| Dokumentenidentifikation |
DE102005057354B3 21.06.2007 |
| Titel |
Strickmaschine mit Luftzuführung |
| Anmelder |
Groz-Beckert KG, 72458 Albstadt, DE |
| Erfinder |
Stingel, Uwe, 72469 Meßstetten, DE |
| Vertreter |
Rüger und Kollegen, 73728 Esslingen |
| DE-Anmeldedatum |
01.12.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005057354 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
21.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D04B 35/32(2006.01)A, F, I, 20051201, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D04B 35/28(2006.01)A, L, I, 20051201, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die erfindungsgemäße Strickmaschine (1) weist eine Luftfördereinrichtung (21) auf, die dazu dient, Luft in einen Luftführungsraum (18) zu fördern, der zwischen dem Strickschlossmantel (12) und dem Strickzylinder (3) ausgebildet ist. Durch diesen Luftführungsraum wird reinigende Luft den Strickwerkzeugen (5) unmittelbar zugeführt, ohne dass dadurch eine äußere Einhausung des Strickschlossmantels erforderlich wäre. Auf gleiche Weise kann die Luft zwischen einer Rippscheibe und dem hier zugeordnetem Schlossmantel zu entsprechenden Rippnadeln oder Platinen geführt werden.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Strickmaschine, deren Strickwerkzeugen
Luft zugeführt wird.
Strickmaschinen weisen in der Regel eine größere Anzahl
von Strickwerkzeugen auf, die durch geeignete Antriebsmittel hin- und hergehend
bewegt werden, um aus zugeführten Fäden ein Gestrick zu bilden. An den
Strickwerkzeugen können sich dabei Staub- und Fadenreste, sogenannte Flusen,
ansammeln, was den Strickprozess stören kann.
Aus der US 5 737 942 A
und der DE 697 407 T2 ist eine Rundstrickmaschine
mit einem Nadelzylinder bekannt, der an seiner Außenseite eine Vielzahl von
Nadelkanälen aufweist. In diesen sitzen längs verschiebbar Zungennadeln,
die jeweils mit einem Fuß versehen sind. Die Füße der Zungennadeln
ragen aus den Nadelkanälen und stehen mit einem Strickschlossmantel, welcher
aus einer Vielzahl von Strickschlössern gebildet wird, in Verbindung. Bei Drehung
des Nadelzylinders folgen die Füße der Nadeln der Kontur der einzelnen
Strickschlösser, so dass die Haken der Nadeln entsprechend auf- und ab bewegt
werden.
Der Strickschlossmantel ist von außen mit einem ringförmigen
Gehäuse versehen, das durch ein Gebläse mit gefilterter Luft versorgt
wird. Diese Einhausung bildet mit dem oberen Rand des Nadelzylinders und/oder einer
Platinenscheibe einen im Wesentlichen ringförmigen Kanal, durch den Luft auf
die sich bewegenden Arbeitsteile z.B. in Form von Haken der Nadeln geblasen wird.
Zur Erzeugung des reinigenden Luftstrahls ist hier eine Einhausung
des gesamten Strickschlossmantels erforderlich, was den Zugang zu den Strickschlössern
erschwert. Sollen an den Strickschlössern Einstellarbeiten vorgenommen werden,
muss die Einhausung zunächst wenigstens teilweise entfernt werden, um Zugang
zu dem jeweiligen Strickschloss zu gewähren. Außerdem werden mit dem bekannten
Konzept lediglich die Haken der Strickwerkzeuge, d.h. deren Arbeitsteile abgeblasen.
Eine weitergehende Reinigungswirkung wird nicht erzielt.
Aus der FR 1 541 201 ist eine
Strickmaschine bekannt, die Luftzuführvorrichtungen aufweist, um Strickstellen
gezielt Druckluft zuzuführen. Dazu werden einzelne Kanäle des Nadelzylinders
genutzt, in denen keine Nadeln angeordnet sind. In einer ersten Variante werden
solche unbestückten Nadelkanäle mit Luftzuführungsleitungen versehen,
die in Form von Rohren oder Schläuchen in diese Kanäle eingelegt sind.
In einer zweiten Variante werden diese Kanäle mit einem streifenartigen Verschlusselement
verdeckelt, so dass wiederum ein lediglich durch den Nadelkanal führender Luftleitkanal
gebildet ist.
Die US 2 482 670 befasst sich
mit einer Flachstrickmaschine, die mehrere luftführende Leitungen aufweist.
Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass der zwischen Schlitten und Nadelbett
vorhandene Zwischenraum insgesamt von Druckluft durchströmt wird, um den Nadeln
Druckluft zuzuführen.
Derartige Luftführungskanäle haben einen geringen Querschnitt,
was zu einem hohen Strömungswiderstand führt.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Strickmaschine
zu schaffen, die diese Nachteile überwindet, und insbesondere den Zugang zu
den Strickschlössern nicht erschwert.
Diese Aufgabe wird mit der Strickmaschine nach Anspruch 1 gelöst:
Die erfindungsgemäße Strickmaschine weist eine Luftfördereinrichtung
auf, die Luft in einen zwischen dem Strickschlossmantel und dem Nadelbett ausgebildeten
Luftführungsraum fördert. Das Nadelbett kann beispielsweise der runde
Strickzylinder einer Rundstrickmaschine oder auch deren Rippscheibe sein. In diesen
Fällen ist das Nadelbett (Strickzylinder oder Rippscheibe) bewegt, während
der Strickschlossmantel stationär angeordnet ist.
Der Luftführungsraum kann durch einen mehr oder weniger großen
Spalt gebildet sein, der zwischen dem Strickschlossmantel und dem Nadelbett anzutreffen
ist. Außerdem tragen die Nadelkanäle zum Strömungsquerschnitt des
Luftführungsraums erheblich bei. Auch wenn der sonst vorhandene Spalt zwischen
Nadelbett und Strickschloss auf nahezu Null reduziert wird, können erhebliche
Luftmengen noch durch die Nadelkanäle strömen, die von den Strickwerkzeugen
nicht ganz ausgefüllt werden. Des Weiteren können die Strickwerkzeuge
mit Luftführungskanälen versehen sein, um den Strömungswiderstand
der Luft in den Nadelkanälen zu reduzieren. Schließlich sind auch in den
Strickschlössern erhebliche Strömungsquerschnitte anzutreffen, die zu
dem Luftführungsraum beitragen.
Die Luftführung zwischen Nadelbett und Strickschlossmantel ermöglicht
eine gezielte Hinleitung des Luftstromes zu den Arbeitsteilen der Strickwerkzeuge,
d.h. beispielsweise zu den Haken und Zungen der betreffenden Nadeln. Dies wird erreicht,
ohne den Strickschlossmantel einhausen zu müssen. Es wird uneingeschränkter
äußerer Zugang zu den Strickschlössern gewährt, ohne dass Luftführungshauben
oder dergleichen abgenommen werden müssten.
Im Weiteren ermöglicht die Führung des reinigenden
Luftstromes in dem zwischen dem Strickschlossmantel und dem Nadelbett vorhandenen
Raum nicht nur die Reinigung der Arbeitsteile der Strickwerkzeuge, sondern auch
die Reinigung der Strickwerkzeuge und Nadelführungskanäle. Insbesondere
kann Abrieb und Staub, der in den Bereich der Strickschlösser gelangt oder
sich dort bildet, aus den Nadelkanälen und dem Strickschloss entfernt werden.
Somit trägt das erfindungsgemäße Luftführungskonzept zur Verbesserung
der Betriebssicherheit und Verminderung des Verschleißes der Strickmaschine
bei. Insbesondere kann der Schlossbereich und das Nadelbett, d.h. der Nadelzylinder,
frei von abrasiven Teilchen gehalten werden.
Das erfindungsgemäße Konzept kann auch für andere Strickwerkzeuge,
beispielweise Platinen, Umhängenadeln, Schiebernadeln oder ähnliches angewendet
werden. In allen diesen Fällen wird der zum Abblasen der Strickwerkzeuge vorgesehene
Luftstrom möglichst vollständig durch den zwischen dem Strick- bzw. Platinenschloss
und dem Zylinder beziehungsweise Nadelbett vorhandenen Raum geführt. Im Idealfall
gilt dies für den gesamten reinigenden Luftstrom.
Der Strickschlossmantel besteht üblicherweise aus Strickschlössern
oder Schlosssegmenten, die auf einer Schlossträgerplatte angeordnet sind. Im
Falle einer Rundstrickmaschine ist diese Schlossträgerplatte ringförmig,
wobei sie aus nebeneinander angeordneten Einzelsegmenten bestehen kann. Die Schlosssegmente
schließen mit ihren Schmalseiten aneinander an. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
sind zwischen den Schlosssegmenten Dichtungsmittel angeordnet, um die Schlosssegmente
gegeneinander abzudichten. Diese Maßnahme reduziert Luftverluste. Des Weiteren
kann eine geeignete Abdeckung zwischen Oberkante Schlosssegment und Platinenring
diese Luftaustrittsöffnung verschließen, um den reinigenden Luftstrom
verlustfrei in den maschenbildenden Bereich zu führen. Es kann jedoch vorgesehen
werden, gezielt Luftauslässe vorzusehen, aus denen ein Teilstrom des reinigenden
Luftstroms austritt. Diese Maßnahme kann dazu dienen, im Bereich des Strickschlosses
entstehenden Abrieb gezielt aus dem Strickschlossmantel herauszuführen, ohne
dass der Abrieb zu den Arbeitsteilen der Strickwerkzeuge gelangt. Zu diesem Zweck
kann es gegebenenfalls schon genügen, auf Dichtungsmittel zwischen zwei oder
mehreren Schlosssegmenten zu verzichten.
Die Luftfördereinrichtung ist vorzugsweise ein Gebläse,
das den Luftführungsraum mit beschleunigter Luft beaufschlagt. Das Gebläse
kann als gesonderte Einheit ausgebildet sein, die Umgebungsluft ansaugt, filtert
und zu dem Luftführungsraum der Strickmaschine fördert. In diesem Fall
weist die Luftfördereinrichtung einen von dem Strickmaschinenantrieb unabhängigen
eigenen Antrieb auf. Diese Lösung hat den Vorzug, dass die Luftfördermenge
unabhängig von der Arbeitsgeschwindigkeit der Strickmaschine eingestellt werden
kann.
Alternativ kann das Gebläse auch in die Strickmaschine integriert
sein, was in vielen Fällen wegen der erhöhten Einfachheit anzustreben
ist. Das Gebläse wird dann durch wenigstens eine, sinnvollerweise aber meist
mehrere, Luftschaufeln gebildet, die z.B. um den Umfang des Nadelzylinders einer
Rundstrickmaschine verteilt sind. Die Luftschaufeln sind dabei unterhalb (d.h. an
der von den Arbeitsteilen der Strickwerkzeuge abliegenden Seite) der Segmente des
Strickschlossmantels angeordnet und dienen dazu, angesaugte Luft durch den Luftführungsraum
nach oben zu den Arbeitsteilen der Strickwerkzeuge zu fördern. Die Luft durchströmt
dabei den Zwischenraum zwischen den Strickschlössern und dem Nadelzylinder,
wodurch auch dieser Zwischenraum saubergehalten wird. Die Luft kann durch einen
Kanal angesaugt werden, der sich unterhalb der Schlossträgerplatte erstreckt.
Der Saugkanal kann mit einem Filter versehen sein, um die angesaugte Luft zu reinigen,
bevor sie insbesondere in den Schlossbereich geblasen wird.
Erweiterte Ausführungsformen der Erfindung können sich durch
eine Reinigungseinrichtung auszeichnen, die dazu vorgesehen ist, die an den Saugkanal
angeschlossenen Filter z.B. von Zeit zu Zeit zu reinigen. Die Reinigungseinrichtung
kann beispielsweise durch ein gesondertes Gebläse gebildet sein, das den Saugkanal
mit einem Luftstrom beaufschlagt, wenn es eingeschaltet wird. Die Filter werden
dadurch in Gegenrichtung betrieben, wodurch außen anhaftender Staub abgeblasen
wird.
Außerdem wird es als vorteilhaft angesehen, den Filter in Form
einzelner, z.B. in Form eines Kranzes außen an der Schlossträgerplatte
angeordneter Segmente auszubilden, die einzeln auswechselbar sind.
Zusätzlich oder alternativ kann dem Luftstrom ein Schmierfluid
beigegeben werden, um die Strickwerkzeuge und/oder das Schloss mit Schmiermittel
zu versorgen. Die Schmiermittelversorgung kann kontinuierlich oder falls gewünscht
auch lediglich zeitweilig erfolgen. Dazu kann eine Schmiervorrichtung vorgesehen
werden, die dem Luftstrom beispielsweise bevor er das Strickschloss erreicht, Schmiermittel
zugibt. Über eine gezielte Ansteuerung der Schmiervorrichtung ist eine Schmiermitteldosierung
möglich.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten von Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand der Zeichnung, der Beschreibung oder von Ansprüchen. In der
Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht.
Es zeigen:
1 eine Strickmaschine in ausschnittsweiser schematisierter
vertikal geschnittener Darstellung mit internem Gebläse.
2 eine Strickmaschine in ausschnittsweiser schematisierter
vertikal geschnittener Darstellung mit externem Gebläse.
3 die Strickmaschine nach 1
mit Reinigungseinrichtung und
4 die Strickmaschine nach 2
mit Schmiervorrichtung.
In 1 ist eine Strickmaschine
1 veranschaulicht, die beispielhaft als Rundstrickmaschine ausgebildet
ist. Ihr Nadelbett 2 hat die Form eines Strickzylinders 3, der
an seiner Außenseite mit vertikal, d.h. parallel zu seiner Drehachse verlaufenden
Nadelkanälen 4 versehen ist. In den Nadelkanälen 4 sind
Strickwerkzeuge 5, beispielsweise in Form der dargestellten Zungennadel
6 angeordnet und längs des jeweiligen Nadelkanals 4 verschiebbar.
Die Zungennadel 6 weist endseitig einen aus dem Nadelkanal 4 herausragenden
Haken 7 auf, dem eine schwenkbar gelagerte Zunge 8 zugeordnet
ist. Der Schaft der Zungennadel 6 erstreckt sich in den Nadelkanal
4 hinein und ist mit einem Fuß 9 versehen, der zum Antrieb
der Zungennadel 6 dient.
Während sich der Strickzylinder 3 in Betrieb dreht,
wird eine ihn außen umgebende ringförmige Schlossträgerplatte
10 stationär gehalten. Die Schlossträgerplatte 10 trägt
auf ihrer im wesentlichen flachen Oberseite 11 einen Strickschlossmantel
12, der aus einer Anzahl von Schlössern bzw. Schlosssegmenten
13 besteht. Der Strickschlossmantel 12 umfasst somit den Strickzylinder
3 ringförmig. Seine Schlosssegmente 13 definieren zumindest
eine, vorzugsweise aber mehrere Schlosskurven 14 in Form von Kurvenflächen,
die mit den Füßen 9 der Zungennadeln 6 zusammenwirken,
um diese gezielt zu bewegen, wenn sich der Strickzylinder 3 dreht. Die
Schlosssegmente 13 sind durch geeignete Befestigungsmittel 15
beispielsweise in Form von Bolzen 16 und Passstiften 17 an der
Schlossträgerplatte 10 gehalten.
Zwischen dem Nadelzylinder 3 und dem Strickschlossmantel
12 ist ein Luftführungsraum 18 ausgebildet. Zu diesem gehört
ein Spalt 19, der zwischen der Außenkontur des Strickzylinders
3 und dem Strickschlossmantel 12 ausgebildet ist. Außerdem
gehören zu diesem Luftführungsraum 18 die Nadelkanäle
4, soweit sie nicht von den Strickwerkzeugen 5 eingenommen oder
versperrt sind, sowie Frei- und Hohlräume der Schlosssegmente 13.
An den Luftführungsraum 18 ist eine Luftfördereinrichtung
20 angeschlossen, die im Ausführungsbeispiel gemäß
1 durch zumindest eine, vorzugs- und vernünftigerweise
aber eine Vielzahl von Luftschaufeln 21, gebildet wird. Die Luftschaufeln
21 sind beispielsweise mittels Befestigungsschrauben 22 etwa auf
Höhe der Schlossträgerplatte 10 mit dem Außenumfang des
Strickzylinders 3 verschraubt. Sie sind nach Art eines Kranzes angeordnet
und bilden so ein Lüfterrad. Beispielsweise sind die Luftschaufeln
21 schräg zur Drehachse des Strickzylinders 3 angeordnet,
so dass sie einen Axiallüfter bilden.
Die Schlossträgerplatte 10 definiert mit einer Aussparung
gemeinsam mit den Schlosssegmenten 13 eine ringförmige Gebläsekammer
23, in der die Luftschaufeln 21 laufen. Die Gebläsekammer
23 ist über zumindest eine, vorzugsweise aber eine ganze Anzahl von
Luftdurchtrittsöffnungen 24 versehen, die an der Unterseite der Schlossträgerplatte
10 münden. Die Luftdurchtrittsöffnungen 24 dienen als
Ansaugöffnungen. Sie können direkt mit einem Luftfilter versehen sein.
In dem in 1 veranschaulichten Ausführungsbeispiel
ist jedoch eine ringförmige Abdeckplatte 25 vorgesehen, die im Abstand
vorzugsweise parallel zu der Unterseite der Schlossträgerplatte 10
gehalten ist und mit dieser einen spaltförmigen sich radial erstreckenden Ansaugkanal
26 festlegt. Dieser mündet an dem Außenumfang der Schlossträgerplatte
10. Um dort mit geringer Geschwindigkeit Luft anzusaugen und diese dabei
zu reinigen, ist an dem sich vorzugsweise trichterförmig erweiternden Eintritt
des Ansaugkanals 26, ein Luftfilter 27 vorgesehen. Dieser ist
vorzugsweise segmentiert, d. h. er besteht aus einer kranzartigen Aneinanderreihung
einzelner z. B. rechteckiger oder quadratischer Filtersegmente, die einzeln ausgewechselt
werden können.
Die einzelnen Schlosssegmente 13 des Strickschlossmantels
12 schließen mit ihren im wesentlichen ebenen Schmalseiten
28 aneinander an. Zwischen den einzelnen Schlosssegmenten 13 können
dabei radial verlaufende Spalte verbleiben, durch die ein Teil des von der Luftfördereinrichtung
20 erzeugten Luftstroms entweicht. Dies kann im Einzelfall gewünscht
sein, um im Bereich des Strickschlossmantels 12 entstehenden Abrieb nach
außen zu fördern. In der Regel ist jedoch die Effizienz des von den Luftschaufeln
21 gebildeten Gebläses beschränkt, so dass eine Abdichtung der
Schlosssegmente gegeneinander gewünscht wird. Dazu kann ein geeignetes Dichtungsmittel
29, beispielsweise in Form einer Gummischnur 30, dienen, die sich
von der Oberseite 11 ausgehend etwa bis zu dem oberen Ende jedes Schlosssegments
13, erstreckt. Sie kann dabei, wie in 1 gestrichelt
angedeutet ist (31), zu dem Strickzylinder 3 hin verlaufen, um
einen möglichst engen Luftaustritt für den reinigenden Luftstrom zu
bilden. Ansonsten verläuft die Gummischnur 30 vorzugsweise etwa parallel
zu dem Strickzylinder 3. Anstelle der Gummischnur 30 können
auch andere geeignete Dichtungsmittel, wie Lippendichtungen, Dichtungsmasse oder
von außen zwischen die Schlosssegmente zu klemmende Gummiprofile vorgesehen
werden.
Um den Luftstrom gezielt auf den Arbeitsteil 7 eines Strickwerkzeuges
5 zu leiten, können zwischen dem Schlossmantel 12 und dem
Platinenring 32 Dichtmittel 44 vorgesehen werden.
Diese Dichtmittel sind z.B. in Form von geeigneten Abdeckungen
45, z.B. Abdeckblechen, ausgebildet. Sie können als Ring aus mehreren
Teilen oder Segmenten gebildet sein und entweder an den Schlosssegmenten
13 oder am Platinenring 32in bekannter Weise befestigt sein. Es
wird eine Abdichtung zwischen Platinenring 32 und Schlosssegmenten
13 durch geeignete Dichtungsmittel sichergestellt, um den Austritt des
Luftstroms an diesem Zwischenraum zu verhindern.
Abhängig von der Bauform der Strickmaschine 1 können
weitere Vorrichtungen vorgesehen sein, wie beispielsweise ein Platinenring
32, der sich mit dem Strickzylinder 3 mitdreht und die mit den
Strickwerkzeugen 5 zusammenwirkenden Platinen 33 trägt, die
der Maschenbildung dienen. Zwischen dem Platinenring 32 und dem Strickzylinder
3 sind Durchgänge 34 vorgesehen, durch die die von dem Gebläse
geförderte Luft zu den Haken 7 hindurchtreten kann.
Die insoweit beschriebene Strickmaschine 1 arbeitet wie folgt:
In Betrieb bleiben die Schlossträgerplatte 10 und der Strickschlossmantel
12 stationär, während der Strickzylinder 3 und der gegebenenfalls
vorhandene Platinenring 32 mit den Strickwerkzeugen 5 beziehungsweise
den Platinen 33 umlaufen. Die Strickwerkzeuge 5 und die Platinen
33 vollführen dabei jeweils eine vertikale beziehungsweise horizontale
hin- und hergehende Bewegung. Die Luftschaufeln 21 laufen mit dem Strickzylinder
3 um und bewirken deshalb infolge ihrer geometrischen Form, der zur Laufrichtung
des Strickwerkzeugs 5 geneigten Außenkante, die Erzeugung eines in
1 aufwärts, d.h. auf den Strickschlossmantel
12 zu gerichteten Luftstroms. Dieser durchstreift den Luftführungsraum
18 zwischen dem Strickschlossmantel 12 und dem Strickzylinder
3 und gelangt so letztendlich in den Arbeitsbereich der Strickwerkzeuge
5. Der Luftstrom reinigt dabei sowohl den zwischen dem Strickschlossmantel
12 und dem Strickzylinder 3 vorhandenen Raum als auch die Strickwerkzeuge
5, indem er Staub, Bruchstücke von Filamenten, Fadenreste und ähnliches
aus den Nadelkanälen 4 und von den Strickwerkzeugen 5 abbläst.
Die dazu benötigte Luft saugt das durch die Luftschaufeln 21 gebildete
Gebläse über den Ansaugkanal 26 durch den Luftfilter
27 an.
Die insoweit beschriebene Ausführungsform der Strickmaschine
1 kann Abwandlungen unterliegen. Beispielsweise kann die Schlossträgerplatte
10 durch eine Anzahl aneinander gereihter Einzelsegmente gebildet sein.
Dabei kann jedes Segment der Schlossträgerplatte 10 jeweils in Umfangsrichtung
genauso groß sein, wie ein Schlosssegment 13. Jedes Segment der Schlossträgerplatte
10 kann dann mit einem individuellen Luftfilter versehen sein.
Des Weiteren kann, wie 2 veranschaulicht,
ein gesondertes Gebläse 35 vorgesehen sein, das über einen Schlauch
36 Luft in den Ansaugkanal 26 fördert. In diesem Fall kann
das sonst durch die Luftschaufeln 21 gebildete Gebläse entfallen.
Der Luftführungsraum 18 ist wiederum über ein Gebläse, hier
über das Gebläse 35, mit einem Luftstrom beaufschlagt, der unabhängig
von der Drehzahl und der Drehrichtung des Strickzylinders 3 zu den Strickwerkzeugen
5 gefördert wird. Der Luftfilter 27 ist an dem Gebläse
35 angeordnet. Im Übrigen gilt die zu dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 gegebene Beschreibung unter Zugrundelegung
der bereits eingeführten Bezugszeichen entsprechend.
3 veranschaulicht eine weitere Abwandlung der erfindungsgemäßen
Strickmaschine gemäß 1. Das Gebläse
zur Erzeugung des Luftstroms für den Luftführungsraum 18 wird
wiederum durch die Luftschaufeln 21 gebildet. Die Funktion entspricht insoweit
der Strickmaschine 1 nach 1. Zusätzlich
ist jedoch ein zumindest kurzzeitig betreibbares Gebläse 37 vorgesehen,
das über eine oder mehrere Öffnungen der Abdeckplatte 25 an dem
Ansaugkanal 26 angeschlossen sein kann. Das Gebläse 37 ist
normalerweise inaktiv. Wird es aktiviert, erzeugt es in dem Ansaugkanal
26 einen geringfügigen Überdruck, der dazu führt, dass Luft
durch den Luftfilter 27 nach außen geblasen wird. Dieser Luftstrom
kann dazu genutzt werden, den Filter 27 bedarfsweise zu reinigen. Das Gebläse
37 kann Teil der Strickmaschine 1 sein, oder auch dort beispielsweise
in Form eines manuell von Maschine zu Maschine zu tragenden oder zu fahrenden Gebläses
angeschlossen werden. Bei Nichtgebrauch kann die Öffnung 38, über
die das Gebläse 37 angeschlossen ist, verschlossen werden.
Alternativ ist es möglich, den Filter 27 mit einer Saugvorrichtung
außen abzusaugen, um lose aufsitzenden Staub oder Flus zu entfernen. Das Gebläse
37 bildet eine Reinigungsvorrichtung 39 für den Filter
27.
4 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform
der Strickmaschine 1, die auf der Ausführungsvariante gemäß
2 beruht. Zusätzlich ist eine
Schmiervorrichtung 40 vorgesehen, die dazu eingerichtet ist, mit dem durch
den Luftführungsraum 18 fließenden Luftstrom Schmiermittel in
die Strickmaschine 1 einzutragen. Dies kann kontinuierlich oder auch lediglich
bedarfsweise von Zeit zu Zeit geschehen. Zu der Schmiervorrichtung 40 gehören
eine zur Förderung von Schmiermittel eingerichtete Pumpe 41, ein Schmiermittelvorrat
42 und zumindest ein Dispensor oder eine Düse 43, mit der
Schmiermittel in den Ansaugkanal 26 oder auch an eine geeignete andere
Stelle gefördert wird, die der vom Gebläse 37 erzeugte Luftstrom
durchstreift. Beispielsweise können mehrere Düsen 43 um den Umfang
des Strickzylinders 3 herum verteilt angeordnet sein. Die Düsen können
bedarfsweise gleichzeitig oder seriell nacheinander aktiviert werden und jeweils
über eine längere oder kürzere Zeitperiode Schmiermittel abgeben.
Vorzugsweise wird das Schmiermittel zu kleinen Tröpfchen zerstäubt, was
durch geeignete Gestaltung der Düse 43 bewirkt werden kann.
Es ist des Weiteren möglich, das Schmiermittel der geförderten
Luft in dem Gebläse 37 beizugeben. Dabei muss die Konsistenz des Schmiermittels
so gewählt werden, dass die Gefahr der Verölung des Schlauchs
36 weitestgehend ausgeschlossen wird. Möglich ist auch, die Schmiermittelzufuhr
näher an die Nadelkanäle 4 beziehungsweise den Strickschlossmantel
12 heran zu legen, was durch Verlegung der Düse 43 in die
Nähe der Schlosssegmente 13 erreicht werden kann.
Die Schmiereinrichtung 40 kann auch mit der Strickmaschine
gemäß 1 oder 3
kombiniert werden. In diesen Fällen kann die Düse 43 beispielsweise,
wie schon bei dem Ausführungsbeispiel nach 4,
so angeordnet sein, dass sie in die Luftdurchtrittsöffnung 24 sprüht.
Die erfindungsgemäße Strickmaschine 1 weist eine
Luftfördereinrichtung 21, 35, 37 auf, die dazu dient,
Luft in einen Luftführungsraum 18 zu fördern, der zwischen dem
Strickschlossmantel 12 und dem Strickzylinder 3 ausgebildet ist.
Durch diesen Luftführungsraum wird reinigende Luft den Strickwerkzeugen
5 unmittelbar zugeführt, ohne dass dadurch eine äußere Einhausung
des Strickschlossmantels erforderlich wäre. Auf gleiche Weise kann die Luft
zwischen einer Rippscheibe und dem hier zugeordnetem Schloss zu entsprechenden Rippnadeln
oder Platinen geführt werden.
- 1
- Strickmaschine
- 2
- Nadelbett
- 3
- Strickzylinder
- 4
- Nadelkanäle
- 5
- Strickwerkzeuge
- 6
- Zungennadel
- 7
- Haken, Arbeitsteil
- 8
- Zunge
- 9
- Fuß
- 10
- Schlossträgerplatte
- 11
- Oberseite
- 12
- Strickschlossmantel
- 13
- Strickschloss, Schlosssegment
- 14
- Schlosskurven
- 15
- Befestigungsmittel
- 16
- Bolzen
- 17
- Passstiften
- 18
- Luftführungsraum
- 19
- Spalt
- 20
- Luftfördereinrichtung
- 21
- Luftschaufeln
- 22
- Schrauben
- 23
- Gebläsekammer
- 24
- Luftdurchtrittöffnungen
- 25
- Abdeckplatte
- 26
- Ansaugkanal
- 27
- Luftfilter
- 28
- Schmalseiten
- 29
- Dichtungsmittel
- 30
- Gummischnur
- 31
- Gestrichelt (Gummischnur)
- 32
- Platinenring
- 33
- Platinen
- 34
- Kanäle
- 35
- Gebläse
- 36
- Schlauch
- 37
- Gebläse
- 38
- Öffnung
- 39
- Reinigungsvorrichtung
- 40
- Schmiervorrichtung
- 41
- Pumpe
- 42
- Schmiermittelvorrat
- 43
- Düse
- 44
- Dichtmittel
- 45
- Abdeckung
|
| Anspruch[de] |
Strickmaschine (1)
mit einem Nadelbett (2), das eine Anzahl von Kanälen (4)
zur Aufnahme von Strickwerkzeugen (5) aufweist,
mit einer Anzahl von Strickwerkzeugen (5), die in den Kanälen (4)
des Nadelbetts (2) längs verschiebbar angeordnet sind und einen Arbeitsteil
(7) aufweisen,
mit einem Strickschlossmantel (12), der zum Antrieb der Strickwerkzeuge
(5) eingerichtet und dem Nadelbett (2) benachbart angeordnet ist,
so dass zwischen dem Nadelbett (2) und dem Strickschlossmantel (12)
wenigstens ein Luftführungsraum (18) festgelegt ist, der einerseits
von dem Nadelbett (2) und andererseits von dem Strickschlossmantel (12)
begrenzt ist, und
mit einer Luftfördereinrichtung (21, 35, 37), die
an den Luftführungsraum (18) angeschlossen ist, um durch diesen hindurch
einen Luftstrom zu dem Arbeitsteil (7) zu leiten.
Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Nadelbett
(2) durch einen Strickzylinder (3) einer Rundstrickmaschine gebildet
ist.
Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Nadelbett
(2) durch eine Rippscheibe einer Rundstrickmaschine gebildet ist.
Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Strickwerkzeug
(5) eine Stricknadel (6) ist.
Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Strickwerkzeug
(5) eine Platine (33) ist.
Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Strickschlossmantel
(12) aus Schlosssegmenten (13) besteht, die gegeneinander abgedichtet
angeordnet sind.
Strickmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
den Schlosssegmenten (13) Dichtungsmittel (29) angeordnet sind.
Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftfördereinrichtung
(21, 35, 37) ein Gebläse ist.
Strickmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse
(37) mit einer eigenen Antriebseinrichtung versehen ist.
Strickmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse
(35, 37) als gesonderter Einheit ausgebildet ist, die mit der
Strickmaschine (1) über wenigstens einen Luftschlauch (36)
verbunden ist.
Strickmaschine nach Anspruch 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Luftfördereinrichtung (20) wenigstens eine Luftschaufel (21)
umfasst, die mit dem Strickzylinder (3) der Strickmaschine (1)
verbunden ist.
Strickmaschine nach Anspruch 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass das
die Luftfördereinrichtung (20) wenigstens eine Luftschaufel (21)
umfasst, die mit der Rippscheibe (32) der Strickmaschine (1) verbunden
ist.
Strickmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass
mehrere Luftschaufeln (21) vorgesehen sind, die einen Luftschaufelkranz
bilden.
Strickmaschine nach Anspruch 1, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftfördereinrichtung (20) mit einem Saugkanal (26)
in Verbindung steht, der einen Teil der Strickmaschine (1) durchsetzt.
Strickmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugkanal
(26) unterhalb einer den Strickschlossmantel (12) tragenden Schlossträgerplatte
(10) ausgebildet ist.
Strickmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich der
Saugkanal (26) in Radialrichtung zu dem Strickzylinder (3) erstreckt.
Strickmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugkanal
(26) an seinem Eingang mit einem Filter (27) versehen ist.
Strickmaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass dem Filter
(27) eine Reinigungseinrichtung (39) zugeordnet ist.
Strickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schmiervorrichtung
(40) vorgesehen ist, um dem Luftstrom Schmiermittel zuzuführen.
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