Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein leitendes Metallgarn und ein
Verfahren zum Bereitstellen eines solchen leitenden Metallgarns.
Allgemeiner Stand der Technik
Leitende Garne sind in der Technik wohlbekannt.
Leitende Garne können entweder auf einem nichtmetallischen leitenden
Material wie C-Faser basieren, oder auf metallischen oder Metallfasern.
In dem Fall, dass ein relativ niedriger elektrischer Widerstand erzielt
werden soll, werden vorteilhaft Filamentgarne verwendet.
Solche Filamentgarne können eine Reihe von Metallfilamenten aufweisen,
z.B. rostfreie Stahlfilamente, welche miteinander verdreht sind. Derzeit weisen
solche Garne jedoch Filamente mit einem Durchmesser von mehr als 100&mgr;m auf,
welche dazu führen, dass die Filamentgarne sich mehr wie relativ feine, aber
eher steife Metallseile verhalten.
Alternativ sind derzeit rostfreie Stahlfasergarne bekannt, welche
aus rostfreien Stahlfasern eines Durchmessers < 30 &mgr;m bestehen, siehe zum
Beispiel EP-A-0 505 936. Aufgrund des relativ hohen spezifischen elektrischen Widerstandes
von rostfreiem Stahl müssen Garne mit einem niedrigeren elektrischen Widerstand
eine relativ grobe Struktur (oder eine hohe Feinheit, ausgedrückt in tex, was
g/km bedeutet) aufweisen. Solche groben Garne verlieren in hohem Maße die Flexibilität
der Garnstruktur.
Kurzdarstellung der Erfindung
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elektrisch leitendes
Metallgarn bereitzustellen, welches einen verringerten elektrischen Widerstand je
Linearmeter aufweist, und welches mindestens so flexibel ist, wie es von einem herkömmlichen
Textilgarn erwartet werden kann.
Ein erfindungsgemäßes Garn weist verschiedene rostfreie
Stahlfasern auf. Die rostfreien Stahlfasern sind mit einer Metallschicht beschichtet
(im Folgenden als „Metallbeschichtung" bezeichnet). Die Metallbeschichtung
wird unter Verwendung eines Metallmaterials mit einem geringeren spezifischen elektrischen
Widerstand als dem der rostfreien Stahllegierung der rostfreien Stahlfasern bereitgestellt.
Wenn man einen Querschnitt durch die erfindungsgemäßen Garne
vornimmt, beträgt der Gewichtsprozentsatz der Metallbeschichtung gegenüber
dem Gesamtgewicht des elektrisch leitenden Garns vorteilhafterweise weniger als
50 Gewichtsprozent, am besten weniger als 40 Gewichtsprozent. Der Prozentsatz der
Metallbeschichtung gegenüber dem Gesamtgewicht des elektrisch leitenden Garns
beträgt vorteilhafterweise mehr als 1 Gewichts-%, am besten mehr als 5 Gewichts-%.
Vorzugsweise weist die Metallbeschichtung eine mittlere maximale Dicke
von weniger als 8 &mgr;m, insbesondere weniger als 4 &mgr;m, auf. Die Metallbeschichtung
weist vorzugsweise eine mittlere maximale Dicke von mehr als 0,01 &mgr;m auf.
Eine geringere mittlere maximale Dicke liefert keinen zuverlässigen elektrischen
Widerstand über die Länge des erfindungsgemäßen Garns.
Die maximale Dicke der Metallbeschichtung versteht sich als die größte
Dicke der Metallschicht, welche in einem radialen Querschnitt des erfindungsgemäßen
Garns vorliegt. Die mittlere maximale Dicke versteht sich als der Mittelwert der
maximalen Dicke, gemessen unter Verwendung einer Anzahl verschiedener radialer Querschnitte
des erfindungsgemäßen Garns, wobei die Anzahl durch die Anwendung eines
statistisch geeigneten Verfahrens, z.B. den MIL-Standards, ermittelt wird.
Nicht notwendigerweise, aber vorzugsweise, weist ein erfindungsgemäßes
Garn eine Metallbeschichtung von im Wesentlichen identischer Dicke um jede der rostfreien
Stahlfasern in dem elektrisch leitenden Garn auf.
Es ist möglich, dass die Metallbeschichtung nur an der nach außen
zeigenden Mantelfläche der Fasern vorliegt, welche sich an der äußeren
Seite des elektrisch leitenden Garns befindet. Die „nach außen zeigende
Mantelfläche" versteht sich als der Teil der Mantelfläche der Faser, der
nicht auf die anderen Fasern zeigt, welche in dem elektrisch leitenden Garn enthalten
sind.
Vorzugsweise ist die Metallbeschichtung bewährt und aus Cu, Al,
Ag, Au, Ni, Ti, W, Zn, Cr, Sn, Pt, Cu-Legierung, Al-Legierung, Ag-Legierung, Au-Legierung,
Ni-Legierung, Ti-Legierung, W-Legierung, Zn-Legierung, Cr-Legierung, Sn-Legierung,
Pt-Legierung und Kombinationen von diesen. Am meisten wird bevorzugt, Cu oder eine
Cu-Legierung zu verwenden. Der spezifische elektrische Widerstand der Metallbeschichtung
liegt vorzugsweise im Bereich von 15 bis 500 &OHgr;·mm2/km, am
besten im Bereich von 15 bis 90 &OHgr;·mm2/km.
Ein elektrisch leitendes Garn weist rostfreie Stahlfasern auf, welche
entweder rostfreie Stahlfilamente oder rostfreie Stahlstapelfasern sind.
Ein erfindungsgemäßes Garn weist mehr als ein Bündel
rostfreier Stahlfilamente auf. Solche Bündel weisen mehrere rostfreie Stahlfilamente
auf. Diese Bündel können beschichtet werden und danach durch Verdrehen
und/oder Verzwirnen der beschichteten Bündel zu einem Garn umgeformt werden.
Alternativ werden die Bündel rostfreier Stahlfilamente verdreht und/oder verzwirnt,
um ein Garn zu ergeben, welches dann erfindungsgemäß mit einer Metalllegierung
beschichtet wird.
Als Alternative kann ein erfindungsgemäßes elektrisch leitendes
Garn rostfreie Stahlfasern als Stapelfasern aufweisen, welche zunächst zu einem
elektrisch leitenden einfachen Gespinst gesponnen werden. Mehrere elektrisch leitende
einfache Gespinste können dann zu einem mehrfach verzwirnten gesponnenen elektrisch
leitenden Garn verzwirnt werden. Das einfache Gespinst oder mehrfach verzwirnte
elektrisch leitende Garn kann dann erfindungsgemäß mit einer Metallbeschichtung
beschichtet werden. Alternativ wird ein Bündel rostfreier Stahlfilamente beschichtet
und zu beschichteten rostfreien Stahlfasern gebrochen und unter Anwendung geeigneter
Spinntechniken zu einem einfachen Gespinst oder mehrfach verzwirnten erfindungsgemäßen
elektrisch leitenden Garn gesponnen.
Vorzugsweise werden rostfreie Stahlfasern mit einem Äquivalentdurchmesser
im Bereich von 0,5 &mgr;m bis 50 &mgr;m, am besten zwischen 1 &mgr;m und 25
&mgr;m, verwendet. Der Äquivalentdurchmesser einer Faser versteht sich als
der Durchmesser eines imaginären Kreises, welcher denselben Flächeninhalt
wie der Querschnitt der Faser aufweist.
Vorzugsweise wird eine rostfreie Stahllegierung aus der AISI Serie
300 oder der AISI Serie 400 verwendet, wie z.B. AISI 302, AISI 316 oder AISI 316L
oder AISI 430. Alternativ ist die rostfreie Stahllegierung eine Fe-Cr-Al-Legierung
(z.B. Fecralloy®) oder eine Ni-Cr-Al-Legierung. Der spezifische
elektrische Widerstand liegt vorzugsweise im Bereich von 500 bis 900 &OHgr;·mm2/km.
Vorzugsweise weisen die Bündel rostfreier Stahlfasern oder jedes
elektrisch leitende einfache Gespinst jedes weniger als 1000 rostfreie Stahlfasern
je Querschnitt auf, während die Anzahl der rostfreien Stahlfasern je Querschnitt
jedes elektrisch leitenden Garns vorzugsweise weniger als 3000 Fasern beträgt.
Abhängig von der Anzahl rostfreier Stahlfilamente in den Bündeln
und der Dicke und der Metalllegierung der Beschichtung kann ein erfindungsgemäßes
elektrisch leitendes Garn erhalten werden, welches einen linearen elektrischen Widerstand
(&OHgr;/m) vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 400 &OHgr;/m aufweist, am besten
weniger als 400 &OHgr;/m oder sogar weniger als 100 &OHgr;/m, wie z.B. weniger
als 80 &OHgr;/m. Der lineare elektrische Widerstand (&OHgr;/m) ist vorzugsweise
größer als 0,1 &OHgr;/m oder sogar größer als 0,2 &OHgr;/m,
wie z.B. 0,2 &OHgr;/m, 0,5 &OHgr;/m, 2 &OHgr;/m, 7 &OHgr;/m, 14 &OHgr;/m.
Hiermit zusammenhängend kann der elektrische Widerstand je Garngewicht
(&OHgr;/g) des erfindungsgemäßen elektrisch leitenden Garns auf 25 %
oder sogar 10 % des feinheitsbezogenen elektrischen Widerstandes des unbeschichteten
elektrisch leitenden rostfreien Stahlgarns verringert werden.
Die rostfreien Stahlfaserbündel können unter Anwendung verschiedener
Beschichtungstechniken mit der Metallbeschichtung versehen werden.
Am besten wird die Metallbeschichtung über elektrochemische Beschichtungstechniken
aufgebracht. Es können jedoch alternativ Tauchbeschichtungs-, Aufdampfungs-
oder Plasmabeschichtungstechniken angewendet werden.
Das erfindungsgemäße Garn kann z.B. verwendet werden, um
elektrische Widerstandsgarne in elektrisch heizbaren Textilprodukten oder Stoffen
bereitzustellen.
Aufgrund der Flexibilität der erfindungsgemäßen Garne
können die Garne ohne größere Probleme zu gewebten, geflochtenen
oder gestrickten Textilstoffen umgewandelt werden.
Auf der anderen Seite kann der elektrische Widerstand leicht variiert
werden, da die Dicke der Metallschicht in großem Ausmaß und auf einfache
Weise angepasst werden kann.
Solche elektrisch leitenden Garne werden vorzugsweise in textilen
Anwendungen wie heizbaren Textilien, Kleidungsstücken oder Decken oder zum
Bereitstellen heizbarer Fahrzeugsitze und Sitzbezüge verwendet. Die elektrisch
leitenden Garne können auch verwendet werden, um elektrischen Strom und/oder
Signale zu leiten, z.B. in gewebten oder gestrickten Textilstoffen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nun detaillierter beschrieben mit Bezug auf die
begleitenden Zeichnungen, wobei
1, 2 und 3
schematisch radiale Querschnitte durch das erfindungsgemäße elektrisch
leitende Garn darstellen.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
Als Beispiel wird ein rostfreies Einfachgespinst-Stahlfaserbündel,
welches 275 Filamente eines Äquivalentdurchmessers von 12 &mgr;m aufweist,
mit einer Cu-Schicht beschichtet. Die rostfreien Stahlfilamente werden aus AISI
316L bereitgestellt und mit einer Drillung von 100 Drehungen je Meter in der Z-Richtung
versehen. Ein solches Garn weist eine Feinheit von 250 tex, einen linearen Widerstand
von 30 &OHgr;/m und einen gewichtsbezogenen Widerstand von 120 &OHgr;/g auf.
Dieses rostfreie Einfachgespinst-Stahlfaserbündel wird mit einer
Cu-Beschichtung beschichtet, welche eine maximale Dicke von 6&mgr;m aufweist.
Je Meter wurden durch elektrolytische Beschichtung 48 mg Cu aufgebracht. Das erfindungsgemäße
elektrisch leitende Garn weist eine Feinheit von 298 tex und einen linearen elektrischen
Widerstand von nur 4 &OHgr;/m auf. Dieses erfindungsgemäße elektrisch
leitende Garn weist einen gewichtsbezogenen Widerstand von 13,4 &OHgr;/g auf.
Ein radialer Querschnitt dieses erfindungsgemäßen elektrisch
leitenden Garns 11 ist in 1 schematisch dargestellt.
Die rostfreien Stahlfasern 12 sind miteinander verzwirnt, und eine Anzahl
von Filamenten 13 nehmen einen Teil der Mantelfläche 14 ein,
welche nach außen zeigt, weg von dem elektrisch leitenden Garn. Die Cu-Beschichtung
15 wird auf dieser nach außen zeigenden Mantelfläche bereitgestellt.
Die Beschichtung weist eine maximale Dicke 16 auf. Es wurde eine mittlere
maximale Dicke von 6 &mgr;m gemessen.
Die rostfreien AISI-316L-Stahlfasern weisen einen spezifischen elektrischen
Widerstand von 983 &OHgr;·mm2/km auf, während die Cu-Beschichtung
einen spezifischen elektrischen Widerstand von 17 &OHgr;·mm2/km
aufweist.
In 2 ist ein radialer Querschnitt durch
ein alternatives erfindungsgemäßes elektrisch leitendes Garn dargestellt.
Zwei elektrisch leitende Garne 21, wie sie oben beschrieben sind (in
1 mit der Bezugsziffer 11 bezeichnet), werden
miteinander verzwirnt, wodurch ein zweifach verzwirntes erfindungsgemäßes
elektrisch leitendes Garn 22 bereitgestellt wird. Es wird ein erfindungsgemäßes
elektrisch leitendes Garn mit einem linearen elektrischen Widerstand von etwa 2
&OHgr;/m bereitgestellt.
Ein Querschnitt durch eine andere alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in 3 dargestellt. Zwei
Bündel rostfreier Stahlfasern, welche 275 Filamente eines Äquivalentdurchmessers
von 12 &mgr;m aufweisen, werden miteinander verzwirnt, was zu einem zweifach verzwirnten
elektrisch leitenden Garn führt. Dieses zweifach verzwirnte elektrisch leitende
Garn 31 wird mit einer Cu-Schicht 32 beschichtet. Die Cu-Schicht
liegt nur auf den Fasermantelflächen der Fasern 33 vor, welche von
dem erfindungsgemäßen elektrisch leitenden Garn nach außen zeigen.
Diese werden im Unterschied zu der Ausführungsform in 2,
wo die Mantelflächen der Filamente von dem Bündel nach außen zeigen,
beschichtet.
Das erhaltene Garn kann als Heizelement (Widerstandsheizung) in einem
gewebten oder gestrickten Textilstoff verwendet werden, welcher als heizbare Textilie
benutzt werden kann, um z.B. Autositze zu heizen oder Textilstoffe, welche benutzt
werden, um solche Sitze zu bedecken.