PatentDe  


Dokumentenidentifikation DE102005059036A1 14.06.2007
Titel Manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen von Schneiden
Anmelder Choe, Daniel, 64372 Ober-Ramstadt, DE
Erfinder Choe, Daniel, 64372 Ober-Ramstadt, DE
DE-Anmeldedatum 10.12.2005
DE-Aktenzeichen 102005059036
Offenlegungstag 14.06.2007
Veröffentlichungstag im Patentblatt 14.06.2007
IPC-Hauptklasse B24D 15/08(2006.01)A, F, I, 20051210, B, H, DE
IPC-Nebenklasse B24B 3/54(2006.01)A, L, I, 20051210, B, H, DE   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft ein manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen von Schneiden. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein manuelles Schleifwerkzeug derart zu verbessern, dass eine gleichmäßigere Schleifwirkung an der zu schärfenden Schneide erzielt wird und eine mögliche Verletzungsgefahr bei der Bedienung des Schleifwerkzeuges spürbar gesenkt wird.
Gelöst wird das dadurch, indem zumindest ein drehbar gelagerter Schleifkörper 6 zwei einen kegelförmigen Schleifspalt 4 bildende Seitenflächen 7, 8 aufweist. Die Achsen 9 der Schleifkörper 6 sind zur Zugrichtung 10 der eingesetzten Schneide 11, diese schneidend, angeordnet. Jeder Schleifkörper 6 oder ein zumindest einen Schleifkörper 6 tragender Schleifkopf 3 ist mit einem im Wesentlichen vertikal wirksamen Energiespeicher 12 gekoppelt.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen von Schneiden nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Das Schleifwerkzeug ist insbesondere zum Schärfen von Messern, Scheren etc. geeignet.

Ein manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen von Schneiden dieser Art ist aus DE 197 00 599 C1 als Messerschärfer bekannt. Dieser Messerschärfer weist einen Schärfkopf auf, der aus zwei gegenüberliegend angeordneten, ein- oder mehrwandigen und einseitig offenen Kugellamellenkörpern gebildet ist. Die Kugellamellenkörper weisen offene, mit einem Schleifmittelbelag versehene Schleifflächen auf. Die derart gebildeten beiden Schärfkopfhälften sind mit Spiel ineinander geschachtelt und auf je einer Achse drehbar gelagert, derart, dass durch Schrägstellung der Achsen in Richtung Kugelmittelpunkt ein Schärfspalt mit einem vorgegebenen Schärfwinkel entsteht. Beim Schärfen einer Messerschneide werden die Kugellamellenkörper in Drehung versetzt.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein manuelles Schleifwerkzeug der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass eine gleichmäßigere Schleifwirkung an der zu schärfenden Schneide erzielt wird und eine mögliche Verletzungsgefahr bei der Bedienung des Schleifwerkzeuges spürbar gesenkt wird.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Ausbildungsmerkmale von Anspruch 1 gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.

Ein erster Vorteil des manuellen Schleifwerkzeuges zum Schleifen von Schneiden ist darin begründet, dass zumindest ein Schleifkörper selbst oder ein zumindest einen Schleifkörper aufnehmender Schleifkopf mit einem Energiespeicher verbunden (gekoppelt) ist. In der Arbeitsposition, d.h. in der Schleifposition der zu schleifenden Schneide, ist der Schleifkörper bzw. der Schleifkopf mit diesem Energiespeicher im Wesentlichen vertikal wirksam verbunden (gekoppelt). Der Energiespeicher ist vorzugsweise wenigstens eine Druckfeder oder ein elastischer Federwerkstoff, beispielsweise ein Elastomer.

Ein zweiter Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung besteht darin, dass beim Einsetzen der zu schleifenden Schneide in den Schleifspalt und in deren Zugrichtung (beim Schärfen) – unterstützt durch den bzw. die Energiespeicher – gleichmäßigere Kräfte auftreten. Die Schleifkörper bzw. der Schleifkopf mit Schleifkörpern erhalten durch den bzw. die Energiespeicher eine Dämpfung und ein verbessertes Abrollverhalten (um die Achse der Schleifkörper) während des Schleifvorgangs (Schärfvorgangs). Dadurch werden Stick-Slip-Bewegungen im Schneidspalt vermieden und ein verbessertes, insbesondere einheitlicheres Schleifergebnis an der Schneide erzielt. Weiterhin wird durch die Dämpfung von Schleifkörper bzw. Schleifkopf die Führung der Schneide im Schleifspalt erleichtert.

Ein dritter Vorteil ist darin begründet, dass die zu schleifende (schärfende) Schneide beim Einsetzen in den Schleifspalt durch manuellen Druck in annähernd vertikaler Richtung tiefer mit den Schleifkörpern bzw. dem Schleifkopf im Gehäuse und damit sicherer geführt wird. Die Gefahr einer möglichen Verletzung durch eine aus dem Schleifspalt – in Folge einer zu geringen Führung – heraus springende Schneide ist spürbar reduziert.

Als vierter Vorteil ist zu nennen, dass dem jeweiligen Schleifkörper zusätzlich wenigstens ein Magnet unmittelbar benachbart zugeordnet ist. Dadurch wird die Führung der Schneide im Bereich des Schleifspalts verbessert. Beispielsweise wird durch den Magnet einem möglichen Kippen der Schneide im Schleifspalt entgegengewirkt. Bevorzugt wird eine Seitenfläche der Schneide an dem Magnet reibschlüssig in Zugrichtung vorgeführt. Dadurch entstehen gleichmäßigere Abstandsverhältnisse zwischen Schneide, Magnet und Schleifkörper während dessen die Schneide durch den Schleifspalt geführt wird. Darüber hinaus kann der Magnet den durch den Schleifprozess erzeugten Abrieb festhalten. Damit wird einer möglichen Verunreinigung des Schleifwerkzeuges entgegen gewirkt. Der angesammelte Abrieb kann bei Bedarf aufgenommen und entsorgt werden.

Bei Anordnung von wenigstens einem Magnet oberhalb des Schleifkörpers wird die Führung der Schneide ebenso verbessert. Zusätzlich wird ein Schutz zur benachbarten Haltevorrichtung (Griff), welche von einer Hand gegriffen wird, erzielt.

Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Dabei zeigen schematisch:

1 einen mit einem Energiespeicher verbundenen Schleifkörper (Vorderansicht),

2 einen mit einem Energiespeicher gekoppelten Schleifkopf (Vorderansicht),

3 ein Schleifwerkzeug in Vorderansicht,

4 das Schleifwerkzeug gem. 3 in Draufsicht,

5 eine Weiterbildung von 3,

6 ein Detail aus 5,

7 ein weiteres Detail aus 5.

Ein manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen von Schneiden 11, insbesondere Messerschneiden, Scherenschneiden etc., weist ein Gehäuse 1 auf, das zumindest eine freiliegende Öffnung 2 zur Aufnahme bzw. zum Einsetzen einer zu schleifenden bzw. zu schärfenden Schneide 11 besitzt. An dem Gehäuse 1 ist weiterhin ein Griff 5 als Haltevorrichtung, insbesondere ein Handgriff, angeordnet. Die Form von Gehäuse 1 und Griff 15 ist derart ausgeführt, dass das Schleifwerkzeug sicher auf einer Arbeitsplatte, beispielsweise einer Tischoberfläche, aufstellbar ist (Arbeits- bzw. Schleifposition).

Mit der zumindest einen Öffnung 2 im Gehäuse 1 ist wenigstens ein einen Schleifspalt 4 aufweisender Schleifkörper 6 in Verbindung, so dass die Schneide 11 über die Öffnung 2 in den Schleifspalt 4 eingesetzt werden kann. Mittels Achsen 9 sind die Schleifkörper 6 in dem Gehäuse 1 drehbar gelagert. Alternativ ist in dem Gehäuse 1 ein zumindest einen drehbaren Schleifkörper 6 tragender Schleifkopf 3 gelagert.

Die Schleifkörper 6 weisen jeweils zwei, einen kegelförmigen Schleifspalt 4 bildende Seitenflächen 7, 8 auf. Die Achsen 9 der Schleifkörper 6 sind – mit Bezug zu einer Zugrichtung 10 der jeweils eingesetzten Schneide 11 – die Achsen 9 schneidend angeordnet. Jeder Schleifkörper 6 oder der Schleifkopf 3 mit wenigstens einem Schleifkörper 6 sind mit einem im Wesentlichen vertikal wirksamen Energiespeicher 12 gekoppelt.

In einer Ausbildung ist der Energiespeicher 12 zumindest als eine Druckfeder ausgebildet.

In einer weiteren Ausbildung ist der Energiespeicher 12 zumindest ein elastischer Federwerkstoff.

Bevorzugt ist der Energiespeicher 12 im Gehäuse 1 oder im Schleifkopf 3 (innerhalb des Gehäuses 1) im Wesentlichen vertikal wirksam angeordnet.

In einer Ausbildung ist der Energiespeicher 12 in wenigstens einer Führung 13 angeordnet.

In einer Weiterbildung ist jedem Schleifkörper 6 ein Magnet 14 bevorzugt zur Unterstützung der Führung der jeweiligen Schneide 11 zugeordnet. Der Magnet 14 kann in Zugrichtung 10 zur eingesetzten Schneide 11 der Achse 9 des Schleifkörpers 6 bzw. dem Schleifkörper 6 unmittelbar vorgeordnet sein. Weiterhin kann der Magnet 14 in Zugrichtung 10 zur eingesetzten Schneide 11 oberhalb der Achse 9 des Schleifkörpers 6 bzw. zum Umfang des Schleifkörpers 6 unmittelbar oberhalb dessen angeordnet sein. Alternativ kann jedem Schleifkörper 6 in Kombination ein erster Magnet 14 in Zugrichtung 10 der Achse 9 vorgeordnet und ein zweiter Magnet 14 oberhalb der Achse 9 angeordnet sein.

Gemäß 1 ist ein Schleifkörper 6 mit zwei spiegelbildlich kegelförmigen Seitenflächen 7, 8 gezeigt. Die erste und zweite Seitenfläche 7, 8 bilden einen Schleifspalt 4, welcher mit der Öffnung 2 in Wirkverbindung ist. Der Schleifkörper 6 ist mit der Achse 9 im Gehäuse 1 drehbar gelagert. Zwischen dem Boden des Gehäuses 1 und der Achse 9 sind zwei Energiespeicher 12 angeordnet. Beim Einsetzen bzw. Entfernen der Schneide 11 ist die Achse 9 mit dem Schleifkörper 6 im Wesentlichen vertikal (1, Pfeile) entgegen der Kraft der Energiespeicher 12 bewegbar.

Gemäß 2 sind zwei benachbarte Schleifkörper 6 mit je zwei spiegelbildlich kegelförmigen Seitenflächen 7, 8 gezeigt. Die erste und zweite Seitenfläche 7, 8 bilden je einen Schleifspalt 4, welcher mit je einer Öffnung 2 in Wirkverbindung ist. Die Schleifkörper 6 sind mit der Achse 9 in dem Schleifkopf 3 gelagert, welcher wiederum im Gehäuse 1 gelagert ist. Zwischen dem Boden des Gehäuses 1 und dem Schleifkopf 3 sind zumindest zwei Energiespeicher 12 angeordnet. Beim Einsetzen bzw. Entfernen der Schneide 11 ist der Schleifkopf 3 mit dem Schleifkörper 6 im Wesentlichen vertikal (2, Pfeile) entgegen der Kraft der Energiespeicher 12 bewegbar.

Gemäß 1 und 2 sind die Energiespeicher 12 als Druckfedern ausgebildet. Bevorzugt sind die Druckfedern zumindest endseitig geführt.

Gemäß 3 sind ebenso zwei benachbarte Schleifkörper 6 mit je zwei spiegelbildlich kegelförmigen Seitenflächen 7, 8 gezeigt. Die erste und zweite Seitenfläche 7, 8 bilden je einen Schleifspalt 4, welcher mit je einer Öffnung 2 in Wirkverbindung ist. Die Schleifkörper 6 sind mit der jeweiligen Achse 9 in dem Schleifkopf 3 gelagert, welcher wiederum im Gehäuse 1 gelagert ist. Dazu weist das Gehäuse 1 zwei Energiespeicher 12, hier als Druckfedern, auf, die mit je einer Führung 13 in Verbindung sind. In einer Ausbildung ist die Führung 13 am Gehäuse 1 fixiert und die Energiespeicher 12 bzw. Druckfedern sind konzentrisch dazu angeordnet. Der Schleifkopf 3 ist mit der Führung 13 über eine Gleitführung (Schubgelenk) verbunden. Auf den Schleifkopf 3 wirkt ferner jeder Energiespeicher 12 bzw. jede Druckfeder. Alternativ kann wie in 4 gezeigt jede Führung 13 konzentrisch zum Energiespeicher 12 angeordnet sein. In der Führung 13 ist ebenso über ein Gleitführung der Schleifkopf 3 auf dem Energiespeicher 12 gelagert.

In 4 ist gezeigt, dass in Zugrichtung 10 der zu schärfenden Schneide 11 den Schleifkörpern 6 je ein Magnet 14 vorgeordnet ist. Jeder Magnet 14 kann in seiner Achsrichtung bewegbar und/oder schwenkbar, beispielsweise in einem Kugelgelenk, angeordnet sein. Bevorzugt ist jeder Magnet 14 gemeinsam mit den Schleifkörpern 6 im Schleifkopf 3 gelagert.

Gemäß 5 ist eine Weiterbildung der Ausbildung von 3 gezeigt. Jedem Schleifkörper 6 ist in Zugrichtung 10 zur eingesetzten Schneide 11 ein Magnet 14 oberhalb der Achse 9 des Schleifkörpers 6 angeordnet. Dadurch kann die Schneide 11 im Schleifspalt 4 verbessert geführt werden.

Bei Bedarf kann im unteren Bereich des Gehäuses 1 (in Richtung des Griffes 5) wenigstens eine Schärfeinrichtung 16 integriert angeordnet sein. Die Schärfeinrichtung 16 ist bevorzugt ein Wetzstahl, der in das Gehäuse 1 eingeschoben oder heraus gezogen werden kann. An einem freien Ende am Gehäuse 1 weist die Schärfeinrichtung 16 ein Greifelement 15 zum Einschieben bzw. Herausziehen auf. Bevorzugt ist dem Greifelement 15 benachbart ein Griff (als Teil des Greifelements 15) zum Anfassen angeordnet (6). In 7 sind beispielhaft zwei parallel angeordnete Schärfeinrichtungen 16, hier im Schnitt als Greifelemente 15 dargestellt, gezeigt.

Die Wirkungsweise des Schleifwerkzeuges ist wie folgt. Beim Einsetzen der Schneide 11, beispielsweise eines Messers, in den Schleifspalt 4 wird in Zugrichtung 10 die Schneide 11 des Messers durch den Schleifspalt 4 gezogen. Dabei wirkt im Schleifspalt 4 ein sanfter Druck (vom Bediener) auf Schneide 11 und Schleifkörper 6. Der Schleifkörper 6 selbst oder der Schleifkopf 3 wird in annähernd vertikaler Richtung nach unten gegen die Kraft des Energiespeichers 12 gedrückt. Ist der Schleifvorgang beendet und der Druck aufgehoben entspannt sich der Energiespeicher 12 und der Schleifkörper 6 bzw. der Schleifkopf 3 bewegen sich annähernd vertikal nach oben in die Ausgangsposition.

1
Gehäuse
2
Öffnung
3
Schleifkopf
4
Schleifspalt
5
Griff
6
Schleifkörper
7
erste Seitenfläche
8
zweite Seitenfläche
9
Achse
10
Zugrichtung
11
Schneide
12
Energiespeicher
13
Führung
14
Magnet
15
Greifelement
16
Schärfeinrichtung


Anspruch[de]
Manuelles Schleifwerkzeug zum Schleifen von Schneiden, mit einem Gehäuse mit einer freiliegenden Öffnung zum Einsetzen der zu schleifenden Schneide und einem mit der Öffnung in Verbindung stehenden und einen Schleifspalt bildenden, im Gehäuse gelagerten Schleifkörper sowie einer Haltevorrichtung zum Greifen des Schleifwerkzeuges,

dadurch gekennzeichnet,

dass zumindest ein drehbar gelagerter Schleifkörper (6) zwei, einen kegelförmigen Schleifspalt (4) bildende Seitenflächen (7, 8) aufweist,

dass die Achsen (9) der Schleifkörper (6) zur Zugrichtung (10) der eingesetzten Schneide (11) diese schneidend angeordnet sind, und

dass jeder Schleifkörper (6) oder ein zumindest einen Schleifkörper (6) tragender Schleifkopf (3) mit einem im Wesentlichen vertikal wirksamen Energiespeicher (12) bewegbar gekoppelt ist.
Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (12) eine Druckfeder ist. Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (12) ein elastischer Federwerkstoff ist. Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (12) im Gehäuse (1) oder im Schleifkopf (3) im Wesentlichen vertikal angeordnet ist. Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (12) in einer Führung (18) angeordnet ist. Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schleifkörper (6) ein Magnet (14) zugeordnet ist. Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnet (14) in Zugrichtung (10) zur eingesetzten Schneide (11) der Achse (9) des Schleifkörpers (6) vorgeordnet ist. Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnet (14) in Zugrichtung (10) zur eingesetzten Schneide (11) oberhalb der Achse des Schleifkörpers (6) angeordnet ist. Manuelles Schleifwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (1) eine einschiebbare und ausziehbare Schärfeinrichtung (16) angeordnet ist.






IPC
A Täglicher Lebensbedarf
B Arbeitsverfahren; Transportieren
C Chemie; Hüttenwesen
D Textilien; Papier
E Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G Physik
H Elektrotechnik

Anmelder
Datum

Patentrecherche

Patent Zeichnungen (PDF)

Copyright © 2008 Patent-De Alle Rechte vorbehalten. eMail: info@patent-de.com