| Dokumentenidentifikation |
DE19819316B4 28.06.2007 |
| Titel |
Wiegeeinrichtung für pharmazeutische Erzeugnisse wie Hartgelatinekapseln, Tabletten oder dgl. |
| Anmelder |
Robert Bosch GmbH, 70469 Stuttgart, DE |
| Erfinder |
Wurst, Reiner, 71549 Auenwald, DE; Runft, Werner, 71364 Winnenden, DE |
| DE-Anmeldedatum |
30.04.1998 |
| DE-Aktenzeichen |
19819316 |
| Offenlegungstag |
04.11.1999 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G01G 17/00(2006.01)A, F, I, 20070119, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
G01G 9/00(2006.01)A, L, I, 20070119, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Wiegeeinrichtung für pharmazeutische
Erzeugnisse wie Hartgelatinekapseln, Tabletten oder dgl. nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, wie sie beispielsweise aus der DE
44 19 488 A1 bekannt geworden ist. Die bekannte Einrichtung weist ein Gehäuse
einer Wiegezelle auf, aus dessen Oberseite ein plattenförmiger Wiegegutaufnehmer
für die Hartgelatinekaspel herausragt. Oberhalb des Wiegegutaufnehmers ist
ein Kapseltransportsystem in Form eines Klemmrades vorgesehen, das die Hartgelatinekapseln
mittels eines Überschiebers und eines Ausschiebers zu bzw. von dem Wiegegutaufnehmer
zu- bzw. abführt. Durch die Anordnung des Wiegegutaufnehmers unterhalb des
Kapseltransportsystems neigt der Wiegegutaufnehmer zur Verschmutzung, da nicht ausgeschlossen
werden kann, daß zum Beispiel von dem Kapseltransportsystem Partikel auf den
Wiegegutaufnehmer herabfallen, insbesondere, wenn wie beim Einsatz eines Klemmrades
die Kapseln verformt werden, so daß es zu mikroskopisch kleinen Abschabungen
an den Hartgelatinekapseln kommen kann. Diese Partikel können neben anderen
Schmutzpartikeln auf Dauer zu einer Beeinflussung des Wiegeergebnisses führen,
so daß eine entsprechende (elektronische) Kompensation erforderlich ist. Ferner
benötigt das Kapseltransportsystem eine bestimmte Bauhöhe, die durchaus
größer sein kann als die der Wiegezelle, so daß bei der bekannten
Vorrichtung der Raum, beispielsweise für Ausschleuseinrichtungen, auf den je
nach Umständen relativ geringen Raum unterhalb des Kapseltransportsystems und
der Wiegezelle beschränkt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine gattungsgemäße
Wiegeeinrichtung derart weiterzubilden, daß deren Verschmutzungsanfälligkeit
verringert ist. Gleichzeitig sollen günstigere Einbauverhältnisse von
nebengeordneten Einrichtungen, wie Ausschleußeinrichtungen, geschaffen werden.
Diese Aufgabe wird mit einer Wiegeeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Dadurch, daß der Wiegegutaufnehmer aus der Unterseite des Gehäuses
der Wiegezelle herausragt, schirmt dessen Gehäuse den Wiegegutaufnehmer gegen
herabfallende Partikel ab. Somit können sich nur noch Schwebepartikel auf dem
Wiegegutaufnehmer absetzen, das Herabfallen von störenden (schweren) Partikeln
auf den Wiegegutaufnehmer wird jedoch vermieden. Gleichzeitig kann der Wiegegutaufnehmer
durch das unterhalb des Wiegegutaufnehmers angeordnete Transportsystem insgesamt
auf einem relativ hohen Niveau angeordnet werden, so daß unterhalb der Wiegezelle
ein relativ großer Bauraum für nebengeordnete Einrichtungen entsteht.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Wiegeeinrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
Durch die Ausbildung zweier zueinander geneigter Wandabschnitte des
Wiegegutaufnehmers wird die Hartgelatinekapsel innerhalb des Wiegegutaufnehmers
zentriert, so daß deren Gewichtskraft genau mittig angreift.
Ein an der Unterseite des Wiegegutaufnehmers ausgebildeter Schlitz
bewirkt, dass Partikel aus dem Wiegegutaufnehmer herabfallen können. Gleichzeitig
wirkt der Spalt mit einem Kapseltransportrad zusammen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen 1
eine erfindungsgemäße Wiegeeinrichtung in einer vereinfachten Seitenansicht
und teilweise im Schnitt und 2 eine Vorderansicht einer
Wiegezelle.
Die in den Figuren dargestellte Wiegeeinrichtung 10 dient
zum Wiegen von pharmazeutischen Erzeugnissen wie Hartgelatinekapseln 1,
Tabletten oder dgl., und schließt sich beispielsweise an eine nicht dargestellte
Kapselfüll- und Verschließvorrichtung an. Von dieser Vorrichtung oder
einem Vorratsbehälter werden die Hartgelatinekapseln 1 in im Ausführungsbeispiel
sieben Reihen von hintereinander angeordneten Hartgelatinekapseln 1 vereinzelt
und der Wiegeeinrichtung 10 zugeführt. Das Zuführen erfolgt innerhalb
jeweils eines Kapselzuführkanals 11 für jede Kapselreihe.
Die Wiegeeinrichtung 10 hat ein blockförmiges Gehäuse
12, in dessen Innenraum 13 eine zum Wiegen für die Hartgelatinekapseln
1 jeder Kapselreihe erforderliche Wiegezelle 14 angeordnet ist.
Von jeder Wiegezelle 14 geht ein Ausleger (Aufhängung) 16
aus, an dem ein Wiegegutaufnehmer 17 befestigt ist. Der Wiegegutaufnehmer
17 besitzt ein Wiegegutgehäuse 18 und einen mit dem Wiegegutgehäuse
18 verbundenen Aufhängestift (Aufhängung) 19, der im
Innenraum 13 mit dem Ausleger 16 verbunden ist. Der Aufhängestift
19 durchdringt das Gehäuse 12 an dessen Unterseite
21, wozu im Gehäuse 12 eine entsprechende Ausnehmung
22 ausgebildet ist.
Das Wiegegutgehäuse 18 besitzt eine obere Aufhängeplatte
23, von dessen Unterseite senkrecht zwei erste Wandabschnitte
24 ausgehen, an die sich zueinander geneigte zwei Wandabschnitte
25 anschließen. Dadurch wird von den ersten und zweiten Wandabschnitten
24 und 25 ein Aufnahmeraum 26 für eine Hartgelatinekapsel
1 geschaffen. Wesentlich ist, dass sich das gesamte Wiegegutgehäuse
18 unterhalb des Gehäuses 12 befindet und von diesem in einer
Draufsicht abgedeckt wird.
Zwischen den beiden einander zugeneigten zweiten Wandabschnitten
24 ist eine schlitzförmige Öffnung 27 ausgebildet, die
mit Flügeln 28 einer Fördereinrichtung 30 ausgerichtet
ist. Die Drehachse der Fördereinrichtung 30 befindet sich lotrecht
unterhalb des Wiegegutaufnehmers 17 bzw. des Aufhängestifts
19. Die Flügel 28 durchdringen bei einer Drehung die schlitzförmige
Öffnung 27, und schieben dabei eine Hartgelatinekapsel 1
aus dem, ebenfalls eine schlitzförmige Öffnung 31 für die
Flügel 28 aufweisenden Kapselzuführkanal 11 in das Wiegegutgehäuse
18 ein. Nach dem Wiegevorgang wird die gewogene Hartgelatinekapsel
1 durch eine weitere Drehung des Kapseltransportrades 30 aus dem
Wiegegutgehäuse 18 in einen Abführkanal 32 übergeschoben,
von wo die Hartgelatinekapsel 1, je nach Wiegeergebnis, entweder in einen
nicht dargestellten „Gut"-Behälter weitergeleitet wird, oder aber über
eine Weiche 33 ausgeschleust werden kann.
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| Anspruch[de] |
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Wiegeeinrichtung (10) für pharmazeutische Erzeugnisse
wie Hartgelatinekapseln (1), Tabletten oder dgl. mit einem Gehäuse
(12), aus dem wenigstens eine Aufhängung (19) für einen
Wiegegutaufnehmer (17) herausragt, der über die Aufhängung (16)
mit einer Wiegezelle (14) im Innenraum (13) des Gehäuses
(12) verbunden ist und mit einer Fördereinrichtung (30) zum
Zu- und Abführen der pharmazeutischen Erzeugnisse zu und von dem Wiegegutaufnehmer
(17), dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängung (19)
aus der Unterseite (21) des Gehäuses (12) herausragt, sodass
der Wiegegutaufnehmer (17) unterhalb des Gehäuses (12) angeordnet
und von diesem überdeckt ist, wobei der Wiegegutaufnehmer (17) zwei
symmetrisch zur Aufhängeebene der Aufhängung (19) zueinander
geneigte Halteflächen (25) hat, wodurch ein Aufnahmeraum (26)
geschaffen ist.
Wiegeeinrichtung nach Anspruch 1; dadurch gekennzeichnet, dass der Wiegegutaufnehmer
(17) auf seiner der Aufhängung (19) abgewandten Seite eine
schlitzförmige Öffnung (27) hat.
Wiegeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fördereinrichtung (30) unterhalb des Gehäuses (12)
angeordnet ist.
Wiegeeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung
(30) als Rad ausgebildet ist, dessen Flügel (28) in die schlitzförmige
Öffnung (27) eingreift.
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