| Dokumentenidentifikation |
EP1681381 14.06.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001681381 |
| Titel |
Garnrollenhalter für eine Mehrzahl von Oberfadenspulen |
| Anmelder |
Bernina International AG, Steckborn, CH |
| Erfinder |
Prüfer, Frank, 78239 Rielasingen, DE; Stucki, Andre, 8266 Steckborn, CH; König, Michael, 78464 Konstanz, DE |
| Vertreter |
derzeit kein Vertreter bestellt |
| DE-Aktenzeichen |
502005000661 |
| Vertragsstaaten |
CH, DE, IT, LI, SE |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
15.11.2005 |
| EP-Aktenzeichen |
054056353 |
| EP-Offenlegungsdatum |
19.07.2006 |
| EP date of grant |
02.05.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D05B 43/00(2006.01)A, F, I, 20060621, B, H, EP
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| IPC additional class |
D05B 73/00 (2006.01) A, L, N, 20060621, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Gegenstand der Erfindung ist ein Garnrollenhalter für
eine Mehrzahl von Oberfadenspulen gemäss Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
An Haushaltnähmaschinen ist üblicherweise am
ständerseitigen Teil meist auf der Oberseite oder an der Rückseite ein
Stift zur Aufnahme einer Garnrolle, auch Oberfadenspule genannt, befestigt. Der
Stift kann vertikal oder horizontal liegend angeordnet sein und ist oft für
den Transport der Nähmaschine oder bei Nichtgebrauch axial in die Nähmaschine
hinein verschieb- und versenkbar ausgebildet.
Im Zuge der erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Haushaltnähmaschinen,
insbesondere wenn auf diesen Maschinen mit geeigneten Adaptern Stickvorrichtungen
betrieben werden, muss bei jedem Farbwechsel der Stickerei der Oberfaden und damit
die Oberfadenspule ausgetauscht werden. Es werden folglich mehrere Oberfadenspulen
mit unterschiedlichen Fäden bzw. Fadenfarben benötigt. Bei gewerblich
eingesetzten Nähmaschinen bzw. Stickmaschinen sind zu diesem Zwecke neben der
Nähmaschine angeordnete Mehrfach-Garnrollenhalter, vielfach in Gestalt von
sogenannten Karussellen, bekannt. Es ist weiter bekannt, solche Mehrfach-Garnrollenhalter
über dem Nähbereich auf den Oberarm der Nähmaschine aufzusetzen.
Da gewerbliche Stickmaschinen stets an einem festen Ort aufgestellt sind und nach
Gebrauch nicht verstaut werden müssen, stören diese freistehenden oder
über der Stickmaschine angeordneten, meist recht voluminösen Garnrollenkarusselle
die Handhabung der Maschine nicht. Für Haushaltnähmaschinen, die nach
Gebrauch wieder in einem Koffer verstaut werden und für die oft sehr wenig
Raum in den Wohnungen zur Verfügung steht, eignen sich solche bekannte Vorrichtungen
nicht.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung
eines Garnrollenhalters für eine Mehrzahl von Oberfadenspulen an Haushaltnähmaschinen,
welcher die Handhabung der Nähmaschine nicht beeinträchtigt und das Nähen
bzw. Sticken im bisher gewohnten Rahmen weiterhin ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Garnrollenhalter
für eine Mehrzahl von Oberfadenspulen gemäss den Merkmalen des Patentanspruchs
1.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen umschrieben.
Es gelingt durch die erfindungsgemässe Ausbildung
und Anordnung der Grundplatte des Garnrollenhalters, diese - wenn sie mit wenig
Oberfadenspulen bestückt ist - vollständig im Gehäuse der Nähmaschine
unterzubringen. Bei einer Bestückung der Grundplatte mit einer wesentlich grösseren
Anzahl von Oberfadenspulen und/oder grösseren Spulen liegen diese, das Nähen
und Sticken nicht beeinträchtigend, seitlich des Ständers. Bei einer vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung kann der Oberfaden wahlweise über Kopf, d.h. parallel
zur Drehachse der Spule, abgezogen werden oder tangential, wodurch ein Twisten des
Fadens verhindert werden kann. Die für einen tangentialen Abzug geeignete Spulenlage
ist auch vorteilhaft als Fadenzuführung zum Spulen der Unterfadenspule. Für
das Abziehen des Fadens über Kopf und tangential ist ein teleskopisch ausziehbarer
Galgen auf der Grundplatte angeordnet und ermöglicht es, den abgezogenen Faden
in geeigneter Weise von der Spule abzuziehen und zu führen. Die Grundplatte
kann ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen von der Nähmaschine abgenommen und durch
eine gleichartige, welche mit andersfarbigen und/oder andersartigen Fäden bestückt
ist, oder durch eine Grundplatte mit einer grösseren oder kleineren Anzahl
von Spulenaufnahmen ausgetauscht werden.
Das Garnrollenkarussell, welches nur eine beschränkte Anzahl von Garnrollen
aufnehmen kann, wird vollständig ins Maschinengehäuse integriert und ist
daher gegen Staub geschützt, wenn die Maschine nicht benutzt wird. Je nach
Art der Garnrollen können umsteckbare Garnrollenstifte in die Grundplatte eingesetzt
werden. Das erfindungsgemässe Garnrollenkarussell kann mit einer Rasterung
versehen sein, welche die Drehbewegung indexiert, d.h. die jeweils gewählte
Garnrolle an die richtige Abzugsstellung bringt. Das Karussell kann auch von der
Maschine abgenommen und durch ein anderes, sei es nun ein grösseres oder kleineres
ersetzt werden. Grössere Karusselle können insbesondere aufgesetzt werden,
wenn die Nähmaschine zum Sticken benutzt wird. Nebst einer grösseren Grundplatte,
welche die Aufnahme einer grösseren Anzahl von Garnrollen ermöglicht,
können zusätzlich an den Rand der Grundplatte Grundplattensegmente angedockt
werden. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung können
die Grundplatten der Garnrollenhalter derart ausgestaltet sein, dass sie durch einen
Elektroantrieb, der vorzugsweise in der Nähmaschine angeordnet ist, gedreht
und entsprechend die Garnrollen positioniert werden können.
Anhand eines illustrierten Ausführungsbeispiels wird
die Erfindung näher erläutert. Es zeigen
- Figur 1
- zeigt schematisch eine Haushaltnähmaschine bedienerseitig mit einer geschlossenen
Garnrollenaufnahme,
- Figur 2
- zeigt schematisch eine Haushaltnähmaschine bedienerseitig mit geöffneter
Garnrollenaufnahme,
- Figur 3
- eine vergrösserte perspektivische Darstellung der Garnrollenaufnahme am
Ständer der Nähmaschine,
- Figur 4
- eine Ansicht auf den schwenkbar angeordneten Garnrollen-Aufnahmestift (im Vordergrund)
und einen fest angeordneten Garnrollen-Aufnahmestift,
- Figur 5
- eine perspektivische Darstellung der Grundplatte des Garnrollenhalters mit einer
Vielzahl von Stiftaufnahmen,
- Figur 6
- eine perspektivische Darstellung einer Haushaltnähmaschine mit einem Garnrollenkarussell
mit angedocktem Zusatzgarnrollenhalter (Satellit),
- Figur 7
- eine perspektivische Darstellung eines kreisrunden Garnrollenhalters,
- Figur 8
- eine perspektivische Darstellung eines kreisrunden Garnrollenhalters mit einem
Satellit mit schräggestellter Drehachse,
- Figur 9
- ein Garnrollenhalter mit einem Satelliten mit drei zusätzlichen Garnrollenstiften
und darauf aufgesetzten Garnrollen,
- Figur 10
- eine Ansicht der Nähmaschine aus Richtung des Pfeiles P in Figur 1 mit
einem um eine horizontale Drehachse drehbaren Garnrollenkarussell,
- Figur 11
- eine perspektivische Teilansicht mit eingeschwenkter Garnrollenaufnahme in einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung,
- Figur 12
- eine perspektivische Teilansicht mit um 30° herausgedrehter Garnrollenaufnahme,
- Figur 13
- eine perspektivische Teilansicht mit um 60° herausgedrehter Garnrollenaufnahme,
- Figur 14
- eine perspektivische Teilansicht mit um 90° herausgedrehter Garnrollenaufnahme
und
- Figur 15
- eine perspektivische Teilansicht mit um eine horizontale Achse geschwenkter
Garnrollenaufnahme.
An einer Haushaltnähmaschine 1 ist mit Bezugszeichen
3 ein Ständer bezeichnet, in welchem die Antriebsorgane für die Nähmaschine
1 untergebracht sind und an dessen linker Seite der Oberarm 5 und der Freiarm 7
freitragend befestigt sind. Der Ständer 3 steht auf einem Sockel 9 am hinteren,
vom Nähbereich mit der Nadel 11 entfernten Teil. Am Ständer 3 ist oben
im Gehäuse der Nähmaschine 1 eine gegen oben und seitlich offene Ausnehmung
13 eingelassen, welche durch einen Deckel 15 verschliessbar ist. Über der Grundfläche
17 der Ausnehmung 13 ist auf einem Schwenkzapfen 19 eine Grundplatte 21 um eine
vertikale Achse A dreh- oder schwenkbar gelagert. In einer besonders vorteilhaften
Ausgestaltung ist der Schwenkzapfen 19 mit einem elektrischen Antrieb M verbunden,
mit dem die Grundplatte 21 drehbar ist. Auf der in den Figuren 2 bis 4 dargestellten
Grundplatte 21 sind zwei Garnrollenstifte 23 befestigt. Einer der beiden Garnrollenstifte
23 ist fest in der Grundplatte 21 verankert; der zweite Garnrollenstift 23 ist mit
einer um eine horizontale Schwenkachse B schwenkbare Halteplatte 25 schwenkbar.
Zusammen bilden die Grundplatte 21 und die Garnrollenstifte 23 ein Garnrollenkarussell,
im folgenden Garnrollenhalter 24 genannt. Geeignete, in den Figuren nicht sichtbare
Mittel begrenzen den Schwenkbereich der Halteplatte 25 derart, dass ein tangential
von einer Spule 27 ablaufender Faden 29 rechtwinkelig zum Garnrollenstift 23 verläuft,
wenn er durch eine Öse 31 eines Garnführungsorgans 33 gezogen wird. Das
Garnführungsorgan 33 ist an der Spitze eines Galgens oder eines teleskopisch
ausgebildeten Galgens 35 befestigt (Figur 4).
In Figur 5 ist eine Grundplatte 21 für beispielsweise fünf dieser verankerbaren
Garnrollenstifte 23 dargestellt. Die Garnrollenstifte 23 (in dieser Figur ist nur
der auf der Halteplatte 25 eingesetzte Garnrollenstift 23 dargestellt) sind in geeignet
ausgebildeten, in der Grundplatte 21 eingelassenen Bohrungen 37 gehalten. Auch der
Galgen 35 kann entweder direkt in der Grundplatte 21 oder in einer daran befestigten
Halterung 39 eingesteckt werden. Die Halterung 39 kann nebst der Bohrung 41 für
den Galgen 35 eine in Figur 5 nicht sichtbare, von unten eingelassene Bohrung aufweisen,
in welche der Schwenkzapfen 19, welcher an der Nähmaschine 1 befestigt ist,
eingreift und die Grundplatte 21 samt den darauf befestigten Elementen frei schwenkbar
oder formschlüssig verbunden trägt. Vorzugsweise entspricht die Form der
Grundplatte 21 der Form der Grundfläche 17 in der Ausnehmung 13. Dies ermöglicht
es, die Grundplatte 21 samt den darauf angeordneten Elementen in die Ausnehmung
13 einzuschwenken und durch Schwenken des am Gehäuse der Nähmaschine 1
angelenkten Deckels 15 unsichtbar zu verstauen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäss
den Figuren 6 bis 9, welche sich insbesondere für Stickarbeiten mit einer Vielzahl
von unterschiedlichen Fäden 1 eignet, ist die räumliche Ausdehnung der
Grundplatte 21 wesentlich grösser, d.h. sie überragt die Grundfläche
17 der Ausnehmung 13 (vergl. Fig.6), wodurch eine grössere Anzahl von Spulen
27 aufgenommen werden kann.
In Figur 7 sind auf einer solchen Grundplatte 21 vier Garnrollenstifte
23 mit darauf aufgesteckten Garnrollen 27 ersichtlich. Die Grundplatte 21 wird wiederum
auf den Schwenkzapfen 19 in der Ausnehmung 13 am Ständer 3 der Haushaltnähmaschine
1 aufgesetzt. Dieser Granrollenhalter 24 ist dann um den Schwenkzapfen 19 drehbar,
jedoch kann er nicht abgedeckt durch einen Deckel 15 vollständig innerhalb
des Maschinengehäuses untergebracht werden.
Die Figur 8 zeigt dieselbe Grundplatte 21 mit einer geringeren
Zahl, nämlich vier Garnrollenstiften 23. Zusätzlich ist auf den Rand der
Grundplatte 21 ein Satellit 43 mit einem Garnrollenstift 23 und einer entsprechenden
Halteplatte 25 aufgesteckt. Der Garnrollenstift 23 liegt in einem spitzen Winkel
zu den übrigen auf der Grundplatte 21 angeordneten Garnrollenstiften 23 und
ermöglicht so einen tangentialen Fadenablauf zum Garnführungsorgan 33
am Galgen 35.
Eine ähnliche Anordnung, jedoch mit einer Mehrzahl von Garnrollenstiften 23
versehener Satellit 43 ist in Figur 9 gezeigt. Selbstverständlich kann nicht
nur ein einziger, sondern es können mehrere gleiche oder ungleich grosse Satelliten
43 an der Grundplatte 21 angedockt werden. Zusätzlich können an der Peripherie
der Satelliten 43 weitere solche aufgesetzt werden, derart, dass sich eine riesige
Anzahl von Garnrollenstiften 23 bzw. Garnrollen 27 mit der Nähmaschine 1 verbinden
lassen.
In der schematischen Ansicht der Nähmaschine 1 gemäss
Figur 10 ist ersichtlich, dass der Schwenkzapfen 19 in der Ausnehmung 13 horizontal
liegend angeordnet ist und die Grundplatte 21 demzufolge in einer vertikalen Ebene
schwenkbar ist. Dabei liegen die Garnrollenstifte 23 horizontal oder, falls sie
auf einer schwenkbaren Halteplatte 25 angeordnet sind, können sie auch in eine
vertikale Lage geschwenkt werden.
Der Deckel 15, mit welchem das Garnrollenkarussell 24 in
der Nähmaschine 1 abdeckbar ist, kann mit der Grundplatte 21 derart wirkverbunden
sein, dass beim Öffnen des Deckels 15 das Garnrollenkarussell 24 aus der Ausnehmung
13 herausgeschwenkt bzw. beim Schliessen des Deckels 15 in die Ausnehmung 13 hineinverschwenkt
wird. Alternativ zu einer formschlüssigen Verbindung zwischen Deckel 15 und
Grundplatte 21 kann selbstverständlich auch ein elektrischer Antrieb vorgesehen
sein, welcher beim Öffnen des Deckels 15 die Grundplatte 21 aus der Maschine
1 herausschwenkt und allenfalls auch deren Drehung auf dem Schwenkzapfen 19 auslöst,
um die jeweils gewünschte Spule 27 in Position zu bringen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäss
den Figuren 11 bis 15, welche eine weitere Ausgestaltung der Erfindung zeigt, ist
ein um eine horizontale Achse B schwenkbare Abdeckplatte 45 dargestellt, welche
an im wesentlichen vertikal liegenden Seitenwänden 47 des Deckels angelenkt
ist. Das Garnrollenkarussell 24 ist, wie beim ersten Ausführungsbeispiel, um
eine vertikale Achse aus dem Ständer 3 der Nähmaschine 1 ausschwenkbar.
Beim Ausschwenken des Garnrollenkarussells 24 um beispielsweise 30° wie in
Figur 12 dargestellt, schwenkt nicht nur die Abdeckplatte 45 nach oben, sondern
die Seitenwände 47 werden um eine vertikale Achse ebenfalls von der Grundplatte
21 weggeschwenkt, um die im Beispiel nicht dargestellten, auf der Grundplatte 21
angeordneten Spulen 27 freizulegen. Während der Schwenkbewegung der Grundplatte
21 beginnt sich das Fadenführungsorgan 33, welches in diesem Beispiel die Gestalt
einer Nürnberger Schere aufweist, auszufahren und nach oben zu schwenken (vergleiche
Schwenkwinkel 60° der Grundplatte 21 und Schwenkwinkel 90° der Grundplatte
21 in den Figuren 13 bzw. 14). Durch die Schwenkbewegung wird folglich das Garnrollenkarussell
24 vollständig freigelegt und gleichzeitig das Garnführungsorgan 33 ausgefahren
und in die Arbeitsposition geschwenkt. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung gemäss Figur 15 kann das Garnrollenkarussell 24, es kann ein
solches sein wie im ersten Ausführungsbeispiel gemäss den Figuren 1 bis
9 oder ein solches gemäss den Figuren 11 bis 14, um eine horizontale Achse
C als ganzes geschwenkt werden. Durch die Schwenkbewegung werden die anfänglich
noch teilweise innerhalb der Ausnehmung 13 sich befindlichen Spulen 27 vollständig
aus dem Bereich des Ständers 3 herausgeführt.
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| Anspruch[de] |
Garnrollenhalter (24) für eine Mehrzahl von Oberfadenspulen (27)
an Haushaltnähmaschinen (1), umfassend mindestens einen Garnrollenstift (23)
als Spulenträger, eine Grundplatte (21) zur Verankerung des mindestens einen
Garnrollenstifts (23), einen Galgen (35) zum Führen und Umlenken eines von
der Spule (27) abgezogenen Fadens (29) sowie Mittel zur Verbindung der Grundplatte
(21) mit der Nähmaschine (1),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Grundplatte (21) mindestens teilweise in einer Ausnehmung (13) im Gehäuse
der Nähmaschine (1) eingreifend gehalten und um mindestens eine Schwenkachse
(A,C) schwenkbar getragen wird.
Garnrollenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Grundplatte (21) ganz oder teilweise aus der Ausnehmung (13) herausschwenkbar
gelagert ist.
Garnrollenhalter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (A) im wesentlichen horizontal, vertikal
oder in einer Zwischenlage angeordnet ist.
Garnrollenhalter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Form der Grundplatte (21) der Form der Grundfläche (17) der Ausnehmung
(13) entspricht und dass die Ausnehmung (13) durch einen Deckel (15) verschliessbar
und abdeckbar ist.
Garnrollenhalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Grundplatte (21) mit dem Deckel (15) wirkverbunden und beim Öffnen aus
der Ausnehmung (13) ausfahr- oder ausschwenkbar ist.
Garnrollenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Grundplatte (21) auf einem Schwenkzapfen (19) an der Nähmaschine
(1) gelagert und darauf frei drehbar oder mit einem Antriebsmotor (M) drehbar ist
und dass der Schwenkzapfen (19) fest oder um eine Achse (C) schwenkbar mit der Nähmaschine
(1) verbunden ist.
Garnrollenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens einer der Garnrollenstifte (23) auf einer um eine horizontale
Achse schwenkbaren Halteplatte (25) befestigt ist und aus einer vertikalen in eine
dazu geneigte Lage schwenkbar oder umsteckbar ist.
Garnrollenhalter nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Grundplatte (21) vom Schwenkzapfen (19) abnehmbar und
durch eine andere Grundplatte (21) austauschbar ist.
Garnrollenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass an der Grundplatte (21) zusätzliche Satelliten (43) aufsteckbar sind,
auf denen mindestens ein Garnrollenstift (23) angeordnet ist.
Garnrollenhalter nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass der Deckel (15) und/oder dessen oben liegende Abdeckplatte (45) und/Oder
die Seitenwände (47) beim Schwenken der Grundplatte (21) von letzterer weggeschwenkt
werden.
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