Die Erfindung betrifft ein manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen
von Schneiden nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Das Schleifwerkzeug ist insbesondere
zum Schärfen von Messern, Scheren etc. geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein manuelles Schleifwerkzeug
der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass eine gleichmäßigere
Schleifwirkung an der zu schärfenden Schneide erzielt wird und eine mögliche
Verletzungsgefahr bei der Bedienung des Schleifwerkzeuges spürbar gesenkt wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Ausbildungsmerkmale
von Anspruch 1 gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
Ein erster Vorteil des manuellen Schleifwerkzeuges zum Schleifen von
Schneiden ist darin begründet, dass zumindest ein Schleifkörper selbst
oder ein zumindest einen Schleifkörper aufnehmender Schleifkopf mit einem Energiespeicher
verbunden (gekoppelt) ist. In der Arbeitsposition, d.h. in der Schleifposition der
zu schleifenden Schneide, ist der Schleifkörper bzw. der Schleifkopf mit diesem
Energiespeicher im Wesentlichen vertikal wirksam verbunden (gekoppelt). Der Energiespeicher
ist vorzugsweise wenigstens eine Druckfeder oder ein elastischer Federwerkstoff,
beispielsweise ein Elastomer.
Ein zweiter Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung besteht
darin, dass beim Einsetzen der zu schleifenden Schneide in den Schleifspalt und
in deren Zugrichtung (beim Schärfen) – unterstützt durch den bzw.
die Energiespeicher – gleichmäßigere Kräfte auftreten. Die
Schleifkörper bzw. der Schleifkopf mit Schleifkörpern erhalten durch den
bzw. die Energiespeicher eine Dämpfung und ein verbessertes Abrollverhalten
(um die Achse der Schleifkörper) während des Schleifvorgangs (Schärfvorgangs).
Dadurch werden Stick-Slip-Bewegungen im Schneidspalt vermieden und ein verbessertes,
insbesondere einheitlicheres Schleifergebnis an der Schneide erzielt. Weiterhin
wird durch die Dämpfung von Schleifkörper bzw. Schleifkopf die Führung
der Schneide im Schleifspalt erleichtert.
Ein dritter Vorteil ist darin begründet, dass die zu schleifende
(schärfende) Schneide beim Einsetzen in den Schleifspalt durch manuellen Druck
in annähernd vertikaler Richtung tiefer mit den Schleifkörpern bzw. dem
Schleifkopf im Gehäuse und damit sicherer geführt wird. Die Gefahr einer
möglichen Verletzung durch eine aus dem Schleifspalt – in Folge einer
zu geringen Führung – heraus springende Schneide ist spürbar reduziert.
Als vierter Vorteil ist zu nennen, dass dem jeweiligen Schleifkörper
zusätzlich wenigstens ein Magnet unmittelbar benachbart zugeordnet ist. Dadurch
wird die Führung der Schneide im Bereich des Schleifspalts verbessert. Beispielsweise
wird durch den Magnet einem möglichen Kippen der Schneide im Schleifspalt entgegengewirkt.
Bevorzugt wird eine Seitenfläche der Schneide an dem Magnet reibschlüssig
in Zugrichtung vorgeführt. Dadurch entstehen gleichmäßigere Abstandsverhältnisse
zwischen Schneide, Magnet und Schleifkörper während dessen die Schneide
durch den Schleifspalt geführt wird. Darüber hinaus kann der Magnet den
durch den Schleifprozess erzeugten Abrieb festhalten. Damit wird einer möglichen
Verunreinigung des Schleifwerkzeuges entgegen gewirkt. Der angesammelte Abrieb kann
bei Bedarf aufgenommen und entsorgt werden.
Bei Anordnung von wenigstens einem Magnet oberhalb des Schleifkörpers
wird die Führung der Schneide ebenso verbessert. Zusätzlich wird ein Schutz
zur benachbarten Haltevorrichtung (Griff), welche von einer Hand gegriffen wird,
erzielt.
Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert
werden. Dabei zeigen schematisch:
1 einen mit einem Energiespeicher verbundenen Schleifkörper
(Vorderansicht),
2 einen mit einem Energiespeicher gekoppelten Schleifkopf
(Vorderansicht),
3 ein Schleifwerkzeug in Vorderansicht,
4 das Schleifwerkzeug gem. 3
in Draufsicht,
5 eine Weiterbildung von 3,
6 ein Detail aus 5,
7 ein weiteres Detail aus 5.
Ein manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen von Schneiden
11, insbesondere Messerschneiden, Scherenschneiden etc., weist ein Gehäuse
1 auf, das zumindest eine freiliegende Öffnung 2 zur Aufnahme
bzw. zum Einsetzen einer zu schleifenden bzw. zu schärfenden Schneide
11 besitzt. An dem Gehäuse 1 ist weiterhin ein Griff
5 als Haltevorrichtung, insbesondere ein Handgriff, angeordnet. Die Form
von Gehäuse 1 und Griff 15 ist derart ausgeführt, dass
das Schleifwerkzeug sicher auf einer Arbeitsplatte, beispielsweise einer Tischoberfläche,
aufstellbar ist (Arbeits- bzw. Schleifposition).
Mit der zumindest einen Öffnung 2 im Gehäuse
1 ist wenigstens ein einen Schleifspalt 4 aufweisender Schleifkörper
6 in Verbindung, so dass die Schneide 11 über die Öffnung
2 in den Schleifspalt 4 eingesetzt werden kann. Mittels Achsen
9 sind die Schleifkörper 6 in dem Gehäuse
1 drehbar gelagert. Alternativ ist in dem Gehäuse 1 ein zumindest
einen drehbaren Schleifkörper 6 tragender Schleifkopf 3 gelagert.
Die Schleifkörper 6 weisen jeweils zwei, einen kegelförmigen
Schleifspalt 4 bildende Seitenflächen 7, 8 auf.
Die Achsen 9 der Schleifkörper 6 sind – mit Bezug
zu einer Zugrichtung 10 der jeweils eingesetzten Schneide 11 –
die Achsen 9 schneidend angeordnet. Jeder Schleifkörper
6 oder der Schleifkopf 3 mit wenigstens einem Schleifkörper
6 sind mit einem im Wesentlichen vertikal wirksamen Energiespeicher
12 gekoppelt.
In einer Ausbildung ist der Energiespeicher 12 zumindest
als eine Druckfeder ausgebildet.
In einer weiteren Ausbildung ist der Energiespeicher 12 zumindest
ein elastischer Federwerkstoff.
Bevorzugt ist der Energiespeicher 12 im Gehäuse
1 oder im Schleifkopf 3 (innerhalb des Gehäuses
1) im Wesentlichen vertikal wirksam angeordnet.
In einer Ausbildung ist der Energiespeicher 12 in wenigstens
einer Führung 13 angeordnet.
In einer Weiterbildung ist jedem Schleifkörper 6 ein
Magnet 14 bevorzugt zur Unterstützung der Führung der jeweiligen
Schneide 11 zugeordnet. Der Magnet 14 kann in Zugrichtung
10 zur eingesetzten Schneide 11 der Achse 9 des Schleifkörpers
6 bzw. dem Schleifkörper 6 unmittelbar vorgeordnet sein.
Weiterhin kann der Magnet 14 in Zugrichtung 10 zur eingesetzten
Schneide 11 oberhalb der Achse 9 des Schleifkörpers
6 bzw. zum Umfang des Schleifkörpers 6 unmittelbar oberhalb
dessen angeordnet sein. Alternativ kann jedem Schleifkörper 6 in Kombination
ein erster Magnet 14 in Zugrichtung 10 der Achse 9 vorgeordnet
und ein zweiter Magnet 14 oberhalb der Achse 9 angeordnet sein.
Gemäß 1 ist ein Schleifkörper
6 mit zwei spiegelbildlich kegelförmigen Seitenflächen
7, 8 gezeigt. Die erste und zweite Seitenfläche
7, 8 bilden einen Schleifspalt 4, welcher mit der Öffnung
2 in Wirkverbindung ist. Der Schleifkörper 6 ist mit der
Achse 9 im Gehäuse 1 drehbar gelagert. Zwischen dem Boden
des Gehäuses 1 und der Achse 9 sind zwei Energiespeicher
12 angeordnet. Beim Einsetzen bzw. Entfernen der Schneide 11 ist
die Achse 9 mit dem Schleifkörper 6 im Wesentlichen vertikal
(1, Pfeile) entgegen der Kraft der Energiespeicher
12 bewegbar.
Gemäß 2 sind zwei benachbarte
Schleifkörper 6 mit je zwei spiegelbildlich kegelförmigen Seitenflächen
7, 8 gezeigt. Die erste und zweite Seitenfläche
7, 8 bilden je einen Schleifspalt 4, welcher mit je einer
Öffnung 2 in Wirkverbindung ist. Die Schleifkörper
6 sind mit der Achse 9 in dem Schleifkopf 3 gelagert,
welcher wiederum im Gehäuse 1 gelagert ist. Zwischen dem Boden des
Gehäuses 1 und dem Schleifkopf 3 sind zumindest zwei Energiespeicher
12 angeordnet. Beim Einsetzen bzw. Entfernen der Schneide 11 ist
der Schleifkopf 3 mit dem Schleifkörper 6 im Wesentlichen
vertikal (2, Pfeile) entgegen der Kraft der Energiespeicher
12 bewegbar.
Gemäß 1 und 2
sind die Energiespeicher 12 als Druckfedern ausgebildet. Bevorzugt sind
die Druckfedern zumindest endseitig geführt.
Gemäß 3 sind ebenso zwei benachbarte
Schleifkörper 6 mit je zwei spiegelbildlich kegelförmigen Seitenflächen
7, 8 gezeigt. Die erste und zweite Seitenfläche
7, 8 bilden je einen Schleifspalt 4, welcher mit je einer
Öffnung 2 in Wirkverbindung ist. Die Schleifkörper
6 sind mit der jeweiligen Achse 9 in dem Schleifkopf
3 gelagert, welcher wiederum im Gehäuse 1 gelagert ist. Dazu
weist das Gehäuse 1 zwei Energiespeicher 12, hier als Druckfedern,
auf, die mit je einer Führung 13 in Verbindung sind. In einer Ausbildung
ist die Führung 13 am Gehäuse 1 fixiert und die Energiespeicher
12 bzw. Druckfedern sind konzentrisch dazu angeordnet. Der Schleifkopf
3 ist mit der Führung 13 über eine Gleitführung
(Schubgelenk) verbunden. Auf den Schleifkopf 3 wirkt ferner jeder Energiespeicher
12 bzw. jede Druckfeder. Alternativ kann wie in 4
gezeigt jede Führung 13 konzentrisch zum Energiespeicher
12 angeordnet sein. In der Führung 13 ist ebenso über
ein Gleitführung der Schleifkopf 3 auf dem Energiespeicher
12 gelagert.
In 4 ist gezeigt, dass in Zugrichtung
10
der zu schärfenden Schneide 11 den Schleifkörpern
6 je ein Magnet 14 vorgeordnet ist. Jeder Magnet 14 kann
in seiner Achsrichtung bewegbar und/oder schwenkbar, beispielsweise in einem Kugelgelenk,
angeordnet sein. Bevorzugt ist jeder Magnet 14 gemeinsam mit den Schleifkörpern
6 im Schleifkopf 3 gelagert.
Gemäß 5 ist eine Weiterbildung
der Ausbildung von 3 gezeigt. Jedem Schleifkörper
6 ist in Zugrichtung 10 zur eingesetzten Schneide 11
ein Magnet 14 oberhalb der Achse 9 des Schleifkörpers
6 angeordnet. Dadurch kann die Schneide 11 im Schleifspalt
4 verbessert geführt werden.
Bei Bedarf kann im unteren Bereich des Gehäuses 1 (in
Richtung des Griffes 5) wenigstens eine Schärfeinrichtung
16 integriert angeordnet sein. Die Schärfeinrichtung 16 ist
bevorzugt ein Wetzstahl, der in das Gehäuse 1 eingeschoben oder heraus
gezogen werden kann. An einem freien Ende am Gehäuse 1 weist die Schärfeinrichtung
16 ein Greifelement 15 zum Einschieben bzw. Herausziehen auf.
Bevorzugt ist dem Greifelement 15 benachbart ein Griff (als Teil des Greifelements
15) zum Anfassen angeordnet (6). In
7 sind beispielhaft zwei parallel angeordnete Schärfeinrichtungen
16, hier im Schnitt als Greifelemente 15 dargestellt, gezeigt.
Die Wirkungsweise des Schleifwerkzeuges ist wie folgt. Beim Einsetzen
der Schneide 11, beispielsweise eines Messers, in den Schleifspalt
4 wird in Zugrichtung 10 die Schneide 11 des Messers
durch den Schleifspalt 4 gezogen. Dabei wirkt im Schleifspalt
4 ein sanfter Druck (vom Bediener) auf Schneide 11 und Schleifkörper
6. Der Schleifkörper 6 selbst oder der Schleifkopf
3 wird in annähernd vertikaler Richtung nach unten gegen die Kraft
des Energiespeichers 12 gedrückt. Ist der Schleifvorgang beendet und
der Druck aufgehoben entspannt sich der Energiespeicher 12 und der Schleifkörper
6 bzw. der Schleifkopf 3 bewegen sich annähernd vertikal
nach oben in die Ausgangsposition.