| Dokumentenidentifikation |
DE102005061376A1 21.06.2007 |
| Titel |
Druckwalzeneinheit für ein Streckwerk einer Textilmaschine |
| Anmelder |
Wilhelm Stahlecker GmbH, 73326 Deggingen, DE |
| Erfinder |
Brunk, Norbert, Dr., 73337 Bad Überkingen, DE; Blankenhorn, Peter, 89547 Gerstetten, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
14.12.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005061376 |
| Offenlegungstag |
21.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
21.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 5/74(2006.01)A, F, I, 20051214, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D01H 5/80(2006.01)A, L, I, 20051214, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Eine Druckwalzeneinheit, die an einem Belastungsträger für ein Streckwerk einer Spinnmaschine angeordnet werden kann, umfasst eine Halterung und zwei Druckwalzenzwillinge. Jeder Druckwalzenzwilling enthält zwei auf einer gemeinsamen Achse angeordnete Druckwalzen. Jede Druckwalze ist von einem Schutzriemchen umschlungen. Der Abstand der Achsen der Druckwalzenzwillinge kann 20 bis 35 mm betragen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine an einem Belastungsträger für
ein Streckwerk einer Textilmaschine anordenbare Druckwalzeneinheit mit einer Halterung
und zwei Druckwalzenzwillingen, wobei jeder Druckwalzenzwilling zwei auf einer gemeinsamen
Achse angeordnete Druckwalzen enthält.
Eine derartige Druckwalzeneinheit ist aus der DE
100 16 655 A1 Stand der Technik. Die Druckwalzeneinheit wird an einem Belastungsträger
von zwei benachbarten Streckwerken eingesetzt, wobei am Ausgang der Streckwerke
jeweils eine pneumatische Verdichtungseinrichtung angeordnet ist, die den verstreckten,
aber noch drehungsfreien Faserverband quer zu seiner Transportrichtung zusammenfassten
und verdichtet. Die in Transportrichtung erste Druckwalze der Druckwalzeneinheit
bildet mit einer Unterwalze des Streckwerks eine Ausgangsklemmlinie, an der der
Verzug des Faserverbandes abgeschlossen ist. Der fertig verzogene Faserverband durchläuft
anschließend eine Verdichtungszone, in der er durch ein luftdurchlässiges
Transportband über einen Saugschlitz transportiert und dabei quer zur Transportrichtung
zusammengefasst und verdichtet wird. Im Anschluss an die Verdichtungszone durchläuft
der Faserverband eine weitere Klemmlinie, die durch die zweite Druckwalze der Druckwalzeneinheit
gebildet und auch als Lieferklemmlinie bezeichnet wird. Nach dieser Lieferklemmlinie
wird dem Faserverband seine Spinndrehung erteilt. Durch die Zusammenfassung des
Faserverbandes in der Verdichtungszone wird die nachteilige Entstehung eines so
genannten Spinndreiecks bei der Drehungserteilung vermieden. Der entstehende Faden
wird dadurch gleichmäßiger, fester und wenig haarig.
Die bekannte Druckwalzeneinheit hat dabei den Nachteil, dass die Druckwalzen
an ihren elastischen Bezüge einem Verschleiß unterliegen und deshalb nach
kurzer Zeit nachgeschliffen werden müssen. Insbesondere die zweite Druckwalze
an der Druckwalzeneinheit, die die Lieferklemmlinie im Anschluss an die Verdichtungszone
bildet, und die auch als Drallstoppwalze bezeichnet wird, unterliegt einem starken
Verschleiß durch den Faserverband, da der Faserverband, wenn er nach dem Saugschlitz
in die Klemmlinie läuft, die Druckwalze immer an derselben Stelle berührt.
Eine Changierung, bei der der Faserverband quer zur Transportrichtung um einen gewissen
Betrag hin und her bewegt wird, und die im Streckwerk üblicherweise zur Verlängerung
der Standzeit der Druckwalzen eingesetzt wird, ist an der der Verdichtungszone nachfolgenden
Druckwalze nicht mehr möglich. An der Drallstoppwalze tritt deshalb ein sehr
hoher Verschleiß auf. Außerdem ist das Nachschleifen der in der Halterung
der Druckwalzeneinheit aufgenommenen Druckwalzenzwillinge aufwändiger als das
Nachschleifen von herkömmlichen Druckwalzenzwillingen. Entweder muss die Druckwalzeneinheit
zerlegt werden, so dass die beiden Druckwalzenzwillinge einzeln nachgeschliffen
werden können, oder es muss in der Schleifvorrichtung eine Sonderaufnahme für
die Druckwalzeneinheit als Ganzes vorhanden sein.
Aus der gattungsfremden DE
102 60 025 A1 ist ein Schutzriemchen für eine Druckwalze in einem
Streckwerk bekannt. Das Schutzriemchen umschlingt dabei die Druckwalze und wird
durch ein Umlenkelement geführt. Zusätzlich ist beschrieben, welche Eigenschaften
ein derartiges Schutzriemchen haben sollte, beispielsweise Dicke und elastische
Eigenschaften. Die genannte Druckschrift beschreibt lediglich die Verwendung des
Schutzriemchens im Streckwerk und an Druckwalzen, die beim Verzug von Faserverbänden
beteiligt sind. Anregungen zur weiteren Verwendung sind dieser Druckschrift nicht
zu entnehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Druckwalzeneinheit
der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Druckwalzen nicht so schnell verschleißen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass jede Druckwalze der Druckwalzeneinheit
von einem Schutzriemchen umschlungen ist.
Die Schutzriemen bilden einen Verschleißschutz für die Druckwalzen
der Druckwalzeneinheit für eine Verdichtungseinrichtung und können bei
Bedarf sehr einfach ausgetauscht werden. Die Handhabung der Druckwalzeneinheit wird
dadurch vereinfacht. Die Druckwalzen und insbesondere auch die der Verdichtungszone
nachgeordnete, als Drallstoppwalze dienende Druckwalze, kommen nicht mehr direkt
mit dem Faserverband in Kontakt und verschleißen deshalb kaum noch. Ein regelmäßiges
Nachschleifen der elastischen Bezüge der Druckwalzen wird überflüssig.
Besonders vorteilhaft, insbesondere an der Drallstoppwalze, ist eine Verwendung
von Schutzriemchen der Art, wie sie in der DE
102 60 025 A1 beschrieben sind.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass der Abstand
der Achsen der Druckwalzenzwillinge 20 bis 35 mm, vorzugsweise 25 bis 30 mm, beträgt.
Außerdem kann es vorteilhaft sein, wenn der Durchmesser wenigstens einer Druckwalze
kleiner als 28 mm ist. Eine Verkürzung des Abstandes der Achsen der Druckwalzenzwillinge
hat den Vorteil, dass sich auch der Abstand der beiden Klemmlinie vor und nach der
Verdichtungszone verkürzt. Durch näher aneinander liegende Klemmlinien
lässt sich auch der Saugschlitz in seiner Länge reduzieren, so dass der
Luftverbrauch der Verdichtungseinrichtung reduziert werden kann. Ein geringerer
Luftverbrauch verringert auch den Energiebedarf der Verdichtungseinrichtung,
so dass die Betriebskosten reduziert werden können.
Aus der DE 199 22 861 A1
ist eine Verdichtungseinrichtung mit je einer Klemmlinie vor und nach einer Verdichtungszone
bekannt, bei der der Abstand der beiden Klemmlinien kleiner als die mittlere Stapellänge
der im Faserverband befindlichen Faser sein sollte. Es hat sich jedoch gezeigt,
dass eine derartige Vorrichtung in der Praxis nicht einsetzbar ist, da der Durchmesser
der Druckwalzen, der für einen derartigen Abstand der Klemmlinien erforderlich
ist, so klein ist, dass eine sehr starke Neigung zur Bildung von Faserwickeln an
den Druckwalzen, insbesondere an der Drallstoppwalze, entsteht. Die Anmelderin hat
bislang vermutet, dass der geringe Krümmungsradius der Druckwalzenoberfläche
die Ursache für die hohe Wickelneigung ist. Bei einem Faserwickel wird der
Faserverband nicht mehr ordnungsgemäß in Transportrichtung transportiert,
sondern wird von der Druckwalze mitgenommen und auf die Druckwalze aufgewickelt.
Ein solcher Faserwickel führt fast immer zu einer größeren Betriebsstörung,
bei der auch die benachbarten Verdichtungseinrichtungen bzw. Streckwerke in Mitleidenschaft
gezogen werden können.
Bei den heute auf dem Markt erhältlichen Druckwalzeneinheiten
ist deshalb zumindest der Durchmesser der Drallstoppwalze etwa 40 mm. Ein derartig
großer Durchmesser der Druckwalze verringert die Wickelneigung sehr wirkungsvoll,
so dass im Praxisbetrieb nahezu keine Faserwickel an den Druckwalzen auftreten.
Durch den großen Durchmesser der Druckwalzen ergibt sich jedoch zwangsläufig
ein sehr großer Abstand der Achsen der Druckwalzenzwillinge und somit auch
der beiden Klemmlinien. Eine Reduzierung der Saugschlitzlänge und damit des
Luftverbrauchs der Verdichtungseinrichtung ist mit den bekannten Druckwalzeneinheiten
nicht möglich.
Überraschenderweise haben nun Versuche gezeigt, dass erfindungsgemäße
Druckwalzeneinheiten, bei denen die Druckwalzen von einem Schutzriemchen umschlungen
sind, auch bei einer Verringerung des Durchmessers der Druckwalzen nicht zu einer
verstärkten Bildung von Faserwickeln neigen. Eine von einem Schutzriemchen
umschlungene Druckwalze mit einem Durchmesser von weniger als 28 mm hat keine höhere
Wickelneigung als eine herkömmliche Drallstoppwalze mit einem Durchmesser von
40 mm. Es lassen sich somit ohne erhöhte Wickelneigung Druckwalzeneinheiten
mit einem Abstand der Achsen der Druckwalzenzwillinge von 20 bis 35 mm realisieren.
Es kann vorteilhaft sein, wenn wenigstens einem Schutzriemchen wenigstens
ein Umlenkelement zugeordnet ist. Dabei kann in vorteilhafter Weise vorgesehen sein,
dass wenigstens ein Umlenkelement beweglich und durch ein federndes Element belastbar
an der Halterung der Druckwalzeneinheit angebracht ist. Je nach Steifigkeit des
Schutzriemchens kann hierdurch die Führung des Schutzriemchens verbessert werden.
Es kann dabei vorteilhaft sein, wenn dass Umlenkelement auf der der Klemmlinie gegenüberliegenden
Seite der Druckwalze angeordnet ist.
In weiterer Ausgestaltung kann es vorteilhaft sein, dass wenigstens
einem Schutzriemchen zwei Umlenkelemente zugeordnet sind. Hierdurch lässt sich
das Schutzriemchen im Bereich der Verdichtungszone so führen, dass es eine
Art Abdeckung oberhalb des Saugschlitzes bildet. Hierdurch können störende
Luftströmungen aus dem Bereich der Verdichtungszone ferngehalten werden und
die Verdichtung des Faserverbandes verbessert werden.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht auf eine
Druckwalzeneinheit,
2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der
1 auf die erfindungsgemäße Druckwalzeneinheit,
wobei aus Gründen der Vereinfachung die angrenzenden Bauteile weggelassen sind,
3 eine Ansicht ähnlich 1
bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung.
Von einer Textilmaschine, insbesondere einer Ringspinnmaschine, ist
in 2 lediglich der Endbereich eines Streckwerks
1 und eine dem Streckwerk 1 nachgeordnete Verdichtungseinrichtung
2 dargestellt. Man erkennt das Endteil eines dem Streckwerk 1
zugehörigen Belastungsträgers 3 an welchem die erfindungsgemäße,
später nach näher zu beschreibende Druckwalzeneinheit 4 angeordnet
ist. Die Druckwalzeneinheit 4 besteht aus zwei Druckwalzenzwillingen
6 und 7 sowie einer die Druckwalzenzwillinge 6 und
7 tragenden Halterung 5.
Jeder der beiden Druckwalzenzwillinge 6 und 7 enthält
eine gemeinsame Achse 8 bzw. 9 für jeweils zwei daran angeordnete
Druckwalzen 10 bzw. 11. Es ist dabei unerheblich, ob die Druckwalzenzwillinge
6, 7 als so genannte Festwalzen, bei denen die Druckwalzen
10, 11 drehfest mit der Achse 8, 9 verbunden
und die Achse 8, 9 drehbar in der Halterung 5 gelagert
ist, oder als Loswalzen, bei denen die Achse 8, 9 drehfest in
der Halterung 5 aufgenommen und jede Druckwalze 10,
11 drehbar auf der Achse 8, 9 gelagert sind, ausgebildet
sind. Da jeder Druckwalzenzwilling 6 oder 7 zwei
Druckwalzen 10 oder 11 aufweist, ist eine Druckwalzeneinheit
4 jeweils zwei benachbarten Streckwerken 1 zugeordnet. Üblicherweise
ist in Maschinenlängsrichtung eine Vielzahl von Streckwerken 1 und
somit Druckwalzeneinheiten 4 nebeneinander angeordnet. Die Druckwalzen
10, 11 weisen zweckmäßig an ihrem Außenumfang einen
in bekannter Weise fest angebrachten gummielastischen Belag auf.
Des Weiteren enthält jede Druckwalzeneinheit 4 insgesamt
vier Schutzriemchen 12 und 13, wobei jede Druckwalze
10 bzw. 11 jeweils von einem Schutzriemchen 12 bzw.
13 umschlungen ist. Jedem Schutzriemchen 12, 13 ist dabei
ein Umlenkelement 14 oder 15 zugeordnet, das ebenfalls an der
Halterung 5 befestigt ist. Das Umlenkelement 14 bzw.
15 kann dabei feststehend oder beweglich mit der Halterung 5 verbunden
sein. Eine bewegliche Anordnung des Umlenkelementes 14 bzw. 15
hat den Vorteil, dass das Umlenkelement 14, 15 durch ein federndes
Element 16 bzw. 17, beispielsweise in Form einer Blattfeder, belastbar
ist, und jedes Schutzriemchen 12, 13 mit einer definierten Vorspannung
versehen werden kann. Das federnde Element 16 und 17 kann allerdings
auch als eine in nicht dargestellter Weise auf das Umlenkelement 14,
15 wirkende Schraubenfeder oder Ähnliches gestaltet sein. In jedem
Streckwerk 1 wird ein Faserverband 18 in Transportrichtung A durch
mehrere nicht dargestellte Walzenpaare geführt und dabei in bekannter Weise
bis zur gewünschten Feinheit verzogen. In Transportrichtung A wird das Streckwerk
1 durch ein Ausgangswalzenwalzenpaar begrenzt, welches neben der genannten
Druckwalze 10 eine angetriebene Unterwalze 19 enthält. Bei
Streckwerken 1 in Ringspinnmaschinen ist die Unterwalze 19 üblicherweise
als in Maschinenlängsrichtung durchlaufender Unterzylinder ausgebildet, dem
sämtliche Druckwalzen 10 aller benachbarten Streckwerke
1 zugeordnet sind. An der vom Ausgangswalzenpaar gebildeten Ausgangsklemmlinie
20 ist die Verzugszone 21 des Streckwerks 1 beendet.
Im Anschluss an die Ausgangsklemmlinie 20 liegt dann ein verstreckter,
jedoch noch spinndrehungsfreier Faserverband 22 vor, dem jetzt noch der
eigentliche Spinndrall erteilt werden muss.
Wenn dem verstreckten Faserverband 22 unmittelbar im Anschluss
an die Ausgangsklemmlinie 20 der Spinndrall erteilt wird, dann entsteht
bekanntermaßen ein so genanntes Spinndreieck, dessen Gestalt entscheidenden
Einfluss auf die Struktur des entstehenden Fadens 23 hat. Diejenigen Fasern
des Spinndreiecks, die weiter aussen liegen, werden häufig nicht ausreichend
gut in den entstehenden Faden 23 eingebettet, so dass sie teilweise als
Faserflug verloren gehen oder dem entstehenden Faden 23 zumindest ein haariges
Aussehen verleihen. Außerdem tragen diese Randfasern wenig zur Fadenfestigkeit
bei. Um dieses nachteilige Spinndreieck auszuschalten und damit den Faden
23 weniger haarig und reißfester zu machen, wird der Verzugszone
21 eine so genannte Verdichtungszone 24 einer Verdichtungseinrichtung
2 nachgeschaltet, nach deren Verlassen die Spinndrehung in den Faden
23 eingebracht wird. In der Verdichtungszone 20 wird der verstreckte,
jedoch noch spinndrehungsfreie Faserverband 22 quer zur Transportrichtung
A zusammengefasst, so dass er nach einer die Verdichtungszone 20 in Transportrichtung
A begrenzenden Lieferklemmlinie 25 kein Spinndreieck mehr bildet. Ab der
Lieferklemmlinie 25 wird der entstehende Faden 23 in Lieferrichtung
B einem nicht dargestellten Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel oder einem
Luftdüsenaggregat zugeführt, das dem Faden 23 den erforderlichen
Spinndrall erteilt.
Bezüglich der Druckwalzeneinheit 4 bildet die Druckwalze
10 in Transportrichtung A die so genannte erste Druckwalze. Entsprechend
wird die Druckwalze 11 als zweite Druckwalze bezeichnet. Die Lieferklemmlinie
25 wird durch den Andruck der zweiten Druckwalze 11 der Druckwalzeneinheit
4 an einen stationären Saugkanal 26 gebildet. Da die Lieferklemmlinie
25 gegenüber der nachfolgend zu erteilenden Spinndrehung als Drallstopp
wirkt, wird die Druckwalze 11 häufig auch als Drallstoppwalze bezeichnet.
Der Saugkanal 26 kann als unter Unterdruck stehendes Hohlprofil
ausgebildet sein und sich über eine Mehrzahl von nebeneinander liegenden Streckwerken,
beispielsweise über eine Maschinensektion, erstrecken. Jeder Saugkanal
26 ist über einen Unterdruckanschluss 27 an eine nicht dargestellte
Unterdruckquelle angeschlossen. Für jeden zu verdichtenden Faserverband
22 enthält der Saugkanal 26 einen sich im Wesentlichen in
Transportrichtung A erstreckenden Saugschlitz 28, der vorteilhaft leicht
schräg zur Transportrichtung A angeordnet ist. Im Bereich des jeweiligen Saugschlitzes
28 ist die Außenkontur des Saugkanals 26 als Gleitfläche
für ein umlaufendes, luftdurchlässiges Transportband 29 ausgebildet.
Die Luftdurchlässigkeit wird zweckmäßig dadurch erzeugt, dass das
Transportband 29 als dünnes, feinmaschiges Gewebeband ausgebildet
ist. Das Transportband 29 transportiert den zu verdichtenden Faserverband
22durch die Verdichtungszone 21 hindurch und gleitet dabei auf
dem Saugkanal 26. In einem vom Saugschlitz 26 abgewandten Bereich
wird das Transportband 29 durch ein Spannelement 30 gespannt und
seitlich geführt. Das umlaufende Transportband 29 kann dabei die angetriebene
Unterwalze 19 gegenläufig berühren, so dass es dadurch von eventuell
anhaftendem Faserflug gesäubert wird.
Der Antrieb der Druckwalze 11 und des Transportbandes
29 erfolgt dabei über die von der Unterwalze 19 angetriebene
Druckwalze 10. Dazu sind in der als Gehäuse ausgebildeten
Halterung 5 der Druckwalzeneinheit 4 Antriebselemente vorgesehen,
die die Rotation der Druckwalze 10 auf die Druckwalze 11 übertragen.
Es können hierbei drehfest mit den Druckwalzen 10 bzw. 11
verbundene Zahnräder 31 bzw. 32 vorgesehen sein, die durch
ein auf einer Achse 33 gelagertes Zwischenzahnrad 34 oder einen
nicht dargestellten Zahnriemen gekoppelt sind. Zur Einstellung der Spannung im Faserverband
22 kann ein leichter Anspannverzug zwischen den Druckwalzen 10
und 11 vorgesehen sein. Hierzu kann der Durchmesser der Druckwalze
11 etwas größer oder kleiner als der der Druckwalze
10 ausgeführt sein. Alternativ kann auch ein minimaler Zähnezahlunterschied
zwischen dem Zahnrad 31 und 32 vorgesehen sein.
Die Druckwalzeneinheit 4 ist über eine federnden Aufnahme
35 an dem Belastungsträger 3 befestigt. In der Aufnahme
35 ist die Achse 8 des ersten Druckwalzenzwillings 6
gehalten und wird von dieser gegen die Unterwalze 19 gedrückt. Die
für den Andruck des zweiten Druckwalzenzwillings 7 an der Lieferklemmlinie
25 notwendige Kraft wird vom Belastungsträger 3 auf die Halterung
5 übertragen. Hierfür kann entweder ein Druckstück
36 an der Aufnahme 35 vorgesehen sein, das einen hier nur gestrichelt
angedeuteten Auflagepunkt 37 der Halterung 5 belastet. Alternativ
kann am Belastungsträger 3 auch eine auf einen Auflagepunkt
38 wirkende Belastungsfeder 39 angebracht sein.
Bei einer zur Reduzierung des Luftverbrauchs der Verdichtungseinrichtung
2 vorgesehenen Verkürzung des Saugschlitzes 28 ist es vorteilhaft,
auch den Abstand C der Achsen 8 und 9 der Druckwalzenzwillinge
6 und 7 zu reduzieren, damit die Abstände von der Ausgangsklemmlinie
20 zum Saugschlitz 28 und vom Saugschlitz 28 zur Lieferklemmlinie
25 nicht zu groß werden. Insbesondere der Abstand D vom Ende des Saugschlitzes
28 zur Lieferklemmlinie 25 beeinflusst die Qualität des Fadens
23. Ein zu großer Abstand D kann eine erhöhte Haarigkeit des
Fadens 23 bewirken, da sich einzelne Fasern des Faserverbandes
22 im Bereich zwischen Saugschlitz 28 und Lieferklemmlinie
25 wieder abspreizen können. Vorteilhaft ist eine Länge des Saugschlitzes
28 von etwa 9 bis 17 mm, vorzugsweise von 10 bis 14 mm, und ein Abstand
D von 4 bis 12 mm, vorzugsweise von 4 bis 7 mm. Der Abstand C der Achsen
8, 9 beträgt zweckmäßig 20 bis 35 mm, vorzugsweise
25 bis 30 mm.
Es kann vorgesehen sein, dass der Durchmesser wenigstens einer Druckwalze
10 oder 11 kleiner als 28 mm ist. Um bei derartig kleinen Durchmessern,
insbesondere an der Druckwalze 11, die Wickelneigung zu verringern und
zu verhindern, dass sich der Faserverband 22 um die Druckwalze
10, 11 wickelt, ist es zweckmäßig, die Umlenkelemente
14 und 15 jeweils auf der der Ausgangsklemmlinie 20 bzw.
der der Lieferklemmlinie 25 gegenüber liegenden Seite der entsprechenden
Druckwalze 10 oder 11 anzuordnen.
In Ausgestaltung der Erfindung kann wenigstens ein zusätzliches
Umlenkelement 40 vorgesehen sein, um dem Schutzriemchen 12 oder
13 einen anderen Verlauf zu geben. Wie dargestellt kann das Umlenkelement
40 beispielsweise zwischen den Druckwalzen 10 und 11
relativ dicht über dem Saugschlitz 28 an der Halterung 5
befestigt sein. Je nach Anforderung ist es nun möglich, entweder das Schutzriemchen
12 oder das Schutzriemchen 13 um das Umlenkelement 40
zu führen. Für das Schutzriemchen 12 ergibt sich dann der strichpunktiert
dargestellte Verlauf 41. Für das Schutzriemchen 13 würde
sich der Verlauf 42 ergeben. Durch das Umlenkelement 40 wird der
die Verdichtungszone 24 durchlaufende Faserverband 22 von störender
Luftströmung abgeschirmt, da das das Umlenkelement 40 umschlingende
Schutzriemchen 12 oder 13 wie eine Abdeckung wirkt. Die Verdichtungswirkung
des Saugschlitzes 28 kann dadurch verbessert werden.
In 2 ist eine Ansicht der Druckwalzeneinheit
4 in Richtung des Pfeiles II der 1 dargestellt.
Es wird hierdurch die Anordnung der beiden Druckwalzen 11 als Druckwalzenzwilling
7 auf der gemeinsamen Achse 9 deutlich. Jede Druckwalze
11 ist von einem Schutzriemchen 13 umschlungen, das jeweils durch
ein Umlenkelement 15 geführt wird. Damit die Schutzriemchen
13 in axialer Richtung des Druckwalzenzwilling 7 geführt
sind, können in nicht dargestellter Weise Seitenführungen, beispielsweise
in Form von zwei am Umlenkelement 15 angeordneten Borden vorgesehen sein.
Der Auflagepunkt 38 sowie der hier nicht dargestellte Auflagepunkt
37 sind in der Ansicht der 2 jeweils mittig
an der Halterung 5 angeordnet, damit sich die Belastungskraft gleichmäßig
auf die beiden Druckwalzen 11 verteilt.
Die Druckwalzeneinheit 4 nach 3
unterscheidet sich von der Ausführung in 1 im
Wesentlichen nur dadurch, dass die Druckwalzen 10 und 11 nicht
durch Antriebsmittel verbunden sind. Es sind keine Zahnräder 31,
32 sowie kein Zwischenzahnrad 34 vorgesehen. Beide Druckwalzen
10 und 11 sind frei drehbar gelagert. Die Ausführung nach
3 ist für den Einsatz in einer anders gestalteten
Verdichtungseinrichtung 2 bestimmt. Alle übrigen Bauteile entsprechen
der bisher beschriebenen Ausführung, so dass auf eine nochmalige Beschreibung
verzichtet werden kann.
Die Verdichtungseinrichtung 2 der 3
besteht aus einem verkleinerten Saugkanal 43 und einem antreibbaren Unterzylinder
44, die zusammen von einem luftdurchlässigen Transportband
29 umschlungen werden. Saugkanal 43 und Unterzylinder 44
erstrecken sich dabei über mehrere benachbarte Streckwerke 1. Dem
Transportband 29 ist wiederum ein Spannelement 30 zugeordnet.
Des Weiteren ist in dem Saugkanal 43 für jeden zu verdichtenden Faserverband
22 ein im Wesentlichen in Transportrichtung A verlaufender Saugschlitz
28 vorgesehen. Der Saugkanal 43 ist in nicht dargestellter Weise
mit einer Unterdruckquelle verbunden. Die Verdichtung des Faserverbandes
22 geht prinzipiell genauso vonstatten wie bei der Ausführung nach
1, der große Unterschied allerdings ist, dass
die Lieferklemmlinie 25 nicht zwischen der Druckwalze 11 und dem
feststehenden Saugkanal 26 sondern zwischen der Druckwalze 11
und dem rotierenden Unterzylinder 44 gebildet wird. Die Ausführung
der Verdichtungseinrichtung 2 nach 3 hat deshalb
den Vorteil, dass für den Antrieb des Transportbandes 29 wesentlich
weniger Antriebsleistung notwendig ist, da die Gleitreibung unterhalb der Lieferklemmlinie
25 wegfällt. Nachteilig ist jedoch, dass der Abstand D vom Ende des
Saugschlitzes 28 zur Lieferklemmlinie 25 bei der Ausführung
nach 3 eher im oberen Bereich des angegebenen Intervalls
von 4 bis 12 mm liegt und dadurch die Wirksamkeit der Verdichtung etwas schlechter
sein kann.
Die Druckwalzen 11 des Druckwalzenzwillings 7 mit
den Schutzriemchen 13 sowie die jeweiligen Transportbänder
29 werden bei der Ausführung nach 3 durch
den angetriebenen Unterzylinder 44 mitgenommen, deshalb sind hier keine
Antriebsmittel in der Druckwalzeneinheit 4 erforderlich.
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| Anspruch[de] |
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An einem Belastungsträger (3) für ein Streckwerk
(1) einer Textilmaschine anordenbare Druckwalzeneinheit (4) mit
einer Halterung (5) und zwei Druckwalzenzwillingen (6,
7), wobei jeder Druckwalzenzwilling (6; 7) zwei auf einer
gemeinsamen Achse (8; 9) angeordnete Druckwalzen (10;
11) enthält, dadurch gekennzeichnet, dass jede Druckwalze (10;
11) von einem Schutzriemchen (12; 13) umschlungen ist.
Druckwalzeneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Durchmesser wenigstens einer Druckwalze (10, 11) kleiner als 28
mm ist.
Druckwalzeneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dass der Abstand (C) der
Achsen (8, 9) der Druckwalzenzwillinge (6,
7) 20 bis 35 mm vorzugsweise 25 bis 30 mm, beträgt.
Druckwalzeneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens einem Schutzriemchen (12, 13) wenigstens ein Umlenkelement
(14, 15, 40) zugeordnet ist.
Druckwalzeneinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens
ein Umlenkelement (14, 15, 40) beweglich und durch ein
federndes Element (16, 17) belastbar an der Halterung (5)
angebracht ist.
Druckwalzeneinheit nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens einem Schutzriemchen (12, 13) zwei Umlenkelemente (14,
15, 40) zugeordnet sind.
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