Vorrichtung zum Verteilen von Gülle oder vergleichbaren, stark
verschmutzten Flüssigkeiten auf einer insbesondere landwirtschaftlichen Bodenfläche
TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verteilen von Gülle
oder vergleichbaren, stark verschmutzten Flüssigkeiten auf einer Bodenfläche,
wie insbesondere einer landwirtschaftlichen Bodenfläche. Die Gülle kann
als Düngemittel in den Boden eingebracht werden. Das setzt voraus, dass die
Gülle möglichst gleichmäßig über die Bodenfläche verteilt
wird.
STAND DER TECHNIK
Aus der DE 3143 910 A1
ist ein Gerät zum Verteilen von Gülle auf landwirtschaftlichen Bodenflächen
bekannt, welches einen motorisch angetriebenen Rotor besitzt, der in einer Verteilvorrichtung
vorhanden ist. Die Verteilvorrichtung ist eingangsseitig mit dem Gülletank
eines Güllewagens verbunden. Ausgangsseitig sind an die Verteilvorrichtung
eine große Anzahl von flexiblen Schlauchleitungen angeschlossen. Die offenen
Auslaufenden dieser Schlauchleitungen sind mit gegenseitigem konstanten Abstand
in einer Reihe quer zur Fahrtrichtung des Güllewagens in geringem Abstand oberhalb
der Bodenfläche angeordnet. Je breiter die Bodenfläche ist, auf der während
des Verfahrens des Güllewagens Gülle möglichst gleichmäßig
verteilt werden soll, desto mehr und desto längere Schlauchleitungen zwischen
der zentralen Verteilvorrichtung und den einzelnen Auslaufstellen für die Gülle
sind erforderlich. Eine nachträgliche Vergrößerung der Anzahl der
Auslaufstellen ist nur mit einer entsprechend größer dimensionierten umgebauten
oder neuen Verteilvorrichtung möglich.
Diese Verteilvorrichtung besitzt einen durch einen separat motorischen
Antrieb angetriebenen Rotor, der als zylindrischer Hohlkörper ausgebildet ist.
Die Gülle und die in ihr vorhandenen fasrigen Bestandteile werden mittels einer
externen Förderpumpe in den Rotor hineingedrückt. Die fasrigen Bestandteile
werden dann beim Verlassen des Rotors zerkleinert.
Der Rotor überstreicht mit seinen beiden radialen Auslassöffnungen
nacheinander die kreisförmig um ihn herum angeordneten einzelnen Auslassöffnungen
der Schlauchleitungen. Die rotierenden Auslassöffnungen des Rotors und die
stationären Einlassöffnungen der Schlauchleitungen sind zur Bildung von
Schneidkanten scharfkantig ausgebildet. Durch den zwangsläufig vorhandenen
Spalt im Übergangsbereich zwischen dem Rotor und den Schlauchleitungen können
Güllebestandteile in das den Rotor umgebende Rotorgehäuse hineinfallen.
Je mehr Güllebestandteile in das Rotorgehäuse hineinfallen, umso mehr
Leistung muss der motorische Antrieb des Rotors aufbringen. In regelmäßigen
Abständen müssen daher diese Güllebestandteile aus dem Rotorgehäuse
manuell entfernt werden, wozu der Rotor stillgelegt und zum Teil zerlegt werden
muss. Neben diesen betriebswirtschaftlichen Nachteilen erweisen sich auch die betriebsmäßig
notwendigen Betriebskosten für den separaten motorischen Antrieb des Rotors
und für den Betrieb der externen Förderpumpe als wirtschaftlich ungünstig.
Diese sehr zahlreichen Schlauchleitungen sind bei der aus der
DE 20 2005 014 234 U1 bekannten
Vorrichtung der eingangs genannten Art bei der durch eine quer zur Fahrtrichtung
positionierbare Rohrleitung ersetzt. In der Rohrleitung sind in Reihe verteilt hintereinander
liegende Öffnungen vorhanden. In jeder Öffnung ist ein Düsenkörper
so vorhanden, dass durch alle Öffnungen und damit durch alle Düsenkörper
hindurch praktisch eine gleich große Menge an Gülle aus der Rohrleitung
herausströmen kann. Diese Verteilkonstruktion benötigt nicht die im Stand
der Technik bekannte Schlauchleitungs-Konstruktion zum gleichmäßigen Austragen
von Gülle. Allerdings dürfen die fasrigen Bestandteile in der Gülle
nicht zu groß sein.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verteilen von auch längere fasrige
Bestandteile aufweisender Gülle der eingangs genannten Art anzugeben, die in
wirtschaftlicher Hinsicht besonders günstig ist, ohne dass in technischer Hinsicht
Nachteile in Kauf genommen werden müssten.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gegeben. Sinnvolle
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Anspruch 1 anschließenden
weiteren Ansprüchen.
Die Erfindung beinhaltet einen speziellen Zerkleinerer, der insbesondere
einer quer zur Fahrtrichtung positionierbaren Rohrleitung, die in ihrer Längsrichtung
in Reihe verteilt hintereinander liegende Öffnungen aufweist, vorgeschaltet
ist. Dieser Zerkleinerer besitzt ein rotierbares Messer und ein Schaufelrad, damit
einerseits die flüssigen Bestandteile der Gülle gefördert und die
in der Gülle vorhandenen nicht flüssigen Bestandteile dabei auch zerkleinert
werden können. Mittels diesem Zerkleinerer kann damit Gülle und ihre Bestandteile
sowohl aus einem Tank in ihn hinein als auch aus ihm heraus und durch die zumindest
eine Rohrleitung und die in der Rohrleitung vorhandenen Rohröffnungen
hindurch gefördert werden.
Nach einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzt der Zerkleinerer eine in einem Gehäuse um eine axiale Achse rotierbar
antreibbare Scheibe. Durch eine außermittige Einlassöffnung in dem Gehäuse
können die Gülle und die in der Gülle vorhandenen fasrigen Bestandteile
in das Gehäuse hineingesaugt werden. Auf der Scheibe angebrachte Häckselmesser
dienen zum Zerkleinern der durch die Einlassöffnung hineingeförderten
Gülle und der in ihr vorhandenen fasrigen Bestandteile. Die Scheibe ist außerdem
mit Schaufeln ausgestattet, damit die flüssigen und nicht flüssigen Bestandteile
der Gülle einerseits in das Gehäuse hinein und andererseits zerkleinert
aus dem Gehäuse herausgefördert werden können. Die Konstruktion dieses
Zerkleinerers ähnelt damit dem eines im Stand der Technik zum Häckseln
von Mais und Gras bekannten Scheibenrad-Häckslers. Ein solcher Häcksler
ist wegen der in im vorhandenen Lüftungsöffnungen nicht zum Transport
von Flüssigkeiten geeignet. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass mit
einer ähnlichen Konstruktion, die ein flüssigkeitsdichtes Gehäuse
beinhaltet, Gülle sowohl zerkleinert als auch durch die zum Austragen von Gülle
erfindungsgemäß mit vorhandene Rohrleitung hindurchgedrückt werden
kann.
Die Förderleistung kann erhöht werden, wenn die auf der
Scheibe des Zerkleinerers verstellbar angeordneten Messer zwei- oder dreidimensional
in Art von Lüfterschaufeln gekrümmt sind. Auch die den Umfangsrand der
Scheibe radial überragende Schaufelbereiche, vorteilhafterweise auch die auf
der Rückseite der Scheibe vorhandenen Schaufelbereiche können ebenfalls
in Art von Lüfterschaufeln zwei- oder dreidimensional gekrümmt sein. Damit
kann eine ausreichend große Druckdifferenz und dabei dann auch Förderleistung
ermöglicht werden, einerseits zum Ansaugen von Gülle aus dem Tank heraus
und andererseits zum Hindurchdrücken der Gülle und ihrer zerkleinerten
Bestandteile durch die abströmseitig des Zerkleinerers vorhandene eine oder
mehrere Rohrleitungen hindurch.
Es kann eine Steuerungseinrichtung für den Zerkleinerer vorhanden
sein, damit die Rotationsgeschwindigkeit der Scheibe beziehungsweise des Schaufelrades
variabel eingestellt werden kann. In dem Gehäuse kann eine verschließbare
Zuluftöffnung vorhanden sein, durch die bei geschlossener Einlassöffnung
Luft in das Gehäuse des Zerkleinerers hineinströmen kann, so dass durch
Rotation der Scheibe mit ihren an ihr befestigten Schaufeln und Messern die Rohrleitung
geleert werden kann. Dadurch wird verhindert, dass beim Abstellen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung Gülle aus der Rohrleitung ungewollt heraustritt.
Wie an sich bei Scheibenrad-Häckslern bekannt, kann auch der
erfindungsgemäße Zerkleinerer eine im Bereich seiner Einlassöffnung
angeordnete Gegenschneide besitzen, die mit den rotierbar antreibbaren Messern in
Schneidkontakt tritt.
Die Öffnungen in der Rohrleitung, die aus in Längsrichtung
aneinander koppelbaren mehreren Rohren bestehen kann, haben insbesondere einen gegenseitigen
konstanten Abstand. Sollte durch die einzelnen Rohröffnungen nicht gleichmäßig
genug Gülle aus der Rohrleitung herausfließen, könnte dies durch
eine Variation des gegenseitigen Abstandes der Rohröffnungen kompensiert werden.
Fremdkörper, wie zum Beispiel Strohreste und sonstige Schmutzbestandteile,
die trotz des Zerkleinerers noch in der Gülle vorhanden sind und die nicht
durch die Düsenkörper hindurchströmen können, können am
Ende der Rohrleitung in einem angeschlossenen wie insbesondere angeflanschten Sammelbehälter
aufgefangen werden. Ein solcher Sammelbehälter kann dann von Zeit zu Zeit entleert
werden.
Die Rohrleitung kann aus metallischem Material bestehen, wodurch sie
eine derartige Eigenstabilität besitzt, dass die Haltekonstruktion für
diese Rohrleitung entsprechend sparsam ausgebildet werden kann. Die Rohrleitung
kann aber auch aus Kunststoff bestehen, was dann eine entsprechend stabilere Haltekonstruktion
erforderlich machen kann.
Die Rohrleitung, die aus mehreren stirnseitig dicht aneinander befestigbaren
Rohren bestehen kann, kann mit ihren seitlichen Endbereichen klappbar beziehungsweise
schwenkbar ausgebildet sein. Dadurch wird das von der Rohrleitung beim Verteilen
von Gülle eingenommene Lichtraumprofil entsprechend schmaler, was zum Verfahren
der Rohrleitung im Straßenverkehr praktisch unumgänglich ist.
Einzelheiten für den Düsenkörper sind den in den Ansprüchen
ferner angegebenen Merkmalen sowie dem Ausführungsbeispiel zu entnehmen. Wichtig
beim Düsenkörper ist seine etwa keilförmige Gestalt innerhalb des
Rohres, wobei die Keilspitze gegen die Anströmrichtung innerhalb des Rohres
zeigt. Abströmseitig ist die Einlassöffnung des Düsenkörper
angeordnet, und zwar in einer Einlassebene, die zum abströmseitigen Ende der
Rohrleitung hin leicht gekippt ausgerichtet ist. Dadurch entsteht vor der Einlassöffnung
eine Verwirbelungsströmung in der Rohrleitung. Diese Verwirbelungsströmungen
stellen einen Strömungswiderstand dar, der bewirkt, dass sich die Gülle
längs der Rohrleitung vom Ende her aufstauen kann mit der Folge, dass längs
der Rohrleitung aus allen Düsenkörpern ein gleichmäßiger Gülleaustrag
eintritt.
Der Düsenkörper besitzt dazu eine entsprechende Auslassöffnung,
die durch ein Rohrstück verkörpert wird, mit dem der Düsenkörper
aus der Rohröffnung nach unten herausragt. An dem Rohrstück kann ein beispielsweise
Schlauchstück befestigt werden, das unmittelbar über der Bodenfläche,
auf der die Gülle verteilt werden soll, endet. Es ist auch möglich, das
Schlauchstück in die Bodenfläche hineinragen zu lassen, so dass die Gülle
gleichmäßig verteilt direkt in den Boden hineingebracht werden kann.
Der Düsenkörper ist so geformt, dass er längs des Rohres
verschoben und mit seinem Rohrstück in die für ihn jeweils bestimmte Rohröffnung
hineingesetzt werden kann. Vorzugsweise ist der Düsenkörper aus Kunststoffmaterial
hergestellt. Er kann aber auch aus jedem anderen geeigneten Material bestehen. Die
gewölbte Oberfläche des etwa keilförmigen Düsenkörpers
könnte auch durch ein entsprechend geformtes Material, wie beispielsweise ein
Blechmaterial hergestellt werden.
Die Unterseite des Düsenkörpers kann flach auf der Innenseite
des Rohre anliegen und dementsprechend die gleiche Wölbung wie die Rohrleitung
aufweisen. Zum Befestigen des Düsenkörpers im Bereich der Rohröffnung
können eine oder mehrere Schrauben vorgesehen werden, die von außen durch
den Rohrmantel hindurch in die Düsenkörper hineingreifen können.
Im praktischen Betrieb hat sich ein Rohrdurchmesser der Rohrleitung
zwischen etwa 100 mm (Millimeter) und 130 mm als ausreichend herausgestellt, um
Rohrleitungen in der Querrichtung von bis zu 15 m (Meter) oder sogar 25 m Länge
ausbilden zu können. Bei solchen Arbeitsbreiten ist es wichtig, dass die Rohrleitung
zusammengeklappt werden kann, wenn das Güllefahrzeug, an dem die Rohrleitung
mit ihrer Haltekonstruktion fest angebracht ist, im Straßenverkehr sich bewegen
soll.
Bei solchen Rohrleitungen der vorstehend genannten Art hat es sich
als sinnvoll herausgestellt, die Auslassöffnungen und damit die Düsenkörper
mit gegenseitigem Abstand zwischen etwa 20 cm (Zentimeter) und 50 cm (Zentimeter)
in der Rohrleitung anzuordnen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind den in den Ansprüchen
ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu
entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht auf eine Vorrichtung
zum Verteilen von Gülle, deren Gülletank an einem von einem Schlepper
gezogenen Anhänger angebracht ist,
2 eine schematische Schnittdarstellung auf den die
Rohrleitung betreffenden Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
3 eine perspektivisch vergrößerte Darstellung
eines Teils der Rohrleitung mit einsitzendem Düsenkörper,
4 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Darstellung
von 3,
5 eine perspektivische Draufsicht auf den zwischen
dem Gülle-Tank und der Rohrleitung angeordneten Zerkleinerer nach der Erfindung,
6 eine teilweise geschnittene Darstellung des Zerkleinerers
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit Ansicht auf die Rückseite
der im Zerkleinerer vorhandenen Schaufelrad-Scheibe,
7 die Vorderansicht der Schaufelrad-Scheibe gemäß
5.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Eine Vorrichtung 10 zum Verteilen von Gülle oder vergleichbaren
stark verschmutzten Flüssigkeiten auf einer landwirtschaftlichen Bodenfläche
12 enthält einen Gülletank 14, der im vorliegenden Beispielsfall
auf einem von einem Schlepper 16 über die Bodenfläche
12 gezogenen Anhänger 18 montiert ist.
Am Heck des Anhängers 18 ist in Querrichtung
20, die quer zur Fahrtrichtung 22 des Schleppers 16 ausgerichtet
ist, eine Rohrleitung 24 mit einem linken und einem rechten Rohrast
26, 28 vorhanden. Die Rohrleitung 24 ist leitungsmäßig
über einen etwa T-förmigen Verteiler 30 am Auslass
32 einer mit einem weiter unten noch näher beschriebenen Verteiler
110 verbundenen Schlauchleitung 112 dicht angeflanscht. Die Rohrleitung
24 wird mittels eines Hilfsgestänges 36 und einer Seilabhängung
38 am Gülletank 14 beziehungsweise am Anhänger
18 befestigt.
Über den Verteiler 30 wird die im Tank 14 vorhandene
Gülle 40 durch den Verteiler 110 hindurch in den linken und
rechten Rohrast 26, 28 hineingedrückt.
Jeder Rohrast 26, 28 besteht aus mehreren stirnseitig
fluchtend aneinandergeflanschten Rohren 50, 52, deren Rohrachsen
in Querrichtung 20 fluchtend miteinander ausgerichtet sind. Es können
in Querrichtung 20 nur ein Rohr oder entsprechend mehrere
Rohre vorhanden sein. Die Rohre 50, 52 unterscheiden sich im vorliegenden
Fall in der Länge voneinander.
Am Ende des in Querrichtung 20 seitlich letzten Rohres
52, und das Gleiche gilt wie alles Nachstehende in gleicher Weise für
den linken Rohrast 26 und den rechten Rohrast 28, ist ein Sammelbehälter
56 angeflanscht. Der Sammelbehälter 56 ist durch eine Flanschplatte
58 an seinem Ende, die in diesem Falle seinen Boden darstellt, verschlossen.
Ohne den Sammelbehälter 56 wäre eine vergleichbare Flanschplatte
58 am – in der Zeichnung linken Ende des Rohres 52 –
beispielsweise an der Stelle 60 vorhanden. Der linke Rohrast
26 und der rechte Rohrast 28 sind in ihrem hinteren Endbereich
62 verschlossen. Der hintere Endbereich 62 des Rohres
50 ist nicht verschlossen. Dort ist das angeschlossene weitere Rohr
52 mit seinem vorderen Ende 64 angeflanscht befestigt. Das Rohr
50 ist seinerseits mit seinem vorderen Ende 64 an dem Verteiler
30 angeflanscht. Der Verteiler besitzt eine innere Schwalbenschwanzausbildung
66, die bewirkt, dass die Gülle aus dem Tank 14 gleichmäßig
verteilt in den linken und rechten Rohrast 26, 28 hineinströmen
kann.
In jedem Rohr des linken und rechten Rohrastes 26,
28 sind mehrere Öffnungen 70 in Richtung der Längsachse
72 der Rohrleitung 24 im vorliegenden Fall gleichmäßig
verteilt vorhanden. In jeder Öffnung 70 steckt ein Düsenkörper
74. Der Düsenkörper 74 besitzt eine haubenartig gewölbte,
rampenartige Oberfläche 76, die sich gegen die Zuströmrichtung
78 verjüngt. Die gewölbte Oberfläche 76 stellt
eine Art Kappe dar. Die Kappe ist an ihrer Unterseite 80 verschlossen und
liegt mit der Unterseite, die eine konvexe Wölbung aufweist, die der Wölbung
des Rohrmantels entspricht, im vorliegenden Fall flächig und dicht an der Innenseite
des Rohres 50 an. Über eine Befestigungsschraube 82 lässt
sich der Düsenkörper 74 fest an dem Rohr 50 anschrauben.
Die Einlassöffnung 84 des Düsenkörpers
74 liegt in einer Einlassebene 86, die in einem Winkel
88 gegen die senkrecht zur Längsachse 72 vorhandene Querschnittsebene
zum hinteren Ende 64 des betreffenden Rohres hin geneigt ist. Der Winkel
88 ist etwa 5° bis 30° (Altgrad) groß. Die Einlassebene
86 schließt damit mit der Längsachse 72 einen Winkel
89 zwischen 85° und 60° ein.
Die Einlassöffnung 84 ist mit einem Rohrstück
90 leitungsmäßig verbunden. Diese leitungsmäßige Verbindung
wird durch einen entsprechend ausgerundeten Innenraum 94 innerhalb des
Düsenkörper 74 hergestellt. Das Rohrstück 90 kragt
von der Unterseite 80 des Düsenkörpers 74 nach unten
aus und dabei durch die Rohröffnung 70 hindurch. Die Bauhöhe
96 des Düsenkörpers 74 einschließlich der Länge
des Rohrstückes 90 ist ausreichend kleiner als der Innendurchmesser
98 des Rohres 50 (beziehungsweise 52). Dadurch kann der
Düsenkörper 74 im Innenraum des Rohres 50 in Richtung
der Längsachse 72 bei seiner Montage in den Rohren verschoben und
in eine Öffnung 70 eingesetzt oder aus derselben wieder herausgezogen
werden.
Beim Herausdrücken der Gülle 40 aus dem Zerkleinerer
110 füllen sich die Rohrleitung 24 beziehungsweise die Rohre
50, 52 mit Gülle. In der flüssigen Gülle
40 noch vorhandene Fremdkörper, die den Zerkleinerer 110
unzerkleinert passiert haben und die noch zu groß sein sollten, als dass sie
durch die Düsenkörper 74 ausgetragen werden könnten, werden
in den am im vorliegenden Fall linken Rohrast 26 angeflanschten Sammelbehälter
56 hineingespült. Im Regelfall wird es solche Fremdkörper aber
praktisch kaum geben.
Die Rohrleitung 24 füllt sich mit Gülle
40 infolge der Strömungsverwirbelung 100, die abströmseitig
vor jeder Einlassöffnung 84 der vorhandenen Düsenkörper
74 entsteht. Durch den dadurch bewirkten Strömungswiderstand hinsichtlich
der aus den Düsenkörpern herausfließenden Gülle kann sich das
Rohr im Inneren mit Gülle füllen. Die dadurch im Rohr vorhandenen Druckverhältnisse
ermöglichen einen gleichmäßigen Austrag der im Rohr vorhandenen Gülle
aus den einzelnen Düsenkörpern heraus.
Die Einlassöffnungen 84 der im vorliegenden Beispielsfall
im Abstand von etwa 20 cm (Zentimeter) längs der Achse 72 angeordneten
Düsenkörper 74 sind im vorliegenden Beispielsfall etwa 20 mm
(Millimeter) groß. Je nach Austragmenge können der gegenseitige Abstand
und die Einlassöffnungen 84 der Düsenkörper 84
auch größer sein.
Die beiden in Querrichtung 20 angeordneten Rohre
50 der Rohrleitung 24 sind über den Verteiler 30,
wie vorstehend bereits ausgeführt, und einer flexiblen Schlauchleitung
112 mit dem Zerkleinerer 110 verbunden. Der Verteiler
30 ist im vorliegenden Beispielsfall über eine metallische Platte
114 an einem Rahmenteil 116 des Anhängers 18 nach
hinten auskragend befestigt.
Der Zerkleinerer 110 ist über einen Zulauf
118, der über einen hydraulisch betätigbaren Schieber
120 verschiebbar ist, mit dem Tank 14 verbunden. Die in dem Tank
14 verbundene Gülle 40 kann bei geöffnetem Schieber
120 durch den Zulauf 118 hindurch in den Innenraum des Zerkleinerers
110 hineinströmen. Wie nachstehend noch näher beschrieben wird,
wird diese Gülle und die in ihr enthaltenen Bestandteile beim Eintritt in den
Zerkleinerer 110 zerkleinert und durch den Zerkleinerer 110 in
die Schlauchleitung 112 hineingefördert und durch diese Schlauchleitung
112 und den Verteiler 30 weiter in die beiden Rohre
50 hinein- und hindurchgefördert.
In dem Zerkleinerer 110 ist ein Schaufelrad 122
vorhanden, dass diese Förderleistung der Gülle aus dem Tank
14 heraus und durch die Rohre 50 hindurch bewirkt. Das Schaufelrad
122 wird durch einen durch den Tank 14 hindurchführenden
Antriebsstrang 126 rotierbar angetrieben. An diesem Antriebsstrang
126 sind schaufelartige Verwirbelungsscheiben 128 angeordnet,
so dass beim Rotieren des Antriebsstranges die in dem Tank 14 vorhandene
Gülle durchmischt wird und sich keine festen Niederschläge im Boden des
Tanks 14 absetzen. Der Antriebsstrang 126 ist mit der Abtriebswelle
des Schleppers 16 verbunden. Ein sonstiger motorischer Antrieb für
den Zerkleinerer 110 oder für das Fördern der Gülle
40 aus dem Tank heraus ist nicht vorhanden.
In dem Zerkleinerer 110 ist eine durch einen Deckel
130 verschließbare Zuluft-Öffnung 132 vorhanden. Bei
geschlossenem Schieber 120 und geöffneter Zuluft-Öffnung
132 kann durch Rotation des Zerkleinerers 110 die in dem Gehäuse
140 des Zerkleinerers 110 vorhandene Gülle vollständig
aus dem Gehäuse 140 heraus und in die Schlauchleitung 112
hineingefördert werden. Des Weiteren kann durch Betrieb des Schaufelrades
122 die noch in der Schlauchleitung 112 und in der Rohrleitung
24 vorhandene Gülle vollständig aus den in der Rohrleitung
24 vorhandenen Düsenkörpern 74 herausgedrückt werden.
Das Gehäuse 140 des Zerkleinerers 110 (5)
besitzt eine exzentrische, im unteren Bereich des Gehäuses 140 seitlich
angeordnete Einlassöffnung 142, in die der Zulauf 118 einmündet.
Im oberen Bereich des Gehäuses 140 ist eine Auslassöffnung
144 für die das Gehäuse 140 verlassende Gülle vorhanden.
Die Auslassöffnung 144 ist mit der Schlauchleitung 112 flüssigkeitsdicht
verbunden.
Im Inneren des Gehäuses ist das Schaufelrad 122 drehbar
gelagert, welches mit dem Antriebsstrang 126 rotationsfest verbunden ist.
Das Schaufelrad 122 besteht aus einer Kreis-Scheibe 150, die auf
ihrer der Einlassöffnung 142 zugewandten Vorderseite 152
mit mehreren umfangsmäßig verteilten Häckselmessern 154
versehen ist. Häckselmesser überstreichen die Einlassöffnung
142 und wirken mit einem dort angeordneten Gegenmesser 156 so
zusammen, dass die durch den Zulauf 118 hindurch in das Innere des Gehäuses
140 hineingedrückten Güllebestandteile im Bereich der Einlassöffnung
142 so zerkleinert werden, dass sie durch die Schlauchleitung
112 hindurch und insbesondere durch die in den Öffnungen der Rohrleitung
24 positionierten Düsenkörper 74 hindurchströmen
können.
Auf der Rückseite der Scheibe 150 sind Schaufeln
160 vorhanden, die die Scheibe radial überragen. Die Schaufelbereiche
162, die die Scheibe 150 radial überragen, wirken als Förderschaufeln
und schaufeln die in das Innere des Gehäuses 140 hineingeströmte
Gülle zusammen mit ihren zerkleinerten Bestandteilen durch die Auslassöffnung
144 hindurch aus dem Gehäuse 140 heraus. Insbesondere die
Schaufelbereiche 162 und auch die Häckselmesser 154 können
zur Erhöhung der Druckverhältnisse und damit zur Verbesserung der Förderleistung
des Schaufelrades 122 zwei- oder dreidimensional gekrümmt sein. Vergleichbares
gilt auch für die im rückwärtigen Bereich der Scheibe 150
vorhandenen Schaufelbereiche 163.
Der Durchmesser der Scheibe 150 kann relativ klein zum Durchmesser
des Gehäuses 140 sein, um auch die auf der Rückseite der Scheibe
montierten Schaufelbereiche 163 möglichst stark an der Förderleistung
beteiligen zu lassen. Je kleiner der Scheibendurchmesser 164 wird, umso
größer werden die für die Förderleistung insbesondere wirksamen
Schaufelbereiche 162.
Der vorliegende Zerkleinerer 110 ähnelt damit einem
an sich im Stand der Technik bekannten Scheibenrad-Häcksler. Allerdings ist
er flüssigkeitsdicht ausgebildet und besitzt keine Lufteintrittsöffnungen,
die nicht verschließbar wären, wie sie bei Schaufelrad-Häckslern
planmäßig vorhanden sind.
In einem solchen Zerkleinerer lässt sich auf insgesamt technisch
einfache, wirtschaftlich günstige Weise Gülle aus einem Tank
14 zerkleinert austragen und dabei im Zusammenwirken mit der erfindungsgemäß
ebenfalls vorhandenen Rohrleitung 24 gleichmäßig über einer
Bodenfläche verteilen. Nach Beendigen des Austrag- und Verteilvorganges kann
die Rohrleitung 24 durch weiteres Antreiben des Zerkleinerers
110 bei geschlossenem Zulauf 118 vollständig geleert werden.
Dadurch müssen keine im Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen getroffen
werden, um ein ungewolltes Herauslaufen von Gülle aus den Schlauchleitungen
zu verhindern. Letzteres ist unbedingt erforderlich, um ein Verschmutzen von öffentlichen
Straßen und Wegen mit Gülle zu verhindern; denn es lässt sich nicht
verhindern, dass ein Gülle-Tank 14 mit der erfindungsgemäßen
Verteil-Vorrichtung auch über Straßen und Wege transportiert wird, die
nicht mit Gülle belastet werden sollen.