Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Beleuchtung von
insbesondere Innenräumen, bestehend aus einem auf einem Untergrund anbringbaren
Tragkörper und daran gesicherten und mit einer elektrischen Anschlussleitung
verbundenen Leuchtdioden.
Die Wände der Innenräume von Wohn- und Bürohäusern
werden vielfach, besonders an den Wänden, mit sogenannten Bordüren versehen.
Diese Bordüren sind meist farblich abgesetzte bzw. farblich besonders geprägte
Streifen, die in Wohnräumen meist tapetenartig ausgebildet und auf der Wand
vorteilhaft durch Klebung befestigt sind. In sanitären Räumen, aber auch
in Gemeinschaftsräumen, Treppenhäusern und Fluren können diese Bordüren
aus verhältnismäßig schmalen Fliesen gebildet sein, die in einer
nutartigen Aussparung der Wand beispielsweise durch Klebung gehalten sind und die
zusammen mit der Wand meist eine weitgehend ebene Oberfläche bilden. Bei einem
platten- bzw. fliesenartigen Wandbelag befinden sich solche Bordüren in dem
platten- bzw. fliesenartigen Wandbelag und werden vorteilhaft zusammen mit dem Aufbringen
des Wandbelages auf dem Untergrund mit aufgebracht. Derartige, in der Wand befindliche
Bordüren, ergeben, in Abhängigkeit von der gewählten Muster- und/oder
Farbgestaltung, einen besonders hervortretenden optischen Eindruck. Teilweise werden
solche Bordüren auch in mit Fliesen oder Platten belegten Böden verwendet.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Beleuchtung von insbesondere Innenräumen zu schaffen, mit der der optische
Eindruck solcher bordürenartiger Elemente erheblich verbessert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs
beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass der Tragkörper aus zwei getrennten
und getrennt befestigbaren und mit Abstand voneinander angeordneten, profilierten
Leisten gebildet ist, dass die Leuchtdioden mit geringem Abstand voneinander in
einem nutartigen Bereich zumindest einer profilierten Leiste angeordnet und dort
zusammen mit der Anschlussleitung in einer aushärtbaren, klaren Kunststoffmasse
eingebettet sind und dass sich an diese klare Kunststoffmasse eine bordürenartige
Abdeckung aus durchscheinendem Werkstoff anschließt.
Es sind zwar schon Beleuchtungsvorrichtungen bekannt, die aus einem
auf einem Untergrund befestigbaren Tragkörper bestehen, der zur Aufnahme von
mehreren mit einer elektrischen Anschlussleitung verbundenen Leuchtdioden, kurz
LED's geeignet ist. Solche Beleuchtungsvorrichtungen sind jedoch für den vorgesehenen
Zweck ungeeignet.
Durch die erfindungsgemäß ausgebildete Beleuchtungsvorrichtung,
die aufgrund ihrer Formgebung beispielsweise auch als sogenannte Bordüre eingesetzt
werden kann, wird ein Art indirekter Beleuchtung erreicht, die einen besonders guten
optischen Eindruck eines Innenraumes, insbesondere eines Wohn- oder Sanitärraumes
bewirkt. Dieser gute optische Eindruck kann nun ohne großen Aufwand durch eine
entsprechende Auswahl der Abdeckung verbessert werden. Die erfindungsgemäße
Beleuchtungsvorrichtung kann selbstverständliche auch an Decken oder aus Böden
eingesetzt werden. Sie ist auch gut für die Beleuchtung von Fluren, Treppenhäusern
aber auch nur von Treppen oder Treppenabsätzen verwendbar.
Weitere Merkmale einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß der
Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 13 offenbart.
Die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben werden nachfolgend
anhand eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Dabei zeigen
1 eine ausschnittsweise Draufsicht eine Wandbelag mit
einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung und
2 einen teilweise geschnittenen und um 90° gedrehte
Querschnitt des Bodenbelages der 1.
Die 2 der Zeichnung zeigt nur ausschnittsweise
einen Schnitt durch eine Wand 1, beispielsweise eines Sanitärraumes,
die mit einem Belag 2 versehen ist, der bei dem gewählten Ausführungsbeispiel
der 1 und 2 aus dünnen
keramischen Platten 3, sogenannten Fliesen, mit quadratischem Querschnitt
gebildet ist. Diese keramischen Platten 3 sind in einer Schicht
4 aus Mörtel oder Klebstoff auf der Wand verlegt. Zwischen zwei an
der Wand 1 horizontalen verlaufenden Reihen der Platten 3 befindet
sich eine ebenfalls in horizontaler Richtung verlaufende, nutartige Aussparung
5, in die eine nach Art einer Bordüre verlaufende Beleuchtungsvorrichtung
6 eingesetzt ist.
Diese Beleuchtungsvorrichtung 6 besteht aus zwei getrennten
und mit Abstand voneinander ebenfalls auf der Wand 1 befestigten, profilierten
Leisten 7, 8, die in vorteilhafter Weise direkt mit dem Aufbringen
der keramischen Platten 3 in der Schicht 4 aus Mörtel oder
Klebstoff mit verlegt werden. Es ist jedoch auch möglich, diese Leisten
5, 6 erst zu einem späteren Zeitpunkt in der nutartigen Aussparung
an der Wand zu befestigen. Dabei erfolgt diese spätere Befestigung vorteilhaft
durch einen geeigneten Klebstoff.
Die profilierten Leisten 7, 8 bestehen entweder
aus Metall oder aus Kunststoff. Als Metall wird ein korrosionsbeständiger Werkstoff
verwendet, der später seine Oberflächenbeschaffenheit nicht verändert.
Rostfreier Stahl, Aluminium oder Messing sind dazu besonders gut geeignet. Ferner
weisen die profilierten Leisten 7, 8 einen genau vorgegebenen
Abstand voneinander auf, auf den weiter unten noch näher eingegangen wird.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden profilierten
Leisten 7, 8 vollkommen gleich ausgebildet und spiegelbildlich
zueinander in der nutartigen Aussparung 5 befestigt.
Jede profilierte Leiste 7, 8 besitzt einen U-förmigen
Querschnitt, dessen Steg 9 einen geringen Abstand von der benachbarten
Platte 3 aufweist. Die beiden Schenkel 10, 11 der Leisten
7, 8 sind ungleich lang ausgebildet. Dabei schließt der kürzere
und sich in der 2 der Zeichnung oben befindliche Schenkel
10 in etwa mit der Oberfläche der auf der Wand 1 verlegten
Platten 3 ab. Ferner ist der kürzere Schenkel 10 an seinem
freien Ende mit einer kurzen Abkantung 12 versehen. Der untere Schenkel
11 der Leisten 7, 8 ist vorteilhaft erheblich länger
als der obere Schenkel 10 ausgebildet und dient der Befestigung der Leisten
7, 8. Dazu weist der Schenkel 11 eine Vielzahl von Löchern
13 auf, die mit Abstand voneinander in einer oder mehreren Reihen angeordnet
sein können. Durch diese Löcher 13 kann der bereits erwähnte
Mörtel oder der Klebstoff dringen, so dass die Leisten 7,
8 sicher an der Wand gehalten sind.
Der Steg 9, die beiden Schenkel 10, 11
und die Abkantung 12 bilden eine Nut 14, in der eine Vielzahl
von mit Abstand voneinander angeordneter Leuchtdioden 15 mit ihren Anschlusskabeln
16 verlegt ist. Diese Leuchtdioden 15 und die Anschlusskabel
16 sind in ihrer gezeichneten Lage mittels einer klaren Kunststoffmasse
17 in der Nut 14 eingebettet, so dass keinerlei Feuchtigkeit an
die Dioden 15 und die Anschlusskabel 16 gelangen kann. Das Einbringen
und Einbetten der Leuchtdioden 15 mit ihren Anschlussleitungen
16 erfolgt bereits vor der Befestigung der profilierten Leisten
7, 8 in der nutartigen Aussparung 5, das heißt,
die Leisten 7, 8 sind mit den Leuchtdioden 15 und den
Anschlussleitungen 16 vorgefertigt und meist auf eine vorgegebene Länge,
die normalerweise zwischen 30cm und 120cm betragen kann.
Zwischen den beiden auf der Wand 1 befestigten Leisten
7, 8 befindet sich nach deren Anbringung zunächst ein ebenfalls
nutartiger, freier Raum, der ebenfalls in horizontaler Richtung verläuft und
in den jetzt eine bordürenartige Abdeckung 18 aus einem transparenten
oder halbtransparenten Werkstoff eingesetzt wird. Dabei erfolgt die Befestigung
der Abdeckung 18 in dem nutartigen, freien Raum und damit an dem freien
Bereich der wand 1 zwischen den beiden Leisten 7, 8 vorteilhaft
durch eine kittartige und vor allem durchscheinende Kunststoffmasse.
Die bordürenartige Abdeckung 18 kann aus einzelnen,
aneinandergereihten Streifen aus Glas oder einem ähnlichen Werkstoff bestehen,
wobei die Streifen eine gleich oder eine ungleiche Einfärbung besitzen. Gemäß
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Abdeckung 18 in vorteilhafter
Weise aus einzelnen Teilstücken 19 gebildet, die gemäß der
1 der Zeichnung eine quadratische Grundfläche
besitzen und die beispielsweise mit Abstand voneinander auf einer gitterartigen
Struktur aus Papier oder einem ähnlichen Werkstoff aufgebracht und damit vorgefertigt
sind. Die einzelnen, hier in zwei horizontalen Reihen angeordneten Teilstücke
19 der Abdeckung 18 können ebenfalls eine unterschiedliche
Färbung bzw. Einfärbung besitzen.
Nachdem die Abdeckung 18 ein- bzw. aufgebracht wurde, werden
die Fugen, die sich zwischen der Abdeckung 18 und den Leisten
7, 8 und gegebenenfalls noch zwischen den Teilstücken
19 befinden dieselbe mit einer transparenten oder halbtransparenten Fugenmasse
ausgefüllt.
In Abhängigkeit von den gewählten Farben der Abdeckung
18 bzw. der Teilstücke derselben lassen sich mit der erfindungsgemäßen
Beleuchtungsvorrichtung 6 nach deren Einschaltung sehr eindrucksvolle und
imposante und vor allem auch die unterschiedlichsten Leuchteffekte erzielen.
In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles
ist es möglich, nur eine der Leisten 7 oder 8 mit Leuchtdioden
15 und den dazugehörigen elektrischen Anschlussleitungen
16 zu bestücken. Ferner kann die Nut, die die Leuchtdioden
15 mit den Anschlussleitungen 16 und der klaren Kunststoffmasse
17 aufnimmt, anders als dargestellt, ausgebildet sein. Entscheidend dabei
ist immer, dass bei dem Einsatz der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung,
insbesondere in sanitären Bereichen, keinerlei Feuchtigkeit an die Leuchtdioden
15 und die Anschlussleitungen 16 gelangt.
Während das Ausführungsbeispiel auf die Anordnung der Beleuchtungseinrichtung
6 innerhalb der keramischen Platten 3 einer Wand 1 gerichtet
ist, kann die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung 6 auch
auf einer Wand 1 befestigt sein. Auch andere Wandbeläge als keramische
Platten sind denkbar. Ferner kann die Beleuchtungsvorrichtung auch auf oder in Böden
mit beliebigen Belägen oder Decken angebracht sein. Ferner kann die Abdeckung
18 auch anders ausgebildet und deren Teilstücke 19
können anders geformt sein.