Die Neuerung betrifft eine pneumatische Verteilmaschine gemäß
des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Derartige Verteilmaschinen sind in der Praxis bekannt. An dem trichterartigen
Ausgangsbereich des Vorratsbehälters befindet sich ein Auslauftrichter, der
auf seiner Unterseite eine Auslauföffnung aufweist. An dieser Auslauföffnung
ist ein Dosierorgan angeordnet, über welches das Material in eine an das Dosierorgan
anschließende Injektorschleuse eingeleitet wird. Diese Injektorschleuse ist
auf der einen Seite ein einen Luftstrom erzeugendes Gebläse angeschlossen,
während auf der anderen Seite eine Abgangsleitung angeschlossen ist. Sowohl
das Dosierorgan weist auf seiner Unterseite einen Anschlussflansch auf, wie auch
die Injektorschleuse auf ihrer Oberseite. Die beiden Anschlussflansche werden mittels
Befestigungsmitteln zusammengeflanscht. Diese Befestigungsmittel sind in der Regel
als Verbindungsschrauben ausgebildet, die durch in den beiden Flanschen angebrachte
korrespondierende Löcher gesteckt sind. Die Injektorschleuse ist nur in einer
Stellung an dem Dosierer zu befestigen. Wenn die Injektorschleuse in einer anderen
Stellung an dem Dosierer angeordnet werden soll, muss eine andere Injektorschleuse
mit einem in anderer Zuordnung zu der Injektorschleuse im Flansch angebrachten Löchern
eingesetzt werden.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, die Möglichkeit zu schaffen,
dass die Injektorschleuse in der jeweils optimalen Stellung zu dem Dosierer an dem
Dosierer angebracht werden kann.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Injektorschleuse in zumindest zwei verschiedene Einbaustellungen zu dem Dosierer
an dessen Anschlussflansch anordbar ist. Infolge dieser Maßnahmen kann die
Injektorschleuse in zumindest zwei verschiedenen Einbaustellungen angebaut werden,
so dass die am häufigsten vorkommenden Einbaulagen der Injektorschleuse zu
dem Dosierer eingestellt werden können. Es ist jedoch auch möglich, mehrere
Einbaustellungen oder stufenlose Einstellungen vorzusehen.
In bevorzugter Weise ist vorgesehen, dass sowohl der Anschlussflansch
des Dosierers wie auch der Anschlussflansch des Injektors kreisförmig ausgebildet
sind. Hierdurch ist es möglich, bei entsprechender Anordnung der Befestigungsmittel
die Injektorschleuse in beliebigen Stellungen zu dem Dosierer anzubringen. Dieses
kann in einer Ausführungsform dadurch erreicht werden, dass in den Anschlussflanschen
kreisbogenförmig ausgestaltete Aussparungen angeordnet sind, dass durch die
Aussparung Befestigungs- und Arretierungsmittel zum Befestigen und Einstellen der
Injektorschleuse an den Dosierer geführt sind.
Eine andere Ausgestaltung und Anordnung der Injektorschleuse, um sie
in verschiedenen Stellungen zu dem Dosierer anordnen zu können, wird dadurch
erreicht, dass die kreisförmigen Flansche an ihrem Umfang mit Befestigungsmittel
zusammenklemmbar sind.
Weitere Einzelheiten der Neuerung sind den Unteransprüchen, der
Beispielsbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
1 die Anordnung der Injektorschleuse an einem Dosierer
in der Seitenansicht,
2 die Anordnung der Injektorschleuse an dem Dosierer
gemäß 1 in perspektivischer Darstellung,
3 eine weitere Anordnung der Injektorschleuse an dem
Dosierer in Seitenansicht und
4 die Anordnung der Injektorschleuse an dem Dosierer
gemäß 3 in perspektivischer Darstellung
Der Dosierer 1, der als von einer nicht dargestellten Kraftquelle
angetriebenen Dosierwalze 2, die in dem Dosiergehäuse 3 angeordnet
ist, gebildet wird, ist in nicht dargestellter Weise an dem unteren Ende, des eine
Auslauföffnung aufweisenden Auslauftrichters eines Vorratsbehälters angeordnet.
Der Dosierer 1 weist an seinem unteren Ende einen kreisförmigen Anschlussflansch
4 auf, in dem kreisbogenförmig ausgegestaltete Aussparungen
5 angeordnet sind. An dem Anschlussflansch 4 des Dosierers
1 ist der Anschlussflansch 6 der Injektorschleuse 7 angeordnet.
Die Injektorschleuse 7 ist auf der Eingangsseite 8 über an
eine nicht dargestellte Leitung an eine Luftströmung erzeugendes Gebläse
angeordnet. Die Abgangsseite 9 der Injektorschleuse 7 ist an eine
nicht dargestellte Abgangsleitung, die z.B. zu einem Verteilerkopf einer als Sämaschine
ausgebildeten Verteilmaschine führt, angeschlossen. In dem Anschlussflansch
6 der Injektorschleuse 7 sind ebenfalls Durchbrüche bzw.
kreisbogenförmig ausgestaltete Aussparungen angeordnet, durch welche als Schrauben
10 ausgebildete Befestigungsmittel und Arretierungsmittel angeordnet sind.
Mittels dieser Befestigungs- und Arretierungsmittel 10 ist die Injektorschleuse
7 an dem Dosierer 1 befestigt und die Injektorschleuse
7 kann gegenüber dem Dosierer 1, wie leicht einsehbar ist,
stufenlos in unterschiedlichen Positionen und Winkelstellungen zu dem Dosierer
1 eingestellt werden.
Das Ausführungsbeispiel gemäß 3
und 4 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 und 2
dadurch, dass in den Befestigungsflanschen 11 und 12 keine Durchbrüche
angeordnet sind, sondern die kreisförmigen Befestigungsflansche 11
und 12 des Dosierers 1 und der Injektorschleuse 7 sind
mittels eines um den Umfang der kreisförmigen Flansche 11 und
12 geschlungenen Spannringes 13 ausgebildeten Befestigungsmittels
befestigt und so in der jeweiligen Position von Injektorschleuse 7 zu Dosierer
1 festgeklemmt.