| Dokumentenidentifikation |
DE19751007B4 28.06.2007 |
| Titel |
Steuergerät für elektrohydraulische Ausbausteuerungen |
| Anmelder |
DBT GmbH, 44534 Lünen, DE |
| Erfinder |
Tschöpe, Jürgen, 59379 Selm, DE; Frank, Reiner, 58285 Gevelsberg, DE; Weigel, Wilfried, 59368 Werne, DE |
| Vertreter |
Buschhoff-Hennicke-Althaus, 50672 Köln |
| DE-Anmeldedatum |
18.11.1997 |
| DE-Aktenzeichen |
19751007 |
| Offenlegungstag |
20.05.1999 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E21D 23/16(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
H05K 5/00(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Steuergerät für elektrohydraulische
Ausbausteuerungen, mit einem die elektrische und/oder elektronische Schaltung der
Steuerung aufnehmenden Gehäuse, einem an der Schaltung angeschlossenen Bedienteil
mit einer Bedienungstastatur und mit mehreren, von der Gehäuseaußenseite
zugänglichen Steckeranschlüssen für den elektrischen Anschluß
von Elektromagnetventilen, benachbarten Einzelsteuergeräten, Meßwertaufnehmern
od.dgl..
Ein solches Steuergerät ist bei elektrohydraulischen Strebausbausteuerungen
jedem Ausbaugestell des Strebbetriebes zugeordnet. An die Steckeranschlüsse
einer solchen Einzelsteuerung werden Kabel für die Stromversorgung, die Datenübertragung
zu den Einzelsteuerungen der benachbarten Ausbaugestelle und/oder einem Zentralrechner,
für die Zuleitung elektrischer Signale von Sensoren und für die Schaltbetätigung
von Elektromagnetventilen angeschlossen. Um im rauhen, untertägigen Betrieb
die verschiedenen Anschlußkabel in einfacher Weise mit dem Steuergerät
zu verbinden, ist es bekannt, die mit den Steckeranschlüssen an der Gehäuseaußenseite
zusammenwirkenden Kupplungsmuffen der verschiedenen Verbindungsleitungen an einer
gemeinsamen Steckerleiste anzuordnen, so daß alle Steckverbindungen gleichzeitig
hergestellt werden können (DE 37 08 902,
DE 35 33 659). Die Montage der bekannten
Steuergeräte, in denen die empfindlichen elektronischen Bauteile vor Staub
und Feuchtigkeit geschützt werden müssen, ist sehr aufwendig und langwierig.
Insbesondere die Justierung der verschiedenen Steckeranschlüsse in eine Lage
zueinander, in der die an einer Steckerleiste befindlichen Kupplungsmuffen genau
mit den Steckeranschlüssen fluchten, erfordert viel Fingerspitzengefühl
und Zeit; da bei den bekannten Steuergeräten die Steckeranschlüsse vorzugsweise
an der Gehäuserückwand mittels Schrauben justiert und festgelegt werden,
ist es im Betrieb möglich, daß die Steckeranschlüsse ihre Lage für
einen korrekten Anschluß des entsprechenden Verbindungskabels verlieren und
neu justiert werden müssen, was im allgemeinen erst nach Ausbau des Gerätes
über Tage geschehen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Steuergerät der eingangs genannten
Art zu schaffen, das sich durch eine besonders kompakte Bauweise und einfache Montage
bei gleichzeitig bestmöglichem Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit
und Staub auszeichnet und bei dem insbesondere die Steckeranschlüsse immer
problemlos in ihrer gewünschten Lage montiert werden können und diese
Lage nach einmal erfolgter Montage auch nicht wieder verlieren.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, daß
die Schaltung in Form einer Schaltungsplatine ausgestaltet ist, die die Steckeranschlüsse
trägt und die in einem im Gehäuse ausgebildeten, vom Bedienteil abgeschlossenen
Aufnahmefach aufgenommen und von einer Vergußmasse allseitig umschlossen ist.
Erfindungsgemäß wird hier also nicht nur die elektrische
bzw. elektronische Schaltung auf einer Platine angeordnet, sondern auch die Steckeranschlüsse,
die nach Einlegen der fertig bestückten Platine in das Aufnahmefach und dem
Einbringen von aushärtender Vergußmasse in dieser mit eingebettet werden.
Die die Platine allseitig umgebende Vergußmasse stellt einen sicheren Schutz
gegen den Angriff von Feuchtigkeit und Schmutz dar, wie er im untertägigen
Betrieb allgegenwärtig ist. Darüber hinaus hält die Vergußmasse
nach ihrem Erhärten nicht nur die Platine im Gehäuse fest, sondern arretiert
auch die Steckeranschlüsse auf Dauer in ihrer gewünschten Lage im Gehäuse
und relativ zueinander. Eine Nachjustierung der Anschlüsse ist somit auch nach
vielen Betriebsstunden und häufigem Wechsel der daran anzuschließenden
Ein- und Ausgangsleitungen nicht erforderlich.
Das Aufnahmefach wird zweckmäßig im wesentlichen von den
Gehäuseaußenwänden und einer Gehäusezwischenwand begrenzt, wobei
die Zwischenwand mit einer Öffnung für ein Anschlußkabel des Bedienteils
versehen ist. Vorzugsweise ist die Öffnung an die Form des Anschlußkabels
angepaßt und mit einem sich an das Kabel anlegenden Dichtungselement versehen.
Zur Montage des Steuergerätes wird dann das Anschlußkabel, das ein durch
die schlitzförmig in der Zwischenwand ausgestaltete Öffnung hindurchtretendes
Flachkabel sein kann, durch die Öffnung gesteckt und an der Schaltungsplatine
angelötet. Anschließend wird dann die Platine in das Aufnahmefach eingelegt
und dieses mit Vergußmasse ausgefüllt, wobei das Dichtungselement, das
sich an das Anschlußkabel dicht anlegt, verhindert, daß Vergußmasse
durch die Öffnung in der Gehäusezwischenwand hindurchfließen kann.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn die Schaltungsplatine
an ihrer zur Zwischenwand bzw. einem Aufnahmefachboden hin weisenden Rückwand
mit mehreren Abstandhaltern versehen ist. Die Abstandhalter sorgen dafür, daß
zwischen der Schaltungsplatine und der Zwischenwand/dem Aufnahmefachboden ein genügend
großer Zwischenraum gleichbleibender Dicke verbleibt, der dann beim Vergießen
vollständig, d.h. ohne Blasen od.dgl. ausgefüllt wird. Eine besonders
einfache Ausgestaltung ergibt sich, wenn die Abstandhalter als durch die Platine
durchgesteckte Stiftelemente ausgestaltet sind. Es ist dann auch leicht möglich,
ein und dieselbe Platine mit Stiftelementen verschiedener Längen zu bestücken,
um Fertigungstoleranzen auszugleichen, die beispielsweise beim Einschweißen
des Zwischenbodens auftreten können.
Vorzugsweise sind die Stiftelemente an ihren in der Platine angeordneten
Aufnahmebohrungen axial arretiert. Hierzu können sie an ihrem vorderen, durch
die Platine gesteckten Ende axial geschlitzt und an ihrem rückwärtigen
Ende mit einem Anschlagbund versehen sein, der sich gegen die Vorderseite der Platine
anlegt. Die beiden durch den Schlitz getrennten Teile des vorderen Stiftelements
können nach ihrem Durchstecken durch die Platine radial ein Stück weit
aufgebogen werden, wodurch die Axialsicherung der Stifte bewirkt wird. Wenn die
Stifte aus einem elastischen Werkstoff, beispielsweise einem elastischen Kunststoff
bestehen, können die beiden vorderen, durch den Schlitz geteilten Endteile
als Federstücke ausgebildet sein, die beim Durchstecken der Stiftelemente durch
die zugehörigen Bohrungen der Platine aufeinander zugedrückt werden und
sich infolge ihrer Federspannung nach Durchstecken durch die Bohrung an der Rückseite
wieder aufweiten und so automatisch die Sicherung des Stiftes bewirken.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich,
wenn wenigstens ein Teil der Abstandhalter an einem oder mehreren der Steckeranschlüsse
angeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung bewirken die an den Steckeranschlüssen
angeordneten Abstandhalter nicht nur einen korrekten Abstand der Schaltungsplatine
von der Zwischenwand, sondern stellen darüber hinaus auch eine formschlüssige
Verbindung zwischen Platine und Steckeranschlüssen her, wenn diese mit den
daran fest angeordneten Abstandhaltern durch korrespondierende Bohrungen an der
Platine gesteckt werden. Um hier auch eine Verdrehsicherung zu schaffen, sind die
Steckeranschlüsse an ihrem zur Platine hinweisenden Befestigungsende vorzugsweise
mit mindestens zwei etwa zapfenförmigen Zentrierstiften versehen, die durch
hierzu ausgerichtete Führungsbohrungen in der Platine hindurchgreifen und aufrasten.
Dabei können die Zentrierstifte auch selbst als Abstandhalter ausgebildet sein.
Um auch eine axiale Sicherung der Steckeranschlüsse auf der Platine zu schaffen,
bevor diese mit Vergußmasse in ihrem Aufnahmefach ausgefüllt wird, sind
die Zentrierstifte vorzugsweise axial geschlitzt und greifen nach Art einer Rastverbindung
in die zugehörigen Führungsbohrungen ein.
Um einen besonders sicheren Halt der Steckeranschlüsse nach dem
Vergießen mit der aushärtenden Vergußmasse zu schaffen, sind die
Steckeranschlüsse zweckmäßig mit mindestens einem umlaufenden Arretiersteg
versehen, der im Einbauzustand von der Vergußmasse überdeckt ist. Die
harte Vergußmasse, deren Oberfläche dann über bzw. vor dem Arretiersteg
liegt, bildet dann einen den Steckeranschluß allseitig dicht umgebenden Halteflansch,
der für einen formschlüssigen Halt des Steckeranschlusses in Axialrichtung
sorgt. Wenn die Steckeranschlüsse mit mindestens einer an ihrem Außenumfang
angeordneten Ausnehmung versehen sind, die im Einbauzustand von der Vergußmasse
ausgefüllt sind, wird in ähnlicher Weise auch eine formschlüssige
Sicherung gegen ein Verdrehen des Steckeranschlusses in Radialrichtung geschaffen.
Besonders zweckmäßig ist es hier, wenn die Steckeranschlüsse mehrere,
an ihrem Außenumfang am umlaufenden Arretiersteg angeordnete Ausnehmungen aufweisen.
Das Aufnahmefach für die Schaltungsplatine kann an der Rückseite
des Gehäuses angeordnet sein, so daß auch die Ein- und Ausgangsleitungen
an der Rückseite des Gehäuses an das Steuergerät angeschlossen werden.
Das Bedienteil kann ebenfalls im Gehäuse angeordnet sein, wobei sich die Bedienungstastatur
vorzugsweise an der Gehäusevorderseite befindet, wo sie am leichtesten zugänglich
ist.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist das Steuergerät
Befestigungselemente auf, die von der Gehäuserückseite vorspringen. Mit
Hilfe der Befestigungselemente kann das Steuergerät leicht am zugehörigen
Ausbaugestell mechanisch angeschlossen werden. Eine besonders elegante Lösung
ergibt sich, wenn die Befestigungselemente an der Gehäusezwischenwand angeordnet
sind und durch Löcher in der Platine hindurchgreifen. Die Platine kann dann
auf die Befestigungselemente aufgesteckt werden, die somit nicht nur ihre Befestigungsfunktion
erfüllen, sondern auch eine Führung für die Platine bilden. Bei entsprechender
Ausgestaltung der Befestigungselemente können diese dann auch zur Befestigung
der Steckerleiste am Steuergerät dienen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Befestigungselemente in einer
Linie mit mehreren, nebeneinander angeordneten Steckeranschlüssen neben diesen
angeordnet sind. Bei dieser Ausgestaltung ist es möglich, nicht nur die Steckkupplungen
der Verbindungsleitungen für die Steckeranschlüsse in einer gemeinsamen
Steckerleiste anzuordnen, sondern gleichzeitig noch eine mechanische Sicherung der
Steckerleiste über die Befestigungselemente zu erreichen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen, worin eine bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung an einem Beispiel näher erläutert wird. Es zeigt:
1 das Gehäuse eines erfindungsgemäßen
Steuergeräts mit zugehöriger Schaltungsplatine in einer perspektivischen,
auseinandergezogenen Darstellung schräg von hinten;
2 den Gegenstand der 1
in einer vergrößerten Schnittdarstellung längs der
Linie II-II;
3 das erfindungsgemäße Steuergerät mit
vergossener Schaltungsplatine in einer 2 entsprechenden
Darstellung.
In der Zeichnung bezeichnet 10 ein Steuergerät zur Steuerung
eines Ausbaugestells, wie sie für elektrohydraulische Ausbausteuerungen im
Untertagebergbau üblich und bekannt sind. Das Steuergerät weist ein Gehäuse
11 auf, das im wesentlichen aus einem an der in der Zeichnung nicht sichtbaren
Vorderseite und an der Rückseite 12 offenen Stahlblechrahmen
13 besteht, in dem in der Nähe der Rückseite 12 eine
Zwischenwand 14 eingeschweißt ist.
Der Stahlblechrahmen 13 und die Zwischenwand 14
bilden in dem Gehäuse 11 ein Aufnahmefach 15 für eine
Schaltungsplatine 16, die etwas kleiner bemessen ist als das Aufnahmefach,
so daß sie mit ihren Kanten 17 nicht am umlaufenden Rahmen
13 anliegt. Die Schaltungsplatine ist mit den für die Steuerung des
Ausbaugestells erforderlichen elektrischen und elektronischen Bauteilen versehen,
die in der Zeichnung der Einfachheit halber nicht dargestellt sind. Zur Verbindung
der Platine 16 mit einem nicht sichtbaren, an der Gehäusevorderwand
18 angeordneten Bedienteil für das Steuergerät dient ein mit
diesem verbundenes Flachbandkabel 19, das durch eine Öffnung
20 in der Gehäusezwischenwand 15 hindurchtritt und dessen
einzelne Leiter in einem fluchtend zur Öffnung 20 an der Platine vorgesehenen
Anschlußbereich 21 angelötet sind. Die Öffnung
20 ist in Form und Größe an die Form des Anschlußkabels
19 angepaßt, bildet also ein breites und schmales Fenster, das an
seinem Rand mit einer umlaufenden, weichelastischen Dichtung 22 versehen
ist, die sich dicht an das Kabel 19 anlegt.
Die Zwischenwand 14 ist zur Rückseite hin mit zwei vorspringenden
Befestigungselementen 23 versehen, von denen in 1
lediglich das linke Element dargestellt ist. Die Befestigungselemente
23 bestehen im wesentlichen aus einem zylindrischen Fortsatz
24, mit dem sie durch Löcher 25 in der Platine
16 hindurchgreifen. An ihrem freien Ende 26 sind sie mit einer
umlaufenden Verriegelungsnut 27 versehen und können an geeigneten,
am Ausbaugestell vorgesehenen Anschlußelementen mit einem passenden Verriegelungsmittel
wie z.B. einer U-förmigen Steckgabel gesichert werden.
Im kurzen Abstand von der Verriegelungsnut 27 sind die Befestigungselemente
mit umlaufenden Abstützkragen 29 versehen, an denen sich eine nicht
dargestellte Steckerleiste anlegen kann, die die verschiedenen, am Steuergerät
anzuschließenden Leitungen bzw. deren Steckerteile trägt. Dabei liegt
der Abstützkragen vorzugsweise ein Stück vor den benachbarten Steckeranschlüssen,
so daß die Steckerleiste diese nicht direkt berührt. Die Platine ist mit
mehreren Abstandhaltern 30 versehen, die als durch die Platine durchgesteckte
Stiftelemente 31 ausgestaltet sind, die in ihren zugehörigen, in der
Platine angeordneten Aufnahmebohrungen 32 axial arretiert sind. Hierzu
sind die Stiftelemente 31 an ihrem vorderen, durch die Platine
14 hindurchgesteckten Ende 33 axial geschlitzt und an ihrem rückwärtigen
Ende mit einem Anschlagbund 34 versehen. Die beiden aus den Aufnahmebohrungen
herausragenden Laschenteile 35 der Stifte 31 sind radial etwas
aufgeweitet und halten so den Stift sicher in seiner Bohrung.
Neben den nicht dargestellten, elektronischen Bauteilen ist die Schaltungsplatine
16 rückseitig mit mehreren Steckeranschlüssen 36 für
den elektrischen Anschluß von Elektromagnetventilen und benachbarten Einzelsteuergeräten
versehen. Zusätzlich vorgesehene Steckbuchsen 37 dienen für den
Anschluß von Meßwertaufnehmern od.dgl..
An ihrem zur Platine hin weisenden Befestigungsende 38 sind
die Steckeranschlüsse 36 mit drei ungleichmäßig am Umfang
verteilten Zentrierstiften 39 versehen, mit denen sie in hierzu ausgerichtete
Führungsbohrungen 40 an der Platine 16 eingreifen. Durch
die ungleichmäßige Verteilung der Zentrierstifte bzw. Führungsbohrungen
ist sichergestellt, daß die Steckeranschlüsse nur in einer Stellung an
der Schaltungsplatine arretiert werden können. Die Zentrierstifte sind ähnlich
wie die Stiftelemente 31 an ihrem vorderen Ende geschlitzt und radial etwas
aufgeweitet, wodurch auch hier die beiden Laschenteile wie bei den Stiftelementen
31, ein Stück vom Platinenboden vorspringen. Durch diese Ausgestaltung
sind die Steckeranschlüsse auf der Platine nicht nur axial gesichert, sondern
sie dienen auch als zusätzliche Abstandhalter für die Platine.
Wie sich aus 3 ergibt, ist die Platine
nach Montage aller (nicht dargestellen) elektronischen Bauteile, der Steckeranschlüsse
36 und der zusätzlichen Steckbuchsen 37 sowie der Abstandhalter
30 in das Aufnahmefach 15 eingelegt und darin mit einer aushärtenden
Vergußmasse 41 vergossen, die die Platine allseitig umgibt. Die Vergußmasse
41 ist bis zu einer Höhe in das Aufnahmefach 15 eingefüllt,
in der die Steckbuchsen 37 bzw. Steckeranschlüsse 36 gerade
noch von der Rückseite 12 her zugänglich sind. In dieser Füllhöhe
H überdeckt die Vergußmasse 41 auch zwei an jedem Steckeranschluß
36 angeordnete, umlaufende Arretierstege 42, so daß die Steckeranschlüsse
36 von der ausgehärteten Vergußmasse in ihrer Axialrichtung formschlüssig
gehalten werden. Zur Sicherung der Steckeranschlüsse 36 gegen ungewolltes
Verdrehen sind am unteren Arretiersteg 42 mehrere über den Umfang
verteilte Ausnehmungen 43 vorgesehen, in die die Vergußmasse bei ihrem
Einfüllen in das Aufnahmefach ebenfalls eindringt und nach
ihrem Erhärten eine formschlüssige Verbindung zwischen sich und Steckeranschluß
bildet.
Beim Einfüllen der Vergußmasse 41 in das Aufnahmefach
15 verhindert die an das Flachkabel 19 sich anlegende Dichtung
22, daß flüssige Vergußmasse durch die Öffnung
20 hindurch in den vorderen Raum 44 des Gehäuses eintreten
kann. Die Vergußmasse, die die Zwischenräume zwischen Aufnahmefach, Schaltungsplatine
und den daran angeordneten Steckeranschlüssen und Steckbuchsen vollständig
ausfüllt, verhindert nicht nur wirksam, daß Feuchtigkeit oder Schmutz
Zugang zu der empfindlichen Schaltelektronik findet, sondern arretiert auch mechanisch
alle im Aufnahmefach 15 befindlichen Bauteile einschließlich des Anschlußkabels
19 sicher und dauerhaft, so daß hier keine zusätzliche mechanische
Sicherung durch Schrauben, Klemmen od.dgl. erforderlich ist. Demgemäß
können auch die Steckkupplungen von Ein- und Ausgangsleitungen direkt an die
Steckeranschlüsse 36 angeschlossen werden, nachdem die Vergußmasse
41 im Aufnahmefach ausgehärtet ist.
Wie aus 1 erkennbar ist, sind bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel sechs Steckeranschlüsse nebeneinander
in einer Reihe angeordnet, wobei an den beiden äußeren Enden dieser Reihe
die Befestigungselemente 23 durch ihre Löcher 25 nach außen
vorspringen. Bei dieser Anordnung können die Steckkupplungen der an die Steckeranschlüsse
36 anzuschließenden Leitungen ebenfalls in einer Linie in einer gemeinsamen
Steckerleiste (nicht dargestellt) mit Hilfe von Arretiergabeln od.dgl. festgelegt
werden. Die Steckerleiste hat dann an ihren äußeren Enden ebenfalls Durchgangslöcher
für die Befestigungselemente, so daß die Steckerleiste nur auf die Fortsätze
24 der Befestigungselemente aufgesteckt und in Richtung auf das Gehäuse
geschoben werden muß, um alle Steckkupplungen in die zugehörigen Steckeranschlüsse
einzustecken.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern es ergeben sich eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsmöglichkeiten,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise möglich,
das (nicht dargestellte) Bedienteil mit seiner Bedienungstastatur nicht fest am
bzw. im Gehäuse anzuordnen, sondern über ein Kabel an einem Steckeranschluß
am Steuergerät 10 anzuschließen. Insbesondere, wenn ein häufiges
An- bzw. Abstecken einzelner Kabel oder Leitungen zu erwarten ist, kann es zweckmäßig
sein, wenigstens einen Teil der Steckeranschlüsse an der Vorderseite des Gehäuses
oder einer seiner Seitenwände anzuordnen, die im Betrieb leichter zugänglich
sind als die Rückseite.
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| Anspruch[de] |
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Steuergerät für elektrohydraulische Ausbausteuerungen, mit
einem die elektrische und/oder elektronische Schaltung der Steuerung aufnehmenden
Gehäuse, einem an der Schaltung angeschlossenen Bedienteil mit einer Bedienungstastatur
und mit mehreren, von der Gehäuseaußenseite zugänglichen Steckeranschlüssen
für den elektrischen Anschluß von Elektromagnetventilen, benachbarten
Einzelsteuergeräten, Meßwertaufnehmern od.dgl., dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltung in Form einer Schaltungsplatine (16) ausgestaltet
ist, die die Steckeranschlüsse (36) trägt und die in einem im
Gehäuse (11) ausgebildeten, vom Bedienteil abgeschlossenen Aufnahmefach
(15) aufgenommen und von einer Vergußmasse (41) allseitig
umschlossen ist.
Steuergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Aufnahmefach (15) von den Gehäuseaußenwänden (13)
und einer Gehäusezwischenwand (14) begrenzt wird, wobei die Zwischenwand
(14) mit einer Öffnung (20) für ein Anschlußkabel
(19) des Bedienteils versehen ist.
Steuergerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnung (20) an die Form des Anschlußkabels (19) angepaßt
und mit einem sich an das Kabel (19) anlegenden Dichtungselement (22)
versehen ist.
Steuergerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Anschlußkabel ein durch die schlitzförmig in der Zwischenwand ausgestaltete
Öffnung (20) hindurchtretendes Flachkabel (19) ist.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltungsplatine (16) an ihrer zur Zwischenwand (14)
bzw. einem Aufnahmefachboden hin weisenden Rückwand mit mehreren Abstandhaltern
(30) versehen ist.
Steuergerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abstandhalter (30) als durch die Platine (16) durchgesteckte Stiftelemente
(31) ausgestaltet sind.
Steuergerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stiftelemente (31) in ihren in der Platine (16) angeordneten Aufnahmebohrungen
(32) axial arretiert sind.
Steuergerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stiftelemente (31) an ihrem vorderen, durch die Platine (16)
gesteckten Ende (33) axial geschlitzt sind und an ihrem rückwärtigen
Ende mit einem Anschlagbund (34) versehen sind.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Abstandhalter (30)
an einem oder mehreren der Steckeranschlüsse (36) angeordnet ist.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckeranschlüsse (36) an ihrem zur Platine (16)
hin weisenden Befestigungsende (38) mit mindestens zwei zapfenförmigen
Zentrierstiften (39) versehen sind, die durch hierzu ausgerichtete Führungsbohrungen
(40) in der Platine (16) hindurchgreifen.
Steuergerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zentrierstifte (39) als Abstandhalter (30) ausgebildet sind.
Steuergerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zentrierstifte (39) axial geschlitzt sind und nach Art einer Rastverbindung
in die Führungsbohrungen (40) eingreifen.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckeranschlüsse (36) mit mindestens einem umlaufenden
Arretiersteg (42) versehen sind, der im Einbauzustand von der Vergußmasse
(41) überdeckt ist.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckeranschlüsse (36) mit mindestens einer an ihrem
Außenumfang angeordneten Ausnehmung (43) versehen sind, die im Einbauzustand
von der Vergußmasse (41) ausgefüllt ist.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckeranschlüsse (36) mehrere an ihrem Außenumfang
am umlaufenden Arretiersteg (42) angeordnete Ausnehmungen (43)
aufweisen.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Aufnahmefach (15) für die Schaltungsplatine (16)
an der Rückseite (12) des Gehäuses (11) angeordnet ist.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bedienteil im Gehäuse (44) angeordnet ist, wobei sich
die Bedienungstastatur an der Gehäusevorderseite (18) befindet.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, gekennzeichnet
durch von der Gehäuserückseite (12) vorspringende Befestigungselemente
(23).
Steuergerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungselemente (23) an der Gehäusezwischenwand (14)
angeordnet sind und durch Löcher (25) in der Platine (16)
hindurchgreifen.
Steuergerät nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungselemente (23) in der Vergußmasse (41) teilweise
eingebettet sind.
Steuergerät nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungselemente (23) in einer Linie mit mehreren, nebeneinander
angeordneten Steckeranschlüssen (36) neben diesen angeordnet sind.
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