Die Erfindung betrifft ein Schleifwerkzeug insbesondere zur Bearbeitung
von mineralischen Oberflächen wie Stein- oder Kunststeinböden, Beton- oder Asphaltflächen,
auch zum Entfernen von Spachtelmassen, Klebstoffresten oder Epoxy, mit einer rotierend
antreibbaren Trägerplatte und mindestens einem an dieser angeordneten Werkzeugtragelement,
das mit Bearbeitungswerkzeugen bestückt ist.
Zum Glätten von mineralischen Flächen, beispielsweise von Beton-
oder Asphaltestrichen oder zum Schleifen von Kunst- oder Natursteinböden werden
Schleif- und Poliermaschinen eingesetzt, die mit einem oder mehreren tellerförmigen,
von einem kräftigen Antriebsmotor rotierend angetriebenen Schleifwerkzeug(en)
mit zugehöriger Trägerplatte versehen sind. Die an der Trägerplatte mit Werkzeugtragelementen
befestigten Bearbeitungswerkzeuge tragen bei der Rotation des Schleifwerkzeugs
bzw. dessen Trägerplatte die oberste Schicht der zu behandelnden Fläche ab und
ebnen diese in der gewünschten Weise ein bzw. sorgen für eine glatte, unter Umständen
sogar polierte Oberfläche.
Die bei den bekannten Schleifwerkzeugen dieser Art bislang zum Einsatz
kommenden Bearbeitungswerkzeuge bestehen aus Diamant oder Sinterwerkstoffen, die
das zu bearbeitende Stein-, Asphalt-, Beton-, Epoxy- oder Kunststeinmaterial zerreiben,
was beim Schleifvorgang eine verhältnismäßig große Staubentwicklung zur Folge
hat. Aus diesem Grund müssen die eingesetzten Schleifmaschinen regelmäßig mit verhältnismäßig
aufwendigen Absauganlagen sowie auch mit Wasseraufbereitungsanlagen für den Naßschliff
ausgerüstet sein, die es erlauben den anfallenden Staub unmittelbar bei seinem
Anfall zu binden und abzuführen.
Als besonders' nachteilig hat sich bei den bekannten, zum Einsatz
kommenden Bearbeitungswerkzeugen deren bei manchen der zu bearbeitenden Flächenmaterialien
die verhältnismäßig geringe Standzeit erwiesen, nach der die Werkzeuge bereits
ausgetauscht werden müssen. Je nach Art der zu schleifenden Fläche sind auch die
erreichbaren Schnittleistungen verhältnismäßig gering. Insbesondere bei großen,
zu bearbeitenden Flächen werden die gesamten Bearbeitungszeiten mit den bekannten,
zum Einsatz kommenden Werkzeugen sehr lang und damit für Bauherren entsprechend
teuer.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Schleifwerkzeug der eingangs genannten
Art zur Verfügung zu stellen, mit dem bei der Bearbeitung von insbesondere mineralischen
Flächen wie beispielsweise Steinfußböden oder Betonestrichen, aber auch bei demgegenüber
vergleichsweise "weichen" Oberflächen wie Gußasphalt, Asphalt oder kunstharzgebundenen
Terrazzoböden, Spachtelmasse, Klebstoffresten, Epoxy usw. neben einer hohen Genauigkeit
auch eine höhere Schnittleistung und bessere Standzeit der Werkzeuge erreicht
wird. Darüber hinaus soll mit der Erfindung möglichst auch die bei der Bearbeitung
auftretende Staubentwicklung verringert werden.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß die Bearbeitungswerkzeuge
aus PKD-Elementen (Polykristalliner-Diamant) bestehen, die in am Werkzeugtragelement
ausgebildeten Aufnahmetaschen aufgenommen und befestigt sind.
Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß die aus polykristallinem
Diamant bestehenden Elemente bzw. die diese bildenden, mit polykristallinem Diamant
beschichteten Hartmetallplatten eine gegenüber den bekannten Bearbeitungswerkzeugen
erheblich verbesserte Standzeit aufweisen, die um einen Faktor 10 höher liegen
kann als die von reinen Diamantwerkzeugen oder gesinterten Schleifwerkzeugen. Es
wird angenommen, daß diese längere Standzeit auf die Kombination einer extrem harten,
im wesentlichen von dem polykristallinen Diamant gebildeten Oberfläche der erfindungsgemäß
zum Einsatz kommenden Werkzeuge und deren demgegenüber vergleichsweise zähen Kern
aus Hartmetall bzw. der Matrix aus Kobalt oder anderem Sintermetall zurückzuführen
ist, worin die PKD-Teile eingebettet sind. Diese besonders vorteilhafte Paarung
bewirkt offenbar auch, daß das zu bearbeitende Material während des Schleifvorgangs
nicht oder jedenfalls nicht nennenswert zerrieben wird, sondern es tatsächlich
zu einer Zerspanung kommt, die im allgemeinen mit nur geringer Staubentwicklung
einhergeht.
Die PKD-Elemente sind vorzugsweise unter einem Winkel von 10-55°
relativ zur Umfangsrichtung der Trägerplatte angeordnet, wobei hier die Winkelstellung
an die Art des zu bearbeitenden Werkstoffes angepaßt werden kann, um die Zerspanungsleistung
und ggf. auch die Spanform zu optimieren. Das Werkzeugtragelement kann in seiner
Winkelstellung relativ zur Trägerplatte einstellbar an dieser angeordnet sein;
gleichsam ist es auch möglich, die am Werkzeugtragelement angeordneten, die PKD-Bearbeitungswerkzeugelemente
aufnehmenden Aufnahmetaschen in ihrer Lage relativ zum Tragelement einstellbar
auszugestalten.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist es auch möglich,
die PKD-Elemente unter einem Spanwinkel von 40 bis 85° zur Trägerplatte anzuordnen,
um den Zerspanungsvorgang weiter zu begünstigen.
Die PKD-Elemente können eine kreis-, halbkreis- oder mehreckförmige
Grundform haben. Insbesondere sind hier trapezförmige, quadratische, rechteckige,
dreieckige oder sonstwie polygonale Formen denkbar, die unterschiedliche Zerspanungsverhalten
haben können und somit auch gezielt für dem zu bearbeitenden Boden o.dgl. ausgewählt
werden können, um die gewünschte Oberflächengüte zu erhalten. Wenn angestrebt wird,
in ein und demselben Arbeitsgang eine besonders saubere Oberfläche der bearbeiteten
Fläche zu erhalten, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, zusätzlich zu den PKD-Elementen
am Werkzeugtragelement Diamantschleifelemente anzuordnen.
Die PKD-Elemente sind in ihren Aufnahmetaschen vorzugsweise mittels
einer Hartlotverbindung befestigt, womit ein sehr sicherer Sitz gewährleistet und
wirksam verhindert wird, daß die PKD-Platten sich in ihren Aufnahmetaschen lösen
und aus diesen herausfallen können. Es ist aber auch denkbar, die PKD-Elemente
mit Schraubverbindungen in ihren Aufnahmetaschen zu arretieren
Es ist möglich, mehrere PKD-Elemente verschiedener geometrischer
Grundform am selben Werkzeugtragelement anzuordnen, so daß unterschiedliche Zerspanungsverhalten
beim selben Schleifdurchgang an der Oberfläche der bearbeiteten Fläche zur Anwendung
kommen. Ebenso ist es auch möglich, PKD-Elemente verschiedener geometrischer Grundform
an verschiedenen, an der Trägerplatte vorgesehenen Werkzeugtragelementen anzuordnen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, worin bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung an Beispielen näher erläutert sind. Es zeigt:
- Fig.1
- ein Schleifwerkzeug nach der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht von
schräg unten;
- Fig.2
- ein Werkzeugtragelement des Schleifwerkzeuges nach Fig.1, ebenfalls in perspektivischer
Darstellung;
- Fig.3
- den Gegenstand der Fig.2 in einer Unteransicht; und
- Fig.4
- eine zweite Ausführungsform des Werkzeugtragelements in einer Fig.3 entsprechenden
Darstellung.
Das in der Zeichnung dargestellt, in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnete
Schleifwerkzeug ist Bestandteil einer in der Zeichnung nicht näher dargestellten
Bodenschleifmaschine, die zum Abschleifen von Estrichen, Steinfußböden, Asphaltflächen
oder dergleichen bzw. zum Entfernen von Klebstoffresten, Spachtelmasse oder Epoxy
von solchen Flächen eingesetzt werden kann.
Das Schleifwerkzeug 10 besteht im wesentlichen aus einer Trägerplatte
11, die mit einer zentrischen Ausnehmung 12 versehen ist, mit der sie fest an
der (nicht dargestellten) Antriebswelle der Schleifmaschine angeschlossen ist.
An der Unterseite 13 der Trägerplatte 11 ist diese mit drei oder mehreren gleichmäßig
über den Umfang verteilt angeordneten Werkzeugtragelementen 14 versehen, die mittels
Befestigungsschrauben fest, aber lösbar an der Trägerplatte 11 angeschlossen sind.
Diese Segmente können auch direkt (löten, schrauben, kleben oder ansintern) auf
die Trägerplatte aufgebracht werden.
Die Werkzeugtragelemente 14 wiederum weisen an ihrer Unterseite 15
je ein Diamantschleifelement 16 in Form eines angesinterten, etwa quaderförmigen
Blockes sowie eine Aufnahmeleiste 17 mit mehreren Aufnahmetaschen 18 auf, in denen
Bearbeitungswerkzeuge 19 formschlüssig aufgenommen und durch eine Hartlotverbindung
fest mit der sie umgebenden Aufnahmeleiste verbunden sind. Dabei ist die Anordnung
so getroffen, daß die Bearbeitungswerkzeuge 19 (PKD) mit ihren aus eigentlichen
Schneidkanten 20 aus den Aufnahmetaschen herausragen.
Die Bearbeitungswerkzeuge 19 bestehen bei einer bevorzugten Ausführungsform
aus Hartmetallelementen 21, die an ihrer Oberfläche zumindest im Bereich der Schneidkanten
mit einer Schicht 22 aus polykristallinem Diamant (PKD) versehen sind, die an
die Hartmetalloberfläche in geeigneter Weise angesintert ist. Alternativ können
in einer anderen bevorzugten Ausführungsform die Bearbeitungswerkzeuge auch durchgängig
aus polykristallinem Diamant bestehen, d.h. aus PKD-Splittern oder anderen geometrischen
PKD-Teilen, die in eine geeignete Matrix aus Kobalt oder einem anderen Sintermetall
eingebunden sind, wie dies an sich bekannt ist. Die Hartmetall- bzw. PKD-Elemente
21 können verschiedene geometrische Formen aufweisen, beispielsweise wie in Fig.2
erkennbar rund, trapezförmig und/oder dreieckig ausgestaltet sein. Als vorteilhaft
hat sich hier auch eine sechseckige Form erwiesen, die aus den geometrischen Grundformen
eines Rechtecks bzw. Quadrats und eines Trapezes zusammengesetzt ist und die auch
als sargförmig bezeichnet werden kann.
Die Aufnahmeleiste ist bei an der Trägerplatte montierten Werkzeugtragelement
bei dem in Fig.2 und 3 illustrierten Ausführungsbeispiel so angeordnet, daß sie
sich in unmittelbarer Nähe des äußeren Randes der Trägerplatte 11 befindet. Die
in ihr angeordneten Aufnahmetaschen oder -nuten 18 sind unter einem Winkel γ
zur Umfangs- oder Tangentialrichtung t der Trägerplatte 11 angeordnet, der
bei dem ersten Ausführungsbeispiel ca. 15° beträgt. Daneben sind die Aufnahmetaschen
auch schräg zur Trägerplatte geneigt angeordnet unter einem Winkel α, der
zwischen 40 und 85° betragen kann und der bei dem gezeigten Beispiel eine Größe
von etwa 80° hat.
Bei der zweiten, in Fig.4 gezeigten Ausführungsform hat die Aufnahmeleiste
17 eine nahezu radiale Ausrichtung, d.h. sie weist etwa in Richtung des Mittelpunktes
der Trägerplatte 11. Die Aufnahmetaschen 18 schließen bei dieser Ausführungsform
mit der Tangentialrichtung t der Trägerplatte einen Winkel γ ein,
der erheblich größer ist als bei der ersten Ausführungsform und der ca. 80° beträgt.
Die erfindungsgemäß als Bearbeitungswerkzeuge zum Einsatz kommenden
Hartmetallelemente mit PKD-Beschichtung bzw. die PKD-Vollelemente haben gegenüber
den bislang für derartige Schleifmaschinen eingesetzten Werkzeugen eine deutlich
höhere Schnittleistung und einer erheblich längere Standzeit, die je nach Art
des zu bearbeitenden Bodens leicht um einen Faktor 10 über den Lebenserwartungen
bekannter, zu diesem Zweck bisher eingesetzter Werkzeuge liegen kann. Man nimmt
an, daß die längere Standzeit und die bessere Schnittleistung darauf zurückzuführen
ist, daß die in ihrem Kern bzw. ihrer Matrix vergleichsweise zähen Bearbeitungswerkzeuge
nach der Erfindung den zu bearbeitenden Beton, Asphalt, Natur- oder Kunststein
bzw. darauf befindliche Klebstoffreste oder Epoxy mit ihren extrem harten PKD-Bestandteilen
nicht wie die bisher eingesetzten Werkzeuge zerreiben, sondern spanend abtragen,
was auch den angenehmen Effekt hat, daß die Staubentwicklung beim Arbeiten mit
den erfindungsgemäßen Werkzeugen erheblich geringer ist als mit den bislang eingesetzten
Schleifwerkzeugen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern es sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen denkbar, ohne
den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Die Bearbeitungswerkzeuge können beispielsweise
auch andere geometrische Formen haben, beispielsweise quadratisch, rechteckig
oder elliptisch sein. Werkzeuge gleicher geometrische Grundform können, ggf. auch
in verschiedenen Größenabstufungen, an ein- und derselben Werkzeugtragplatte angeordnet
sein, und zwar falls gewünscht auch in mehr als lediglich einer Aufnahmeleiste.
Auf das Diamantschleifelement, das beim Schleifprozeß für eine besonders saubere
Oberfläche der bearbeiteten Fläche sorgt, kann bei geringeren Anforderungen an
die zu erzielende Oberflächengüte auch verzichtet werden.