| Dokumentenidentifikation |
DE102006040003A1 14.06.2007 |
| Titel |
Offenend-Spinnvorrichtung mit austauschbarem Drallstauelement |
| Anmelder |
Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG, 85055 Ingolstadt, DE |
| Erfinder |
Burchert, Mathias, 73760 Ostfildern, DE; Krohmer, Siegfried, 72660 Beuren, DE; Loos, Bernd, 73326 Deggingen, DE |
| Vertreter |
Canzler & Bergmeier, Patentanwälte, 85055 Ingolstadt |
| DE-Anmeldedatum |
25.08.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006040003 |
| Offenlegungstag |
14.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 4/40(2006.01)A, F, I, 20060825, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Eine Offenend-Spinnvorrichtung enthält einen ein Rotorgehäuse verschließenden Deckel. In dem Deckel ist ein austauschbarer Kanalplattenadapter angebracht, durch den eine Faserzuspeisung und ein Garnabzug erfolgen. Der Garnabzug erfolgt über eine Garnabzugsdüse und wenigstens ein nachgeordnetes und leicht austauschbares Drallstauelement mit einer im Wesentlichen zentrischen Garnabzugsöffnung. Das Drallstauelement ist unmittelbar in den Kanalplattenadapter einsetzbar.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem ein
Rotorgehäuse verschließenden Deckel, wobei eine Faserzuspeisung und ein
Garnabzug durch einen im Deckel angebrachten austauschbaren Kanalplattenadapter
erfolgen, und wobei der Garnabzug über eine Garnabzugsdüse und wenigstens
ein nachgeordnetes und leicht austauschbares Drallstauelement mit einer im Wesentlichen
zentrischen Garnabzugsöffnung erfolgt.
Die Erfindung betrifft ferner einen Kanalplattenadapter, ein Drallstauelement
und eine Garnabzugsdüse sowie eine separate Baugruppe aus diesen Bauteilen
für eine derartige Offenend-Spinnvorrichtung.
Es ist seit langem bekannt, in Offenend-Spinnvorrichtungen Spinnrotoren
mit unterschiedlichen Durchmessern einzusetzen. Um hierbei die Faserzuspeisung an
die unterschiedlichen Durchmesser anpassen zu können, sind Kanalplattenadapter
bekannt, beispielsweise aus der DE 199 34
893 A1, die leicht in den Deckel des Rotorgehäuses einsetzbar sind
und die einen Endbereich eines Faserzuführkanals enthalten. Die Außenkontur
des Kanalplattenadapters sowie die Mündung des Faserzuführkanals sind
jeweils an den zugehörigen Spinnrotor angepasst. Außerdem erfolgt der
Garnabzug durch eine im Kanalplattenadapter angebrachte Garnabzugsdüse.
Aus der DE 199 34 893 A1,
von der die Erfindung im Oberbegriff ausgeht, ist außerdem ein der Garnabzugsdüse
nachgeordnetes Drallstauelement bekannt. Das Drallstauelement besteht im Wesentlichen
aus einem kurzen Fadenabzugsrohr mit einer im Wesentlichen zentrischen Garnabzugsöffnung,
die sich zum Ende hin trichterförmig erweitert. In dem Bereich, in dem das
umzulenkende Garn die trichterförmige Garnabzugsöffnung des Drallstauelementes
berührt, ist ein Einsatz vorgesehen. Das Drallstauelement wird von einer Aufnahme
im Deckel des Rotorgehäuses aufgenommen und durch eine Klipsvorrichtung fixiert,
wodurch es leicht austauschbar ist. Hierdurch können je nach Erfordernis Drallstauelemente
mit unterschiedlicher Drallstau-Wirkung eingesetzt werden.
Die bekannte Ausführung hat dabei den Nachteil, dass der Abstand
zwischen Garnabzugsdüse und Drallstauelement nicht weiter verkürzt werden
kann.
Es hat sich gezeigt, dass der Abstand zwischen der Umlenkung des Garnes
an der Abzugsdüse und der nachfolgenden Umlenkung an dem Drallstauelement die
Qualität des ersponnenen Garnes beeinflusst, und dass sich durch Verringerung
dieses Abstandes Qualitätsverbesserungen beim Garn erreichen lassen. Durch
die Ausgestaltung des bekannten Drallstauelementes als Fadenabzugsrohr und dessen
Aufnahme in dem Deckel des Rotorgehäuses lässt sich jedoch keine ausreichende
Verkürzung dieses Abstandes erreichen.
Des Weiteren hat die bekannte Ausführung den Nachteil, dass sich
der Kanalplattenadapter mit Garnabzugsdüse und das Drallstauelement nicht gemeinsam
austauschen lassen. In der Praxis kommt es oftmals vor, das bei einem Partiewechsel
ein Spinnrotor mit anderem Durchmesser sowie ein dazugehöriger neuer Kanalplattenadapter
in die Offenend-Spinnvorrichtung eingesetzt werden soll. Hierbei lässt sich
zwar der neu einzusetzende Kanalplattenadapter bereits im Vorfeld mit der richtigen
Garnabzugsdüse bestücken und dann zusammen damit in die Offenend-Spinnvorrichtung
einsetzen, allerdings muss das Drallstauelement immer separat ausgewechselt werden.
Dies führt insbesondere an modernen Offenend-Spinnmaschinen, die über
250 Spinnpositionen aufweisen können, zu relativ hohen Stillstandszeiten während
einer Umrüstung.
Außerdem ist bei der bekannten Ausführung eine Garnabzugsdüse
beschrieben, bei der Mittel zum Befestigen der Garnabzugsdüse in einem Kanalplattenadapter
vorgesehen sind, die durch ein Einsetzen eines Drallstauelementes betätigt
werden. In einer Ausnehmung im Kanalplattenadapter ist ein elastisches Element angeordnet,
welches die Garnabzugsdüse umgreift und welches beim Einsetzen des Drallstauelementes
in einen Deckel des Rotorgehäuses dieses elastische Element verformt und dadurch
die Garnabzugsdüse fixieren soll. Diese Ausführung hat den Nachteil, dass
sich die Garnabzugsdüse beim Einsetzen des Drallstauelementes unbeabsichtigt
verschieben kann und dann beim anschließenden Spinnvorgang nicht in ihrer korrekten
Position sitzt.
Aus der nicht gattungsgemäßen DE
196 24 537 A1 ist ein Kanalplattenadapter für eine Verwendung mit
Spinnrotoren von besonders kleinem Durchmesser bekannt, der zwei unlösbar befestigte
Einsätze als Garnabzugsdüse und Drallstauelement aufweist. Hier ist zwar
die Umrüstzeit bei einem Partiewechsel gering, allerdings hat diese Ausführung
den Nachteil, dass Garnabzugsdüse und Drallstauelement am Kanalplattenadapter
nicht leicht austauschbar sind. Für jede unterschiedliche Oberflächenstruktur
in Garnabzugsdüse und/oder Drallstauelement ist jedes Mal ein komplett neuer
Kanalplattenadapter erforderlich, was bei der Vielzahl der heute bekannten Oberflächenstrukturen,
beispielsweise mit Erhöhungen, Vertiefungen oder Kerben, einen unzumutbaren
hohen Kostenaufwand darstellt, da der gesamte Kanalplattenadapter ein aufwändig
herzustellendes und damit teueres Bauteil darstellt.
Die Offenend-Spinnvorrichtung der DE
196 24 537 A1 hat außerdem den Nachteil, dass die Garnabzugsöffnung
bereits im Drallstauelement gekrümmt ist, der nachfolgende Garnabzug jedoch
nicht in dieser Richtung weiter verläuft. Dadurch muss das Garn beim Eintritt
in ein dem Drallstauelement nachgeordnetes Fadenabzugsrohr noch einmal über
eine Kante umgelenkt werden. Dem Drallstauelement ist mit dem Fadenabzugsrohr noch
ein weiteres Führungselement nachgeordnet, was die Garneigenschaften nachteilig
beeinflussen kann. Außerdem wird ein Einfädeln eines Garnendes bei einem
Anspinnvorgang durch die mehrfachen Richtungsänderungen in der Garnabzugsöffnung
erschwert.
Aus der ebenfalls nicht gattungsgemäßen Deutschen Offenlegungsschrift
DE 21 31 861 ist eine Offenend-Spinnvorrichtung
ohne austauschbaren Kanalplattenadapter bekannt. In dieser Offenend-Spinnvorrichtung
ist ein Drallstauelement direkt in den Deckel des Rotorgehäuses eingesetzt,
welches eine sacklochartige Garnabzugsöffnung aufweist, in dessen Endbereich
der abzuziehende Faden um 90° umgelenkt wird. Diese Ausführung hat den
Nachteil, dass ein Einfädeln eines Garnendes bei einem Anspinnvorgang nach
einem Fadenbruch nur unter extremem Aufwand erfolgen kann und praktisch nicht automatisiert
durchgeführt werden kann.
Desweiteren ist aus der Deutschen Offenlegungsschrift DE
21 31 861 eine Garnabzugsdüse bekannt, die als Mittel zum Befestigen
ein Gewinde aufweist. Die Garnabzugsdüse ist über das Gewinde mit einem
Drallstauelement verbunden, welches in einen ein Rotorgehäuse verschließenden
Deckel der Offenend-Spinnvorrichtung eingesetzt ist. Das Drallstauelement wird mit
einem separaten Mittel zum Befestigen, das als radial auf das Drallstauelement wirkender
Gewindestift gestaltet ist, befestigt. Beim Festziehen dieses Gewindestiftes kann
bei nicht ganz exakter Führung des Drallstauelementes dieses radial weggedrückt
werden, wodurch die an dem Drallstauelement befestigte Garnabzugsdüse in ihrer
Position zum Spinnrotor verschoben wird. Eine in Bezug zur Achse des Spinnrotors
exzentrisch angeordnete Garnabzugsdüse kann Unregelmäßigkeiten im
gesponnenen Garn verursachen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die bekannte Ausführung
zu verbessern und die genannten Nachteile zu vermeiden.
Die Aufgabe wird bei der Offenend-Spinnvorrichtung dadurch gelöst,
dass das Drallstauelement unmittelbar in den Kanalplattenadapter einsetzbar ist.
Bei dem Kanalplattenadapter, dem Drallstauelement, der Garnabzugsdüse
und bei der Baugruppe aus diesen Bauteilen wird die Aufgabe durch die Merkmale der
unabhängigen Ansprüchen gelöst.
Durch das leicht austauschbare Drallstauelement, das unmittelbar vom
Kanalplattenadapter aufgenommen wird, wird es zum einen möglich, sehr geringe
Abstände zwischen der ersten Garnumlenkung an der Garnabzugsdüse und der
zweiten Garnumlenkung am Drallstauelement zu realisieren. Es sind hierdurch minimale
Abstände im Bereich von unter 10 mm bis etwa 20 mm möglich, die eine sehr
hohe Garnqualität ermöglichen. Desweiteren sind durch eine entsprechend
lange Ausführung des Drallstauelementes aber auch noch die bekannten großen
Abständen in Bereichen von 40 bis 80 mm ebenso möglich. Große Abstände
können erforderlich sein, wenn eine erhöhte Spinnstabilität gefordert
wird.
Zum anderen ist es möglich, eine separat vormontierbare Baugruppe
für die Faserzuspeisung und den Garnabzug vorzusehen, bei der ein Kanalplattenadapter
außerhalb der Offenend-Spinnvorrichtung mit einer entsprechenden Garnabzugsdüse
und einem entsprechenden Drallstauelement fertig zusammengestellt wird. Vorzugsweise
weist der Kanalplattenadapter einen Teil eines Faserzuführkanals auf. Bei einem
Partiewechsel an der Spinnmaschine wird die vorhandene Baugruppe des Kanalplattenadapters
gegen die bereits vormontierte neue Baugruppe eines anderen Kanalplattenadapters
ausgetauscht, und dadurch die Stillstandszeit der Maschine beim Umrüsten minimiert.
Die Offenend-Spinnvorrichtung weist hierdurch eine extrem hohe Flexibilität
auf, die besonders im Hinblick auf immer breiter werdende Anwendungsgebiete heutzutage
besonders wichtig ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist der vorteilhaft, wenn die Baugruppe
Mittel zum Befestigen des Drallstauelementes und der Garnabzugsdüse aufweist.
Diese Mittel zum Befestigen sind besonders vorteilhaft ein Bajonettverschluss,
können aber auch ein Gewinde sein, welches dann vorzugsweise als Gewinde mit
einer großen Steigung und unter Umständen auch mehrgängig ausgebildet
sein kann. Desweiteren kann es vorteilhaft sein, dass die Aufnahme des Drallstauelementes
im Wesentlichen zylindrisch ist.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass ein
Mittel zum Befestigen, beispielsweise ein Bajonettverschluss, gleichzeitig das Drallstauelement
und die Garnabzugsdüse im Kanalplattenadapter fixiert. Dabei kann zusätzlich
vorgesehen sein, dass zwischen der Garnabzugsdüse und dem Drallstauelement
ein austauschbarer Wirbeleinsatz fixiert wird. Hierdurch wird eine besonders einfache
Austauschbarkeit von Garnabzugsdüse und Dralleinsatz und gegebenenfalls
Wirbeleinsatz gewährleistet, da nur eine Befestigung gelöst werden muss.
Es wird außerdem verhindert, dass sich die Garnabzugsdüse, die sich während
des Betriebes im Innern des Rotorgehäuses befindet und von außen nicht
sichtbar ist, unbemerkt in ihrer Position verschiebt oder gar löst, da sich
in einem solchen Fall unweigerlich auch das Drallstauelement ebenfalls lösen
würde. Da sich das Drallstauelement auf der Außenseite des Rotorgehäuses
befindet, ist ein nicht mehr ordnungsgemäß befestigtes Drallstauelement
durch den Bediener sofort erkennbar. Es wird so vermieden, dass die Offenend-Spinnvorrichtung
unbemerkt Garn einer verminderten Qualität erzeugt.
Es kann vorteilhaft sein, dass der Aufnahme des Drallstauelements
ein Element zu Verdrehsicherung, beispielsweise ein Vorsprung, Nocken oder Zapfen,
der mit einer entsprechenden Vertiefung, Nut oder Bohrung am Kanalplattenadapter
zusammenwirkt, zugeordnet ist. Bevorzugt ist das Element zu Verdrehsicherung im
Bereich der im Wesentlichen zylindrischen Aufnahme angeordnet. Das Drallstauelement
bzw. wenigstens dessen Grundkörper lässt sich so sehr günstig auch
als Spritzgussteil herstellen.
Wenn die Mittel zum Befestigen der Garnabzugsdüse gleichzeitig
Mittel zum Befestigen des ebenfalls in den Kanalplattenadapter einsetzbaren Drallstauelementes
sind, können praktisch Garnabzugsdüse und Drallstauelement direkt miteinander
verbunden werden und befinden sich somit beide in einer definierten Position. Es
kann vorgesehen sein, dass die Mittel zum Befestigen gar nicht mehr direkt auf den
Kanalplattenadapter wirken, sondern dass vielmehr die Garnabzugsdüse und das
Drallstauelement miteinander gegen den Kanalplattenadapter verspannt werden. Es
kann hierbei vorteilhaft sein, dass das Mittel zum Befestigen formschlüssig
ist, da hierdurch auf jeden Fall eine dauerhaft wirksame Funktionsweise sichergestellt
ist.
Es kann auch vorteilhaft sein, dass das Drallstauelement bzw. die
Garnabzugsdüse in axialer Richtung der Garnabzugsöffnung verschiebbar
ist, und dass ein Federelement vorgesehen ist, das das Drallstauelement bzw. die
Garnabzugsdüse definiert in axialer Richtung der Garnabzugsöffnung belastet.
Insbesondere in Kombination mit Mitteln zum Befestigen, die gleichzeitig das Drallstauelement
und die Garnabzugsdüse fixieren, lässt sich eine vorteilhafte Variante
realisieren, bei der die Position der Stirnfläche der Garnabzugsdüse durch
Unterlegscheiben veränderbar ist, während trotzdem der Abstand zwischen
der ersten Garnumlenkung an der Garnabzugsdüse und der zweiten Garnumlenkung
am Drallstauelement konstant bleibt. In Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass
die Mittel zum Befestigen durch eine Verschiebung des Drallstauelementes in axialer
Richtung der Garnabzugsöffnung entriegelbar sind.
Es ist vorteilhaft, wenn das Drallstauelement an der trichterförmigen
Erweiterung seiner Garnabzugsöffnung einen Umlenkradius zwischen 3 und 50 mm,
vorzugsweise zwischen 6 und 28 mm, aufweist, wobei die unterschiedlichen Umlenkradien
vorzugsweise so positioniert werden, dass sich der freie Querschnitt der Garnabzugsöffnung
nicht verändert. Vorteilhafterweise ist der Umlenkradius an einem in einen
Grundkörper des Drallstauelementes eingesetzten Einsatz angebracht. Der Einsatz
kann dabei segmentförmig sein und ähnlich wie aus der DE
199 34 893 A1 bekannt, lediglich den Bereich abdecken, in dem das Garn
läuft. Der Einsatz kann aber auch rotationssymmetrisch sein und den gesamten
trichterförmigen Bereich des Drallstauelementes abdecken. Derartige Einsätze
sind leicht herstellbar und können beispielsweise durch Einkleben auf einfache
Weise in dem Grundkörper befestigt werden. Außerdem kann es möglich
sein, am Drallstauelement Einsätze zu verwenden, die ursprünglich für
Garnabzugsdüsen vorgesehen waren. Hierdurch lässt sich die Teilevielfalt
bei den Einsätzen reduzieren.
Der Bereich des das Garn aus der Rotorachsrichtung ablenkende Umlenkradius
des Drallstauelementes weist vorzugsweise eine verschleißfeste Oberfläche
auf, die in an sich bekannter Weise glatt oder mit Oberflächenstrukturen, wie
beispielsweise Erhöhungen, Vertiefungen, Rippen, Kerben oder Spiralen ausgebildet
sein kann. Die unterschiedlichen Oberflächenstrukturen können dazu dienen,
die Drallstauwirkung zu verändern und an die jeweiligen Erfordernisse für
das zu erspinnende Garn anzupassen, so dass sich eine gute Spinnstabilität
bei der gewünschten Garnqualität erreichen lässt.
Wenn die Mittel zum Befestigen des Drallstauelementes bzw. der Garnabzugsdüse
einen Bajonettverschluss enthalten, dann ist der Begriff „Bajonettverschluss"
so zu verstehen, dass an der Garnabzugsdüse wenigstens ein Teil eines Bajonettverschlusses
angebracht ist, der mit einem zweiten an dem Drallstauelement angebrachten Teil
zusammenwirken kann. Diese Sichtweise ist analog der Verhältnisse bei einem
als Gewinde gestalteten Mittel zum Befestigen, da dabei selbstverständlich
auch nur entweder ein Innengewinde oder ein Außengewinde an dem Drallstauelementes
bzw. der Garnabzugsdüse angebracht ist.
Ein Kanalplattenadapter, der besonders gut für eine separat vormontierbare
Baugruppe für die Faserzuspeisung und den Garnabzug geeignet ist, enthält
eine zylindrische Führungsfläche für eine Garnabzugsdüse, die
auf derselben Seite des Kanalplattenadapters wie die Austrittsöffnung eines
Faserkanals angeordnet ist. Außerdem enthält der Kanalplattenadapter
eine im Wesentlichen zylindrischen Aufnahme für ein Drallstauelement, die auf
der der zylindrischen Führungsfläche für eine Garnabzugsdüse
gegenüberliegenden Seite des Kanalplattenadapters angeordnet ist. Vorzugsweise
ist der Durchmesser der Aufnahme für das Drallstauelement größer
als der Durchmesser der Führungsfläche für die Garnabzugsdüse.
Hierdurch lässt sich der Kanalplattenadapter auch in Verbindung mit sehr kleinen
Spinnrotoren einsetzen.
Eine Garnabzugsdüse, die besonders gut für eine separat
vormontierbare Baugruppe für die Faserzuspeisung und den Garnabzug geeignet
ist, enthält eine zylindrische Führungsfläche, die zur Führung
beim Einsetzen in den Kanalplattenadapter dient. Die Garnabzugsdüse kann dabei
einteilig sein, oder beispielsweise aus einer Düsenfassung mit einem Düseneinsatz
bestehen. Es ist eine ringförmige Anlagefläche an der Garnabzugsdüse
vorgesehen, die parallel zu der Stirnfläche der Garnabzugsdüse angeordnet
ist und mit der die Garnabzugsdüse am Kanalplattenadapter anliegt. Es ist dabei
vorteilhaft, wenn die Mittel zum Befestigen der Garnabzugsdüse an dem –
in Garnabzugsrichtung gesehen – stromabwärts gerichteten Ende der Garnabzugsdüse
angebracht sind. Hierdurch lässt sich eine besonders kompakte Bauweise erreichen.
Es ist vorgesehen, dass die ringförmige Anlagefläche im Bereich des der
Stirnfläche zugewandten Endes der zylindrischen Führungsfläche angeordnet
ist, und dass die Mittel zum Befestigen im Bereich des der ringförmigen Anlagefläche
gegenüberliegenden Endes der zylindrischen Führungsfläche angeordnet
sind.
Die in den heute auf dem Markt erhältlichen Offenend-Spinnmaschinen
eingesetzten Garnabzugsdüsen weisen eine Länge von etwa 18 mm auf. Wie
schon erwähnt, werden sie durch Permanentmagnete in dem Kanalplattenadapter
gehalten. Sind Mittel zum Befestigen der Garnabzugsdüse vorgesehen, die gleichzeitig
Mittel zum Befestigen des Drallstauelementes sind, ist es vorteilhaft, dass die
Länge der Garnabzugsdüse größer als 18 mm, vorzugsweise 19 bis
24 mm, ist. Hierunter soll die gesamte Länge der Garnabzugsdüse zu verstehen
sein, die auch die Mittel zum Befestigen mit umfasst. Durch eine derartige vergrößerte
Länge der Garnabzugsdüse lassen sich die Mittel zum Befestigen der Garnabzugsdüse
außerhalb des sehr beengten vorderen Bereiches des Kanalplattenadapters anbringen.
Es ist vorteilhaft, wenn das Drallstauelement bzw. die Garnabzugsdüse
zu einem Großteil aus einem gut wärmeleitfähigen Material, beispielsweise
Aluminium oder dessen Legierungen, besteht. Besonders vorteilhaft weist das Drallstauelement
bzw. die Garnabzugsdüse eine Wärmeleitfähigkeit von mehr als 150
W/mK (Watt pro Meter und Kelvin) auf. Durch eine hohe Wärmeleitfähigkeit
wird die durch die Umlenkung des Garnes entstehende Reibungswärme gut abgeleitet
und bei hohen Garnabzugsgeschwindigkeiten eine thermische Garnschädigung vermieden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Offenend-Spinnvorrichtung
im Bereich eines Kanalplattenadapters,
2 eine Ansicht ähnlich 1
auf eine Variante des Kanalplattenadapters,
3 eine Ansicht ähnlich 1
auf eine Variante mit einem zusätzlichen Wirbeleinsatz,
4 eine Teilansicht auf eine Variante eines Drallstauelementes
nach 2.
In 1 ist ein Spinnrotor 1 einer
Offenend-Spinnvorrichtung in einem durch einen Deckel 2 verschlossenen
Rotorgehäuse 3 dargestellt. Der Spinnrotor 1 besteht in bekannter
Weise aus einem Rotorteller 4 und einem Schaft 5, der in nicht
dargestellter Weise gelagert und angetrieben ist.
Bei Betrieb läuft der Rotorteller 4 in ebenfalls bekannter
Weise in einer unter Unterdruck stehenden Kammer 6 um, die durch das Rotorgehäuse
3 gebildet wird. Das Rotorgehäuse 3 ist bei Betrieb mit einem
zu Wartungszwecken wegbewegbaren Deckel 2 verschlossen. Eine Ringdichtung
7 sorgt dabei für die Abdichtung zwischen dem Deckel 2 und
dem Rotorgehäuse 3.
An dem Deckel 2, der oftmals auch als Kanalplatte bezeichnet
wird, ist als auswechselbarer Fortsatz ein im Wesentlichen rotationssymmetrisch
ausgebildeter Kanalplattenadapter 8 angeordnet, der teilweise in das Innere
des Rotortellers 4 hineinragt. In diesem Deckel 2 ist ein Teilstück
9 eines Faserzuführkanals 10 angeordnet, der sich von einer
nicht dargestellten Auflösewalze bis zum Rotorteller 4 erstreckt.
Der Faserzuführkanal 10 ist gestrichelt dargestellt, da er nicht in
der Zeichenebene verläuft. Mit dem Pfeil A ist dabei die Fasertransportrichtung
bezeichnet, wobei der Fasertransport selbst in bekannter Weise mit Hilfe des installierten
Unterdruckes erfolgt. Der dem Rotorteller 4 zugewandte Endbereich des Faserzuführkanals
10 ist im Kanalplattenadapter 8 angeordnet. Seine Austrittsöffnung
11 ragt in das Innere des Rotortellers 4 hinein und liegt einer
Fasergleitfläche 12 des Rotortellers 4 in geringem Abstand
gegenüber. Ziel des Kanalplattenadapters 8 ist es, den Endbereich
des Faserzuführkanals 10 mit seiner Austrittsöffnung
11 insbesondere an unterschiedliche Durchmesser des Rotortellers
4 anzupassen. Der Kanalplattenadapter 8 ist dabei in nicht dargestellter,
aber an sich bekannter Weise leicht lösbar an dem Deckel 2 befestigt.
Die Fasergleitfläche 12 erweitert sich konisch zu einer
Fasersammelrille 13, wohin die auf die Fasergleitfläche
12 in bekannter Weise zugespeisten Fasern gleiten und sich dort zu einem
Faserring sammeln, von wo sie in bekannter Weise als strichpunktiert dargestelltes
Garn 14 abgezogen werden. Das ersponnene Garn 14 wird zunächst
in einer annähernd senkrecht zum Schaft 5 des Spinnrotors
1 liegenden Ebene abgezogen und anschließend durch eine Garnabzugsdüse
115 in einen koaxial zum Schaft 5 liegenden Garnabzugskanal
16 umgelenkt. Nachfolgend wird das Garn 14 an einem Drallstauelement
117 nochmals umgelenkt und Richtung B abgezogen und einem nicht dargestellten
Abzugswalzenpaar und einer nachgeordneten Aufspuleinrichtung zugeführt. Für
die Garnqualität ist es dabei vorteilhaft, wenn das Garn 14 nach dem
Drallstauelement 117 nicht mehr durch weitere feststehende Garnführungselemente
umgelenkt wird. Insbesondere sollte kein das Garn 14 umgebendes Abzugsröhrchen
vorhanden sein. Vorteilhafterweise ist das Drallstauelement 117 das –
in Abzugsrichtung B gesehen – letzte mit dem Deckel 2 verbundene
Garnführungselement für das Garn 14.
Der von einer Stirnfläche 18 der Garnabzugsdüse
115 in die Fasersammelrille 13 hineinragende Schenkel des Garnes
14 läuft durch die Rotation des Spinnrotors 1 mit hoher Geschwindigkeit
kurbelartig in der genannten Normalebene um und erzeugt im Garn 14 eine
echte Drehung. Außerdem entsteht durch eine beim kurbelartigen Umlauf auftretende
Abrollbewegung des an der Garnabzugsdüse 115 anliegenden Garnes
14 ein Falschdraht in dem Garn 14. Es ist nun Aufgabe des Drallstauelementes
117 eine möglichst hohe Drehung in dem Anfangsbereich des Garnes
14 aufzustauen. Insbesondere in dem in die Fasersammelrille 13
ragenden Ende des Garnes 14 ist eine möglichst hohe Drehung erforderlich,
um eine gute Garnbildung zu gewährleisten.
Die Garnabzugsdüse 115 für das Ausführungsbeispiel
nach 1 kann an sich beliebig gestaltet sein. Bewährt
hat sich jedoch eine Garnabzugsdüse 115 mit einer Düsenfassung
119, in die wenigstens ein Düseneinsatz 20 eingesetzt ist.
Die Düsenfassung 119 ist in den Kanalplattenadapter 8 hineingesteckt
und wird durch wenigstens einen Permanentmagneten 21 gegen Herausrutschen
gesichert. Der Düseneinsatz 20 kann dabei in an sich bekannter Weise
mit unterschiedlichen Strukturen und Oberflächen versehen sein. Außerdem
kann der Düseneinsatz 20 in nicht dargestellter Weise mehrteilig ausgebildet
sein, so dass beispielsweise noch ein Wirbeleinsatz vorgesehen ist.
Das Drallstauelement 117 weist eine im Wesentlichen zylindrische
Aufnahme 22 auf, die unmittelbar in den Kanalplattenadapter 8
einsetzbar ist. Des Weiteren sind am Drallstauelement 117 Mittel
123 zum Befestigen des Drallstauelementes 117 vorgesehen. Im dargestellten
Fall ist das Mittel 123 zum Befestigen als Bajonettverschluss ausgestaltet.
Alternativ kann aber auch ein ein- oder mehrgängiges Gewinde an der Aufnahme
22 vorgesehen sein.
Bei einem so genannten Bajonettverschluss ist ein Zapfen
124 an dem Drallstauelement 117 angebracht, der mit einer Nut
125 in dem Kanalplattenadapter 8 zusammenwirken kann. Durch Drehung
des Drallstauelementes 117 um seine Mittelachse kann der Zapfen
124 in eine zur Nut 125 korrespondierende Lage gebracht werden,
in welcher das Drallstauelement 117 aus dem Kanalplattenadapter
8 entnehmbar ist. Das Einsetzen eines neuen Drallstauelementes
117 erfolgt in ungekehrter Reihenfolge, indem der Zapfen 124 in
die Nut 125 eingeschoben und anschließend verdreht wird. Der Vorteil
des Bajonettverschlusses ist, dass das Öffnen und Schließen einfach und
schnell erfolgt, da das Drallstauelement 117 nur um einen geringen Winkelbetrag
verdreht werden braucht. In Ausgestaltung ist es dabei möglich, zwei oder mehrere
Zapfen 124 mit jeweils einer zugeordneten Nut 125 gleichmäßig
am Umfang der Aufnahme 22 des Drallstauelementes 117 verteilt
anzubringen.
Das Drallstauelement 117 weist eine im Wesentlichen zentrische
Garnabzugsöffnung 26 auf, die den Garnabzugskanal 16 koaxial
fortsetzt. Die Garnabzugsöffnung 26 besitzt zur Umlenkung des Garnes
14 eine trichterförmige Erweiterung 27 mit einem Umlenkradius
R. Es kann vorteilhaft sein, die Garnabzugsöffnung 26 und die trichterförmige
Erweiterung 27 mit dem Umlenkradius R in einem Einsatz 28 anzuordnen,
der in einem Grundkörper 129 des Drallstauelementes 117 eingesetzt
ist. Der Einsatz 28 kann aus einem verschleißfesten Werkstoff bestehen
und ist vorteilhafterweise rotationssymmetrisch oder segmentförmig ausgebildet.
Es kann hier sogar vorteilhaft sein, einen gleich gestalteten Düseneinsatz
20 aus der Garnabzugsdüse 115 als Einsatz 28 für
das Drallstauelement 117 zu verwenden. Neben dieser mehrteiligen Ausführung
des Drallstauelementes 117 kann in nicht dargestellter Weise natürlich
auch eine einteilige Ausführung vorgesehen sein.
Zur Veränderung der Eigenschaften des gesponnenen Garns
14 ist nun vorgesehen, dass der Abstand X des Umlenkradius R von der Stirnfläche
18 der Garnabzugsdüse 115 variierbar ist. Als Bezugspunkt
soll dabei der Mittelpunkt des Umlenkradius R dienen. Es ist dabei vorteilhaft,
wenn sich der Umlenkradius R knickfrei an den Garnabzugskanal 16
anschließt. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Besonders vorteilhaft
ist, wenn das Drallstauelement 117 einen Umlenkradius R zwischen 3 und
50 mm, vorzugsweise zwischen 6 und 28 mm, aufweist und wenn der Abstand X des Umlenkradius
R von der Stirnfläche 18 zwischen 9 und 80 mm, vorzugsweise zwischen
18 und 42 mm, liegt.
In 2 ist eine Variante dargestellt, bei
der ein Mittel 223 zum Befestigen gleichzeitig das Drallstauelement
217 und die Garnabzugsdüse 215 im Kanalplattenadapter
8 fixiert. Das Mittel 223 zum Befestigen des Drallstauelementes
217 ist als ein mit der Garnabzugsdüse 215 zusammenwirkender
Bajonettverschluss ausgebildet. Dabei ist an der Düsenfassung 219
der Garnabzugsdüse 215 ein Zapfen 224 vorgesehen, der zum
Lösen der Verbindung durch Verdrehen der Garnabzugsdüse 215 zu
einer in dem Grundkörper 229 des Drallstauelementes 217 angebrachten
Nut 225 positioniert werden kann. Alternativ kann das Mittel
223 zum Befestigen natürlich wieder als Gewinde ausgeführt sein,
bei dem beispielsweise in dem Drallstauelement 217 ein Innengewinde und
an der Garnabzugsdüse 215 ein Außengewinde vorgesehen wird.
Bei dieser Art der direkten Verbindung von Garnabzugsdüse
215 und Drallstauelement 217 ist es vorteilhaft, an einem der
beiden Bauteile ein Element zur Verdrehsicherung anzubringen. Wird dieses Element
30 zur Verdrehsicherung wie dargestellt im Bereich der Aufnahme
22 an dem Drallstauelement 217 angebracht, so kann sich das Drallstauelement
217 beim Verdrehen der Garnabzugsdüse 215 zum Zwecke des
Festziehens oder Lösens des Mittels 223 zum Befestigen nicht mitdrehen,
was die Handhabung bei Montage und Demontage vereinfacht.
Damit die Garnabzugsdüse 215 drehbar und ebenfalls in
axialer Richtung des Garnabzugskanals 16 verschiebbar ist, ist die Garnabzugsdüse
215 über eine zylindrische Führungsfläche 34 in
dem Kanalplattenadapter 8 aufgenommen. Die Garnabzugsdüse
215 liegt mit einer ringförmigen Anlagefläche 35, die
koaxial zu der zylindrischen Führungsfläche 34 und parallel zu
der Stirnfläche 18 angeordnet ist, an dem Kanalplattenadapter
8 an. Die zylindrische Führungsfläche 34 weist vorteilhaft
einen Durchmesser zwischen 5 und 7 mm auf, damit der in den Spinnrotor
1 hineinragende Bereich des Kanalplattenadapters 8 möglichst
klein ausgeführt werden kann und die Offenend-Spinnvorrichtung auch für
Spinnrotoren 1 kleinen Durchmessers geeignet ist.
Das Drallstauelement 217 ist ebenfalls in axialer Richtung
der Garnabzugsöffnung 26 im Kanalplattenadapter 8 verschiebbar,
jedoch wegen des Elementes 30 zur Verdrehsicherung nicht verdrehbar. Es
ist ein Federelement 36 vorgesehen, das das Drallstauelement
217 definiert in axialer Richtung der Garnabzugsöffnung
26 belastet und das Drallstauelement 217 in Garnabzugsrichtung
B drückt. Das Federelement 36 kann beispielsweise eine Schraubenfeder
oder ein Gummielement sein.
Dadurch, dass das Drallstauelement 217 und die Garnabzugsdüse
215 über das Mittel 223 zum Befestigen verbunden sind, wird
auch die Garnabzugsdüse 215 durch das Federelement 36 in
Garnabzugsrichtung B belastet. Die Garnabzugsdüse 215 wird mit der
ringförmigen Anlagefläche 35 gegen den Kanalplattenadapter
8 gezogen und liegt dort sicher an.
Zur Veränderung der Lage der Stirnfläche 18 in
Bezug auf die Fasersammelrille ist es bekannt, im Bereich der ringförmigen
Anlagefläche 35 Unterlegscheiben zwischen Garnabzugsdüse
215 und Kanalplattenadapter 8 einzusetzen. Ein Vorteil der axialen
Verschiebbarkeit von Drallstauelement 217 und Garnabzugsdüse
215 ist, dass bei der Verwendung von Unterlegscheiben der Abstand X von
der Stirnfläche 18 der Garnabzugsdüse 215 zu dem Umlenkradius
R des Drallstauelementes 217 konstant bleibt.
Auf Grund der beengten Platzverhältnisse im in den Spinnrotor
1 hineinragenden Bereich des Kanalplattenadapters 8, in dem ja
neben der Garnabzugsdüse 215 auch noch die Austrittsöffnung
11 sowie ein Teil des Faserzuführkanals 10 untergebracht
werden müssen, ist es vorteilhaft, dass die Mittel 223 zum Befestigen
möglichst weit stromabwärts der Abzugsrichtung B angeordnet sind. Der
Abstand zwischen der ringförmigen Anlagefläche 35 und den Mitteln
223 zum Befestigen kann hierzu wenigstens 10 mm, vorzugsweise auch mehr
als 15 mm, betragen. Damit das Mittel 223 zum Befestigen der Garnabzugsdüse
215 nicht in dem beengten Bereich des Kanalplattenadapters 8 liegt,
ist es vorteilhaft, dass die Garnabzugsdüse 215 eine Länge L
von mehr als 18 mm aufweist. Die Länge L wird dabei von der Stirnfläche
18 bis zum Ende der Garnabzugsdüse 215 im Bereich des Mittels
223 zum Befestigen der Garnabzugsdüse 215 definiert.
Ebenfalls aus Platzgründen ist es vorteilhaft, dass das Drallstauelement
217 die Garnabzugsdüse 215 wie dargestellt von außen
umgreift. Die dem Spinnrotor 1 abgewandte Seite des Kanalplattenadapters
8 muss ja nicht mehr in den Spinnrotor 1 hineinragen und kann
deshalb problemlos auch größer ausgelegt werden. Um eine stabile Verbindung
des Drallstauelement 217 mit der Garnabzugsdüse 215 durch
die Mittel 223 zum Befestigen zu erreichen, ist der Durchmesser der im
Wesentlichen zylindrischen Aufnahme 22 vorteilhafterweise etwa zwei- bis
dreimal so groß wie der Durchmesser der zylindrischen Führungsfläche
34 ist.
In einer nicht dargestellten Variante kann vorgesehen
sein, dass die Mittel 223 zum Befestigen durch eine Verschiebung des Drallstauelementes
217 in axialer Richtung der Garnabzugsöffnung 26 entriegelbar
sind. Dabei können als Mittel 223 zum Befestigen beispielsweise radial
bewegliche Federzungen vorgesehen sein, die den Zapfen 224 umgreifen. Die
Federzungen können durch die axiale Verschiebung des Drallstauelementes
223 radial nach außen bewegt werden und geben den Zapfen
224 frei. Hierzu kann den Federzungen eine konische Fläche zugeordnet
sein.
Bei der in 3 dargestellten Ausführung
ist zwischen der Garnabzugsdüse 315 und dem Drallstauelement
317 ein austauschbarer Wirbeleinsatz 31 angeordnet, der einzeln
austauschbar ist und zwischen Garnabzugsdüse 315 und Drallstauelement
317 fixiert wird, wenn Garnabzugsdüse 315 und Drallstauelement
317 durch das Mittel 323 zum Befestigen mit dem Kanalplattenadapter
8 verbunden werden. Das Mittel 323 zum Befestigen ist dabei analog
zu 2 als Bajonettverschluss mit wenigstens einem an
der Düsenfassung 319 angebrachten Zapfen 324 und einer am
Grundkörper 329 angebrachten Nut 325 ausgeführt und
verspannt das Drallstauelement 317 mit der Garnabzugsdüse
315. Dem Drallstauelement 317 ist ein Federelement 36
zugeordnet, das das Drallstauelement 317 definiert in axialer Richtung
der Garnabzugsöffnung 26 belastet und die Verwendung von Unterlegscheiben
an der ringförmigen Anlagefläche 35 der Garnabzugsdüse
315 ohne Veränderung des Abstandes X gestattet. Auch hier kann das
Mittel 323 zum Befestigen natürlich wieder ein Gewinde sein.
Der Aufnahme 22 des Drallstauelementes 317 wieder
ein Element 30 zur Verdrehsicherung zugeordnet. Damit der Wirbeleinsatz
31 definiert zwischen der Garnabzugsdüse 315 und dem Drallstauelement
317 fixiert ist, kann ein elastisches Element 32, beispielsweise
ein Gummiring in Form eines O-Ringes, vorgesehen sein. Des Weiteren können
an dem Grundkörper 329 Fortsätze 33 vorgesehen sein,
an denen der Wirbeleinsatz 31 anliegt. Hierdurch wird der Einsatz
28 des Drallstauelementes 317 nicht mit den Klemmkräften
belastet. In analoger Weise könnte der Wirbeleinsatz 31 auch unmittelbar
an der Düsenfassung 319 abgestützt werden.
In 4 ist eine Variante eines Drallstauelementes
217 gemäß 2 in Seitenansicht und
Frontansicht dargestellt. Die Mittel 223 zum Befestigen und die Aufnahme
22 im Kanalplattenadapter 8 erfolgen wie bei 2
bereits beschrieben. Im Gegensatz zu dem rotationssymmetrischen Einsatz
28 bei 2 ist bei der Variante nach
4 ein segmentförmiger Einsatz 428 in
einem Grundkörper 229 des Drallstauelementes 217 vorgesehen.
Der segmentförmige Einsatz 428 deckt im dargestellten Beispiel nur
die Hälfte der Garnabzugsöffnung 26 bzw. der trichterförmigen
Erweiterung 27 ab. Die Herstellung des Einsatzes 428 wird durch
die geringere Größe günstiger. Je nach Lauf des ersponnenen Garnes
14 kann der Einsatz 428 sogar noch ein kleineres Kreissegment
abdecken, beispielsweise nur einen Viertelkreis.
In Bezug auf die 2 bis 4
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gleiche Bauteile mit den gleichen
Bezugszeichen wie in der 1 versehen sind und deshalb
auf die dortige Beschreibung verwiesen wird. Sämtliche Bauteile mit gleichem
Bezugszeichen, auch die mit anderer Ausgestaltung, haben in Bezug auf die Garnerzeugung
dieselbe Funktion, deshalb kann auf eine wiederholte Beschreibung verzichtet werden.
Insbesondere die Beschreibung zu den Merkmalen des Umlenkradius R und des Abstandes
X gelten selbstverständlich auch für die Ausführungsbeispiele nach
2, 3 und 4.
Durch die in den 1 bis 4
gezeigten Ausführungsbeispiele der Drallstauelemente 117,
217, 317 lassen sich neben besonders variablen Abständen
X – mit insbesondere kleinen Abständen X von weniger als 25 mm –
auch Baugruppen für die Faserzuspeisung und den Garnabzug einer Offenend-Spinnvorrichtung
realisieren, die bei nur sehr geringer Maschinenstillstandszeit ausgewechselt werden
können. Die Baugruppen bestehen im Wesentlichen aus dem Kanalplattenadapter
8, in dem sämtliche für den Garnabzug in spinntechnologischer
Hinsicht wichtigen Bauteile, insbesondere Garnabzugsdüse 115,
215, 315 und Drallstauelement 117, 217,
317, vormontiert sein können.
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| Anspruch[de] |
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Offenend-Spinnvorrichtung mit einem ein Rotorgehäuse (3)
verschließenden Deckel (2), wobei eine Faserzuspeisung und ein Garnabzug
durch einen im Deckel (2) angebrachten austauschbaren Kanalplattenadapter
(8) erfolgen, und wobei der Garnabzug über eine Garnabzugsdüse
(115; 215; 315) und wenigstens ein nachgeordnetes und
leicht austauschbares Drallstauelement (117; 217; 317)
mit einer im Wesentlichen zentrischen Garnabzugsöffnung (26) erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, dass Drallstauelement (117; 217;
317) unmittelbar in den Kanalplattenadapter (8) einsetzbar ist.
Offenend-Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Drallstauelement (117; 217; 317) das – in
Abzugsrichtung (B) gesehen – letzte mit dem Deckel (2) verbundene
Garnführungselement ist.
Baugruppe für die Faserzuspeisung und den Garnabzug einer Offenend-Spinnvorrichtung
mit einem Kanalplattenadapter (8) und einer leicht austauschbaren Garnabzugsdüse
(115; 215; 315), dadurch gekennzeichnet,
dass der Kanalplattenadapter (8) ein leicht austauschbares Drallstauelement
(117; 217; 317) mit einer im Wesentlichen zentrischen
Garnabzugsöffnung (26) enthält.
Baugruppe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (123;
223; 323; 21) zum Befestigen für das Drallstauelement
(117; 217; 317) und die Garnabzugsdüse (115;
215; 315) vorgesehen sind.
Baugruppe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (223;
323) zum Befestigen gleichzeitig das Drallstauelement (217;
317) und die Garnabzugsdüse (215; 315) im Kanalplattenadapter
(8) fixieren.
Baugruppe nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass das Drallstauelement (217; 317) in axialer Richtung der Garnabzugsöffnung
(26) verschiebbar ist, und dass ein Federelement (36) vorgesehen
ist, das das Drallstauelement (217; 317) definiert in axialer
Richtung der Garnabzugsöffnung (26) belastet.
Baugruppe nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mittel (223) zum Befestigen durch eine Verschiebung des Drallstauelementes
(217) in axialer Richtung der Garnabzugsöffnung (26) entriegelbar
sind.
Baugruppe nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Garnabzugsdüse zusammen mit dem Drallstauelement (217;
317) in axialer Richtung der Garnabzugsöffnung (26) verschiebbar
ist, wobei der Abstand (X) eines Umlenkradius (R) des Drallstauelementes (217;
317) von der Stirnfläche (18) der Garnabzugsdüse (215;
315) bei einer Verschiebung konstant bleibt.
Baugruppe nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstand (X) eines Umlenkradius (R) des Drallstauelementes (117;
217; 317) von der Stirnfläche (18) der Garnabzugsdüse
(115; 215; 315) zwischen 9 und 80 mm, vorzugsweise zwischen
18 und 42 mm, liegt.
Baugruppe nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen der Garnabzugsdüse (315) und dem Drallstauelement (317)
ein austauschbarer Wirbeleinsatz (31) fixiert wird.
Kanalplattenadapter (8) für eine Offenend-Spinnvorrichtung
mit einem Faserzuführkanal (10), der eine Austrittsöffnung (11)
aufweist, und mit einer zylindrischen Führungsfläche (34) für
eine Garnabzugsdüse (115; 215; 315), die auf derselben
Seite des Kanalplattenadapters (8) wie die Austrittsöffnung (11)
des Faserzuführkanals (10) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kanalplattenadapter (8) eine im Wesentlichen zylindrische Aufnahme
(22) für ein Drallstauelement (117; 217;
317) aufweist, die auf der der zylindrischen Führungsfläche (34)
gegenüberliegenden Seite des Kanalplattenadapters (8) angeordnet ist.
Kanalplattenadapter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Element (30) zur Verdrehsicherung im Bereich der im Wesentlichen zylindrischen
Aufnahme (22) angeordnet ist.
Kanalplattenadapter nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Durchmesser der im Wesentlichen zylindrischen Aufnahme (22) größer
als, insbesondere etwa zwei- bis dreimal so groß wie, der Durchmesser der zylindrischen
Führungsfläche (34) ist.
Garnabzugsdüse zum Einsetzen in einen Kanalplattenadapter (8)
einer Offenend-Spinnvorrichtung, wobei leicht lösbare Mittel (223;
323) zum Befestigen an der Garnabzugsdüse (215;
315) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (223;
323) zum Befestigen der Garnabzugsdüse (215; 315)
gleichzeitig Mittel (223; 323) zum Befestigen eines ebenfalls
in den Kanalplattenadapter (8) einsetzbaren Drallstauelementes (217;
317) sind.
Garnabzugsdüse mit einer Stirnfläche (18) und einem
senkrecht dazu angeordneten Garnabzugskanal (16), mit einer ringförmigen
Anlagefläche (35), die parallel zur Stirnfläche (18)
angeordnet ist, mit einer zylindrischen Führungsfläche (34),
die konzentrisch zum Garnabzugskanal (16) angeordnet ist, sowie mit Mitteln
(223; 323) zum Befestigen, dadurch gekennzeichnet, dass die ringförmige
Anlagefläche (35) im Bereich des der Stirnfläche (16)
zugewandten Endes der zylindrischen Führungsfläche (34) angeordnet
ist, und dass die Mittel (223; 323) zum Befestigen im Bereich
des der ringförmigen Anlagefläche (35) gegenüberliegenden
Endes der zylindrischen Führungsfläche (34) angeordnet sind.
Garnabzugsdüse nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Garnabzugsdüse (215; 315) wenigstens einen in eine
Düsenfassung (219; 319) eingesetzten Düseneinsatz (20)
aufweist, und dass die Mittel (223; 323) zum Befestigen der Garnabzugsdüse
(215; 315) an der Düsenfassung (219; 319)
angeordnet sind.
Garnabzugsdüse nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel (223; 323) zum Befestigen der
Garnabzugsdüse (215; 315) ein Gewinde enthalten.
Garnabzugsdüse nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel (223; 323) zum Befestigen wenigstens
einen Zapfen (224; 324) eines Bajonettverschlusses aufweist.
Garnabzugsdüse nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die zylindrische Führungsfläche (34) einen
Durchmesser zwischen 5 und 7 mm aufweist.
Garnabzugsdüse nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der ringförmigen Anlagefläche
(35) und den Mitteln (223; 323) zum Befestigen wenigstens
10 mm, insbesondere wenigstens 15 mm, beträgt.
Garnabzugsdüse nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge (L) der Garnabzugsdüse (215;
315) größer als 18 mm ist.
Drallstauelement (117; 217; 317) für
den Garnabzug einer Offenend-Spinnvorrichtung mit einer im Wesentlichen zentrischen
Garnabzugsöffnung (26) und mit einer leicht in die Offenend-Spinnvorrichtung
einsetzbaren und herausnehmbaren Aufnahme (22), dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufnahme (22) unmittelbar in einen Kanalplattenadapter (8)
der Offenend-Spinnvorrichtung einsetzbar ist.
Drallstauelement (117; 217; 317) nach Anspruch
22, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (22) im Wesentlichen zylindrisch
ist.
Drallstauelement (217; 317) nach Anspruch 22 oder
23, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (22) ein Element (30)
zur Verdrehsicherung enthält.
Drallstauelement (217) für den Garnabzug einer Offenend-Spinnvorrichtung,
mit einer im Wesentlichen zentrischen Garnabzugsöffnung (26) mit einer
im Wesentlichen zylindrischen Aufnahme (22) und mit einem Element zur Verdrehsicherung,
dadurch gekennzeichnet, dass das Element (30) zur Verdrehsicherung im Bereich
der im Wesentlichen zylindrischen Aufnahme (22) angeordnet ist.
Drallstauelement (117; 217; 317) nach einem
der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (22)
an einem Grundkörper (129; 229; 329) des Drallstauelementes
(117; 217; 317) angebracht ist, der wenigstens einen
Einsatz (28; 428) enthält.
Drallstauelement (117; 217; 317) nach Anspruch
26, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (28) im Wesentlichen rotationssymmetrisch
ausgebildet ist.
Drallstauelement (117; 217; 317) nach Anspruch
26, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (428) segmentförmig ausgebildet
ist.
Drallstauelement (117; 217; 317) nach einem
der Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Drallstauelement
(117; 217; 317) einen Umlenkradius (R) zwischen 3 und
50 mm, vorzugsweise zwischen 6 und 28 mm, aufweist.
Drallstauelement (117; 217; 317) nach einem
der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen zylindrische
Aufnahme (22) einen Durchmesser zwischen 15 und 25 mm, insbesondere von
etwa 18 mm, aufweist.
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