| Dokumentenidentifikation |
DE102006023811A1 28.06.2007 |
| Titel |
Vorrichtung zum Ausbringen von Streugut |
| Anmelder |
GARDENA Manufacturing GmbH, 89079 Ulm, DE |
| Erfinder |
Claus, Ralf, 89134 Blaustein, DE |
| DE-Anmeldedatum |
20.05.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006023811 |
| Offenlegungstag |
28.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01C 15/00(2006.01)A, F, I, 20060520, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A01C 15/02(2006.01)A, L, I, 20060520, B, H, DE
A01C 7/00(2006.01)A, L, I, 20060520, B, H, DE
A01B 69/02(2006.01)A, L, I, 20060520, B, H, DE
E01C 23/20(2006.01)A, L, I, 20060520, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Für eine vorzugsweise manuell verfahrbare Vorrichtung zur bahnenweisen Bestreuung einer Fläche wird vorgeschlagen, wenigstens einen Randbereich einer Streubahn mittels einer ein flüssiges farbiges Markierungsmittel abgebenden Markierungsvorrichtung zu markieren.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausbringen von Streugut.
Zum Ausbringen von Streugut im Gartenbereich, insbesondere von vegetationswirksamem
Streugut, wie Dünger, Unkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmittel sind
handgeschobene Streuwagen im Gebrauch, welche typischerweise eine schlitzförmige
Öffnung im Bodenbereich aufweisen, durch welche beim Verfahren des Geräts
Streugut aus einem Streugutbehälter auf eine befahrene Fläche in vorgebbarer
Streudichte gefördert wird. Die Bestreuung der Fläche erfolgt in Form
von Streubahnen, deren Bahnbreite in Verfahrrichtung im Regelfall durch den konstruktiven
Aufbau des Geräts vorgegeben ist. Für den Eintritt der beabsichtigten
Vegetationswirkung des Streuguts ist die Streudichte auf der Fläche von besonderer
Bedeutung und eine Überdosierung durch Mehrfachbestreuung kann ebenso wie eine
Auslassung einer Fläche zu z. B. einer auffällig unregelmäßigen
Rasenfläche oder gar Verödung von Teilflächen führen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Ausbringen von Streugut anzugeben, welche mit einfachen Mitteln
eine gleichmäßige Bestreuung einer Fläche ermöglicht.
Die Erfindung ist im unabhängigen Patentanspruch 1 beschrieben.
Die abhängigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung.
Durch die Markierungsvorrichtung, welche beim Verfahren des Geräts
über eine Ausgabeöffnung ein Markierungsmittel aus einem Vorratsbehälter
auf die zu bestreuende Fläche abgibt, ist auf einfache und kostengünstige
Weise eine Kennzeichnung eines bestreuten Flächenbereichs möglich. Vorzugsweise
wird ein Randbereich einer beim Verfahren des Geräts bestreuten Streubahn markiert,
wozu die Ausgabeöffnung im Bereich des Randes der Streubahn, d. h. an einem
seitlichen Randbereich der bezüglich des Geräts festen seitlichen Position
der Streubahn angeordnet ist.
Die seitliche Erstreckung und die Lage des Streubereichs des Geräts
sind typischerweise durch den konstruktiven Aufbau des Geräts vorgegeben. In
vorteilhafter Ausführung weist das Gerät eine schlitzförmige, quer
zur Verfahrrichtung des Geräts verlaufende Streuöffnung auf. Die Abgabe
von Streugut durch die Streuöffnung ist vorteilhafterweise an die Fahrbewegung
des Geräts gekoppelt und durch den Benutzer, z. B. für Manövrierstrecken
oder Fahrstrecken außerhalb der zu bestreuenden Fläche sperrbar bzw. während
der Verfahrung über die zu bestreuende Fläche auslösbar.
Die Erfindung ist in ihrem einfachen Aufbau insbesondere von Vorteil
für handbetätigte fahrbare Streugeräte. Als zu bestreuende Flächen
seien insbesondere Rasenflächen oder ähnliche Vegetationsflächen
betrachtet. Das Streugut liegt vorzugsweise in körniger Form vor und das Streugerät
ist zur Ausbringung von körnigem Streugut ausgeführt. Das körnige
Streugut fällt typischerweise in solchen Situationen bestimmungsgemäß
zwischen der Vegetation auf den Boden und ist für den Benutzer dann nicht oder
kaum mehr sichtbar.
Das Markierungsmittel ist vorteilhafterweise bezüglich der Vegetation
wirkungsneutral und enthält z. B. im wesentlichen mineralische inerte und/oder
biologisch schnell abbaubare Bestandteile. Das Markierungsmittel kann dadurch unbedenklich
in zur guten visuellen Erkennbarkeit ausreichender Konzentration auf die Fläche
bzw. die Vegetation abgegeben werden. Das Markierungsmittel ist vorteilhafterweise
mit Wasser von der Fläche oder insbesondere von der Vegetation abspülbar,
so dass nach der Bestreuung durch natürliche oder künstliche Beregnung
das Markierungsmittel unauffällig für den Betrachter entfernt werden kann.
Das Markierungsmittel ist in besonders vorteilhafter Ausführung eine Lösung
einer farbigen Substanz in Wasser, wobei die farbige Substanz vorzugsweise als aufrührbares
Pulver in Wasser enthalten ist. Die Markierungsvorrichtung ist dementsprechend zur
Ausgabe eines flüssigen Markierungsmittels ausgebildet. Die Bevorratung kann
dadurch auf die farbige Substanz beschränkt. Die Zubereitung der wässrigen
Lösung, Emulsion oder Aufschwemmung ist für den Benutzer leicht möglich.
Es können mit geringem Aufwand farbige Substanzen unterschiedlicher Farben
bereitgehalten und nach Bedarf eingesetzt werden. Als mineralisch inerte Substanz
in Pulverform kann vorteilhafterweise Titanoxid eingesetzt sein, welches zur Einfärbung
mit Farbpigmenten versetzt sein kann.
Die flüssige Ausführung des Markierungsmittels ist auch
von besonderem Vorteil dadurch, dass die Flüssigkeit im Gegensatz zu einem
feinen trockenen Pulver bei der Fallbewegung von der Ausgabeöffnung auf die
Fläche bzw. die Vegetation nur eine geringe Auffälligkeit gegen Verwehen
durch Luftbewegungen zeigt und dadurch eine relativ präzise Markierung gewährleistet
ist.
Die Markierungsvorrichtung enthält vorteilhafterweise Einrichtungen
zur Dosierung der je Fahrstreckeneinheit oder in bevorzugt einfacher Ausführung
je Zeiteinheit abgegebenen Menge an Markierungsmittel. Für die Abgabe von in
flüssiger Form vorliegendem Markierungsmittel sind solche Dosiereinrichtungen
besonders einfach ausführbar und können z. B. in erster vorteilhafter
Ausführungsform durch ein Flüssigkeits-Dosierventil zwischen
Vorratsbehälter und Ausgabeöffnung oder in anderer vorteilhafter Ausführungsform
durch eine verstellbare Belüftungsöffnung zu einem abgeschlossenen Behältervolumen
des Vorratsbehälters, durch welche ein bei Abgabe von Markierungsmittel im
Vorratsbehälter entstehender Unterdruck ausgeglichen werden kann, gegeben sein.
In anderer Ausführung kann die Abgabe von Markierungsmittel auch unter Einwirkung
von Überdruck im Vorratsbehälter erfolgen. Die Dosiereinrichtungen können
in einfachster Ausführung nur zwischen einem offenen und einem geschlossenen
Zustand verstellbar sein. In bevorzugter Ausführung sind mehrere bezüglich
der je Fahrstreckeneinheit oder Zeiteinheit abgegebenen Menge an Markierungsmittel
unterschiedliche Öffnungseinstellungen oder eine bis zu einer maximalen Öffnungsweite
kontinuierlich verstellbare Öffnungsweite gegeben.
Vorteilhafterweise sind beide Randbereiche einer Streubahn markierbar,
was vorteilhaft für entgegen gesetzte Fahrrichtungen in benachbarten Streubahnen
ist. Hierfür kann in erster vorteilhafter Ausführung vorgesehen sein,
dass eine einzige Ausgabeöffnung der Markierungsvorrichtung zwischen zwei seitlich
beabstandeten, jeweils einem von zwei Randbereichen der Streubahn zugeordneten Positionen
verlagerbar und in der jeweiligen Position vorzugsweise in vorbereiteter Halterung
festlegbar ist. Der Vorratsbehälter kann hierbei bei längerer Führungsleitung
zwischen Vorratsbehälter und Ausgabeöffnung an fester Stelle am Gerät
verbleiben oder vorzugsweise bei kürzerer Verbindungsleitung nahe bei einem
Behälterausgang angeordneter Ausgabeöffnung als mit der Ausgabeöffnung
einheitlich handhabbare Baugruppe zwischen zwei seitlich beabstandeten Behälterpositionen
versetzbar sein.
In anderer Ausführung können zwei seitlich beabstandete
Ausgabeöffnungen über vorzugsweise einzeln mit Dosiereinrichtungen versehene
Führungsleitungen für Markierungsmittel mit einem gemeinsamen Vorratsbehälter
verbunden oder jeweils einem von zwei Vorratsbehältern direkt zugeordnet sein.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei zeigt:
1 eine Seitenansicht eines Streugeräts,
2 eine Heckansicht eines Streugeräts.
Das in 1 in Seitenansicht und in
2 in Heckansicht gezeigte Streugerät ist auf zwei
Rädern RA in Fahrtrichtung FR manuell verfahrbar und wird hierfür aus
der gezeigten aufrechten Stellung durch den Benutzer in 1
leicht nach rechts gekippt. Für ergonomische Handhabung ist ein Handgriff HG
über ein Gestänge GR, im Beispiel ein einzelner zentraler Holm, in erhöhter
Position angebracht.
Die Räder RA sind quer zur Fahrtrichtung beabstandet. Ein Streugutbehälter
SB weist an seiner Behälterunterseite eine verschließbare Streuöffnung
SO auf, durch welche Streugut, vorzugsweise körniges Streugut, aus dem Behälter
nach unten ausfallen kann. Im Streugutbehälter kann oberhalb der Streuöffnung
eine Rühreinrichtung und/oder Fördereinrichtung angeordnet sein, welche
vorteilhafterweise durch wenigstens eines der Räder RA angetrieben sein kann.
Mittels eines Bedienelements BE beim Handgriff HG und über eine Kraftübertragungseinrichtung,
wie z. B. einen Bowdenzug BZ, kann die verschließbare Streuöffnung geöffnet
bzw. geschlossen werden, wobei vorzugsweise die geschlossene Stellung der Streuöffnung
eine Ruhestellung bildet und die Streuöffnung entgegen einer schließend
wirkenden Rückstellkraft durch den Benutzer über das Betätigungselement
geöffnet werden kann.
Die maximale Öffnungsweite der Streuöffnung kann vorteilhafterweise
mittels eines Stellhebels veränderlich einstellbar sein, wobei über eine
solche veränderliche Einstellung die Streudichte veränderlich vorgebbar
ist.
An dem Streugut ist ein Vorratsbehälter MB für ein Markierungsmittel
angeordnet, von welchem seitlich zwei Verbindungsleitungen VLL bzw. VLR zu je einer
Ausgabeöffnung AAL bzw. AAR führen. Über die Verbindungsleitungen,
welche im skizzierten Beispiel als Kammern mit zur Seite hin abnehmendem Querschnitt
ausgeführt sind, aber auch einfache Schlauch- oder Rohrleitungen sein können,
kann flüssiges Markierungsmittel vom Vorratsbehälter MB zu den Ausgabeöffnungen
geleitet werden. Das flüssige Markierungsmittel fließt vorzugsweise allein
unter Schwerkrafteinfluss vom Vorratsbehälter zu den Ausgabeöffnungen.
In Strömungsrichtung des Markierungsmittels zwischen Vorratsbehälter
MB und Ausgabeöffnungen AAL, AAR sind, vorzugsweise nahe bei den Ausgabeöffnungen,
Regulierventile RVL bzw. RVR als Dosiereinrichtungen vorgesehen. Mittels der Dosiereinrichtungen
kann die Ausgabe von Markierungsmittel für jede der beiden Ausgabeöffnungen
einzeln gesperrt oder freigegeben werden, wobei vorteilhafterweise die je Zeiteinheit
über eine Ausgabeöffnung ausgegebene Menge an Markierungsmittel zwischen
einem maximalen Wert und dem gesperrten Zustand kontinuierlich oder stufenweise
vorgebbar ist.
Anstelle der beiden aus einem gemeinsamen Vorratsbehälter MB
mit Markierungsmittel gespeisten Ausgabeöffnungen kann z. B. auch vorgesehen
sein, dass
- – bei einem feststehenden Vorratsbehälter nur eine Ausgabeöffnung
vorhanden ist, welche alternativ beim rechten oder linken Randbereich der Streubahn
anordenbar ist, oder
- – -eine Baueinheit von Vorratsbehälter und Ausgabeöffnung alternativ
rechts oder links auswechselbar angeordnet ist, oder
- – - auf jeder Seite ein separater Vorratsbehälter mit zugeordneter
Ausgabeöffnung angeordnet ist.
Die seitliche Breite BS der Streuöffnung und damit die Streubreite
der beim Verfahren bestreuten bahnförmigen Flächen ist unabhängig
von der gegebenenfalls möglichen Einstellbarkeit der Streudichte konstant.
Die Ausgabeöffnungen AAL, AAR sind in den seitlich gegenüber liegenden
Randbereichen der Streubahnen angeordnet, vorteilhafterweise um weniger als 10%,
insbesondere weniger als 5% der Breite BS der Streuöffnung seitlich gegen die
Enden der Streuöffnung versetzt positioniert.
Beim Streubetrieb des Geräts wird typischerweise nur über
die einem Rand der bestreuten Fläche oder einer bereits zuvor bestreuten Bahn
entfernte der beiden Ausgabeöffnungen Markierungsmittel abgegeben, während
die andere Ausgabeöffnung über die zugeordnete Dosiereinrichtung gesperrt
ist. Anstelle der Regulierventile können auch nur Absperreinrichtungen oder
eine Kombination von Absperreinrichtung und separatem Dosierorgan vorgesehen sein.
Die vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen sowie die
den Abbildungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln als auch in verschiedener
Kombination vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen fachmännischen
Könnens in mancherlei Weise abwandelbar.
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| Anspruch[de] |
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Vorrichtung zum Ausbringen von Streugut auf eine Fläche in Form
von Streubahnen mittels eines fahrbaren Geräts mit vorgegebener Lage der Streubahn
relativ zum Gerät, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Gerät eine
Markierungsvorrichtung verbunden ist, welche aus einem Vorratsbehälter ein
Markierungsmittel über eine Ausgabeöffnung beim Verfahren des Geräts
linienförmig entlang der Streubahn auf die Fläche ausgibt.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Markierungsmittel
in flüssiger Form im Vorratsbehälter vorliegt.
Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
Markierungsmittel unter Schwerkraftwirkung vom Vorratsbehälter zu der Ausgabeöffnung
geführt ist.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die pro Wegstreckeneinheit und/oder pro Zeiteinheit ausgegebene Menge an Markierungsmittel
durch Reguliereinrichtungen veränderlich einstellbar ist.
Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Reguliereinrichtungen
bezüglich des Wegs ausgegebenen Markierungsmittels stromabwärts des Vorratsbehälters
angeordnet sind.
Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Reguliereinrichtungen
Belüftungseinrichtungen für einen Vorratsbehälter für flüssiges
Markierungsmittel enthalten.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ausgabeöffnung für das Markierungsmittel im Bereich eines Randes
der Streubahn am Gerät angeordnet ist.
Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeöffnung
alternativ an zwei seitlich beabstandet gegenüber liegenden Randbereichen der
Streubahn am Gerät anordenbar ist.
Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Ausgabeöffnungen
in seitlich beabstandet gegenüber liegenden Randbereichen der Streubahn angeordnet
sind.
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