Verbindungsstück zum verbinden von Gegenständen, insbesondere
Schreibgeräten
Die Erfindung betrifft ein Verbindungsstück zum verbinden von
Gegenständen, insbesondere Schreibgeräten gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin ein Verbindungsstück
so auszubilden, dass Gegenstände, insbesondere Schreibgeräte unabhängig
von Länge, Art, Form und Funktion miteinander verbunden werden können.
Es können Bleistifte, Kugelschreiber, Filzstifte, Füller, Radiergummis,
Anspitzer, Korrekturstifte usw. ineinander gesteckt werden und in einem individuell
langen Stift untergebracht werden, seihen diese rund, oval oder eckig
Diese Aufgabe wird durch Merkmale gemäß Anspruch 1 gelöst
Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildung der Aufgabenlösung
sind in den Unteransprüchen angegeben
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen,
in denen Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert werden
Es zeigt:
1 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen
Verbindungsstücks mit Gelenk
2 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verbindungsstücks mit federndem Mechanismus
3 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verbindungsstücks mit starrem Körper
4 ein Schnitt durch das Verbindungsstück nach
3
5 eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verbindungsstücks integriert in einem Schreibgerät
6 ein Schnitt durch das Verbindungsstück nach
5
7 eine fünfte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verbindungsstücks bestehend aus zwei miteinender verschraubten Teilen und einem
austauschbarem Schreibmedium (001) Gleiche und einander entsprechende Bauteile
sind in den Figuren der Zeichnungen mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Die Zeichnungen zeigen Verbindungsstücke (1–4)
zum verbinden von Gegenständen insbesondere Schreibgeräten, mit einem
Körper 2 der aus einem oder mehreren Teilen besteht. In dem Körper
2 befinden sich Aufnahmen 4 und 5 zum einstecken von
Gegenständen, insbesondere Schreibgeräten z.B.: 9,
10, 11, 22, 23.
Das Verbindungsstück nach 1 besteht
aus einem vorderen 24 und hinteren 23 Teil welche über ein
Gelenk 20 miteinander verbunden sind. Im Gelenk 20 befindet sich
mindestens ein gefedertes Element 18, das gegen die ovale Wölbung
19 drückt. Ein flexibles Rohr 21 umschließt das Gelenk
20. Durch seitliche Belastung auf den mittleren Bereich des Körpers
2 gibt das Gelenk 20 nach, das gefederte Element 18 wird
gespannt, da es durch die Ovalität der Wölbung 19 immer mehr
Druck bekommt, je stärker die seitliche Belastung einwirkt. Das flexible Rohr
21 wird sowohl der Zug- als auch der Druckspannung ausgesetzt. Ein Bruch
des Körpers 2 wird so verzögert. Nach Wegfall der seitlichen
Belastung entspannt das flexible Rohr 21 den Körper 2 in
seine Ausgangsform. Das gefederte Element 18 entspannt gegen die ovale
Wölbung 19 und zentriert sich wieder in die Ausgangsform.
Beim einstecken eines Gegenstandes z.B.: 9, 10,
11, 22, 23 in die Aufnahmen 4 oder
5 (1 und 2) federn
die stabähnlichen Spitzen 6 auseinander und der austauschbare flexible
Ring 7, der von außen die stabähnlichen Spitzen 6 zusammenzieht,
wird unter Zugspannung gebracht. Die stabähnlichen Spitzen 6 umklammern
den eingesteckten Gegenstand z.B.: 9, 10, 11,
22, 23 mit beliebiger Außenkontur. So können runde,
ovale und eckige Gegenstände sicher gehalten werden.
Anders als das Gelenk 20 mit all seinen Funktionen beim Verbindungsstück
nach 1 ist das Verbindungsstück nach
2 mit einem federnden Mechanismus 8 ausgestalten,
der den vorderen 24 und hinteren 23 Teil verbindet. Hierbei arbeitet
lediglich der Mechanismus in Form mindestens einer Feder. Die Auswirkung ist jedoch
identisch mit der des Verbindungsstücks nach 1.
Bei der Ausführungsform des Verbindungsstücks nach
3 und 4 handelt es sich
um einen festen Körper 2 der über Aufnahmen 4 und
5 verfügt. Es können ebenfalls Gegenstände z.B.:
9, 10, 11, 22, 23 eingesteckt werden,
die durch einen austauschbaren flexiblen Ring 7 im Innern der Aufnahme
4 und 5 sicher gehalten werden.
Alle Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verbindungsstücks
verfügen über mindestens einen Absatz 3 im innern einer Aufnahme
5. Der Absatz 3 hat den Zweck, dass eingesteckte Gegenstände
wie z.B.: Bleistifte an der Spitze nicht abbrechen. Zum Schutz
des Schreibmediums 14 kann eine Schutzkappe 12 verwendet werden,
um Bruch und Austrocknung zu verhindern.
Die 5–7
zeigen weitere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verbindungsstücks,
bei denen die Aufnahme 4 entfällt weil die Funktion des Verbindungsstücks
in ein Schreibgerät integriert wird, die Aufnahme 5 jedoch mit all
ihren bereits erwähnten Funktionen erhalten bleibt. Das Schreibgerät weist
mindestens eine Aufweitung im hinteren Teil 9 auf, in die der dünnere
vordere Teil 10 eingesteckt werden kann. Es ist möglich verschiedene
Funktionen mit einander zu kombinieren und einen persönlichen Stift zusammenzustellen,
wie man den gerade benötig.
Das Verbindungsstück nach 5 und
6 verfügt über ein austauschbares oder fest
angebrachtes Befestigungsmittel 13 zum befestigen der Schreibgeräte
an anderen Gegenständen. Auch andere Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verbindungsstücks können mit Befestigungsmitteln ausgestattet werden.
Die 7 zeigt ein Schreibgerät bestehend
aus zwei gewindetechnisch verbundenen Teilen (15, 16) und einem
austauschbaren Schreibmedium (14). Der Körper 2 ist konisch
ausgebildet und ermöglicht ebenfalls das Ineinanderstecken der Schreibgeräte.
- 2
- Körper
- 3
- Absatz
- 4
- vordere Aufnahme
- 5
- hintere Aufnahme
- 6
- stabähnliche Spitzen
- 7
- austauschbarer flexibler Ring
- 8
- federnder Mechanismus
- 9
- hinteres Teil eines Gegenstandes
- 10
- vorderes Teil eines Gegenstandes
- 11
- Radiergummi
- 12
- Schutzkappe
- 13
- Befestigungsmittel
- 14
- Schreibmedium
- 15
- vorderes Teil einer Verschraubung
- 16
- hinteres Teil einer Verschraubung
- 17
- Verschraubung
- 18
- gefedertes Element
- 19
- ovale Wölbung
- 20
- Gelenk
- 21
- flexibles Rohr
- 22
- Anspitzer
- 23
- hinteres Teil eines Verbindungsstücks
- 24
- vorderes Teil eines Verbindungsstücks