| Dokumentenidentifikation |
DE4300057B4 28.06.2007 |
| Titel |
Mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis und Verfahren zu dessen Herstellung |
| Anmelder |
Glit/Gemtex, Ltd., Etobicoke, Ontario, CA |
| Erfinder |
Grimes, John R., Etobicoke, Ontario, CA |
| Vertreter |
Bartels & Partner, Patentanwälte, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
04.01.1993 |
| DE-Aktenzeichen |
4300057 |
| Offenlegungstag |
07.07.1994 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
28.06.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
28.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 11/00(2006.01)A, F, I, 20070126, B, H, DE
|
| IPC-Nebenklasse |
B24D 18/00(2006.01)A, L, I, 20070126, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis
und ein Verfahren zu dessen Herstellung zur Verwendung bei Drehzahlen der Größenordnung
von 10 000 bis 15 000 U/min, wie sie bei Maschinen, bspw. schweren Schleifmaschinen
und dergl. eingesetzt werden. Die Körper, mit denen sich die Erfindung befaßt,
sind zur mechanischen Anbringung an einer Grundfläche mit einer Öffnung
versehen.
Das erfindungsgemäß gefertigte Erzeugnis besteht aus einem
geeigneten, in flächiger Form erhältlichen Trägermaterial mit ausgehärtetem
Kleber darauf und in diesem Kleber eingebetteten Schleifpartikeln.
Aufgrund der Drehzahlen (der Größenordnung 10 000–15
000 U/min), bei denen derartige Schleifmaschinen arbeiten, mußte das Trägermaterial
aus einem Material einer Dicke von mehr als 0,010'' (zehn tausendstel Inch; 0,254
mm) und vorzugsweise einer Dicke in der Größenordnung von 0,025'' bis
0,040'' (25 bis 40 tausendstel Inch; 0,635 mm bis 1,02 mm) gefertigt werden. Als
Trägermaterialien können die im bevorzugten Ausführungsbeispiel erwähnte
schokoladen-olive vulkanisierte Schleiffaser (chocolate olive vulcanized abrasive
fibre), Schichtfaserplatten (laminated fibre sheets), Kunststofflegierungs-Materialien,
Hartpapier und andere geeignete Trägermaterialien verwendet werden, wobei alle
die geforderte Dicke aufweisen.
Somit sind die „Körper" bzw. „Formen", auf die
hierin Bezug genommen wird, zweidimensionale Figuren aus Trägermaterial, die
auf einer Seite eine Schleifmittel enthaltende Beschichtung aufweisen oder auf beiden
Seiten beschichtet sein können.
Ein großer Teil der erfindungsgemäß gefertigten Erzeugnisse
sind kreisförmige Scheiben (plus Verbindungsmaterial, wie nachfolgend erläutert
werden wird) zur Verwendung bei sich drehenden Werkzeugen und Schleifern. Die Scheiben
können oktagonal oder hexagonal sein. Die Scheiben weisen eine zentrale Öffnung
zur Anbringung auf (üblicherweise durch eine auf einen Bolzen geschraubte Mutter,
wobei sich der Bolzen durch die zentrale Öffnung erstreckt). Jedoch können
die Körper auch anders als kreisförmig ausgebildet sein, wie hierin festgehalten
ist.
Ein älteres Verfahren des Standes der Technik zur Fertigung kreisförmiger,
beschichteter Erzeugnisse auf einem flächigen Trägermaterial bestand darin,
den Klebebinder und die Schleifkörner auf eine Seite einer breiten Rolle von
Trägermaterial, bspw. Papier, Stoff, Kunststoff oder Fasern usw., aufzubringen.
Nach den Beschichtungs-, Trocknungs- und Aushärtungsprozessen wird die endbearbeitete
Rolle in eine Stanzpresse gebracht und die Scheiben oder Körper werden ausgestanzt,
wobei sie ein Gitterwerk von perfekt beschichtetem Schleifmaterial als Abfall hinterlassen,
der entsorgt werden muß. Ferner ruft das „Ausstanzen" oder Schneiden
der Körper aus beschichteten Schleiferzeugnissen ein extremes Maß an Abnutzung
und Bruch bei der Stanz- und Schneidemaschine hervor.
Zur Vermeidung der beiden Hauptnachteile des vorstehend beschriebenen
älteren Verfahrens wurde ein jüngeres Verfahren des Standes der Technik
entwickelt. Bei diesem jüngeren Verfahren wurde die Form des erwünschten
Erzeugnisses in das Trägermaterial geschnitten, bevor der Kleber und die Körner
das endbearbeitete Erzeugnis bildeten. Dieses jüngere Verfahren des Standes
der Technik vermied nicht nur die Abnutzung und Bruch der Stanz- oder Schneidemaschine,
sondern schließt ferner praktisch aus, daß Kleber und Schleifmaterial
wie beim Einsatz des anderen Verfahrens zu Abfall wird, wie vorstehend erwähnt.
Nachteile des jüngeren Verfahrens des Standes der Technik sind
die Kosten und die Zeitverzögerung bei der Handhabung der einzelnen Träger-
und Erzeugniskörper während der Beschichtung, dem Aushärten und den
nachfolgenden Herstellungs- oder Endbearbeitungsschritten. Obgleich das folgende
Beispiel nicht den vollen Umfang dieses Problems ausdrückt, ist festzuhalten,
daß bspw. zur Bearbeitung einer Scheibe kleineren Durchmessers von 4 Inch (10,2
cm) und einer Scheibe größeren Durchmessers von 9 Inch (22,9 cm) die gleiche
Bearbeitungszeit erforderlich ist und die individuelle Handhabung beider Scheiben
unbequem und zeitraubend ist.
Die US-Patente 3,267,623 vom 23. August 1966 und 3,849,949 vom 26.
November 1984 offenbaren verbundene, mit einem Schleifmittel beschichtete Scheiben
zum Abtrennen und individuellen Gebrauch. Diese Scheiben sind jedoch in der Praxis
zur leichten Schleif- oder Endbearbeitung bei etwa 500 U/min bestimmt und aufgrund
dieser Verwendung beträgt die Dicke des Trägermaterials etwa 0,003'' (0,076
mm), wobei das Trägermaterial an Schleifschuhen selbsthaftend angebracht ist.
Im Gegensatz hierzu werden die Scheiben oder Schleifkörper, mit denen sich
die Anmelderin befaßt, zum schweren Schleifen bei Drehzahlen der Größenordnung
10 000–15 000 U/min eingesetzt und das Trägermaterial weist eine Dicke
von mehr als 0,010'' (0,254 mm) und vorzugsweise von etwa 0,025'' (0,635 mm) bis
0,040'' (1,02 mm) auf und ist an den Schleifern mit mechanischen Mitteln befestigt.
Bei dem aus den US-Patenten 3,267,623 und 3,849,949 bekannten Herstellungsverfahren
wird Material eingesetzt, das bereits mit Schleifmittel beschichtet
und beliebigen anderen Beschichtungen versehen ist, die erforderlich sind, bevor
das Material in miteinander verbundene Scheiben geschnitten wird und bevor geschwächte
Trennlinien vorgesehen werden.
Aus der US 2,573,835 ist eine
Vorrichtung zum Beschichten von scheibenförmigen Körpern bekannt, bei
der ein beidseitiges Beschichten möglich ist, indem die Körper nach Beschichten
der ersten Seite bei der Übergabe von einem ersten Förderband auf ein
zweites Förderband gewendet werden und anschließend die zweite Seite beschichtet
wird.
Aus der DE 31 11 232 A1
ist ein mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis bekannt, das eine flexible
Unterlage aufweist, auf die mit einem Grundbindemittel Schleifkörner aufgebracht
sind und diese mit einem Deckbindemittel überzogen werden, das Mikroglasperlen
enthält.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mit einem
Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis und ein zugehöriges Herstellverfahren
bereitzustellen, das die Nachteile des Standes der Technik überwindet, insbesondere
eine höhere mechanische Festigkeit aufweist und kostengünstig herstellbar
ist.
Die Aufgabe ist durch das im Patentanspruch 1 bestimmte Erzeugnis
sowie durch das im nebengeordneten Anspruch bestimmte Verfahren gelöst. Besondere
Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen bestimmt.
Bei dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung wird
das Trägermaterial zuerst in miteinander verbundene Scheiben oder andere Körper
geschnitten, bevor es mit Schleifmittel und/oder anderen Beschichtungen versehen
wird. Dies vermeidet den vorstehend diskutierten Abfall. Darüber hinaus wird
bei einer Ausführungsart auch das „Einkerben" oder Schwächen des
Trägermaterials vor dem Beschichtungsschritt durchgeführt, so daß
die Abnutzung an der Bearbeitungsmaschine verringert wird. Es wurde gefunden, daß
die Scheiben nach der Beschichtung mit Schleifmittel und nach dem Aushärten
ohne diese Schwächen an dem Verbindungspunkt nicht sauber auseinanderbrechen.
Demgemäß umfaßt das neue erfindungsgemäße
Verfahren das Ausstanzen einer ersten Mehrzahl von mit Öffnungen versehenen
Körpern aus einem unbeschichteten flächigen Trägermaterial, wobei
die Körper an geeigneten Stellen miteinander verbunden sind, so daß sie
während der Beschichtungsschritte in einem regelmäßigen Muster oder
einer regelmäßigen Anordnung angeordnet sind. Der Prozentsatz des Umfangs
des Trägermaterialkörpers, der Verbindungsmaterial zu einem anderen Körper
aufweist, beträgt weniger als 10%, vorzugsweise weniger als 5% und am besten
etwa 1%–2%. Falls Schnitte oder Kerben oder andere Mittel eingesetzt werden,
um das Trägermaterial zwischen benachbarten Scheiben zu schwächen, dann
werden diese Schnitte, Kerben oder andere Schwächungen unmittelbar nach dem
Ausstanzen der Körper oder gleichzeitig damit mittels einer geeigneten Maschine
eingebracht. Diese erste Mehrzahl verbundener Körper (oder eine zweite Mehrzahl,
die eine Untergruppe der ersten bildet) wird dann mit in einem Kleber eingebetteten
Schleifmittel beschichtet, ausgehärtet und dem normalen Endbearbeitungsverfahren
unterzogen. Somit kann die verbundene Anordnung einer Anzahl von Körpern durch
alle Beschichtungs- und Bearbeitungsschritte beibehalten werden und in der Tat kann
eine Anzahl der Körper noch miteinander verbunden sein, wenn das Erzeugnis
an den Kunden verkauft wird. Der Grund für eine erste und eine zweite Mehrzahl,
wobei die zweite Mehrzahl eine Untergruppe der ersten Mehrzahl sein kann, ist, daß
man damit den Fall abdecken kann, in dem es erwünscht ist, das Trägermaterial
in einer großen zweidimensionalen Anordnung auszustanzen – bspw. Reihen
und Spalten von Elementen; oder eine hexagonale Anordnung kreisförmiger Scheiben,
die in beiden Fällen die erste Mehrzahl sind – und dann die verbleibenden
Bearbeitungsschritte an einer kleineren von der ersten getrennten Anordnung auszuführen,
bspw. einer einzelnen Reihe miteinander verbundener Körper.
Das vorstehend beschriebene Verfahren hat den Vorteil, daß der
Verlust an Schleifmittel und Kleber vernachlässigbar gering ist, da ein großer
Prozentsatz des beschichteten Materials einen verwendbaren Teil des endbearbeiteten
Einzelprodukts (Körper) bildet. Andererseits wird Handhabungs- und Bearbeitungszeit
eingespart, da eine Gruppe miteinander verbundener Körper gemeinsam bearbeitet
wird. In jedem Schritt von der Beschichtung bis zur Endverpackung und zum Versand
für den Verbrauch wird Handhabungs- und Bearbeitungszeit eingespart, wenn die
Körper miteinander verbunden bleiben. Das neue Verfahren hat mit dem jüngeren
Verfahren des Standes der Technik den Vorteil gemeinsam, daß Abnutzung und
Bruch des jeweiligen Schneidgeräts oder der entsprechenden Stanzpresse vermieden
wird, da das Trägermaterial im unbeschichteten Zustand ausgestanzt oder geschnitten
wird.
In einer Ausführungsart betrifft die Erfindung ein Verfahren
zum Herstellen eines mit einem Schleifmittel beschichteten Erzeugnisses mit den
Schritten: Ausstanzen von Trägermaterial, um eine erste Mehrzahl miteinander
verbundener Körper zu bilden, die jenen für die fertigen Schleiferzeugnisse
entsprechen, wobei der Anteil des Umfangs jedes Körpers mit Verbindungsmaterial
zu anderen Körpern weniger als 10% beträgt; Führen dieser Mehrzahl
oder einer miteinander verbundenen Untergruppe davon durch die notwendigen Bearbeitungsschritte,
um einen beschichteten Träger mit darin eingebetteten Schleifkörnern bereitzustellen;
und nachfolgend Umwandeln dieser Mehrzahl miteinander verbundener Körper in
endbearbeitete schleifscheibenförmige Erzeugnisse.
In einer Ausführungsart der Erfindung weisen die miteinander
verbundenen Körper am Verbindungspunktbereich einen Umfang von weniger als
10%, vorzugsweise etwa 1% bis 2%, des Gesamtumfangs auf, der im Vergleich mit der
Krümmung des Körpers relativ flach ist.
In einer Ausführungsart der Erfindung sind die kreisförmigen
Scheiben längs wechselweise orthogonaler Linien miteinander verbunden. Dies
ermöglicht eine weitgehend vereinfachte Trennung einer Anordnung von Körpern
in Reihen oder in einzelne Körper.
In einer Ausführungsart der Erfindung wird das in miteinander
verbundene Scheiben geschnittene, unbeschichtete Trägermaterial mit geschwächten
Linien zur Trennung an der Verbindung versehen, wie es für endbearbeitete beschichtete
Erzeugnisse erforderlich ist. Was die Einsparung von Trägermaterial, Schleifmaterial
und Kleber anbelangt, wird der Anteil des Umfangs eines Körpers zur Verbindung
mit jedem benachbarten Körper in einer Anordnung so klein wie möglich
gehalten. Die untere Grenze für diesen Anteil wird durch die Tatsache festgesetzt,
daß ausreichend Verbindungsmaterial vorhanden sein muß, damit ein Auseinanderbrechen
von miteinander verbundenen Körpern von Trägermaterial mit oder ohne Schleifbeschichtung
während und nach dem Herstellungsverfahren vermieden wird. Bei einer Scheibe
von 4 Inch (10,2 cm) Durchmesser haben wir bspw. gefunden, daß lediglich 1/8
Inch (3,2 mm) am Umfang (etwa 1% des Umfangs) zur Verbindung mit jeder benachbarten
Scheibe erforderlich ist. Es ist jedoch festzuhalten, daß bei einer Scheibe
von 9 Inch (22,9 cm) Durchmesser, obgleich sich der Umfang lediglich angenähert
verdoppelt hat, sich der Bereich (und somit das Gewicht von Trägermaterial
oder Kleber) um einen Faktor 5 erhöht hat. Somit kann bei einer größeren
Scheibe der Anteil des zur Verbindung verwendeten Umfangs größer sein
müssen und wird durch das Gewicht des verwendeten Schleifmittels beeinflußt
werden. Für im wesentlichen kreisförmige Scheiben kann der Anteil jedoch
weniger als 10% betragen.
Mit den in den vorstehenden drei Absätzen beschriebenen Verfahren
können mit einem Schleifmittel beschichtete Erzeugnisse hergestellt werden.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der beigefügten Zeichnung
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es stellt dar:
1 eine erfindungsgemäße, geradlinige Anordnung
miteinander verbundener kreisförmiger oder scheibenförmiger Körper;
2 eine erfindungsgemäße Anordnung miteinander
verbundener oktogonaler Körper;
3 eine hexagonale Anordnung kreisförmiger Körper;
4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in
1;
5 eine erfindungsgemäße Fertigungslinie;
und
5A eine perspektivische Ansicht eines Teils der Linie
gemäß 5.
1 zeigt eine bevorzugte Form miteinander verbundener
Körper bzw. Formen. Es wurde ein Gewebe von Trägermaterial verwendet,
um eine verbundene Anordnung von sechs kreisförmigen Scheiben 12 in
einer geradlinigen 3 × 2-Anordnung auszustanzen. Beim Stanzprozeß wurden
gleichzeitig zentrale Öffnungen 11 zur Aufnahme des Schafts eines
Befestigungsbolzens ausgestanzt, so daß die Körper durch eine auf dem
Bolzen befestigte Mutter montiert werden können. Die Anordnung kann eine beliebige
Größe aufweisen. Die kreisförmigen Scheiben 12 sind voneinander
etwas weiter als für eine Berührung miteinander beabstandet und an jeder
Verbindung einer Scheibe 12 zu einer anderen Scheibe 12 ist ungenutztes
bzw. Blindverbindungsmaterial belassen, um 1% bis 2% des Scheibenumfangs zu verbinden.
Die Scheiben 12 sind gewöhnlich 4''-Scheiben mit einem zentralen 5/8''-Loch
11. (Die Scheiben 12 weisen gewöhnlich einen Durchmesser
von etwa 10 cm und ein zentrales Loch 11 von etwa 1,6 cm Durchmesser auf.)
Das Trägermaterial weist eine Dicke von mehr als 0,010 Inch (0,254
mm) auf und ist vorzugsweise schokoladen-olive Schleiffaser einer Dicke von 0,030
Inch (0,762 mm), welches bei der National Vulcanized Fibre Company in Yorklyn Delaware
erhältlich ist. Es kann jedoch ein beliebiges anderes, geeignetes Trägermaterial
verwendet werden. Die miteinander verbundenen Körper werden gewöhnlich
in einer Stanzpreßmaschine aus dem Trägermaterial gefertigt. Festzuhalten
ist, daß die miteinander verbundenen Körper derart angeordnet sind, daß
sie längs wechselweise orthogonaler Linien getrennt werden können.
Der Umfang der Erfindung ist jedoch unabhängig von dem verbundenen
Körper, der eine beliebige andere Form aufweisen kann, für die eine Schleifmittelbeschichtung
auf einem Trägermaterial erforderlich ist.
Nach dem Ausstanzen einer der in den 1,
2 oder 3 dargestellten
Körper oder anderer Körper oder einer anderen Anordnung, kann die Anordnung
einem zweiten Schneideprozeß in einer Stanzpresse unterzogen werden, in welchem
jede einer Verbindung entsprechende Linie in der Dicke reduziert wird, wobei ein
Drittel der Dicke noch intakt und, wie in 4 dargestellt,
verbunden bleibt. Die zweite Schneidbearbeitung, falls sie erforderlich ist, ist
ausgelegt, um die Verbindung zwischen den Körpern für die spätere
Trennung zu schwächen.
Somit kann die zweite Schneidbearbeitung zur Schwächung der Trennlinie
14 für die zukünftige Trennung durch ein beliebiges anderes herkömmliches
Verfahren ersetzt werden, bspw. Einkerben oder Perforieren. Alternativ zur zweiten
Schneidbearbeitung kann es bevorzugt sein, das Ausstanzen der miteinander verbundenen
Körper zusammen mit dem partiellen Einschneiden der Verbindungslinien in einem
einzelnen Durchlauf vorzunehmen.
Es wurde jedoch gefunden, daß die Körper und Scheiben
12 nur dann sauber auseinanderbrechen, wenn die Verbindung zwischen den
Körpern geschwächt wird, bevor das Trägermaterial beschichtet und
mit Kleber bedeckt wird.
Es soll ferner festgehalten werden, daß die Anordnung nach der
zweiten Schneidbearbeitung und die in den weiteren, noch zu beschreibenden Schritten
bearbeitete Anordnung unterschiedliche Gestalt aufweisen können. So kann es
bspw. erwünscht sein, in den ersten und zweiten Schneidbearbeitungen
36 Scheiben 12 in einer geradlinigen 6 × 6-Anordnung zu bilden
und diese Anordnung dann zur weiteren Bearbeitung in 6 Reihen zu sechs Scheiben
12 (oder in eine 3 × 2-Anordnung) zu unterteilen. Bei den gezeigten
Materialien haben wir gefunden, daß diese Unterteilung mit beliebigen, herkömmlichen
Mitteln durch Biegen um 45° durchgeführt werden kann.
Wenn die Körper Polygone sind, bspw. das Oktagon gemäß
2, kann die Trennlinie 14 von vollständigen
Einschnitten C an jedem Ende mit einem sehr schmalen Verbindungssteg T gebildet
sein.
Die verbundene Einheit, die je nach Wahl eine Anordnung der ersten
Mehrzahl von Körpern oder eine Unteranordnung einer kleineren zweiten Mehrzahl
von Körpern ist, wird dann den herkömmlichen Bearbeitungsschritten unterzogen,
wie sie in 5 und 5A dargestellt
sind. Die Anordnung oder Unteranordnung 15 oder eine Gruppe von diesen
werden durch eine herkömmliche Sprühlinien-Kleberbeschichtungsvorrichtung
16 geführt, nach welcher sie einer herkömmlichen elektrostatischen
Aufbringung von Schleifkörnern in einer Auftragsvorrichtung 18 unterzogen
werden. Die Anordnungen 15 werden dann in einem Trockner 20 einem
herkömmlichen Trocknungsprozeß unterzogen, gefolgt von einer zweiten Beschichtung
mit Kleber in einer herkömmlichen Sprühlinien-Kleberbeschichtungsvorrichtung
22, gefolgt von einer Hochtemperaturaushärtung in einem Ofen
24, mit welcher der Bearbeitungszyklus abgeschlossen wird.
Festzuhalten ist, daß alle Schritte des Fertigungsprozesses herkömmliche
Schritte sind und mit einer herkömmlichen Ausrüstung durchgeführt
werden. Es soll jedoch festgehalten werden, daß die Sprühlinien-Kleberbeschichtungsvorrichtungen
16 oder 22 den nicht auf dem Trägermaterial verbleibenden
Kleber wiedergewinnen. Aus diesem Grund werden bei der erfindungsgemäßen
verbundenen Anordnung Einsparungen erzielt, da im wesentlichen der gesamte, an der
Anordnung vorbeigehende Kleber zur Wiederverwertung unterhalb des beschichteten
Bereichs wieder aufgefangen wird. Ähnliche Überlegungen gelten auch für
die elektrostatische Auftragsvorrichtung 18. Nicht auf dem Kleber verbleibende
Schleifkörner von der Auftragsvorrichtung 18 fallen zur Wiederverwertung
in einen Wiedergewinnungsbereich.
Jedes herkömmliche Verfahren zur Aufbringung von Schleifmitteltragendem
Kleber fällt in den Umfang der Erfindung. Jedoch erzielen lediglich jene Verfahren,
die eine Wiedergewinnung von ausgegebenen, jedoch nicht verwendetem Kleber und Schleifmittel
ermöglichen, die vollen erfindungsgemäßen Vorteile in diesem Bereich.
Jedoch ergibt sich selbst ohne eine solche Wiedergewinnung der erfindungsgemäße
Vorteil der Arbeitsersparnis, die aus der einfacheren Handhabung der Anordnungen
oder Unteranordnungen folgt.
Die hergestellte Einheit aus dem Ofen 24 wird dann in herkömmlicher
Weise in eine Feuchtigkeitskammer gebracht, um das Erzeugnis zu konditionieren und
zu normalisieren. Auf diesen Schritt folgt üblicherweise das Hindurchführen
der Einheit zwischen einer Gummi- und Stahldruckrolle und schließlich durch
eine Druckmaschine, um die Rückseite des Erzeugnisses mit sachdienlicher Information
zu versehen.
Zum Verkauf kann die Einheit dann in einzelne Schleifeinheiten oder
miteinander verbundene Untergruppen zerteilt werden. Bei dem in 4
dargestellten zweiten Schnitt haben wir gefunden, daß die Körper mittels
einer Biegung um 45° längs jeder der Trennlinien 14 getrennt
werden können.
Es soll festgehalten werden, daß die mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren gefertigten Erzeugnisse an kleinen Ausdehnungen des gewünschten
Körpers kleine Mengen an Verbindungsmaterial aufweisen (das sich zur Linie
14 erstreckt). Es wurde gefunden, daß dies den Betrieb des Erzeugnisses,
sei er drehend oder nicht drehend, nicht stört.
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| Anspruch[de] |
Mit einem Schleifmittel beschichtetes Erzeugnis (15) mit einer
Vielzahl von durch Stanzen eines Trägermaterials gebildeten und insbesondere
scheibenförmigen Körpern (12), wobei die Körper (12)
durch schmale Brücken des Trägermaterials miteinander verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifmittel erst nach dem Stanzen eines
im Wesentlichen plattenförmigen Trägermaterials auf die Körper (12)
aufgebracht ist, und dass die Brücken eine geschwächte Stelle aufweisen.
Erzeugnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper
(12) kreisrund sind und eine zentrale Öffnung (11) aufweisen.
Erzeugnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die geschwächte
Stelle der schmalen Brücken einen Schnitt, eine Kerbe oder andere Mittel aufweist.
Erzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Anteil des Umfangs jedes Körpers (12), der mit der schmalen
Brücke verbunden ist, weniger als zehn Prozent des gesamten Umfangs beträgt.
Erzeugnis nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Anteil des Umfangs jedes Körpers (12), der mit der schmalen
Brücke verbunden ist, ungefähr ein bis zwei Prozent des gesamten Umfangs
beträgt.
Verfahren zum Herstellen eines mit einem Schleifmittel beschichteten
Erzeugnisses (15) mit den Schritten:
– Stanzen eines mit Schleifmittel noch unbeschichteten und im Wesentlichen
plattenförmigen Trägermaterials, um eine Vielzahl von insbesondere scheibenförmigen
Körpern (12) zu bilden, die durch schmale Brücken des Trägermaterials
miteinander verbunden sind,
– und Aufbringen des Schleifmittels auf das Trägermaterial nach dem
Stanzen derart, dass zumindest ein Teil der miteinander verbundenen Körper
(12) beschichtet ist.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper
(12) kreisrund sind und dass der Anteil des Umfangs jedes Kreises, der
mit der schmalen Brücke verbunden ist, weniger als zehn Prozent des gesamten
Umfangs beträgt.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Körper
(12) kreisrund sind und dass der Anteil des Umfangs jedes Kreises, der
mit der schmalen Brücke verbunden ist, ungefähr ein bis zwei Prozent des
gesamten Umfangs beträgt.
Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Körper (12) in einer Gruppierung entlang wechselweise orthogonaler
Linien angeordnet sind, wobei die Linien keinen der Körper (12) schneiden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, das zwischen dem Stanzen
des Trägermaterials und dem Aufbringen des Schleifmittels folgende Schritte
aufweist:
– Schwächen der Verbindung zwischen den Körpern (12),
– und Beschichten der Körper (12) mit einem Kleber.
Verfahren zum Herstellen von Schleifscheiben aus einem Schleifmittel-beschichteten
Erzeugnis (15) nach Anspruch 1, mit dem Schritt:
– Trennen der miteinander verbundenen Körper (12) durch Trennen
des Trägermaterials an den Brücken, um dadurch eine Vielzahl von Schleifscheiben
zu erhalten.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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