Da entsprechende Nähaggregate demzufolge eine Vielzahl von unterschiedlichen
Nähgüter nähen und herstellen können weisen die Nähaggregate
in der zentralen Steuereinrichtung eine programmierbare Auftragsverwaltung auf,
in die Parameter der einzelnen herzustellenden Nähgüter eingegeben werden.
Hierzu zählen unter anderem die Abmessungen des herzustellenden und abschließend
von der Nähgutbahn abzutrennenden Nähgüter sowie die in den Nähgütern
anzuordnenden Nähgutmuster.
Aus der DE 40 25 103 A1
ist ein Verfahren des Durchlaufes von Nähgut durch die Nähstation einer
Nähmaschine bekannt, bei dem vor dem Beginn des Nähvorgangs das Nähgut
wenigstens auf einer seiner beiden Seiten mit Markierungen versehen wird, welche
mittels wenigstens eines Sensors lesbar sind und allein oder in Verbindung mit innen
zugeordneten Informationen die für die Steuerung der einen Transport zwei Achsen
gestattenden Nähguttransporteinrichtung erforderlichen Daten liefern.
Ferner ist aus der DE 85 20
285 U1 eine Vorrichtung zum Messen und Regeln der Vorschubgröße
an einer Nähmaschine mit einem oberen und einem unteren Vorschubmittel bekannt,
deren Vorschubgrößen durch wenigstens eine Stelleinrichtung relativ zueinander
veränderbar sind. Zu diesem Zweck weist die Vorrichtung eine Abtastvorrichtung
für jede Werkstücklage und eine Signalverarbeitungseinrichtung zum Auswerten
der von einem Impulsgeber der Abtastvorrichtung in Abhängigkeit
vom Abtastergebnis erzeugten Impulse und zum steuern der Stelleinrichtung entsprechend
dem Auswertergebnis auf. Die Abtastvorrichtung kann als eine Markiervorrichtung
ausgebildet sein, die zur Ingangsetzung des Zählvorganges schaltungsmäßig
mit der Signalverarbeitungseinrichtung verbunden ist.
Weiterhin ist aus der DE 37
34 660 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen von Kleidungsstücken
oder Einzelteilen derselben aus wenigstens einem Oberstoff bekannt, bei dem der
Oberstoff einlagig in einer Zuschneidevorrichtung zu dem Kleidungsstück gehörende
Zuschnitte hergestellt und der weiteren Verarbeitung zugeführt wird, wobei
bestimmte Zuschnitte mit beschichteten Einlagen-Stücken in einer Verklebungsvorrichtung
verbunden (versteift) werden. Während des Zuschneidens werden die Zuschnitte
maschinell im Bezug auf den weiteren Fertigungsablauf identifizierbar markiert.
Hierzu wird eine Auftragsnummer bzw. eine fortlaufende Teilenummer oder dergleichen
aufgebracht.
Um eine kontinuierliche Arbeitsweise der Nähaggregate zu ermöglichen
ist es erforderlich, dass unterschiedliche Nähgüter ohne Umrüstung
des Nähaggregats oder der nachgeschalteten Verarbeitungsstationen gefertigt
werden können. Hierzu hat es sich als vorteilhaft erwiesen, auf die Nähgutbahn
Markierungen aufzubringen, insbesondere aufzudrucken, mit denen Informationen bezüglich
der Verarbeitung der Nähgutbahn transportiert werden. Beispielsweise offenbart
die US-B-6 796 254 ein Verfahren zum Nähen einer Nähgutbahn in einem Nähaggregat,
bei dem ein Muster auf eine Nähgutbahn aufgedruckt wird. Ferner wird die Nähgutbahn
mit Markierungen versehen, die Informationen über die Nähgutbahn und daraus
herzustellende Nähgüter enthalten. Als Informationen sind beispielsweise
Materialzusammensetzung, Auftragsnummer, Produktart oder dergleichen in einem maschinenlesbaren
Element enthalten, welches mittelbar oder unmittelbar, beispielsweise in Form eines
Barcodes auf die Nähgutbahn aufgedruckt wird. Ergänzende Markierungen
können vorgesehen sein, um die Anzahl der gefertigten Nähgüter festzulegen.
Die voranstehend beschriebenen Vorrichtungen haben sich grundsätzlich
für die Herstellung von großflächigem, insbesondere mehrlagigem Nähgut,
insbesondere Matratzenplatten als geeignet erwiesen. Das vorbekannte Verfahren gemäß
der US-B-6 796 254 ist allerdings hinsichtlich der Weiterverarbeitung der Nähgutbahn
nicht mit der ausreichenden Präzision ausgebildet, so dass eine fehlerfreie
Produktion hiermit nicht gewährleistet ist. Insbesondere ist es bei diesem
vorbekannten Verfahren nachteilig, dass Nähgutbahnen vorgefertigt werden und
anschließend dem Nähaggregat zugeführt werden. Die Vorfertigung einer
Nähgutbahn führt zu einer sehr unflexiblen Handhabung, da das Nähen
und weitere Arbeitsschritte nicht innerhalb der vorgefertigten Nähgutbahn geändert
werden kann.
Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Verfahren hinsichtlich
der Flexibilität und Effizienz der Verarbeitung einer Nägutbahn zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht bei dem erfindungsgemäßen
Verfahrens vor, dass die Markierungen unmittelbar vor, nach und/oder während
des Nähvorgangs aufgebracht werden.
Weiterbildungen des Verfahrens sehen vor, dass die Markierungen in
einem bestimmten Abstand zu einem betreffenden Nähgut aufgebracht und mit einer
die Identifikation des nachfolgenden Nähguts ermöglichenden Zeichen, beispielsweise
zumindest einer Ziffer, zumindest eines Buchstaben und/oder zumindest eines Pictogramms
versehen werden, wobei der Markierungen mit dem Zeichen Merkmale des nachfolgenden
Nähguts zugeordnet und die Markierung mit dem Zeichen und den Merkmalen in
einer Steuerungseinrichtung des Nähaggregats zur weiteren Verarbeitung des
Nähguts gespeichert werden.
Somit ist bei der dieser Ausführungsform der Erfindung vorgesehen,
dass eine Markierung unmittelbar vor oder während des Nähvorgangs in einem
bestimmten Abstand zu dem betreffenden Nähgut aufgebracht und mit einer die
Identifikation des betreffenden Nähguts ermöglichenden Zeichen, beispielsweise
zumindest einer Ziffer, zumindest eines Buchstabens und/oder zumindest eines Piktogramms
versehen wird. Das Nähaggregat näht bei diesem Verfahren ein bestimmtes
Nähmuster, welches auch einem bestimmten Nähgut zugeordnet ist. Die Nähgüter
können sich in ihren Abmessungen unterscheiden. Die das Nähgut charakterisierenden
Merkmale werden als Information der Markierung zugeordnet, so dass in nachfolgenden
Verfahrensschritten über die Markierung das betreffende Nähgut identifizierbar
und in entsprechender Weise verarbeitbar ist, beispielsweise indem bestimmte Schnitte
in Längsrichtung und quer hierzu durchgeführt werden. Die Markierung kann
hierzu verschiedenste Zeichen aufweisen, die eine Identifikation des betreffenden
Nähguts ermöglichen. Beispielsweise können Ziffern, aus den Ziffern
zusammengesetzte Zahlen, Buchstaben und/oder Piktogramme vorgesehen sein, die eine
Identifikation mit einer nachgeschalteten Leseeinrichtung ermöglichen. Selbstverständlich
besteht auch die Möglichkeit, dass die Markierung einen Strichcode aufweist,
der mit einem Strichcodeleser decodiert wird. Weitere Möglichkeiten sind dadurch
gegeben, dass die Markierung magnetisierbar ist oder eine bestimmte Farbgebung aufweist.
In allen Fällen ist der bestimmten Codierung der Markierung ein
bestimmtes Nähgut zugeordnet, welches in nachfolgenden Bearbeitungsstationen
wiedererkannt wird.
Gemäß einem weiteren Merkmal des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, dass das bestimmte Merkmale, wie Art und/oder Form des
Nähgutmusters und/oder Länge und/oder Breite aufweisende Nähgut mit
zumindest einer Markierung codiert wird, die an einer von zumindest zwei, vorzugsweise
vier vorbestimmten möglichen Positionen auf der Nähgutbahn angeordnet
wird, wobei die Anzahl und die Anordnung der auf den Positionen angeordneten Markierung
bzw. Markierungen als Information in einer Leseeinrichtung gelesen und an das Nähaggregat
und/oder die nachgeschaltete Verarbeitungsstation, beispielsweise eine Schneideinrichtung
übermittelt wird.
Bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist somit vorgesehen, dass auf der Nähgutbahn bestimmte Positionen definiert
sind, die zur Aufnahme einer Markierung oder mehrerer Markierungen vorgesehen sind.
Die Definition der Positionen ist erforderlich, da diese Positionen auf die Leseeinrichtung
abzustimmen sind. In der Regel ist es ausreichend vier Positionen festzulegen, die
der Aufnahme von Markierungen dienen, so dass über die Leseeinrichtung eine
Vielzahl von unterschiedlichen Nähgütern identifiziert werden können.
Durch die Markierungen können Art und/oder Form des Nähgutmusters vorgegeben
werden, soweit die Markierungen bereits vor, insbesondere unmittelbar vor dem Nähaggregat
auf die Nähgutbahn aufgebracht werden, so dass über die Identifizierung
des Nähgutes in der Nähgutbahn beispielsweise auch das Nähaggregat
steuerbar ist, welches ein bestimmtes Nähgutmuster in die Nähgutbahn zur
Ausbildung des Nähguts näht. In der Regel werden die Markierungen aber
genutzt, um eine Schneideinrichtung zu steuern. Zu diesem Zweck kann es sinnvoll
sein, die Markierungen an den bestimmten Positionen erst im Anschluss an das Nähaggregat
auf die Nähgutbahn aufzubringen, um die Nähgutbahn hieraufhin einer Leseeinrichtung
zuzuführen, in der die codiert angeordneten Markierungen decodiert und das
hierdurch identifizierte Nähgut entsprechend der Vorgabe zugeschnitten wird.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eine größere Anzahl
von Positionen zu verwenden, wenn eine größere Anzahl unterschiedlicher
Nähgüter hergestellt wird.
Es ist ferner bei einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass
zumindest eine Markierung zur Steuerung einer die Nähgutbahn in ihrer Längsrichtung
schneidenden Schneideinrichtung in einer einem Schnittbereich vorangehenden Position
in Abhängigkeit des Schnittbereichs auf die Nähgutbahn aufgebracht wird,
wobei die Markierung mit einer Leseeinrichtung gelesen und die Schneideinrichtung
in den Schnittbereich relativ zur Breite der Nähgutbahn bewegt wird.
Diese Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht
somit vor, dass zumindest eine Markierung zur Steuerung einer die Nähgutbahn
in ihrer Längsrichtung schneidenden Schneideinrichtung, vorzugsweise in einer
einem Schnittbereich vorangehenden Position auf die Nähgutbahn aufgebracht
wird. Durch die Markierung wird die Schneideinrichtung derart gesteuert, dass die
Markierung beispielsweise die Schnittlinie vorgibt. Durch die Leseeinrichtung wird
die Anordnung der Markierung detektiert. Die Schneideinrichtung kann ein oder mehrere
rechtwinklig zur Längserstreckung der Nähgutbahn verfahrbare Schneidmesser
oder dergleichen aufweisen, die durch die Markierung und die Leseeinrichtung in
ihrer Position relativ zur Nähgutbahn gesteuert werden. Es ist auch denkbar,
dass die Schneideinrichtung ein feststehendes Schneidmesser und ein oder mehrere
verfahrbare Schneidmesser aufweist. Diese Ausgestaltung setzt voraus, dass die Nähgüter
in der Nähgutbahn mit einem in Längsrichtung verlaufenden Schnittbereich
identisch ausgerichtet sind.
Die Markierung bzw. in der Regel zumindest zwei Markierungen können
darüber hinaus auch genutzt werden, um die Nähgutbahn quer zu ihrer Längserstreckung
zu schneiden. Zu diesem Zweck können die Markierungen auf einer Linie angeordnet
werden, welche die Schnittlinie quer zur Längserstreckung der Nähgutbahn
definiert.
Weitere Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Erläuterung.
Gemäß einer Weiterbildung der ersten Ausführungsform
des Verfahrens ist vorgesehen, dass zumindest eine Markierung zur Steuerung einer
die Nähgutbahn in ihrer Längsrichtung schneidenden Schneideinrichtung,
vorzugsweise in einer einem Schnittbereich vorangehenden Position in Abhängigkeit
des Schnittbereichs auf die Nähgutbahn aufgebracht wird, wobei die Markierung
mit einer Leseeinrichtung gelesen und die Schneideinrichtung in den Schnittbereich
quer zur Förderrichtung der Nähgutbahn bewegt wird. Bei dieser Ausgestaltung
werden die beiden Ausführungsformen der voranstehend dargestellten Verfahren
somit kombiniert, so dass die Markierung bzw. die Markierungen nicht nur zur Identifizierung
des Nähguts in einer Nähgutbahn, sondern auch zur Steuerung einer Schneideinrichtung
für einen Schnitt in Förderrichtung der Nähgutbahn herangezogen wird.
Demzufolge wird zumindest eine vorbestimmte Position zur Anordnung der Markierung
in einen Schnittbereich der Schneideinrichtung gelegt.
Die Markierung bzw. die Markierungen wird bzw. werden vorzugsweise
lösbar auf den Nähgutbahnen befestigt. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen,
die Markierungen auf die Nähgutbahn aufzukleben, da das Aufkleben eine ausreichende
Haftung der Markierungen auf der Nähgutbahn ermöglicht und gleichzeitig
die Markierungen nach Fertigstellung des Nähguts im Wesentlichen rückstandsfrei
von dem Nähgut entfernt werden können.
Vorzugsweise sind die Markierungen maschinenlesbar ausgebildet, so
dass die Markierungen in einfacher Weise durch übliche Leseeinrichtungen erkannt
und gelesen werden können. Zu diesem Zweck können die Markierungen beispielsweise
ferromagnetische Eigenschaften aufweisen, so dass sie mit einer Leseeinrichtung
in Form eines Magnetlesers gelesen werden können. Alternativ oder zusätzlich
können die Markierungen farbig ausgebildet werden, so dass als Leseeinrichtung
ein Farbsensor eingesetzt werden kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest
eine Markierung für einen Schnitt der Nähgutbahn quer, insbesondere rechtwinklig
zur ihrer Längserstreckung genutzt wird. Bei dieser Ausgestaltung ist es vorteilhaft,
dass die Markierung in einfacher Weise für einen Schnitt quer, insbesondere
rechtwinklig zur Längsrichtung der Nähgutbahn genutzt werden kann und
dass die Markierung beim Durchlauf durch die Leseeinrichtung gleichzeitig gelesen
werden kann, soweit die Leseeinrichtung in an sich üblicher Weise parallel
zum Schnittverlauf und insbesondere rechtwinklig zur Längsrichtung der Nähgutbahn
ausgerichtet wird.
Es ist bei dem erfindungsgemäßen Verfahren in einer Weiterbildung
vorgesehen, dass die Markierung bzw. die Markierungen maschinenlesbare Informationen
aufweist bzw. aufweisen, die an eine zentrale Steuereinheit übermittelt und
mit in der Steuereinheit gespeicherten produktbezogenen Daten zugeordnet werden,
wobei die Steuereinheit das Nähaggregat und/oder die nachgeschaltete Verarbeitungsstation
in Abhängigkeit der Informationen der Markierung bzw. der Markierungen steuert.
Über eine Vielzahl von Informationen ist es somit möglich,
die Markierungen als Steuerungselement für eine Vielzahl von Verfahrensschritten
bei der Herstellung des Nähguts zu nutzen. Demzufolge können die Markierungen
nicht nur für die Identifizierung des Nähguts, sondern auch zur Steuerung
des Nähaggregats, nämlich zum Nähen eines bestimmten Nähgutmusters
verwendet werden. Vorzugsweise werden die entsprechenden Informationen mit in der
Steuereinheit gespeicherten produktbezogenen Daten zugeordnet, so dass über
die Markierungen bestimmte Verfahrensschritte, beispielsweise Herstellungsabläufe,
insbesondere Nähvorgänge in einfacher Weise gesteuert werden können.
Entsprechende Nähgutbahnen können somit bereits entsprechend den Kundenanforderungen
vorbereitet und anschließend in eine Bevorratungseinrichtung des Nähaggregats
eingelegt werden, so dass die Markierungen bereits auf vorbereiteten Nähgutbahnen
angeordnet und nicht erst unmittelbar vor dem Nähaggregat aufgebracht werden
müssen.
Die Markierungen sind sowohl für die Schnitte in Längsrichtung
der Nähgutbahn, als auch für die Schnitte quer zur Längsrichtung
der Nähgutbahn verwendbar.
Schließlich ist es nach einem weiteren Merkmal der Erfindung
vorgesehen, dass die Markierung bzw. die Markierungen vor dem Einlauf in das Nähaggregat
auf der Nähgutbahn angeordnet wird bzw. werden.
Aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung ergeben sich weitere
Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens. In der Zeichnung
zeigen:
1 eine Vorrichtung zur Herstellung großflächiger
Nähgüter in einer schematischen Seitenansicht;
2 eine Nähgutbahn mit mehreren Nähgütern
in einer Draufsicht und
3 eine weitere Nähgutbahn mit mehreren Nähgütern
in einer Draufsicht.
In der 1 ist eine Vorrichtung zur Herstellung
von großflächigen Nähgütern 1 aus einer mehrlagigen
Nähgutbahn 2 dargestellt. Ein derartiges Nähgut 1 kann
beispielsweise eine Matratzenplatte sein, die der Herstellung von üblichen
Matratzen dient, wobei die Matratzenplatte sowohl zur Ausbildung einer großen
Oberfläche der Matratze als auch zur Ausbildung einer Seitenfläche der
Matratze dienen kann.
Die Nähgutbahn 2 besteht aus zwei Nähgutlagen
3, 4, die als Wickel 5, 6 in einer Bevorratungseinrichtung
7 vorgehalten sind. Die Nähgutlagen 3, 4 werden
von den Wickeln 5, 6 abgezogen und einem Nähaggregat
8 zugeführt. Das Nähaggregat 8 kann beispielsweise als
Vielnadelkettenstichnähmaschine ausgebildet sein und somit eine Vielzahl von
an einem Nadelbalken angeordneten Nadeln oberhalb einer Nähgutauflage aufweisen.
Unterhalb der nicht näher dargestellten Nähgutauflage der Vielnadelkettenstichnähmaschine
sind eine der Anzahl der Nadeln zumindest entsprechende Anzahl von Greifern an einer
Greiferwelle angeordnet.
1 zeigt ergänzend eine dem Nähaggregat
8 unmittelbar vorgeschaltete Markierungseinrichtung 9, mit der
in den 2 und 3 erkennbare
Markierungen 10 lösbar auf die Nähgutbahn 2 aufgebracht
werden. Die Ausgestaltung und die Funktion der Markierungen 10 wird nachfolgend
noch genauer beschrieben. Die Markierungseinrichtung 9 kann alternativ
im Nähaggregat 8 angeordnet und/oder dem Nähaggregat
8 unmittelbar nachgeschaltet sein, wie es in 1
gestrichelt dargestellt ist. Es können ferner Markierungseinrichtungen
9 unmittelbar vor, nach und in dem Nähaggregat 8 angeordnet
sein.
Das Nähaggregat 8 ist mit einer zentralen Steuereinheit
11 ausgebildet, die unter anderem einen Monitor 12 und eine Tastatur
13 aufweist.
In dem Nähaggregat 8 werden die beiden Nähgutlagen
3, 4 miteinander vernäht und einer Speichereinrichtung
14 zugeführt, die zwei obere Umlenkrollen 15 und eine dazwischen
angeordnete Tänzerrolle 16 aufweist. Die Speichereinrichtung
14 nimmt die genähte Nähgutbahn 2 auf und gleicht unterschiedliche
Verarbeitungsgeschwindigkeiten des Nähaggregats 8 und einer der Speichereinrichtung
14 nachgeschalteten Verarbeitungsstation 17 aus.
Die Verarbeitungsstation 17 weist einen Fördertisch
18 für die Nähgutbahn 2 auf. Oberhalb des Fördertisches
18 ist eine Leseeinrichtung 19 angeordnet, die die mit der Markierungseinrichtung
9 auf die Nähgutbahn 2 aufgebrachten Markierungen
10 ausliest. Die Leseeinrichtung 19 kann in Abhängigkeit
der Markierungen 10 als Magnetleser oder Farbsensor ausgebildet sein. Selbstverständlich
sind auch weitere Leseeinrichtungen, wie Barcodeleser oder dergleichen, denkbar.
Der Leseeinrichtung 19 nachgeschaltet ist eine erste Schneideinrichtung
20, die aus zumindest einem Schneidmesser 21 besteht, welches
Schneidmesser parallel zur Längserstreckung der Nähgutbahn 2
ausgerichtet ist, so dass die Nähgutbahn mit dem Schneidmesser 21
in Längsrichtung geschnitten werden kann. Das Schneidmesser 21 ist
an einem Schwenkarm 22 angeordnet und um einen Drehpunkt 23 schwenkbar,
so dass das Schneidmesser 21 in seiner in 1
dargestellten ausgerückten Position in eine Position verschwenkbar ist, in
der das Schneidmesser 21 in die Nähgutbahn 2 einschneidet.
Die Schneideinrichtung 20 ist quer zur Längsrichtung der Nähgutbahn
2 verfahrbar, so dass das Schneidmesser 21 in unterschiedliche
Schneidpositionen bewegbar ist, um eine Vielzahl von Schnitten parallel zur Längsachse
der Nähgutbahn 2 ausführen zu können.
Eine weitere Schneideinrichtung 24 ist am Ende der Bearbeitungsstation
17 vorgesehen, die wiederum zumindest ein Schneidmesser 25 aufweist,
welches quer zur Längserstreckung der Nähgutbahn 2 ausgerichtet
ist, um die Nähgutbahn 2 am Ende der Verarbeitungsstation 17 in einzelne
Nähgüter 1 zu zerschneiden, die über eine Rollenbahn
26 transportiert werden.
Das Schneidmesser 25 ist an einem Schwenkarm 27
angeordnet, der ein Absenken des Schneidmessers 25 aus der in
1 dargestellten ausgerückten Position in eine
eingerückte Position ermöglicht, in der das Schneidmesser 25
in die Nähgutbahn 2 einschneidet. Entsprechend der Schneideinrichtung
20 ist auch die Schneideinrichtung 24 quer zur Längserstreckung
der Nähgutbahn 2 bewegbar, um die gesamte Nähgutbahn
2 schneiden zu können.
2 zeigt die Nähgutbahn 2 mit mehreren
Nähgütern 1 unterschiedlicher Ausgestaltung. In 2
weisen die Nähgüter 1 übereinstimmende Formen und Größen
auf, unterscheiden sich aber in einem nicht näher dargestellten Nähgutmuster,
welches in die Nähgüter 1 eingenäht ist.
Auf der Nähgutbahn 2 sind vorbestimmte Positionen
28 vorgesehen, die sowohl in Längsrichtung als auch quer zur Längsrichtung
der Nähgutbahn 2 auf sich rechtwinklig schneidenden Linien angeordnet
sind.
Auf diese Positionen 28 sind teilweise Markierungen
10 aufgeklebt, die der Identifizierung der unterschiedlichen Nähgüter
1 dienen. Zu diesem Zweck ist die balkenförmig sich über die
Nähgutbahn 2 erstreckende Leseeinrichtung 19 vorgesehen,
die eine mit der Anzahl der maximal in einer Linie quer zur Längserstreckung
der Nähgutbahn 2 angeordnete Positionen 28 eine übereinstimmende
Anzahl von Leseköpfen 29, beispielsweise Magnetleser aufweist.
Die Markierungen 10 bestehen aus einer metallisierten Folie,
die ferromagnetische Eigenschaften aufweist.
Bei der Förderung der Nähgutbahn 2 in Richtung
des Pfeils 30 werden die Markierungen 10 unterhalb der Leseeinrichtung
19 gefördert und durch die Leseköpfe 29 detektiert.
Die unterschiedliche Anordnung der Markierungen 10 dienen der Identifizierung
des nachfolgenden Nähgutes 1, so dass beispielsweise in
2 in nicht näher dargestellten nachfolgenden Schneideinrichtungen
20 bzw. 24 entsprechende Schnitte durchgeführt werden, mit
denen die Nähgüter 1 aus der Nähgutbahn 2 getrennt
werden.
In gleicher Weise kann über die voranstehend beschriebene Ausgestaltung
einer Nähgutbahn 2 mit lösbar darauf angeordneten Markierungen
10 auch das Nähaggregat 8 dahingehend gesteuert werden, dass
entsprechend des identifizierten Nähguts 1 ein vorbestimmtes
Nähgutmuster in das Nähgut 1 eingenäht wird.
Neben der in 2 dargestellten Ausführungsform
mit vier Positionen 28 pro nachfolgendem Nähgut 1 ist es
selbstverständlich auch möglich, dass fünf, sechs oder mehr Positionen
28 vorgesehen sind, um ein entsprechendes Nähgut 1 zu identifizieren.
Die Anzahl der Positionen 28 ist letztendlich von der Anzahl der auf einer
Vorrichtung gemäß 1 herzustellenden unterschiedlichen
Nähgütern 1 abhängig.
Eine weitere Ausführungsform einer Nähgutbahn
2 mit unterschiedlichen Nähgütern 1 ist in
3 dargestellt. Die Nähgutbahn 2 gemäß
3 wird in Richtung des Pfeils 30 gefördert
und unter die Markierungseinrichtung 9 bewegt, in der auf die Nähgutbahn
2 Markierungen 10 aufgeklebt werden. Für jedes Nähgut
1 werden auf der Nähgutbahn 2 Markierungen im Bereich verlängerter,
in Förderrichtung verlaufender Schnittlinien 31 auf die Nähgutbahn
2 aufgeklebt, so dass der Abstand der Markierungen 10 eines Nähguts
1 quer zur Längserstreckung der Nähgutbahn 2 dem Abstand
zweier Schnittlinien 31 entspricht. Die einem Nähgut 1 zugeordneten
Markierungen 10 sind in Förderrichtung gemäß Pfeil
30 vor dem Nähgut 1 angeordnet.
Gemäß 3 ist zu erkennen, dass
die Nähgüter 1 der Nähgutbahn 2 sowohl hinsichtlich
ihrer Größe, als auch hinsichtlich ihrer Ausrichtung unterschiedlich ausgebildet
sind. Ergänzend können daher für jedes Nähgut 1 auch
weitere Markierungen 10 im Bereich der Schnittlinien 31 angeordnet
sein, die ein Ende eines Schnitts als Information enthalten.
Die Nähgutbahn 2 wird unterhalb der Leseeinrichtung
19 durchgeführt, die die Anordnung der Markierungen 10 detektiert
und die Schneideinrichtung 20 mit quer zur Längserstreckung der Nähgutbahn
2 verschiebbaren, in 3 nicht näher dargestellten
Schneidmessern 21 steuert, so dass die nicht näher dargestellten Schneidmesser
21 (1) entsprechend der Anordnung der Markierungen
10 entlang der Schnittlinien 31 in die Nähgutbahn
2 einschneiden. Ergänzend kann selbstverständlich die in
1 dargestellte Schneideinrichtung 24 vorgesehen
sein, mit der die Nähgüter 1 quer zur Längserstreckung der
Nähgutbahn 2 geschnitten werden.
Die Markierungen 10 können darüber hinaus ergänzende
Informationen, beispielsweise über die Länge der Schnittlinien
31 enthalten, so dass über diese Informationen auch ohne weitere,
das Ende der Schnittlinie 31 anzeigende Markierungen 10 hinsichtlich
ihrer Länge exakt ausgebildete Schnitte ausgeführt werden.
|
| Anspruch[de] |
|
Verfahren zur Herstellung mehrerer großflächiger Nähgüter,
aus einer Nähgutbahn, die einem Nähaggregat, zugeführt wird, in dem
die Nähgutbahn derart genäht wird, dass in der Nähgutbahn mehrere
Nähgüter mit zumindest jeweils einem Nähgutmuster ausgebildet werden,
wobei die Nähgutbahn einer dem Nähaggregat nachgeschalteten Verarbeitungsstation
für genähtes Nähgut zugeführt wird, in der die genähte
Nähgutbahn zumindest quer zu ihrer Förderrichtung in die einzelnen Nähgüter
unterteilt wird, wobei auf die Nähgutbahn Markierungen aufgebracht werden,
die Informationen bezüglich der Verarbeitung der Nähgutbahn aufweisen
und mit einer Leseeinrichtung gelesen werden, dadurch gekennzeichnet, dass
die Markierungen (10) unmittelbar vor, nach und/oder während des Nähvorgangs
aufgebracht werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen
(10) in einem bestimmten Abstand zu einem betreffenden und/oder zu bearbeitenden
Nähgut (1) aufgebracht und mit einer die Identifikation des betreffenden
und/oder zu bearbeitenden Nähguts (1) ermöglichenden Information,
vorzugsweise einem Zeichen, beispielsweise zumindest einer Ziffer, zumindest eines
Buchstabens und/oder zumindest eines Pictogramms versehen wird.
Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Markierung
(10) mit der Information Merkmale des nachfolgenden Nähguts (1)
zugeordnet und die Markierung (10) mit der Information und den Merkmalen
in einer Steuerungseinrichtung (11) des Nähaggregats (8)
zur weiteren Verarbeitung des Nähguts (1) gespeichert wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das bestimmte
Merkmale, wie Art und/oder Form des Nähgutmusters und/oder Länge und/oder
Breite aufweisende Nähgut (1) mit zumindest einer Markierung (10)
codiert wird, die an einer von zumindest zwei vorbestimmten möglichen Positionen
(28) auf der Nähgutbahn (2) angeordnet wird, wobei die Anzahl
und die Anordnung der auf den Positionen (28) angeordneten Markierung (10)
bzw. Markierungen (10) als Information in einer Leseeinrichtung (19)
gelesen und an das Nähaggregat (8) und/oder die nachgeschaltete Verarbeitungsstation
(17), übermittelt wird.
Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl und
die Anordnung der auf den Positionen (28) angeordneten Markierung (10)
bzw. Markierungen (10) als Information in einer Leseeinrichtung (19)
gelesen und an das Nähaggregat (8) und/oder eine Schneideinrichtung
(20, 21) übermittelt wird.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest
eine Markierung (10) zur Steuerung einer die Nähgutbahn (2)
in ihrer Längsrichtung schneidenden Schneideinrichtung (20,
21), in Abhängigkeit des Schnittbereichs auf die Nähgutbahn (2)
aufgebracht wird, wobei die Markierung (10) mit einer Leseeinrichtung (19)
gelesen und die Schneideinrichtung (20, 21) in den Schnittbereich
relativ zur Breite der Nähgutbahn (2) bewegt wird.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung
in einer einem Schnittbereich vorangehenden Position aufgebracht wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10) lösbar
auf der Nähgutbahn (2) befestigt wird bzw. werden.
Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung
(10) bzw. die Markierungen (10) lösbar auf der Nähgutbahn
verklebt wird bzw. werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10) maschinenlesbar
ausgebildet wird bzw. werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest eine Markierung (10) für einen Schnitt der Nähgutbahn
(2) quer zur Förderrichtung der Nähgutbahn (2) genutzt
wird.
Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine
Markierung (10) für einen Schnitt der Nähgutbahn (2)
rechtwinklig zur Förderrichtung der Nähgutbahn (2) genutzt wird.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierungen (10) in zumindest einer Reihe nebeneinander und/oder
hintereinander angeordnet werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10) farbig ausgebildet
wird bzw. werden und die Leseeinrichtung (19) einen Farbsensor aufweist.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10) mit ferromagnetischen
Eigenschaften ausgebildet wird bzw. werden und die Leseeinrichtung (19)
einen Magnetleser aufweist.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10) maschinenlesbare
Informationen aufweist bzw. aufweisen, die an eine zentrale Steuereinheit (11)
übermittelt und in der Steuereinheit (11) gespeicherten produktbezogenen
Daten zugeordnet werden, die das Nähaggregrat (8) und/oder die nachgeschaltete
Verarbeitungsstation steuern.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass über die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10)
sowohl die Schnitte in Längsrichtung der Nähgutbahn (2), als
auch die Schnitte quer zur Längsrichtung der Nähgutbahn (2) gesteuert
werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10) vor dem Einlauf
in das Nähaggregat (8) auf der Nähgutbahn (2) angeordnet
wird bzw. werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Markierung (10) bzw. die Markierungen (10) maschinenlesbare
Informationen aufweist bzw. aufweisen, über die das Nähaggregat (8)
und/oder die nachgeschaltete Verarbeitungsstation gesteuert werden.
|
|
|