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Dokumentenidentifikation DE4300057B4 28.06.2007
Titel Mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis und Verfahren zu dessen Herstellung
Anmelder Glit/Gemtex, Ltd., Etobicoke, Ontario, CA
Erfinder Grimes, John R., Etobicoke, Ontario, CA
Vertreter Bartels & Partner, Patentanwälte, 70174 Stuttgart
DE-Anmeldedatum 04.01.1993
DE-Aktenzeichen 4300057
Offenlegungstag 07.07.1994
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 28.06.2007
Veröffentlichungstag im Patentblatt 28.06.2007
IPC-Hauptklasse B24D 11/00(2006.01)A, F, I, 20070126, B, H, DE
IPC-Nebenklasse B24D 18/00(2006.01)A, L, I, 20070126, B, H, DE   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis und ein Verfahren zu dessen Herstellung zur Verwendung bei Drehzahlen der Größenordnung von 10 000 bis 15 000 U/min, wie sie bei Maschinen, bspw. schweren Schleifmaschinen und dergl. eingesetzt werden. Die Körper, mit denen sich die Erfindung befaßt, sind zur mechanischen Anbringung an einer Grundfläche mit einer Öffnung versehen.

Das erfindungsgemäß gefertigte Erzeugnis besteht aus einem geeigneten, in flächiger Form erhältlichen Trägermaterial mit ausgehärtetem Kleber darauf und in diesem Kleber eingebetteten Schleifpartikeln.

Aufgrund der Drehzahlen (der Größenordnung 10 000–15 000 U/min), bei denen derartige Schleifmaschinen arbeiten, mußte das Trägermaterial aus einem Material einer Dicke von mehr als 0,010'' (zehn tausendstel Inch; 0,254 mm) und vorzugsweise einer Dicke in der Größenordnung von 0,025'' bis 0,040'' (25 bis 40 tausendstel Inch; 0,635 mm bis 1,02 mm) gefertigt werden. Als Trägermaterialien können die im bevorzugten Ausführungsbeispiel erwähnte schokoladen-olive vulkanisierte Schleiffaser (chocolate olive vulcanized abrasive fibre), Schichtfaserplatten (laminated fibre sheets), Kunststofflegierungs-Materialien, Hartpapier und andere geeignete Trägermaterialien verwendet werden, wobei alle die geforderte Dicke aufweisen.

Somit sind die „Körper" bzw. „Formen", auf die hierin Bezug genommen wird, zweidimensionale Figuren aus Trägermaterial, die auf einer Seite eine Schleifmittel enthaltende Beschichtung aufweisen oder auf beiden Seiten beschichtet sein können.

Ein großer Teil der erfindungsgemäß gefertigten Erzeugnisse sind kreisförmige Scheiben (plus Verbindungsmaterial, wie nachfolgend erläutert werden wird) zur Verwendung bei sich drehenden Werkzeugen und Schleifern. Die Scheiben können oktagonal oder hexagonal sein. Die Scheiben weisen eine zentrale Öffnung zur Anbringung auf (üblicherweise durch eine auf einen Bolzen geschraubte Mutter, wobei sich der Bolzen durch die zentrale Öffnung erstreckt). Jedoch können die Körper auch anders als kreisförmig ausgebildet sein, wie hierin festgehalten ist.

Ein älteres Verfahren des Standes der Technik zur Fertigung kreisförmiger, beschichteter Erzeugnisse auf einem flächigen Trägermaterial bestand darin, den Klebebinder und die Schleifkörner auf eine Seite einer breiten Rolle von Trägermaterial, bspw. Papier, Stoff, Kunststoff oder Fasern usw., aufzubringen. Nach den Beschichtungs-, Trocknungs- und Aushärtungsprozessen wird die endbearbeitete Rolle in eine Stanzpresse gebracht und die Scheiben oder Körper werden ausgestanzt, wobei sie ein Gitterwerk von perfekt beschichtetem Schleifmaterial als Abfall hinterlassen, der entsorgt werden muß. Ferner ruft das „Ausstanzen" oder Schneiden der Körper aus beschichteten Schleiferzeugnissen ein extremes Maß an Abnutzung und Bruch bei der Stanz- und Schneidemaschine hervor.

Zur Vermeidung der beiden Hauptnachteile des vorstehend beschriebenen älteren Verfahrens wurde ein jüngeres Verfahren des Standes der Technik entwickelt. Bei diesem jüngeren Verfahren wurde die Form des erwünschten Erzeugnisses in das Trägermaterial geschnitten, bevor der Kleber und die Körner das endbearbeitete Erzeugnis bildeten. Dieses jüngere Verfahren des Standes der Technik vermied nicht nur die Abnutzung und Bruch der Stanz- oder Schneidemaschine, sondern schließt ferner praktisch aus, daß Kleber und Schleifmaterial wie beim Einsatz des anderen Verfahrens zu Abfall wird, wie vorstehend erwähnt.

Nachteile des jüngeren Verfahrens des Standes der Technik sind die Kosten und die Zeitverzögerung bei der Handhabung der einzelnen Träger- und Erzeugniskörper während der Beschichtung, dem Aushärten und den nachfolgenden Herstellungs- oder Endbearbeitungsschritten. Obgleich das folgende Beispiel nicht den vollen Umfang dieses Problems ausdrückt, ist festzuhalten, daß bspw. zur Bearbeitung einer Scheibe kleineren Durchmessers von 4 Inch (10,2 cm) und einer Scheibe größeren Durchmessers von 9 Inch (22,9 cm) die gleiche Bearbeitungszeit erforderlich ist und die individuelle Handhabung beider Scheiben unbequem und zeitraubend ist.

Die US-Patente 3,267,623 vom 23. August 1966 und 3,849,949 vom 26. November 1984 offenbaren verbundene, mit einem Schleifmittel beschichtete Scheiben zum Abtrennen und individuellen Gebrauch. Diese Scheiben sind jedoch in der Praxis zur leichten Schleif- oder Endbearbeitung bei etwa 500 U/min bestimmt und aufgrund dieser Verwendung beträgt die Dicke des Trägermaterials etwa 0,003'' (0,076 mm), wobei das Trägermaterial an Schleifschuhen selbsthaftend angebracht ist. Im Gegensatz hierzu werden die Scheiben oder Schleifkörper, mit denen sich die Anmelderin befaßt, zum schweren Schleifen bei Drehzahlen der Größenordnung 10 000–15 000 U/min eingesetzt und das Trägermaterial weist eine Dicke von mehr als 0,010'' (0,254 mm) und vorzugsweise von etwa 0,025'' (0,635 mm) bis 0,040'' (1,02 mm) auf und ist an den Schleifern mit mechanischen Mitteln befestigt.

Bei dem aus den US-Patenten 3,267,623 und 3,849,949 bekannten Herstellungsverfahren wird Material eingesetzt, das bereits mit Schleifmittel beschichtet und beliebigen anderen Beschichtungen versehen ist, die erforderlich sind, bevor das Material in miteinander verbundene Scheiben geschnitten wird und bevor geschwächte Trennlinien vorgesehen werden.

Aus der US 2,573,835 ist eine Vorrichtung zum Beschichten von scheibenförmigen Körpern bekannt, bei der ein beidseitiges Beschichten möglich ist, indem die Körper nach Beschichten der ersten Seite bei der Übergabe von einem ersten Förderband auf ein zweites Förderband gewendet werden und anschließend die zweite Seite beschichtet wird.

Aus der DE 31 11 232 A1 ist ein mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis bekannt, das eine flexible Unterlage aufweist, auf die mit einem Grundbindemittel Schleifkörner aufgebracht sind und diese mit einem Deckbindemittel überzogen werden, das Mikroglasperlen enthält.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis und ein zugehöriges Herstellverfahren bereitzustellen, das die Nachteile des Standes der Technik überwindet, insbesondere eine höhere mechanische Festigkeit aufweist und kostengünstig herstellbar ist.

Die Aufgabe ist durch das im Patentanspruch 1 bestimmte Erzeugnis sowie durch das im nebengeordneten Anspruch bestimmte Verfahren gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen bestimmt.

Bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Trägermaterial zuerst in miteinander verbundene Scheiben oder andere Körper geschnitten, bevor es mit Schleifmittel und/oder anderen Beschichtungen versehen wird. Dies vermeidet den vorstehend diskutierten Abfall. Darüber hinaus wird bei einer Ausführungsart auch das „Einkerben" oder Schwächen des Trägermaterials vor dem Beschichtungsschritt durchgeführt, so daß die Abnutzung an der Bearbeitungsmaschine verringert wird. Es wurde gefunden, daß die Scheiben nach der Beschichtung mit Schleifmittel und nach dem Aushärten ohne diese Schwächen an dem Verbindungspunkt nicht sauber auseinanderbrechen.

Demgemäß umfaßt das neue erfindungsgemäße Verfahren das Ausstanzen einer ersten Mehrzahl von mit Öffnungen versehenen Körpern aus einem unbeschichteten flächigen Trägermaterial, wobei die Körper an geeigneten Stellen miteinander verbunden sind, so daß sie während der Beschichtungsschritte in einem regelmäßigen Muster oder einer regelmäßigen Anordnung angeordnet sind. Der Prozentsatz des Umfangs des Trägermaterialkörpers, der Verbindungsmaterial zu einem anderen Körper aufweist, beträgt weniger als 10%, vorzugsweise weniger als 5% und am besten etwa 1%–2%. Falls Schnitte oder Kerben oder andere Mittel eingesetzt werden, um das Trägermaterial zwischen benachbarten Scheiben zu schwächen, dann werden diese Schnitte, Kerben oder andere Schwächungen unmittelbar nach dem Ausstanzen der Körper oder gleichzeitig damit mittels einer geeigneten Maschine eingebracht. Diese erste Mehrzahl verbundener Körper (oder eine zweite Mehrzahl, die eine Untergruppe der ersten bildet) wird dann mit in einem Kleber eingebetteten Schleifmittel beschichtet, ausgehärtet und dem normalen Endbearbeitungsverfahren unterzogen. Somit kann die verbundene Anordnung einer Anzahl von Körpern durch alle Beschichtungs- und Bearbeitungsschritte beibehalten werden und in der Tat kann eine Anzahl der Körper noch miteinander verbunden sein, wenn das Erzeugnis an den Kunden verkauft wird. Der Grund für eine erste und eine zweite Mehrzahl, wobei die zweite Mehrzahl eine Untergruppe der ersten Mehrzahl sein kann, ist, daß man damit den Fall abdecken kann, in dem es erwünscht ist, das Trägermaterial in einer großen zweidimensionalen Anordnung auszustanzen – bspw. Reihen und Spalten von Elementen; oder eine hexagonale Anordnung kreisförmiger Scheiben, die in beiden Fällen die erste Mehrzahl sind – und dann die verbleibenden Bearbeitungsschritte an einer kleineren von der ersten getrennten Anordnung auszuführen, bspw. einer einzelnen Reihe miteinander verbundener Körper.

Das vorstehend beschriebene Verfahren hat den Vorteil, daß der Verlust an Schleifmittel und Kleber vernachlässigbar gering ist, da ein großer Prozentsatz des beschichteten Materials einen verwendbaren Teil des endbearbeiteten Einzelprodukts (Körper) bildet. Andererseits wird Handhabungs- und Bearbeitungszeit eingespart, da eine Gruppe miteinander verbundener Körper gemeinsam bearbeitet wird. In jedem Schritt von der Beschichtung bis zur Endverpackung und zum Versand für den Verbrauch wird Handhabungs- und Bearbeitungszeit eingespart, wenn die Körper miteinander verbunden bleiben. Das neue Verfahren hat mit dem jüngeren Verfahren des Standes der Technik den Vorteil gemeinsam, daß Abnutzung und Bruch des jeweiligen Schneidgeräts oder der entsprechenden Stanzpresse vermieden wird, da das Trägermaterial im unbeschichteten Zustand ausgestanzt oder geschnitten wird.

In einer Ausführungsart betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines mit einem Schleifmittel beschichteten Erzeugnisses mit den Schritten: Ausstanzen von Trägermaterial, um eine erste Mehrzahl miteinander verbundener Körper zu bilden, die jenen für die fertigen Schleiferzeugnisse entsprechen, wobei der Anteil des Umfangs jedes Körpers mit Verbindungsmaterial zu anderen Körpern weniger als 10% beträgt; Führen dieser Mehrzahl oder einer miteinander verbundenen Untergruppe davon durch die notwendigen Bearbeitungsschritte, um einen beschichteten Träger mit darin eingebetteten Schleifkörnern bereitzustellen; und nachfolgend Umwandeln dieser Mehrzahl miteinander verbundener Körper in endbearbeitete schleifscheibenförmige Erzeugnisse.

In einer Ausführungsart der Erfindung weisen die miteinander verbundenen Körper am Verbindungspunktbereich einen Umfang von weniger als 10%, vorzugsweise etwa 1% bis 2%, des Gesamtumfangs auf, der im Vergleich mit der Krümmung des Körpers relativ flach ist.

In einer Ausführungsart der Erfindung sind die kreisförmigen Scheiben längs wechselweise orthogonaler Linien miteinander verbunden. Dies ermöglicht eine weitgehend vereinfachte Trennung einer Anordnung von Körpern in Reihen oder in einzelne Körper.

In einer Ausführungsart der Erfindung wird das in miteinander verbundene Scheiben geschnittene, unbeschichtete Trägermaterial mit geschwächten Linien zur Trennung an der Verbindung versehen, wie es für endbearbeitete beschichtete Erzeugnisse erforderlich ist. Was die Einsparung von Trägermaterial, Schleifmaterial und Kleber anbelangt, wird der Anteil des Umfangs eines Körpers zur Verbindung mit jedem benachbarten Körper in einer Anordnung so klein wie möglich gehalten. Die untere Grenze für diesen Anteil wird durch die Tatsache festgesetzt, daß ausreichend Verbindungsmaterial vorhanden sein muß, damit ein Auseinanderbrechen von miteinander verbundenen Körpern von Trägermaterial mit oder ohne Schleifbeschichtung während und nach dem Herstellungsverfahren vermieden wird. Bei einer Scheibe von 4 Inch (10,2 cm) Durchmesser haben wir bspw. gefunden, daß lediglich 1/8 Inch (3,2 mm) am Umfang (etwa 1% des Umfangs) zur Verbindung mit jeder benachbarten Scheibe erforderlich ist. Es ist jedoch festzuhalten, daß bei einer Scheibe von 9 Inch (22,9 cm) Durchmesser, obgleich sich der Umfang lediglich angenähert verdoppelt hat, sich der Bereich (und somit das Gewicht von Trägermaterial oder Kleber) um einen Faktor 5 erhöht hat. Somit kann bei einer größeren Scheibe der Anteil des zur Verbindung verwendeten Umfangs größer sein müssen und wird durch das Gewicht des verwendeten Schleifmittels beeinflußt werden. Für im wesentlichen kreisförmige Scheiben kann der Anteil jedoch weniger als 10% betragen.

Mit den in den vorstehenden drei Absätzen beschriebenen Verfahren können mit einem Schleifmittel beschichtete Erzeugnisse hergestellt werden.

Die Erfindung wird im folgenden an Hand der beigefügten Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es stellt dar:

1 eine erfindungsgemäße, geradlinige Anordnung miteinander verbundener kreisförmiger oder scheibenförmiger Körper;

2 eine erfindungsgemäße Anordnung miteinander verbundener oktogonaler Körper;

3 eine hexagonale Anordnung kreisförmiger Körper;

4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in 1;

5 eine erfindungsgemäße Fertigungslinie; und

5A eine perspektivische Ansicht eines Teils der Linie gemäß 5.

1 zeigt eine bevorzugte Form miteinander verbundener Körper bzw. Formen. Es wurde ein Gewebe von Trägermaterial verwendet, um eine verbundene Anordnung von sechs kreisförmigen Scheiben 12 in einer geradlinigen 3 × 2-Anordnung auszustanzen. Beim Stanzprozeß wurden gleichzeitig zentrale Öffnungen 11 zur Aufnahme des Schafts eines Befestigungsbolzens ausgestanzt, so daß die Körper durch eine auf dem Bolzen befestigte Mutter montiert werden können. Die Anordnung kann eine beliebige Größe aufweisen. Die kreisförmigen Scheiben 12 sind voneinander etwas weiter als für eine Berührung miteinander beabstandet und an jeder Verbindung einer Scheibe 12 zu einer anderen Scheibe 12 ist ungenutztes bzw. Blindverbindungsmaterial belassen, um 1% bis 2% des Scheibenumfangs zu verbinden. Die Scheiben 12 sind gewöhnlich 4''-Scheiben mit einem zentralen 5/8''-Loch 11. (Die Scheiben 12 weisen gewöhnlich einen Durchmesser von etwa 10 cm und ein zentrales Loch 11 von etwa 1,6 cm Durchmesser auf.)

Das Trägermaterial weist eine Dicke von mehr als 0,010 Inch (0,254 mm) auf und ist vorzugsweise schokoladen-olive Schleiffaser einer Dicke von 0,030 Inch (0,762 mm), welches bei der National Vulcanized Fibre Company in Yorklyn Delaware erhältlich ist. Es kann jedoch ein beliebiges anderes, geeignetes Trägermaterial verwendet werden. Die miteinander verbundenen Körper werden gewöhnlich in einer Stanzpreßmaschine aus dem Trägermaterial gefertigt. Festzuhalten ist, daß die miteinander verbundenen Körper derart angeordnet sind, daß sie längs wechselweise orthogonaler Linien getrennt werden können.

Der Umfang der Erfindung ist jedoch unabhängig von dem verbundenen Körper, der eine beliebige andere Form aufweisen kann, für die eine Schleifmittelbeschichtung auf einem Trägermaterial erforderlich ist.

Nach dem Ausstanzen einer der in den 1, 2 oder 3 dargestellten Körper oder anderer Körper oder einer anderen Anordnung, kann die Anordnung einem zweiten Schneideprozeß in einer Stanzpresse unterzogen werden, in welchem jede einer Verbindung entsprechende Linie in der Dicke reduziert wird, wobei ein Drittel der Dicke noch intakt und, wie in 4 dargestellt, verbunden bleibt. Die zweite Schneidbearbeitung, falls sie erforderlich ist, ist ausgelegt, um die Verbindung zwischen den Körpern für die spätere Trennung zu schwächen.

Somit kann die zweite Schneidbearbeitung zur Schwächung der Trennlinie 14 für die zukünftige Trennung durch ein beliebiges anderes herkömmliches Verfahren ersetzt werden, bspw. Einkerben oder Perforieren. Alternativ zur zweiten Schneidbearbeitung kann es bevorzugt sein, das Ausstanzen der miteinander verbundenen Körper zusammen mit dem partiellen Einschneiden der Verbindungslinien in einem einzelnen Durchlauf vorzunehmen.

Es wurde jedoch gefunden, daß die Körper und Scheiben 12 nur dann sauber auseinanderbrechen, wenn die Verbindung zwischen den Körpern geschwächt wird, bevor das Trägermaterial beschichtet und mit Kleber bedeckt wird.

Es soll ferner festgehalten werden, daß die Anordnung nach der zweiten Schneidbearbeitung und die in den weiteren, noch zu beschreibenden Schritten bearbeitete Anordnung unterschiedliche Gestalt aufweisen können. So kann es bspw. erwünscht sein, in den ersten und zweiten Schneidbearbeitungen 36 Scheiben 12 in einer geradlinigen 6 × 6-Anordnung zu bilden und diese Anordnung dann zur weiteren Bearbeitung in 6 Reihen zu sechs Scheiben 12 (oder in eine 3 × 2-Anordnung) zu unterteilen. Bei den gezeigten Materialien haben wir gefunden, daß diese Unterteilung mit beliebigen, herkömmlichen Mitteln durch Biegen um 45° durchgeführt werden kann.

Wenn die Körper Polygone sind, bspw. das Oktagon gemäß 2, kann die Trennlinie 14 von vollständigen Einschnitten C an jedem Ende mit einem sehr schmalen Verbindungssteg T gebildet sein.

Die verbundene Einheit, die je nach Wahl eine Anordnung der ersten Mehrzahl von Körpern oder eine Unteranordnung einer kleineren zweiten Mehrzahl von Körpern ist, wird dann den herkömmlichen Bearbeitungsschritten unterzogen, wie sie in 5 und 5A dargestellt sind. Die Anordnung oder Unteranordnung 15 oder eine Gruppe von diesen werden durch eine herkömmliche Sprühlinien-Kleberbeschichtungsvorrichtung 16 geführt, nach welcher sie einer herkömmlichen elektrostatischen Aufbringung von Schleifkörnern in einer Auftragsvorrichtung 18 unterzogen werden. Die Anordnungen 15 werden dann in einem Trockner 20 einem herkömmlichen Trocknungsprozeß unterzogen, gefolgt von einer zweiten Beschichtung mit Kleber in einer herkömmlichen Sprühlinien-Kleberbeschichtungsvorrichtung 22, gefolgt von einer Hochtemperaturaushärtung in einem Ofen 24, mit welcher der Bearbeitungszyklus abgeschlossen wird.

Festzuhalten ist, daß alle Schritte des Fertigungsprozesses herkömmliche Schritte sind und mit einer herkömmlichen Ausrüstung durchgeführt werden. Es soll jedoch festgehalten werden, daß die Sprühlinien-Kleberbeschichtungsvorrichtungen 16 oder 22 den nicht auf dem Trägermaterial verbleibenden Kleber wiedergewinnen. Aus diesem Grund werden bei der erfindungsgemäßen verbundenen Anordnung Einsparungen erzielt, da im wesentlichen der gesamte, an der Anordnung vorbeigehende Kleber zur Wiederverwertung unterhalb des beschichteten Bereichs wieder aufgefangen wird. Ähnliche Überlegungen gelten auch für die elektrostatische Auftragsvorrichtung 18. Nicht auf dem Kleber verbleibende Schleifkörner von der Auftragsvorrichtung 18 fallen zur Wiederverwertung in einen Wiedergewinnungsbereich.

Jedes herkömmliche Verfahren zur Aufbringung von Schleifmitteltragendem Kleber fällt in den Umfang der Erfindung. Jedoch erzielen lediglich jene Verfahren, die eine Wiedergewinnung von ausgegebenen, jedoch nicht verwendetem Kleber und Schleifmittel ermöglichen, die vollen erfindungsgemäßen Vorteile in diesem Bereich. Jedoch ergibt sich selbst ohne eine solche Wiedergewinnung der erfindungsgemäße Vorteil der Arbeitsersparnis, die aus der einfacheren Handhabung der Anordnungen oder Unteranordnungen folgt.

Die hergestellte Einheit aus dem Ofen 24 wird dann in herkömmlicher Weise in eine Feuchtigkeitskammer gebracht, um das Erzeugnis zu konditionieren und zu normalisieren. Auf diesen Schritt folgt üblicherweise das Hindurchführen der Einheit zwischen einer Gummi- und Stahldruckrolle und schließlich durch eine Druckmaschine, um die Rückseite des Erzeugnisses mit sachdienlicher Information zu versehen.

Zum Verkauf kann die Einheit dann in einzelne Schleifeinheiten oder miteinander verbundene Untergruppen zerteilt werden. Bei dem in 4 dargestellten zweiten Schnitt haben wir gefunden, daß die Körper mittels einer Biegung um 45° längs jeder der Trennlinien 14 getrennt werden können.

Es soll festgehalten werden, daß die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren gefertigten Erzeugnisse an kleinen Ausdehnungen des gewünschten Körpers kleine Mengen an Verbindungsmaterial aufweisen (das sich zur Linie 14 erstreckt). Es wurde gefunden, daß dies den Betrieb des Erzeugnisses, sei er drehend oder nicht drehend, nicht stört.


Anspruch[de]
Mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis (15) mit einer Vielzahl von durch Stanzen eines Trägermaterials gebildeten und insbesondere scheibenförmigen Körpern (12), wobei die Körper (12) durch schmale Brücken des Trägermaterials miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifmittel erst nach dem Stanzen eines im Wesentlichen plattenförmigen Trägermaterials auf die Körper (12) aufgebracht ist, und dass die Brücken eine geschwächte Stelle aufweisen. Erzeugnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (12) kreisrund sind und eine zentrale Öffnung (11) aufweisen. Erzeugnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die geschwächte Stelle der schmalen Brücken einen Schnitt, eine Kerbe oder andere Mittel aufweist. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Umfangs jedes Körpers (12), der mit der schmalen Brücke verbunden ist, weniger als zehn Prozent des gesamten Umfangs beträgt. Erzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Umfangs jedes Körpers (12), der mit der schmalen Brücke verbunden ist, ungefähr ein bis zwei Prozent des gesamten Umfangs beträgt. Verfahren zum Herstellen eines mit einem Schleifmittel beschichteten Erzeugnisses (15) mit den Schritten:

– Stanzen eines mit Schleifmittel noch unbeschichteten und im Wesentlichen plattenförmigen Trägermaterials, um eine Vielzahl von insbesondere scheibenförmigen Körpern (12) zu bilden, die durch schmale Brücken des Trägermaterials miteinander verbunden sind,

– und Aufbringen des Schleifmittels auf das Trägermaterial nach dem Stanzen derart, dass zumindest ein Teil der miteinander verbundenen Körper (12) beschichtet ist.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (12) kreisrund sind und dass der Anteil des Umfangs jedes Kreises, der mit der schmalen Brücke verbunden ist, weniger als zehn Prozent des gesamten Umfangs beträgt. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (12) kreisrund sind und dass der Anteil des Umfangs jedes Kreises, der mit der schmalen Brücke verbunden ist, ungefähr ein bis zwei Prozent des gesamten Umfangs beträgt. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper (12) in einer Gruppierung entlang wechselweise orthogonaler Linien angeordnet sind, wobei die Linien keinen der Körper (12) schneiden. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, das zwischen dem Stanzen des Trägermaterials und dem Aufbringen des Schleifmittels folgende Schritte aufweist:

– Schwächen der Verbindung zwischen den Körpern (12),

– und Beschichten der Körper (12) mit einem Kleber.
Verfahren zum Herstellen von Schleifscheiben aus einem Schleifmittel-beschichteten Erzeugnis (15) nach Anspruch 1, mit dem Schritt:

– Trennen der miteinander verbundenen Körper (12) durch Trennen des Trägermaterials an den Brücken, um dadurch eine Vielzahl von Schleifscheiben zu erhalten.






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