| Dokumentenidentifikation |
DE102005012188B4 28.06.2007 |
| Titel |
Steuerung einer Fadenzufuhr einer Nähmaschine |
| Anmelder |
VSM Group AB, Huskvarna, SE |
| Erfinder |
Friman, Bertil, Tenhult, SE; Eklund, Henrik, Huskvarna, SE |
| Vertreter |
Beyer & Jochem Patentanwälte, 60322 Frankfurt |
| DE-Anmeldedatum |
15.03.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005012188 |
| Offenlegungstag |
13.10.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D05B 45/00(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
|
| IPC-Nebenklasse |
D05B 47/04(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Nähmaschine mit
einer automatischen Steuerung einer Fadenzufuhr für jeden Stich der Nähmaschine.
Die Erfindung zeigt insbesondere Mittel für die Bestimmung einer Abweichung
zwischen einem berechneten Fadenbetrag, der pro Stich verbraucht wird, und dem in
Wirklichkeit verbrauchten Fadenbetrag. Die Erfindung offenbart ferner Mittel, um
die ermittelte Abweichung als Basis für die Steuerung der Fadenzufuhr zu benutzen,
entweder durch Mittel zum Portionieren eines Oberfadens für jeden Stich oder
durch Reibbremsen des Oberfadens, und auch die Möglichkeit für den Nutzer,
zwischen Fadenportionierung oder Reibbremsen in Abhängigkeit vom gewünschten
Einsatzbereich der Nähmaschine zu wählen.
Um eine Naht auf einem Stoff zu erstellen, existieren heutzutage auf
dem Markt eine Vielzahl von Vorrichtungen unterschiedlicher Konstruktion, um Steppstiche
auszuführen. Bei herkömmlichen Haushaltsnähmaschinen werden in bekannter
Weise ein Oberfaden und ein Unterfaden auf einer Spule im Zusammenspiel mit einer
Nadel verwendet, um den Oberfaden dazu zu bringen, einen Steppstich auf dem Stoff
auszuführen, welcher in der Nähmaschine genäht wird.
Ein korrektes Verhältnis zwischen der Länge des Oberfadens
und der Länge des Unterfadens eines Stiches ist wünschenswert, um eine
Naht auszuführen, die dekorativ aussieht und von hoher Qualität ist. Die
Proportion zwischen der Länge des Oberfadens und des Unterfadens jedes Stiches
hängt von dem Verhältnis zwischen der jeweiligen Spannung des Oberfadens
und des Unterfadens während der Ausführung eines Knotens ab, welcher von
Oberfaden und Unterfaden gebildet wird und welcher einen Verschluß für
einen Stich in der Naht erzeugt.
Um die gewünschte Qualität eines Stiches zu erreichen, ist
es wünschenswert, dass der Knoten eines Stiches sicher an der in Relation zu
dem Stoff gewünschten Stelle plaziert werden kann. Eine optimale Anordnung
des Knotens ist üblicherweise in der Mitte des Stoffes, bei Betrachtung seines
Querschnitts.
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, die momentane Fadenspannung
des Oberfadens auf der Basis des Fadenverbrauchs von vorhergehenden Stichen für
die Naht automatisch anzupassen. Solch eine Vorrichtung wird beispielsweise in der
US 6 012 405 offenbart. In dieser Vorrichtung
wird der tatsächliche Fadenverbrauch des Oberfadens mit Hilfe eines Decoders
für die verbrauchte Fadenlänge nach einem abgeschlossenen Stich gemessen,
wobei diese Information über den tatsächlichen Fadenverbrauch eines bereits
ausgeführten Stiches verwendet wird, um die Fadenspannung eines nachfolgenden
Stiches anzupassen, um ein korrektes Verhältnis von Fadenlänge zwischen
Oberfaden und Unterfaden zu bewerkstelligen. Diese und andere ähnliche Lösungen
setzen voraus, dass die Oberfadenlänge, die für einen vorliegenden Stich
gewünscht ist, im voraus bekannt ist.
Die US 4 967 679 offenbart
eine Lösung zum Erreichen einer automatischen Steuerung der Fadenzufuhr, wobei
eine Nähmaschine für gerade Nähte die Fadenportionierung in Übereinstimmung
mit einer vorgeschriebenen Oberfadenlänge vornimmt, und die Fadenspannung des
Oberfadens beim Zickzacknähen anpasst. Die Fadenportionierung dieser Lösung
ist mechanisch betrieben, wobei Rollen, welche den Faden antreiben, synchron mit
den antreibenden mechanischen Elementen gedreht werden. Beim Zickzacknähen
wird die Fadenspannung entsprechend einem manuell vorgegebenen Wert elektrisch eingestellt.
In dieser beschriebenen Lösung ist die Fadenzufuhr indirekt überwacht
und nicht durch ein direktes Ablesen einer vorherrschenden Abweichung zwischen tatsächlichem
Fadenverbrauch und einem vorbestimmten Fadenverbrauch pro Stich.
Aus der WO 00/68483 A1 ist es bekannt, die Fadenspannung als solche
zu messen und danach die erforderliche Fadenspannungsregelung vorzunehmen. Aus der
US 4408554 ist eine Steuerung der Fadenspannung
bekannt, die ohne einen Fadenhebel auskommt und eine variable Steuerung der Fadenspannung
ermöglicht.
Während des Nähens weicht der berechnete Verbrauch des Oberfadens
manchmal vom tatsächlichen Verbrauch ab, was z. B. davon abhängen kann,
dass die Verlagerung des Stoffes vom theoretisch exakten Wert abweicht. Wenn z.
B. gewünscht ist, den Faden mit Hilfe eines Fadenportionierers auszugeben,
der automatisch einen berechneten Betrag pro Stich ausgibt, anstelle einer Steuerung
der Zugkräfte in dem Oberfaden mit Hilfe einer üblichen Reibbremse, ist
eine präzise Information über eine Abweichung zwischen einem berechneten
und einem tatsächlichen Fadenverbrauch bereits während des vorliegenden
Stiches erforderlich.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Verfügung zu stellen, um diese gewünschte Information zu erlangen.
Erfindungsgemäß wird eine Nähmaschine mit folgenden
Merkmalen zur Verfügung gestellt:
- – Mitteln zum Versorgen einer Nadel mit einem Oberfaden,
- – einem Schlingenfänger, in dem eine Spule für einen Unterfaden
untergebracht ist,
- – einer Antriebseinheit, die teilweise durch Kupplungselemente
auf die Nadel einwirkt, eine Hin- und Herbewegung auszuführen, und teilweise
auf ein mechanisches Element einwirkt, eine mit der Nadel synchrone Bewegung auszuführen,
wobei
die Nadel während ihrer Bewegung im Zusammenspiel mit dem Schlingenfänger
Stiche auf einem Nähgut ausführt, das zwischen Oberfaden und Unterfaden
vorwärts transportiert wird, durch Festziehen eines Knotens für jeden
Stich, der in dem Nähgut von dem Oberfaden im Zusammenspiel mit dem Unterfaden
ausgebildet wird, wobei die Nähmaschine eine Sensorfunktion aufweist, die eine
Abweichung ermittelt zwischen:
- – einer Position A des mechanischen Elements als einem Sollwert für
einen Zeitpunkt, zu dem ein vorbestimmter Wert einer Zugspannung in dem Oberfaden
beim Festziehen eines Knotens erreicht wird
und
- – einer Position B des mechanischen Elements als einem Istwert des Zeitpunkts,
an dem der vorbestimmte Wert der Zugspannung in dem Oberfaden beim Festziehen des
Knotens erreicht wird
und wobei die Nähmaschine Steuermittel zur Steuerung der Mittel aufweist, die
zur Versorgung der Nadel mit einem Oberfaden benutzt werden, so dass der Absolutwert
der Abweichung, d. h. |A – B| minimiert wird.
Die Mittel zur Versorgung der Nadel mit Oberfaden besitzen beispielsweise
entsprechend Anspruch 14 einen Portionierer für eine gewünschte Fadenlänge
pro Stich oder entsprechend Anspruch 16 eine Reibbremse für den Oberfaden,
welche eine korrekte Zugspannung in dem Oberfaden während jedes Stiches durch
Ausüben einer Bremskraft, die auf den Faden wirkt, einstellt. Gemäß
Anspruch 2 weit die Sensorfunktion vorzugsweise einen Zeitsensor zur Ermittlung
eines Zeitpunktes auf, zu dem der Istwert der Position des ausgewählten mechanischen
Elements abgelesen wird.
Üblicherweise weisen die mechanischen Elemente, die auf die Nadel
zur Ausführung der Vorwärts- und Rückwärtsbewegung einwirken,
eine Nähmaschinenwelle auf, z. B. eine Antriebswelle, die durch die Antriebseinheit
der Nähmaschine oder eine durch die Antriebseinheit in Rotation versetzte Zusatzwelle
gedreht wird. Jede dieser erwähnten Wellen kann als das mechanische Element
verwendet werden, das besagte Bewegung synchron mit der Nadel ausführt, wobei
das mechanische Element in diesem Fall eine drehende zyklische Bewegung ausführt.
Gemäß Anspruch 3 kann In alternativen Ausführungsformen das mechanische
Element durch ein sich linear bewegendes Element verkörpert sein oder durch
ein mechanisches Element, das um einen Drehpunkt oszilliert, wobei in diesen beiden
Fällen die mechanischen Elemente durch die Antriebseinheit von der Nähmaschine
in ihre zyklische Bewegung versetzt werden. Beispielsweise ist das ausgewählte
Element gemäß Anspruch 4 die zweite Hauptantriebswelle der Nähmaschine.
Die Ermittlung des Zeitpunkts, zu dem die festgelegte Zugspannung
in dem Oberfaden erreicht wird, wird mit Hilfe eines Elements ausgeführt, das
den Zeitpunkt einer schnellen Zunahme der Zugspannung in dem Oberfaden erfasst,
z. B. gemäß Anspruch 5 dadurch, dass der Zeitsensor einen Zugspannungsdetektor
besitzt, der eine Veränderung der Zugspannung in dem Oberfaden erfasst, was
den Zeitpunkt des Festziehens des Knotens eines Stiches anzeigt. Solch ein Element
kann auf viele Arten realisiert werden, z. B. entsprechend Anspruch 6 durch die
Verwendung einer Fadentransportfeder, um welche der Oberfaden eingehängt ist.
Bei einer sehr schnellen Zunahme der Zugspannung wird diese Feder schnell in eine
neue Position gebracht, wenn sie durch den Oberfaden gespannt wird. Durch die Ermittlung,
wann die Positionsänderung der Fadentransportfeder stattfindet, erhält
man einen Wert für den Zeitpunkt t des Festziehen des Knotens. Der Zeitpunkt,
zu dem die vorbestimmte Zugspannung in dem Oberfaden auftritt, kann hierbei beispielsweise
durch Dimensionierung der Federkräfte der Fadentransportfeder durch ihre Konstruktion,
Materialwahl etc. festgelegt werden. Weiterbildungen des Zweitsensors mit einem
Zugspannungsdetektor mit seiner Feder sind in den Ansprüchen 7 bis 10 aufgezeigt.
Wenn das mechanische Element in einer Ausführungsform aus einer
rotierende Welle besteht, schließt die Position A des mechanischen Elements
ein, dass die Welle einen Rotationswinkel A einnimmt, wo eine Markierung auf der
Welle mit einer fixierten definierten Markierung neben der sich drehenden Welle
übereinstimmt. Die Position B des mechanischen Elements entspricht dem tatsächlichen
Rotationswinkel, den die Welle in Relation zu der fixierten Markierung genau in
dem Moment einnimmt, wenn die festgelegte Zugspannung erfasst wird.
In der Nähmaschine wird der Oberfaden gespannt, wenn ein Fadenheber,
durch den der Oberfaden eingefädelt ist, in einer Richtung für das Festziehen
des Knotens verlagert wird. Wenn der Fadenhebel den Oberfaden nach einer korrekt
ausgegebenen Fadenlänge spannt, ist der Rotationswinkel A der sich drehenden
Welle ein bekannter Parameter. Durch eine Ermittlung des Rotationswinkels B (welcher
in diesem Beispiel durch die Position B bestimmt ist), erhält man eine Messung
der Abweichung zwischen einem berechneten und einem tatsächlichen Fadenverbrauch,
wenn der Faden gespannt wird und dann der tatsächliche Winkel B mit dem Winkel
A, um welchen Betrag der Faden für eine korrekte Länge von ausgegebenem
Faden hätte gespannt werden sollen, verglichen wird. Die Erfindung
ermöglicht es also zu ermitteln, ob eine korrekte Fadenlänge, eine zu
kleine Fadenlänge oder eine zu große Fadenlänge zugeführt wird.
Ein Teil der Erfindung ist, dass es möglich wird, eine Messung
zu erhalten, um wieviel der tatsächliche Fadenverbrauch von dem theoretisch
korrekten abweicht, wodurch es möglich wird, die Abweichung mit Hilfe einer
Anpassung der ausgegebenen Fadenlänge zu kompensieren. Die Berichtigung der
Abweichung wird von Mitteln zur Fadenportionierung ausgeführt, die zur Minimierung
der Abweichung gesteuert werden, oder dadurch, dass eine Reibbremse zur Minimierung
der Abweichung gesteuert wird. Die Abweichung von dem theoretisch errechneten Fadenverbrauch
kann z. B. von einer unterschiedlichen Elastizität des verwendeten Fadens oder
von variierender Vorschubeffizienz beim Transport des Nähguts abhängen.
Das Merkmal „Minimieren der Abweichung" bezieht sich hierbei auf den Absolutwert
der Abweichung unabhängig davon, ob die Abweichung positiv oder negativ ist.
Ein großer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass es möglich
wird, eine automatische Vorrichtung zur Fadenportionierung zu benutzen, d. h. eine
Fadentransportvorrichtung gemäß Anspruch 11, die eine bestimmte Fadenlänge
pro Stich liefert und die Mittel für die Versorgung der Nadel mit dem Oberfaden
bildet. Früher war es problematisch, solch eine Fadenportionierung zu verwenden,
als kein Verfahren zur Verfügung stand, Angaben über die Abweichung zwischen
theoretischem und tatsächlichem Fadenverbrauch eines gegenwärtigen Stiches,
d. h. des Stiches, der zu diesem Zeitpunkt von der Maschine genäht wurde, zu
erhalten.
Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen,
dass es möglich wird, zwischen zwei Verfahren für eine Zufuhr von Oberfaden
zu der Nadel, angepasst an den Nahttyp, die Nähmethode und das Nähgut,
welches momentan verwendet wird, auszuwählen und für beide Zufuhralternativen
die Möglichkeit zu haben, die Abweichung zwischen tatsächlichem und errechnetem
Fadenverbrauch in jedem Stich gegen Null regeln zu können.
Eine Möglichkeit, die Fadenportionierung auszuführen, ist
die Verwendung eines Schrittmotors gemäß Anspruch 13, der Antriebsrollen
antreibt, die an dem Faden anliegen und den Faden in Abhängigkeit von der Schrittanzahl
des Motors zuführen. Dies erlaubt auch ein Anpassen des Fadenverbrauchs des
aktuellen Stiches. Wenn z. B. die ermittelte Abweichung darauf hinweist, dass zuviel
Faden bei dem aktuellen Stich zugeführt worden ist, kann der Schrittmotor am
Ende eines Stiches ein paar Schritte rückwärts gefahren werden und dadurch
mit Hilfe der Antriebsrollen bereits zugeführten Faden zurückziehen. Normalerweise
erfolgt das Anpassen jedoch durch Regelung der Fadenzufuhr eines nachfolgenden Stiches
in der Absicht, eine Abweichung, welche momentan, d. h. aktuell, für die Fadenzufuhr
vorherrscht, zu reduzieren.
Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindungen sind in der folgenden
detaillierten Beschreibung offenbart, die in Kombination mit den anhängenden
Zeichnungen interpretiert werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zeichnungen
nur für den Zweck der Illustration ausgeführt sind und die Erfindung nicht
eingrenzen. Die Zeichnungen sind nicht maßstäblich ausgeführt und
zeigen nur konzeptionelle Strukturen und Verfahren, die hier beschrieben sind.
1 zeigt schematisch den Antrieb einer Nähmaschine
mit zwei Hauptwellen, die mit Hilfe eines Riemens verbunden sind, wobei sich die
Wellen für jeden Stich, den die Nähmaschine ausführt, um eine Umdrehung
drehen.
2 zeigt eine Modellansicht einer Nähmaschine mit
einer Fadentransportvorrichtung und einem Zeitsensor zum Messen des Zeitpunkts des
Festziehens eines Knotens in einem Stich.
3 stellt die Position des Istwerts einer Hauptwelle
beim Festziehen eines Knotens dar.
4 stellt die Position für den Sollwert der Hauptwelle
gemäß 3 beim Festziehen des Knotens dar.
5 stellt eine Kurve der Zugspannung in dem Oberfaden
als eine Funktion der Zeit dar und zeigt ferner, wie der Zeitpunkt t der vorbestimmten
Kraft P ermittelt wird.
6a und 6b zeigen zwei
verschiedene Positionen des Zeitsensors, wobei dargestellt ist, wie ein Lichtstrahl
durch ein Markierungszeichen zum Zeitpunkt t unterbrochen wird.
7 stellt schematisch die Fadentransportvorrichtung
dar.
8 zeigt die Reibbremse für den Oberfaden.
Im folgenden wird eine Anzahl von Ausführungsformen der Erfindung
unter Unterstützung durch die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
In 1 ist eine funktionelle Konfiguration
des Antriebs einer Nähmaschine sehr schematisch beschrieben, wobei eine erste
Hauptwelle, mit 1 bezeichnet, von einem Antriebsmotor angetrieben wird
(nicht dargestellt). Eine zweite Hauptwelle 2 ist mit dieser
ersten Hauptwelle 1 verbunden. Die zweite Hauptwelle 2 wird mit
Hilfe eines Riemens 3 von der ersten Hauptwelle angetrieben. Ein Positionssensor
4 ist an der zweiten Hauptwelle 2 angeordnet. Die Bewegung eines
Fadenhebels 5 der Nähmaschine ist mit Hilfe einer mechanischen Kupplung
zwischen der ersten Hauptwelle 1 und dem Fadenhebel 5 ausführbar.
Solch eine mechanische Kupplung ist üblich und die Einzelheiten, die die Kupplung
aufweist, sind zusammen durch den Pfeil 6 bezeichnet. Die erste Hauptwelle
1 treibt auch eine Nadel 7 an, durch die ein Oberfaden
8 gefädelt wird, wie in 2 der beiliegenden
Zeichnungen dargestellt.
Ein Nähgut wird in einer bekannten Art in Form eines Stoffes
9 zwischen einem Unterfaden und einem Oberfaden 8 zur Ausführung
einer Naht transportiert, welche durch gewünschte Stiche ausführt wird.
Gemäß dem gezeigten Beispiel wird der Stoff über einen Nähtisch
10 zugeführt, der auch eine Unterfadenspule, die in einem Schlingenfänger
untergebracht ist, enthält. Für die Umsetzung eines Stiches, in diesem
Fall ein Steppstich, wird die Nadel in eine Hin- und Herbewegung versetzt, die durch
die erste Hauptwelle 1 gesteuert wird, so daß die Nadel den Oberfaden
durch den Stoff führt, woraufhin der Schlingenfänger den Oberfaden
8 um die Spule, die den Unterfaden enthält, führt, wobei ein
Knoten in dem Stoff 9 hergestellt wird, wenn die Nadel wieder nach oben
durch den Stoff gebracht wird und der Fadenhebel 5 den Knoten des Stiches
festzieht.
Der Oberfaden 8 wird mit Hilfe einer Fadentransportvorrichtung
11 zugeführt, die den Faden dem Fadenhebel 5 über eine
Fadentransportfeder 12 zuführt, die sich zu biegen beginnt, wenn die
Zugspannung im Oberfaden 8 einen bestimmten Wert überschreitet.
Ein in einem Prozessor C gespeichertes Steuerungsprogramm ist mit
der Maschine verknüpft. Das Steuerungsprogramm erhält Informationen über
die momentane Rotationsposition der zweiten Hauptwelle 2. Da die beiden
Hauptwellen miteinander gekoppelt sind und ferner der Fadenhebel 5 und
die Nadel 7 durch die Bewegungen dieser Wellen gesteuert werden, sind die
Bewegungen der Hauptwellen 1, 2, des Fadenhebels 5 und
der Nadel 7 zueinander in einem zyklischen Bewegungsmuster synchronisiert,
wobei das Steuerungsprogramm auch Informationen über die Position des Fadenhebels
5 und der Nadel 7 des zyklischen Prozesses erhalten kann.
Mit Hilfe eines Positionssensors kann eine Stellung irgendeines mechanischen
Elements, welches an der zyklischen Bewegung in der Nähmaschine teilnimmt,
ermittelt werden. Als ein Beispiel eines Positionssensors wird gezeigt, wie die
Bewegung der erwähnten Fadentransportfeder 12, die in einen Zeitsensor
13 integriert ist, benutzt wird, um den Zeitpunkt, zu dem der Faden
8 bei Vollendung eines Stiches festgezogen wird, zu bestimmen. Gemäß
3 und 4 wird in dem Beispiel
ein Detektor gezeigt, bei dem der Rotationswinkel der zweiten Hauptwelle
2 der Nähmaschine als das mechanische Element verwendet wird, für
welches besagte Position in der Form des Rotationswinkels der Welle ermittelt wird.
Wenn der Fadenhebel 5 der Nähmaschine in 2
sich nach oben bewegt, wird der Oberfaden 8 zum Festziehen des Knotens
eines vorliegenden Stiches gespannt. Der Rotationswinkel A, um welchen der Fadenhebel
5 den Oberfaden 8 um eine korrekte Länge an zugeführtem
Faden spannt, ist bekannt. Durch Ermitteln, um welchen Rotationswinkel B der Oberfaden
tatsächlich gespannt ist, und Vergleichen des tatsächlichen Winkels B,
um welchen der Oberfaden tatsächlich gespannt wird, mit dem Winkel A erhält
man ein Maß der Abweichung zwischen theoretischem und tatsächlichem Fadenverbrauch.
In den 3 und 4
ist symbolisch gezeigt, wie man einen Istwert und einen Sollwert des Rotationswinkels
des Positionssensors 4 bestimmen kann. Die Rotationsrichtung wird durch
den Pfeil 14 angezeigt und beispielsweise von einer Nullreferenz aus, die
in der Figur mit 0° gekennzeichnet ist, gemessen. Wenn der Rotationswinkel
B größer ist als der Rotationswinkel A (3),
d. h. der Faden wird später gespannt als gewünscht, wurde eine kleinere
Fadenlänge verbraucht als anvisiert. Die Größe der Winkeldifferenz
A – B stellt ein Maß für die Abweichung des Fadenverbrauchs bereit.
Wenn der Winkel B kleiner als der Winkel A ist (s. 4),
wurde eine größere Fadenlänge als errechnet verbraucht. Auch in diesem
Fall stellt die Größe der Winkeldifferenz A – B ein Maß für
die Abweichung des Fadenverbrauchs zur Verfügung, jedoch mit einem umgekehrten
Vorzeichen. Wenn ein Meßergebnis vorliegt, um wieviel der tatsächliche
Fadenverbrauch von dem theoretisch korrekten abweicht und welches Vorzeichen die
Differenz hat, kann diese erhaltene Abweichung dazu benutzt werden, durch automatisches
Anpassen des ausgegebenen Fadenbetrags der Nähmaschine die Abweichung zu kompensieren.
Dies kann durch Verwendung des Wertes (und des Vorzeichens) der Abweichung ausgeführt
werden, um die Fadentransportvorrichtung 11 mit Hilfe einer Korrektur des
durch den Prozessor errechneten theoretischen Werts des Fadenverbrauchs zu steuern.
Erfindungsgemäß basiert die Ermittlung der Position B auf
der Tatsache, daß der Zeitpunkt des Festziehens des Knotens festgestellt werden
kann, wobei dieser Zeitpunkt gewissermaßen mit einem meßbaren Zeitpunkt
einer Zeitspanne verknüpft ist, während der das Festziehen des Knotens
stattfindet. Einfach erläutert, wird für jeden Knoten der jeweiligen Stiche
gefordert, daß ein vergleichbarer Wert des Zeitpunkts, zu dem der Knoten festgezogen
wird, erzielt werden kann. Ein Beispiel wie dies erreicht werden
kann, ist unter Bezugnahme auf 5 gezeigt. In dieser
Figur wird durch eine Kurve sehr schematisch gezeigt, wie die Zugspannung F des
Oberfadens einer Nähmaschine als eine Funktion der Zeit T variiert. Wenn das
Festziehen des Knotens eines Stiches initiiert wird, steigt die Zugspannung F in
dem Oberfaden steil an, wie aus der Abbildung ersichtlich. Nach dem Festziehen des
Knotens kehrt die Zugspannung zu einem niedrigen Wert zurück, d. h. der Faden
wird entspannt. Ein Zeitsensor ist angeordnet, um den Zeitpunkt zu ermitteln, zu
dem die Zugspannung F in dem Oberfaden einen vorher eingestellten Wert P erreicht.
Gemäß einer Ausführungsform ist der Zeitsensor in der
Form eines Elements bereitgestellt, das zu dem Zeitpunkt t im Verlauf des Festziehens
des Knotens aktiviert wird, zu dem die Zugspannung in dem Oberfaden besagten, vorher
festgesetzten Wert P erreicht. Gemäß dem Beispiel weist der Zeitsensor
13 die vorher erwähnte Fadentransportfeder 12 auf. Der Zeitsensor
13 und seine Funktion sind mit Hilfe der 6a
und 6b deutlicher dargestellt. Die Fadentransportfeder
12 ist an einer drehbaren Scheibe 15 angebracht. An der Scheibe
15 ist ein Markierungszeichen 16 radial von der Scheibe nach außen
zeigend angebracht. Wenn der Oberfaden 8 entspannt wird, d. h. die Zugspannung
in dem Oberfaden klein ist, befindet sich die Fadentransportfeder 12 in
der Position, welche in 6a angedeutet ist. Das Markierungszeichen
16 unterbricht dann nicht einen Lichtstrahl 17, der quer zur Fläche
des Markierungszeichens 16 von einer (nicht gezeigten) Lichtquelle ausgestrahlt
und durch einen Lichtdetektor empfangen wird, welcher ebenfalls nicht gezeigt ist,
da diese Mittel bekannter Stand der Technik sind.
Wenn ein Knoten mit Hilfe des Fadenhebels 5 festgezogen wird,
steigt die Zugspannung im Oberfaden schnell an, was bewirkt, daß die Fadentransportfeder
12 gemäß 6b durch den Oberfaden
8 aufwärts gezogen wird. Wenn die Fadentransportfeder 12
in dieser Weise aufwärts gezogen wird, wird die Scheibe 15 durch die
Feder gedreht, wobei das Markierungszeichen 16 in eine neue Position gebracht
wird, in der es den Lichtstrahl 17 unterbricht, wie in 6b
gezeigt. Der Zeitpunkt, zu dem der Lichtstrahl 17 unterbrochen wird, wird
durch den Prozessor der Nähmaschine erfaßt, wobei eine Ermittlung der
Position B beim Festziehen des Knotens des aktuellen Stiches durch Ablesen des Rotationswinkels
des Positionssensors 4 mit Hilfe des Prozessors zu besagtem Zeitpunkt ausgeführt
werden kann. Der eingestellte vorbestimmte Wert P der Zugspannung wird durch eine
Auslegung der Federkräfte der Fadentransportfeder 12 und einer mit
der Scheibe 15 verbundenen Feder zum Zurückfedern der beweglichen
Teile des Zeitsensors 13 zu der Position, an der die Zugspannung in dem
Oberfaden wieder klein ist, definiert, wie in 6a dargestellt.
Zeitsensoren der gezeigten Art können natürlich in verschiedener
Weise erstellt werden. Daher wäre es durchaus möglich, ein federndes Lichtrad,
um welches der Oberfaden verläuft, zu verwenden und den Zeitpunkt für
ein Verlagern der federnden Scheibe, die durch die zunehmende Zugspannung in dem
Oberfaden während eines Festziehens eines Knotens bedingt ist, zu ermitteln.
Jede Vorrichtung, die benutzt wird, um einen Zeitpunkt einer durch das Festziehen
des Knotens bedingten angestiegenen Zugspannung in dem Oberfaden zu ermitteln, kann
als ein Element für die Bereitstellung der Zeit, d. h. für das Erfassen
des Zeitpunkts t, verwendet werden.
Während des Nähvorgangs wird in der Nähmaschine der
ermittelte Wert B des Rotationswinkels mit dem Sollwert A des Rotationswinkels verglichen,
wobei eine mögliche Abweichung bestimmt wird. Abhängig von der Art, wie
die Zeitpunktmessung vorgesehen ist, um den Wert des Zeitpunkts t zu erfassen, kann
ein Bedarf entstehen, den Betrag des verbleibenden Fadenverbrauchs während
des Vorgangs des Festziehens des Knotens mit Hilfe des Prozessors zu berechnen,
welche in 5 aus der Zeitspanne besteht, während
der die angestiegene Zugspannung vorherrscht. Solch eine Berechnung des Fadenverbrauchs
kann in dem Prozessor durch Zuführung von Parametern wie Stichlänge, Stichbreite,
Stoffdicke etc. an diesem durchgeführt werden. Wenn ein starrer Zugspannungsdetektor
anstelle der elastischen Fadentransportfeder 12 verwendet wird, kann der
Zeitpunkt t der Zeitpunkt sein, zu welchem der Knoten vollständig festgezogen
ist, wobei eine Berechnung von weiterem Fadenverbrauch während des Festziehens
des Knotens nicht erforderlich ist.
Wenn man eine Messung der Abweichung zwischen A und B erhalten hat,
d. h. in dem gezeigten Beispiel in Form der Winkeldifferenz A – B, wird dieses
Maß zur Steuerung der Fadentransportvorrichtung 11 in Richtung einer
Minimierung der Abweichung während des Nähens verwendet, d. h. diese Winkeldifferenz
wird auf Null gebracht.
Die Fadentransportvorrichtung 11 ist in dem vorliegenden
Beispiel mit auswählbaren Mitteln zur Versorgung der Nadel 7 mit einer
gewünschten Menge an Oberfaden 8 versehen. Zum einen sind dies ein
Fadenportionierer und zum anderen eine Reibbremse für den Oberfaden
8.
7 zeigt schematisch einen Fadenportionierer, der durch
einen Prozessor C gesteuert wird. In dem Prozessor werden auf die Position A, an
welcher ein Knoten eines Stiches korrekt festgezogen wird, bezogene Daten gespeichert.
Dem Prozessor werden ferner kontinuierlich Daten zugeführt, die den tatsächlichen
Rotationswinkel des mechanischen Elements anzeigen, an welchem
die Position B gemessen wird, d. h. der Istwert des Rotationswinkels, wobei in dem
vorliegenden Beispiel ein Bezug zu dem Rotationswinkel der zweiten Hauptwelle
2 hergestellt ist. Ferner ist ein Motor M, der mechanisch mit drei Antriebsrollen
R1, R2, R3 über einen in der Figur mit 20 bezeichneten Getriebemechanismus
gekoppelt ist, über einen Prozessor C steuerbar. Hierin wird eine Ausführungsform
beschrieben, bei welcher der Motor M aus einem Schrittmotor besteht, aber selbstverständlich
können andere Typen von elektrischen Antriebseinheiten, die in einer anderen
Weise als gestuft gesteuert sind, verwendet werden. Der Oberfaden 8 wird
durch gelöste Reibscheiben 21 zwischen den Rollen R1, R2, R3 transportiert,
wobei eine schrittweise Betätigung des Motors M dafür sorgt, daß
der Oberfaden vorwärts zu der Nadel 7 oder rückwärts von
der Nadel 7 weg bewegt wird. Der Betrag an vorwärts oder rückwärts
transportiertem Faden wird durch die Anzahl von Schritten bestimmt, um welche der
Motor betätigt wird. Der Oberfaden wird vorwärts zugeführt, wenn
der Motor in der Vorwärtsrichtung schrittweise betätigt wird, bezeichnet
mit F, und wird rückwärts bewegt, wenn der Motor schrittweise rückwärts
betätigt wird, bezeichnet mit B. Die Zustellung ist kontrollierbar in Abhängigkeit
vom Wert und vom Vorzeichen der gemessenen Abweichung A – B. Die Größe
des numerischen Werts der Abweichung A – B wird zu der Anzahl der Schritte,
um die der Motor schrittweise betätigt wird, in Beziehung gesetzt. Falls die
Abweichung positiv ist, d. h. A – B größer als Null ist, wird der
Motor schrittweise vorwärts betätigt. Falls andererseits die Abweichung
negativ ist, d. h. A – B kleiner Null ist, wird der Motor schrittweise rückwärts
betätigt. Die Anzahl der Schritte, um die der Motor während eines Stiches
schrittweise vorwärts bewegt wird, ist natürlich hauptsächlich durch
den theoretischen Wert (errechnet durch den Prozessor) der erforderlichen Zufuhr
bestimmt. Jedoch kann ein schrittweises Rückwärtsbewegen nur in einer
limitierten Zahl von Schritten ausgeführt werden.
Während bestimmter Näharten, z. B. beim Freihandnähen
mit der Nähmaschine, oder wenn es der Bediener der Nähmaschine wünscht,
kann es unpraktisch sein, eine Fadenportionierung zu verwenden. In diesen Fällen
kann der Fadenportionierer durch Entkoppeln der Antriebsrollen R2 und R3 gelöst
werden, so daß diese nicht an der Antriebsrolle R1 anliegen. Dadurch kann der
Oberfaden frei zwischen den Antriebsrollen R1, R2 und R3 verlaufen. Statt dessen
kann die Nähmaschine hierdurch umgeschaltet werden, um den Oberfaden
8 mit Hilfe der Reibbremse für den Oberfaden 8 zu bremsen.
Hierbei wird ein hier nicht beschriebener Schalter eingesetzt, um den Fadenportionierer
zu entkoppeln und die Reibbremse zu aktivieren und umgekehrt. In einer Zwischenposition,
einer neutralen Position, entkoppelt der Schalter sowohl den Fadenportionierer als
auch die Reibbremse. Diese neutrale Position wird beispielsweise beim Einfädeln
des Oberfadens 8 der Nähmaschine verwendet. Ferner wird diese neutrale
Position als eine Zwischenposition am Übergang vom Fadenportionieren zum Reibbremsen
und am Übergang vom Reibbremsen zum Fadenportionieren eingesetzt.
Beim Ansteuern des Schrittmotors M zur Rotation um eine festgelegte
Anzahl an Schritten in der umgekehrten Richtung Zurück (B) sind die Antriebsrollen
R1, R2, R3 gezwungen, voneinander getrennt zu sein, und daher ist der Fadenportionierer
ausgekoppelt, während statt dessen eine Feder 22 durch ein Getriebe
23 bei fortdauernder Rotation in dieser Rotationsrichtung (B) gespannt
wird, wie schematisch in 8 gezeigt. Wenn die Feder
22 durch Vorsehen eines in Richtung H mit Hilfe einer Kraft vom Schrittmotor
M zu drückenden Federspanners 24 gespannt wird, werden die Reibscheiben
21, die als Reibbremse für den Oberfaden 8 eingesetzt werden,
durch eine größere Kraft gegeneinander gebracht, wodurch die Bremskraft
in dem Oberfaden 8 erhöht wird. Wenn eine Reduktion der Bremskraft
in dem Oberfaden gewünscht ist, wird der Schrittmotor eine Anzahl von Schritten
in der entgegengesetzten Rotationsrichtung gedreht, d. h. in der Richtung F, wobei
der Federspanner 24 aufgrund der Federkräfte der Feder 24
in die mit L bezeichnete Richtung gedrückt wird. Die Kraft, mit welcher die
Reibscheiben aneinander anliegen, wird reduziert und dadurch wird die Bremskraft
auf den Oberfaden 8, der zwischen den Reibscheiben 21 verläuft,
reduziert.
Da die Bremskraft auf den Oberfaden 8 in der geschalteten
Position zum Reibbremsen mit Hilfe der Rotationsrichtung, in welcher der Schrittmotor
M dreht, und der Anzahl an Schritten, um welche der Motor M betätigt wird,
gesteuert wird, kann die Bremskraft folglich durch Steuerung des Schrittmotors M
gesteuert werden. Bei Ansteuerung des Schrittmotors M mit Hilfe des Signals, das
in Beziehung zur gemessenen Abweichung A – B steht, kann die Fadenlänge,
die benötigt und die in jedem Stich verbraucht wird, um den Knoten an der richtigen
Stelle in dem Nähgut zu plazieren, gesteuert werden, um den Absolutwert der
Abweichung A – B auch dann zu minimieren, wenn sich die Fadentransportvorrichtung
11 in der Position zum Reibbremsen des Oberfadens 8 befindet.
Genau wie im Fall der auf Fadenportionierung geschalteten Position wird dies durch
Berechnung der Abweichung in dem Prozessor C ausgeführt, wobei ein Fehlersignal
in einer der automatischen Steuerungstechnologie bekannten Weise von dem Prozessor
gesendet wird, um den Schrittmotor M zur Erhöhung oder Reduzierung der Bremskraft
auf den Oberfaden anzusteuern, so daß die Abweichung des Absolutwerts |A –
B| in Richtung eines Minimums geführt wird. Wenn eine andere Art von Motor
anstelle eines Schrittmotors zur Kontrolle der Fadenportionierung
und der Reibbremse verwendet wird, wird die Steuerung selbstverständlich auf
einem anderen Motorparameter basieren, wie z. B. der Zahl von Umdrehungen, der Drehkraft
etc.
Ein großer Vorteil der gezeigten Ausführungsform besteht
darin, daß die Steuerung der Fadenzufuhr sowohl beim Fadenportionieren als
auch beim Reibbremsen des Oberfadens 8 mit ein und demselben Motor ausgeführt
werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, daß die gezeigte Konstruktion es ermöglicht,
einen Schrittmotor M, die Fadenportionierelemente 20, R1, R2, R3, etc.,
die Reibbremsenelemente 21, 22, 23, 24, etc.
der Reibbremse und den Zeitsensor 13 in ein und demselben Modul zusammenzusetzen.
Diese modulare Konstruktion verbilligt die Konstruktion und macht es einfach, das
gesamte Modul als eine separate und kompakte Einheit zu installieren und auszuwechseln.
Selbstverständlich ist es möglich, die Regelung des zur
Nadel 7 zugeführten Fadens mit Hilfe von separaten Elementen zur Fadenportionierung
und zur Reibbremsung auszuführen, wobei jedes Element mit einem eigenen zugewiesenen
Motor zum Antrieb der Fadenportionierungselemente und zum Antrieb der Reibbremsenelemente
ausgestattet ist.
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| Anspruch[de] |
Nähmaschine mit:
– Mitteln (11) zum Versorgen einer Nadel (7) mit einem
Oberfaden (8),
– einem Schlingenfänger, in dem eine Spule für einen Unterfaden
untergebracht ist,
– einer Antriebseinheit, die durch Kupplungselemente auf eine Anzahl mechanischer
Elemente (1, 2, 5, 7) einwirkt, wobei die Nadel
(7) solch ein mechanisches Element ist, um zwischen denselben synchrone
zyklische Bewegungen auszuführen, wobei die Nadel (7) während
ihrer Bewegung im Zusammenspiel mit dem Schlingenfänger Stiche auf einem Nähgut
(9) ausführt, das zwischen Oberfaden (8) und Unterfaden vorwärts
transportiert wird, während ein Fadenhebel (5) in jedem Stich einen
Knoten festzieht, der in dem Nähgut (9) von dem Oberfaden (8)
im Zusammenspiel mit dem Unterfaden ausgebildet wird, wobei die Nähmaschine
dadurch gekennzeichnet ist, dass sie eine Sensorfunktion aufweist, die eine
Abweichung ermittelt zwischen:
– einer Position A eines ausgewählten mechanischen Elements (1,
2, 5, 7), die ein Sollwert für die Position A zu
einem Zeitpunkt ist, zu dem beim Festziehen eines Knotens ein festgelegter Wert
P einer Zugkraft in dem Oberfaden (8) erreicht wird, und
– einer Position B des ausgewählten mechanischen Elements (1,
2, 5, 7), die ein Istwert der Position B zu dem Zeitpunkt
t ist, zu dem beim Festziehen des Knotens der festgelegte Wert P von der Zugkraft
in dem Oberfaden (8) erreicht wird, und
wobei die Nähmaschine Steuermittel (C, M) für die Steuerung der Mittel
(11) besitzt, die zum Versorgen der Nadel (7) mit einem Oberfaden
(8) eingesetzt werden, sodass die Abweichung A – B auf Null gebracht
wird.
Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensorfunktion
einen Zeitsensor (13) zur Ermittlung eines Zeitpunkts t aufweist, zu dem
der Istwert der Position des ausgewählten mechanischen Elements (1,
2, 5, 7) abgelesen wird.
Nähmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgewählte
mechanische Element eine erste Hauptantriebswelle (1), eine zweite Hauptantriebswelle
(2), der Fadenhebel (5), die Nadel (7), ein linear bewegliches,
durch die Antriebseinheit der Nähmaschine angetriebenes Element und/oder ein
durch die Antriebseinheit der Nähmaschine zum Oszillieren um einen Rotationspunkt
angetriebenes Element ist.
Nähmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgewählte
Element die zweite Hauptantriebswelle (2) der Nähmaschine ist.
Nähmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
der Zeitsensor (13) einen Zugspannungsdetektor (13) besitzt, der
eine Veränderung der Zugspannung in dem Oberfaden (8) erfaßt.
Nähmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugspannungsdetektor
eine Feder (12) besitzt, die durch den Oberfaden (8) gespannt
wird.
Nähmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder
(12) mit einem Markierungszeichen verbunden ist, das seine Position ändert,
wenn die Feder (12) gespannt wird.
Nähmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zeitsensor
(13) mit einem Lichtstrahl (17) arbeitet, der durch das Markierungszeichen
(16) zu dem Zeitpunkt t unterbrochen wird, zu dem die festgelegte Zugkraft
P in dem Oberfaden (8) überschritten wird.
Nähmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Zeitsensor
(13) einen Lichtdetektor aufweist, welcher ein Signal an einen in die Steuermittel
integrierten Prozessor (C) übermittelt, wobei das Signal Informationen über
den Zeitpunkt t enthält.
Nähmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Position
B zu dem Zeitpunkt t durch den Prozessor (C) ablesbar ist.
Nähmaschine nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel für die Versorgung der Nadel (7)
mit dem Oberfaden (8) eine Fadentransportvorrichtung (11) sind.
Nähmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der
Prozessor (C) mit einem Steuerungsprogramm für die Nähmaschine programmiert
ist.
Nähmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Fadentransportvorrichtung (11) einen Schrittmotor (M) aufweist, der durch
den Prozessor (C) mit einem Steuersignal zur Steuerung der Fadentransportvorrichtung
versorgt wird, so dass die Zufuhr des Oberfadens (8) zu der Nadel durch
den Schrittmotor (M) so bestimmt ist, dass der Absolutwert der Abweichung A –
B minimiert ist.
Nähmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Fadentransportvorrichtung einen Fadenportionierer aufweist, der dem Oberfaden (8)
durch den Schrittmotor eine Fadenlänge zuführt, die durch den Prozessor
(C) bestimmt ist.
Nähmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der
Fadenportionierer Antriebsrollen (R1, R2, R3) aufweist, die aneinander und an dem
Oberfaden (8) anliegen und die über einen Getriebemechanismus (20)
durch den Schrittmotor (M) angetrieben sind, um die gesteuerte Fadenlänge pro
Stich zuzuführen.
Nähmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Fadentransportvorrichtung (11) eine Reibbremse für den Oberfaden (8)
besitzt, wobei diese Reibbremse eine durch den Prozessor (C) bestimmte und durch
den Schrittmotor (M) ausgeführte Bremskraft auf den Oberfaden ausübt.
Nähmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Reibbremse Reibscheiben (21) aufweist, die der Schrittmotor zur Ausübung
einer bestimmten Bremskraft auf den Oberfaden (8) einstellt.
Nähmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die
Reibbremse einen Federspanner (24) und eine Feder (22) besitzt,
wobei der Schrittmotor (M) den Federspanner (24) steuert, um eine Federkraft
für die Feder (22) einzustellen, so dass diese Feder (22)
zur Ausübung einer Bremskraft auf den Oberfaden (8) gemäß
einer Berechnung des Prozessors (C) auf die Reibscheiben (21) wirkt.
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