Die Erfindung betrifft eine Schreibunterlage aus einer Vielzahl von
zu einem Blattstapel übereinander angeordneten beschreibbaren Blättern
und einem verstärkten unteren Rückenblatt sowie einer Leimung der Blätter
an mindestens einer Stirnseite des Blattstapels.
Solche Schreibunterlagen aus übereinander gestapelten Blättern
oder Bögen, die zumindest an der einem Benutzer zugewandten Seite längsseitig
geleimt sind, sind bekannt, wobei durch die Leimung insbesondere verhindert werden
soll, dass sich bei einer längeren Benutzung der Schreibunterlage seitliche
"Eselsohren" bilden, die die Schreibunterlage unansehnlich werden lassen. Um solche
"Eselsohren" auch auf den einem Benutzer abgewandten Stirnseite einer Schreibunterlage
entgegen zu wirken, ist auch diese üblicherweise längsseitig geleimt.
Andere bekannte Schreibunterlagen weisen an der einem Benutzer zugewandten
Seite am Rückenblatt angeordnete Schutzklappen auf, die über den unteren
Rand einer Schreibunterlage herumgeklappt werden können. Dies ermöglicht
ein Anheben des Blattstapels und ein Einschieben von Merkzetteln, Visitenkarten
oder Ähnlichem, wobei jedoch die Schutzklappen die Verwirklichung einer vollkommen
ebenen Schreibunterlage verhindern.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gegenüber dem Stand der Technik
verbesserte Schreibunterlage zur Verfügung zu stellen, die eine flache ebene
Deckfläche und einen erhöhten Praxisnutzen aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich in Verbindung mit den erfinderischen
Merkmalen des kennzeichnenden Teils des ersten Schutzanspruchs.
Dadurch, dass die Leimung der zu einem Blattstapel übereinander
geschichteten Blätter auf zwei sich gegenüber liegenden Stirnseiten des
Blattstapels angeordnet ist, wobei auf einer Seite alle Blätter miteinander
verleimt sind und auf der gegenüber liegenden Stirnseite zumindest das untere
Rückenblatt leimbindungsfrei ausgeführt ist, lässt sich eine Schreibunterlage
verwirklichen, bei der es auch ohne das Vorhandensein einer Schutzklappe am Fuß
der Schreibunterlage möglich ist, den Zwischenraum zwischen dem unteren Rückenblatt
und dem ersten Blatt des Blattstapels zum Einlegen von schnell wieder aufzufindenden
Merkzetteln, Visitenkarten oder Ähnlichem zu nutzen. Die Leimung nur der Blätter
des Blattstapels verhindert so weiterhin sehr wirksam das Entstehen von "Eselsohren".
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich mit und in Kombination aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des
Gegenstandes der Erfindung ist der Blattstapel vom unteren Rückenblatt zumindest
teilweise abhebbar oder umschlagbar ausgebildet, so dass die Informationen der in
den Zwischenraum zwischen Rückenblatt und unterem Blatt eingeschobenen Merkzettel
sofort leicht abgelesen werden können, ohne dass die Gegenstände selber
aus diesem Zwischenraum herausgeholt werden müssten.
Des Weiteren lässt sich auf diese Art und Weise schnell und leicht
eine gleichmäßige Verteilung von mehreren Gegenständen erreichen,
so dass eine flache ebene Oberfläche der Schreibunterlage erhalten bleibt.
Vorteilhaft ist des Weiteren eine Ausgestaltung der Erfindung, bei
der das untere Rückenblatt auf der zum Blattstapel gerichteten Innenfläche
mit allgemeinen Informationen wie etwa einem Kalendarium, Ferieninformation oder
etwa einem Ausstellungs- und Messekalender bedruckt ist, so dass der Nutzer einen
weiteren Praxisnutzen von der erfindungsgemäßen Schreibunterlage erhält.
Die vollständige Leimung ist bevorzugterweise an der oberen Stirnseite
und die teilweise Leimung an der einem Benutzer zugewandten Stirnseite im Bereich
einer Tischkante angeordnet, könnte jedoch auch bei einer weiteren denkbaren
Ausgestaltung der Erfindung so ausgeführt sein, dass die vollständige
Leimung bei einer rechteckigen Schreibunterlage links oder rechts angeordnet sein
könnte und die teilweise Leimung auf der jeweils gegenüberliegenden Stirnseite,
so dass hierdurch auch auf die Bedürfnisse von Links- und Rechtshändern
eingegangen werden kann.
Eine solche Schreibunterlage eignet sich insbesondere auch sehr vorteilhaft
dazu die Blätter unten, oben und/oder seitlich mit Werbeaufdrucken zu versehen,
so dass die Schreibunterlage einen weiteren Nutzen als Werbemittel erfährt.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
von Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
1 eine Skizze einer Schreibunterlage in einer Seitenansicht
und
2 eine räumliche Skizze der Schreibunterlage gemäß
1 mit im Bereich der vorderen Stirnseite angehobenen
Blättern.
Die Schreibunterlage besteht aus einer Vielzahl von zu einem Blattstapel
1 übereinander geschichteten beschreibbaren Blättern
2 und einem verstärkten unteren Rückenblatt 3.
Zwei sich gegenüberliegende Stirnseiten 8;
9 sind mit einer Leimung 4, 5 versehen, wobei sich die
eine Leimung 4 auf einer Stirnseite 8 über alle Blätter
2 und das Rückenblatt 3 erstreckt, wo hingegen die Leimung
5 auf der entgegengesetzten Stirnseite 9 nur die Stirnseiten der
Blätter 2 erfasst, wodurch zwischen dem unteren Blatt 2 und
dem Rückenblatt 3 ein Spalt 6 erzeugt ist, in den von einem
Nutzer Informationsmaterial oder Merkzettel, Fotos oder andere flache Gegenstände
eingeschoben werden können, die dort sicher gehalten sind.
Auf der nach oben gerichteten Innenfläche 7 des Rückenblattes
3 sind allgemeine Informationen für einen Nutzer aufgedruckt, die
aus Kalendarien, Ferieninformationen, Termininformationen von Ausstellungen und
Messen etc. bestehen können, die, wie dies in 2
dargestellt ist, durch ein Anheben der vorderen stirnseitigen Ränder der Blätter
2 sichtbar gemacht werden können.