| Dokumentenidentifikation |
DE102004057444B4 12.07.2007 |
| Titel |
Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät |
| Anmelder |
Dürhager, Debora, 72116 Mössingen, DE |
| Erfinder |
Dürhager, Debora, 72116 Mössingen, DE |
| Vertreter |
Andres, A., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 79415 Bad Bellingen |
| DE-Anmeldedatum |
28.11.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004057444 |
| Offenlegungstag |
01.06.2006 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
12.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
12.07.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B43K 23/008(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A46B 5/02(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät
mit einem Schaft und einer Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radierspitze. Unter dem
Begriff 'Schreibgerät' werden in Zusammenhang mit der Erfindung insbesondere
Kugelschreiber, Füllfederhalter, Bleistifte und Faserstifte verstanden. Jedoch
ist die Erfindung keineswegs auf diese genannten Ausgestaltungen beschränkt.
Schreibgeräte können auch Mal- und Zeichengeräte wie z.B. Pinsel
sein. Der Einfachheit halber werden nachfolgend alle möglichen Ausgestaltungen
unter den Begriff Schreibgerät subsumiert.
Aus der JP 2003 054 185 A
ist ein Schreibgerät bekannt geworden, das in einem Endbereich eine Schreibspitze
und im entgegengesetzten Endbereich eine ringförmige, abgewinkelt angeordnete
Haltekomponente aufweist. Über die ringförmige Haltekomponente lässt
sich das Schreibgerät am Mittelfinger der Hand des Schreibenden im Fall der
Nichtnutzung so fixieren, dass die Hand frei ist und der Schreibende ungestört
durch das Schreibgerät anderweitige Arbeiten verrichten kann.
In dem Deutschen Gebrauchsmuster DE
93 17 690 U1 ist ein Schreibgerät mit einer Halteeinrichtung für
eine Schreibspitze offenbart. Die Halteeinrichtung ist aus einem flexiblen und zumindest
teilweise aus einem plastisch verformbaren Material gefertigt. Damit das Schreibgerät
auch im Falle des Nichtgebrauchs bei dem Nutzer verbleiben kann, wird die reversibel
verformbare Halteeinrichtung um das Handgelenk des Nutzers geschlungen.
Beide aus dem Stand der Technik bekannte Lösungen beschäftigen
sich mit dem Problem, dass die Schreibgeräte bei Ausübung einer anderen
manuellen Tätigkeit als Schreiben am Finger oder an der Hand des Nutzers verbleiben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schreibgerät vorzuschlagen,
dass sich im Gebrauchsfall ergonomisch handhaben lässt.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Während
des Gebrauchsfalls zeigt die verformbare Komponente eine an die Schreibhand des
Schreibenden/der Schreibenden angepasste Krümmung; zur Aufbewahrung oder zum
Transport kann das Schreibgerät die übliche gerade Form aufweisen, wodurch
der Stauraum minimiert ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schreibgeräts ist die starre Komponente im wesentlichen zylinderförmig
ausgebildet, während die formbare Komponente im wesentlichen bandförmig
und flach ausgestaltet ist. In der zylinderförmigen starren Komponente ist
auch im Falle eines Schreibgeräts der Aufbewahrungsbehälter für das
Schreibmedium, bei dem es sich z.B. um Tinte handelt, untergebracht. Die starre
zylinderförmige Komponente ist im Vergleich zu herkömmlichen Schreibgeräten
kurz gehalten. Vorzugsweise hat sie eine Länge von ca. 4,5 cm, während
sie bei herkömmlichen Schreibgeräten in der Größenordnung von
ca. 7 cm liegt.
Die formbare, bandförmige Komponente ist ringförmig gebogen
und insbesondere als offener Ring ausgestaltet. Hierzu besteht die formbare Komponente
bevorzugt aus einem verformbaren Kunststoff. Allerdings besteht keinerlei Beschränkung
im Hinblick auf die Art des Materials, solange es die gewünschte Eigenschaft
hat und reversibel verformbar ist.
Der zweite Endbereich des Schafts weist eine ringförmige Krümmung
auf, die derart ausgestaltet ist, dass während der bestimmungsgemäßen
Nutzung des Schreibgeräts ein Finger der Schreibhand des Schreibenden zumindest
teilweise von der ringförmig gestalteten Komponente umgeben und abgestützt
ist. Wie insbesondere in den Figuren 3a–e zu sehen ist,
ist das erfindungsgemäße Schreibgerät so dimensioniert, dass es im
Gebrauchsfall nahezu gänzlich von der Schreibhand umgeben ist.
Beim erfindungsgemäßen Schreibgerät ist also während
der bestimmungsgemäßen Nutzung des Schreibgeräts ein Finger der Schreibhand
des Schreibenden zumindest teilweise von der ringförmig gestalteten, formbaren
Komponente bzw. von der ringförmigen Krümmung des Schafts umgeben. Hierdurch
kann sich die Hand bzw. der Finger an der Innenseite der ringförmigen Komponente
bzw. der ringförmigen Krümmung des Schafts abstützen. Bei dem Finger,
der durch den Ring geführt ist, handelt es sich bevorzugt um den Ringfinger
oder den Mittelfinger der Schreibhand. Um den ergonomischen Effekt während
des Gebrauchs des Schreibgeräts voll zu nutzen, wird bestimmungsgemäß
bevorzugt der Mittelfinger oder auch der Ringfinger der Schreibhand bis etwa zum
ersten Fingergelenk durch den Ring geführt, während mit Daumen und Zeigefinger
der starre Schaft mit der Schreibspitze gehalten wird. Hierbei ist es bei dem erfindungsgemäßen
Schreibgerät besonders günstig, dass sich die ringförmige Komponente
an die Hand des Schreibenden aufgrund ihrer Verformbarkeit optimal anpassen lässt.
Allgemein lässt sich sagen, dass durch den erfindungsgemäßen Gebrauch
des Schreibgeräts das Schreiben, Malen, Zeichnen oder Radieren hand-schonender
und entspannter wird, und dass auch nach längerem Schreiben kein Ermüdungseffekt
eintritt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Schreibgeräts sind die starre Komponente und die verformbare
Komponente lösbar miteinander verbunden.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher beschrieben.
Es zeigt:
1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schreibgeräts,
2a–f unterschiedliche Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Schreibgeräts und
3a–e unterschiedliche Ansichten der bestimmungsgemäßen
Nutzung des erfindungsgemäßen Schreibgeräts.
1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergeräts
1. Das Gerät 1 weist einen Schaft 2 mit einer Schreibspitze
4 in dem ersten Endbereich auf. Der Schaft 2 setzt sich aus folgenden
Komponenten zusammen: einer starren Komponente 3, in deren erstem Endbereich
sich die Schreibspitze 4 befindet, und eine verformbare Komponente
5, wobei sich die verformbare Komponente 5 an den zweiten Endbereich
der ersten Komponente 3 anschließt. Die verformbare Komponente
5 besitzt eine bandförmige, flache Struktur und ist derart ausgestaltet,
dass sie unter Einwirkung einer von dem Material und dem Design der verformbaren
Komponente 5 abhängigen vorgegebenen Verformungskraft beliebig verformbar
ist, wobei die jeweilige Verformung erhalten bleibt, wenn die auf die formbare Komponente
5 wirkende Kraft kleiner ist als die vorgegebene Verformungskraft.
In den 2a–f sind unterschiedliche
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Schreibgeräts 1 zu
sehen. Es kann sich um eine Feder bzw. einen Füllfederhalter (2a),
um einen Faserschreiber (2b, 2c), einen Kugelschreiber
(2d), einen Radierer oder einen Kohleminenhalter (2e
) oder einen Pinsel (2f) handeln.
In den 3a–e sind unterschiedliche
Ansichten der bestimmungsgemäßen Nutzung des erfindungsgemäßen
Geräts 1 zu sehen. In den Figuren 3a–c
ist jeweils der Mittelfinger durch den gekrümmten, bandförmigen Endbereich
5 des Schafts 2 geführt. Daumen und Zeigerfinger liegen am
unteren Endbereich des Schafts 2. Das erfindungsgemäße Schreibgerät
ist so dimensioniert, dass es während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
von der Schreibhand des Schreibenden/der Schreibenden nahezu vollständig umgeben
ist. In 3d ist der Zeigefinger durch den gekrümmten, bandförmigen
Endbereich 5 geführt.
In 3e ist an Stelle des Mittelfingers der Ringfinger
durch den gekrümmten Endbereich 5 des Schafts 2 geführt.
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| Anspruch[de] |
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Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät (1) mit einem
Schaft (2) und einer Schreibspitze (4), wobei der Schaft (2)
eine starre Komponente (3) aufweist, in deren erstem Endbereich sich die
Schreibspitze (4) befindet und die im zweiten Endbereich unmittelbar in
eine verformbare, im wesentlichen bandförmige Komponente (5), wobei
sich die verformbare Komponente (5) derart ausgestaltet ist, dass sie unter
Einwirkung einer von dem Material und dem Design der verformbaren Komponente (5)
abhängigen vorgegebenen Verformungskraft beliebig verformbar ist, wobei die
jeweilige Verformung erhalten bleibt, wenn die auf die formbare Komponente (5)
wirkende Kraft kleiner als die vorgegebene Verformungskraft ist, und wobei die verformbare
Komponente (5) während der bestimmungsgemäßen Nutzung des
Geräts (1) einen Finger der Hand zumindest teilweise als offenen Ring
umgibt.
Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät nach Anspruch 1, wobei
die starre Komponente (3) im wesentlichen zylinderförmig ausgebildet
ist.
Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät nach Anspruch 2, wobei
zumindest die formbare Komponente (5) aus einem verformbaren Kunststoff
gefertigt ist.
Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät nach Anspruch 1, wobei
die starre Komponente (3) und die verformbare Komponente (5) lösbar
miteinander verbunden sind.
Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät nach Anspruch 1, wobei
es sich bei dem Schreib-, Mal-, Zeichen- oder Radiergerät (1) bevorzugt
um einen Kugelschreiber, einen Füllfederhalter, einen Faserstift oder einen
Pinsel handelt.
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