Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugleuchte, wie beispielsweise
einen Fahrzeugscheinwerfer, ein Fahrzeughilfslicht und dergleichen, mit einem Reflektor
zum Reflektieren von Licht, das von einer Lichtquelle emittiert worden ist, und
einem anderen Reflektor zum Reflektieren des reflektierten Lichts vor das Fahrzeug.
Insbesondere betrifft die Erfindung eine Fahrzeugleuchte, welche den Unterschied
zwischen der Abschneidelinie des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und
der Abschneidelinie des vorgesehenen Lichtverteilungsmusters verringert. Ferner
betrifft die Erfindung eine Fahrzeugleuchte, deren Reflektor zum Reflektieren von
Licht, das von einer Lichtquelle emittiert wird, einfach verarbeitet werden kann
und welcher den oben angesprochenen Unterschied zwischen der Abschneidelinie des
tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie des vorgesehenen
Lichtverteilungsmusters verringern kann.
ZUSAMMENFASSUNG
Daher ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugleuchte
bereitzustellen, welche den Unterschied zwischen der Abschneidelinie des tatsächlichen
Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie des vorgesehenen Lichtverteilungsmusters
verringert.
Zusätzlich ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Fahrzeugleuchte bereitzustellen, welche den Unterschied zwischen der Abschneidelinie
des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie des vorgesehenen
Lichtverteilungsmusters verringern kann als auch das Verarbeiten des Reflektors
zum Reflektieren von Licht, das von der Lichtquelle emittiert wird, vereinfachen
kann.
Ein Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung stellt eine Fahrzeugleuchte
bereit, einschließlich: einer Lichtquelle; eines ersten Reflektors, der dazu
eingerichtet ist, Licht zu reflektieren, das von der Lichtquelle emittiert wird;
eines zweiten Reflektors, der dazu eingerichtet ist, das vor das Fahrzeug Licht
zu reflektieren, das von dem ersten Reflektor reflektiert wird; und eines Trägerelements,
das dazu eingerichtet ist, die Lichtquelle zu tragen, wobei das Trägerelement
vom ersten Reflektor getrennt gebildet wird. In dieser Konfiguration ist ein Kantenbereich
im Trägerelement vorgesehen, das dazu eingerichtet ist, eine Abschneidelinie
in einem Lichtverteilungsmuster zu bilden, das durch den zweiten Reflektor vor das
Fahrzeug abgestrahlt wird.
In der obigen Fahrzeugleuchte ist das Trägerelement zum Tragen
der Lichtquelle als ein getrenntes Element vom ersten Reflektor ausgebildet, welcher
das Licht reflektiert, das von der Lichtquelle in Richtung des zweiten Reflektors
emittiert wird. Verglichen mit dem Fall, bei dem sie als einzelne Einheit einstückig
ausgebildet sind, kann die reflektierende Oberfläche des ersten Reflektors
einfach verarbeitet werden.
Zusätzlich wird der Kantenbereich zum Bilden der Abschneidelinie
des Lichtverteilungsmusters, das vom zweiten Reflektor vor das Fahrzeug abgestrahlt
wird, nicht im ersten Reflektor gebildet, sondern im Trägerelement gebildet.
In diesem Fall kann, im Vergleich zu dem Fall, bei dem der Kantenbereich im ersten
Reflektor gebildet wird, die obige Konfiguration den Unterschied zwischen der Abschneidelinie
des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie des vorgesehenen
Lichtverteilungsmusters verringern, wobei der Unterschied bewirkt wird aufgrund
von Herstellungsfehlern und/oder den Zusammenbaufehlern des Trägerelements
und des ersten Reflektors.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden das Trägerelement
und der zweite Reflektor als eine einzige Einheit ausgebildet. Im Vergleich zu dem
Fall, bei dem das Trägerelement und der zweite Reflektor getrennt ausgebildet
werden, ist es möglich, den Unterschied zwischen der Abschneidelinie
des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie des vorgesehenen
Lichtverteilungsmusters zu verringern.
Unter einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung ist der erste Reflektor
zusammengesetzt aus einem ersten mittelseitigen Reflektor (welcher an der mittigen
Seite näher als die Lichtquelle angeordnet ist) und einem ersten Seitenflächenreflektor
(welcher an der Seitenflächenseite näher als die Lichtquelle angeordnet
ist). Der erste mittelseitige Reflektor weist einen ersten Brennpunkt in der Nähe
auf, wo die Lichtquelle angeordnet ist. Auch weist der erste Seitenflächenreflektor
einen ersten Brennpunkt in der Nähe dort auf, wo die Lichtquelle angeordnet
ist. Ferner besteht der zweite Reflektor aus einem zweiten Mittelseitenreflektor
(welcher an der Mittelseite näher als die Lichtquelle angeordnet ist) und einem
zweiten Seitenflächenreflektor (welcher an der Seitenflächenseite näher
als die Lichtquelle angeordnet ist). In diesem Fall ist der durchschnittliche Abstand
von dem zweiten Brennpunkt des ersten Mittelseitenreflektors zur reflektierenden
Oberfläche des zweiten Seitenflächenreflektors ungefähr 1,5 bis 2
mal so lang ausgeführt, wie der durchschnittliche Abstand vom zweiten Brennpunkt
des ersten Seitenflächenreflektors zur reflektierenden Oberfläche des
zweiten Mittelseitenreflektors.
In einer alternativen beispielhaften Ausführungsform ist die
Fläche der reflektierenden Oberfläche des zweiten Seitenflächenreflektors
ungefähr 2- bis 3-mal so groß ausgeführt wie die Fläche der
reflektierenden Oberfläche des zweiten Mittelseitenreflektors. In anderen Worten
ist die reflektierende Oberfläche des zweiten Seitenflächenreflektors
an der Rückseite des Fahrzeugs statt der Lichtquelle angeordnet, und die reflektierende
Oberfläche des zweiten Mittelseitenreflektors ist an der Vorderseite des Fahrzeugs
statt an der Lichtquelle angeordnet. In dieser Konfiguration ist die reflektierende
Oberfläche des zweiten Seitenflächenreflektors größer und tiefer
als die reflektierende Oberfläche des zweiten Mittelseitenreflektors.
In einer bevorzugten beispielhaften Ausführungsform ist die Lichtkonvergenzleistung
des zweiten Seitenflächenreflektors größer als diejenige des zweiten
Mittelseitenreflektors. In anderen Worten kann das Lichtverteilungsmuster gebildet
werden durch Konvergierenlassen des Lichts mittels des Seitenflächenreflektors.
Im Vergleich zu dem Fall, bei dem das Lichtverteilungsmuster durch den Mittelseitenreflektor
gebildet wird, ist es möglich, ein Lichtverteilungsmuster mit hoher Sichtbarkeit
in der Ferne als auch mit einer hohen Intensität des konvergierten Lichts effektiv
zu bilden. Gemäß einer alternativen Definition ist der Diffusions- bzw.
Streugrad der reflektierenden Oberfläche des zweiten Mittelseitenreflektors
größer ausgeführt als derjenige des zweiten Seitenflächenreflektors.
Der zweite Mittelseitenreflektor kann nämlich nicht zur Beleuchtung horizontal
streuen. Im Vergleich zu dem Fall, bei dem der Seitenflächenreflektor, der
an der tiefen Seite angeordnet ist, das Licht zur Beleuchtung streut, ist es möglich,
den Streuwinkel des Lichts größer zu machen.
In einer weiteren bevorzugten beispielhaften Ausführungsform
ist die Lichtquelle so angeordnet, dass die Mittelachse der Lichtquelle ungefähr
parallel zur horizontalen Querschnittskurve des ersten Mittelseitenreflektors liegt.
Zusätzlich wird es dem Licht, das von der Lichtquelle emittiert wird, ermöglicht,
durch das erste Durchgangsloch zu laufen, das in dem ersten Mittelseitenreflektor
gebildet wird, um vor das Fahrzeug gestrahlt zu werden.
Im Vergleich zu dem Fall, bei dem das Licht, das von der Lichtquelle
emittiert wird, mittels einer oder mehrerer Reflexionen vor das Fahrzeug gestrahlt
wird, ist es möglich, den Lichtnutzungswirkungsgrad von der Lichtquelle in
diesem Fall mit hoher Beleuchtungsstärke zu verbessern.
In einer bevorzugten beispielhaften Ausführungsform wird eine
reflektierende Oberfläche zum Reflektieren von Licht, das von der Lichtquelle
emittiert wird, im Trägerelement gebildet. Zusätzlich dazu ist ein zweites
Durchgangsloch zwischen den ersten Mittelseiten- und dem Seitenflächenreflektoren
angeordnet. Das zweite Durchgangsloch kann es ermöglichen, dass Licht, welches
von der reflektierenden Oberfläche des Trägerelements reflektiert wird,
vor das Fahrzeug gestrahlt wird. Das von der Lichtquelle in Richtung des Trägerelements
ausgestrahlte Licht wird nämlich durch die reflektierende Oberfläche des
Trägerelements reflektiert und läuft dann durch das zweite Durchgangsloch
zwischen den ersten mittelseitigen und Seitenflächen-Reflektoren, wodurch es
vor das Fahrzeug gestrahlt wird. Dies verbessert den Lichtnutzungswirkungsgrad von
Licht von der Lichtquelle mit hoher Beleuchtungsstärke.
Bei der oben angesprochenen Fahrzeugleuchte kann eine Streuplatte
vorgesehen sein, die eine vorbestimmte Transparenz zum horizontalen Streuen des
Lichts aufweist, das durch das zweite Durchgangsloch gelaufen ist. Insbesondere
kann die Streuplatte so eingerichtet sein, dass sie sich von der Position nahe des
zweiten Durchgangslochs an der Seitenflächenseite des Fahrzeugs zur Vorderseite
des Fahrzeugs erstreckt und sich in Richtung der Mittelseite des Fahrzeugs krümmt.
In einer bevorzugten beispielhaften Ausführungsform wird es einem
Teil des Lichts, welches durch das zweite Durchgangsloch gelaufen ist, ermöglicht,
durch die Streuplatte zu laufen, um gestreutes Licht zu erzeugen, welchem es wiederum
ermöglicht wird, horizontal gestreut zu werden, um vor das
Fahrzeug oder zur Seite abgestrahlt zu werden. Ferner wird es einem anderen Teil
des Lichts, welches durch das zweite Durchgangsloch gelaufen ist, ermöglicht,
mittels der Streuplatte reflektiert zu werden, um vor das Fahrzeug ausgestrahlt
zu werden. In anderen Worten wird nicht nur das gestreute Licht vor das Fahrzeug
gestrahlt, nachdem es durch die Streuplatte gelaufen ist, sondern auch das durch
die Streuplatte reflektierte Licht wird effektiv vor das Fahrzeug gestrahlt. Dies
kann den Lichtnutzungswirkungsgrad verbessern.
In einer bevorzugten beispielhaften Ausführungsform werden die
Streuplatte und der erste Seitenflächenreflektor als eine einzelne Einheit
gebildet. Dies kann die Teilezahl verringern und auch die Herstellungskosten drücken.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Diese und andere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile des offenbarten
Gegenstands werden aus der folgenden Beschreibung unter Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen klar, wobei:
1 eine perspektivische Ansicht eines herkömmlichen
Fahrzeugscheinwerfers ist;
2 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugscheinwerfers
gemäß einer ersten beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist;
3 eine horizontale Querschnittsansicht des Fahrzeugscheinwerfers
von 2 ist;
4 ein Diagramm ist, das die Funktion und die Effekte
der Streuplatte F darstellt;
5 ein anderes Diagramm ist, das die Funktion und die
Effekte der Streuplatte F darstellt;
6 noch ein weiteres Diagramm ist, das die Funktion
und die Effekte der Streuplatte F darstellt;
7 ein weiteres anderes Diagramm ist, das die Funktion
und die Effekte der Streuplatte F darstellt; und
8 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugscheinwerfers
gemäß einer achten beispielhaften Ausführungsform ist.
BESCHREIBUNG DER BEISPIELHAFTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Der Ausdruck "links (oder linke Seite)", der hierin verwendet wird,
bezieht sich auf die linke Seite des Fahrzeugs, wenn es von der Insassenseite aus
betrachtet wird, und der Ausdruck "rechts (oder rechte Seite)" bezieht sich auf
die rechte Seite des Fahrzeugs, wenn es von der Insassenseite aus betrachtet wird.
Es sollte anerkannt werden, dass die vorliegende Erfindung auf eine
Fahrzeugleuchte, wie beispielsweise ein Fahrzeugscheinwerfer, ein Fahrzeughilfslicht
und dergleichen, angewandt werden kann. Im Folgenden mag der Scheinwerfer beispielhaft
genannt werden, um die vorliegende Erfindung zu beschreiben.
Eine beispielhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
wird genauer unter Bezug auf 2 beschrieben, welche
eine perspektivische Ansicht des Fahrzeugscheinwerfers gemäß einer ersten
beispielhaften Ausführungsform ist. Insbesondere ist 2
eine perspektivische Ansicht des Fahrzeugscheinwerfers für einen Rechtsverkehr,
wie von oben und vorne gesehen. 3 ist eine horizontale
Querschnittsansicht für den Fahrzeugscheinwerfer von 2.
Insbesondere entspricht die untere Seite der 2 und
3 der Vorderseite eines Fahrzeugs, und die Oberseite
davon entspricht der Rückseite des Fahrzeugs. Zusätzlich entspricht die
linke Seite davon der rechten Seite (rechtsseitige Oberfläche) des Fahrzeugs,
und die rechte Seite davon entspricht der linken Seite (Mittelseite) des Fahrzeugs.
Der Fahrzeugscheinwerfer gemäß der ersten beispielhaften Ausführungsform,
die in den 2 und 3 gezeigt
ist, ist so gestaltet, dass er sich von der vorderen Oberfläche zur rechtsseitigen
Fläche des Fahrzeugs erstreckt.
In den 2 und 3
bezeichnet das Symbol A eine Lichtquelle. Symbol B bezeichnet einen Kolben, welcher
die Lichtquelle A aufnimmt. In der ersten beispielhaften Ausführungsform ist
die optische Hauptachse (Mittelachse) der Lichtquelle A zur Vorderseite des Fahrzeugs
gerichtet (untere linke Seite in 3), so dass die optische
Hauptachse (Mittelachse) der Lichtquelle A 45° ± 15° in Bezug auf
die Vorne-nach-Hinten-Richtung (Hoch- und Runterrichtung in 3)
des Fahrzeugs bildet.
Symbol C bezeichnet ein Befestigungsloch zum Befestigen eines Sockels
der Lichtquelle, und Symbol D3 bezeichnet einen Reflektor, der so eingerichtet ist,
dass er Licht reflektiert, das von der Lichtquelle A emittiert bzw. ausgestrahlt
wird. In der ersten beispielhaften Ausführungsform kann der Reflektor D3 als
eine reflektierende Oberfläche als auch als ein Trägerelement zum Tragen
der Lichtquelle A dienen. Symbol D1 bezeichnet einen Reflektor, der dazu eingerichtet
ist, das konvergierte Licht zur Vorderseite des Fahrzeugs zu reflektieren (untere
Seite in 3). Der Reflektor D1 ist an der rechten Seite
der Lichtquelle A angeordnet (rechtsseitige Fläche des Fahrzeugs,
auch auf der linken Seite in 3). Symbol D2 bezeichnet
einen Reflektor, der dazu eingerichtet ist, das Licht mit einem schmaleren Konvergenzgrad
als das Streulicht vom Reflektor D1 zur Vorderseite des Fahrzeugs (untere Seite
in 3) zu reflektieren. Der Reflektor D2 ist an der
linken Seite der Lichtquelle A (Mittelseite des Fahrzeugs, auch auf der rechten
Seite in 3) angeordnet. In der ersten beispielhaften
Ausführungsform werden die Reflektoren D1, D2 und D3 als ein einzelnes Element
ausgebildet.
Symbol G1 bezeichnet einen elliptischen Reflektor, der dazu eingerichtet
ist, das Licht zu reflektieren, das von der Lichtquelle A zum Reflektor D2 emittiert
wird. Symbol G2 bezeichnet einen elliptischen Reflektor, der dazu eingerichtet ist,
das Licht zu reflektieren, das von der Lichtquelle A zum Reflektor D1 emittiert
wird. In der ersten beispielhaften Ausführungsform ist der Reflektor G1 so
angeordnet, dass die Lichtquelle A sich an oder in der Nähe des ersten Brennpunkts
des elliptischen Reflektors G1 befindet. Der Reflektor G2 ist so angeordnet, dass
die Lichtquelle A an oder in der Nähe des ersten Brennpunkts des elliptischen
Reflektors G2 angeordnet ist. In der ersten beispielhaften Ausführungsform
sind die Reflektoren D1, D2 und D3 und der Reflektor G1 und der Reflektor G2 als
getrennte Elemente ausgebildet. Die Reflektoren D1, D2 und D3 und der Reflektor
G1 sind miteinander durch Verschrauben verbunden. Die Reflektoren D1, D2 und D3
und der Reflektor G2 sind miteinander durch Verschrauben verbunden. Der Reflektor
G1 und der Reflektor G2 sind ebenfalls miteinander durch Verschrauben verbunden.
Symbol H1 bezeichnet ein Loch, das in der Nähe des zweiten Brennpunkts
des elliptischen Reflektors G2 und an dem Grenzteil bzw. Grenzbereich zwischen den
Reflektoren D3 und G1 gebildet wird. Das Loch H1 ist so eingerichtet, dass es es
dem Licht, das vom elliptischen Reflektor G2 reflektiert wird, ermöglicht,
den Reflektor D1 zu erreichen. Symbol H2 bezeichnet ein Loch, das in der Nähe
des zweiten Brennpunkts des elliptischen Reflektors G1 und im Grenzbereich zwischen
den Reflektoren D3 und G2 gebildet wird. Das Loch H2 ist so eingerichtet, dass es
es dem Licht, welches von dem elliptischen Reflektor G1 reflektiert wird, erlaubt,
den Reflektor D2 zu erreichen. In der ersten beispielhaften Ausführungsform
weist das Loch H1 eine untere Kante H1A zum Bilden der Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster
auf, das vor dem Fahrzeug durch den Reflektor D1 gebildet wird. Zusätzlich
weist das Loch H2 eine untere Kante H2A zum Bilden der Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster
auf, das vor dem Fahrzeug durch den Reflektor D2 gebildet wird. Ferner ist die untere
Kante H1A des Lochs H1 nicht im Reflektor G1, sondern im Reflektor D3 vorgesehen.
Die untere Kante H2A des Lochs H2 ist nicht im Reflektor G2 vorgesehen, sondern
im Reflektor D3.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform besteht der Reflektor
D1 aus einer komplexen elliptischen Oberfläche, die einer rotierten parabolischen
Oberfläche ähnlich ist, und konvergiert das Licht, das durch das Loch
H1 gelaufen ist, und reflektiert das Licht in Richtung der Vorderseite des Fahrzeugs
(untere Seite in 3). Der Reflektor D2 besteht auch
aus einer komplexen elliptischen Oberfläche ähnlich einer rotierten parabolischen
Oberfläche und konvergiert das Licht, das durch das Loch H2 gelaufen ist und
reflektiert das Licht in Richtung der Vorderseite des Fahrzeugs (Unterseite in
3).
Ferner bezeichnet das Symbol J1 einen Nabenteil, der als ein Schrauben
aufnehmender Abschnitt zum Aufnehmen von Schrauben dient, welche die Reflektoren
D1, D2 und D3 mit dem Reflektor G1 verbinden. Symbol J2 bezeichnet einen anderen
Nabenteil, der als ein Schraubenaufnahmeabschnitt zum Aufnehmen von Schrauben dient,
welche die Reflektoren D1, D2 und D3 mit dem Reflektor G2 verbinden. Symbol L bezeichnet
einen Schraubenaufnahmeabschnitt zum Aufnehmen von Schrauben, welche den Reflektor
G1 mit dem Reflektor G2 verbinden.
Symbol HS bezeichnet ein erstes Durchgangsloch, das im Reflektor G2
gebildet wird, um so im Wesentlichen parallel zur Lichtquelle A zu sein. Das Loch
HS ist beispielsweise ein horizontales Längsloch. In der ersten beispielhaften
Ausführungsform, wie in 3 gezeigt, sind die Lichtquelle
A und der Reflektor G2 so angeordnet, dass die Mittelachse der Lichtquelle A und
die horizontale Querschnittskurve des Reflektors G2 im Wesentlichen parallel zueinander
liegen. Dementsprechend wird es einem Teil des von der Lichtquelle A emittierten
Lichts ermöglicht, durch das erste Durchgangsloch HS zu laufen, ohne reflektiert
zu werden, um so vor das Fahrzeug gestrahlt zu werden (untere Seite in
3). Insbesondere läuft in der ersten beispielhaften
Ausführungsform Licht, das von der Lichtquelle A horizontal emittiert wird,
und Licht, das seitlich und schräg von der Lichtquelle A emittiert wird, durch
das erste Durchgangsloch HS. Ferner wird es Licht, das von der Lichtquelle A nach
oben emittiert wird, nicht erlaubt, durch das erste Durchgangsloch HS zu laufen.
Symbol HT bezeichnet ein zweites Durchgangsloch, das im Grenzbereich
zwischen dem Reflektor G1 und dem Reflektor G2 gebildet ist, um es so vom Reflektor
G3 reflektierten Licht zu erlauben, dadurch zu laufen. Das zweite Durchgangsloch
ist beispielsweise ein Längsloch. In der ersten beispielhaften Ausführungsform,
wie in 3 gezeigt, zeigt der horizontale Querschnitt
der reflektierenden Oberfläche des Reflektors D3 einen elliptischen Bogen.
Der Reflektor D3 ist so eingerichtet, dass sich die Lichtquelle A an oder in der
Nähe des ersten Brennpunkts des elliptischen Bogens befindet und sich das zweite
Durchgangsloch HT am zweiten Fokus P2 davon befindet. In der horizontalen Ebene
wird das Licht, das vom Reflektor D3 reflektiert wird, auf den zweiten Brennpunkt
P2 konvergiert und dann gestreut. Ferner weist die reflektierende Oberfläche
des Reflektors D3 einen elliptischen Bogen in einem vertikalen Querschnitt ähnlich
zu einem Paraboloid auf (nicht gezeigt). Der Reflektor D3 ist so eingerichtet, dass
die Lichtquelle A sich an oder in der Nähe des ersten Brennpunkts des elliptischen
Bogens befindet, und der zweite Brennpunkt davon befindet sich 10 m bis 40 m von
der Lichtquelle A in Vorwärtsrichtung entfernt (der unteren Seite von
3). Das durch den Reflektor D3 reflektierte Licht wird
nämlich 10 m bis 40 m entfernt vor der Lichtquelle (unterer Seite von
3) in der vertikalen Ebene reflektiert.
Symbol E bezeichnet eine Abdecklinse oder eine Vorderlinse.
Symbol F bezeichnet eine Streuplatte. Die Streuplatte F mag beispielsweise
eine transparente geriffelte bzw. gerippte Platte einer vorgegebenen Lichtdurchlässigkeit
sein. Die Streuplatte F kann das Licht streuen, welches durch das zweite Durchgangsloch
HT läuft, und zwar in die rechte und linke Richtung. Alternativ kann die Streuplatte
F aus einer durchscheinenden Platte hergestellt sein, oder durch ein Plattenelement
ohne Linsenschnittteile auf der Oberfläche ausgebildet sein. Es sollte anerkannt
werden, dass in der ersten beispielhaften Ausführungsform die Streuplatte F
und der Reflektor G1 als ein einziges Teil ausgebildet sind. Insbesondere können
die Streuplatte F und der Reflektor G1 beispielsweise aus einem transparenten Harzmaterial
gebildet sein, und die innere Oberfläche des Reflektors G1 wird der Aluminium-Gasabscheidungsbehandlung
unterworfen, um den elliptischen Reflektor G1 fertig zu stellen. Auf diese Weise
wird auf den Reflektor G1, der aus einem transparenten Harzmaterial hergestellt
ist, Gasphasen-abgeschiedenes Aluminium aufgegeben, und der sich ergebende Reflektor
G1, wenn er von außen betrachtet wird, ist schön und sauber im Aussehen
aufgrund der Dicke des transparenten Harzmaterialteils des Reflektors G1.
Die Streuplatte F in der ersten beispielhaften Ausführungsform
erstreckt sich von der rechten Seite des zweiten Durchgangslochs HT (linke Seite
in den 2 und 3) zur Vorderseite
des Fahrzeugs (Unterseite in 3). Zusätzlich dazu
ist der Endteil bzw. der Endbereich der Streuplatte F gekrümmt, so dass er
in Richtung der Mitte des Fahrzeugs (rechte Seite in den 2
und 3) gerichtet ist. Als ein Ergebnis wird ein Teil
des Lichts, das durch das zweite Durchgangsloch HT läuft, vor das Fahrzeug
gestrahlt (untere Seite in 3), ohne auf die Streuplatte
F einzufallen. Ferner trifft der andere Teil des Lichts, welches durch das zweite
Durchgangsloch HT läuft, auf die Einfallsoberfläche der Streuplatte F
(rechtsseitige Oberfläche in 3) auf, und wird
durch die Abstrahloberfläche (linksseitige Oberfläche in 3)
emittiert bzw. abgestrahlt. Zu diesem Zeitpunkt wird das zu streuende Licht gebrochen
und in Richtung der vorderen rechten Seite (linke untere Seite in 3),
als auch zur rechten Seite (linke Seite in 3) des Fahrzeugs
abgestrahlt. Der Rest des Lichts, welches durch das zweite Durchgangsloch HT läuft,
wird durch die Einfallsoberfläche oder die Abstrahloberfläche der Streuplatte
F reflektiert, um so in Richtung der vorderen linken Seite (rechte untere Seite
in 3) des Fahrzeugs abgestrahlt zu werden.
Die 4 bis 7
sind beispielhafte Zeichnungen, welche die Funktion und Effekte der Streuplatte
F zeigen. Insbesondere zeigt 4 paralleles Licht, das
auf eine transparente parallele Platte auftrifft, Licht das durch die transparente
parallele Platte reflektiert wird und Licht, das durch die transparente parallele
Platte durchläuft. 5 zeigt eine transparente parallele
Platte mit kleinen (dünnen) konvexen Bereichen, die in der inneren Oberfläche
(Einfallsoberfläche) der in 4 gezeigten transparenten
parallelen Platte ausgebildet sind, welche als die Streuplatte dient. In dieser
Figur wird es parallelem Licht ermöglicht, auf die Streuplatte aufzutreffen.
6 zeigt einen Zustand, bei dem es gestreutem Licht
ermöglicht wird, auf die in 5 gezeigte Streuplatte
einzufallen. 7 zeigt eine transparente parallele Platte
mit kleinen (dünnen) konvexen Abschnitten, die in der äußeren Oberfläche
(Abstrahloberfläche) der transparenten parallelen Platte gebildet sind, welche
als die Streuplatte dient. In dieser Figur wird es Streulicht ermöglicht, auf
die Streuplatte einzufallen.
Wie in 4 gezeigt, tritt ca. 90 % des
einfallenden Lichts a in die transparente parallele Platte ein, während es
gebrochen wird, um so zu Licht b zu werden, und ca. 10 % des einfallenden Lichts
a wird durch die innere Oberfläche (Einfallsoberfläche) reflektiert, um
so ein inneres reflektiertes Licht d zu werden. Das Licht b erreicht die äußere
Oberfläche (Abstrahloberfläche), um in durchgelassenes Licht c und reflektiertes
Licht e unterteilt zu werden. Das reflektierte Lichte erreicht die innere Oberfläche
(Einfallsoberfläche), um in Licht f und reflektiertes Licht g unterteilt zu
werden. Dann läuft ein Teil des reflektierten Lichts g, das die äußere
Oberfläche (Abstrahloberfläche) erreicht hat, durch die äußere
Oberfläche, um zu durchgelassenem Licht h zu werden.
Die in 4 gezeigte transparente parallele
Platte ist ein vollständig transparenter Körper. Falls der theoretische
Absorptionsgrad im Wesentlichen Null ist und das Licht a 100 % beträgt, beträgt
das transparente Licht c ca. 81 % des Lichts a, das reflektierte Licht d beträgt
ungefähr 10 % des Lichts a, das Licht f beträgt ungefähr 8 % des
Lichts a und das transparente Licht h ist gleich oder weniger 1 % des Lichts
a. In anderen Worten ist die Gesamtmenge des Lichts, das von beiden Oberflächen
der transparenten parallelen Platte ausgestrahlt wird (c + d + f + h), gleich oder
größer als 99 % des einfallenden Lichts. Falls dementsprechend der Oberflächenreflexionsgrad
ein unterschiedlicher Wert ist, wenn der Absorptionsgrad des Materials der transparenten
parallelen Platte zu im Wesentlichen Null angenommen wird, beträgt die Gesamtmenge
des erlangten Lichts 99 % oder mehr des einfallenden Lichts.
Wie in 5 gezeigt, ist die Oberfläche
des konvexen Teils der Einfallsoberfläche der Streuplatte (rechte Seite in
5) dazu eingerichtet, ähnlich einem konvexen Spiegel
zu sein, und die sich ergebende Streuplatte kann Streulicht erzeugen, das von der
Einfallsoberfläche des konvexen Teils der Streuplatte reflektiert wird. Das
Licht, das durch die äußere Oberfläche (Abstrahloberfläche)
der Streuplatte gelaufen ist, wird einmal konvergiert aufgrund der konvexlinsenartigen
Funktion des konvexen Teils, und wird dann gestreut. Wenn die Oberfläche aus
dem konvexen Teil, welches leicht gebogen ist, besteht, beträgt die Gesamtmenge
des erhaltenden Lichts 99 % oder mehr des einfallenden Lichts ähnlich zu dem
in 4 gezeigten Fall. Nicht in den Zeichnungen gezeigt
ist, dass dann, wenn die Oberfläche aus konkaven Teilen statt aus konvexen
Teilen besteht, das Licht, welches durch die konkave Oberfläche reflektiert
wird, einmal konvergiert wird und dann gestreut wird, um zu Streulicht mit der Gesamtmenge
von 99 % oder mehr ähnlich zu dem in 5 gezeigten
Fall zu werden.
In dem in 6 gezeigten Fall wird angenommen,
dass die innere Oberfläche (Einfallsoberfläche) der transparenten parallelen
Platte flache (dünne) konvexe Teile aufweist. Wenn es Streulicht ermöglicht
wird, auf die Streuplatte aufzutreffen, wird &bgr;-Licht, das in 6
gezeigt wird, in eine rechte untere Richtung reflektiert. Anderseits mag &agr;-Licht
in einigen Fällen in eine rechte obere Richtung reflektiert werden. In diesem
Fall tritt ein Lichtverlust auf, und die Gesamtmenge des Lichts mag sich verringern.
Wenn, wie in 7 gezeigt, die äußere
Oberfläche (Abstrahloberfläche) der transparenten parallelen Platte flache
(dünne) konvexe Teile aufweist, mag ein Teil des Streulichts, das auf die Streuplatte
auftrifft, nicht in Richtung der rechten oberen Richtung in 7
zurückgeführt werden. Im Gegenteil mag das Licht, das durch die Streuplatte
gelaufen ist, vorwärts zur linken oberen Seite laufen, wie in 7
gezeigt. Für den Fall, bei dem der Fahrzeugscheinwerfer der ersten beispielhaften
Ausführungsform so angeordnet ist, dass er sich von der Vorderfläche zur
rechten Seite des Fahrzeugkörpers, wie in den 2
und 3 erstreckt, wird Licht, falls das Licht, welches
durch die Streuplatte F gelaufen ist, nach vorne zur linken oberen Seite wie in
3 gezeigt läuft, in die rechte Richtung abgestrahlt
und kann effektiv dazu verwendet werden, um das Licht zur Verwendung beim Fahren
zu kompensieren. In anderen Worten mag das Licht, das in Richtung der linken oberen
Seite in 3 läuft, nicht verloren gehen.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform ist, wie in den
2 und 3 gezeigt, der Endteil
der Streuplatte F gekrümmt, so dass sie in Richtung der Mitte des Fahrzeugs
(rechte Seite in den 2 und 3)
gerichtet wird, und das Licht, das durch das zweiten Durchgangsloch HT gelaufen
ist, kann einfach aufgefangen werden. Als ein Ergebnis wird das Streulicht, das
nicht auf die Streuplatte F auftrifft, mit dem Streulicht gemischt, das von der
Streuplatte F reflektiert wird, wodurch ein weit gespreiztes Streulicht bereitgestellt
wird.
In der wie in den 2 und 3
gezeigten ersten beispielhaften Ausführungsform werden nicht nur das Licht,
das durch die Streuplatte F läuft, sondern auch das Licht, das von der Streuplatte
F reflektiert wird, effektiv vor das Fahrzeug abgestrahlt (untere Seite in
3), als auch zu der Seite davon (linke Seite in
3). Andererseits strahlt der herkömmliche Fahrzeugscheinwerder,
wie er in 1 gezeigt ist, das Licht, das durch die gruppierte
Linse 106 läuft, vor das Fahrzeug, aber ein Teil des Lichts, welches
durch die gruppierte Linse 106 reflektiert wird, mag zurück zur Lichtquelle
101 reflektiert werden, und das zurückreflektierte Licht mag nicht
effektiv zum Fahren verwendet werden. In einem konkreten Beispiel mag ein Lichtverlust
von ca. 15 % auftreten. Dementsprechend kann der Fahrzeugscheinwerfer nach der ersten
beispielhaften Ausführungsform die effektive Mange an Licht um 10 % oder mehr
im Vergleich zu dem in 1 gezeigten herkömmlichen
Fahrzeugscheinwerfern erhöhen.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform umfasst der Scheinwerfer
die Streuplatte F, wie in den 2 und 3
gezeigt, anstatt der Metallabdeckung 107 des herkömmlichen Fahrzeugscheinwerfers.
In dem herkömmlichen Fahrzeugscheinwerfer, wie er in 1
gezeigt ist, schirmt die Metallabdeckung 107 ein Teil des direkten Lichts
von der Lichtquelle 101 ab, um die Erzeugung von Blendlicht in Richtung
des gegenüberliegenden Fahrzeuginsassen zu verhindern. Als ein Ergebnis kann
ein Teil des direkten Lichts von der Lichtquelle 101 nicht verwendet werden,
wodurch der Lichtnutzungswirkungsgrad verringert wird.
Andererseits kann der Fahrzeugscheinwerfer nach der ersten beispielhaften
Ausführungsform, wie sie in den 2 und
3 gezeigt ist, Streulicht in einen weiten Bereich in
die rechte und linke Richtung ausstrahlen, wobei das Licht von der Lichtquelle A
durch die Streuplatte F gestreut wird, um so die Erzeugung von Blendlicht in Richtung
des entgegenkommenden Fahrzeuginsassen zu verhindern. Als ein Ergebnis
kann der Lichtnutzungswirkungsgrad von der Lichtquelle A erhöht werden, als
auch Licht, das durch die Streuplatte F gestreut wird, in einen weiteren Bereich
in Richtung der Seite des Fahrzeugs (linke Seite und linke vordere und rechte vordere
Seiten in 3) abgestrahlt werden.
Zusätzlich wird in der ersten beispielhaften Ausführungsform
das Licht, das von der Lichtquelle A emittiert und durch den elliptischen Reflektor
G2, wie in den 2 und 3
gezeigt, reflektiert wird, auf den zweiten Brennpunkt des elliptischen Reflektors
G2 konvergiert, nachdem es durch das Loch H1 durchgelaufen ist, wodurch ein Abbild
der Lichtquelle A gebildet wird. Ferner wird der äußere Umfang des Abbildes
der Lichtquelle A, der in der Nähe des zweiten Brennpunkts des Reflektors G2
gebildet wird, durch das Loch H1 abgeschnitten. In diesem Fall wird die untere Kante
H1A des Lochs H1 in Form beispielsweise einer unterbrochenen Line oder einer Z-förmigen
unterbrochenen Line ausgebildet, und folglich wird der äußere Umfang des
Abbildes der Lichtquelle A teilweise abgeschnitten. Gemäß der Ausschnittsform
wird das Lichtverteilungsmuster mit der Abschneidelinie über den Reflektor
D1 gebildet.
Es wird nun ein Fall angenommen, bei dem der Reflektor G1, welcher
vom Reflektor D3 getrennt gebildet wird, einen Kantenteil zum Bilden der Abschneidelinie
im Lichtverteilungsmuster anstatt der unteren Kante H1A des Lochs H1 aufweist. In
diesem Fall mag die Positionsbeziehung zwischen der Lichtquelle A und dem zweiten
Brennpunkt des elliptischen Reflektors G2 aufgrund des Herstellungsfehlers der Reflektoren
D3 und G1 und des Zusammenbaufehlers des Reflektors G1 am Reflektor D3 variieren.
Die Schwankung der Positionsbeziehung kann möglicherweise den Unterschied der
Abschneidelinie des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie
des vorgesehenen Lichtverteilungsmusters erhöhen. Um dies zu bewältigen,
ist in der ersten beispielhaften Ausführungsform die untere Kante H1A des Lochs
H1 zum Bereitstellen der Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster nicht im Reflektor
G1 vorgesehen, sondern im Reflektor D3. Als ein Ergebnis kann die Herstellungsstabilität
durch Verringern der Verschiebung der tatsächlichen Abschneidelinie aufgrund
der Herstellungs- und Zusammenbaufehler wie oben beschrieben verbessert werden.
Auf die gleiche Weise wird in der ersten beispielhaften Ausführungsform
das Licht, welches von der Lichtquelle A emittiert und durch den elliptischen Reflektor
G1 wie in den 2 und 3
gezeigt reflektiert wird, auf den zweiten Brennpunkt des elliptischen Reflektors
G1 konvergiert, nachdem es durch das Loch H2 gelaufen ist, wodurch ein Abbild der
Lichtquelle A gebildet wird. Ferner wird der äußere Umfang des Abbildes
der Lichtquelle A, welcher in der Nähe des zweiten Brennpunkts des Reflektors
G1 gebildet wird, durch das Loch H2 abgeschnitten. In diesem Fall wird die untere
Kante H2A des Lochs H2 in Form beispielsweise einer unterbrochenen Line oder einer
Z-förmigen unterbrochenen Line gebildet, und dementsprechend wird der äußere
Umfang des Abbildes der Lichtquelle A teilweise abgeschnitten. In Übereinstimmung
mit der Schneideform wird das Lichtverteilungsmuster mit der Abschneidelinie über
den Reflektor D2 gebildet.
Nun werde ein Fall angenommen, bei dem der Reflektor G2, der vom Reflektor
D3 getrennt gebildet wird, einen Kantenteil zum Bilden der Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster
anstatt der unteren Kante H2A des Lochs H2 aufweist. In diesem Fall mag die Positionsbeziehung
zwischen der Lichtquelle A und dem zweiten Brennpunkt des elliptischen Reflektors
G1 sich aufgrund des Herstellungsfehlers der Reflektoren D3 und G2 und des Zusammenbaufehlers
des Reflektors G2 am Reflektor D3 verändern. Die Schwankung der Positionsbeziehung
kann möglicherweise den Unterschied der Abschneidelinie des tatsächlichen
Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie des vorgesehenen Lichtverteilungsmusters
erhöhen. Um dies zu bewältigen, ist in der ersten beispielhaften Ausführungsform
die untere Kante H2A des Lochs H2 zum Bereitstellen der Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster
nicht im Reflektor G2 vorgesehen, sondern im Reflektor D3. Als ein Ergebnis kann
die Herstellungsstabilität verbessert werden durch Verringern des Unterschieds
zwischen der Abschneidelinie des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und
der Abschneidelinie des vorgesehenen Lichtverteilungsmusters aufgrund der Herstellungs-
und Zusammenbaufehler, wie oben beschrieben.
Der Fahrzeugscheinwerfer gemäß der ersten beispielhaften
Ausführungsform ist rechts/links-asymmetrisch. Insbesondere ist, wie in den
2 und 3 gezeigt, die reflektierende
Oberfläche des Reflektors D1 auf der rechten Seite des Fahrzeugs (linke Seite
in den 2 und 3) größer
und tiefer ausgeführt als die des Reflektors D2 auf der Mittelseite des Fahrzeugs
(rechte Seite in den 2 und 3).
In anderen Worten ist in einer bevorzugten beispielhaften Ausführungsform der
durchschnittliche Abstand zwischen dem zweiten Brennpunkt des elliptischen Reflektors
G2 und der reflektierenden Oberfläche des Reflektors D1 ungefähr 1,5 bis
2 mal so lang wie der durchschnittliche Abstand zwischen dem zweiten Brennpunkt
des elliptischen Reflektors G1 und der reflektierenden Oberfläche des Reflektors
D2. Alternativ werden die reflektierenden Oberflächen der Reflektoren D1 und
D2 so ausgebildet, dass die Fläche der reflektierenden Oberfläche des
Reflektors D1 ungefähr 2- bis 3-mal so groß ist wie die Fläche der
reflektierenden Oberfläche des Reflektors D2. Als ein Ergebnis
kann der Reflektor D1 mit einer relativ großen Fläche ein Punktstrahl-Lichtverteilungsmuster
aufgrund der Konvergenz bilden, und zur gleichen Zeit kann der Reflektor D2 mit
einer relativ kleinen Fläche ein gestreutes großes Lichtverteilungsmuster
(Streulichtfläche) bilden.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform ist, wie in
3 gezeigt, die horizontale Querschnittskurve der reflektierenden
Oberfläche des Reflektors G2 parallel zur optischen Hauptachse der Lichtquelle
A ausgeführt, um eine große Menge an Licht von der Lichtquelle A zum Reflektor
D1 zu liefern. In anderen Worten kann das Licht, das von der Lichtquelle A emittiert
wird, durch den Reflektor G2 mehr als durch den Reflektor G1 aufgefangen werden.
Gemäß dieser Konfiguration kann der Fahrzeugscheinwerfer
in der ersten beispielhaften Ausführungsform Licht in die rechte Seite und
die Vorderseite des Fahrzeugs strahlen, und zwar mit dem Licht des breiteren Bereichs
durch die Streuplatte F gestreut. Zur gleichen Zeit kann das Licht, das vor das
Fahrzeug abgestrahlt wird, durch den Reflektor D1 verstärkt werden, um die
Sichtbarkeit in der Ferne zu verbessern.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform gibt es ein erstes
Durchgangsloch HS, um direktes Licht, wie oben beschrieben, von der Lichtquelle
A vor das Fahrzeug (untere Seite in den 2 und
3) ohne Reflexion abzustrahlen. Im Vergleich zu dem
Fall, bei dem ein solches Durchgangsloch nicht gebildet wird, und Licht, das von
dem elliptischen Reflektor G2 reflektiert wird, teilweise durch das Loch H1 abgeschnitten
und dann vor das Fahrzeug mittels des Reflektors D1 abgestrahlt wird, kann ein Lichtverlust
aufgrund der mehrfachen Reflexionen unterdrückt werden, und der Lichtnutzungswirkungsgrad
kann verbessert werden.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform wird die optische
Hauptachse (Mittelachse) der Lichtquelle A zur rechten Vorderseite des Fahrzeugs
(linke untere Seite in 3) gerichtet. In diesem Fall
kann die Seitenfläche der Lichtquelle A (zylindrische Oberfläche) durch
das erste Durchgangsloch HS von der Vorderseite des Fahrzeugs (Unterseite in den
2 und 3) aus gesehen werden.
Insbesondere sind, wie in 3 gezeigt, die Lichtquelle
A, das erste Durchgangsloch HS und die Streuplatte F so angeordnet, dass sie den
Endteil der Streuplatte F demjenigen Licht nicht aussetzen, das von der Lichtquelle
A emittiert wird, und das erste Durchgangsloch HS läuft. Zusätzlich wird
die vertikale Abmessung des ersten Durchgangslochs HS so festgesetzt, dass nach
unten gerichtetes Licht von der Lichtquelle A unter einem Winkel in einem Bereich
zwischen ca. 0° und 12° durch das erste Durchgangsloch HS vor das Fahrzeug
abgestrahlt wird (untere Seite in den 2 und
3).
In der ersten beispielhaften Ausführungsform wie oben beschrieben,
wird der Reflektor D3, der als ein Trägerelement zum Tragen der Lichtquelle
A dient, getrennt von den Reflektoren G1 und G2 ausgebildet. In diesem Fall kann
das Verarbeiten der reflektierenden Oberflächen der Reflektoren D3, G1 und
G2 im Vergleich zu dem Fall vereinfacht werden, bei dem sie einstückig ausgebildet
werden.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform dient die untere
Kante H1A des Lochs H1 als ein Kantenteil zum Bilden der Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster
vor dem Fahrzeug (untere Seite in den 2 und
3) mittels des Reflektors D1, und die Kante H1A wird
nicht im Reflektor G1 gebildet, sondern im Reflektor D3, der als ein Trägerelement
dient. Auf die gleiche Weise dient die untere Kante H2A des Lochs H2 als ein Kantenteil
zum Bilden der Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster vor dem Fahrzeug durch
den Reflektor D2, und die Kante H2A wird nicht im Reflektor G2 gebildet, sondern
im Reflektor D3.
Im Vergleich zu dem Fall, bei dem die entsprechenden unteren Kanten
H1A und H2A in den Reflektoren G1 und G2 gebildet werden, kann der Scheinwerfer
gemäß der ersten beispielhaften Ausführungsform den Unterschied zwischen
der Abschneidelinie des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie
des vorgesehenen Lichtverteilungsmusters aufgrund des Herstellungsfehlers der Reflektoren
D3, G1 und G2 und des Zusammenbaufehlers der Reflektoren G1 und G2 mit dem Reflektor
D3 verringern. Als ein Ergebnis kann der Fahrzeugscheinwerfer gemäß der
ersten beispielhaften Ausführungsform stabil hergestellt werden.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform, wie oben beschrieben,
wird der Reflektor D3 mit den unteren Kanten H1A und H2A der Löcher H1 und
H2 mit den Reflektoren D1 und D2 als eine einzige Einheit gebildet. Im Vergleich
zu dem Fall, bei dem sie getrennt gebildet werden, kann der Unterschied zwischen
der Abschneidelinie des tatsächlichen Lichtverteilungsmusters und der Abschneidelinie
des vorgesehenen Lichtverteilungsmusters verringert werden. Als eine zweite beispielhafte
Ausführungsform kann der Fahrzeugscheinwerfer die Reflektoren D1, D2 und D3
als getrennte Elemente aufweisen.
Zusätzlich dazu ist in der ersten beispielhaften Ausführungsform
der durchschnittliche Abstand zwischen dem zweiten Brennpunkt des elliptischen Reflektors
G2 und der reflektierenden Oberfläche des Reflektors D1 ungefähr
1,5- bis 2-mal so lang wie der durchschnittliche Abstand zwischen dem zweiten Brennpunkt
des elliptischen Reflektors G1 und der reflektierenden Oberfläche des Reflektors
D2. Alternativ ist die Fläche der reflektierenden Oberfläche des Reflektors
D1 ungefähr 2- bis 3-mal so groß wie die Fläche der reflektierenden
Oberfläche des Reflektors D2. Die reflektierende Oberfläche des Reflektors
D1 wird nämlich größer und tiefer als die des Reflektors D2 ausgeführt.
Auf diese Weise wird die Konvergenzfähigkeit des Reflektors D1 größer
gemacht als diejenige des Reflektors D3. Entsprechend wird das Lichtverteilungsmuster
weit stärker durch den Reflektor D1 gebildet. In der ersten beispielhaften
Ausführungsform, die wie oben beschrieben eingerichtet ist, kann das Lichtverteilungsmuster
wirksam mit einem hohen Lichtkonvergenzgrad und mit einer hohen Sichtbarkeit in
der Ferne im Vergleich zu dem Fall gebildet werden, bei dem das Lichtverteilungsmuster
hauptsächlich durch den Reflektor D2 gebildet wird. Das sich ergebende Lichtverteilungsmuster
wird auch gemäß dem vorgesehenen Entwurf mehr im Vergleich zu dem Fall
gebildet, bei dem die reflektierenden Oberflächen der Reflektoren D1 und D2
jeweils die gleiche Fläche aufweisen.
In anderen Worten wird in dieser beispielhaften Ausführungsform
der Streugrad durch den Reflektor D2 größer ausgeführt als derjenige
durch den Reflektor D1. Dies kann Licht bereitstellen, das durch den Reflektor D2
in die rechte und linke Richtung gestreut wird. Dies bedeutet, dass der Reflektor
D2 Streulicht mit einem weiteren Streuwinkel bereitstellen kann, als es der Reflektor
D1 tut, wobei der Reflektor D1 tiefer von der Vorderseite des Fahrzeugs aus angeordnet
ist.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform, wie in
3 gezeigt, wird die optische Hauptachse der Lichtquelle
A parallel zur horizontalen Querschnittskurve der reflektierenden Oberfläche
des Reflektors G2 hergestellt, damit es dem Licht, das von der Lichtquelle A emittiert
wird, ermöglicht wird, durch das erste Durchgangsloch HS zu laufen, welches
im Reflektor G2 gebildet wird, und vor das Fahrzeug (untere Seite in 3)
abgestrahlt zu werden. Dies kann den Lichtnutzungswirkungsgrad der Lichtquelle A
im Vergleich zu dem Fall verbessern, bei dem das Licht von der Lichtquelle A nach
mehrfachen Reflexionen abgestrahlt wird, wodurch die Intensität des abgestrahlten
Lichts erhöht wird.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform weist der Reflektor
G2 das erste Durchgangsloch HS auf, aber die vorliegende Erfindung ist nicht darauf
beschränkt. In einer dritten beispielhaften Ausführungsform mag der Reflektor
G2 kein einziges Durchgangsloch aufweisen, das dem ersten Durchgangsloch entspricht.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform, wie in den
2 und 3 gezeigt, wird
die reflektierende Oberfläche zum Reflektieren des Lichts, das von der Lichtquelle
A emittiert wird, im Reflektor D3 gebildet, der als ein Trägerelement dient.
Zusätzlich dazu wird das zweite Durchgangsloch HT, durch welches Licht, das
vom Reflektor D3 reflektiert wird, vor das Fahrzeug abgestrahlt wird (untere Seite
in den 2 und 3), zwischen
den Reflektoren G1 und G2 angeordnet. In dieser Konfiguration wird das Licht, das
von der Lichtquelle A zum Reflektor D3 emittiert wird, mittels des Reflektors D3
reflektiert und läuft durch das zweite Durchgangsloch HT zwischen den Reflektoren
G1 und G2 und wird dann vor das Fahrzeug abgestrahlt (untere Seite in den
2 und 3). Auf diese Weise
kann der Fahrzeugscheinwerfer gemäß der ersten beispielhaften Ausführungsform
den Lichtnutzungswirkungsgrad der Lichtquelle A mit einer hochintensiven Lichtverteilung
verbessern.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform, wie oben beschrieben,
fällt das Licht, das durch das zweite Durchgangsloch HT durchläuft, auf
die Streuplatte F ein und wird gebrochen. Dann wird das gebrochene Licht durch die
Streuplatte F in die rechte und linke Richtung gestreut, um zur rechten Vorderfläche
(untere linke Seite in 3) und zur rechten Fläche
(linke Seite in 3) des Fahrzeugs abgestrahlt zu werden.
Auch wird das Licht, das von der Streuplatte F reflektiert wird, zur linken Vorderseite
des Fahrzeugs (untere rechte Seite in 3) abgestrahlt.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform wird nämlich nicht nur das
gebrochene Licht, das durch die Streuplatte F durchläuft, zur Vorderseite des
Fahrzeugs (untere Seite in 3) abgestrahlt, sondern
auch das Licht, das von der Streuplatte F reflektiert wird, wird vor das Fahrzeug
abgestrahlt, wodurch das Licht der Lichtquelle A wirksam verwendet wird. Der Fahrzeugscheinwerfer
gemäß der ersten beispielhaften Ausführungsform kann den Lichtnutzungswirkungsgrad
verbessern. Insbesondere kann das Lichtnutzungsverhältnis von ca. 85°
auf ca. 95° erhöht werden.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform umfasst der Fahrzeugscheinwerfer
die Streuplatte F, aber die vorliegende Erfindung ist nicht darauf beschränkt.
Als eine vierte beispielhafte Ausführungsform kann die vorliegende Erfindung
auf einen Fahrzeugscheinwerfer ohne jede Streuplatte angewandt werden. Der Fahrzeugscheinwerfer
der ersten beispielhaften Ausführungsform hat die Streuplatte F aus einer transparenten
geriffelten Platte hergestellt, aber die vorliegende Erfindung ist nicht darauf
beschränkt. Stattdessen kann eine Streuplatte aus einer durchscheinenden Platte
oder einer gefärbten durchsichtigen Platte hergestellt werden, welche einen
gewissen Durchlässigkeitsgrad bereitstellt.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform sind konvexe Teile
bzw. Bereiche in der Abstrahloberfläche der Streuplatte F vorgesehen (linke
Seite in 3). Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht
darauf beschränkt. In einer fünften beispielhaften Ausführungsform
sind die konvexen Bereiche stattdessen in der Einstrahloberfläche (rechte Seite
in 3) vorgesehen, oder an beiden Oberflächen der
Streuplatte F. Alternativ sind konkave Teile bzw. Bereiche in einer oder in beiden
der Oberflächen der Streuplatte F bereitgestellt, und zwar anstelle eines Bereitstellens
der konvexen Bereiche.
In der ersten beispielhaften Ausführungsform werden die Streuplatte
F und der Reflektor G als eine einzige Einheit ausgebildet. Dementsprechend kann
die Zahl der Teile im Vergleich zu dem Fall verringert werden, bei dem sie getrennt
gebildet werden, wodurch die Herstellungskosten verringert werden. Die vorliegende
Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt, und diese können als eine
siebte beispielhafte Ausführungsform getrennt hergestellt werden.
Es wird nun eine Beschreibung des Fahrzeugscheinwerfers nach einer
achten beispielhaften Ausführungsform gegeben. 8
zeigt eine perspektivische Ansicht des Fahrzeugscheinwerfers gemäß der
achten beispielhaften Ausführungsform. Insbesondere ist 8
eine Ansicht, wenn ein Fahrzeugscheinwerfer, der auf der rechten Seite eines Fahrzeugaufbaus
anzubringen ist, von vorne und oben gesehen wird. Der Fahrzeugscheinwerfer gemäß
der achten beispielhaften Ausführungsform weist eine ähnliche Konfiguration
wie die erste beispielhafte Ausführungsform außer für den folgenden
Punkt auf. Daher kann der gleiche oder ein ähnlicher Effekt in dieser Ausführungsform
erzielt werden.
In 8 bezeichnen die gleichen Bezugssymbole
und -ziffern wie diejenigen in den 2 und
3 die gleichen Teile oder Bereiche, die in den
2 und 3 gezeigt sind.
In 2 ist der Reflektor G1 gemäß
der ersten beispielhaften Ausführungsform als ein einzelnes Teil ausgestaltet.
Im Gegensatz dazu weist der Fahrzeugscheinwerfer gemäß der achten beispielhaften
Ausführungsform, wie in 8 gezeigt, Reflektoren
G11 und G12 auf, die als zwei Teile vertikal getrennt sind, und zwar anstatt des
Reflektors G1. Auf ähnliche Weise ist, in 2, der
Reflektor G2 gemäß der ersten beispielhaften Ausführungsform als
ein einzelnes Teil eingerichtet. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht darauf
beschränkt. Der Fahrzeugscheinwerfer gemäß der achten beispielhaften
Ausführungsform, so wie sie in 8 gezeigt ist,
weist statt des Reflektors G2 Reflektoren G21 und G22 auf, die vertikal als zweit
Teile getrennt sind.
In der achten beispielhaften Ausführungsform, wie sie in
8 gezeigt ist, wird es Licht, das durch den elliptischen
Reflektor G21 reflektiert wird, ermöglicht, durch ein Loch H11 (nicht gezeigt)
zu laufen, welches im Grenzbereich zwischen den Reflektoren D3 und G11 gebildet
wird. Dann wird das Licht durch den Reflektor D11 reflektiert, um vor das Fahrzeug
abgestrahlt zu werden. Zusätzlich dazu wird es dem Licht, das durch den elliptischen
Reflektor G11 reflektiert wird, ermöglicht, durch ein Loch H12 zu laufen, das
im Grenzbereich zwischen den Reflektoren D3 und G21 gebildet wird. Dann wird das
Licht durch den Reflektor D12 reflektiert, um vor das Fahrzeug abgestrahlt zu werden.
Zusätzlich dazu wird es Licht, das durch den elliptischen Reflektor G22 reflektiert
wird, ermöglicht, durch ein Loch H13 zu laufen, das im Grenzbereich zwischen
den Reflektoren D3 und G12 gebildet wird. Dann wird das Licht durch den Reflektor
D13 reflektiert, um vor das Fahrzeug abgestrahlt zu werden. Ferner wird es dem Licht,
das durch den elliptischen Reflektor G12 reflektiert wird, ermöglicht, durch
ein Loch H14 zu laufen, welches im Grenzbereich zwischen den Reflektoren D3 und
G22 gebildet wird. Dann wird das Licht durch den Reflektor D14 reflektiert, um vor
das Fahrzeug abgestrahlt zu werden.
In der achten beispielhaften Ausführungsform, wie sie in
8 gezeigt ist, ist die untere Kante H11A (nicht gezeigt)
des Lochs H11 (nicht gezeigt) zum Bereitstellen einer Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster,
das durch den Reflektor D11 vor dem Fahrzeug gebildet wird, nicht im Reflektor G11
vorgesehen, sondern im Reflektor D3. Ferner ist die untere Kante H12A des Lochs
H12 zum Bereitstellen einer Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster, das durch
den Reflektor D12 vor dem Fahrzeug gebildet wird, nicht im Reflektor G21 vorgesehen,
sondern im Reflektor D3. Ferner ist die untere Kante H13A des Lochs H13 zum Bereitstellen
einer Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster, das durch den Reflektor D13 vor
dem Fahrzeug gebildet wird, nicht im Reflektor G12 vorgesehen, sondern im Reflektor
D3. Zusätzlich ist die untere Kante H14A des Lochs H14 zum Bereitstellen einer
Abschneidelinie im Lichtverteilungsmuster, das vor dem Fahrzeug durch den Reflektor
D14 gebildet wird, nicht im Reflektor G22 vorgesehen, sondern im Reflektor D3.
In der achten beispielhaften Ausführungsform, wie sie in
8 gezeigt ist, wird es einem Teil des Lichts, das von
der Lichtquelle A (nicht gezeigt) emittiert wird, ermöglicht, durch das Loch
21 zu laufen, das im Grenzbereich zwischen den Reflektoren G11 und G21 gebildet
wird. Dann wird das Licht mittels des Reflektors L1 in die rechte vordere Richtung
abgestrahlt, als auch mittels des Reflektors L2 in die linke vordere Richtung. Zusätzlich
dazu wird es Licht, das von der Lichtquelle A (nicht gezeigt) emittiert wird, ermöglicht,
durch das Loch H22 (nicht gezeigt) zu laufen, das im Grenzbereich zwischen den Reflektoren
G12 und G22 gebildet wird. Dann wird das Licht durch den Reflektor L3 in die rechte
vordere Richtung und durch den Reflektor L4 in die linke vordere Richtung abgestrahlt.
Ferner wird es einem Teil des Lichts, das von der Lichtquelle A (nicht gezeigt)
emittiert wird, ermöglicht, durch das Loch H23 (nicht gezeigt) zu laufen, das
im Grenzbereich zwischen den Reflektoren G11 und G12 gebildet wird. Dann wird das
Licht in Vorwärtsrichtung durch den Reflektor L5 abgestrahlt. Zusätzlich
dazu wird es einem Teil des Lichts, das von der Lichtquelle A (nicht gezeigt) emittiert
wird, ermöglicht, durch das Loch H24 zu laufen, das im Grenzbereich zwischen
den Reflektoren G21 und G22 gebildet wird. Dann wird das Licht durch den Reflektor
L6 in Vorwärtsrichtung abgestrahlt.
In der achten beispielhaften Ausführungsform wird Licht, das
einmal durch den Reflektor L1, L2, L3, L4, L5 oder L6 reflektiert wird, in die Vorwärtsrichtung
abgestrahlt, wodurch ein Lichtverlust durch mehrfache Reflexionen verringert wird.
Während beschrieben worden ist, was zur Zeit als die beispielhaften
Ausführungsformen der Erfindung angesehen werden, sollte es klar sein, dass
verschiedene Modifikationen daran durchgeführt werden können, und es ist
vorgesehen, dass die angehängten Ansprüche solche Modifikationen abdecken,
die in den wahren Geist und Umfang der Erfindung fallen.