Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Behandlung von Saatgut
landwirtschaftlicher Kulturpflanzen mit einem flüssigen Beizmittel in einer mobilen
Beizanlage auf der Sämaschine unmittelbar vor Ablage in die Saatfurche.
Pflanzenschutzmittel, insbesondere Beizmittel, sind dazu bestimmt,
Saatgut und/oder Pflanzen vor Schadorganismen oder nicht-parasitären Beeinträchtigungen
zu schützen, Saatgut und/oder Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen
oder Mikroorganismen zu schützen, die nicht Schadorganismen sind, beispielsweise
zur Verminderung von Vogelfraß, die Lebensvorgänge von Pflanzen, insbesondere
während der Keimung günstig zu beeinflussen, ohne ihrer Ernährung zu dienen (Wachstumsregler),
und/oder um ihre Eigenschaften oder Wirkungen zu verändern.
Ausgenommen sind Wasser, Düngemittel im Sinne des Deutschen Düngemittelgesetzes
und Pflanzenstärkungsmittel. Als Pflanzenschutzmittel gelten auch Stoffe, die dazu
bestimmt sind, Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen, das Keimen von
Saatgut zu hemmen, Pflanzen abzutöten oder Flächen von Pflanzenwuchs freizumachen
oder freizuhalten, ohne dass diese Stoffe unter die Obengenannten fallen.
Pflanzenschutzmittel gelangen in zubereiteter Form in den Handel,
das heißt sie enthalten neben dem Wirkstoff üblicherweise Zusätze, die eine
auf die jeweilige Anwendung optimal abgestimmte Ausbringung, Verteilung, Haftung
und Wirksamkeit des Mittels ermöglichen sollen.
Im Sinne der Ackerbaukultur bezeichnet man mit Beizung das Verfahren
der Behandlung des Saat- und Pflanzgutes mit einem zu dieser Verwendung entwickelten
Pflanzenschutzmittel, das auch als Beizmittel bezeichnet wird. Die vorliegende Erfindung
betrifft ausschließlich solche Beizmittel, die zum Zeitpunkt der Applikation
in flüssiger Form vorliegen. Dieses Verfahren wird als Feuchtbeizung bezeichnet
und ist geeignet für den Anbau aller landwirtschaftlicher Kulturpflanzen.
Die Feuchtbeizung von Saatgut ist im Stand der Technik weit verbreitet.
Üblich ist die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss an die Saatgutaufbereitung
beim Saatguthersteller oder in speziellen Aufbereitungsstationen, Silobetrieben
oder Lagerhäusern, die vor der Verpackung und dem Transport zu dem Landwirt vorgenommen
wird.
So beschreibt die DE 36 16 010 A1 ein Verfahren zum Beizen und/oder
Inkrustieren von Saatgutkörnern. Es wird ein Verfahren zum Beizen und/oder Inkrustieren
von Saatgutkörnern mit flüssigen Beiz- und/oder Inkrustiermitteln auf wässeriger
Basis bereitgestellt. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass man die Saatgutkörner
mit einer wässerigen Beiz- und/oder Inkrustierflüssigkeit kurze Zeit behandelt und
die so behandelten Saatgutkörner in einer pneumatischen Förderleitung sehr schnell
trocknet. Hierbei ist die pneumatische Förderleitung vorzugsweise vertikal angeordnet,
und es wird ein gegen die Schwerkraft fließender Luftstrom eingeblasen.
DE 199 57 378 A1 beschreibt die Behandlung von Saatgut und Pflanzen
mit nützlichen Bakterien. Zur Behandlung von Pflanzen und/oder Saatgut wird ein
Isolat von nützlichen Bakterien, vorzugsweise der Gattung Pseudomonas, vorzugsweise
der Spezies Proradix, bereitgestellt und in einem Nährmedium inkubiert, das Phosphor-
und Stickstoffverbindungen sowie Bernsteinsäure enthält. Die Lösung kann unmittelbar
zum Besprühen von Pflanzen und/oder Saatgut verwendet werden, wobei wahlweise eine
Vakuumbehandlung nachgeschaltet werden kann. Die Lösung kann ferner vakuumgetrocknet
werden, wobei das Pulver vor der Anwendung in Wasser gelöst wird.
DE 32 25 008 C2 beschreibt ein Verfahren und Vorrichtung zum Saatgutbeizen,
insbesondere Rapsbeizen. Im letzten Absatz der Beschreibung wird festgehalten, dass
nach Durchgang durch einen Kegelmischer das fertiggebeizte Saatgut in eine Absackwaage
gelangt und damit versandfertig ist.
DE 34 15 160 C2 beschreibt ein Behandlungsgerät für Saatgut, insbesondere
Beizgerät. Dieses Gerät ist für die Trockenbeize sowie auch für eine Feuchtbeize
geeignet.
In der DE 44 11 058 C2 wird eine Vorrichtung zum Beschichten von körnigem
Gut beschrieben. Die Vorrichtung zum Beschichten von körnigem Gut, insbesondere
zum Beschichten von Saatgut mit Chemikalien wie Beizmitteln, weist eine sich konisch
nach oben erweiternde Seitenwand auf sowie einen um eine senkrechte Achse drehbar
gelagerten und mit einem hochtourigen Drehantrieb verbundenen Mischzylinder sowie
eine Aufgabevorrichtung für das körnige Gut in dem Mischzylinder und eine von oben
in den Mischzylinder hineinragende, mit einem hochtourig anzutreibenden Zerstäuber
ausgestattete Sprüheinrichtung zum Aufsprühen des flüssigen Beschichtungsmittels
auf das im Mischzylinder befindliche körnige Gut. Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet,
dass der konische Mischzylinder mit seinem oberen Ende in einen feststehenden zylindrischen
Austragring ragt, der eine verschließbare Öffnung zum Austragen des beschichteten
körnigen Gutes enthält, dass an der Innenwand des feststehenden zylindrischen Austragringes
Ableitflügel befestigt sind, die mit ihrem unteren Ende über die Oberkante des konischen
Mischzylinders in diesen hineinragen, und dass der Sprühkopf einen feststehenden
Topf aufweist, an dessen Boden eine durch den Boden nach unten herausragende Sprüheinreichung
gelagert ist, die einen hochtourig drehbaren, sich nach unten öffnenden Sprühkegel
aufweist, auf dessen Außenseite eine mit ihm drehbare Sprühscheibe befestigt
ist, unter der der Sprühkegel in seiner konischen Seitenwand eine Vielzahl von Bohrungen
zum Versprühen und Vernebeln von Flüssigkeiten enthält.
Da die Feuchtbeizen des Standes der Technik notwendigerweise eine
mehr oder weniger große Menge an Wasser auf das Saatgut bringen, ist regelmäßig
eine Trocknung des Saatgutes nach der Behandlung erforderlich. Diese Trocknung kann
naturgemäß nur unter milden Temperaturbedingungen erfolgen, da anderenfalls
das Saatgut leiden würde. Darüber hinaus sind die im Handel erhältlichen Maschinen
zur Beizung von Saatgut üblicherweise so groß dimensioniert, dass sich eine
Anschaffung für den, das Saatgut ausbringenden Landwirt in der Regel nicht lohnt.
Das Saatgut einiger Kulturpflanzen wie insbesondere Mais, Zuckerrübe
oder Raps wird in spezialisierten stationären Beizanlagen in industriellem Maßstab
erzeugt für einzelne europäische Klimaregionen, beziehungsweise Reifegruppen produziert.
Der züchterische Fortschritt und die zunehmende Konzentration der Saatgutproduktion
begünstigen tendenziell die Verwendung möglichst universal einsetzbarer Beizmittel.
Die großvolumige Behandlung von Saatgut erschwert naturgemäß
die Berücksichtigung spezieller Wünsche des einen oder anderen Landwirtes oder spezieller
Pflanzenschutz-Anforderungen, beispielsweise aufgrund eines regional begrenzten,
über der Schadensschwelle liegenden Auftretens von Schadorganismen oder Auflaufkrankheiten.
Die gesundheitliche Unversehrtheit von Personen, die mit gefährlichen
Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Beizmitteln, umgehen, ist grundsätzlich entsprechend
dem Grad der Exposition gefährdet. Gesetzlich vorgeschriebene Schutzvorkehrungen
und -maßnahmen sollen dieses Risiko weitgehend vermindern, in dem die Zeitspanne
und/oder der Grad der Exposition verkleinert wird. Trotz dieser Verbesserungen kommt
es in Einzelfällen immer wieder zu unerwünschten Reaktionen auf gefährliche Pflanzenschutz-,
insbesondere Beizmittel in Form akuter oder chronischer gesundheitlicher Beschwerden.
So kann beispielsweise bei der Aufbereitung von Saatgut oder dem Umsacken behandelten
Saatgutes, zum Beispiel Mais, mit Thiram-haltigen Beizmitteln, wie zum Beispiel
Tutan®-Flüssigbeize, eine Sensibilisierung bzw. Reizung der Atemwege oder eine
stellenweise Rötung der Haut verbunden mit starkem Juckreiz auftreten. In seltenen
Fällen wurde auch von chronischen Beschwerden berichtet wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen
und Antriebsverlust. Die gesundheitlichen Beschwerden treten auf, in dem staubförmige
Partikel des Wirkstoffes Thiram eingeatmet werden oder in Kontakt kommen mit der
ungeschützten Haut.
Dementsprechend besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin,
die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden.
Die vorliegende Aufgabe wird in einem ersten Ausführungsschritt gelöst
durch ein Verfahren zur Beizung von Saatgut landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
mit einem Gewicht von bis zu 500 mg/Korn, dadurch gekennzeichnet, dass man das Saatgut
mit einem bei Raumtemperatur flüssigen Beizmittel auf der Sämaschine unmittelbar
vor der Ablage in die Saatfurche behandelt.
Das oben beschriebene Gesundheitsrisiko kann erfindungsgemäß
dadurch weitgehend ausgeschlossen werden, in dem die Beizung nicht stationär im
Anschluss an die Saatgutaufbereitung erfolgt, sondern erst unmittelbar vor der Ausbringung
des Saatgutes auf der Sämaschine. Das erfindungsgemäße Verfahren schließt
die Gefährdung durch gefährliche Beizmittel insofern aus, als die Bildung von staubförmigen
Partikeln weitgehend unterbunden wird. Die Aufnahme von staubförmigen Partikeln
könnte allenfalls infolge nicht sachgemäßer Handhabung erfolgen, beispielsweise
bei unterlassener Reinigung nach Gebrauch, so dass in den Zuführungsleitungen verbleibende
Mittelreste eintrocknen und später als Staub freigesetzt werden könnten. Dieses
Verfahren im Sinne des technischen Fortschritts ist bereits für die Behandlung von
Pflanzgut erfolgreich in die Praxis umgesetzt worden. Hier wird das flüssige Beizmittel
auf der Kartoffellegemaschine durch Vollkegeldüsen und neuerdings durch Hohlkegeldüsen
auf die durch Schwerkraft vom Ladebehälter in die Pflanzfurche fallenden Pflanzkartoffeln
appliziert.
Da Pflanzkartoffeln in der Regel unbehandelt in Verkehr gesetzt werden,
bietet die Beizung auf der Legemaschine lediglich die Möglichkeit einer erstmaligen
"Grundbeizung" im Unterschied zu dem Verfahren der vorliegenden Erfindung, das auch
eine "Zusatzbeizung" ermöglicht, siehe unten. Dieses Verfahren der Beizung von Pflanzgut
wie auf der Kartoffellegemaschine ist jedoch für die Behandlung von Saatgut im Sinne
der vorliegenden Erfindung nicht geeignet. Denn im Unterschied zu Saatgut aller
anderen in Europa verbreiteten Kulturpflanzen hat das Pflanzgut im Kartoffelbau
eine wesentlich größere Masse mit beispielsweise 35 g pro Pflanzkartoffel.
So wiegt beispielsweise Maissaatgut durchschnittlich 300 mg/Korn oder Weizensaatgut
durchschnittlich 45 mg/Korn. Nur das relativ hohe Gewicht der Pflanzkartoffel ermöglicht
eine ausreichend genaue Ablage in die Pflanzfurche ausschließlich durch Schwerkraftförderung.
Saatgut im Sinne der vorliegenden Erfindung umfasst solches mit einem Gewicht von
bis zu 500 mg/Korn.
Eine Übertragung des Kartoffelbeizverfahrens auf die Beizverfahren
von Saatgut kommt auch deshalb nicht in Betracht, da immer höhere technische Anforderungen
gestellt werden an die Arbeitsqualität der Saat, insbesondere exakte Ablage, Standgenauigkeit
sowie Tiefenführung. So wird im Stand der Technik sowohl im Drill-, als auch im
Einzelkornsaatverfahren das Saatgut auf dem Transport vom Saatkasten bis zur Ablage
grundsätzlich aktiv gefördert. In der Regel geschieht dies in einem mit Druckluft
unterstützten Verteil- und Zuleitungssystem.
Das Verfahren dient dem Schutz des Saatgutes und des Keimlings insbesondere
vor Schädlingen, durch Schädlinge übertragene Krankheiten, Vogelfraß oder
Auflaufkrankheiten, letztgenannte beispielsweise durch Behandlung mit einem Thiram-haltigen
Beizmittel. Das Verfahren eignet sich sowohl zur "Grundbeizung", das heißt
der erstmaligen Beizung unbehandelten Saatgutes, als auch für eine "Zusatzbeizung",
das heißt der zusätzlichen Behandlung von zuvor bereits gebeiztem Saatgut,
um die vorhandene Beizwirkung zu optimieren und/oder zusätzliche Eigenschaften oder
Wirkungen hinzuzufügen.
Im Sinne vorliegender Erfindung bietet die mobile Feuchtbeizung auf
der Sämaschine die Möglichkeit einer auf die regionalen Anforderungen jeweils abgestimmten
Saatgutbehandlung. Diese kann grundsätzlich für unbehandeltes Saatgut aller Kulturpflanzen
in Form einer "Grundbeizung", das heißt erstmaliger Saatgutbehandlung erfolgen,
beispielsweise für Getreidearten oder Futterleguminosen. Darüber hinaus ist das
Verfahren insbesondere im Sinne einer "Zusatzbeizung" von praktischer Bedeutung.
Dies gilt insbesondere für Saatgut solcher Kulturpflanzen, die in der Regel als
gebeiztes Saatgut in Verkehr gebracht werden, beispielsweise Mais, Raps und Zuckerrüben.
Hier bietet die "Zusatzbeizung" die Möglichkeit, das Saatgut zusätzlich vor regional
auftretenden Beeinträchtigungen zu schützen wie beispielsweise vor speziellen Schädlingen,
durch Schädlinge übertragene Krankheiten, Auflaufkrankheiten oder Vogelfraß.
So kann z.B. ein mit Maxim® AP in Verkehr gesetzter Saatmais mit folgenden im
Jahr 2003 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland
(Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis, Teil 1, 2003, Hrsg. Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit) zugelassenen Beizmitteln durch das Verfahren der mobilen
Feuchtbeizung auf der Sämaschine wie folgt optimiert werden.
Ausführungsbeispiele:
Anwendungsbeispiel 1: Mobile Feuchtbeizung von Saatmais
"Grundbeizung" des zertifizierten Saatgutes
"Zusatzbeizung" - optional -
Schadorganismus Zweckbestimmung
Maxim® AP
Auflaufkrankheiten
Seedoxin®FHL
Fritfliege, Vogelfraß durch Fasane
Tutan® Flüssigbeize*
Auflaufkrankheiten
Gaucho® 600 FS
Schnellkäfer (Drahtwurm), Fritfliege, Blattläuse (Frühbefall)
Mesurol® flüssig
Vogelfraß durch Fasane
Combicoat®CBS
Schnellkäfer (Drahtwurm), Fritfliege
*Wirkstoff 500 g/l Thiram
Anwendungsbeispiel 2: Mobile Feuchtbeizung von Zuckerrüben
"Grundbeizung" des zertifizierten Saatgutes
"Zusatzbeizung" - optional -
Schadorganismus Zweckbestimmung
Aatiram®*
Auflaufkrankheiten
Tachigaren®70 W.P.
Pythium-Arten, Aphanomyces-Arten
Gaucho® oder Scooter®
Moosknopfkäfer, Rübenfliege, Blattläuse als Virusvektoren
Montur® oder Akteur®
Moosknopfkäfer, Blattläuse als Virusvektoren
Imprimo®
Moosknopfkäfer, Rübenfliege, Blattläuse als Virusvektoren, Schnellkäfer
(Drahtwurm), Blattläuse
Traffic®
Moosknopfkäfer, Rübenfliege Blattläuse
Komet®RP
Moosknopfkäfer
Dithane®Ultra WP
Auflaufkrankheiten
* Wirkstoff: 656,6 g/l Thiram
Die Möglichkeit der Zusatzbeizung ist ein Beitrag zum Anwenderschutz
durch den Ausschluss der anderenfalls möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt
erforderlichen Spritzmittelbehandlung desselben Schadorganismus und/oder Krankheitsbildes.
Die Möglichkeit der Zusatzbeizung ist auch ein Beitrag zum Umweltschutz.
Denn die Behandlung von Saatgut gilt als umweltverträglichste Maßnahme des
Pflanzenschutzes durch Ausschluss der Möglichkeit des Eintrages eines oder mehrerer
gefährlicher Wirkstoffe oder dessen/deren Abbauprodukte in die Luft oder in Oberflächengewässer,
wie dies bei der sonst erfolgenden späteren Behandlung mit Spritzmitteln möglicherweise
gegeben wäre. So könnte im obengenannten Anwendungsbeispiel 1 die Unterlassung der
Zusatzbeizung mit Gaucho®600 FS eine spätere Behandlung gegen Fritfliegen zur
Folge haben. Dies würde dann mit Spritzmitteln wie beispielsweise "Karate® mit
Zeon® Technologie" oder "Trafo®WG" oder "Curaterr®Granulat" erfolgen,
die die Möglichkeit der Eintragung in Luft und, insbesondere durch Abdrift, in Oberflächengewässer
mit sich bringen. Im obengenannten Anwendungsbeispiel 2 könnte die unterlassene
Zusatzbeizung mit Gaucho®, Scooter®, Imprimo® oder Traffic® eine
spätere Behandlung gegen Rübenfliegen zur Folge haben. Dies würde dann beispielsweise
mit dem nach Gefahrstoffverordnung als giftig (Gefahrensymbol T) gekennzeichneten
Spritzmittel Dimecron®20 erfolgen mit möglicher Exposition des Anwenders sowie
obengenannter Eintragungsmöglichkeit in die Luft und in Oberflächengewässer. Die
Exposition in Oberflächengewässer könnte ausgeschlossen werden beispielsweise durch
Verwendung des ebenfalls giftigen Streumittels Ultracid®40.
Außerdem könnte die vorliegende Erfindung insgesamt zu einer
Verringerung der zur Saatgutbehandlung verwendeten Pflanzenschutzmittel führen,
wenn der zur Zeit bestehende Trend zu nur wenigen europaweit einheitlichen Universalbeizen
mit vielen Wirkstoffen, nicht zuletzt aus Kostengründen, aufgegeben werden muss
zugunsten der preiswerteren Alternative einer die wichtigsten Schädlinge bzw. Auflaufkrankheiten
abdeckenden "Grundbeize" mit der Möglichkeit einer im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes
durchgeführten mobilen "Zusatzbeizung" bei erwarteter Überschreitung der jeweiligen
Schadensschwelle bestimmter Schädlinge, durch Schädlinge übertragener Krankheiten,
Auflaufkrankheiten oder Vogelfraß.
Die vorliegende Erfindung betrifft Saatgut von üblicherweise im Drillverfahren
angebauten Kulturpflanzen, wie beispielsweise Getreide, Brassica-Arten wie beispielsweise
Raps, Futterleguminosen wie beispielsweise Ackerbohne und Futtererbse sowie für
Mais, insbesondere Silomais und Sonnenblumen.
Besonders bevorzugt im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die üblicherweise
im Einzelkornsaatverfahren angebauten Ackerbaukulturen wie Mais, insbesondere Körnermais
und Zuckerrübe, insbesondere als pilliertes Saatgut sowie aufgrund der Standgenauigkeit
in der Reihe der herkömmlich ausschließlich im Drillverfahren ausgebrachten
Kulturpflanzen.
Wenn im Sinne der vorliegenden Erfindung ein flüssiges Beizmittel
auf das Saatgut aufgebracht wird, so ist hier eine Zubereitung von einem oder mehreren
Wirkstoffen zu verstehen. Diese liegt vor als Lösung, Emulsion, emulgierbares Konzentrat,
Suspension und/oder ein Suspensionskonzentrat, insbesondere in einer verdünnten
wässerigen Form.
Entsprechende Beizmittel auf dem hier vorliegenden Gebiet sind dem
Fachmann grundsätzlich bekannt und umfassen beispielsweise Prelude®WW, Landor®C,
Arena®, Maxim®AP, Rubin®, Baytan®universal Flüssigbeize, Legat®,
Gaucho®600 FS, Dithane®Ultra WP, Mesurol®flüssig, Raxil®S, Aatiram®,
Komet®RP.
Pflanzenschutzmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung umfassen
Mittel zur Behandlung von Saatgut, auch als Beizmittel bezeichnet insbesondere,
Fungizide zur Bekämpfung von Pilzen, Insektizide zur Bekämpfung von Insekten, Mittel
zur Verminderung des Vogelfraßes, jeweils allein oder in Kombination untereinander.
Prinzipiell ist jede beliebige Fördertechnik zum Transport des Saatgutes
vom Saatgutkasten bis zur Saatfurche geeignet. Besonders bevorzugt im Sinne der
vorliegenden Erfindung wird das Saatgut mit dem flüssigen Beizmittel durch Spritz-
oder Tauchbehandlung benetzt und besonders bevorzugt ohne zwischengeschaltete Trocknung
mittels einer pneumatischen Förderleitung in die Saatfurche eingebracht.
So ist es beispielsweise möglich, dass die landwirtschaftliche Zugmaschine
zur Anwendung des Verfahrens der mobilen Feuchtbeizung aufgrund der hohen Anzahl
der erforderlichen Saatgutdosierorgane und -zuleitungen mit einem Fronttank arbeitet.
Pneumatisch, gegebenenfalls hydraulisch geförderte Zuleitungen führen das Beizmittel
in den zur Saatfurche gerichteten Teil der Saatgutzuleitung hinein, wo beispielsweise
eine Tauchbehandlung erfolgt oder eine oder mehrere Spritzdüsen das herabfallende
Saatgut innerhalb der Saatgutzuleitung kurz vor Ablage in die Saatfurche benetzen,
so dass das Beizmittel in Kontakt mit dem Saatgut kommt.
Besonders bevorzugt im Sinne der vorliegenden Erfindung ist die Anwendung
des Verfahrens zur erstmaligen oder zusätzlichen Behandlung von Saatgut gegen pilzliche
Auflaufkrankheiten, insbesondere mit einem Thiram-haltigen Beizmittel.