| Dokumentenidentifikation |
DE102006047120A1 31.05.2007 |
| Titel |
Luftdüsenaggregat zum Herstellen eines gesponnenen Garnes |
| Anmelder |
Wilhelm Stahlecker GmbH, 73326 Deggingen, DE |
| Erfinder |
Straub, Oliver, 73072 Donzdorf, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
26.09.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006047120 |
| Offenlegungstag |
31.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
31.05.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 1/115(2006.01)A, F, I, 20060926, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Ein Luftdüsenaggregat zum Herstellen eines gesponnenen Garnes enthält eine Wirbelkammer und einen ringförmigen Abluftkanal. Der ringförmige Abluftkanal dient zum Abführen der Spinnluft aus der Wirbelkammer und weist eine Anschlussöffnung für eine Unterdruckquelle auf. Es ist wenigstens eine Zuluftöffnung vorgesehen, die in einem von der Anschlussöffnung abgewandten Bereich in den ringförmigen Abluftkanal mündet.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Luftdüsenaggregat zum Herstellen eines
gesponnenen Garnes mit einer Wirbelkammer und einem die Spinnluft aus der Wirbelkammer
abführenden ringförmigen Abluftkanal, der eine Anschlussöffnung für
eine Unterdruckquelle aufweist, sowie mit wenigstens einer Zuluftöffnung, die
in den ringförmigen Abluftkanal mündet.
Ein Luftdüsenaggregat dieser Art ist durch die DE
103 11 826 A1 Stand der Technik. Das bekannte Luftdüsenaggregat ist
einem ein Lieferwalzenpaar aufweisenden Streckwerk nachgeordnet, wobei dem Lieferwalzenpaar
ein Reinigungskanal mit einer Saugöffnung zugeordnet ist, der zur Sauberhaltung
des Lieferwalzenpaares dient und Faserflug von den Umfangsflächen des Lieferwalzenpaares
absaugt. Um eine möglichst einfache Konstruktion des Luftdüsenaggregates
zu erreichen, mündet der Reinigungskanal in den ringförmigen Abluftkanal.
Der Reinigungskanal und der ringförmige Abluftkanal sind dabei an eine gemeinsame
Unterdruckquelle angeschlossen.
Es hat sich nun gezeigt, dass der ringförmige Abluftkanal, der
konzentrisch um ein spindelförmiges Bauteil, das wiederum einen Garnabzugskanal
enthält, durch den das gesponnene Garn abgezogen wird, angeordnet ist, oftmals
anfällig für Ablagerungen und Verstopfungen ist. Der ringförmige
Abluftkanal dient hauptsächlich dem Abführen der Spinnluft aus der Wirbelkammer.
Die Spinnluft strömt zwar mit sehr hoher Geschwindigkeit in die Wirbelkammer
und erzeugt dort den mit hoher Geschwindigkeit rotierenden Luftwirbel, der dem zugeführten
Faserverband seine Spinndrehung erteilt, jedoch ist durch die sehr kleinen Durchmesser
der Druckluftdüsen die einströmende Luftmenge nicht besonders groß.
Dies führt in dem sich an die Wirbelkammer anschließenden ringförmigen
Abluftkanal, der Querschnittserweiterungen aufweist, dazu, dass die Strömungsgeschwindigkeit
stark abnimmt. Durch die geringer werdende Strömungsgeschwindigkeit der Luft
verringert sich die Fähigkeit der Luft, Schmutzteilchen und Faserflug zu transportieren.
Diese zwangsläufig in der aus der Wirbelkammer abgeführten Spinnluft enthaltenen
Verunreinigungen können sich dadurch in dem ringförmigen Abluftkanal ablagern
und dort mit der Zeit zu Verstopfungen führen. Diese Ablagerungen können
zu Beeinträchtigungen bis hin zu Unterbrechungen des Spinnvorganges führen.
Die Bereiche im ringförmigen Abluftkanal, in denen sehr geringe Luftströmungen
vorhanden sind und in denen die Ablagerungen hauptsächlich auftreten, werden
auch als „Toträume" bezeichnet.
Wird nun ein aus der DE 103
11 826 A1 bekannter Reinigungskanal, dessen Saugöffnung dem Lieferwalzenpaar
zugeordnet ist und der in den ringförmigen Abluftkanal mündet, vorgesehen,
so gelangt zusätzlicher Faserflug in die ohnehin schon für Verstopfungen
anfälligen Bereiche des ringförmigen Abluftkanals und verstärkt dadurch
die Störungshäufigkeit sehr stark. Der Reinigungskanal stellt zwar gleichzeitig
eine Zuluftöffnung dar, durch die zusätzliche Luft in den ringförmigen
Abluftkanal gelangt und dort teilweise die Strömungsgeschwindigkeit erhöht,
jedoch wird durch die enthaltenen Verunreinigungen kein positiver Effekt erreicht.
Außerdem mündet die Zuluftöffnung in der Nähe der Wirbelkammer
in den ringförmigen Abluftkanal. In den der Wirbelkammer abgewandten Endbereichen
des ringförmigen Abluftkanals sind weiterhin Toträume vorhanden, in denen
sich Ablagerungen bilden.
Aus der nicht gattungsgemäßen DE
195 01 545 A1 ist ein Verfahren zum Ingangsetzen eines Spinnvorganges an
einer Luftdüsenspinnvorrichtung beschrieben. Bei dem beschriebenen Anspinnvorgang
wird ein Fadenende entgegen der Spinnrichtung in die Luftdüsenspinnvorrichtung
eingeführt und der unterbrochene Spinnvorgang wird an diesem Fadenende fortgesetzt.
Es ist eine Druckluftversorgungsbohrung vorgesehen, die in den ringförmigen
Abluftkanal mündet und die kurzzeitig bei dem Anspinnvorgang mit Druckluft
beaufschlagt werden kann. Der Druckluftstrom dient zum einen zum Reinigen des vor
dem Anspinnen geöffneten Luftdüsenaggregates und zum anderen zum Ausrichten
und Strecken des entgegen der Abzugsrichtung eingeführten Fadenendes. Die genannte
Druckluft Versorgungsbohrung ist jedoch keine Zuluftöffnung im Sinne der vorliegenden
Erfindung, da explizit angegeben ist, dass während des regulären Spinnvorganges
keine Luft durch die Druckluftversorgungsbohrung in das Luftdüsenaggregat eingeleitet
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Luftdüsenaggregat
der eingangs genannten Art hinsichtlich seiner Betriebssicherheit zu verbessern
und Betriebsstörungen auf Grund von Ablagerungen im Abluftkanal zu minimieren.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die wenigstens eine Zuluftöffnung
in einem von der Anschlussöffnung abgewandten Bereich in den ringförmigen
Abluftkanal mündet.
Es lässt dich dadurch der Vorteil erreichen, dass die in dem
ringförmigen Abluftkanal vorhandenen Toträume in denen die Strömungsgeschwindigkeit
der Luft gering ist und in denen demzufolge Ablagerungen entstehen, weitgehend vermieden
werden. Dies wird besonders gut dadurch erreicht, dass die Zuluftöffnung im
Wesentlichen gegenüber der Anschlussöffnung angeordnet ist. Bezugsbasis
hierfür ist das spindelförmige Bauteil, das von dem ringförmigen
Abluftkanal umgeben wird. Da Zuluftöffnung und Anschlussöffnung nicht
zwangsläufig genau radial am ringförmigen Abluftkanal
angeordnet sind, ist für die Erreichung der positiven Wirkung jeweils die Position
der Übergangsbereiche zwischen der Zuluftöffnung bzw. der Anschlussöffnung
und dem ringförmigen Abluftkanal maßgebend. Bevorzugt ist also der Übergangsbereich
von der Zuluftöffnung in den ringförmigen Abluftkanal in Bezug auf das
spindelförmige Bauteil im Wesentlichen gegenüber des Übergangsbereiches
von dem ringförmigen Abluftkanal in die Anschlussöffnung angeordnet.
Ein besonders anfälliger Bereich für Ablagerungen im ringförmigen
Abluftkanal befindet sich in dem von der Wirbelkammer abgewandten Endbereich des
ringförmigen Abluftkanals. Es ist vorteilhaft, wenn der Übergangsbereich
von der Zuluftöffnung in den ringförmigen Abluftkanal in diesem Endbereich
des ringförmigen Abluftkanals angeordnet ist und somit einen möglichst
großen Abstand von dem aus der Wirbelkammer kommenden Luftstrom aufweist.
Es ist außerdem vorteilhaft, wenn durch die Zuluftöffnung
im Wesentlichen keine weiteren Verunreinigungen in den ringförmigen Abluftkanal
hinein befördert werden. Bevorzugt wird dies dadurch erreicht, dass der Eintrittsbereich
der Zuluftöffnung an einer Stelle des Luftdüsenaggregates an die freie
Atmosphäre angeschlossen, an der die Umgebungsluft relativ sauber ist. Insbesondere
sollte der Eintrittsbereich der Zuluftöffnung nicht dem Streckwerk direkt zugewandt
sein. Es kann auch vorteilhaft sein, Abschirmeinrichtungen oder eine Rohrleitung
an der Zuluftöffnung vorzusehen, um ein Ansaugen von Faserflug zu vermeiden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, dass die Zuluftöffnung im Wesentlichen in einer Ebene senkrecht
zum gesponnenen Garn in den ringförmigen Abluftkanal mündet. Eine derartige
Zuluftöffnung lässt sich an dem Luftdüsenaggregat sehr einfach herstellen
und bewirkt, dass Toträume in den von der Anschlussöffnung abgewandten
Bereichen des ringförmigen Abluftkanals beseitigt werden.
Die Anordnung der Zuluftöffnung im Wesentlichen senkrecht zum
gesponnen Garn hat dabei den Vorteil, dass die Zuluftöffnung an einer Stelle
aus dem Luftdüsenaggregat austritt, an der die angesaugte Luft kaum Verunreinigungen
enthält. Der Eintrittsbereich der Zuluftöffnung ist dabei weit genug von
dem Streckwerk, das üblicherweise den meisten Faserflug erzeugt, entfernt.
Ziel der Zuluftöffnung ist es, zusätzliche saubere Luft in den ringförmigen
Abluftkanal zu leiten, um dort die Strömungsgeschwindigkeit der aus der Wirbelkammer
abgeführten Spinnluft zu erhöhen und dadurch den Abtransport von Schmutzteilchen
zu verbessern und Ablagerungen zu verhindern.
Es ist hierbei vorteilhaft, wenn die Zuluftöffnung im Wesentlichen
tangential in den ringförmigen Abluftkanal mündet. Die rotierend aus der
Wirbelkammer abfließende Spinnluft wird dadurch in ihrer Rotation unterstützt
und es wird vermieden, dass die Rotation der Luftströmung zu schnell aufhört
und sich in der Luftströmung getragene Schmutzteilchen absetzen können.
Dieser Effekt lässt sich weiter verstärken, wenn eine Anschlussöffnung
für eine Unterdruckquelle, die am ringförmigen Abluftkanal angeordnet
ist, im Wesentlichen tangential aus dem ringförmigen Abluftkanal hinaus verläuft.
Hierdurch wird erreicht, dass der Luftstrom und die darin enthaltenden Schmutzteilchen
keine abrupte Richtungsänderung erfahren, und stattdessen weitgehend ungestört
aus ihrer rotierenden Bewegung durch die Anschlussöffnung zur Unterdruckquelle
strömen können. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zuluftöffnung
im Wesentlichen gegenüber der Anschlussöffnung für eine Unterdruckquelle
am ringförmigen Abluftkanal angeordnet ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass der freie
Querschnitt der Zuluftöffnung verstellbar ist. Hierzu kann im Eintrittsbereich
der Zuluftöffnung eine Drosseleinrichtung, wie beispielsweise ein Schieber
oder Ähnliches, angeordnet sein. Es kann auch vorteilhaft sein, die Drosseleinrichtung
mit einer automatischen Versteileinrichtung zu koppeln, die mit einer Steuereinrichtung
verbunden ist und die den freien Querschnitt der Zuluftöffnung entsprechend
anderer Parameter an der Luftdüsenspinnvorrichtung verstellt oder regelt.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 eine vergrößert und schematisch im Schnitt
dargestellte Luftdüsenspinnvorrichtung,
2a und 2b eine längs
der Schnittfläche II-II geschnittene Ansicht der 1
auf Varianten der Zuluftöffnung.
Die in der 1 dargestellte Vorrichtung
dient dem Herstellen eines gesponnenen Garnes 1 aus einem Stapelfaserverband
2. Die Vorrichtung enthält als wesentliche Bestandteile ein Streckwerk
3 sowie ein Luftdüsenaggregat 4.
Der zu verspinnende Stapelfaserverband 2 wird dem Streckwerk
3 in Zulieferrichtung A zugeführt und als ersponnenes Garn
1 in Abzugsrichtung B abgezogen und an eine nicht dargestellte Aufspuleinrichtung
weiter geleitet.
Das nur teilweise dargestellte Streckwerk 3
kann als Drei- oder als Vier-Zylinder-Streckwerk ausgebildet sein
und enthält mehrere Walzenpaare, die jeweils eine angetriebene Unterwalze und
eine als Druckwalze ausgebildete Oberwalze enthalten. Dem Walzenpaar 5,
6, das in an sich bekannter Weise mit Führungsriemchen 7
und 8 versehen ist, können dabei ein oder zwei nicht dargestellte
Walzenpaare vorausgehen. Den Ausgang des Streckwerkes 3 bildet ein Lieferwalzenpaar
9, 10. Mit den Bezugsziffern 5 und 9 sind dabei
jeweils angetriebene Unterwalzen, mit den Bezugsziffern 6 und
10, die zugehörigen Druckwalzen bezeichnet. In einem solchen Streckwerk
3 wird in bekannter Weise der Stapelfaserverband 2 bis zu einer
gewünschten Feinheit verzogen. Im Anschluss an das Streckwerk 3 liegt
dann ein dünnes Faserbändchen 11 vor, welches verstreckt, jedoch
noch ungedreht ist. Das Faserbändchen 11 wird dem im Anschluss an
das Streckwerk 3 angeordneten Luftdüsenaggregat 4 zugeführt.
Dabei ist es für die vorliegenden Erfindung unwesentlich, ob das Faserbändchen
11 tatsächlich wie dargestellt, durch ein Streckwerk 3 erzeugt
wird oder nicht. Alternativ können auch andere Möglichkeiten vorgesehen
sein, ein derartiges dünnes Faserbändchen 11 zu erzeugen.
Dem Luftdüsenaggregat 4 wird das Faserbändchen
11 über einen Einlasskanal 12 zugeführt. Es folgt eine
sogenannte Wirbelkammer 13, in welche dem Faserbändchen
11 die Spinndrehung erteilt wird, so dass das gesponnenen Garn
1 entsteht, das durch einen Garnabzugskanal 14 abgezogen wird.
Eine Fluideinrichtung erzeugt in der Wirbelkammer 13 durch Einblasen von
Druckluft durch tangential in die Wirbelkammer 13 mündende Druckluftdüsen
15 eine rotierende Wirbelströmung. Die aus den Druckluftdüsen
15 austretende Druckluft wird durch einen ringförmigen Abluftkanal
16 abgeführt, der in Art eines Ringkanals mit einem ringförmigen
Querschnitt um ein spindelförmiges stationäres Bauteil 17 herum
ausgebildet ist, welches den Garnabzugskanal 14 enthält. Der ringförmige
Abluftkanal 16 ist dabei über eine Anschlussöffnung
18 mit einer ebenfalls als Kanal dargestellten und nicht näher spezifizierten
Unterdruckquelle 19 verbunden.
Im Bereich der Wirbelkammer 13 ist als Drallsperre eine Kante
einer Faserführungsfläche angeordnet, die leicht exzentrisch zum Fadenabzugskanal
14 im Bereich von dessen Einlassöffnung angeordnet ist. Es sei an
dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Luftdüsenaggregat 4 im
Bereich der Wirbelkammer 13 durchaus anders als hier dargestellt gestaltet
sein kann. Erfindungswesentlich ist lediglich der ringförmige Abluftkanal
16.
In der Vorrichtung werden die zu verspinnenden Fasern einerseits im
Faserbändchen 11 gehalten und so vom Einlasskanal 12 im Wesentlichen
ohne Drehungserteilung in den Garnabzugskanal 14 geführt. Andererseits
sind die Fasern aber im Bereich zwischen dem Einlasskanal 12 und dem Garnabzugskanal
14 der Wirkung der Wirbelströmung ausgesetzt, durch die sie oder mindestens
ihre Endbereiche von der Einlassöffnung des Garnabzugskanals 14 radial
weggetrieben werden. Die mit dem beschrieben Verfahren hergestellten Garne
1 zeigen dadurch einen Kern von im Wesentlichen in Fadenlängsrichtung
verlaufenden Fasern oder Faserbereichen ohne wesentliche Drehung und einen äußeren
Bereich, in welchem die Fasern oder Faserbereiche um den Kern herumgedreht sind.
Dieser Fadenaufbau kommt nach einer modellhaften Erklärung dadurch
zu Stande, dass vorlaufende Enden von Fasern, insbesondere solche, deren nachlaufende
Bereich noch stromaufwärts im Einlasskanal gehalten werden, im Wesentlichen
direkt in den Garnabzugskanal 14 gelangen, dass aber nachlaufende Faserbereiche,
insbesondere wenn sie im Eingangsbereich des Einlasskanals 12 nicht mehr
gehalten werden, durch die Wirbelströmung aus dem Faserbändchen
11 herausgezogen und dann um das entstehende Garn 1 gedreht werden.
Jedenfalls sind Fasern zu einem gleichen Zeitpunkt sowohl im entstehenden Garn
1 eingebunden, wodurch sie durch den Garnabzugskanal 14 gezogen
werden, als auch der Wirbelströmung ausgesetzt, die sie zentrifugal, also von
der Einlassöffnung des Garnabzugskanals 14 hinweg beschleunigt und
in den ringförmigen Abluftkanal 16 abzieht. Die durch die Wirbelströmung
aus dem Faserbändchen 11 gezogenen Faserbereiche bilden einen in die
Einlassöffnung des Garnabzugskanals 14 mündenden Faserwirbel,
dessen längere Anteile außen um das spindelförmige Bauteil
17 rotieren und entgegen der Kraft der Strömung im ringförmigen
Abluftkanal 16 in die Einlassöffnung des Garnabzugskanals
14 gezogen werden.
Eine Vorrichtung dieser Art erlaubt besonders hohe Spinngeschwindigkeiten,
die in der Größenordnung von 600 m/min liegen können. Es kann dabei
vorkommen, dass sich einzelne Fasern, Faserbruchstücke oder andere Schmutzteilchen
aus dem Faserbändchen 11 lösen und in den ringförmigen Abluftkanal
16 abgesaugt werden. Durch den sich von der Wirbelkammer 13 zur
Anschlussöffnung 18 der Unterdruckquelle 19 erweiternden
Querschnitt des ringförmigen Abluftkanals 16 kommt es zu einer sich
entsprechend reduzierenden Strömungsgeschwindigkeit der Luft. Durch die abnehmende
Strömungsgeschwindigkeit lässt die Transportwirkung der Luft nach, so
dass sich in ihr transportierte Faser- oder Schmutzteile ablagern können. Insbesondere
in von der Anschlussöffnung 18 abgewandten Bereichen 20 kommt
es sehr leicht zu derartigen Ablagerungen. Die Ablagerungen vergrößern
sich im Laufe der Zeit ständig bis irgendwann der gesamte ringförmige
Abluftkanal 16 oder die Anschlussöffnung 18 verschlossen
ist und ein weiterer Spinnvorgang nicht mehr möglich ist. Der oben beschriebene
Reinigungskanal des Standes der Technik, der dem Lieferwalzenpaar
9, 10 des Streckwerks 3 zugeordnet wird und in den ringförmigen
Abluftkanal 16 einmündet, verstärkt durch den vom Lieferwalzenpaar
9, 10 abgesaugten Faserflug die durch Verstopfungen verursachten
Betriebsstörungen des Luftdüsenaggregates 4.
Die Luftströmung im ringförmigen Abluftkanal 16
verläuft hauptsächlich von der Wirbelkammer 13 zu der Anschlussöffnung
18 und anschließend zur Unterdruckquelle 19. Durch die aus
konstruktiven Gründen vorgegebene Form des ringförmigen Abluftkanals
16 bildet sich insbesondere in dem von der Wirbelkammer 13 abgewandten
Endbereich 29 des ringförmigen Abluftkanals 16 ein Totraum,
in welchem die Strömungsgeschwindigkeit der Luft sehr gering ist und der deshalb
sehr anfällig für Ablagerungen ist.
Es ist deshalb wenigstens eine Zuluftöffnung 21 in dem
Luftdüsenaggregat 4 vorgesehen, die in dem von der Anschlussöffnung
18 abgewandten Bereich 20 in den ringförmigen Abluftkanal
16 mündet. Die Zuluftöffnung 21 ist möglichst nah
am Endbereich 29 des ringförmigen Abluftkanals 16 angeordnet.
Die durch die Zuluftöffnung 21 eintretende Luftströmung hat dadurch
einen möglichst großen Abstand von der aus der Wirbelkammer
13 in die Anschlussöffnung 18 strömenden Spinnluft und
erreicht dadurch den größtmöglichen Effekt zur Vermeidung von Toträumen
im ringförmigen Abluftkanal 16.
Die Zuluftöffnung 21 mündet im Wesentlichen in
einer Ebene senkrecht zum gesponnenen Garn 1 in den ringförmigen Abluftkanal
16. Der an die freie Atmosphäre angeschlossene Eintrittsbereich
22 der Zuluftöffnung 21 liegt durch diese Ausrichtung in
ausreichender Entfernung vom Streckwerk 3, so dass die durch die Zuluftöffnung
21 eintretende Luft sehr sauber ist und im Wesentlichen keinen zusätzlichen
Faserflug in den ringförmigen Abluftkanal 16 hinein transportiert.
Es ist vorteilhaft, wenn der freie Querschnitt der Zuluftöffnung
21 verstellbar ist. Dies kann beispielsweise durch eine Drosseleinrichtung
23 geschehen, die der Zuluftöffnung 21 zugeordnet ist und
durch die die einströmende Luftmenge veränderbar ist. Die Drosseleinrichtung
23 kann durch einen im Eintrittsbereich 22 der Zuluftöffnung
21 angeordneten Schieber gestaltet sein, der in Pfeilrichtung beweglich
ist. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Drosseleinrichtung 23
in nicht dargestellter Weise durch eine Steuereinrichtung der Luftdüsen-Spinnvorrichtung
verstellt oder geregelt werden kann.
Bei sehr starker Verschmutzung der Umgebungsluft im Eintrittsbereich
22 der Zuluftöffnung 21 kann es vorteilhaft sein, noch zusätzliche
mit dem Bezugszeichen 25 bezeichnete Abschirmbleche oder ähnliche
Einrichtungen anzubringen. Alternativ kann es in einem solchen Fall hoher Verschmutzung
auch vorteilhaft sein, an der Zuluftöffnung eine gestrichelt dargestellte Rohrleitung
26 anzuschließen, und die Zuluft aus entfernteren, nicht verschmutzten
Bereichen anzusaugen. Es kann beispielsweise auch vorteilhaft sein, über eine
zentral angeordnete hier nicht dargestellte Filtereinrichtung saubere Zuluft zur
Verfügung zu stellen und dem Luftdüsenaggregat 4 über die
Rohrleitung 26 zuzuleiten. Zur Erhöhung der Zuluftmenge kann bei der
Variante mit einer Rohrleitung 26 auch vorgesehen sein, die Zuluft mit
einem geringen Überdruck durch die Rohrleitung 26 und die Zuluftöffnung
21 während des Spinnvorgangs in den ringförmigen Abluftkanal
16 einströmen zu lassen.
Unter Bezugnahme auf die 2a und
2b, die jeweils eine Ansicht entlang der Schnittfläche
II-II durch das Luftdüsenaggregat der 1 darstellen,
werden im Folgenden zwei Varianten der vorteilhaften Gestaltung der Zuluftöffnung
21 und der Anschlussöffnung 18 beschrieben.
In 2a sind die Zuluftöffnung
21 und die Anschlussöffnung 18 für die Unterdruckquelle
19 in einer Linie auf gegenüber liegenden Seiten des spindelförmigen
Bauteils 17 an dem ringförmigen Abluftkanal 16 angeordnet.
Diese Anordnung hat den Vorteil, dass die durch die Zuluftöffnung
21 zuströmende Luft gleichmäßig und symmetrisch um das spindelförmige
Bauteil 17 herumströmt und so Ablagerungen von Schmutz oder Faserflug
im ringförmigen Abluftkanal 16 wirkungsvoll verhindern kann.
Bei der in 2b dargestellten Variante
sind die Zuluftöffnung 21 und die Anschlussöffnung
18 im Vergleich zur 2a um die Achse des gesponnenen
Garn 1 verdreht angeordnet. Die Zuluftöffnung 21 mündet
im Wesentlichen tangential in den ringförmigen Abluftkanal 16. Die
Anschlussöffnung 18 für die Unterdruckquelle 19 verläuft
im Wesentlichen tangential aus dem ringförmigen Abluftkanal 16 hinaus.
Diese Anordnung der beiden Öffnungen 18 und 21 bewirkt, dass
sich im ringförmigen Abluftkanal 16 eine rotierende Luftströmung
ausbildet, bzw. das die in der Wirbelkammer 13 vorhandene rotierende Luftströmung
im ringförmigen Abluftkanal 16 aufrechterhalten bleibt. Es kann dabei
auch ausreichend sein, nur eine der beiden Öffnungen 18 oder
21 tangential anzuordnen und die andere Öffnung, so wie in
2a gezeigt, zu gestalten. Wird die in der Wirbelkammer
vorhandene rotierende Luftströmung auch im ringförmigen Abluftkanal
16 weiter in Rotation gehalten, so kann die Bildung von Ablagerungen die
den Spinnbetrieb des Luftdüsenaggregates beeinträchtigen können sehr
wirkungsvoll verhindert werden. Insbesondere durch den im Wesentlichen tangentialen
Verlauf der Anschlussöffnung aus dem ringförmigen Abluftkanal hinaus wird
erreicht, dass die Luftströmung aus ihrem Weg von der Wirbelkammer
13 zur Unterdruckquelle 19 keinen starken Richtungswechsel erfährt,
und somit die in ihr enthaltenden Schmutz- und Faserteile problemlos zur Unterdruckquelle
19 gelangen.
Außerdem ist es vorteilhaft, wenn die Anschlussöffnung
18 in Bezug auf das spindelförmige Bauteil 17 im Wesentlichen
gegenüber der Zuluftöffnung 21 angeordnet ist, wobei –
insbesondere bei der Ausführung nach 2b –
hierfür selbstverständlich der Übergangsbereich 27 der Zuluftöffnung
21 in den ringförmigen Abluftkanal 16 und der Übergangsbereich
28 der Anschlussöffnung 18 maßgeblich sind.
In nicht dargestellter Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die
Zuluftöffnung 21 nicht in einer Ebene senkrecht zum gesponnenen Garn
1 verläuft, sondern schräg von der dem Streckwerk 3
abgewandten Seite des Luftdüsenaggregates 4 in den ringförmigen
Abluftkanal 16 mündet. Hierdurch kann die Entfernung des Eintrittsbereiches
22 der Zuluftöffnung 21 zum Streckwerk 3 vergrößert
werden, so dass die angesaugte Luft noch weniger Verunreinigungen enthält.
Der Übergangsbereich 27 von der Zuluftöffnung in den ringförmigen
Abluftkanal 16 kann dann sogar in die ebene Begrenzungsfläche des
ringförmigen Abluftkanals 16 hineinragen, an der in 1
das Bezugszeichen des Endbereiches 29 angebracht ist. Um den größtmöglichen
Abstand des Eintrittsbereiches 22 vom Streckwerk 3 zu realisieren
kann es im Extremfall sogar vorteilhaft sein, die Zuluftöffnung 21
parallel zum Garnabzugskanal 14 anzuordnen, so dass die zusätzliche
Luft praktisch entgegen der Garnabzugsrichtung B auf der der Anschlussöffnung
18 gegenüberliegenden Seite in den ringförmigen Abluftkanal
16 einströmt.
In weiterer, nicht dargestellter Ausgestaltung kann es vorteilhaft
sein, zwei oder mehr Zuluftöffnungen 21 am Umfang des ringförmigen
Abluftkanals 16 anzuordnen. Hierdurch kann die zugeführte Luftmenge
erhöht und die Strömungsverhältnisse weiter verbessert werden.
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| Anspruch[de] |
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Luftdüsenaggregat zum Herstellen eines gesponnenen Garnes (1)
mit einer Wirbelkammer (13) und einem die Spinnluft aus der Wirbelkammer
(13) abführenden ringförmigen Abluftkanal (16), der
eine Anschlussöffnung (18) für eine Unterdruckquelle (19)
aufweist, sowie mit wenigstens einer Zuluftöffnung (21), die in den
ringförmigen Abluftkanal (16) mündet, dadurch gekennzeichnet,
dass die wenigstens eine Zuluftöffnung (21) in einem von der Anschlussöffnung
(18) abgewandten Bereich (20) in den ringförmigen Abluftkanal
(16) mündet.
Lüftdüsenaggregat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuluftöffnung (21) im Wesentlichen in einer Ebene senkrecht
zum gesponnenen Garn (1) in den ringförmigen Abluftkanal (16)
mündet.
Luftdüsenaggregat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zuluftöffnung (21) im Wesentlichen tangential in den ringförmigen
Abluftkanal (16) mündet.
Luftdüsenaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der freie Querschnitt der Zuluftöffnung (21)
verstellbar ist.
Luftdüsenaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anschlussöffnung (18) im Wesentlichen tangential
aus dem ringförmigen Abluftkanal (16) hinausverläuft.
Luftdüsenaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Übergangsbereich (27) von der Zuluftöffnung
(21) in den ringförmigen Abluftkanal (16) in Bezug auf ein
spindelförmiges Bauteil (17) im Wesentlichen gegenüber eines
Übergangsbereiches (28) von dem ringförmigen Abluftkanal (16)
in die Anschlussöffnung (18) angeordnet ist.
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