Die Erfindung betrifft einen Messerschärfer für Haushaltsmesser oder
dergleichen.
Messerschärfer sind in unterschiedlicher Ausführungsform und Wirkungsweise
bekannt. Beispielsweise sind Messerschärfer bekannt, welche im wesentlichen dem
klassischen Wetzstahl entsprechen. Dieser umfaßt einen Handgriff und einen
in diesen eingesteckten Schleifstab aus Stahl oder Keramik. Der Handgriff kann mit
einem Handschutz versehen sein, damit auch ungeübte Personen einen Verletzungsschutz
vorfinden.
Auch sind Messerschärfer bekannt, die als Standgeräte auf einer Arbeitsplatte
oder dergleichen stehen. Diese müssen üblicherweise mit einer Hand festgehalten
werden, während mit der anderen Hand die Schneide des zu schärfenden Messers an
Schleifkörpern, z. B. aus Stahl oder keramischen Werkstoffen, mit mehr oder weniger
Druck vorbeigestrichen wird.
Vorbekannte Messerschärfer haben den Nachteil, daß sie sehr
ungern benutzt werden, da die Verletzungsangst sehr groß ist. Wetzstähle werden
darüber hinaus wegen ihres waffen- oder werkzeugähnlichen Charakters häufig abgelehnt.
Weiterhin sind Messerschärfer hinsichtlich ihrer designseitigen Gestaltung
sehr unvariabel und in sämtlichen Fällen hinsichtlich der Produktion, Montage und
Handhabung sehr aufwendig. Bezüglich der Produktion werden einerseits die Schleifkörper,
andererseits die aufnehmenden Griffe, Gehäuse und dergleichen nach ergonomischen
Gesichtspunkten ausgebildet. Dabei verbleibt wenig Raum für Variabilität im Design.
Wirtschaftlich betrachtet müssen die aufnehmenden Griffe, Gehäuse und dergleichen
an die funktionale Auslegung der Schleifkörper angepaßt werden.
Ausgehend vom vorbeschriebenen Stand der Technik liegt der Erfindung
dieAufgabe zugrunde, einen Messerschärfer zu schaffen, der einerseits fest
auf einem Untergrund stehend zum schärfen verwendet werden kann, ohne daß
er zusätzlich gehalten werden muß. Darüber hinaus soll der Messerschärfer
hinsichtlich seiner äußeren Formgebung und seines Designs äußerst variabel
und schließlich hinsichtlich Produktion und Montage mit geringem wirtschaftlichen
Aufwand herstellbar sein.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird ein Messerschärfer
mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen.
Der erfindungsgemäße Messerschärfer zeichnet sich dadurch aus,
daß ein Gehäuse mit einer im Vergleich zum Schleifkörper breiten Standfläche
und einer einfachen Schleifkörperaufnahme ausgebildet wird. Dies kann beispielsweise
ein Kunststoffspritzteil sein, welches auch einstückig ausgebildet sein kann.
Als Schleifkörper kommen im wesentlichen zylindrische Keramikstäbe
in Betracht, welche gemäß einem vorteilhaften Vorschlag der Erfindung auch
hohlzylindrisch sein können.
Die Aufnahme der Schleifkörper an der der Standfläche gegenüberliegenden
Oberfläche erfolgt derart, daß diese in Bezug auf eine Projektion der vergleichsweise
breiten Standfläche in deren mittleren Bereich angeordnet sind. Auf diese Weise
wird sichergestellt, daß ein über die Schleifkörperoberfläche bewegtes Messer
nicht zu einem Umkippen des Messerschärfers führt.
Die Aufnahme der Schleifkörper kann auf unterschiedliche einfache
Weise erfolgen. Beispielsweise können federnde Haltearme ausgebildet sein, zwischen
welche die im wesentlichen zylindrischen Schleifkörper eingesteckt werden, vorzugsweise
mit ihren Endbereichen.
Auch können Aufnahmen im Gehäuse ausgebildet sein, beispielsweise
Bohrungen oder dergleichen, in welche die Schleifkörper mit ihren Endbereichen einsteckbar
sind. In vorteilhafter Weise erfolgt die Lagerung der Schleifkörper in den Aufnahmen
derart, daß die Schleifkörper zumindest geringfügig beweglich sind. In diesem
Fall werden die Schleifkörper von unten durch Federmittel unterstützt. Dies hat
den Vorteil, daß mittels eines Messers auf den Schleifkörper aufgebrachter
Druck teilweise aufgenommen wird, andererseits die Schleifkörper immer in einer
oberen Position gehalten sind. Dies ergibt eine flexible Anpassung, so daß
die Schleifkörper immer an z. B. konkaven oder konvexen Schneidengeometrien anliegen.
In vorteilhafter Weise sind die im wesentlichen zylindrischen Schleifkörper
drehbar, so daß nicht immer die gleichen Oberflächenbereiche zum Messerschärfen
verwendet werden. Dabei versteht es sich von selbst, daß ein Drehen der Schleifkörper
während des Schleifens durch das Messer auszuschließen ist. Ein Drehen erfolgt
beispielsweise per Hand, durch die Anordnung von entsprechenden Bedienelementen
oder dergleichen.
Auf einfachste Weise hergestellt umfaßt der Messerschärfer ein
einstückig ausgebildetes Kunststoffspritzgehäuse mit oben herausstehenden Haltearmen
und einem eingesetzten zylindrischen Schleifkörper.
Dem gegenüber kann eine aufwendigere Bauform zwei oder drei oder mehr
parallel zueinander angeordnete Schleifkörper aufweisen, die praktisch eine Schleiffläche
bereitstellen. In diesem Fall muß die Standfläche gegenüber der Schleifkörperoberfläche
nicht zu breit ausgebildet sein, da hier die Kippmomente über die Flächenauflage
aufgenommen werden. Sogar rechteckige Gehäuse sind geeignet. Diese Ausführungsform
ist unabhängig von der vorbeschriebenen Ausführungsform mit breiter Standfläche
und einem Schleifkörper für sich erfinderisch und abhängig schutzfähig. Es handelt
sich um einen Messerschärfer, bei welchem die die Schleifkörper tragende Oberfläche
und die Standfläche im wesentlichen gleich sind, das Gehäuse also im wesentlichen
eine Quaderform hat. Durch die zwei, drei oder mehr parallelen Schleifkörper wird
beim Schleifen der Druck flächig aufgenommen und ein Kippen des Messerschärfers
verhindert.
Mit der Erfindung werden mit geringem wirtschaftlichen Aufwand herstellbare,
einhändig anwendbare und hinsichtlich der designseitigen Gestaltung höchst variable
Messerschärfer bereitgestellt.
In vorteilhafter Weise können Abdeckkappen vorgesehen sein, um die
liegenden Oberflächen der Schleifkörper abzudecken.
Beim Schleifvorgang wird das Messer mit der Schneide einhändig, bei
größeren Messern zur besseren Führung auch unter Zuhilfenahme der zweiten
Hand, in einem Winkel von z. B. 20° von beiden Seiten über den Schleifkörper gestrichen.
Damit der Schleifkörper nicht einseitig verschleißt, sondern auf seinem ganzen
Umfang zu nutzen ist, kann er bei Bedarf manuell weiter gedreht werden.
Aufgrund der Einfachheit ist bei diesem Schärfverfahren davon auszugehen,
dass Fehlbedienung und dadurch mögliche Verletzungsgefahren weitgehend ausgeschlossen
sind.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
- Fig. 1
- in Perspektive der Messerschärfer mit abgenommener Abdeckkappe im Gebrauchszustand,
- Fig. 2
- zur Hälfte längsgeschnitten in Seitenansicht das Gehäuse des Messerschärfers,
- Fig. 3
- einen Querschnitt nach der Linie III-III in Fig. 2,
- Fig. 4
- zur Hälfte längsgeschnitten die Abdeckkappe des Messerschärfers,
- Fig. 5
- einen Querschnitt durch die Abdeckkappe nach der Linie V-V in Fig. 4,
- Fig. 6
- die Draufsicht der Abdeckkappe,
- Fig. 7
- in Perspektive den erfindungsgemäßen Messerschärfer in einer zweiten Ausführungsform,
gemäß welcher der Messerschärfer über drei Schleifkörper verfügt,
- Fig. 8
- den Messerschärfer nach Fig. 7 in einer Draufsicht,
- Fig. 9
- den Messerschärfer nach Fig. 7 in einer Seitenansicht,
- Fig. 10
- den Messerschärfer nach Fig. 7 in einer geschnittenen Seitenansicht,
- Fig. 11
- den Messerschärfer nach Fig. 7 in einer geschnittenen Längsansicht und
- Fig. 12
- den Messerschärfer in einer dritten Ausführungsform in einer Seitenansicht.
Der dargestellte Messerschärfer besteht im wesentlichen aus einem
einstückig aus Kunststoff gespritzten Gehäuse 1 mit einer großen Standfläche,
einem Schleifkörper 2 aus Keramik und einer Abdeckkappe 3, die in Fig. 1 abgenommen
dargestellt ist, so daß der Messerschärfer gebrauchsfertig auf einem Tisch
oder einer sonstigen Arbeitsplatte steht.
Fig. 2 zeigt halb im Längsschnitt das Gehäuse 1 alleine. Es weist
an beiden Schmalseiten einstückig angeformte Haltearme 4 auf, zwischen denen der
Schleifkörper 2, wie in Fig. 1 dargestellt, leicht eingeklemmt ist. Der Schleifkörper
2 ist ein keramischer Hohlzylinder, wobei in die Enden desselben kurze Zapfen 5
der Haltearme 4, die etwas federnd nachgiebig sind, so eingreifen, daß der
Schleifkörper 2 mit etwas Reibung an den Haltearmen 4 anliegt, aber bei Bedarf von
Hand gedreht werden kann, um eine andere Umfangsstelle desselben zum Schärfen von
Haushaltsmessern oder dergleichen zu benutzen, wenn die vorher benutzte Umfangsstelle
durch Schleifabrieb verschmutzt sein sollte. Der Schleifkörper 2 läßt sich
jedoch einfach reinigen. Um ein Durchbrechen des Schleifkörpers 2 bei Gebrauch zu
verhindern, liegt er auf einer vom Gehäuse 1 gebildeten V-förmigen Auflage 6 auf.
Die Stand- und Rutschfestigkeit des Schärfgerätes wird durch Antirutsch-Standfüße
7, zum Beispiel aus Kautschuk, gewährleistet, die in Bohrungen von an den vier Ecke
des Gehäuses 1 vorgesehenen Ansätzen 8 eingesetzt werden und in den Fig. 2 und 3
in Sprengdarstellung wiedergegeben sind. Im eingesetzten Zustand stehen die Antirutsch-Standfüße
6 etwas nach unten aus den Ansätzen 8 des Gehäuses 1 vor, um einen sicheren Stand
desselben zu gewährleisten.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen die Abdeckkappe 3 in verschiedenen Ansichten
bzw. Schnitten. Die Abdeckkappe 3 ist der Form des Messerschärfers angepaßt,
wie man sich anhand von Fig. 1 leicht vorstellen kann, wenn die Abdeckkappe 3 auf
das Gehäuse 1 über den Schleifkörper 2 aufgesetzt wird. An den Enden ist die Abdeckkappe
mit den Haltearmen 4 entsprechenden Ausnehmungen 9 versehen und weist vier Steckzapfen
10 auf (Fig. 4 und 5), die paarweise beim Aufsetzen der Abdeckkappe 3 in Durchbrüche
11 des Gehäuses 1 in der Nähe der Haltearme 4 eingreifen. Bei aufgesetzter Abdeckkappe
3 ist der Schleifkörper 2 geschützt untergebracht und nicht sichtbar.
Der ganze Messerschärfer, der beispielsweise eine Grundfläche von
etwa 128 x 80 mm und eine Höhe von etwa 45 mm hat, braucht wenig Platz und ist daher
raumsparend unterzubringen, kann aber auch bei Nichtgebrauch sichtbar aufgestellt
werden, da er ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild hat.
Die Fign. 7 bis 11 zeigen den erfindungsgemäßen Messerschärfer
in einer zweiten Ausführungsform. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach den
Fign. 1 bis 6 verfügt der erfindungsgemäße Messerschärfer gemäß der
Ausführungsform nach den Fign. 7 bis 11 über drei Schleifkörper 2, die parallel
nebeneinander angeordnet sind. Bei den Schleifkörpern 2 handelt es sich vorzugsweise
um keramische Zylinder oder auch Hohlzylinder, die, wie vorstehend anhand der Fign.
1 bis 6 beschrieben, drehbar gelagert am Gehäuse 1 angeordnet sind.
Zwecks Vergrößerung der Standfläche sind gemäß dem Ausführungsbeispiel
nach den Fign. 7 bis 11 seitlich des Gehäuses 1 Gehäuseteile 12 angeordnet. Gehäuse
1 und Gehäuseteile 12 können einstückig ausgebildet sein. Auch können die Gehäuseteile
12 als separate Bauteile ausgebildet sein, die mit dem Gehäuse 1 verbunden, beispielsweise
verklebt oder verschraubt sind. In Längsrichtung 18 weisen die Gehäuseteile 12 eine
Längserstreckung auf, die im wesentlichen der der Schleifkörper 2 entspricht. Es
versteht sich jedoch von selbst, daß die Gehäuseteile 12 auch eine größere
oder kleinere Erstreckung in Längsrichtung 18 aufweisen können. Von Bedeutung ist
allein, daß durch die zusätzliche Anordnung der Gehäuseteile 12 die Gesamtstandfläche
des Messerschärfers vergrößert wird. In der beispielhaften Ausgestaltung nach
den Fign. 7 bis 11 ist die der Standfläche gegenüberliegende Oberseite der Gehäuseteile
12 gekrümmt ausgebildet. Auch diese Ausgestaltungsform ist nur beispielhaft genannt,
denn versteht sich von selbst, daß auch andere Oberflächengestaltungen bezüglich
der Gehäuseteile 12 gewählt werden können.
Die durch die zusätzliche Anordnung der Gehäuseteile 12 erreichte
Vergrößerung der Standfläche des Messerschärfers kann insbesondere den Fign.
8 und 9 entnommen werden. Erreicht wird durch die Anordnung der Gehäuseteile 12
insbesondere eine Standflächenvergrößerung in einer quer zur Längserstreckung
18 liegenden Richtung. Die Vergrößerung der Standfläche des Messerschärfers
trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, daß ein zu schärfendes Schneidwerkzeug,
beispielsweise ein Messer, eine Schere oder dergleichen, in einer quer zur Längserstreckung
18 des Messerschärfers liegenden Richtung über die Schleifkörper 2 geführt wird.
Erreicht wird durch die Gehäuseteile 12 mithin eine verbesserte Standfähigkeit des
Messerschärfers insbesondere mit Blick auf die bei einer bestimmungsgemäßen
Verwendung des Messerschärfers auftretenden Kraftbeaufschlagungen quer zur Längserstreckung
18.
Wie insbesondere den Fign. 10 und 11 entnommen werden kann, werden
die drei Schleifkörper 2 von einem innerhalb des Gehäuses 1 angeordneten Halteelement
15 getragen. Das Halteelement 15 weist jeweils endseitig Ausnehmungen 16 auf, in
welche Druckfedern 14, vorzugsweise in Form von Schraubenfedern, eingesetzt sind.
Die Federn 14 ihrerseits tragen die Schleifkörper 2, wobei diese infolge der Druckkraftbeaufschlagung
durch die Federn 14 gegen die Unterseite des Gehäuses 1 gedrückt werden. Das Gehäuse
1 weist eine obere Ausnehmung auf, durch welche hindurch die Schleifkörper 2 bereichsweise
herausragen, wie insbesondere Fig. 10 entnommen werden kann. Gemäß vorbeschriebener
Ausbildung stützen sich die Schleifkörper 2 mithin einerseits am Gehäuse 1 und andererseits
an den Federn 14 ab. Bedingt durch diese Ausgestaltung werden die Schleifkörper
2 lagesicher im Gehäuse 1 fixiert.
Die Federkraft der Federn 14 ist derart ausgebildet, daß sich
die Schleifkörper 2 nicht mitdrehen, wenn ein zu schleifendes Messer über die Schleifkörper
2 gezogen wird. Bei Bedarf können die Schleifkörper 2 manuelle, das heißt
von Hand weitergedreht werden, was die Möglichkeit schafft, die Schleifkörper 2
hinsichtlich ihres gesamten Umfangs zu nutzen. Zu diesem Zweck sind die Federn 14
hinsichtlich ihrer Federkraft derart ausgebildet, daß die Schleifkörper 2
entgegen der Federkraft von Hand leicht nach unten, das heißt in Richtung
auf das Gehäuse 1 gedrückt und anschließend um ihre Längsachse verdreht werden
können.
Für eine lagesichere Anordnung der Schleifkörper 2 verfügt das Gehäuse
1 über seitlich angeordnete Fortsätze 17, wie insbesondere Fig. 11 entnommen werden
kann. Diese Fortsätze 17 sorgen dafür, daß die Schleifkörper 2 in Längsrichtung
18 sicher gelagert und abgestützt sind. Ein unbeabsichtigtes Verschieben der Schleifkörper
2 in Längsrichtung 18 ist durch die Fortsätze 17 verhindert.
Für eine lagesichere Anordnung der Schleifkörper 2 in einer quer zur
Längserstreckung 18 liegenden Richtung dienen die Abstandshalter 13, wie sie den
Fign. 8 und 10 entnommen werden können. Die Abstandshalter 13 sorgen dafür, daß
die Schleifkörper 2 in Querrichtung einen stets gleichen Abstand voneinander aufweisen.
Zudem dienen die Abstandshalter 13 als Gegenlager. Wie insbesondere
Fig. 10 entnommen werden kann, sind die Abstandshalter 13 hinsichtlich ihres in
Höhenrichtung oberen Endes verbreitert ausgebildet und in ihrer Kontur an die Zylinderform
der Schleifkörper 2 angepaßt. Im montierten Zustand des Messerschärfers werden
die Schleifkörper 2 infolge der auf sie einwirkenden Federkraft gegen das obere
Ende der Abstandshalter 13 gedrückt, wodurch eine lagesichere Fixierung der Schleifkörper
2 gewährleistet ist. Dabei wird, wie insbesondere Fig. 10 entnommen werden kann,
der mittlere Schleifkörper 2 links- wie rechtsseitig an die dort jeweils angeordneten
Abstandshalter 13 gedrückt. Sowohl der linke als auch der rechte Schleifkörper 2
werden einerseits an das Gehäuse 1 und andererseits an den auf der anderen Seite
des jeweiligen Schleifkörpers 2 angeordneten Abstandshalter 13 gepreßt. Die
Abstandshalter 13 erfüllen, wie vorstehend beschrieben, zwei Funktionen. Zum einen
stützen sie die Schleifkörper 2 in Höhenrichtung, das heißt entgegen der wirkenden
Federkraft ab, zum anderen beabstanden sie die Schleifkörper 2 in Querrichtung voneinander.
Dabei können die Abstandshalter 13 einstückig mit dem Gehäuse 1 ausgebildet sein
oder aber als separate Teile mit dem Gehäuse 1 verschraubt, verklebt, verschweißt
oder sonstwie verbunden sein.
Zwecks Montage des erfindungsgemäßen Messerschärfers gemäß
Ausführungsbeispiel nach den Fign. 7 bis 11 werden zunächst die Schleifkörper 2
in das Gehäuse 1 von unten eingesetzt. Zweckmäßigerweise wird zu diesem Zweck
das Gehäuse 1 kopfseitig nach unten gehalten, so daß die Schleifkörper 2 infolge
ihrer Gewichtskraft lagesicher von den Abstandshaltern 13 und dem gehäuseseitigen
Randbereich gehalten werden. Alsdann wird von unten in das Gehäuse 1 das Halteelement
1 5 eingesteckt, wobei sich in den Ausnehmungen 16 die Federn 14 befinden. Das Halteelement
1 5 verrastet mit dem Gehäuse 1 in seiner bestimmungsgemäßen Lage, in welcher
die Schleifkörper 2 auf den Federn 14 aufliegen und durch diese infolge der durch
die Federn 14 bewirkten Druckkraftbeaufschlagung gegen die Abstandshalter 13 bzw.
den gehäuseseitigen Rand gedrückt werden. Ist das Halteelement 15 in das Gehäuse
1 eingesetzt, so kann dieses umgedreht und für eine bestimmungsgemäße Verwendung
auf einer Unterlage abgestellt werden.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fign. 7 bis 11 zeigt die Verwendung
von insgesamt drei Schleifkörpern 2. Es versteht sich von selbst, daß die
vorbeschriebene Konstruktion auch zur Anordnung von mehr als nur drei Schleifkörpern
2 genutzt werden kann. Auch ist die Anordnung von weniger als drei Schleifkörpern
2 möglich.
Wie in Fig. 7 dargestellt, erfolgt die gehäuseseitige Abstützung der
federbelasteten Schleifkörper 2 gehäuserandseitig mittels einstückig am Gehäuse
1 ausgebildeten Fortsätzen 19. Es versteht sich von selbst, daß diese Ausgestaltung
nur beispielhaft zu verstehen ist, denn können auch andere Konstruktionen gewählt
werden, wie z. B. die Ausbildung einer sich über die gesamte Länge in Längsrichtung
18 erstreckenden Leiste. Entscheidend ist allein, daß die Schleifkörper 2
durch die infolge der Federn 14 aufgebrachten Federkraft gegen entsprechende Gegenlager
gedrückt werden, wodurch die Schleifkörper 2 lagesicher in ihrer Position fixiert
sind.
Fig. 12 zeigt in einer Seitenansicht eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Messerschärfers. Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 12
gleicht im wesentlichen demjenigen nach Fig. 9, wobei im Unterschied zum Ausführungsbeispiel
nach Fig. 9 der mittlere der drei Schleifkörper 2 etwas weiter aus dem Gehäuse 1
herausragt als die beiden anderen Schleifkörper 2, das heißt als der in Fig.
12 linke und rechte Schleifkörper 2. Eine solch unterschiedliche Höhenanordnung
der Schleifkörper 2 unterstützt in vorteilhafter Weise den Vorgang des Schärfens
eines Messers, eines Schneidwerkzeuges oder dergleichen, wenn dieses mit seiner
zu schärfenden Klinge auf den im Vergleich zu den beiden anderen Schleifkörpern
2 erhöht angeordneten Schleifkörper 2 aufgesetzt und über diesen in Richtung eines
der beiden anderen, in Höhenrichtung niedriger angeordneten Schleifkörper 2 gezogen
wird. In einer alternativen Ausgestaltungsform kann es auch vorgesehen sein, die
einzelnen Schleifkörper 2 in ihrer relativen Höhenlage zueinander auf unterschiedlichen
Niveaus anzuordnen, so zum Beispiel in der Form, daß eine treppenartige Ausgestaltung
entsteht. Kommen mehr als drei Schleifkörper 2 zum Einsatz, beispielsweise vier,
so kann auch vorgesehen sein, daß die beiden mittleren Schleifkörper 2 im
Verhältnis zu den äußeren beiden Schleifkörpern 2 in erhöhter Position angeordnet
sind.
Für alle vorbeschriebenen Ausführungsbeispiele gilt im übrigen, daß
die eingesetzten Schleifkörper 2 voneinander unterschiedliche Oberflächen aufweisen
können. So kann insbesondere vorgesehen sein, daß sich die Oberflächen der
Schleifkörper 2 hinsichtlich ihrer Rauhheit, ihres Materials, ihrer Abriebfestigkeit
und dergleichen unterscheiden. So kann beispielsweise mit Blick auf die in den Fign.
9 und 12 dargestellten Ausführungsbeispiele vorgesehen sein, daß der mittlere
Schleifkörper 2 eine grobkörnigere und damit rauhere Oberfläche als die beiden benachbarten
Schleifkörper 2 aufweist. Zudem ist denkbar, daß ein Schleifkörper 2 in Längsrichtung
unterschiedliche Oberflächenbereiche mit jeweils unterschiedlichen Oberflächeneigenschaften
aufweist.
Die in den Fign. 1 bis 11 gezeigten Ausführungsbeispiele sind nicht
maßstabsgetreu dargestellt.
Bezugszeichenliste
- 1
- Gehäuse
- 2
- Schleifkörper
- 3
- Abdeckkappe
- 4
- Haltearme
- 5
- Zapfen
- 6
- Auflage
- 7
- Antirutsch-Standfüße
- 8
- Ansätze
- 9
- Ausnehmung
- 10
- Steckzapfen
- 11
- Durchbruch
- 12
- Gehäuseteil
- 13
- Abstandshalter
- 14
- Feder
- 15
- Halteelement
- 16
- Ausnehmung
- 17
- Fortsatz
- 18
- Längsrichtung
- 19
- Fortsatz