Die Erfindung betrifft ein Textil und ein Verfahren zu
dessen Herstellung.
Hautirritationen, Ausschläge, Entzündungen oder
Allergien werden häufig durch lebende Organismen wie Bakterien oder Pilze,
etc. hervorgerufen. Treten solche Beschwerden häufig und/oder über einen
längeren Zeitraum hinweg auf, kann eine dauerhafte Behandlung mit Medikamenten
oder entsprechenden Salben oder Gelen unerwünscht sein.
Aus
WO 02/42549 A2
ist ein antimikrobiell wirksames Wäschestück bekannt, das Hautirritationen
und -entzündungen entgegenwirken kann. Demnach ist mindestens die mit der Haut
des Benutzers in Kontakt bringbare Seite des Wäschestücks mit einer bei
Hautkontakt antimikrobiell wirksamen Metallbeschichtung versehen. Es kann sich dabei
um ein metallisiertes Gewebe handeln, das mit einer Kupfer- oder vorzugsweise Silberbeschichtung
seiner Fäden versehen ist. Ein derart ausgerüstetes Wäschestück
zeigt bei einem Tragen auf der Haut, insbesondere bei engem und längerem Kontakt
antimikrobielle Wirkung, worunter eine Abtötung von Keimen, Bakterien, Viren
oder Pilzen verstanden wird. Das Wäschestück kann aus einem gewebten,
gestrickten oder gewirkten Textil bestehen, dessen Fäden vorzugsweise allseitig
mit der Metallbeschichtung belegt sind.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass solche Textilien,
trotz des positiven Effekts der Keimabtötung, häufig nicht angenehm zu
tragen sind. Auf der Haut kann sich die mit Metall beschichtete Oberfläche
des Textils durch sich ansammelnden Hautschweiß kühl und/oder feucht anfühlen.
In der
US 3,959,556
ist ein Garn beschrieben, welcher einen Faden aus einem natürlichen
Material, z. B. Baumwolle, und einen Faden aus einem Kunststoff, z. B. Nylon, aufweist,
Der Faden aus Kunststoff weist ein antimikrobielles chemisches Mittel auf. In dem
Garn stehen dex Faden aus einem natürlichen Material und der Faden aus Kunststoff
in Kontakt, wodurch das antimikrobielle Mittel auf den Faden aus dem natürlichen
Material übergeht, so dass sowohl der Faden aus Kunststoff als auch der Faden
aus dem natürlichen Material eine antimikrobielle Wirkung entfalten. Der das
antimikrobielle chemische Mittel aufweisende Faden aus Kunststoff stellt dabei eine
Art Reservoir für das antimikrobielle chemische Mittel dar. Wird das antimikrobielle
chemische Mittel von dem Faden aus einem natürlichen Material beispielsweise
bei der Wäsche abgewaschen, wird dieses aus dem Inneren des Fadens aus Kunststoff
nachgeliefert, so dass der Faden aus einem natürlichen Material wieder antimikrobielle
Wirkung entfaltet.
Aus der
DE 689 03 582 T2
ist ein Garn mit antimikrobiellen Eigenschaften bekannt, welches mehrere
Fäden aufweist. Die Fäden enthalten ein faserbildendes synthetisches Polymer.
Einige Fäden des Garns weisen durch ein antimikrobielles Mittel hervorgerufene
antimikrobielle Eigenschaften auf. Bei dem antimikrobiellen Mittel kann es sich
um eine in den Fäden vorhandene chemische Verbindung oder um ein oxidativ stabiles
und nicht toxisches Metall-Pulver, z.B. ein Silber-Pulver, handeln, mit dem die
Oberflächen der Fäden versehen sind.
In der
DE 101 27 513 A1
ist die Verwendung antimikrobieller Polymere zur Herstellung antimikrobieller
Vliesstoffe beschrieben, worunter insbesondere Textilverbundwerkstoffe und Papiere
verstanden werden. Zur Herstellung können antimikrobielle Polymere in Form
von Fasern verwendet werden. Bei der Herstellung von Vliesen, z.B. von Textilverbundwerkstoffen
und Papieren können der Fasermischung antimikrobielle Polymere zugesetzt werden.
Vliese können auch erst nachträglich beispielsweise
mit antimikrobiellen Faser oder Fäden beschichtet werden.
Aus der
DE 20 2005 010 978 U1
ist eine antimikrobielle Mikrofaser zum Einsatz im direkten Kontakt mit
dem menschlichen Körper bekannt, welche metallische Silberpartikel enthält,
die bei der Faserherstellung in zumindest einer Polymerkomponente der Faser homogen
verteilt werden. Die Mikrofaser kann allein oder zusammen mit anderen Fasern zu
Geweben, Gewirken und anderen textilen Flächengebilden verarbeitet werden.
In der
US 2005/0106390 A1
ist eine antimikrobielle synthetische Faser beschrieben, die verschiedene
thermoplastische Polymere und anorganische antimikrobielle Additive aufweist. Antimikrobielle
Fasern können mit nicht antimikrobiellen Fasern, z.B. Baumwolle, Wolle, Polyester,
Acryl, Nylon etc. vermischt werden, um antimikrobiell wirksame Stoffe zu erhalten.
Aus der
US 2002/0146950 A1
ist ein antimikrobielles Material bekannt, welches zwei miteinander kombinierte
Fasern aufweist. Die eine Faser ist aus einem Polyester ausgebildet. Die andere
Faser ist aus einem Acetat ausgebildet. Die Faser aus Acetat ist mit einem antimikrobiellen
Mittel versehen.
In der
US 6,499,320 B1
ist ein Kleidungsstück beschrieben, welches aus einem gestrickten
oder gewobenen Material hergestellt ist. Das Material weist zwei Fäden auf,
von denen einer mit einem antimikrobiellen Mittel versehen ist. Der mit dem antimikrobiellen
Mittel versehene Faden befindet sich überwiegend auf der Innenseite des Kleidungsstück,
an der das Kleidungsstück die Haut eines Körperteils berührt. Der
antimikrobielle Faden enthält ein antimikrobielles Metall, beispielsweise Silber
oder Kupfer.
Aus der
JP 2000064149 A
ist ein gewebter oder gestrickter Stoff bekannt, welcher eine Faser auf
Acrylbasis und eine antimikrobielle Faser umfasst.
Die antimikrobielle Faser weist beispielsweise Silber oder Silberionen auf. Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Textil mit möglichst verbessertem
Tragekomfort und ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben.
Nach der Erfindung wird die das Textil betreffende Aufgabe
gelöst durch ein Textil mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und die das Verfahren
betreffende Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 15. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Textils und des Verfahrens zu dessen Herstellung
ergeben sich aus den von Anspruch 1 bzw. 15 jeweils abhängigen Ansprüchen.
Das Textil gemäß Anspruch 1 weist wenigstens
zwei unterschiedliche Fasern auf, von denen die wenigstens eine Faser eine antimikrobiell
wirkende, insbesondere eine wenigstens teilweise metallische, Faser und die wenigstens
andere Faser eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser ist, wobei zumindest
auf einer Seite, vorzugsweise einer beim Tragen des Textils der Haut zugewandten
Wirkseite, des Textils wenigstens abschnittsweise im Wesentlichen nur die antimikrobiell
wirkende Faser erscheint und/oder wenigstens abschnittsweise beide der wenigstens
zwei unterschiedlichen Fasern erscheinen, wobei das Textil zumindest teilweise als
plattiertes und/oder wendeplattiertes Gestrick oder Gewirk ausgeführt ist und
wobei wenigstens ein Teil der Maschen des Gestricks oder Gewirks die wenigstens
zwei Fasern umfasst.
Wenn davon die Rede ist, dass auf der Wirkseite des Textils
wenigstens abschnittsweise im Wesentlichen nur die antimikrobiell wirkende Faser
erscheint und/oder wenigstens abschnittsweise sowohl eine antimikrobiell wirkende
als auch eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser erscheinen, so bedeutet
dies, dass die Fasern auf der Wirkseite jeweils optisch sichtbar sind und die ihnen
zugedachte Wirkung entfalten. Sollte es sich bei der zweiten Faser um eine weniger
antimikrobiell wirkende Faser handeln, so beträgt das Verhältnis der antimikrobiellen
Wirkung der weniger antimikrobiell wirkenden Faser zu der antimikrobiellen Wirkung
der antimikrobiell wirkenden Faser beispielsweise ca. 1/10.
Der Begriff "antimikrobiell" soll dabei eine Wirksamkeit
gegen einen oder mehrere Mikroorganismen wie Bakterien oder Pilze umfassen.
Bei der plattierten oder wendeplattierten Faserverarbeitung
im Zuge der Erzeugung eines plattierten oder wendeplattierten Gestricks oder Gewirks
erfolgt zur Maschengrundfläche eine weitere Faserführung durch ein zusätzliches
Fasersystem. Es erfolgt also eine Art quasi parallele Führung der antimikrobiell
wirkenden und der nicht oder weniger antimikrobiell wirkenden Fasern und ein Verstricken
oder Verwirken der zueinander parallelen Fasern miteinander. Beim Plattieren werden
die Fasern beispielsweise so miteinander verarbeitet, dass die antimikrobiell wirkende
Faser im Wesentlichen immer auf der einen Seite des Textils und die nicht oder weniger
antimikrobiell wirkende Faser im Wesentlichen auf der anderen Seite oder auf beiden
Seiten des Textils erscheinen. Bei der Wendeplattierung erscheinen in der Regel
auf beiden Seiten des Textils antimikrobiell wirkende und nicht oder weniger antimikrobiell
wirkende Fasern. Die Plattierung oder Wendeplattierung kann entweder als vollständige
Hinterlegung jeder Masche vorgenommen oder mustermäßig gesteuert werden.
Es müssen also nicht alle Maschen des Gestricks oder Gewirks immer eine antimikrobiell
wirkende und eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser aufweisen. Mit
Hilfe der Plattierung oder Wendeplattierung kann man also die antimikrobiell wirkende
Faser in gewünschter Weise bzw. mit der gewünschten Dichte bzw. in Anhängigkeit
von der zu erzielenden antimikrobiellen Wirkung auf eine Seite oder beide Seiten
eines Textils bringen und der antimikrobiell wirkenden Faser eine zweite Faser beifügen,
die eine andere Funktion, beispielsweise die Abfuhr von Feuchtigkeit, hat und somit
den Tragekomfort des Textils verbessert.
Die Erfindung beruht auf der durch Versuche untermauerten
Feststellung, dass selbst bei Beimischen einer zweiten Faser, die nicht oder weniger
antimikrobiell wirksam ist, durch die speziellen Maßnahmen gemäß
der Erfindung dennoch die antimikrobielle oder keimabtötende oder keimwachstumshemmende
Wirkung des Textils durch die antimikrobiell wirksame Faser vollständig erhalten
bleibt. Durch die spezielle Struktur des Textils und das spezielle Herstellverfahren
für das Textil wird gewährleistet, dass an der Wirkseite des Textils,
die im Allgemeinen die Innenseite oder die der Haut zugewandte Seite des Textils
oder eines aus dem Textil gefertigten Wäschestücks oder Kleidungsstücks
ist, wenigstens abschnittsweise im Wesentlichen nur Oberflächen der antimikrobiell
wirkenden Faser und/oder wenigstens abschnittsweise immer sowohl Oberflächen
der antimikrobiell wirkenden Faser als auch Oberflächen der nicht oder weniger
antimikrobiell wirkenden Faser des Textils auftreten, die der Haut unmittelbar gegenüberliegen.
Auf diese Weise kann die antimikrobiell wirkende Faser auf der Hautoberfläche
wirken und zugleich die zweite nicht oder weniger antimikrobielle Faser den Tragekomfort
erhöhen und/oder die Textilfunktionalität positiv beeinflussen. Je höher
der Anteil der der Haut unmittelbar gegenüberliegenden antimikrobiell wirkenden
Fasern ist, desto besser ist in der Regel die antimikrobielle Wirkung.
Nach Varianten der Erfindung kommen beim Tragen des Textils
wenigstens abschnittsweise im Wesentlichen nur Oberflächen der antimikrobiell
wirkenden Faser, insbesondere durch eine entsprechende Vorgelagerte oder herausstehende
Anordnung der antimikrobiell wirkenden Faser, auf der Haut zum Anliegen oder mit
der Haut in Kontakt. Nach weiteren Varianten der Erfindung kommen beim Tragen des
Textils wenigstens abschnittsweise Oberflächen der antimikrobiell wirkenden
Faser als auch Oberflächen der nicht oder weniger antimikrobiell wirkenden
Faser auf der Haut zur Anlage oder mit der Haut in Kontakt. Diese Berührung
der antimikrobiell wirkenden Faser oder beider Fasern mit der Haut ist vorzugsweise
auch bei unterschiedlicher Dehnung des Textils gewährleistet.
Insbesondere kann die nicht oder weniger antimikrobiell
wirkende Faser eine Abfuhr des Hautschweißes ermöglichen, zum Einen schon
durch die mittels der nicht oder weniger antimikrobiell wirkenden Faser geschaffenen
Freiräume oder Unterbrechungen in der antimikrobiellen Oberfläche im Vergleich
zum Stand der Technik und zum Anderen dann, wenn die zweite, nicht oder weniger
antimikrobiell wirkende Faser die Fähigkeit besitzt, Feuchtigkeit aufzunehmen
und abzuleiten. Dadurch wird der Tragekomfort des Textils erheblich verbessert,
da es sich immer angenehm warm und trocken anfühlt. Ein positiver Nebeneffekt
kann zudem sein, dass durch die Abfuhr der Feuchtigkeit von der Hautoberfläche
auch eine unerwünschte Oxidation oder andere chemische Reaktion der antimikrobiell
wirkenden Faser oder der aus dieser wirkenden antimikrobiellen Substanz mit dem
Körperschweiß vermindert wird.
Die nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser kann
auch andere oder weitere Funktionen übernehmen, beispielsweise die Elastizität
des Textils beeinflussen. Das erfindungsgemäße Textil kann darüber
hinaus eine Vielzahl weiterer nicht oder weniger antimikrobiell wirkender Fasern
umfassen, die dem Textil im Gesamten, der Wirkseite oder der anderen Seite verschiedene
Eigenschaften verleihen wie Farben, Muster, Elastizität, Wassettesistenz oder
weitere Funktionalitäten. Auch liegt es im Sinne der Erfindung, das Textil
mit mehr als einer Art antimikrobiell wirksamer Fasern zu versehen. Dadurch ließe
sich eventuell die Wirksamkeit steigern oder ebenfalls eine weitere Funktion ergänzen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß
Anspruch 15 zur Herstellung eines Textils werden wenigstens eine antimikrobiell
wirkende, insbesondere eine wenigstens teilweise metallische, Faser und wenigstens
eine weitere, nicht oder weniger antimikrobiell wirkende, insbesondere eine nichtmetallische,
Faser so miteinander zumindest teilweise in Plattierung und/oder in Wendeplattierung
verstrickt oder verwirkt, dass zumindest auf einer Seite des Textils wenigstens
abschnittsweise im Wesentlichen nur die antimikrobiell wirkende Faser erscheint
und/oder wenigstens abschnittsweise beide der wenigstens zwei unterschiedlichen
Fasern erscheinen, wobei wenigstens ein Teil der Maschen des Gestricks oder Gewirks
die wenigstens zwei Fasern umfasst.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Textils kommen die wenigstens zwei Fasern im Textil im Wesentlichen direkt nebeneinander
liegend vor und/oder die wenigstens eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende
Faser und die wenigstens eine antimikrobiell wirkende Faser sind wenigstens teilweise
einander überlagert, Das bedeutet insbesondere, dass die Fasern im Wesentlichen
gleichzeitig verarbeitet werden. Dabei kann eine Anordnung entstehen, in der die
nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser die Basis des Textils bildet und
die antimikrobiell wirkende Faser teilweise auf dieser aufliegt oder umgekehrt.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung liegt dann,
wenn wenigstens abschnittsweise beide der wenigstens zwei unterschiedlichen Fasern
auf einer Seite des Textils erscheinen, die wenigstens eine antimikrobiell wirkende
Faser überwiegend auf einer Seite des Textils, insbesondere auf einer beim
Tragen der Haut zugewandten Seite des Textils, vor. Es kann dann vorzugsweise überwiegend
nur die wenigstens eine antimikrobielle Faser beim Tragen bzw. Auflegen des Textils
wenigstens teilweise auf der Haut anliegen bzw. aufliegen oder alternativ zusätzlich
auch die wenigstens eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser. In diesem
Fall können die bereits vorangehend beschriebenen Vorteile, insbesondere der
hohe Tragekomfort, erzielt werden, wobei auf der von der Haut abgewandten Seite
des Textils die antimikrobiell wirkende Faser nicht oder nur teilweise zu sehen
ist.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn die wenigstens
eine antimikrobiell wirkende Faser und die wenigstens eine nicht oder weniger antimikrobiell
wirkende Faser unterschiedliche Faserstärken und/oder eine unterschiedliche
Dehnung im Textil aufweisen. So lässt sich beispielsweise sicherstellen, dass
beide Fasern, auch wenn sie sich gegenseitig überlagern, gleichzeitig an einer
Seite des Textils erscheinen, sei es im ungedehnten Zustand oder auch nur im gedehnten
Zustand.
Der Anteil der antimikrobiell wirkenden Faser im Textil
beträgt zwischen 18 Gew.-% (Masse- oder Gewichtsprozent) und 80 Gew.-% (als
Anteil der antimikrobiellen Faser am Gesamtgewicht oder an der Gesamtmasse des Textils),
vorzugsweise 18 - 23 Gew.-%. Dieser Anteil kann abhängig sein vom Aufbau bzw.
der Art des Textils. Es ist dabei stets vorteilhaft, wenn ein ausreichender Anteil
der antimikrobiell wirkenden Faser auf der auf der Haut aufliegende Seite des Textils
vorliegt. Vorzugsweise ist die antimikrobiell wirkende Faser homogen über das
gesamte Textil verteilt, so dass die antimikrobielle Wirkung im Wesentlichen an
jeder Stelle der bevorzugten Wirkseite auftritt. Es kann aber auch vorteilhaft sein,
nur bestimmte Stellen bzw. Abschnitte im Textil mit der antimikrobiell wirksamen
Faser oder einer bestimmten Dichte der antimikrobiell wirksamen Faser auszustatten,
beispielsweise um gezielte Wirkflächen zu schaffen oder um Kosten zu sparen.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens
eine antimikrobiell wirkende Faser mit einer antimikrobiell wirkenden chemischen
oder biologischen Substanz beschichtet oder getränkt. Die wenigstens eine antimikrobiell
wirkende Faser kann auch eine wenigstens teilweise metallische Faser sein, Es kann
bzw, können aber auch eine oder mehrere andere bekannte antimikrobiell wirkende
Substanzen in Faserform oder auf einer Faser verwendet werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung
ist wenigstens eine antimikrobielle Faser eine Kunststofffaser, eine Naturfaser
oder eine Mischfaser mit Metallbeschichtung oder metallhaltiger Beschichtung. Der
Kunststoff oder Kunststoffträger oder -kern der Kunststofffaser ist vorzugsweise
eine Polyester-, Polyamid-, Viskose-, Polyptopylen-, Nylon- oder Acrylfaser, Die
Naturfaser kann insbesondere eine Zellulosefaser oder eine Baumwollfaser oder eine
Wollfaser sein, Die Mischfaser kann eines oder mehrere der vorgenannten Materialien
enthalten. Eine Faser mit Metallbeschichtung oder metallhaltiger Beschichtung lässt
sich sehr gut in verschiedenen Verfahren verarbeiten.
Vorteilhaft kann es aber auch sein, wenn wenigstens eine
antimikrobielle Faser eine Metallfaser oder eine metallhaltige Faser ist, die Faser
also ganz aus einem Metall oder einer Metallvetbindung oder Legierung besteht. In
diesem Fall kann die antimikrobielle Wirkung nicht durch Beschädigung der Oberfläche
verloren gehen.
Wenigstens eine antimikrobielle Faser, insbesondere die
metallische Faser und/oder deren metallische oder metallhaltige Beschichtung, enthalten
bzw. enthält bevorzugt elementares Silber und/oder elementares Kupfer und/oder
elementares Gold und/oder Verbindungen oder Legierungen der vorgenannten Metalle.
Silberionen, Goldionen und auch Kupferionen sind für ihre antimikrobielle Wirkung
bekannt. Aber auch weitere Metalle, Verbindungen oder Legierungen, die die erwünschten
Eigenschaften aufweisen, können verwendet werden. Der Metallanteil der antimikrobiellen
Faser beträgt bevorzugt zwischen 10 Gewichts- oder Masseprozent (Gew.-%) und
100 Gew.-% (Anteil des Metalls am Gesamtgewicht oder an der Gesamtmasse der Faser),
vorzugsweise zwischen 20 Gew.- % und 80 Gew.-%.
Nach einer Ausführungsform des Textils ist die wenigstens
eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende (zweite) Faser eine Naturfaser,
insbesondere eine Zellulosefaser, vorzugsweise eine Modalfaser, oder eine Baumwollfaser
oder eine Wollfaser, kann aber auch eine Kunststofffaser, vorzugsweise eine Polyester-,
Polyamid, Viskose-, Polypropylen-, Nylon- oder Acrylfaser, oder eine Mischfaser
sein. Die Mischfaser kann eines oder mehrere der vorgenannten Materialien enthalten,
beispielsweise eine Wolle-Viskose-, Wolle-Acryl- oder Wolle-Baumwolle-Faser, etc.
sein. Verwendet werden können im Wesentlichen alle auf dem Markt erhältliche
Fasertypen.
Nach einer Variante der Erfindung ist das Textil als Rechts-Rechts-Gestrick,
als Rechts-Links-Gestrick oder als Links-Links-Gestrick ausgeführt, wobei vorzugsweise
wenigstens ein Teil der Maschen die wenigstens zwei Fasern umfasst. Dabei kann die
antimikrobiell wirkende Faser homogen im Gestrick verteilt sein, indem sie in jeder
Masche mit der nicht oder weniger antimikrobiell wirkenden Faser mitverstrickt wird.
Es kann aber auch vorteilhaft sein, wenn jede Masche des Gestricks wenigstens eine
nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser und jede x-te Masche des Getticks
wenigstens eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser und wenigstens
eine antimikrobiell wirkende Faser umfasst oder wenn jede Masche des Gestricks wenigstens
eine antimikrobiell wirkende Faser und jede y-te Masche des Getricks wenigstens
eine antimikrobiell wirkende Faser und wenigstens eine nicht oder weniger antimikrobiell
wirkende Faser umfasst. Das bedeutet entweder bildet die nicht oder weniger antimikrobielle
Faser die Basis des Gestricks und die antimikrobielle Faser ist regelmäßig
oder unregelmäßig zwischendurch mit eingestrickt oder anders herum. Welche
Ausführungsform bevorzugt wird, kann von der jeweiligen Faserstärke oder
Dehnbarkeit oder auch von der angestrebten Funktionalität abhängen. Weiterhin
kann es besonders vorteilhaft sein, wenn wenigstens eine weitere nicht oder weniger
antimikrobiell wirkende Faser, insbesondere eine oder mehrere Fasern unterschiedlicher
Farbe, zur Erzeugung eines Musters eingestrickt ist bzw. sind.
Verwendung findet das Textil bevorzugt zum Anfertigen von
Kleidung oder Wäschestücken, die mit der Haut in Kontakt kommen, insbesondere
Bettwäsche oder Oberbekleidung oder Unterwäsche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den beigefügten
schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
- FIG 1
- plattierte Maschen eines erfindungsgemäßen Gestricks,
- FIG 2
- einen plattierten Maschenverband,
- FIG 3
- einen Plattierfadenführet,
- FIG 4
- ein plattierte Maschen aufweisendes plattiertes Gestrick und
- FIG 5, 6
- Aufnahmen eines Rasterelektronenmikroskops, die die Lage der Fasern eines wendeplattietten
Gestricks verdeutlichen.
Einander entsprechende Teile und Größen sind
in den FIG 1 bis 6 mit denselben Bezugszeichen versehen.
In FIG 1 sind Maschen eines erfindungsgemäßen
Rechts-Links plattierten Gestricks dargestellt. Als antimikrobiell wirkende Faser
1 kommt vorzugsweise eine mit Silber beschichtete Polyamidfaser (dtx 78) zum Einsatz.
Die Haftung von Silber an Polyamid hat sich als besonders gut erwiesen. Der Silberanteil
an der Faser 1 beträgt im Ausführungsbeispiel etwa 20 Gew.-%, was zwar
die Kosten gering hält, aber dennoch eine ausreichende antimikrobielle Wirkung
entfaltet. Der gravimetrische oder Massenanteil des Silbers in der Faser 1 kann
aber allgemein von 10 Gew.-% bis 100 Gew.-% variieren.
Die zweite Faser 2 ist eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser, vorzugsweise
eine Zellulosefaser, insbesondere eine Mikromodalfaser (Nm 100/1), wegen deren guter
Feuchtigkeitsabfuhr. Es kann aber auch eine Viskose/Wolle-Mischfaser oder eine Faser
aus einem anderen geeignete Material oder einer geeigneten Materialkombination verwendet
werden, insbesondere eine Faser, die ebenfalls eine gute Aufnahme und Durchlässigkeit
für Feuchtigkeit und Dampf, insbesondere den Haut- oder Körperschweiß,
aufweist.
Die silberbeschichtete Faser 1 ist homogen über das
Textil verteilt. Bei dem vorliegenden Textil umfasst jede der Maschen 3, 4 sowohl
die silberbeschichtete Faser 1 als auch die Zellulosefaser 2. Die größte
Oberfläche hat die silberbeschichtete Faser 1 auf der potenziell der Hautoberfläche
zugewandten Seite des Gestricks, hier als Innenseite oder Wirkseite 5 bezeichnet,
da hier bei der rechten Masche 3 die silberbeschichtete Faser 1 oben auf liegt.
Auf der anderen Seite des Gestricks, hier als Außenseite 6 bezeichnet, überlagert
die Zellulosefaser bzw. Mikromodalfaser 2 die linke Masche 4 (vgl. FIG 1). Beim
Tragen des Gestricks kann demnach im Wesentlichen nur die silberbeschichtete Faser
1 an der Haut anliegen.
In FIG 2 ist zur Veranschaulichung einer größerer
Maschenverband des Rechts-Links plattierten Gestricks dargestellt. In FIG 3 ist
ein Plattierfadenführer gezeigt, mit dem das Rechts-Links plattierte Gestrick
des vorliegenden Ausführungsbeispiels herstellbar ist. Die silberbeschichtete
Faser 1 wird mit dem Plattierfadenführer 10 im Wesentlichen parallel zu der
Mikromodalfaser 2 geführt. Mit der angedeuteten Stricknadel 11 werden die jeweiligen
Maschen erzeugt.
Ein Maschen gemäß FIG 1 bzw. FIG 2 aufweisendes
Rechts-Links plattiertes Gestrick ist in FIG 4 gezeigt, bei dem auf der helleren
Wirkseite im Wesentlichen nur die antimikrobiell wirkende Faser optisch erscheint
und an der Haut zur Anlage kommt, obwohl auch die nicht oder weniger antimikrobiell
wirkende Faser vorhanden ist, die jedoch von der antimikrobiell wirkenden Faser
überlagert wird.
FIG 5 zeigt eine Rasterelektronenmikroskopaufnahme der
Innenseite 5 eines Rechts-Rechts wendeplattierten Gestricks. Eine rechte Masche
bildet eine Masche 7 aus silberbeschichteter Faser eine weitere rechte Masche bildet
eine Mikromodalfasermasche 8. Mit dem Bezugszeichen 9 ist eine rechte Masche versehen,
die sowohl eine silberbeschichtete Faser als auch eine Mikromodalfaser aufweist.
FIG 6 zeigt denselben Ausschnitt noch mal in Reflexionstechnik. Die Masche 7 aus
silberbeschichteter Faser erscheint in dieser Aufnahme dunkler als die Mikromodalfasermasche
8. Im Falle des in den FIG 5 und 6 gezeigten Gestricks liegen sowohl antimikrobiell
wirkende als auch nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Fasern an der Haut
an.
Die Fasern 1, 2 können mit einer Maschine zum Plattieren
und/oder Wendeplattieren zu einem Rechts-Rechts-, Rechts-Links- oder zu einem Links-Links
plattierten bzw. wendeplattierte Gestrick verarbeitet oder gestrickt werden.
Wenn auf der Wirkseite eines Textils im Wesentlichen nur
eine antimikrobiell wirkende Faser erscheinen soll, kann man ein plattiertes Gestrick
erzeugen, bei dem beispielsweise alle Maschen eine antimikrobiell wirkende Faser
und eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser (vgl. FIG 1) oder bei
dem alle Maschen eine antimikrobiell wirkende Faser und jede y-te Masche eine antimikrobiell
wirkende Faser und eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser aufweisen.
Die antimikrobiell wirkende Faser überlagert dabei wirkseitig die nicht oder
weniger antimikrobiell wirkende Faser.
Soll auf der Wirkseite eines Textils sowohl eine antimikrobiell
wirkende Faser als auch eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser erscheinen,
kann man dies durch Plattieren oder Wendeplattieren erreichen. Beim Plattieren weist
beispielsweise jede Masche eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser
und jede x-te Masche eine nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser und eine
antimikrobiell wirkende Faser auf. Die antimikrobiell wirkende Faser überlagert
dabei wirkseitig die nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser. Beim Wendeplattieren
erscheinen auf beiden Seiten des Textils die antimikrobiell wirkende Faser als auch
die nicht oder weniger antimikrobiell wirkende Faser, die sich unmittelbar oder
in einer gewünschten Form abwechseln.
Die Dichte der antimikrobiell wirkenden Faser im Textil
hängt davon ab, welche bzw. wie viele Maschen die antimikrobiell wirkende Faser
alleine oder in Überlagerung der nicht oder weniger antimikrobiell wirkenden
Faser aufweisen.
Des Weiteren sind auch Mischformen möglich. So kann
ein Textil alternativ oder zusätzlich plattierte oder wendeplattierte Abschnitte
mit höherer und niedrigerer Dichte von Maschen aufweisen, die die antimikrobiell
wirkende Faser umfassen.
Die Erfindung ist im Übrigen nicht auf Gestricke beschränkt.
Die Fasern können auch miteinander verwirkt werden.
Bezugszeichenliste
- 1
- Silberbeschichtete Faser
- 2
- Mikromodalfaser
- 3
- rechte Masche
- 4
- linke Masche
- 5
- Innenseite des Textils
- 6
- Außenseite des Textils
- 7
- Masche aus silberbeschichteter Faser
- 8
- Mikromodalfasermasche
- 9
- Masche mit silberbeschichteter Faser und Mikromodalfaser
- 10
- Plattierfadenführer
- 11
- Stricknadel