Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Einführung
von Samen in den Boden mit zwei Scheiben, einem Scheibenträger und einer Samenzuführrinne,
die abnehmbar einerseits mit dem Scheibenträger mittels eines ersten Verbindungspunktes,
der von einer Kupplungsvorrichtung gebildet ist, und andererseits mit der Vorrichtung
zur Einführung von Samen in den Boden mittels eines zweiten Verbindungspunktes
verbunden ist, wobei die Samenzuführrinne abnehmbar ist, ohne die Demontage
eine der Scheiben zu erfordern.
Die Erfindung betrifft auch eine Sämaschine, die mit solchen
Sameneinführvorrichtungen ähnlich den oben beschriebenen versehen ist.
Eine solche Vorrichtung ist dem Fachmann bereits bekannt. Das Dokument
US 5 931 105 beschreibt nämlich eine
Sämaschine vom Typ Einkornsämaschine mit Säeinheiten, die mit einem
rechteckigen Pfeiler verbunden sind. Jede Säeinheit umfasst einen Rahmen, auf
dem ein Samenzuführtrichter, ein Dosiermechanismus und eine Vorrichtung zur
Einführung von Samen in den Boden befestigt sind. Die bekannte Vorrichtung
zur Einführung von Samen in den Boden besteht aus Scheiben, einem Scheibenträger
und einer Rinne. Die Rinne ist mit dem Dosiermechanismus verbunden, um mit Samen
versorgt zu werden, und sichert die Einführung der Samen in die Erde. Die Zuführrinne
wird auf dem Scheibenträger mittels zwei Verbindungspunkten gehalten. Die Zuführrinne
umfasst einen unteren Verbindungspunkt und einen oberen Verbindungspunkt. Der obere
Verbindungspunkt ist in Form von Haken ausgeführt, die mit der Zuführrinne
verbunden sind.
Bei der praktischen Ausführung einer solchen Sämaschine
erfolgt die Demontage der Samenzuführrinne nach oben und erfordert somit nicht
die Demontage einer Scheibe. Die Demontage der Zuführrinne von oben erfordert
hingegen Platz nach oben hin. Auf Grund des Platzbedarfs von Teilen ist der Zugriff
auf die Zuführrinne jeder Säeinheit begrenzt. Wenn nämlich der Benutzer
der Sämaschine auf die Samenzuführrinne zugreifen möchte, muss er
vorher den über der Zuführrinne angeordneten Dosiermechanismus entfernen.
Wenn der Zugriff auf die Lagerung der Rinne frei ist, muss der obere Verbindungspunkt
neutralisiert werden. Wenn die Haken aus ihren Lagerungen befreit sind, wird die
Zuführrinne durch den unteren Verbindungspunkt in Position gehalten. Dieser
wird freigegeben, wenn die Rinne nach oben gezogen wird.
Der Benutzer einer solchen Sämaschine ist dazu veranlasst, die
Samenzuführrinne zu demontieren, wenn er beispielsweise die Rinne an den Samentyp,
den er säen möchte, anpassen muss oder wenn es zu einer Störung beim
Sävorgang kommt.
Die Anhäufung von Schutt und Erde in der Vorrichtung zur Einführung
von Samen in den Boden kann zu Störungen des Säbetriebs bei Funktion der
Sämaschine auf einem Gelände voll mit pflanzlichen Abfällen führen.
Die Ansammlung von Erde zwischen den beiden Scheiben kann die Verteilung der Samen
blockieren und die Öffnung der Samenzuführrinne verstopfen. Die Samen
können nun einerseits nicht mehr in der gewünschten Tiefe abgelegt werden
und andererseits keine ordnungsgemäße Bildung der Furche mehr gewährleisten.
Es ist somit erforderlich, den zwischen den beiden Scheiben angesammelten Schutt
zu entfernen, um wieder zu normalen Arbeitsbedingungen zurückzukehren.
Ferner ist es bei diesem Maschinentyp immer häufiger, große
Arbeitsbreiten zu haben, was bedeutet, dass eine große Zahl von Säeinheiten
verwendet wird. Der Vorgang der Reinigung oder des Austausches der Zuführrinnen
ist somit besonders mühsam und zeitaufwändig.
Die vorliegende Erfindung soll die Nachteile des Standes der Technik
vermeiden. Sie soll insbesondere eine Vorrichtung zur Einführung von Samen
in den Boden vorschlagen, die einerseits einen besseren Zugriff auf den Raum zwischen
den beiden Scheiben und andererseits einen raschen und einfachen Zugriff auf die
Samenzuführrinne ermöglicht.
Zu diesem Zweck ist die Vorrichtung zur Einführung von Samen
in den Boden gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet,
dass der erste Verbindungspunkt derart ausgeführt ist, dass die Samenzuführrinne
nach hinten schwenken kann, nachdem der zweite Verbindungspunkt neutralisiert wurde.
Nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die Samenzuführrinne
abnehmbar, ohne ein Werkzeug zu erfordern.
Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung gehen detaillierter
aus der Studie der nachfolgenden Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegenden
Zeichnungen bezieht, die als nicht einschränkende Beispiele eine Ausführungsart
der Erfindung darstellen. In diesen Zeichnungen:
stellt 1 eine x-Ansicht von hinten
von einer Sämaschine dar, die erfindungsgemäße Sameneinführvorrichtungen
umfasst,
stellt 2 eine Seitenansicht der Sämaschine
aus 1 dar,
stellt 3 in einem größeren
Maßstab eine erfindungsgemäße Sameneinführvorrichtung dar,
stellt 4 einen auseinander gezogenen
Perspektivschnitt der Sameneinführvorrichtung aus 3
dar.
Die in den 1 und 2
dargestellte Sämaschine (1) umfasst ein Gestell (2), das
einen Trichter (3) trägt, der den Samen enthält, Vorrichtungen
zur Einführung von Samen in den Boden (4) und eine Abdeckvorrichtung
(5). Bei der Arbeit ist das Gestell (2) auf dem Fachmann bekannte
Weise an die hintere Kupplung eines (nicht dargestellten) Traktors angekuppelt.
Der Traktor ermöglicht es somit, die Sämaschine (1) in eine Richtung
und Vorschubrichtung zu verschieben, die durch den Pfeil (F) angezeigt ist.
Die Abdeckvorrichtung (5) befindet sich hinter den Sameneinführvorrichtungen
(4) der Sämaschine (1), bezogen auf die Vorschubrichtung
(F). Die Sameneinführvorrichtungen (4) werden vom Trichter (3)
über Zuführrohre (6) versorgt. Die Sameneinführvorrichtungen
(4) gemäß der Erfindung sind im Wesentlichen hinter und in einer
im Wesentlichen unter dem Trichter (3) liegenden Ebene über die gesamte
Breite der Sämaschine (1) angeordnet. In dem Ausführungsbeispiel
der 1 ist die Sämaschine (1) vorzugsweise
eine mechanische Sämaschine. Die Sameneinführvorrichtungen (4)
sind vorzugsweise in zwei Reihen angeordnet und derart voneinander entfernt, dass
relativ regelmäßige Abstände zwischen den Reihen, in die die Samen
gelegt werden, vorhanden sind.
Wie in 2 dargestellt, sind die Sameneinführvorrichtungen
(4) mit dem Gestell (2) mittels Pflugschararmen (7) verbunden.
Jede Sameneinführvorrichtung (4) umfasst im Wesentlichen einen Scheibenträger
(8), der sowohl Scheiben (9) als auch eine Samenzuführrinne
(10) trägt. Der Scheibenträger (8) ist mit dem Pflugschararm
(7) mittels Schrauben verbunden, und seine Position ist vorzugsweise einstellbar.
Im Allgemeinen umfasst die Sameneinführvorrichtung (4) für eine
solche Sämaschine (1) zwei Scheiben (9), die von einer Hauptscheibe
(11) und einer Nebenscheibe (12) gebildet sind.
Bei Betrachtung der 3 und 4
sind die Hauptscheibe (11) und die Nebenscheibe (12) frei drehbar
auf dem Scheibenträger (8) befestigt. Der Scheibenträger (8)
umfasst somit eine Drehachse für die Hauptscheibe (11) und eine Drehachse
für die Nebenscheibe (12). Die beiden Drehachsen sind im Wesentlichen
auf die Vorschubrichtung (F) senkrecht und weisen zusätzlich eine besondere
Ausrichtung auf, die der Hauptscheibe (11) eine optimale Ausrichtung verleiht,
um eine Furche zu kreuzen. Die Scheiben (9) sind vorzugsweise in Bezug
auf die Vertikale geneigt, so dass sich ihre Peripherien nach vorne hin vereinigen,
wenn sie sich in Vorschubrichtung (F) bewegen.
Auf bevorzugte Weise besitzt die Nebenscheibe (12) einen
kleineren Durchmesser im Vergleich zur Hauptscheibe (11) und eine in Bezug
auf die Drehachse der Hauptscheibe (11) versetzte Drehachse auf. Der Durchmesserunterschied
und die versetzte Position der Scheiben (9) erzeugen einen Drehgeschwindigkeitsunterschied
zwischen den Scheiben (9). Diese unterschiedliche Geschwindigkeit sichert
vorzugsweise die Reinigung der Hauptscheibe (11) während der Arbeit,
da die Peripherie der Nebenscheibe (12), die sich nach vorne hin befindet,
als Abstreifer in der Nähe der Innenseite der Hauptscheibe (11) dient.
Gemäß 4 besitzt die Zuführrinne
(10) eine Eintrittsöffnung (13), die mit dem Versorgungsrohr
(6) verbunden ist, durch das die Samen kommen. Der untere Teil jeder Zuführrinne
(10) besitzt eine Austrittsöffnung (14), durch die die Samen
in den Boden eingeführt werden. Die Austrittsöffnung (14) sichert
auch eine richtige Positionierung der Samen im Boden. Auf bevorzugte Weise ist die
Zuführrinne (10) in dem Öffnungswinkel positioniert, der von
den beiden Scheiben (9) gebildet ist. Die Rinne (10) hat eine
derartige Form dass sie sich im Wesentlichen an den Öffnungswinkel hinter den
beiden Scheiben (9) anpasst, um das Eindringen von Erde oder Pflanzenabfällen
in die Sameneinführvorrichtung (4) zu verhindern. Die Zuführrinne
(10) wird zwischen den beiden Scheiben (9) mittels eines ersten
Verbindungspunktes, der von einer Kupplungsvorrichtung (15) gebildet ist,
und eines zweiten Verbindungspunktes, der von einem oberen Verbindungspunkt (16)
gebildet ist, gehalten.
Nach einem wichtigen Merkmal der Erfindung ist die Zuführrinne
(10) abnehmbar, ohne die vorherige Demontage einer der Scheiben (9)
zu erfordern. Auf bevorzugte Weise ist die Kupplungsvorrichtung (15) von
einem weiblichen Element (17) und einem männlichen Element (18)
gebildet. Das weibliche Element (17) befindet sich am hinteren Teil des
Scheibenträgers (8) bei Betrachtung der Vorschubrichtung (F). Das
männliche Element (18) gehört seinerseits der Samenzuführrinne
(10) an. Das männliche Element (18) umfasst vorzugsweise
Befestigungseisen, die bei der Montage in mindestens eine Rille (19) des
weiblichen Elements (17) eingefügt werden. Das weibliche Element (17)
umfasst auf bevorzugte Weise zwei Rillen (19), die beiderseits des Scheibenträgers
(8) angeordnet sind. Das männliche Element (18) umfasst vorzugsweise
zwei Befestigungseisen. Die Kupplungsvorrichtung (15) ist derart ausgeführt,
dass, wenn das männliche Element (18) in dem weiblichen Element (17)
angeordnet ist, die Zuführrinne (10) nun frei um das weibliche Element
(17) drehbar ist. Um diese Drehung zu verhindern, ist die Zuführrinne
(10) mit dem Scheibenträger (8) mittels des oberen Verbindungspunktes
(16) verbunden. Solange der zweite Verbindungspunkt neutralisiert ist,
kann die Zuführrinne (10) nach hinten um den ersten Verbindungspunkt
schwenken.
Bei einer vorteilhaften Ausführung ist der obere Verbindungspunkt
(16) im Wesentlichen über der Kupplungsvorrichtung (15) angeordnet.
Der obere Verbindungspunkt (16) umfasst eine Kerbe (20) und einen
Haken (21). Die Kerbe (20) ist vorzugsweise in dem Scheibenträger
(8) vorgesehen, und der Haken (21) ist auf die Samenzuführrinne
(10) aufgebracht. Die Drehung der Zuführrinne (10) wird blockiert,
wenn sich der Haken (21) in der Kerbe (20) befindet. Der obere
Verbindungspunkt (16) umfasst auch ein Verriegelungsmittel (22).
Das Verriegelungsmittel (22) stellt die Samenzuführrinne (10)
fest, wenn der Haken (21) in die Kerbe (20) eingefügt ist.
Das Verriegelungsmittel (22) ist vorzugsweise aus einer Zunge (23)
und einem Verriegelungsstück (24) gebildet. Die Zunge (23)
ist mit dem Scheibenträger (8) mittels einer Schraube verbunden. Die
Zunge (23) fügt sich in das Verriegelungsstück (24)
ein, das auf einer der Seiten der Zuführrinne (10) angeordnet ist.
Die Zunge (23) ist vorzugsweise ein metallisches Stück, das eine gewisse
Elastizität besitzt.
Die vorliegende Erfindung ist insofern besonders, als die Samenzuführrinne
(10) abnehmbar ist, ohne ein Werkzeug zu erfordern. Vorzugsweise erfordert
die Demontage der Zuführrinne (10) nicht die Verwendung irgendeines
Werkzeugs. Es reicht aus, das Verriegelungsstück (24) von der Zunge
(23) zu befreien, die Zuführrinne (10) nach hinten zu schwenken,
um das in die Eintrittsöffnungen (13) eingesteckte Zuführrohr
(6) zu lösen. Dann muss die Zuführrinne (10) aus dem
weiblichen Element (17) befreit werden.
Um das Zuführrohr (6) und die Zuführrinne (10)
rasch zu trennen und zu verbinden, ist das Zuführrohr (6) vorzugsweise
teleskopisch. Die Demontage der Zuführrinne (10) ist somit sehr rasch
und erfordert nicht die Verwendung irgendeines Werkzeugs. Bei Betrachtung von
3 ist der Zugriff auf das Verriegelungsmittel (22)
möglich, ohne vorher ein Element der Sameneinführvorrichtung (4)
zu demontieren. Wenn die Zuführrinne (10) herausgezogen ist, ist der
Zugriff auf den (oder die) durch die Ansammlung von Erde und Pflanzenabfällen
verlegten Teile) sofort möglich. Die Reinigung der Sameneinführvorrichtungen
(4) erfolgt somit auf rasche und einfache Weise.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung wird dadurch erzielt, dass
die Demontage der Zuführrinne (10) von hinten in Bezug auf die Vorschubrichtung
(F) erfolgt. Die Zugänglichkeit zu den Sameneinführvorrichtungen (4)
von hinten ist nämlich optimal, da keine Elemente vorhanden sind, die den Zugriff
auf die Zuführrinne (10) verhindern.
Bei einer vorteilhaften Ausführung der vorliegenden Erfindung
stellt die Zuführrinne (10) ein austauschbares Stück dar. Da
die Samenzuführrinne (10) abnehmbar ist, kann der Benutzer somit rasch
und einfach Samenzuführrinnen (10) mit einer Austrittsöffnung
(14) demontieren und wieder montieren, die an die Typen von Samen und/oder
Typen von zu besäenden Böden angepasst ist.
Es ist offensichtlich, dass die Erfindung nicht auf die oben beschriebenen
und in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsarten beschränkt
ist. Änderungen bleiben möglich, insbesondere im Hinblick auf die Ausführung
oder die Anzahl von Elementen oder durch Ersatz durch gleichwertige Techniken, ohne
deshalb über den Rahmen des Schutzbereichs, wie in den Ansprüchen definiert,
hinauszugehen.
So ist es möglich vorzusehen, dass eine solche Sameneinführvorrichtung
(4) auch auf einer Druckluftsämaschine verwendet werden kann. Bei
einer solchen Sämaschine ist es üblich, große Arbeitsbreiten zu haben,
wobei sich die Sameneinführvorrichtungen (4) somit über die Breite
des Trichters hinaus erstrecken.
Es ist auch vorstellbar, eine erfindungsgemäße Sämaschine
(1) alleine, wie in 1 dargestellt, oder in
Kombination mit einer Bodenbearbeitungsmaschine zu verwenden.
Es ist auch möglich vorzusehen, dass die erfindungsgemäße
Sämaschine (1) eine mehrreihige Sämaschine ist, umfassend mehr
als zwei Reihen von Sameneinführvorrichtungen (4), die zur Vorschubrichtung
orthogonal sind, oder auch eine einreihige Sämaschine ist, die nur eine einzige
Reihe von Sameneinführvorrichtungen (4) umfasst.
Es ist absolut vorstellbar, ein Verriegelungsmittel (22)
auf beiden Seiten der Samenzuführrinne (10) zu haben, und folglich
ist eine Zunge (23) beiderseits des Scheibenträgers (8) angeordnet,
um die Zuführrinne (10) auf jeder Seite festzustellen. Jede Zunge
(23) ist in ein jeweiliges Verriegelungsstück (24) eingesetzt,
das sich auf beiden Seiten der Zuführrinne (10) befindet.