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Die Erfindung betrifft ein zu einem Stricksystem gehöriges Systemteil,
wie beispielsweise eine Strickmaschinennadel, ein Auswahlteil, ein Kupplungsteil,
ein Umhängeteil, ein Niederhalteteil, eine Platine oder ein ähnliches
Teil für die Maschenbildung. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Systemteil,
das durch Relativbewegung zu einem Strickschloss kontrolliert bewegt wird. Ein Strickschloss
weist dazu eine Kurvenbahn auf, auf der ein von dem Systemteil weg ragender, als
Fuß bezeichneter Fortsatz gleitet, um das Systemteil entsprechend der Form
der Kurvenbahn in einer Führung zu bewegen. Insbesondere betrifft die Erfindung
ein solches Systemteil, bei dem sich das Strickschloss und das Bett, das das Systemteil
aufnimmt, vorwiegend oder ausschließlich in einer Richtung gegen einander bewegen,
wie es bei Rundstrickmaschinen meist und vorwiegend der Fall ist.
Der Weiteren betrifft die Erfindung eine Strickmaschine.
Während des Betriebs einer Rundstrickmaschine gleitet der Fuß
an der Kurvenbahn des Nadelschlosses, wobei er in Abhängigkeit von Einflussfaktoren,
wie Schmierung, Verschmutzung, Betriebsdauer, Maschinendrehzahl, Fadenspannung usw.
allmählich verschleißt. Dies betrifft insbesondere die beiden quer zum
Systemteil und zur Bewegungsrichtung desselben ausgerichteten Kanten des Fußes,
die unmittelbar mit der Kurvenbahn des Schlosses in Berührung stehen. Insbesondere
die dem Haken zugewandte Kante unterliegt einem verschleißbedingten Materialabtrag,
der zu einer Änderung der wirksamen Arbeitslänge der Nadel und damit zu
Problemen im Maschenbild führen kann.
Es sind bereits verschiedene Maßnahmen versucht worden, um den
Fußverschleiß zu mindern.
Die DE 21 57 404 A
offenbart eine Strickmaschinennadel, deren länglicher Körper zwei Flachseiten
und zwei Schmalseiten aufweist. Der Körper der Stricknadel ist in Gebrauch
in einem Führungskanal eines Nadelbetts aufgenommen, wobei die zwischen beiden
Flachseiten des Körpers zu messende Dicke wesentlich geringer ist als die Nutbreite
des Führungskanals. Die Strickmaschinennadel ist mit einem von ihrer Schmalseite
weg stehenden Fuß versehen und entlang ihrer Längsrichtung verwunden.
Die Verwindungsrichtung ist dabei so gewählt, dass der Fuß schräg
gegen die Bewegungsrichtung geneigt ist. Der zwischen dem Fuß und dem Arbeitsteil
der Strickmaschinennadel vorhandene Abschnitt des Körpers oder Schafts bildet
eine Torsionsfeder. Diese fängt auf den Fuß einwirkende Stöße
ab, indem der Fuß eine federnde Schwenkbewegung ausführen kann.
Diese Lösung setzt ein großes seitliches Spiel zwischen
dem in dem Nadelbett definierten Führungskanal und der Strickmaschinennadel
voraus. Die Breite des Führungskanals muss als gegeben angesehen werden. Deshalb
führt dieser Vorschlag zu sehr dünnen Nadeln und entsprechend auch zu
sehr dünnen Füßen, was die erhoffte Verschleißminderung als
fraglich erscheinen lässt.
Die DE 21 10 916 A
offenbart Strickmaschinennadeln, deren Fuß ein äußeres Teil trägt,
das mit dem Fuß verschweißt oder an diesen angeklebt oder angelötet
sein kann. Das äußere Teil vermittelt den Kontakt zu dem Strickschloss
und steht mit diesem in Berührung. Der Verschleiß beschränkt sich
somit auf das äußere Teil, dessen Gleitflächen wesentlich größer
sein können als die Kanten des Fußes.
Auf den Fuß aufgesetzte Teile stellen jedoch, wenn sie sich von
dem Fuß lösen, eine Gefahrenquelle dar. Außerdem erhöhen sie
die Masse des Strickwerkzeugs.
Die gleiche Druckschrift offenbart außerdem in ihren
15 bis 17 Füße, die einen abgewinkelten
oder umgebogenen Abschnitt aufweisen. Dieser Abschnitt ragt von dem Fuß nach
Art einer frei stehenden Zunge weg und ist um eine Linie gebogen, die quer zur Längsrichtung
der Nadel gerichtet ist.
Derartige Nadeln haben sich in der Praxis nicht durchgesetzt.
Aus der DE 29 11 195 B1
ist eine Strickmaschinennadel mit geprägtem Fuß bekannt. Parallel zu den
beiden quer zur Nadel stehenden und dem Antrieb derselben dienenden Kanten sind
Vertiefungen in den Fuß eingeprägt, die bei der Herstellung dazu dienen,
Material zu verdrängen, um die anschließenden Kanten zu glätten.
Diese Vertiefungen im Fuß haben in sehr vielen Anwendungsfällen als Bruchstellen
gewirkt. Eine Verbesserung der Strickmaschinenadel insgesamt konnte deshalb nur
bedingt erzielt werden.
Die DE 611 413 C offenbart
Stricknadeln, die für Nadelzylinder mit Nadelkanälen vorgesehen sind,
die nicht radial orientiert sind. Vielmehr sind die Nadelkanäle tangential
zu einem gedachten Zylinder angeordnet, der konzentrisch zu der Drehachse des Nadelzylinders
orientiert ist. Durch diese Maßnahme wird das sichere Erfassen eines Fadens
durch die Nadel verbessert. Der an der Nadel vorgesehene Fuß kann gegen die
Nadel schräg gestellt sein. Mit dieser Maßnahme wird die Schrägstellung
des Nadelkanals kompensiert.
Davon ausgehend ist es Aufgabe der Erfindung, ein Systemteil für
ein Stricksystem zu schaffen, das einen reduzierten Fußverschleiß bzw.
Verschleißminderung aufweist.
Eine weitere Aufgabe ist es, eine entsprechende Strickmaschen mit
einem solchen Systemteil bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird mit dem Systemteil nach Anspruch 1 sowie mit einer
Stickmaschine nach Anspruch 17 gelöst:
Das erfindungsgemäße Systemteil weist einen Fuß auf, der zum Antrieb
durch ein Schloss eingerichtet ist. Der Fuß weist dazu zumindest eine, vorzugsweise
zwei sich von dem Körper des Systemteils weg erstreckende Kanten auf, die mit
zumindest einer der Seitenflächen einen stumpfen Winkel einschließen.
Unter „Kante" wird diejenige schmale Fläche des Fußes verstanden,
die in oder gegen die Bewegungsrichtung des Systemteils in seinem Führungskanal
schaut. Durch die Neigung dieser Kante gegen eine von der Seitenfläche des
Systemteils vorgegebene Ebene kann erreicht werden, dass die Kante des Fußes
über einen großen Teil ihrer Länge oder im Idealfall über ihre
gesamte Länge in linien- oder streifenförmiger Anlage zu der Kurvenfläche
des Strickschlosses steht. Insbesondere wird eine punktförmige Berührung,
die, wie es sich herausgestellt hat, im Stand der Technik auftreten kann, konsequent
vermieden. In Folge dessen, werden die bei sonst vorhandenen punktförmigen
Belastungen auftretenden übermäßigen Materialverschleiße vermieden.
Die Belastung der Kante des Fußes wird vergleichmäßigt und das Reißen
oder Durchbrechen von Schmierfilmen, die zwischen Fuß und Führungsbahn
wirksam sind, wird unterbunden.
Die Neigung des Fußes gegen die Seitenfläche des Strickwerkzeugs
ermöglicht die funktionsgerechte Ausrichtung des Fußes und die Beibehaltung
derselben, insbesondere auch dann, wenn das Strickwerkzeug in Folge einseitiger
typischerweise bei Rundstrickmaschinen auftretender Belastung in dem Führungskanal
eine Neigung erfährt, d.h. wenn seine Seitenflächen nicht exakt parallel
zu den Flanken des Führungskanals orientiert sind. Der stumpfe Winkel zwischen
dem Fuß und der Seitenfläche des Systemteils ist vorzugsweise so groß
bemessen, dass sie der Neigung oder Schrägstellung des Systemteils in dem Führungskanal
entspricht und diese vorzugsweise gerade kompensiert. Dadurch ragt der Nadelfuß
während des Betriebs der Strickmaschine senkrecht aus dem Nadelkanal heraus
und es wird der gewünschte linienförmige Kontakt zwischen der Führungsbahn
des Strickschlosses und dem Nadelfuß hergestellt.
Die oben genannte Aufgabe wird außerdem durch das Systemteil
nach Anspruch 8 gelöst und zwar sowohl in Alleinstellung als auch in Verbindung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1:
Das erfindungsgemäße Systemteil weist einen Fuß zum Antrieb desselben
durch ein Schloss auf, wobei der Fuß an seinen Schmalseiten zumindest eine
sich von der Schmalseite des Körpers des Systemteils weg erstreckende rippenartige
Verdickung aufweist. Diese kann nach Art einer Wulst ausgebildet sein. Durch die
Verdickung wird die Kontaktfläche zwischen dem Fuß und der Führungsbahn
des Nadelschlosses erhöht. Beginnendem Verschleiß wird sehr viel schneller
Einhalt geboten als es bei Füßen ohne Verdickung der Fall ist. Selbst
wenn ein anfänglicher Kontakt zwischen der Laufbahn des Schlosses und der Kante
des Fußes zunächst lediglich an einem Punkt oder einer lokalen Stelle
stattfindet, ist ein hier stattfindender Materialabtrag dazu geeignet, die Größe
der Berührungsfläche anwachsen zu lassen, so dass sich eine Berührungslinie
oder ein Berührungsstreifen ausbildet. Der Verschleiß wird dann reduziert.
Dieser Effekt erhöht die Verschleißfestigkeit schon bei Nadeln mit ungekröpftem,
d.h. sich in einer Ebene mit den Seitenflächen erstreckenden Fuß. Wenn
der Fuß hingegen gegen diese Ebene etwas geneigt ist, kann zusätzlich
die Schrägstellung des Systemteils in dem Führungskanal kompensiert werden,
so dass der Fuß rechtwinklig zu der Relativbewegungsrichtung steht und linienhaft
an der Führungsbahn des Schlosses anliegt.
Die Verdickung ist vorzugsweise in einem plastischen Umformvorgang
ausgebildet. Sie kann eine an einer oder an beiden Flachseiten des Fußes vorstehende
Wulst sein, die die Seitenflächen des Systemteils seitlich überragt. Dies
führt neben einer Verbesserung der Verschleißfestigkeit zu einer Aussteifung
des Fußes.
Neben der Verdickung kann eine Vertiefung ausgebildet sein. Diese
ermöglicht bei ihrer Herstellung durch Materialverdrängung eine Vergrößerung
der zu erzeugenden Verdickung.
Vorzugsweise ist der Körper des Systemteils unverwunden. Seine
Seitenflächen liegen somit im Ganzen an den Flanken des Führungskanals
an. Eine Tordierung oder sonstige federnde Verwindung des Körpers wird vorzugsweise
nicht zugelassen. Dadurch wird die dauerhafte präzise rechtwinklige Ausrichtung
des Fußes sichergestellt.
Alternativ oder ergänzend kann die erfindungsgemäße
Kompensation der sich im Stand der Technik im Betrieb ergebenden Schrägstellung
des Fußes des Systemteils, die nach Anspruch 1 durch Gestaltung des Systemteils
kompensiert worden ist, auch durch Maßnahmen an der Strickmaschine bewirkt
werden. Dazu können die Führungskanäle des Betts so geneigt angeordnet
werden, dass die in ihnen schräg liegenden Systemteile mit ihren Füßen
in Betrieb (d.h. in Vorwärtsdrehrichtung) gerade wieder parallel zu der Querrichtung
der Führungsbahnen des Schlossmantels ausgerichtet sind und somit linienhaft
an der Schlossbahn anliegen. Zusätzlich oder alternativ kann auch die Führungsbahn
mit einer seitlichen Schräglage (Neigung in Querrichtung) versehen sein. Eine
Verbesserung gegen den Stand der Technik ist schon zu erreichen, indem die genannte,
die Führungsbahn betreffende Maßnahme auf Bereiche derselben beschränkt
wird.
Weitere Einzelheiten vorteilhafter Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand von Ansprüchen, der Zeichnung und/oder Beschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht.
Es zeigen:
1 eine zu einem Stricksystem gehörende Maschinenstricknadel
in schematisierter perspektivischer Darstellung,
2 die Maschinenstricknadel nach 1
in einem Nadelbett in Verbindung mit einem Schloss in schematisierter Schnittdarstellung,
3 die Nadel, das Bett und das Schloss nach
2 in schematisierter ausschnittsweiser perspektivischer
Darstellung,
4 eine abgewandelte Ausführungsform der Maschinenstricknadel
nach 1 und 2 in schematisierter
Perspektivdarstellung,
5 eine weitere abgewandelte Ausführungsform der
Maschinenstricknadel in Draufsicht auf ihren Fuß,
6 eine weitere Ausführungsform der Maschinenstricknadel
in einer schematisierten Draufsicht auf ihren Fuß und
7 eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung
anhand der Nadel, des Betts und des Schlosses 2 in schematisierter ausschnittsweiser
perspektivischer Darstellung.
In 1 ist ein Systemteil 1 in
Form einer Maschinenstricknadel 2 für ein nicht weiter veranschaulichtes
Stricksystem einer Strickmaschine dargestellt. Die Maschinenstricknadel
2 dient dabei lediglich zur Veranschaulichung wesentlicher Elemente der
Erfindung, die ebensogut an anderen beweglichen Teilen des Stricksystems, wie beispielsweise
Platinen, Kupplungsteilen, Auswahlteilen, Umhängeteilen oder ähnlichen
Komponenten eines Stricksystems verwirklicht sein können. Das Systemteil
1 weist einen Körper 3 auf, der als flacher länglicher
Körper ausgebildet und, wie 2 zeigt, in Gebrauch
in einem als Nadelkanal bezeichneten Führungskanal 4 eines Betts
5 angeordnet ist. Das Bett 5 ist beispielsweise eine Rippscheibe
oder ein Strickzylinder einer Rundstrickmaschine. In beiden Fällen weist es
eine große Anzahl neben einander angeordneter Führungskanäle
4 auf, die im Fall des Strickzylinders an dessen Umfang in Axialrichtung
parallel zueinander angeordnet sind. Im Fall der Rippscheibe sind sie radial angeordnet.
Dem Bett 5 bzw. Strickzylinder ist ein Schloss 6 zugeordnet, das
eine Führungsbahn 7 zur Bewegung der Systemteile 1 bzw. Maschinenstricknadeln
2 aufweist. Diese werden dabei in dem jeweiligen Führungskanal
4 in Kanallängsrichtung bewegt, die in 2
senkrecht zur Zeichenebene orientiert ist. Die Führungskanäle
4 weisen einen vorzugsweise rechteckigen Querschnitt auf, wobei sie jeweils
von zueinander parallelen ebenen Flanken 8, 9 begrenzt werden,
die zwischen einander einen Boden 10 einschließen. Jeder der Führungskanäle
4 ist mit einem Systemteil versehen, das zur Maschenbildung beiträgt.
Diese erfolgt unter Relativbewegung des Betts 5 und des Schlosses
6 gegen einander. Die Relativbewegung ist in
2 durch ein Pfeilpaar 11 veranschaulicht und
kommt beispielsweise durch eine Drehung des als Strickzylinder ausgebildeten Betts
5 in Bezug auf das dann ruhende Schloss 6 zustande. Die Führungsbahn
7 ist in einer senkrecht zu dem Boden 10 zu messenden Richtung
gerade ausgebildet. Diese Richtung ist bei einer Rundstrickmaschine die Radialrichtung.
In Umfangsrichtung, die in 2 durch einen der Pfeile
des Pfeilpaars 11 bezeichnet ist, weist die Führungsbahn
7 ein Profil, d.h. eine Krümmung auf, die die Bewegung des Systemteils
1 bzw. der Maschinenstricknadel 2 bestimmt.
An dem Körper 3 der Maschinenstricknadel 2
ist, wie aus 1 ersichtlich ist, ein Schaft
12 angeordnet, der sich in Nadelbewegungsrichtung oder Nadellängsrichtung
erstreckt und an seinem Ende, dem maschenbildenden Bereich einen Haken
13 trägt. Diesem können nicht veranschaulichte Schließmittel,
wie Zungen, Schieber oder dergleichen, zugeordnet sein. Der Körper
3 ist, wie erwähnt, flach und weist zwei vorzugsweise ebene Seitenflächen
14, 15 auf. Der Abstand zwischen beiden Seitenflächen markiert
die Dicke D des Körpers 3. Die Dicke D ist dabei vorzugsweise etwas
geringer als der Abstand der Flanken 8, 9 voneinander, so dass
der Körper 3 mit einem nicht zu großen Spiel in dem Führungskanal
4 verschiebbar gelagert ist. Der Körper 3 weist außerdem
Schmalseiten 16, 17 auf, die die Seitenflächen
14, 15 miteinander verbinden und die Nadeloberseite bzw. den Nadelrücken
bilden. Die Breite der Schmalseiten 16, 17 stimmt mit der Dicke
D überein und ist wesentlich geringer als die rechtwinklig dazu zu messende
Höhe der Seitenflächen 14, 15. Die Höhe des Körpers
3 ist vorzugsweise so bemessen, dass dieser ganz in den Führungskanal
4 passt, wie 2 veranschaulicht. Die Schmalseite
16 liegt somit außerhalb des Schlosses 6.
Von der Schmalseite 16 erstreckt sich ein Fuß
18 weg, der in das Schloss 6 ragt und an der Führungsbahn
7 anliegt. Der Fuß 18 ist in Seitenansicht ungefähr
rechteckig. Seine vordere, dem Haken 13 zugewandte und seine hintere, dem
Haken 13 abgewandte Kante 19, 20 stehen mit den Führungsbahnen
des Schlosses 6 in Eingriff. In 3 ist dies
für die Führungsbahn 7 und die Kante 20 veranschaulicht.
Der gegenüber liegenden Kante 19 ist ebenfalls eine Führungsbahn
zugeordnet, die in 3 jedoch nicht veranschaulicht ist.
Die Kanten 19, 20 sind rechtwinklig zu der Schmalseite
16 orientiert, sie können durch ebene oder gewölbte Anlageflächen
21, 22 gebildet sein, die z.B. aus 4
hervorgehen.
Der das Bett 5 bildende Strickzylinder bewegt sich bei Betrieb
einer Rundstrickmaschine vorwiegend oder ausschließlich in einer gegebenen
Richtung, die in 2 beispielshalber von dem unteren
Pfeil des Pfeilpaars 11 bezeichnet wird. Relativ zu der Führungsbahn
7 bewegt sich der Fuß 18 somit in Richtung des Pfeils
23. Der Fuß 18 gleitet dabei auf der Führungsbahn
7. Die entstehende Gleitreibungskraft F wirkt entgegen der Relativbewegungsrichtung
auf den Fuß 18 ein und kann, wie dargestellt, ein Schrägstellen
des Körpers 3 in der Führungsbahn 4 bewirken. Die Schrägstellung
bedeutet, dass die bezüglich der Relativbewegung vorn liegende Seitenfläche
14 mit ihrer unteren Kante 24, die an die Schmalseite
17 grenzt, an der Flanke 8 anliegt. Hingegen liegt die bezüglich
der Relativbewegungsrichtung hinten liegende Seitenfläche 15 mit ihrer
oberen, an die Schmalseite 16 grenzenden Kante 25 an der Flanke
9 an. Die Schrägstellung des Körpers 3 zur Radialrichtung
des Strickzylinders kann Bruchteile eines Grads bis zu wenigen Grad betragen.
Der Fuß 18 des Systemteils 1 ist gegen den
Körper 3 mit einem Winkel &agr; geneigt, um die Schrägstellung
des Körpers 3 in dem Führungskanal 4 auszugleichen.
Der Winkel &agr; ist zwischen der Seitenfläche 15 und einer Seitenfläche
26 des Fußes 18 zu messen. Sein Scheitel liegt auf einer
Biegelinie 27, die in 3 gestrichelt angedeutet
ist und in 2senkrecht auf der Zeichenebene steht. Die
Biegelinie 27 ist im Wesentlichen parallel zu der Längsrichtung des
Führungskanals 4 bzw. der Längsrichtung des Systemteils
1 orientiert, die mit seiner Bewegungsrichtung innerhalb des Führungskanals
4 übereinstimmt. Die Biegelinie 27 ist außerdem parallel
zu der Schmalseite 16 orientiert.
Ebenso ist die der Seitenfläche 26 gegenüber liegende
Seitenfläche 28 des Fußes 18 gegen die angrenzende Seitenfläche
14 in einem gleichen Winkel geneigt. Dieser Winkel &agr; ist so bemessen,
dass die Seitenfläche 26 bzw. 28 in einem rechten Winkel
zu der durch den Pfeil 23 vorgegebenen Relativbewegungsrichtung orientiert
ist. Diese Maßnahme bewirkt, dass die Kante 20 bzw. Anlagefläche
22 in einem linien- oder streifenförmigen Bereich mit der Führungsbahn
7 in Anlage steht. Insbesondere werden punktuelle Anlagen vermieden, zu
denen es kommt, wenn der Körper 3, wie in 2
oder 3 veranschaulicht, in dem Führungskanal
4 etwas kippt und der Fuß 18 in Fluchtung mit den Seitenflächen
des Körpers 3 ausgerichtet ist. Die Vermeidung einer punktuellen Berührung
zwischen der Führungsbahn 7 und der Anlagefläche 22
führt zu einer Belastungsverteilung und Verschleißminderung sowohl an
der Führungsbahn 7 als auch und insbesondere an dem Fuß
18.
Die Seitenflächen 26, 28 können, wie vorstehend
dargestellt, als ebene Flächen ausgebildet sein, so dass die Dicke DF des Fußes
18 die in Richtung des Pfeils 23 zwischen den beiden Seitenflächen
26, 28 zu messen ist, an keiner Stelle größer ist als
die Dicke D des Körpers 3. Es ist jedoch auch möglich, den Fuß
18 insbesondere im Bereich seiner beiden Kanten 19,
20 mit einer Verdickung 29, 30 zu versehen, die in
4 und 5 dargestellt ist.
Die Verdickungen 29, 30 erstrecken sich entlang der Kanten
19, 20 und zeichnen sich dadurch aus, dass der Fuß
18 im Bereich der Verdickungen 29, 30 eine Dicke DV aufweist,
die größer ist als die Dicke D des Körpers 3. Vorzugsweise
ist die Dicke DV auch größer als die Dicke DF des Fußes
18. Seine beiden Seitenflächen 26, 28 sind somit
nur außerhalb der Verdickungen 29, 30 eben und parallel zueinander
orientiert. Die Verdickungen 29, 30 können sowohl symmetrisch
als auch asymmetrisch ausgebildet sein. Im unsymmetrischen Fall überragen sie
beispielsweise lediglich eine der beiden Seitenflächen 14,
15. Im bevorzugten und in 5 dargestellten
Falle überragen sie beide Seitenflächen 14, 15.
Das mit dem insoweit beschriebenen Fuß 18 versehene
Systemteil 1 kann, gemäß 5, flach
ausgebildet sein, so dass die Seitenfläche 28 in einer gemeinsamen
Ebene mit der Seitenfläche 14 und die Seitenfläche
26 in einer gemeinsamen Ebene mit der Seitenfläche 15 angeordnet
ist. Alternativ kann der Fuß 18 eine größere Dicke DF aufweisen
als der Körper 3 mit seiner Dicke D. In diesem Fall sind die Seitenflächen
26, 28 parallel zu den Seitenflächen 14,
15 orientiert.
In dem insoweit beschriebenen Fall nimmt der Fuß 18,
wenn der Körper 3 in dem Führungskanal 4 etwas kippt,
eine Schrägstellung ein, die zunächst zu einer lediglich bereichsweisen,
eher punktuellen Berührung zwischen der Führungsbahn 7 und dem
Fuß 18 bzw. der entsprechenden Anlagefläche 22 führt.
Dies führt zu einem lokalen Verschleiß derselben, so dass sich die Anlagefläche
22 etwas deformiert und die Berührungszone alsbald über die gesamte
rechtwinklig zu der Schmalseite 16 erstreckenden Länge des Fußes
18 führt. Der Verschleiß kommt dann im Wesentlichen
zum Stillstand und die Funktion des Systemteils 1 ist gesichert.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist jedoch der mit den Verdickungen
29, 30 versehene Fuß 18 gegen den Körper
3geneigt, wie insbesondere 4 erkennen lässt.
Die Biegelinie 27 ist, wie vorstehend beschrieben, in Längsrichtung
und ungefähr parallel zu der Schmalseite 16 orientiert. Eine gedachte
Schnittebene E, die den Körper 3 im Bereich des Fußes
18, insbesondere im Bereich seiner Kante 19 oder 20,
quer durchschneidet und deren Flächennormale mit der Längsrichtung des
Körpers 3 und somit mit der Bewegungsrichtung des Systemteils
1 in dem Führungskanal 4 übereinstimmt, schneidet die
Seitenfläche 15 und die Anlagefläche 21 an Schnittlinien
31, 32, die mit einander den bereits oben erläuterten Winkel
&agr; einschließen. Der Winkel &agr; ist ein stumpfer Winkel, der vorzugsweise
nahe bei 180° liegt. Genau genommen, beträgt er vorzugsweise 180°
–&bgr;. Dabei ist &bgr; ein spitzer Winkel, den die Seitenfläche
15 mit der Flanke 9 bzw. die Seitenfläche 14 mit
der Flanke 8 einschließt. Der Winkel &bgr; hängt von der Breite
des Führungskanals 4 und der Dicke D des Körpers 3,
sowie von der Höhe des Kanals ab. Des Weiteren können Einflussfaktoren,
wie Viskosität des Schmierstoffs, Arbeitsgeschwindigkeit der Strickmaschine
usw. Einfluss haben, die bei der Bemessung von &agr; zu berücksichtigen sein
können.
Grundsätzlich kann der erfindungsgemäße Gedanke auch
in der Weise verwirklicht werden, dass der Neigungswinkel &agr; nicht an dem Strickwerkzeug
1, sondern im Bereich wenigstens einer Flanke 8, 9 des
Führungskanals 4 vorgesehen ist. Da beispielsweise bei einer Rundstrickmaschine
die Nadeln 2 mit ihrem Körper 3 zufolge der Drehbewegung
des Nadelzylinders bzw. der Rippscheibe gegen die Flanken 8,
9 eines Führungskanals 4 gedrückt gehalten sind, genügt
es in der Regel, nur eine dieser Flanken 8, 9 im Winkel &agr;
geneigt anzuordnen. Abhängig von der Art der Strickmaschine bzw. der Herstellung
des Führungskanals 4 können aber beide Flanken 8,
9 eines Führungskanals 4 winklig angeordnet sein.
Ein Beispiel für die Ausbildung eines erfindungsgemäßen
Strickwerkzeugträgers ist in 7 im Ausschnitt schematisch
dargestellt, wobei dieser die gleiche Funktion in Bezug auf die Maschenbildung wie
der Strickwerkzeugträger der dem Bett 5 der 2
entspricht, erfüllt. Der durch die Flanken 8, 9 seitlich
begrenzte Führungskanal enthält eine Maschinenstricknadel 1,
die ähnlich der Nadel nach 1 ausgebildet sein
kann und nur schematisch dargestellt ist. Sie weist einen Körper
3 auf, der von Schmalseiten 16, 17 in seiner Höhe
und von Seitenflächen 14, 15 in seiner Breite begrenzt ist.
Von seiner Schmalseite 16 erstreckt sich ein Fuß 18 weg,
der in das Schloss 6 ragt und an der Führungsbahn 7 anliegt.
Entgegen der vorangegangenen Beschreibung handelt es sich bei dieser Maschinenstricknadel
2 um eine herkömmliche Nadel 2 deren Fuß 18
bzw. dessen Kanten 19, 20 nicht in einem Winkel &agr; zu den
Seitenflächen 14, 15 angeordnet ist (&agr; = 180°).
Die Seitenflächen 14, 15 der Maschinenstricknadel
2 sind in einer Ebene mit den Seitenflächen 26,
28 des Fußes 18 angeordnet. Die linien- bzw. flächenhafte
Berührung der Kante 19, 20 mit der Führungsbahn
7 des Schlosses 6 wird dadurch erreicht, dass der Führungskanal
4 insbesondere seine Flanken 8, 9 im Winkel &agr; zu
der Führungsbahn 7 angeordnet ist. Im Betrieb wird das Systemteil
1 von der Führungsbahn 7 des Strickmaschinenschlosses erfasst
wobei es zur linien- bzw. flächenhaften Anlage zwischen den Kanten
19, 20 der Nadel 2 und der Schlossbahn 7 kommt.
Dies ist aufgrund der winkligen Anordnung des Führungskanals 4 möglich,
insbesondere aufgrund der in 7 in Laufrichtung des
Betts 5 geneigten Flanke 9. Dabei ist die Flanke 9 um
den Winkel &agr; in Laufrichtung geneigt. Somit stützt die Kante
37, welche an der Seite der Flanke 9 angeordnet ist, die vom Boden
10 entfernt liegt, die Nadel 2 zwischen dem Übergang zwischen
Körper 3 und Fuß 18 ab und hält sie senkrecht in
Bezug auf die Führungsbahn 7. Die Kante 19, 20 des
Fußes 18 der Nadel 2 ist parallel zu einer gedachten Ebene
(nicht gezeichnet) der Führungsbahn 7 des Schlosses 6. Diese
Ausrichtung der Nadel 2 zu der Führungsbahn 7 ist in
7 an der Stelle 38 angedeutet. Diese winklige
Anordnung der Flanke 9, 8 erlaubt die Kompensation des Spiels,
welches zwischen Maschinenstricknadel 2 und Führungskanal
4 besteht. Somit ist es möglich, den erfinderischen Gedanken, die
linien- bzw. flächenhafte Anlage eines Fußes 18 an der Führungsbahn
7 eines Schlosses 6 zu bewirken, mit winklig angeordneten Führungskanälen
in einer Strickmaschine zu verwirklichen.
Es ist auch möglich, die Führungsbahn 7 des Strickmaschinenschlosses
6 geneigt anzuordnen (nicht gezeichnet), sodass die Kante 19,
20 des Fußes 18 eines Systemteils 1 parallel zu
der Führungsbahn 7 steht, obwohl der Führungskanal
4 bzw. dessen Flanke 8, 9 keine Neigung aufweist und
obwohl im Führungskanal 4 ein Systemteil 1 nach dem Stand
der Technik ohne erfindungsgemäße Neigung an der Biegelinie
27 angeordnet ist. Um die Parallelität zwischen der geneigten Führungsbahn
7 und der Kante 19, 20 des Systemteils 1 zu
gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Neigungswinkel der Führungsbahn
7 des Schlosses 6 in Bezug auf den Schlosswinkel und dessen Steigung
innerhalb der Schlosskurve variiert und angepasst wird. Schon durch eine bereichsweise
Neigung der Führungsbahn 7 tritt eine Minderung des Verschleißes
an dem Systemteil 1 bzw. an dem Antriebsmittel, dem Fuß
18 des Systemteils 1 ein.
Die Verdickungen 29, 30 sind vorzugsweise in einem
plastischen Umformvorgang an dem Fuß 18
ausgebildet worden, was daran erkennbar ist, dass sie aus dem gleichen
Material wie der Körper 3 und der Fuß 18 bestehen. Des
Weiteren sind vorzugsweise keinerlei Nähte, insbesondere weder Löt- noch
Schweißnähte, zwischen dem Körper 3, dem Fuß
18 und den Verdickungen 29, 30 vorhanden. Im Schliffbild
ist der nahtlose Faserverlauf des Materials (vorzugsweise Stahl) zu erkennen. Der
plastische Umformvorgang kann dabei so gestaltet werden, dass die Dicke DF mit der
Dicke D übereinstimmt. Alternativ kann die Dicke DF auch kleiner als die Dicke
D sein, um eine Materialverdrängung zur Auffüllung der Verdickungen
29, 30 in einem entsprechenden Umformgesenk zu bewirken. Des Weiteren
können, wie 6 veranschaulicht, an den Seitenflächen
26, 28 ein oder mehrere Vertiefungen 33, 34,
35, 36 vorzugsweise in Form parallel zu den Kanten 19,
20 verlaufender Rinnen vorgesehen sein. Diese Rinnen gestatten die Erzeugung
einer Materialverdrängung zur Ausbildung der wulstartigen Verdickungen
29, 30. Im Übrigen gilt die vorige Beschreibung entsprechend.
Auch bei dieser Ausführungsform kann sich der Fuß 18, wie in
6 dargestellt, in gerader Verlängerung des Körpers
3 oder gemäß 4 zu diesem abgewinkelt
erstrecken.
Ein Systemteil 1 für ein Stricksystem weist einen Körper
3 mit einem Fuß 18 auf, der von der Schmalseite
16 des Körpers 3 absteht. Der Fuß 18 ist dabei
in einer ersten vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung gegen den Körper
3 geneigt oder abgewinkelt. Eine entsprechende Biegelinie erstreckt sich
in Längs- oder Bewegungsrichtung des Körpers 3. Der Winkel &agr;
ist somit in einer den Körper 3 quer schneidenden gedachten Ebene
E definiert. Durch diese Maßnahme kann der Fuß 18 auch dann relativ
präzise rechtwinklig zur Schlossbewegung eingestellt werden, wenn das Systemteil
1 und mit ihm der Körper 3 in einem entsprechenden Führungskanal
4 eines Betts 5 etwas kippt. Der Winkel &agr; kompensiert diese
Kippung. Es ergibt sich eine linienförmige Berührung zwischen dem Fuß
18 und der Führungsbahn 7, was verschleißmindernd wirkt.
Ergänzend oder alternativ ist der Fuß 18 an seinen Kanten
19, 20 mit Verdickungen 29, 30 versehen, die
ebenfalls verschleißmindernd wirken.
- 1
- Systemteil
- 2
- Maschinenstricknadel
- 3
- Körper
- 4
- Führungskanal
- 5
- Bett
- 6
- Schloss
- 7
- Führungsbahn
- 8, 9
- Flanken
- 10
- Boden
- 11
- Pfeilpaar
- 12
- Schaft
- 13
- Haken
- 14, 15
- Seitenflächen
- 16, 17
- Schmalseiten
- 18
- Fuß
- 19, 20
- Kanten
- 21, 22
- Anlageflächen
- 23
- Pfeil
- 24, 25
- Kanten
- 26
- Seitenfläche
- 27
- Biegelinie
- 28
- Seitenfläche
- 29, 30
- Verdickung
- 31, 32
- Schnittlinien
- 33, 34, 35, 36
- Vertiefungen
- 37
- Kante
- 38
- Stelle
- D, DV, DF
- Dicke
- E
- Ebene
- F
- Gleitreibungskraft
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| Anspruch[de] |
Systemteil (1) eines Stricksystems,
mit einem Körper (3) zur Aufnahme in einem Führungskanal (4),
wobei der Körper (3) flach ausgebildet ist sowie zwei Seitenflächen
(14, 15) und zumindest eine Schmalseite (16,
17) aufweist, und
mit wenigstens einem Fuß (18) zum Antrieb des Systemteils (1)
durch ein Schloss (6), wobei der Fuß (18) zumindest eine
sich von der Schmalseite (16) des Körpers (3) weg erstreckende
Kante (19, 20) aufweist, die mit zumindest einer der Seitenflächen
(14, 15) einen stumpfen Winkel (&agr;) einschließt,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Winkel (&agr;) zur Kompensation einer Kippung des Systemteils (1)
eingerichtet ist, die sich während des Betriebs für das Systemteil (1)
in einem Führungskanal (4) ergibt.
Systemteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der stumpfe
Winkel (&agr;) größer als 170° und kleiner als 180° ist.
Systemteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel
(&agr;) derart bemessen ist, dass die Kante (19, 20) des Fußes
(18) in Betrieb rechtwinklig zu der Richtung (23) der Relativbewegung
zwischen Schloss (6) und Bett (5) ausgerichtet ist.
Systemteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß
(18) bei einer Biegelinie (27) gegen den Körper (3)
abgewinkelt ist, die im Wesentlichen auf der Höhe der Schmalseite (16)
angeordnet ist.
Systemteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegelinie
(27) parallel zu der Schmalseite (16) ausgerichtet ist.
Systemteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kante (19,
20) des Fußes (18) zu der Schmalseite (16) rechtwinklig
orientiert ist.
Systemteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kante (19)
an die Schmalseite (16) anschließt.
Systemteil (1) eines Stricksystems,
mit einem Körper (3) zur Aufnahme in einem Führungskanal (4),
wobei der Körper (3) zwei Seitenflächen (14,
15), deren Abstand voneinander eine Dicke (D) festlegt, und zumindest eine
Schmalseite (16) aufweist, und
mit wenigstens einem Fuß (18) zum Antrieb des Systemteils (1)
durch ein Schloss (6), wobei der Fuß (18) nahtlos an den
Körper (3) anschließend als einstückiger Bestandteil desselben
ausgebildet ist und zumindest eine sich von der Schmalseite (16) des Körpers
(3) weg erstreckende rippenartige Verdickung (29) aufweist.
Systemteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdickung
(29, 30) eine Dicke (DV) aufweist, die in gleicher Richtung wie
die Dicke (D) zu messen ist und die größer ist als die Dicke (D).
Systemteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdickung
(29, 30) eine in einem plastischen Umformvorgang an dem Fuß
(18) ausgebildete Wulst ist.
Systemteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß
(18) zwei zueinander im Wesentlichen parallele Seitenflächen (26,
28) aufweist und dass die Verdickung (29) wenigstens eine der
Seitenflächen (26, 28) seitlich überragt.
Systemteil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Verdickung
(29, 30) zumindest eine Vertiefung (33, 34,
35, 36) ausgebildet ist.
Systemteil nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
Fuß (18) an seinen Kanten (19, 20) Anlageflächen
(21, 22) aufweist, die dazu eingerichtet sind, mit einer Führungsbahn
(7) eines Schlosses (6) in Anlage zu kommen, um das Systemteil
(1) in seiner Längsrichtung anzutreiben.
Systemteil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche
(21, 22) mit der Seitenfläche (14, 15)
einen stumpfen Winkel (&agr;) festlegt.
Systemteil nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der
Körper (3) unverwunden ist.
Systemteil nach Anspruch 1 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Seitenflächen (14, 15) ebene Flächen sind.
Strickmaschine
mit wenigstens einem einen Führungskanal (4) aufweisenden Bett (5),
wobei die in den Führungskanal (4) eingesetzten Systemteile (1)
nach Anspruch 1 und/oder Anspruch 8 ausgebildet sind und jeweils einen Schaft (12)
aufweisen, der wenigstens einen Fuß (18) trägt, der von Kanten
(19, 20) begrenzt ist,
mit einem Strickschloss (6) welches zur Bewegung des Systemteils (1)
eine Führungsbahn (7) aufweist, die während der Bewegung mit
dem Fuß (18) des Systemteils (1) in Anlage ist,
wobei die Kante (19, 20) parallel zu der Führungsbahn (7)
des Strickschlosses (6) angeordnet ist, so dass der Fuß (18)
während der betriebsgemäßen Relativbewegung zwischen dem Bett (5)
und dem Strickschloss (6) linienhaft an der Führungsbahn (7)
anliegt.
Strickmaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens
eine der Flanken (8, 9), die mit dem Boden (10) einen
Führungskanal (4) bilden, in Richtung der Bewegungsrichtung des Betts
(5) geneigt ist.
Strickmaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung
der Flanke (8, 9) dem Winkel (&agr;) entspricht, der sich aufgrund
des Spiels zwischen dem Systemteil (1) und dem Führungskanal (4)
ergibt.
Strickmaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn
(7) des Schlosses (6) zu der Kante (19, 20)
des Fußes (18) des Systemteils (1) geneigt angeordnet ist,
so dass die Führungsbahn (7) und die Kante (19,
20) parallel zueinander angeordnet sind und sich eine Linienanlage ergibt.
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