Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum optischen Zählen
kleiner Körperchen gemäß des Oberbegriffes des Patentanspruches 1,
der auch als Körnerzähler bezeichnet werden kann.
Ein derartiger Körnerzähler ist in der Praxis
bekannt geworden. Der Messraum dieses Körnerzählers erweitert sich schlagartig
gegenüber der Förderleitung. Durch die plötzliche große Erweiterung
entstehen Luftverwirbelungen im Bereich des Messraumes. Durch diese Luftverwirbelungen
lagern sich die im Förderluf.tstrom befindlichen Schmutzpartikel vor den lichtdurchlässigen
Scheiben ab und verschmutzen diese, so dass der von dem Lichtemitter ausgesandte
Lichtstrahl, beispielsweise ein Laserstrahl nicht in ausreichender Weise durch die
Schmutzschicht durchdringen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, in einfacher
Weise zu erreichen, dass die lichtdurchlässigen Scheiben des Messraumes nicht
durch sich in der Förderluft oder im geförderten Saatgutstrom befindlichen
Schmutzpartikel verschmutzt werden.
Diese Aufgabe wird in erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmal des Anspruches 1 gelöst.
Infolge dieser Maßnahmen bleibt eine laminiare Strömung,
ohne dass Luftverwirbelungen des Förderluftstromes entstehen, im Bereich des
Messraumes erhalten. Somit lagern sich keine Schmutzpartikel an den lichtdurchlässigen
Scheiben in der Weise an, dass das durchdringen des Lichtstrahls des Lichtemitters
durch den Messraum bis zum Lichtdetektors nicht behindert wird. Vielmehr streicht
der Förderluftstrom an den Innenseiten lichtdurchlässigen der Scheiben
vorbei und verhindert so ein Verschmutzen der lichtdurchlässigen Scheiben.
In dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass die
Wände des Messraumes auf ihrer einander zugewandten Innenseite in einem Abstand
zueinander angeordnet sind, der kleiner als der Durchmesser der Förderleitung
ist.
Infolge dieser Maßnahme wird erreicht, dass sich der
Messraum gegenüber den Förderleitungen nicht erweitert. Hierdurch werden
Luftverwirbelungen des Förderluftstromes im Bereich des Messraumes vermieden.
Der Förderluftstrom streicht an der Innenseite der Scheiben vorbei und verhindert
so ein verschmutzen der lichtdurchlässigen Scheiben in der Weise, dass sicher
gestellt ist, dass der Lichtstrahl des Lichtemitters den Messraum bis zum Lichtdetektor
durchdringen kann. Als besonders vorteilhaft hat sich nach Versuchen in überraschender
Weise herausgestellt, dass die Querschnittsfläche des Messraumes zumindest
annähernd gleich der Querschnittsfläche,der kreisrunden Förderleitung
ist.
In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass
die Wände des Messraumes auf ihrer einander zugewandten Seite in einem Abstand
zueinander angeordnet sind, der zumindest annähernd dem Innendurchmesser der
Förderleitung entspricht. Infolge dieser Maßnahme wird ebenfalls eine
laminare Strömung innerhalb des Messraumes gewährleistet, so dass sich
ebenfalls keine Verschmutzungen an der Innenseite der lichtdurchlässigen Scheiben
anlagern.
Um in einfacher Weise zu erreichen, dass der Querschnitt
der Förderleitung zumindest annähernd gleich der Querschnittsfläche
der kreisrunden Förderleitung ist und dieser Übergang kontinuierlich erfolgt,
ist vorgesehen, dass zwischen dem Messraum und den Förderleitungen ein sich
von kreisrund auf quadratisch oder rechteckig verändernder Übergangstrichter
angeordnet ist.
Um bei dem Übergang von dem kreisrunden Querschnitt
auf den rechteckigen Querschnitt im Bereich des Messraumes und wieder auf den kreisrunden
Querschnitt der weiterführenden Förderleitung die Vermeidung des Entstehens
von Verwirbelungen zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Wände des Übergangstrichters
einen Winkel von etwa 5° zur Strömungsrichtung einschließen.
Um sicher zu stellen, dass aus dem Bereich der Förderleitung
bzw. des Messraumes keine Schmutzpartikel an den Lichtemitter bzw. Lichtdetektor
der Sensoren gelangen, ist vorgesehen, dass die lichtdurchlässigen Scheiben
abdichtend in einem den Messraum aufweisenden Gehäuse angeordnet sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der lichtdurchlässigen
Scheiben im Bereich des Messraumes und deren Montage und Anordnung in abdichtender
Weise im Gehäuse, lässt sich dadurch erreichen, dass die den Messraum
umschließenden lichtdurchlässigen Scheiben einstückig ausgebildet
sind.
Eine kompakte Bauweise der Vorrichtung lässt sich
dadurch erreichen, dass die Lichtdetektoren der Sensoren abgedichtet und unmittelbar
hinter den lichtdurchlässigen Scheiben angeordnet sind. Hierdurch können
die lichtdurchlässigen Scheiben gleichzeitig als Schutz- und Abdichtungselement
für die Sensoren dienen.
Weiterhin ist vorgesehen, dass die Lichtemitter der Sensoren
abgedichtet und unmittelbar hinter den lichtdurchlässigen Scheiben angeordnet
sind. Hierdurch ergibt sich ebenfalls eine kompakte Bauweise, da die Lichtemitter
direkt den lichtdurchlässigen Scheiben zugeordnet sind.
Besonders kompakt lässt sich die Vorrichtung dadurch
bauen, dass sowohl die Lichtdetektoren der Sensoren, wie die Lichtemitter der Sensoren
unmittelbar hinter den lichtdurchlässigen Scheiben angeordnet sind, bzw. die
lichtdurchlässigen Scheiben gleichzeitig den Lichtdetektoren und Lichtemittern
zugeordnet sind.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den übrigen
Unteransprüchen, der Beispielsbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen.
Hierbei zeigen
- Fig. 1
- eine erfindungsgemäß ausgestattete Sämaschine in Prinzipdarstellung,
- Fig. 2
- die Anordnung des Sensors zum Zählen kleiner Körperchen in Prinzipdarstellung,
- Fig. 3
- den erfindungsgemäßen Messraum des Sensors im Schnitt und vergrößerter
Darstellung und in Prinzipdarstellung,
- Fig. 4
- den Sensor in der,Ansicht IV - IV in Prinzipdarstellung,
- Fig. 5
- einen Teil des Übergangstrichters, in welchem die Dichtscheiben und der
Messraum sich befinden, in Prinzipdarstellung,
- Fig. 6
- den Übergangstrichter mit den lichtdurchlässigen Scheiben des Messraumes
in perspektivischer und Explosionsdarstellung,
- Fig. 7
- einen weiteren erfindungsgemäßen Messraum des Sensors im Schnitt und
vergrößerter Darstellung und in Prinzipdarstellung,
- Fig. 8
- den Sensor gemäß Fig. 7 in der Ansicht VIII - VIII,
- Fig. 9
- einen weiteren erfindungsgemäßen Messraum des Sensors im Schnitt und
in vergrößerter Darstellung und in Prinzipdarstellung und
- Fig. 10
- den Sensor gemäß Fig. 9 in der Draufsicht X - X in Prinzipdarstellung.
Die Sämaschine ist als pneumatische Verteilmaschine
ausgebildet. Sie weist einen Rahmen 1 und Vorratsbehälter 2 auf. Der Rahmen
1 stützt sich auf Laufrädern 3 oder einer Bodenwalze auf dem Boden ab.
Dem Vorratsbehälter 2 ist ein Zentraldosierer 4 zugeordnet, der das sich im
Vorratsbehälter 2 befindliche Saatgut über eine Schleuse 5 in eine zentrale
Zuführleitung 6, die als Steigrohr ausgebildet ist, einleitet. Dieses Steigrohr
6 mündet an seinem oberen Ende in einem Verteilerkopf 7, über den das
dosierte Saatgut auf die einzelnen sich an dem Verteilerkopf anschließenden
Saatleitungen 8 aufgeteilt wird. Die Saatleitungen 8 führen zu den am Rahmen
1 angelenkten Säscharen 9. Dem Laufrad 3 ist eine Wegstreckenmesseinrichtung
zugeordnet, die Messdaten an eine als Bordcomputer 10 ausgebildete elektronische
Auswerteeinheit übermittelt. Der Dosierer 4 wird über einen Antriebsstrang
und ein einstellbares Getriebe 11 von einer Kraftquelle angetrieben. Das Getriebe
11 wird über einen Einstellmotor 12 eingestellt und von dem Bordcomputern 10
angesteuert.
Zumindest einer der Saatleitungen 8 ist eine Vorrichtung
13 zum optischen Zählen kleiner Körperchen, die als Körnerzählsensor
13 ausgebildet ist, zugeordnet. Der Sensor 13 ist in der Saatleitung 8 angeordnet
und weist das Gehäuse 14 auf. In dem Gehäuse 14 befindet sich ein Messraum
15, den die in der Förderleitung 8 geförderten Saatkörner 16 passieren.
Der Sensor 13 weist zumindest einen Lichtemitter 17 und zumindest einen Lichtdetektor
18 auf, wobei der Lichtdetektor 18 als CCD-Zeile oder Zeilenkamera ausgebildet ist.
Der Lichtemitter 17 ist als Laserlichtquelle ausgebildet. Hierbei ist der jeweiligen
Laserlichtquelle 17 eine den Laserlichtstrahl 19 breit auffächernde und parallele
Lichtstrahlen 20 erzeugende Linse 21 angeordnet. Insgesamt weist der Sensor 13 zwei
um 90° versetzt Lichtdetektoren 18 und Lichtemitter 17 auf, wie Fig. 4 zeigt.
Die Lichtemitter 17 und Lichtdetektoren 18 der Sensoren 13 sind beabstandet zu der
Kontur der Wände 22 des Messraumes 15 angeordnet. Die Wände 22 des Messraumes
sich als lichtdurchlässige Scheiben 23 ausgebildet. Die Lichtemitter 17 und
Lichtdetektoren 18 der Sensoren 13 sind abgedichtet hinter beabstandet zu dem lichtdurchlässigen
Dichtungsscheiben 23 angeordnet.
Der Messraum 15 des Sensors 13 befindet sich zwischen zwei
Übergangstrichtern 24 und 25 die in der Förderleitung 8 angeordnet sind.
Die Übergangstrichter 24, 25 sind jeweils aus zwei Halbschalen 24' und 25'
zusammengesetzt. In dem einander anschließenden Bereich 26 der Übergangstrichter
24, 25 befindet sich der Messraum 15, dessen Wände 22 von den lichtdurchlässigen
Scheiben 23 gebildet werden. Die lichtdurchlässigen Scheiben 23 sind abdichtend
in einem den Messraum 15 aufweisenden Gehäuse 27, in welchem die Übergangstrichter
24, 25 befinden angeordnet. Die den Messraum 15 umschließenden lichtdurchlässigen
Scheiben 23 sind einstückig ausgebildet, wie insbesondere der Fig. 6 zu entnehmen
ist. Die Förderleitungen 8 weisen einen kreisrunden Querschnitt auf, während
der Messraum 15, der von den lichtdurchlässigen Scheiben 23 begrenzt wird,
eine quadratischen Querschnitt aufweist, wie die Fig. 4 und 6 zeigen. Die Querschnittsfläche
des Messraumes 15 ist zumindest annähernd gleich der Querschnittsfläche
der kreisrunden Förderleitung 8. Um dieses zu erreichen sind zwischen den Förderleitungen
8 und dem Messraum 15 die Übergangstrichter 24, 25 angeordnet, dessen Wände
28 einen Winkel 29 von etwa 5° zur Strömungsrichtung 30 einschließen.
Die Wände 22 des Messraumes 15, die von den lichtdurchlässigen Scheiben
23 gebildet werden, sind auf ihre einander zugewandten Innenseite in einem Abstand
zueinander angeordnet, der kleiner als der Durchmesser der Förderleitung 8
ist. Zwischen dem Messraum 15, der von den lichtdurchlässigen Scheiben 23 gebildet
wird, und den Förderleitungen 8 ist jeweils ein sich von kreisrund auf quadratisch
oder rechteckig verändernder Übergangstrichter 24, 25 angeordnet, wie
die Fig. 3, 5 und 6 zeigen.
Durch die sich nicht oder zumindest nicht wesentlich in
ihrer Querschnittsgröße verändernden Querschnittsflächen der
Förderleitung 8 zum Messraum und 15 wieder zur Förderleitung 8 wird sichergestellt,
dass sich im Bereich des Messraumes 15 bzw. der lichtdurchlässigen Scheiben
23 keine Luftverwirbelungen bilden. Somit lagern sich keine sich im Förderluftstrom
oder an den Saatkörnern anhaftenden Schmutzpartikel an der Innenseite der lichtdurchlässigen
Scheiben 23 des Messraumes 15 an.
Somit können die von der Linse 21 aufgefächerten
Lichtstrahlen 20 des Lasers 17 in ausreichender Weise ungehindert durch die lichtdurchlässigen
Scheiben 23 durchtreten und auf die CCD-Zeilen 17 oder Zeilenkamera auftreffen.
Durch Unterbrechen der durch den Messraum 15 tretenden Saatkörner 16 wird der
Lichtgang unterbrochen. Dieses wird von den CCD-Zeilen 18 oder der Zeilenkamera
registriert und an die elektronische Auswertevorrichtung 31 des Körnerzählers
13 mit entsprechenden Signalen weitergeleitet. Aus diesen Signalen lässt sich
dann die Anzahl der den Messraum 15 passierenden Körperchen 16 ermitteln. Aufgrund
dieser ermittelten Werte steuert der Bordcomputer 10 den Einstellmotor 12 des Dosierers
4 um die gewünschte Ausbringmenge einzustellen.
Der Sensor gemäß den Fig. 7 und 8 unterscheidet
sich von dem Sensor der Fig. 3 bis 6 dadurch, dass die Wände des Messraumes
15, die von den lichtdurchlässigen Scheiben 23 gebildet werden, auf ihrer einander
zugewandten Innenseite in einem Abstand zueinander angeordnet sind, der dem Innendurchmesser
der Förderleitungen 8 entspricht. Der jeweilige Übergang vom runden auf
den rechteckigen Querschnitt und vom rechteckigen auf den runden Querschnitt erfolgt
ohne Stufen in kontinuierlicher Weise, um eine laminare Strömung auch beim
Übergang von den Förderleitungen 8 zu dem rechteckigen Messraum 15 und
von dem rechteckigen Messraum 15 zu der Förderleitung 8 beizubehalten.
Der Sensor gemäß den Fig. 9 und 10 entspricht
von der Ausgestaltung des Messraumes 15 dem Ausführungsbeispiel gemäß
den Fig. 7 und 8. Er unterscheidet sich hinsichtlich der Anordnung der Sensoren
von den Ausführungsbeispielen gemäß der Fig. 3 bis 8 dadurch, dass
die Lichtdetektoren 18 der Sensoren abgedichtet und unmittelbar hinter den lichtdurchlässigen
Scheiben 23 angeordnet sind. Weiterhin sind die Lichtemitter 17 der Sensoren mit
den den Laserlichtstrahl 19 auffächernden Linsen 21 abgedichtet und unmittelbar
hinter den lichtdurchlässigen Scheiben 23 angeordnet, so dass sich eine kompaktere
Bauweise und Anordnung der Sensoren ergibt.