Die Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungsanlage, die auf einem
Mast angeordnet ist, mit steuerbar beweglich angeordneten Beleuchtungseinrichtungen,
insbesondere Scheinwerfer.
Um einen Einsatzort oder eine Baustelle ausleuchten bzw. anleuchten
zu können, werden mobile Beleuchtungsanlagen verwendet, die zumeist auf einem
Fahrzeug oder einer sonstigen mobilen Einheit befestigt sind. Derartige Beleuchtungsanlagen
weisen ein oder mehrere Scheinwerfer auf, die auf einem Lichtmast montiert sind.
Um die Beleuchtung der Beleuchtungsanlage den örtlichen Gegebenheiten anzupassen,
sind die Scheinwerfer beweglich am Lichtmast angeordnet.
Aus der US 6,299,336 B1
ist eine Vorrichtung zum Befestigen eines Teleskop-Mastes an einem Fahrzeug bekannt,
wobei auf dem Teleskop-Mast am oberen Ende eine Beleuchtung befestigt sein kann.
Die Beleuchtung kann in einer Richtung ferngesteuert bewegt werden.
Aus der US 5,207,747 A
ist ein mobiles Beleuchtungssystem bekannt, bei dem eine Scheinwerferanordnung auf
einem gelenkigen Arm befestigt sind. Der gelenkige Arm ist beispielsweise auf einem
Fahrzeug befestigt. Der Arm und die Scheinwerferanordnung weisen mehrere Freiheitsgrade
der Bewegung auf. Weiters weist das System einen Generator zur Leistungsversorgung
sowie ein Mittel zum Bedienen des Lichts und des gelenkigen Arms.
Aus der DE 203 13 313 U1
ist ein Einsatzfahrzeug bekannt, das einen Gerätemast aufweist, der zwischen
einer Ruhe- und einer Funktionsposition beweglich am Fahrzeugaufbau angeordnet ist.
Der Gerätemast weist eine Gerätebrücke zur Aufnahme von wenigstens
zwei Geräten auf, von denen wenigstens eines eine Beleuchtungseinrichtung und
wenigstens eines eine Überwachungseinrichtung ist. An der Spitze des Gerätemastes
kann ein Versorgungsmodul angeordnet sein. Die Geräteaufnahmebrücke besitzt
ausgehend vom Versorgungsmodul zwei senkrecht zum Gerätemast gerichtete Querstangen,
die um ihre jeweilige Längsachse drehbar sind, sodass die an den Querstangen
befestigten Geräte um diese Längsachsen schwenkbar sind. Weiters sind
die Geräte mit einer Steuerungseinheit zur Steuerung der verschiedenen Gerätefunktionen
verbunden.
Der vorliegenden Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine
Beleuchtungsanlage der eingangs geschilderten Art so auszugestalten, dass eine verbesserte
Funktion sowie gegebenenfalls eine Reduktion von Herstellungs- bzw. Wartungskosten
erreicht werden kann.
Diese Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass die steuerbar
beweglich angeordneten Beleuchtungseinrichtungen zumindest annähernd, insbesondere
sternförmig, um ein Zentrum angeordnet sind und die Beleuchtungseinrichtungen
eine Leuchteinheit bilden, welche schwenkbar am Mast angeordnet ist.
Dabei ist vorteilhaft, dass ein Einsatzort an mehreren Stellen bzw.
ein größerer Einsatzort durch einen gleichmäßigeren Lichtkegel
ausgeleuchtet werden kann. Durch die schwenkbare Leuchteinheit kann der durch die
Beleuchtungseinrichtungen erzeugte Lichtkegel an verschiedene, zu beleuchtende Stellen
bewegt werden. Beispielsweise können verschiedene Stellen um ein Einsatzfahrzeug
ausgeleuchtet werden oder auch Einsatzorte, welche sich auf einer geneigten Ebene
oder einem Hang befinden. Weiters kann dadurch ein Ausleuchten von sich an geneigten,
senkrechten oder überhängenden Flächen befindlichen Objekten ermöglicht
werden. Beispielsweise kann ein Ausleuchten einer Unterseite einer Brücke oder
einer Unterführung, oder eine Decke einer Halle oder eines Tunnels ermöglicht
werden. Vorteilhaft ist auch, dass dadurch ein Beleuchten von höher gelegenen
Räumen, beispielsweise in einem mehrstöckigen Haus, durch die am Mast
schwenkbar befestigte Leuchteinheit ermöglicht werden kann.
Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung, bei der der Mast auf einem Fahrzeug
(73), insbesondere auf einem Anhänger, auf einem Kommunalfahrzeug
oder auf einem Einsatzfahrzeug, beispielsweise einem Zivilschutzfahrzeug, einem
Feuerwehrfahrzeug oder einem Rettungsfahrzeug, angeordnet ist. Dadurch kann eine
schnelle und flexible Ausleuchtung eines Einsatzortes ermöglicht werden. Weiters
können dadurch Beleuchtungen, die nur temporär benötigt werden, beispielsweise
bei Abendveranstaltungen oder Baustellen, bereitgestellt werden.
Nach einer anderen Ausführungsvariante, bei der mehr als zwei,
bevorzugt mehr als vier, insbesondere sieben, Beleuchtungseinrichtung um das Zentrum
angeordnet sind, ist vorteilhaft, dass dadurch eine höhere Beleuchtungsstärke
mit kostengünstigeren bzw. lichtschwächeren Beleuchtungseinrichtungen
ermöglicht werden kann. Durch die Anordnung der Beleuchtungseinrichtungen um
ein Zentrum wird eine gleichmäßigere Ausleuchtung bzw. auch eine einfachere
Steuerung der Beleuchtungsanlage ermöglicht.
Vorteilhaft sind auch Weiterbildungen, bei der die Beleuchtungseinrichtungen
jeweils um eine Schwenkachse in einer Richtung normal auf die Richtung zum Zentrum
schwenkbar sind bzw. bei der die Beleuchtungseinrichtungen jeweils um einen Winkel
zwischen –120° und 240°, insbesondere zwischen 0° und
120°, schwenkbar sind. Dadurch kann ein durch die Beleuchtungseinrichtungen
gebildetes Lichtbündel fokussiert oder ausgeweitet werden. Dies ermöglicht
eine stärkere Ausleuchtung einzelner Stellen eines Einsatzortes, beispielsweise,
wenn der Fokus des Lichtbündels der Beleuchtungseinrichtungen auf die betreffende
Stelle gerichtet ist, oder eine gleichmäßigere Ausleuchtung einer großen
Fläche. Durch ein annähernd parallel verlaufendes Lichtbündel kann
eine Ausleuchtung von Schächten oder Tunnels verbessert werden. Ein Schwenkwinkel
zwischen –120° und 240° ermöglicht eine große Flexibilität
bei der Ausleuchtung, welche insbesondere beim inspizieren von Gebäuden, Brücken
oder Tunnels von großem Vorteil sein kann.
Bei einer weiteren möglichen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
die Schwenkachsen der Beleuchtungseinrichtungen in etwa in einer Ebene liegen. Dadurch
kann ein einfacher Aufbau der Beleuchtungseinrichtung sowie eine einfachere Steuerung
des durch die Beleuchtungseinrichtungen erzeugten Lichtbündels ermöglicht
werden.
Weiterbildungen sehen vor, dass, insbesondere für die Schwenkbewegung
der Beleuchtungseinrichtungen um die jeweiligen Schwenkachsen, eine gemeinsame Antriebsvorrichtung
mit zumindest einem Teil der Beleuchtungseinrichtungen bewegungsgekoppelt ist bzw.
die Beleuchtungseinrichtungen jeweils mit einem, insbesondere stabförmigen,
Steuerelement, welches eine Kraft zum Bewegen, insbesondere zum Schwenken, der Beleuchtungseinrichtungen
überträgt, verbunden ist bzw. die mit den Beleuchtungseinrichtungen verbundenen,
insbesondere stabförmigen, Steuerelemente mit einer, insbesondere um eine durch
das Zentrum der Beleuchtungseinrichtungen verlaufende Drehachse drehbare, Steuerplatte
verbunden sind, die mit der Antriebsvorrichtung für die Schwenkbewegung der
Beleuchtungseinrichtungen verbunden ist,. Dadurch kann der Vorteil erzielt werden,
dass nur eine Antriebsvorrichtung für mehrere schwenkbare Beleuchtungseinrichtungen
benötigt wird und eine Kraftübertragung für die Bewegung der Beleuchtungseinrichtungen
durch die Steuerelemente bzw. die Steuerplatte auf einfache und günstige Weise
erfolgen kann. Weiters kann dies eine Gewichtsersparnis, insbesondere am obern Ende
des Mastes, ermöglichen und Kosten weiterer Antriebsvorrichtungen eingespart
werden.
Eine weitere Ausführungsvariante sieht vor, dass, insbesondere
für die Schwenkbewegung der Beleuchtungseinrichtungen um die jeweiligen Schwenkachsen,
mindestens eine weitere Antriebsvorrichtung mit zumindest einer Beleuchtungseinrichtung,
insbesondere mit einem weiteren Teil der Beleuchtungseinrichtungen, bewegungsgekoppelt
ist. Dadurch kann eine Beleuchtung individueller und flexibler gestaltet werden.
Weitere mögliche Ausgestaltungen sehen vor, dass die Leuchteinheit
um eine zur Ebene der Schwenkachsen der Beleuchtungseinrichtungen parallel verlaufende
Schwenkachse schwenkbar ist bzw. dass zum Schwenken der Leuchteinheit am Mast eine
Antriebsvorrichtung, insbesondere eine elektrisch, pneumatisch und/oder hydraulisch
betriebene Linearantriebsvorrichtung, angeordnet ist bzw. dass die Leuchteinheit
zwischen einem Winkel von in etwa 0° und in etwa 180°, insbesondere zwischen
in etwa 0° und in etwa 90°, schwenkbar ist bzw. dass der Mast entlang
seiner Längsachse, insbesondere teleskopartig, verfahrbar ist bzw. dass der
Mast und/oder die Leuchteinheit um die Längsachse drehbar bzw. schwenkbar ist.
Dadurch kann eine effiziente Steuerung ermöglicht werden und eine große
Dynamik bei der Ausleuchtung ermöglicht werden. Weiters kann dadurch eine flexiblere
und vielseitige Einsetzbarkeit ermöglicht werden. Beispielsweise kann die Masthöhe
für große Einsatzorte erhöht werden oder bei einer Brücken-
oder Tunnelinspektion oder dergleichen herabgesetzt und den örtlichen Gegebenheiten
angepasst werden. Durch die Drehbarkeit des Mastes bzw. der Leuchteinheit kann eine
Rundumbeleuchtung oder eine Verfolgung eines Beleuchtungsziels ermöglicht werden.
Vorteilhaft ist auch eine weitere mögliche Ausgestaltung, bei
der die Leuchteinheit ein, insbesondere zur Ebene der Schwenkachsen der Beleuchtungseinrichtungen
annähernd parallel angeordnetes, Deckelement umfasst. Dadurch kann einerseits
eine Abdeckung bzw. Schutzvorrichtung, beispielsweise gegen Spritzwasser oder herabfallende
Gegenstände, für die Beleuchtungseinrichtungen im aktiven oder inaktiven
Zustand ermöglicht werden und andererseits weitere Funktionen ermöglicht
werden. Das Deckelement kann dabei beispielsweise auch als Montagevorrichtung für
weitere Geräte oder Sensoren dienen.
Weiterbildungen sehen vor, dass das Deckelement, insbesondere zumindest
eine Oberfläche des Deckelementes, flach oder zumindest annähernd kugelabschnittförmig
ausgebildet ist bzw. dass die den Beleuchtungsvorrichtungen zugewandte Oberfläche
und/oder die den Beleuchtungsvorrichtungen abgewandte Oberfläche des Deckelementes
zumindest teilweise reflektierend oder spiegelnd, beispielsweise verchromt, ausgebildet
ist. Dadurch können diese Weiterbildungen den Vorteil bieten, dass eine Verbesserung
der Aerodynamik, insbesondere in einer Transportstellung, ermöglicht werden
kann. Weiters kann eine verbesserte Ableitung von Wasser und/oder Verschmutzungen
erzielt werden und die Möglichkeit einer Anhaftung von Verschmutzungen reduziert
werden. Vorteilhaft ist dabei weiters, dass dadurch eine Erhöhung der Rostbeständigkeit
und der Haltbarkeit des Deckelements ermöglicht wird. Durch eine Verspiegelung
oder Verchromung des Deckelements bzw. der Oberfläche bzw.
einer reflektierenden Oberfläche kann die Lichtführung des durch die Beleuchtungseinrichtungen
erzeugten Lichtbündels verbessert werden oder das Deckelement als Spiegel verwendet
werden, um die Möglichkeit eines besseren Überblicks über einen Einsatzort
oder über eine Baustelle zu erreichen.
Eine weitere vorteilhafte Ausbildung sieht vor, dass die den Beleuchtungsvorrichtungen
zugewandte Oberfläche und/oder die den Beleuchtungsvorrichtungen abgewandte
Oberfläche des Deckelementes zumindest teilweise rutschfest ausgebildet ist.
Dadurch kann ein sichereres Betreten des Deckelements ermöglicht werden.
Vorteilhaft ist auch eine weitere mögliche Ausbildung, bei der
die Leuchteinheit eine käfigförmige Trageinheit umfasst, an der die Beleuchtungseinrichtungen
schwenkbar gelagert sind. Dadurch kann eine stabile und leichtgewichtige Befestigung
für die Beleuchtungseinrichtungen sowie gegebenenfalls für weitere Geräte
und Vorrichtungen ermöglicht werden.
Eine weitere mögliche Ausgestaltung sieht vor, dass der Mast
starr, insbesondere nicht entlang seiner Längsachse verfahrbar und/oder nicht
um die Längsachse drehbar bzw. schwenkbar, ausgebildet ist. Dadurch kann ein
kostengünstiger und wartungsarmer Mast eingesetzt werden.
Durch eine Weiterbildung, bei der die Antriebsvorrichtung zum Schwenken
der Beleuchtungseinrichtungen und/oder die Antriebsvorrichtung zum Schwenken der
Leuchteinheit mit einer Steuervorrichtung und/oder einer Fernbedienung verbunden
sind, kann ein gezielteres Steuern der Beleuchtungsanlage ermöglicht werden.
Vorteilhaft ist eine weitere mögliche Ausbildung, bei der die
Verbindung zwischen den Antriebsvorrichtungen und der Steuervorrichtung und/oder
der Fernbedienung zumindest teilweise drahtlos erfolgt. Dadurch können Leitungen
eingespart werden, sowie eine Verbesserung der Bedienbarkeit, beispielsweise durch
eine Fernbedienung, erzielt werden.
Möglich ist auch eine Weiterbildung, bei der die Steuervorrichtung
und/oder die Fernbedienung eine Speichereinheit zum Speichern von Daten umfasst.
Dadurch kann ermöglicht werden, dass Abläufe oder Positionen, welche zur
Steuerung der Beleuchtungsanlage durch die Steuervorrichtung verwendet werden können,
hinterlegt werden können.
Vorteilhaft sind auch Weiterbildungen, bei der die Steuervorrichtung
und/oder die Fernbedienung Mittel zum Abspeichern und/oder Aufrufen von Winkelstellungen
der Beleuchtungseinrichtungen und/oder der Leuchteinheit umfasst bzw. bei der in
der Speichereinheit Daten über Winkelstellungen der Beleuchtungseinrichtungen
und/oder der Leuchteinheit hinterlegt sind. Dadurch kann eine Vereinfachung der
Bedienung der Beleuchtungsanlage ermöglicht werden.
Eine weitere Ausbildung sieht vor, dass in der Speichereinheit ein
Programm zum Steuern oder Regeln der Winkelstellungen der Beleuchtungseinrichtungen
und/oder der Leuchteinheit hinterlegt ist. Damit kann eine bessere Anpassung an
einen vorgegebenen Verwendungszweck erzielt werden.
Von Vorteil ist auch eine Ausbildung, bei der an der Leuchteinheit
und/oder am Fahrzeug ein Sensor, beispielsweise ein Abstands-Sensor zur Höhenkontrolle,
angeordnet ist. Dadurch kann die Funktion oder der Einsatz der Beleuchtungsanlage
überwacht werden. Insbesondere kann dadurch eine Überprüfung der
zur Verfügung stehenden Raumhöhe, beispielsweise in Hallen, unter Unterführungen
oder in Tunnels, für das Ausfahren des Mastes oder das Schwenken der Leuchteinheit
ermöglicht werden.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
1 Eine Beleuchtungsanlage mit ausgeschwenkten Beleuchtungseinrichtungen;
2 Eine Beleuchtungsanlage mit eingeschwenkten Beleuchtungseinrichtungen;
3 Eine perspektivische Detaildarstellung der Beleuchtungsanlage;
4 Eine Draufsicht einer Detaildarstellung der Beleuchtungsanlage;
5 Eine Beleuchtungsanlage mit einer ausgeschwenkten
Leuchteinheit;
6 Eine Beleuchtungsanlage mit einer ausgeschwenkten
Leuchteinheit und ausgeschwenkten Beleuchtungseinrichtungen;
7a Eine schematische Darstellung einer Beleuchtungsanlage
mit ausgeschwenkten Beleuchtungseinrichtungen zur Erzeugung eines fokussierten Lichtbündels;
7b Eine schematische Darstellung einer Beleuchtungsanlage
mit geschwenkten Beleuchtungseinrichtungen zur Erzeugung eines breiten Lichtbündels;
7c Eine schematische Darstellung einer Beleuchtungsanlage
mit geschwenkter Leuchteinheit und geschwenkten Beleuchtungseinrichtungen zur Erzeugung
eines breiten Lichtbündels;
8 Eine schematische Detaildarstellung einer Steuervorrichtung;
9 Eine auf einem Fahrzeug befestigte Beleuchtungsanlage.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen
Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen
sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten
Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene
sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß
auf die neue Lage zu übertragen.
In der 1 ist eine gegebenenfalls für
sich eigenständige Ausführungsform der Beleuchtungsanlage gezeigt.
Die Beleuchtungsanlage 1 umfasst dabei einen Mast
2, insbesondere einen Lichtmast und eine daran schwenkbar gelagerte Leuchteinheit
3, welche wiederum schwenkbar gelagerte Beleuchtungseinrichtungen
4 umfasst. Eine derartige Beleuchtungsanlage 1 wird vorzugsweise
auf mobilen Geräten, wie z.B. Fahrzeuge, insbesondere Kommunalfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge,
Rettungsfahrzeuge, Zivilschutzfahrzeuge und/oder Baustellenfahrzeuge, montiert.
Die Beleuchtungsanlage 1 kann auch auf nicht selbstfahrende Fahrzeuge,
beispielsweise auf einem Anhänger, aufgebaut sein. Weiters kann die Beleuchtungsanlage
auch auf Baucontainer und dergleichen angeordnet sein. Dadurch kann eine flexible
und mobile Beleuchtungsanlage 1 bereitgestellt werden, die einen Einsatzort
oder eine Baustelle optimal und gezielt ausleuchten kann.
Der vorzugsweise am Fahrzeug montierte Mast 2 ist beispielsweise
durch einen aus dem Stand der Technik bekannten Lichtmast gebildet, welcher um seine
Längsachse 5 drehbar ist und entlang der Längsachse
5, beispielsweise teleskopartig, höhenverstellbar aus- und einfahrbar
ist. Am oberen Ende 6 des Mastes 2 ist eine Schwenkvorrichtung
7 angeordnet, welche die Leuchteinheit 3 schwenkbar mit dem Mast
2 verbindet. Die Schwenkvorrichtung 7 umfasst einen fest mit dem
Mast 2 verbundenen Verbindungsteil 8, an dem die Leuchteinheit
3 schwenkbar angeordnet ist und mit dem, beispielsweise über einen
Halteteil 9, eine Antriebsvorrichtung 10 zum Schwenken der Leuchteinheit
3 verbunden ist. Die, insbesondere lineare, Antriebsvorrichtung
10 umfasst vorzugsweise eine Kolbenstange 11, welche bevorzugt
elektrisch angetrieben wird. Der elektrische Antrieb der Kolbenstange
11 der Antriebsvorrichtung 10 kann beispielsweise durch einen
Elektromotor, insbesondere einen Servomotor oder einen Schrittmotor, erfolgen oder
durch einen Linearantrieb. Anstatt einer elektrischen Antriebsvorrichtung
10 ist es auch möglich, weitere Linearantriebsvorrichtungen einzusetzen,
beispielsweise pneumatisch und/oder hydraulisch angetriebene Lineareinheiten.
Die Kolbenstange 11 der Antriebsvorrichtung 10 ist
mit der Leuchteinheit 3 über mindestens eine Lasche 12, vorzugsweise
zwei Laschen 12, verbunden. Die Laschen 12 bilden dabei einen
Hebel, dessen Hebelarm dem Gewicht der Leuchteinheit 3 bzw. der Antriebskraft
der Antriebsvorrichtung 10 und den gewünschten Bewegungsparametern,
wie beispielsweise der gewünschten Beschleunigung und der gewünschten
Schwenkgeschwindigkeit, angepasst ist.
Die in etwa parallel zur Längsachse 5 des Mastes
2 angeordnete Antriebsvorrichtung 10 bzw. Kolbenstange
11 ist mit dem oberen Ende 6 des Mastes 2 bzw. mit dem
Halteteil 9 durch eine Verbindungseinrichtung 13 verbunden und
an dieser schwenkbar gelagert, sodass ein biegemomentfreies Schwenken der Leuchteinheit
3 ermöglicht wird. Aus dem gleichen Grund ist eine Verbindungseinrichtung
14 zum Verbinden der Kolbenstange 11 mit der Lasche
12 der Leuchteinheit 3 schwenkbeweglich ausgeführt. Die Verbindungseinrichtungen
13, 14 sind dabei um Schwenkachsen beweglich, die zu einer Schwenkachse
15 – 2 – der Leuchteinheit
3 parallel liegen.
Die, vorzugsweise um die Schwenkachse 15 –
2 –, beweglich am Mast 2 angeordnete
Leuchteinheit 3 umfasst mehrere Beleuchtungseinrichtungen 4, welche
schwenkbar an einer Trageinheit 16 befestigt sind, eine Antriebsvorrichtung
17 zum Bewegen der Beleuchtungseinrichtungen 4, sowie ein an der
Trageinheit 16 befestigtes Deckelement 18.
Die Trageinheit 16 der Leuchteinheit 3 ist vorzugsweise
zumindest annähernd käfigförmig ausgebildet und weist beispielsweise
eine achteckige Grundrissfläche mit acht Seitenkanten auf. Vorzugsweise an
sieben der acht Seitenkanten der Trageinheit 16 sind nach außen hin
schwenkbar die Beleuchtungseinrichtungen 4 angeordnet.
Zur Halterung der Beleuchtungseinrichtungen 4 und zur schwenkbeweglichen
Befestigung an der Trageinheit 16 umfassen die Beleuchtungseinrichtungen
4 jeweils eine Montageplatte 19, welche über eine drehbare
Verbindungseinrichtung 20 mit der Trageinheit 16 verbunden ist.
Weiters umfasst eine Beleuchtungseinrichtung 4 ein ebenfalls
mit der Trageinheit 16 beweglich verbundenes und vorzugsweise L- oder Y-förmiges
Hebelelement 21, durch welches eine Bewegung eines Steuerelementes
22 in die Schwenkbewegung der Beleuchtungseinrichtung 4 bzw. der
Montageplatte 19 der Beleuchtungseinrichtung 4 umgesetzt werden
kann. Die Trageinheit 16 und vorzugsweise auch die Beleuchtungseinrichtungen
4, insbesondere die Montageplatten 19 der Beleuchtungseinrichtungen
4, sind mit bogenförmigen Ausnehmungen 23, 24,
25 versehen, welche eine Anschlagfläche und/oder eine Bewegungskulisse
26 für die Schwenkbewegung der Beleuchtungseinrichtungen
4, insbesondere der Montageplatten 19 der Beleuchtungseinrichtungen
4, bilden können. Dadurch können die Endlagen der Schwenkbewegung
der Beleuchtungseinrichtungen 4 sowie ein gewünschtes Geschwindigkeitsprofil
und/oder ein Bewegungsablauf bestimmt werden.
An den Montageplatten 19 der Beleuchtungseinrichtungen
4 ist jeweils zumindest ein Scheinwerfer 27 befestigt. Der Scheinwerfer
27 wird vorzugsweise mit einer Spannung von ca. 12 V oder ca. 24 V betrieben,
sodass hierfür die Betriebsspannung eines Fahrzeugs verwendet werden kann.
Der Scheinwerfer 27 wird bevorzugt durch eine Gasentladungslampe, insbesondere
eine Xenon-Lampe, gebildet. Dadurch kann eine lichtstarke Beleuchtungseinrichtung
4 bereitgestellt werden. Weiters umfasst die Beleuchtungseinrichtung
4 bevorzugt auch eine zum Starten bzw. für den Betrieb des Scheinwerfers
27 notwendige Betriebsvorrichtung 28. Die Betriebsvorrichtung
28 umfasst vorzugsweise zumindest einen elektrischen oder elektronischen
Schaltkreis zum Zünden der Lichtquelle bzw. zum Starten des Scheinwerfers.
Weiters ist an der Trageinheit 16 das Deckelement
18, beispielsweise durch eine Schraubverbindung, befestigt. Das Deckelement
18 weist vorzugsweise eine kreisrunde Grundfläche auf, welche einen
Durchmesser zwischen 400 und 1.500 mm, bevorzugt zwischen 600 und 900, insbesondere
in etwa 765 mm, aufweist. Das Deckelement 18 bzw. zumindest eine Oberfläche
29 des Deckelements 18 ist zumindest teilweise kugelabschnittförmig
ausgeführt. Zur Erhöhung der Festigkeit bzw. Stabilität des Deckelements
18 kann diese Stege 30, rillenartige Vertiefungen und/oder Abkantungen
aufweisen. Diese Stege 30, Rillen und/oder Abkantungen können auch
zu einer besseren Ableitung von Regenwasser oder Spritzwasser und dgl. sowie zu
einer Verbesserung der Aerodynamik führen. Eine Verbesserung der Aerodynamik
ist besonders bei auf Fahrzeugen montierten Beleuchtungsanlagen 1 wünschenswert,
wenn diese mit einer höheren Geschwindigkeit zu einem Einsatzort fahren. Eine
weitere Ausgestaltungsform sieht vor, dass das Deckelement 18 flach ausgeführt
ist. Dadurch kann unter anderem eine kostengünstige Herstellung ermöglicht
werden.
Die Oberfläche 29 des Deckelements 18 kann
auch zumindest teilweise rutschfest ausgebildet sein, um einer Person ein sichereres
Betreten zu erlauben. Um die Oberfläche rutschfest auszubilden, kann diese
mit einer rauen, insbesondere gummiartigen, Beschichtung versehen sein und/oder
Rillen, Noppen, Stege und dergleichen aufweisen.
Ein Winkel 31 der Schwenkbewegung der Beleuchtungseinrichtungen
4 kann zwischen –120° und 240° betragen, insbesondere
zwischen 0° oder –10° und 100° oder 120° betragen. Dadurch
kann die Größe der ausgeleuchteten Fläche variiert werden bzw. ein
Bündel der Lichtstrahlen der einzelnen Beleuchtungseinrichtungen
4 auf einen bestimmten Punkt bzw. eine bestimmte Fläche fokussiert
werden. Die Begrenzung des möglichen Winkels 31 der Schwenkbewegung
der Beleuchtungseinrichtungen 4 wird beispielsweise durch die Ausnehmungen
23, 24, 25 bzw. der Bewegungskulisse 26 an der
Trageinheit 16 und/oder an der Montageplatte 19 begrenzt.
In der 2 wird eine weitere Stellung der
um eine Schwenkachse 34 schwenkbaren Beleuchtungselemente 4 der
Leuchteinheit 3 gezeigt. Der Winkel 31 – 1
– der Beleuchtungseinrichtungen 4 in der gezeigten Darstellung beträgt
dabei in etwa 0°. Die Beleuchtungseinrichtungen 4 strahlen dabei annäherungsweise
in Richtung einer zur Grundrissfläche der Leuchteinheit 3 parallelen
Ebene 32.
In 2 ist weiters auch die Schwenkachse
15, welche durch die Verbindungseinrichtung 33 gebildet wird,
zu sehen. Die Verbindungseinrichtung 33 ist beispielsweise durch einen
gegenüber dem Verbindungsteil 8 des Mastes 2 und/oder gegenüber
der Lasche 12 der Trageinheit 16 der Leuchteinheit 3
drehbeweglich gelagerten und in seiner axialen Richtung fixierten Bolzen gebildet.
In der 3 ist eine weitere Detaildarstellung
der Beleuchtungsanlage 1 in perspektivischer Ansicht gezeigt. Dabei werden
wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet, wie in den vorangegangenen
1 und 2. Um unnötige
Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangenen
1 und 2 hingewiesen bzw.
Bezug genommen.
Zu erkennen ist dabei die Schwenkvorrichtung 7 für die
Leuchteinheit 3, welche den am Mast 2 befestigten Verbindungsteil
8, die Antriebsvorrichtung 10 und die mit der Trageinheit
16 verbundene Laschen 12 umfasst.
Zum Verbinden der Kolbenstange 11 der Antriebsvorrichtung
10 mit der Trageinheit 16 ist die Kolbenstange
11 dabei mittels der Verbindungseinrichtung 14 drehbeweglich mit
den Laschen 12 der Trageinheit 16 verbunden. Die Verbindungseinrichtung
14 umfasst ein, insbesondere stab- oder bolzenförmigen Verbindungselement
35, welche die zwei Laschen 12 der Trageinheit 16 und
ein Ende der Kolbenstange 11 miteinander verbindet. Die Kraft der Antriebsvorrichtung
10 wird daher über die Kolbenstange 11 der Antriebsvorrichtung
10, das Verbindungselement 35, insbesondere über eine Schraube,
und die Laschen 12 der Trageinheit 16 auf die Trageinheit
16 übertragen. Die Laschen 12 der Trageinheit 16
bilden den Hebelarm, welcher von der Schwenkachse 15 der Leuchteinheit
3 bis zum Verbindungselement 35 reicht.
Weiters bildet die Trageinheit 16 ein Zentrum 36
aus, in welchem vorzugsweise eine Mittelstütze 37 angeordnet ist.
Die Mittelstütze 37 der Trageinheit 16 weist Verbindungseinrichtungen
38 auf, durch welche das Deckelement 18 – 2
– und/oder Quer-Verstrebungen 41 – 1
– der Trageinheit 16 montiert bzw. befestigt sind. Weiters umfasst
die Mittelstütze 37 eine vorzugsweise um eine Drehachse
39 drehbare Steuerplatte 40 auf, welche eine Bewegung der Antriebsvorrichtungen
17 auf die Steuerelemente 22 überträgt und somit der
Schwenkbewegung der Beleuchtungseinrichtungen 4 dient.
Weiters sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Trageinheit
16, der Verbindungsteil 8, der Halteteil 9 sowie die
Montageplatten 19 für die Beleuchtungseinrichtungen 4 zumindest
teilweise durch Blechbiegeteile bzw. Stanzteile hergestellt bzw. gebildet sind.
Dadurch lassen sich Kosten bei der Herstellung einsparen und das Gewicht dieser
Bauteile kann verringert werden.
In der 4 ist eine weitere und gegebenenfalls
für sich eigenständige Ausführungsform der Beleuchtungsanlage
1 gezeigt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen
bzw. Bauteilbezeichnungen, wie in den vorangegangenen 1
bis 3, verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen
zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangenen
1 bis 3 hingewiesen bzw.
Bezug genommen.
Die 4 zeigt eine Detaildarstellung der
Leuchteinheit 3, wobei das Deckelement 18 – 2
– und zum Zentrum hin verlaufende Verstrebungen 41 –
1 – nicht eingezeichnet sind.
Die Beleuchtungseinrichtungen 4, welche sternförmig
um das Zentrum 36 angeordnet sind, befinden sich in der Darstellung in
einer ausgeschwenkten Position. Die Schwenkachse 34, um die die Beleuchtungseinrichtungen
4 schwenkbar angeordnet sind, liegen in einer Richtung, die zu einer zum
Zentrum 36 zeigende Richtung 42 normal steht. Zum Schwenken um
die Schwenkachse 34 ist jede Beleuchtungseinrichtung 4 mit jeweils
einem Hebelelement 21 und/oder jeweils einem Steuerelement 22
verbunden. Bevorzugt ist ein Ende eines Steuerelementes 22 über ein
in zwei Richtungen schwenkbewegliches Gelenk, insbesondere ein Kugelgelenk, mit
dem Hebelelement 21 beweglich verbunden. Das weitere Ende des Steuerelementes
22 ist ebenfalls mit einer, bevorzugt in zwei Richtungen beweglichen Verbindungseinrichtung
44 mit der Steuerplatte 40 verbunden. Die Verbindungseinrichtungen
43, 44 können beispielsweise durch Kugelgelenke gebildet
sein. An der bevorzugt um die Drehachse 39 drehbeweglich angeordneten Steuerplatte
40 sind zumindest ein Teil, bevorzugt jedoch alle Steuerelemente
22 der Beleuchtungseinrichtungen 4 über Verbindungseinrichtungen
44 beweglich befestigt. Die Steuerplatte 40 ist drehbeweglich
beispielsweise durch ein Kugel- oder Rollenlager an der Mittelstütze
37 gelagert.
Durch eine Drehbewegung der Steuerplatte 40 können alle
oder zumindest einige der Steuerelemente 22 betätigt bzw. bewegt werden
und somit eine synchrone und gleichzeitige Bewegung der Beleuchtungseinrichtungen
4 erreicht werden. Durch die synchrone Schwenkbewegung der Beleuchtungseinrichtungen
4 kann ein von den Beleuchtungseinrichtungen 4 ausgehendes Lichtbündel
stärker fokussiert werden, um die Lichtstrahlung auf einem engen Ort zu konzentrieren
oder durch ein Verringern des Schwenkwinkels 31 – 1
– eine größere Fläche ausgeleuchtet werden.
Um die Steuerplatte 40 bewegen zu können, ist diese
mit der Antriebsvorrichtung 17 verbunden. Die vorzugsweise durch eine Linearantriebseinheit
gebildete Antriebsvorrichtung 17 ist mit einem feststehenden Bauelement
45 der Antriebsvorrichtung 17 mit der Trageinheit 16,
vorzugsweise über eine drehbewegliche Verbindungseinrichtungen 46,
verbunden. Ein bewegliches Bauelement 47 der Antriebsvorrichtung
17, insbesondere eine Kolbenstange 48, ist ebenfalls über
eine drehbewegliche Verbindungseinrichtung 49, insbesondere einen Bolzen
50, mit der Steuerplatte 40 verbunden. Dadurch kann die Steuerplatte
40 mittels der Antriebsvorrichtung 17 um die durch das Zentrum
36 verlaufende Drehachse 39 gedreht werden und somit die Beleuchtungseinrichtungen
4 um die jeweiligen Schwenkachsen 34 der Beleuchtungseinrichtungen
4 geschwenkt werden.
Eine weitere mögliche Ausbildungsform sieht vor, dass eine weitere
Antriebsvorrichtung 17 zum Schwenken von zumindest einem Teil der Beleuchtungseinrichtungen
4 am Traggerüst 16 angeordnet ist. Beispielsweise ist eine
zweite, insbesondere um die Drehachse 39 drehbare, Steuerplatte
40 vorgesehen, mit der wiederum über Hebelelemente und/oder Steuerelemente
22 weitere oder einige der Beleuchtungseinrichtungen
4 verbunden bzw. bewegungsgekoppelt sind. Möglich ist, dass jede zweite
Beleuchtungseinrichtung 4 der Leuchteinheit 3 mit der ersten Steuerplatte
40 verbunden ist und die restlichen Beleuchtungseinrichtungen
4 der Leuchteinheit mit der weiteren Steuerplatte 40 verbunden
sind und durch die weitere Antriebsvorrichtung 17 steuerbar sind. Die Aufteilung
kann jedoch auch auf andere Arten erfolgen, beispielsweise kann eine vordere Gruppe
von Beleuchtungseinrichtungen und eine hintere Gruppe von Beleuchtungseinrichtungen
4 gebildet werden, welche jeweils über eine eigene, gemeinsame Antriebsvorrichtung
17 steuerbar sind.
In 5 ist eine weitere Stellung der Leuchteinheit
3 gezeigt, wobei die Beleuchtungseinrichtungen 4 in einer eingeklappten
Position, insbesondere mit einem Winkel 31 von in etwa 0°, dargestellt.
Die Leuchteinheit 3 ist um den Winkel 51 um die Schwenkachse
15 der Leuchteinheit 3 gegenüber einer normal auf die Längsachse
5 des Mastes 2 stehende Ebene 52 geneigt. Eine derartige
Position der Leuchteinheit 3 bzw. der Beleuchtungseinrichtungen
4 erlaubt auch eine Ausleuchtung nach oben, beispielsweise um eine Decke
in einer großen Halle auszuleuchten oder um Brücken von unten ausleuchten
und inspizieren zu können.
An dem der Leuchteinheit 3 abgewendeten Ende 53
bzw. an einer unteren Seite des Mastes 2 umfasst der Mast 2 eine
Befestigungsvorrichtung 54, durch welche der Mast an einem Fahrzeug oder
sonstigem Objekt befestigt werden kann. Die Befestigung erfolgt beispielsweise durch
einen Flansch 55, welcher mit mehreren Schrauben, insbesondere mit sechs
Schrauben, befestigbar ist.
Um die Beleuchtungseinrichtungen 4 bzw. die Antriebsvorrichtungen
10 zum Schwenken der Leuchteinheit 3 bzw. der Beleuchtungseinrichtungen
4 mit Energie und/oder Steuersignalen zu versorgen, sind die hierfür
notwendigen Leitungen im Mast 2 und/oder am Mast 2 geführt.
Derartige Leitungen können beispielsweise durch elektrisch leitende Kabel,
durch Lichtleiter und/oder durch pneumatische bzw. hydraulische Leitungen gebildet
sein.
In der 6 ist eine weitere Stellung der
Beleuchtungseinrichtungen 4 gezeigt. Für gleiche Teile werden wiederum
gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen, wie in den vorangegangenen
1 bis 5 verwendet. Um
unnötige Widerholungen zu vermeiden, wird wiederum auf die Beschreibung in
den vorangegangen 1 bis 5
hingewiesen bzw. Bezug genommen.
Eine wie in 6 gezeigte Stellung der Beleuchtungseinrichtungen
4 bzw. der Leuchteinheit 3 dient beispielsweise dem Ausleuchten
von höher gelegenen Objekten oder von Gebäuden, wobei an dieser Stelle
bemerkt sei, dass die Winkel 31, 51 von Beleuchtungseinrichtungen
4 bzw. der Leuchteinheit 3 innerhalb des vorgesehenen Winkel-Bereiches
beliebig einstellbar sind. Daher können auch verschieden große oder an
verschiedenen Stellen gelegene Flächen ausgeleuchtet werden.
Das ebenfalls in 6 gezeigte Deckelement
18 kann beispielsweise an einer den Beleuchtungseinrichtungen
4 abgewandten Oberfläche 29 verspiegelt sein. Dadurch kann
die Oberfläche 29 als Spiegel dienen, um einen Einsatzort besser beobachten
zu können. Insbesondere durch eine kugelabschnittförmige, verspiegelte
Oberfläche 29 kann ein größerer Einsatzort von verschiedenen
Stellen aus überschaut werden.
Eine Verspiegelung oder eine reflektierend beschichtete Oberfläche,
welche dem Beleuchtungselement 4 zugewandt ist, kann als Reflektor
4 für die Beleuchtungselemente 4, insbesondere die Scheinwerfer
27, herangezogen werden. Eine derartige reflektierende bzw. spiegelnde
Oberfläche kann beispielsweise durch eine verchromte und/oder polierte Beschichtung
erfolgen. Für eine diffus reflektierende Oberfläche kann beispielsweise
auch eine diffus reflektierende Beschichtung oder z.B. auch so genannte Katzenaugen
verwendet werden.
In den 7a, 7b,
7c ist eine weitere und gegebenenfalls für sich
eigenständige Ausführungsform der Beleuchtungsanlage 1 gezeigt,
wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen bzw. Bauteilbezeichnungen,
wie in den vorangegangen 1 bis 6,
verwendet werden. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die detaillierte
Beschreibung in den vorangegangen 1 bis 6
hingewiesen bzw. Bezug genommen.
Die in den 7a, 7b,
7c gezeigten Darstellungen sind schematische Darstellungen,
um die durch die Schwenkbewegungen 56, 57 der Beleuchtungseinrichtungen
4 bzw. der Leuchteinheit 3 möglichen Lichtbündel
58 dazustellen. Als Lichtbündel 58 wird hier ein durch die
einzelnen Beleuchtungseinrichtungen 4 erzeugter Lichtkegel bzw. ein durch
die Summe der Beleuchtungseinrichtung 4 entstehender Lichtkegel verstanden.
7a zeigt dabei ein auf einen Punkt zusammenlaufendes
Lichtbündel 58, welches dazu herangezogen werden kann, eine kleine
Fläche stark auszuleuchten. Ein Fokuspunkt des Lichtbündels kann somit
erzeugt und an eine gewünschte Stelle bewegt werden. Dadurch kann eine Einsatzstelle
bzw. ein Einsatzort, beispielsweise ein Schacht oder ein spezielles Arbeitsgerät,
besonders gut beleuchtet werden.
7b zeigt ein breiteres Lichtbündel 58,
wodurch eine große Fläche ausgeleuchtet werden kann. Durch die sternförmige
Anordnung der Beleuchtungseinrichtungen 4 kann eine größere gleichmäßige,
ring- oder kreisförmige Ausleuchtung erzeugt werden.
7c zeigt eine um den Winkel 51 geschwenkte
Leuchteinheit 3. Dadurch kann beispielsweise ein Hang oder eine Hauswand
besser ausgeleuchtet werden. Um die Flexibilität weiter zu erhöhen, ist
vorzugsweise der Mast 2 um seine Längsachse 15 schwenkbar
und kann eine Drehbewegung 59 sowie eine Höhenbewegung 60
ausführen.
In der 8 ist ein weiteres Detail der
Beleuchtungsanlage 1 gezeigt, welches gegebenenfalls für sich eigenständige
Ausführungsform darstellt. Für gleiche Teile werden gleiche Bezugszeichen
bzw. Bauteilbezeichnungen, wie in den vorangegangen 1
bis 7c, verwendet. Um unnötige Wiederholungen
zu vermeiden, wird auf die detaillierte Beschreibung in den vorangegangen
1 bis 7c hingewiesen bzw.
Bezug genommen.
In der 8 ist eine Steuervorrichtung
61 für die Beleuchtungsanlage 1 gezeigt, welche zum Steuern
und gegebenenfalls Regeln der Lichtführung der Beleuchtungsanlage
1 – 1 – dient. Die Steuervorrichtung
61 ist daher mit den Antriebsvorrichtungen 10 und der Antriebsvorrichtung
17 zum Schwenken der Beleuchtungseinrichtungen 4 verbunden. Die
Verbindung erfolgt zumindest über Steuerleitungen 62, 63,
welche je nach Art der Antriebsvorrichtungen 10, 17 durch elektrisch
leitende, lichtleitende und/oder hydraulische bzw. pneumatische Leitungen gebildet
sind. Die Steuerleitungen dienen zum Übertragen eines Steuersignals von der
Steuervorrichtung 61 zu den jeweiligen Antriebsvorrichtungen
10, 17.
Weiters sind auch Steuerleitungen 64 möglich, durch
welche die Steuervorrichtung 61 mit den Beleuchtungseinrichtungen
4 – 1 – verbunden ist. Dadurch
kann die Leuchtkraft der Beleuchtungseinrichtungen 4 eingestellt werden.
Die Steuerleitungen 62, 63, 64 können
dabei direkt die Energie für die jeweiligen Geräte, beispielsweise für
die Antriebsvorrichtungen 10, 17 und die Beleuchtungseinrichtungen
4, übertragen oder nur ein Steuersignal übertragen, welches einen
oder mehrere Schalter oder Relais ansteuert und somit die Energiezufuhr der Geräte
steuert. Im Falle einer pneumatischen oder hydraulischen Ansteuerung der Antriebsvorrichtungen
10, 17 umfasst die Steuervorrichtung 61 auch elektrisch
steuerbare Pneumatik- bzw. Hydraulik-Ventile.
Die Steuervorrichtung 61 umfasst vorzugsweise Schalter oder
Relais und/oder eine Speichervorrichtung bzw. Speichereinheit 65 und einen
Prozessor 66. Vorzugsweise umfasst die Steuervorrichtung 61 eine
Sende- und/oder Empfangseinheit 67, durch welche die Steuervorrichtung
61 mit einer Fernbedienung 68 verbunden ist. Die Fernbedienung
umfasst ebenfalls eine Sende- und Empfangseinheit 69, sowie mehrere Steuerelemente
70 und gegebenenfalls eine Anzeigevorrichtung 71.
Weiters umfasst die Fernbedienung 68 gegebenenfalls eine
oder mehrere Prozessoreinheiten, Speichervorrichtungen, eine Energiequelle- oder
Speicher- und weitere Signalgeber, auf. Die Fernbedienung 68 kann auch
leitungsgebunden mit der Steuervorrichtung 61 verbunden sein. Insbesondere
kann diese Verbindung auch über ein serielles Bus-System, beispielsweise einen
CAN-Bus, erfolgen.
Durch die Steuerelemente 70 an der Fernbedienung
68 und/oder an der Steuervorrichtung 61 kann die Lichtführung
gesteuert werden. Die Steuerelemente 70 umfassen dabei beispielsweise Tastschalter,
Kippschalter und/oder Drehschalter, um das Lichtbünde 58 –
7a, 7b, 7c
– der Beleuchtungseinrichtungen 4 zu steuern. Durch die Steuerelemente
70 kann die Höhe des Mastes 2 – 1
-, die Drehung des Mastes 2, die Winkelstellung der Beleuchtungseinrichtungen
4 und/oder die Winkelstellung der Leuchteinheit 3 –
1 – eingestellt werden. Weiters kann ein Steuerelement
70 vorgesehen sein, mit welchem eine Position und/oder eine Bewegung des
Lichtbündels 58 programmiert bzw. in der Speichereinheit
65 gespeichert werden kann. Durch ein weiteres Steuerelement
70 können in der Speichereinheit 65 gespeicherte Positionen
und/oder Bewegungsabläufe des Lichtbündels 58 abgerufen werden.
Zur Energieversorgung der Steuervorrichtung 61 ist diese
mit einer Energiequelle 72 verbunden. Die Energiequelle 72 ist
beispielsweise durch eine in einem Fahrzeug integrierte Batterie gebildet, welche
eine Betriebsspannung von 24 V oder 12 V bereitstellt.
Zum Schutz vor Überlasten der Antriebsvorrichtungen
10, 17 ist die Steuervorrichtung 61 mit Schutzschalter
ausgestattet. Beispielsweise können diese bei einem Verklemmen oder Blockieren
einer Schwenkbewegung der Leuchteinheit 3 – 1
-, einer Schwenkbewegung der Beleuchtungseinrichtungen 4 und/oder einer
Mastbewegung zum Einsatz kommen.
9 zeigt die Beleuchtungsanlage 1, welche an
einem Fahrzeug 73 befestigt ist. Um mit dem Fahrzeug 73 einen
Ortswechsel durchführen zu können, kann der Mast 2 eingefahren
werden sowie die Beleuchtungseinrichtungen 4 und die
Leuchteinheit 3 in eine wie in 2 gezeigte
Transport-Stellung gebracht werden. Die Beleuchtungsanlage 1 kann dann
so weit eingezogen werden, dass das Deckelement 18 mit dem Dach
74 des Fahrzeuges 73 zumindest annähernd abschließt.
Eine weitere Ausbildungsform der Beleuchtungsanlage 1 umfasst
einen Sensor 75, welcher an der Beleuchtungsanlage 1 und/oder
am Fahrzeug 73, insbesondere am Dach 74 des Fahrzeugs
73, angeordnet ist. Durch den Sensor 75 kann eine Höhenkontrolle
durchgeführt werden, beispielsweise kann eine zur Verfügung stehende Höhe
ermittelt werden, um eine Kollision der Beleuchtungsanlage mit einem sich oberhalb
des Fahrzeuges 73 befindlichen Gegenstand, einer Brücke, einer Tunneldecke
und dgl. zu vermeiden. Der Sensor 75 ist durch einen Abstandssensor gebildet,
welcher optisch oder mittels Ultraschall den zur Verfügung stehenden Raum erfasst.
Vorzugsweise ist der Sensor 75 mit der Steuervorrichtung 61 –
8 – verbunden, welche im Falle eines Kollisionsrisikos
ein Signal ausgibt und gegebenenfalls weitere Aktionen, wie beispielsweise ein Anhalten
eines Ausfahrens des Mastes 2 oder einer Schwenkbewegung der Leuchteinheit
3, ein Einfahren des Mastes 2, ein Bremsen des Fahrzeuges
73 und dgl., durchführt.
Weiters ist auch eine Ausgestaltung möglich, bei der im Bereich
des oberen Endes 6 des Mastes 2 eine Schwenkvorrichtung
76 angeordnet ist, welche mit der Leuchteinheit 3, insbesondere
mit dem Verbindungsteil 8 verbunden ist. Die Schwenkvorrichtung
76 umfasst zumindest eine Lagerung, durch welche die Leuchteinheit
3 um eine, insbesondere senkrechte bzw. parallel zur Längsachse
5 – 1 – verlaufende, Schwenkachse
77 schwenkbar am Mast 2 gelagert ist und eine Antriebsvorrichtung
78, um eine gesteuerte Schwenkbewegung um die Schwenkachse 77
zu ermöglichen. Die Antriebsvorrichtung 78 ist beispielsweise durch
einen elektrisch, pneumatisch und/oder hydraulisch betriebenen Motor gebildet, welcher
mittels der Steuervorrichtung 61 – 8
– gesteuert werden kann und mit dieser über eine Steuerleitung verbunden
ist. Die Schwenkvorrichtung 76 weist vorzugsweise einen Schwenkbereich
von in etwa 400° auf.
Weitere mögliche Ausbildungsvarianten sehen vor, dass die Leuchteinheit
3 und/oder der Mast 2 der Beleuchtungsanlage 1 weitere
Geräte umfasst. Derartige Geräte können beispielsweise Funk, Sende-
und/oder Empfangsanlagen, wie beispielsweise eine Sende- und/oder Empfangsanlage
für Mobilfunkgeräte, licht- und/oder schallempfindliche Sensoren, insbesondere
Lautsprecher, Tageslicht- und/oder Infrarotlichtkameras, umfassen.
Sämtliche Angaben zu Wertebereichen in gegenständlicher
Beschreibung sind so zu verstehen, dass diese beliebige und alle Teilbereiche daraus
mit umfassen, z.B. ist die Angabe 1 bis 10 so zu verstehen, dass sämtliche
Teilbereiche, ausgehend von der unteren Grenze 1 und der oberen Grenze 10 mitumfasst
sind, d.h. sämtliche Teilbereich beginnen mit einer unteren Grenze von 1 oder
größer und enden bei einer oberen Grenze von 10 oder weniger, z.B. 1 bis
1,7, oder 3,2 bis 8,1 oder 5,5 bis 10.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten
des Beleuchtungsanlage 1, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die
Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben
eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen
Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit
aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung
im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt.
Weiters können auch Einzelmerkmale oder Merkmalskombinationen aus den gezeigten
und beschriebenen unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige,
erfinderische oder erfindungsgemäße Lösungen darstellen. Es sind
also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen
einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante möglich
sind, vom Schutzumfang mit umfasst. Vor allem können die einzelnen in den
1, 2; 3,
4; 5, 6;
7a, 7b, 7c;
8; 9 gezeigten Ausführungen
den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemäßen Lösungen
bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen Aufgaben und Lösungen
sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass
zum besseren Verständnis des Aufbaus der Beleuchtungsanlage 1 diese
bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert
und/oder verkleinert dargestellt wurden.
- 1
- Beleuchtungsanlage
- 2
- Mast
- 3
- Leuchteinheit
- 4
- Beleuchtungseinrichtung
- 5
- Längsachse
- 6
- Ende
- 7
- Schwenkvorrichtung
- 8
- Verbindungsteil
- 9
- Halteteil
- 10
- Antriebsvorrichtung
- 11
- Kolbenstange
- 12
- Lasche
- 13
- Verbindungseinrichtung
- 14
- Verbindungseinrichtung
- 15
- Schwenkachse
- 16
- Trageinheit
- 17
- Antriebsvorrichtung
- 18
- Deckelement
- 19
- Montageplatte
- 20
- Verbindungseinrichtung
- 21
- Hebelelement
- 22
- Steuerelement
- 23
- Ausnehmung
- 24
- Ausnehmung
- 25
- Ausnehmung
- 26
- Bewegungskulisse
- 27
- Scheinwerfer
- 28
- Betriebsvorrichtung
- 29
- Oberfläche
- 30
- Steg
- 31
- Winkel
- 32
- Ebene
- 33
- Verbindungseinrichtung
- 34
- Schwenkachse
- 35
- Verbindungselement
- 36
- Zentrum
- 37
- Mittelstütze
- 38
- Verbindungseinrichtung
- 39
- Drehachse
- 40
- Steuerplatte
- 41
- Verstrebung
- 42
- Richtung
- 43
- Verbindungseinrichtung
- 44
- Verbindungseinrichtung
- 45
- Bauelement
- 46
- Verbindungseinrichtung
- 47
- Bauelement
- 48
- Kolbenstange
- 49
- Verbindungseinrichtung
- 50
- Bolzen
- 51
- Winkel
- 52
- Ebene
- 53
- Ende
- 54
- Befestigungsvorrichtung
- 55
- Flansch
- 56
- Schwenkbewegung
- 57
- Schwenkbewegung
- 58
- Lichtbündel
- 59
- Drehbewegung
- 60
- Höhenbewegung
- 61
- Steuervorrichtung
- 62
- Steuerleitung
- 63
- Steuerleitung
- 64
- Steuerleitung
- 65
- Speichereinheit
- 66
- Prozessor
- 67
- Sende- und Empfangseinheit
- 68
- Fernbedienung
- 69
- Sende- und Empfangseinheit
- 70
- Steuerelement
- 71
- Anzeigevorrichtung
- 72
- Energiequelle
- 73
- Fahrzeug
- 74
- Dach
- 75
- Sensor
- 76
- Schwenkvorrichtung
- 77
- Schwenkachse
- 78
- Antriebsvorrichtung